Europäischer Gerichtshof – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Europäischer Gerichtshof – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/#comments Sun, 12 Feb 2017 19:00:06 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29319 Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung von IP-Adressen muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).

„Ich kämpfe dafür, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter, sein Ziel für die Verhandlung. „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an. Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

Hintergrund: Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Breyer will mit seiner Klage erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

Der EuGH hat 2016 entschieden, dass „der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediendienstes zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ sein muss. Das Landgericht Berlin als Vorinstanz war zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Speicherung der IP-Adresse über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus für die Ermöglichung des Angebots nicht erforderlich ist“. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Bundesrepublik „den Zugriff auf viele ihrer Seiten auch ohne Speicherung der IP-Adresse ermöglicht“. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass „die Speicherung keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit des IT-Systems leistet“.

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EuGH korrigiert Urteil zu Internet-Überwachung https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/#comments Fri, 13 Jan 2017 16:09:46 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28780 „Beim vermeintlich anonymen Surfen im Netz ermöglicht die übermittelte Internetkennung (IP-Adresse) eine Rückverfolgung jedes Klicks zum genutzten Anschluss – beispielsweise zur Versendung von Abmahnungen oder für polizeiliche Ermittlungen. Deshalb dürfen Betreiber von Internetportalen wie Spiegel Online nicht einfach jeden Klick ihrer Nutzer mitsamt Kennung auf Vorrat speichern – dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt„, erläutert Kläger Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

„In Deutschland haben wir ein Recht darauf, uns über das Netz ebenso spurenlos zu informieren wie aus der Zeitung oder dem Radio. Dieses im Telemediengesetz verbriefte Recht muss durchgesetzt werden, statt es abzuschaffen, wie von Bundesinnenminister und EU geplant. Solange wir uns schon durch das Lesen von Internetseiten verdächtig machen können oder Konsequenzen wegen unseres Surfverhaltens befürchten müssen, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet!“

Breyer klagt seit Jahren dagegen, dass viele Webseiten des Bundes die Klicks ihrer Besucher ohne deren Einwilligung drei Monate lang aufbewahren und sie damit nachverfolgbar machen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH eingeschaltet hat, verhandelt im Februar weiter über die Klage. Laut EuGH können Internetanbieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Speicherung des Nutzungsverhaltens haben, beispielsweise im Fall von Hackerangriffen. Patrick Breyer will erreichen, dass Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen:

„Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig unbescholtener Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen.“ Ein Gerichtsgutachten und die Praxis einiger Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegten, dass Internetangebote auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können.

Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch Privatpersonen ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können. Plattformbetreiber und Hoster müssen daher schon in der Voreinstellung datenschutzkonforme Webauftritte ermöglichen. Webhoster ohne Internet-Protokollierung nennt etwa die Aktion „Wir speichern nicht!„.

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Freiheit statt Überwachungswahn: EuGH kippt nationale Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/freiheit-statt-ueberwachungswahn-eugh-kippt-nationale-gesetze-zur-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/freiheit-statt-ueberwachungswahn-eugh-kippt-nationale-gesetze-zur-verdachtslosen-vorratsdatenspeicherung/#respond Wed, 21 Dec 2016 11:00:05 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27617 »Gesetze zur verdachts- und wahllosen Vorratsspeicherung der Kommunikations- und Bewegungsdaten der gesamten Bevölkerung sind mit dem heutigen Urteil vom Tisch.«, jubelt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz und Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Vorratsdatenspeicherung, über das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs [1] [2].

»Auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäische Grundrechte. Mit diesem Urteil erteilt Europa der NSA-Methode einer wahllosen Massenerfassung des Privatlebens unschuldiger Bürger eine klare Absage. Gespeichert werden darf nur unter bestimmten ‚Umständen und Voraussetzungen‘.

Nur diejenigen Personen dürfen erfasst werden, die in einem Zusammenhang mit schweren Straftaten oder Sicherheitsgefahren stehen können, nicht aber völlig unverdächtige Bürger. Es ist gut, dass einem Innenminister de Maizière, aber auch einem autoritären Staatschef wie Victor Orban, damit eine viel zu gefährliche Massenüberwachungswaffe aus der Hand geschlagen wird.

