EU-Kommission – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png EU-Kommission – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Bundestag beschließt EU-Richtlinie: Freifunk vor dem Aus? https://www.piratenpartei.de/2017/04/29/bundestag-beschliesst-eu-richtlinie-freifunk-vor-dem-aus/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/29/bundestag-beschliesst-eu-richtlinie-freifunk-vor-dem-aus/#comments Sat, 29 Apr 2017 08:47:08 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30151 Der Bundestag hat eine Regelung für einheitliche Stecker an Netzteilen für Mobilgeräte beschlossen. Das ist zumindest das, was in der öffentlichen Wahrnehmung primär ankommen wird. Viel wichtiger sind aber die technischen Details der neuen EU-Funkrichtlinie (2014/53/EU), die praktisch wörtlich in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unauffällig steht in § 4.3.9 zu „Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen“ Folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für welche die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ Näheres regeln dann sogenannte „delegierte Rechtsakte“. Diese kommen von der EU Kommission und können nur durch eine 2/3 Mehrheit im Europaparlament gestoppt werden.

Guido Körber, Direktkandidat zur Bundestagswahl im Wahlkreis 62 in Brandenburg, erklärt:

„Die Regelungen enthalten politischen Sprengstoff, weil damit die Installation alternativer Software z.B. auf WLAN-Routern oder sogar die Installation von Software auf Funkmodulen unmöglich gemacht werden kann. Darunter würden sowohl die Open Source Bewegung als auch Freifunk und viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden. Ihnen wird dadurch der unkomplizierte Zugang zu Funkhardware für ihre Projekte und Produkte verwehrt. Wie der Nachweis der Konformität, also die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Grenzen, genau erfolgt, bleibt offen. Es drohen komplizierte Verfahren, die nur noch von Konzernen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln durchgeführt werden können.“

 

Wird bald die halbe Elektronikindustrie verboten?

Nach wie vor bleibt die EU-Kommission eine Erklärung schuldig, wozu diese Regelungen notwendig sind. Es ist bisher kein Nachweis erbracht worden, dass die Installation von alternativer Software auf Funksystemen zu Problemen führt. Guido Körber erläutert weiter:

„Hier drängt sich der Verdacht auf, dass erfolgreiches Lobbyarbeit betrieben wurde, um die lästige Konkurrenz ausschalten zu können, wie z.B. Freifunk-Initiativen und eine Vielzahl von Anbietern in den Internet-of-Things Sparten. Wird mit dieser Regelung zukünftig die halbe Elektronikindustrie verboten?“

 

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Julia Reda führt fraktionsübergreifenden Widerstand gegen EU-Leistungsschutzrecht an https://www.piratenpartei.de/2017/01/11/julia-reda-fuehrt-fraktionsuebergreifenden-widerstand-gegen-eu-leistungsschutzrecht-an-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/11/julia-reda-fuehrt-fraktionsuebergreifenden-widerstand-gegen-eu-leistungsschutzrecht-an-2/#respond Wed, 11 Jan 2017 17:57:19 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28760 In einem neuen Kampagnenvideo sprechen sich zwölf Mitglieder des Europäischen Parlaments unisono gegen den Gesetzesentwurf für ein EU-Leistungschutzrecht für Presseverleger aus, den der scheidende Digitalkommissar Günther Oettinger im Herbst vorgelegt hatte.

Mitglieder sämtlicher EU-Fraktionen (mit Ausnahme der Rechtsextremen) schließen sich damit der Kampagne von Julia Reda an. Reda ist Europaabgeordnete der PIRATEN und eine stellvertretende Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion. Aus Deutschland sind weiter Dietmar Köster (SPD), Martina Michels (LINKE) und Alexander Graf Lambsdorff (FDP) vertreten. Mit dem polnischen MdEP Michał Boni (EVP) ist auch ein Fraktionskollege von Oettinger Teil der Kampagne.

„Der Plan der Kommission würde die Art und Weise, wie wir heute Nachrichten teilen, illegal machen“, warnt Philippe Lamberts, der belgische Ko-Vorsitzende der grünen Fraktion, im Video. „Dieser Plan würde die Meinungsfreiheit im Internet einschränken“, urteilt Laura Ferrara von der italienischen Fünf-Sterne-Bewegung. „Das Vorhaben schadet kleinen Verlagen und innovativen Startups“, so Brando Benifei von den italienischen Sozialdemokraten. „Journalisten werden davon keinen Vorteil haben“, ergänzt Dietmar Köster.