Nach dem heutigen Urteil verlangen wir von der Merkel-Regierung die sofortige Rücknahme des deutschen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die EU-Kommission muss Vertragsverletzungsverfahren gegen alle EU-Staaten mit solchen Gesetzen einleiten!«

Quellen:
[1] Pressemitteilung des EuGH: http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf
[2] Urteil des EuGH: https://assets.documentcloud.org/documents/3245181/C-203-15-amp-C-698-15-Arre-T-En.pdf

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Video: Aufzeichnung der Diskussion über EuGH-Urteil zur Surfprotokollierung https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/#respond Wed, 19 Oct 2016 13:02:32 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27915 Dr. Patrick Breyer und Dr. Joachim Jobi diskutieren über das aktuelle EuGH-Urteil. Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

»Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

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EuGH-Urteil: PIRATEN fordern europaweites Verbot der Surfprotokollierung https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/eugh-urteil-piraten-fordern-europaweites-verbot-der-surfprotokollierung/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/eugh-urteil-piraten-fordern-europaweites-verbot-der-surfprotokollierung/#respond Wed, 19 Oct 2016 13:00:09 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27913 Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

»Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

Bedeutung und Auswirkungen des Urteils diskutiert Patrick Breyer heute ab 13 Uhr mit dem Leiter Digitalpolitik des Bundesverbands Digitale Wirtschaft. Ein Livestream wird auf piratenpartei.de verlinkt werden.

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 19. Oktober 2016 PM 185 / 16

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EuGH entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2016/10/06/eugh-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/06/eugh-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/#respond Thu, 06 Oct 2016 12:27:27 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27888 Am 19. Oktober wird das oberste EU-Gericht sein lange erwartetes Urteil über die Verfolgung und das Surfverhalten von Internetnutzern (auch Surfprotokollierung oder Tracking genannt) verkünden (Az. C-582/14). Der PIRATEN-Abgeordnete Patrick Breyer klagt gegen die Bundesregierung, weil sie – wie viele private Anbieter auch – die Nutzung ihrer Internetportale mitprotokolliert und drei Monate lang auf Vorrat speichert.

»Dieses Urteil wird Internetgeschichte schreiben. Solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet«, begründet Breyer seine Klage. »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen und was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern tun konnten.«

Der EU-Generalanwalt empfahl dem Gerichtshof im Mai einerseits, den Datenschutz auf die beim Surfen hinterlassenen Spuren (IP-Adressen) anzuwenden. Andererseits soll der EuGH das deutsche Telemediengesetz kippen, das eine Surfprotokollierung bisher verbietet.

»Die EU kann nicht einerseits das Datenschutzrecht europaweit nivellieren und andererseits das Surfverhalten von Millionen von Internetnutzern ausspionieren lassen«, fordert Breyer. »Ein europaweites Verbot jeglicher Vorratsspeicherung unserer Internetnutzung ist überfällig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keine Totalaufzeichnung unseres digitalen Lebens.«

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PIRAT Patrick Breyer vs. EU-Kommission: EuGH fällt Grundsatzurteil über Transparenz der europäischen Justiz https://www.piratenpartei.de/2016/09/21/pirat-patrick-breyer-vs-eu-kommission-eugh-faellt-grundsatzurteil-ueber-transparenz-der-europaeischen-justiz/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/21/pirat-patrick-breyer-vs-eu-kommission-eugh-faellt-grundsatzurteil-ueber-transparenz-der-europaeischen-justiz/#respond Wed, 21 Sep 2016 12:19:30 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27884 Am nächsten Montag, 26. September, verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Klage des Abgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer aus Schleswig-Holstein gegen die EU-Kommission auf Offenlegung gerichtlicher Schriftsätze (Az. C-213/15 P): Darf die Öffentlichkeit erfahren, wie demokratisch gewählte Regierungen und private Kläger vor dem höchsten EU-Gericht agieren und argumentieren, gerade wenn Grundrechte oder wichtige Grundsatzfragen zur Entscheidung anstehen? Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage entscheidet die Große Kammer des Gerichtshofs.

Im Februar 2016 entschied Luxemburg in erster Instanz, dass die EU-Kommission den Schriftverkehr vor Gericht nach Verfahrensabschluss offenlegen muss, dass die Parteien während eines laufenden Verfahrens aber nicht zur Weitergabe von Informationen nach außen berechtigt seien (Az. T-188/12). Mit diesem Urteil waren beide Seiten unzufrieden: Die EU-Kommission, unterstützt von Spanien und Frankreich, will mit ihrer Berufung auch eine nachträgliche Offenlegung der schriftlichen Argumentation und Anträge in EU-Gerichtsverfahren verhindern. PIRAT Breyer, unterstützt von Finnland und Schweden, will dagegen die in erster Instanz verfügte Geheimhaltungspflicht während laufender Prozesse kippen und veröffentlicht – trotz einer in erster Instanz verhängten Strafe – die im Verfahren gewechselten Schriftsätze weiter im Internet.

Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt: »Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen. Sollen Presse und Öffentlichkeit in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger künftig vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Keine Berichterstattung, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt? Meine Überzeugung ist, dass Entscheidungen des obersten EU-Gerichts nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerichtsverfahren ›unabhängig von jedem äußeren Einfluss‹ führen zu wollen, widerspricht dem Grundgedanken der demokratischen Kontrolle und der Pressefreiheit.«

Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Für Aufsehen sorgte das Verfahren, als die EU-Kommission von Kläger Breyer erfolglos verlangte, seine Klageschrift und ihre Klageerwiderung wieder aus dem Internet zu löschen.

Weitere Informationen und Verfahrensdokumentation: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 21. September 2016 PM 175 / 16

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Julia Reda zum Angriff auf den Hyperlink: Urteil des Europäischen Gerichtshofs https://www.piratenpartei.de/2016/09/08/julia-reda-zum-angriff-auf-den-hyperlink-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/08/julia-reda-zum-angriff-auf-den-hyperlink-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs/#respond Thu, 08 Sep 2016 11:47:26 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27870 Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, zeigt sich besorgt über das heutige Urteil des EuGH in der Sache „GS Media„: »Es droht eine Abmahnwelle für Links. Der EuGH schränkt die Linkfreiheit in Europa ein – damit drohen auch Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit im Internet. Gewerbliche Betreiber von Internetseiten haben laut diesem Urteil die Pflicht, den urheberrechtlichen Status von sämtlichen Inhalten auf Websites zu überprüfen, auf die sie verlinken.

Die Annahme des Gerichthofs, sie würden in voller Kenntnis davon handeln, wenn sie einen Link setzen, ist absolut realitätsfremd – vor allem, nachdem er selbst darlegt, wie schwierig eine derartige Feststellung in der Praxis meist ist. Aber das Urteil nimmt auch Privatnutzer vom Risiko vielfacher Abmahnungen nicht aus: Sobald sie Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen erlangen, müssen sie Links darauf entfernen.«

Reda sieht eine Parallele zum Vorschlag für ein EU-Leistungsschutzrecht, der nächste Woche in Straßburg präsentiert werden soll: »Kommissar Oettinger plant mit dem EU-Leistungsschutzrecht bereits den nächsten Angriff auf den Hyperlink. Entgegen seinen anderslautenden Behauptungen sieht der bisher bekannte Entwurf des Gesetzes keinerlei Ausnahme für Privatpersonen vor. Doch selbst wenn nur soziale Internetplattformen wie Twitter, Facebook und Pinterest das Ziel wären: Dort üben Nutzerinnen und Nutzer heutzutage ihre Linkfreiheit aus.

Es würde selbstverständlich Konsequenzen für die Linkfreiheit nach sich ziehen, diese Plattformen zu Zahlungen an Nachrichtenverlage zu zwingen, wenn ihre User Verweise auf Zeitungsartikel teilen – was derzeit automatisch zur Anzeige eines Snippets führt. Es ist viel wahrscheinlicher, dass diese Plattformen dann beispielsweise Geoblocking für Hyperlinks auf EU-Nachrichtenseiten einführen würden, als dass sie den Wünschen der Verleger nachkommen. Die Meldung ‚Dieser Link ist in deinem Land nicht verfügbar‘ könnte damit zum Alltag werden«, warnt Reda.