Julia Reda kommentiert:

„Das EU-Leistungsschutzrecht stößt nicht nur in der Bevölkerung auf breiten Widerstand. Dass sich nun Abgeordnete aus allen Fraktionen dem Protest anschließen, macht mich zuversichtlich, dass das Parlament die Linkfreiheit verteidigen und das Leistungschutzrecht ablehnen wird. Das EU-Leistungsschutzrecht soll im Gegensatz zum ähnlichen Gesetz, das in Deutschland seit 2013 in Kraft ist, nicht nur Suchmaschinen und Nachrichtenaggregatoren, sondern auch soziale Netzwerke und sogar Blogger zur Kasse bitten, wenn sie kurze Anreißer von Nachrichteninhalten verbreiten. Die vorgesehene Schutzfrist ist zwanzigmal so lange wie in Deutschland. Im Gesetzesentwurf ist keinerlei Ausnahme für kürzeste Textpassagen oder für Privatpersonen vorgesehen.“

Am morgigen Donnerstag wird der Rechtsausschuss des Europaparlaments erstmals über den Urheberrechtsreformvorschlag beraten. Die zuständige Berichterstatterin Therese Comodini Cachia (EVP) wird im März ihren Entwurf für einen Standpunkt des Parlaments vorlegen.

Kampagnenvideo zu „Save the link“:

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„Kein Urheberrecht auf Daten“: Julia Reda kritisiert EU-Kommissionspläne https://www.piratenpartei.de/2017/01/10/kein-urheberrecht-auf-daten-julia-reda-kritisiert-eu-kommissionsplaene-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/10/kein-urheberrecht-auf-daten-julia-reda-kritisiert-eu-kommissionsplaene-2/#comments Tue, 10 Jan 2017 13:51:51 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28755 Die heutige Mitteilung der EU-Kommission zur europäischen Datenwirtschaft kommentiert Julia Reda, EU-Abgeordnete der PIRATEN und Vizevorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wie folgt:

„Die EU-Kommission liebäugelt mit einem neuen urheberrechts-ähnlichen Schutz für Daten. Das ist Günther Oettingers letzte schlechte Idee als scheidender Digitalkommissar – sie hätte fatale Auswirkungen und ist strikt abzulehnen.

Eine Reihe von Nullen und Einsen würde dadurch ähnlich geschützt wie schöpferische Werke. Das würde hohe Nebenkosten und enorme Rechtsunsicherheit für alle erzeugen, die Daten erstellen und nutzen – etwa für Forscherinnen und Forscher oder innovative Startups. Die Nutzung von Daten wie Zugriffsstatistiken, Sensordaten oder Messwerte würde rechtlich so komplex wie der Umgang mit dem Urheberrecht heute.

Im ‚Internet of Things‘ wird es immer wichtiger, Nutzerinnen und Nutzern von Geräten und Diensten den Zugriff auf jene Daten zu garantieren, die sie durch ihre Benutzung generieren. Auch ein Recht auf Mitnahme solcher Daten zu anderen Diensten ist dringend nötig – die von der Kommission angedachten Maßnahmen zur Verbesserung der Portabilität müssten noch viel weiter gehen. Ein neues Schutzrecht wäre hingegen das völlig falsche Werkzeug. Statt die Autonomie von Nutzerinnen und Nutzern zu sichern, würden Firmen in ihren Geschäftsbedingungen einfach die Abtretung dieses Rechts verlangen und diese Daten damit umso mehr zur handelbaren Ware machen.

Die Kommission würde mit dieser Idee die Fehler des Datenbankschutzrechts wiederholen, das nicht nur seinen Zweck verfehlt hat, die europäische Datenwirtschaft zu fördern, sondern im Gegenteil der innovativen Nutzung von Datensammlungen häufig im Weg steht.

Die heute gestartete EU-Konsultation zum Thema gibt der Öffentlichkeit die Gelegenheit, die Idee eines neuen Schutzrechts für Daten klar abzulehnen.“

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TTIP – Game Over? https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/ttip-game-over-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/ttip-game-over-2/#respond Mon, 09 Jan 2017 14:35:35 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28732 Nachdem Donald Trump zum neuen Präsidenten der USA gewählt worden war, wurde TTIP für so gut wie tot erklärt. Bereits im Wahlkampf hatte sich Trump lautstark gegen Freihandelsabkommen positioniert und angekündigt, auch das seit 1994 bestehende nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA verändern oder aufkündigen zu wollen. Die Frage ist nun, was nach Trumps Amtseinführung von diesen Ankündigungen übrig bleiben wird. Immerhin sind die Gewinner solcher Abkommen Personenkreise, die man getrost als Trumps Peergroup bezeichnen kann: Milliardäre, die skrupellos ihren Vorteil suchen.

Campact hat dazu bemerkt, dass Trump mit dem Ende von TTIP nicht viel zu tun habe: Dies sei primär ein Erfolg der internationalen Öffentlichkeit gewesen, die dagegen aufgestanden sei. Das ist mit Sicherheit zu einem erheblichen Teil richtig. Es ist für Politiker schon ziemlich unangenehm, wenn gegen eines ihrer Lieblingsprojekte mehr als 3,6 Millionen Unterschriften gesammelt werden und mehrfach Hunderttausende auf die Straße gehen. Dazu kommt, dass „die Wirtschaft™“ keineswegs so geschlossen hinter derartigen Projekten steht, wie die beteiligten Politiker der Öffentlichkeit gerne vorgaukeln würden: Bereits 2014 sprach sich der mittelständische Verband AMA gegen die intransparenten Verhandlungen zu TTIP und CETA aus. In 2015 begannen sich kleine und mittelständische Firmen in mehreren europäischen Ländern gegen TTIP zu positionieren, in Deutschland wurde KMU-gegen-TTIP gegründet.