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PIRATEN-EuGH-Urteil zur „Störerhaftung“: Einladung zur Pressekonferenz in Berlin https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/piraten-eugh-urteil-zur-stoererhaftung-einladung-zur-pressekonferenz-in-berlin/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/05/piraten-eugh-urteil-zur-stoererhaftung-einladung-zur-pressekonferenz-in-berlin/#respond Mon, 05 Sep 2016 11:37:59 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27861 Liebe Medienvertreter,

wir laden Sie zu unserer Pressekonferenz zum Urteil des EuGH zur „Störerhaftung“ bei Nutzung von offenem WLAN ein. Der Europäische Gerichtshof verkündet am 15. September 2016 sein Urteil zur „Störerhaftung“ in der von der Piratenpartei unterstützten Klage ihres Mitglieds Tobias McFadden. Zur Analyse des Urteils mit anschließender Diskussion über dessen weitreichende Auswirkungen auf das Angebot von offenem WLAN in Deutschland sind Sie herzlich willkommen am:

Donnerstag, 15. September 2016, 9:30 Uhr
tazcafe/tazshop
Rudi-Dutschke-Strasse 23
D-10969 Berlin

Für Ihre Fragen stehen zur Verfügung:

Tobias McFadden, Kläger und Mandatsträger der Piratenpartei
Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei
Bruno Kramm, Vorsitzender und Spitzenkandidat der Piratenpartei Berlin.
Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, Unterstützerin der Klage

Obwohl die Bundesregierung bereits einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat, rechnen wir damit, dass das Urteil weitergehende Konsequenzen hat und auch dieser neue Gesetzentwurf keinen Bestand haben wird. Die Piratenpartei setzt sich für offenes WLAN ein und hat deshalb ihren Mandatsträger Tobias McFadden in seiner Klage politisch und finanziell unterstützt.

Wir gehen von einem für uns positiven Urteil aus, welches dem Antrag des EU-Generalanwalts vom 16. März 2016 folgt und die derzeit in Deutschland geltende Rechtslage aufhebt. Damit wird auch deutschen Unternehmen und Privatpersonen ermöglicht, was im Rest von Europa selbstversändlich ist: offenes WLAN ohne Fallstricke.

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Prepaidkarten: Menschenrechtsgerichtshof entscheidet über Recht auf anonyme Kommunikation https://www.piratenpartei.de/2016/06/08/prepaidkarten-menschenrechtsgerichtshof-entscheidet-ueber-recht-auf-anonyme-kommunikation/ https://www.piratenpartei.de/2016/06/08/prepaidkarten-menschenrechtsgerichtshof-entscheidet-ueber-recht-auf-anonyme-kommunikation/#respond Wed, 08 Jun 2016 19:12:45 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27552 Im Zuge des geplanten Anti-Terror-Pakets will die Bundesregierung Nutzer von Prepaid-Handykarten zur Vorlage eines Ausweises verpflichten. Doch gegen das schon länger bestehende Verbot anonymer Prepaidkarten hat Patrick Breyer von der Piratenpartei Beschwerde eingereicht. Und nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (PDF) nach Prüfung der Zulässigkeit entschieden, die Bundesregierung zu einer Stellungnahme aufzufordern.

Patrick Breyer: »Die von SPD und Grünen 2004 eingeführte Zwangsidentifizierung aller Nutzer von Prepaidkarten muss ebenso gestoppt werden wie die jetzt neu geplante Ausweispflicht. Sie gefährdet die freie und unbefangene Kommunikation und Internetnutzung, die in unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. Viele EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten. Eine Zwangsidentifizierung bringt Strafverfolgern nichts, weil ausländische Prepaidkarten weiterhin registrierungsfrei genutzt oder von anderen Personen (Strohmännern) registrierte Karten weitergegeben werden können.

Dagegen ist Anonymität essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet und für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste. Ihr Fehlen kann Menschenleben kosten, z. B. wenn sich Straftäter aus Furcht vor Verfolgung nicht mehr anonym an die Telefonseelsorge wenden können. Ich empfehle allen Nutzern von Prepaidkarten, sich gegen diese vorsorgliche Überwachung zu wehren und Prepaidkarten mit Fantasieangaben zu registrieren.«

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Ist die Störerhaftung wirklich gekippt? https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/ist-die-stoererhaftung-wirklich-gekippt/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/ist-die-stoererhaftung-wirklich-gekippt/#respond Fri, 13 May 2016 19:15:52 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27177 Die Meldung schlug ein: Die Bundesregierung will die Störerhaftung in Deutschland abschaffen. Damit werde es möglich, offenes WLAN anzubieten, ohne dem Risiko einer Abmahnung ausgesetzt zu sein. Doch stimmt das wirklich?

Dank des Verfahrens des PIRATEN Tobias McFadden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der Stellungnahme des Generalanwalts scheint die Bundesregierung einzusehen, dass die Störerhaftung im neuen Telemediengesetz (TMG) abgeschafft werden muss. So lesen sich die Meldungen der vergangen Tage, seit Angela Merkel angeblich vergangene Woche ein Machtwort gesprochen haben soll.

Wie allerdings der Rechtsanwalt Thomas Stadler feststellt, wird es die Störerhaftung im Prinzip weiter geben. Die Frage ist aber, unter welchen Umständen kein Anspruch auf Unterlassung bei der Rechtsverletzung durch einen Nutzer eines WLAN besteht.

Im bisher vorliegenden Entwurf steht, dass Anbieter zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen vornehmen müssen, um von der Störerhaftung ausgenommen zu werden. Dies kann geschehen, indem das WLAN gegen „unberechtigten Zugriff“ gesichert ist und Nutzer erklären müssen, dass sie keine Rechtsverletzung begehen.

Wie dieser Passus in der nächsten Fassung des Entwurfs aussehen wird, kann aktuell niemand sagen. Er könnte auch so umformuliert werden, dass es für gewerbsmäßige Anbieter Ausnahmeregelungen gibt, nicht jedoch für privat aufgebaute offene Netze. Solange noch kein Gesetzentwurf vorliegt, kann noch keine Entwarnung gegeben werden.

 

Es gibt jedoch noch ein weiteres Problem: Die Bundesregierung reagiert auf rechtlichen Druck, nicht aus Einsicht, dass etwas geschehen muss. Bislang scherte sie sich nicht darum, dass Deutschland beim Angebot von offenem WLAN anderen Ländern weit hinterherhinkt. Die Regierung will die digitale Gegenwart nicht gestalten, geschweige denn den digitalen Wandel und die Zukunft.

Das zeigt sich auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Dort findet sich tatsächlich folgender Abschnitt:

„Genauso wichtig wie Straßen sind uns die Datenautobahnen. Deshalb bauen wir das Breitbandnetz flächendeckend aus. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die nachhaltige, digitale Mobilität der Zukunft. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das Autoland Baden-Württemberg zum Weltmarktführer bei Produkten und Dienstleistungen rund um die Mobilität der Zukunft wird.“

Das wäre schon vor 20 Jahren keine Zukunftsplanung gewesen, heute wirkt schon die Wortwahl anachronistisch: „Datenautobahn“. Da fehlen nur noch „Surfen“ und „Multimedia“.

Auch der Fokus auf den Ausbau des mobilen Internets für den Autoverkehr ist zu kurz gegriffen: Mobilität besteht nicht nur aus Autos, sondern auch aus anderen Verkehrsmitteln. Zukunftsvisionen sehen anders aus.

 

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PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt gegen deutsches Verbot der Protokollierung des Surfverhaltens im Internet https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/#respond Thu, 12 May 2016 18:00:04 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27137 Der Bundestag darf Anbietern von Internetportalen nicht verbieten, flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht. Die Entscheidung darüber obliege nach EU-Recht vielmehr den Gerichten, die eine Abwägung vorzunehmen hätten. Diese Meinung verkündete der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute bezüglich der Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14).

Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz: „Das ist ein Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte. Die EU droht das klare deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Telemediengesetz auszuhebeln und die Verantwortung auf Einzelfallentscheidungen der Gerichte abzuschieben. Ich fordere die EU-Kommission auf, unverzüglich ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen! Europa muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

Ich hoffe, der Gerichtshof wird anders entscheiden als der Generalanwalt und die unterschiedslose Erfassung des Inhalts unserer Internetnutzung als von vornherein völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen. Sollte sich der Gerichtshof aber dem Generalanwalt anschließen und die Abwägung den deutschen Gerichten überlassen, werde ich gegen die Surfprotokollierung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Karlsruhe hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Ein Gerichtsgutachten belegt, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich ist.

Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.“

Laut Generalanwalt unterliegen die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz, solange der Internetprovider sie zuordnen kann. Nach dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll dies künftig zehn Wochen lang der Fall sein. Die Bundesregierung hatte den Personenbezug von IP-Adressen bestritten.

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

 

Weiterlesen:
                       
Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut
Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten
Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie
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+++ PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++ https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/#respond Wed, 11 May 2016 19:42:07 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27119 +++ PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, M. Campos Sanchez-Bordona, verkündet morgen um 9.30 Uhr sein Votum bezüglich der Klage des PIRATEN-Politikers und Datenschützers Dr. Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

PIRATENFRAKTION SH - PATRICK BREYER - FOTO FRAKTION CC BY NC SA - BLOG

Dr. Patrick Breyer: »Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung
erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!«

In der mündlichen Verhandlung bestand zwischen EU-Kommission und Kläger Einigkeit darüber, dass die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz unterliegen – auch bei Stellen, die den Anschlussinhaber nicht selbst identifizieren können.

Die EU-Kommission erklärte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und der Anwendungsbereich von Grundrechten müsse objektiv feststehen. Würde man nur auf die subjektiven Möglichkeiten der jeweiligen Stelle abheben entstünden Schutzlücken, weil eine schrankenlose Weitergabe der Internetdaten zulässig wäre.

Weil das deutsche Telemediengesetz Anbietern von Internetportalen eine personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung (z. B. gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe, geschriebene Kommentare) nur zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote gestattet, meint die EU-Kommission jedoch, dass die Erforderlichkeit einer Datenspeicherung nach EU-Recht nur im Einzelfall beurteilt werden könne. Es könne zwar durchaus sein, dass die von der Bundesregierung praktizierte flächendeckende Surfprotokollierung unzulässig sei. Nationale Gesetze dürften aber nicht generell und abschließend festlegen, wann es an einem
„berechtigten Interesse“ des Verantwortlichen fehle oder wann das Interesse der Betroffenen schwerer wiege; dies sei von den Gerichten von Fall zu Fall zu entscheiden.

Breyer dazu: »Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetzen sollte, sind weite Teile unseres Datenschutzrechts obsolet und es entsteht ein Zustand der völligen Rechtsunsicherheit. Alleine auf der Grundlage einer schwammigen Generalklausel und weniger Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen können weder Staat noch Unternehmen, weder Bürger noch Datenschutzbehörden eindeutig feststellen, was mit unseren Daten gemacht werden darf und was nicht. Diese Auffassung schafft nicht nur vollkommene Rechtsunsicherheit. Sie hebelt einen wirksamen Schutz unserer Daten aus, weil unsere
Volksvertreter keine Regeln mehr setzen und erst jahrelange teure Gerichtsprozesse überhaupt noch Klarheit schaffen könnten. Im Interesse der Privatsphäre und Meinungsfreiheit hoffe ich inständig, dass der Gerichtshof präzise Datenschutzregeln ermöglicht und auch selbst festlegt, die eine Aufzeichnung des Surfverhaltens jedes Internetnutzers ausschließen.«

Der vom Kläger beauftragte Berliner Rechtsanwalt Dr. Meinhard Starostik sprach in seinem Plädoyer von einem Grundsatzprozess: »Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Wer mit Nachteilen wegen des Inhalts seiner Internetnutzung rechnen muss, wird möglicherweise nicht mehr unbefangen von seiner Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch machen.«
In Anlehnung an Edward Snowden meint der Kläger: »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.«

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

Breyer: »Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige
neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!«

Zur Person: Der Kläger Dr. Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

 

Quellen:
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere
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https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/feed/ 0
Grundsatzprozess gegen deutsche WLAN-Störerhaftung https://www.piratenpartei.de/2016/03/15/grundsatzprozess-gegen-deutsche-wlan-stoererhaftung-eugh-generalanwalt-nimmt-stellung/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/15/grundsatzprozess-gegen-deutsche-wlan-stoererhaftung-eugh-generalanwalt-nimmt-stellung/#respond Tue, 15 Mar 2016 18:00:23 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26395 Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof verkündet morgen seine Schlussanträge betreffend die die Klage eines bayerischen Mitglieds der Piratenpartei gegen Sony Music (Az. C-484/14, McFadden vs. Sony Music). Die Internetgemeinde ist besorgt, dass der Europäische Gerichtshof zur Verhinderung von Filesharing die Schließung offener WLAN-Hotspots in Europa verlangen könnte.

Der Fall: PIRAT Tobias McFadden bietet der Öffentlichkeit im bayerischen Gauting einen offenen WLAN-Internetzugang an. Jemand nutzte den Hotspot, um urheberrechtlich geschützte Musik zu tauschen. Sony Music verlangt von McFadden, er solle alle zumutbaren Mittel einsetzen, um dies in Zukunft zu verhindern, unter anderem

– den WLAN-Hotspot mit einem Passwortschutz versehen und damit die Öffentlichkeit vom Internetzugang ausschließen
– Ports sperren, die typischerweise für Filesharing genutzt werden
– die Nutzung auf Vorrat speichern und rechtswidrig handelnde Benutzer sperren.

Der klagende PIRAT Tobias McFadden erklärt: »Der Europäische Gerichtshof sollte der deutschen ‚Störerhaftung‘ und dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung den Todesstoß versetzen. Beides sind Generalangriffe auf die Grundlagen unserer Informationsgesellschaft. In Deutschland stellen aus Angst vor Abmahnungen kaum noch Privatpersonen ihren Internetzugang über WLAN der Öffentlichkeit zur Verfügung, was uns zum Entwicklungsland des mobilen Internets macht. Der freie Informationsaustausch über das Internet darf in einer Demokratie nicht als ‚Gefahrenquelle‘ angesehen, sondern muss als Grundvoraussetzung einer Demokratie anerkannt werden. Für uns PIRATEN ist freier Internetzugang und der damit verbundene freie und unbeschränkte Zugang zu Information ein Menschenrecht.«

Kläger McFadden und seine Anwälte Alexander Hufschmid und Dr. Carmen Fritz stehen morgen für Presseanfragen zum Votum des Generalanwalts zur Verfügung unter:

– Tobias McFadden, 0177 – 850 22 32, Tobias@McFadden.de
– Alexander Hufschmid, 089 416 15 75-75, hufschmid@kanzlei-hufschmid.de

Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnt den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen.

Wegen seiner Rechtslage und Urteilen zur „Störerhaftung“ hinkt Deutschland bei der Verfügbarkeit mobilen Internets über WLAN weit hinter anderen Ländern her.

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https://www.piratenpartei.de/2016/03/15/grundsatzprozess-gegen-deutsche-wlan-stoererhaftung-eugh-generalanwalt-nimmt-stellung/feed/ 0
PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2016/02/21/piraten-eu-gericht-verhandelt-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2016/02/21/piraten-eu-gericht-verhandelt-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/#respond Sun, 21 Feb 2016 17:06:01 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26009 +++ PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am Donnerstag über die Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

Patrick Breyer: „Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!“

Anders als die Bundesregierung vertritt die EU-Kommission vor Gericht die Meinung, dass die beim Surfen übermittelte Nutzerkennung (IP-Adresse) dem Datenschutz unterliege und nach dem deutschen Telemediengesetz nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfe. Zuvor hatte bereits ein Gerichtsgutachten ergeben, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich sei.

Breyer: „Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!“

Im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag hat der EuGH die Parteien gebeten, sich zu der Frage zu äußern, ob die Surfprotokollierung der Bundesregierung zur „Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten“ notwendig und unter diesem Gesichtspunkt mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sein könnte. Patrick Breyer dazu: „Nachdem die unterschiedslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten als unverhältnismäßiges Mittel der Strafverfolgung verworfen wurde, ist eine verdachtslose Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung erst recht grundrechtswidrig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer! Europa ist aufgerufen, der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage zu erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung zu verhelfen.“

Zur Person: Der Kläger Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut:
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/prozessdokumentation-meine-klage-gegen-die-vorratsspeicherung-unserer-internetnutzung/>

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