Nachdem immer mehr Details zu den unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten Abkommen ans Licht gelangten, führte das Schwergewicht unter den deutschen Wirtschaftsverbänden, der Bundesverband mittelständische Wirtschaft BVMW, eine Befragung unter seinen Mitgliedern durch. Das Ergebnis kam einer roten Karte für die Freihandelspolitik gleich: Über 80 Prozent der Unternehmen versprechen sich keine Vorteile, und immerhin noch 60 Prozent befürchten Nachteile durch die Abkommen. Das Kalkül der neoliberal orientierten Wirtschaftsabteilung in der EU-Kommission scheint nun in die Richtung zu gehen, dass man hofft, CETA durchgeboxt zu haben und dann erst mal unter der Wahrnehmungsgrenze mit kleineren Abkommen weiter zu machen. TTIP offiziell (vorerst) zu Grabe zu tragen passt da gut als Ablenkungsmanöver. Ob und wie TTIP später wieder auftaucht, werden wir dann sehen.

Ähnliches war schon zu beobachten, als ACTA 2012 im Europaparlament scheiterte. Massiver Widerstand der Öffentlichkeit hatte den Parlamentariern klar gemacht, dass sie mit ACTA gegen die Interessen der Bevölkerung handeln würden. Statt dessen tauchten erste Teile des Vorhabens in CETA wieder auf.  Die restlichen Bausteine von ACTA werden wir dann vermutlich im TISA-Abkommen und in anderen Handelsabkommen finden, also, wenn wir die Vertragstexte dann irgendwann mal lesen dürfen. Bis zu zwanzig weitere Freihandelsabkommen bereitet die EU-Kommission derzeit vor, wie die Welt kürzlich berichtete, davon am weitesten fortgeschritten ist das Abkommen mit Japan. Einsicht in Vertragstexte? Fehlanzeige. Vielleicht gibt es bald wieder Leseräume. Doch aus der Übersicht zum derzeitigen Stand der Verhandlungen ist zumindest zu entnehmen, dass erneut alle Zutaten enthalten sind, die Freihandelsabkommen so unbekömmlich machen: Investorenschutz, geistiges Eigentum, Standards für Lebensmittel und so weiter.

Gerne verweist die EU-Kommission auf das Freihandelsabkommen mit Südkorea, das in der Verhandlungsphase wenig öffentliche Aufmerksamkeit erhielt, erfolgreich abgeschlossen werden konnte und von dem alle Seiten profitieren. Vergessen wird dabei dann gerne, zu erwähnen, dass dieses Abkommen viele der strittigen Zutaten nicht, oder in sehr viel verträglicherer Form enthält. Es ist die übliche Salamitaktik: Wenn sich die Bürger nicht wehren, zieht man die Daumenschrauben langsam aber sicher weiter an. TTIP ist also wahrscheinlich weg, CETA wird möglicherweise demnächst noch durchgeboxt und die nächsten Abkommen sind schon in Vorbereitung.

Das grundlegende Problem all dieser Freihandelsabkommen ist, dass die Bürger der beteiligten Wirtschaftsräume erst gar nicht an ihrem Zustandekommen beteiligt werden sollen. Dabei sollte der massive Widerstand eigentlich ein klares Zeichen gewesen sein, dass Abkommen dieser Art nicht gewünscht sind. Freihandel nach neoliberalem Rezept erzeugt immer eine Menge Verlierer, beginnend mit all denjenigen, die nicht daran beteiligt sind. Gerade Entwicklungs- und Schwellenländer haben häufig das Nachsehen, wenn wohlhabendere Länder die Handelsbedingungen untereinander regeln. Die Folgen bekommt die Welt anschließend in Form von Verteilungskämpfen, Unruhen, regionalen Konflikten, Kriegen und demzufolge auch Flüchtlingen zu spüren. Zudem finden sich in Abkommen neuerer Art zunehmend Mechanismen, die rechtsstaatliche Mechanismen auszuhebeln sowie soziale und Umweltstandards zu senken drohen.

Echter Freihandel kann nur weltweit, also über die WTO organisiert werden, doch das ist natürlich aufwändiger, weil mehr Beteiligte mit am Verhandlungstisch sitzen. So wurden in 2015 die Zölle auf über 200 Produktgruppen im Bereich Hightech gestrichen. Davon profitieren alle Staaten gleichermaßen und es ist ein Produktbereich, in dem keine Region einen besonderen Schutzbedarf hat, wie das zum Beispiel bei der Landwirtschaft der Fall ist.

Was bleibt also zu tun? TTIP ist zwar vorläufig vom Tisch, es besteht aber die Gefahr, dass es unter anderem Namen wieder aufersteht. CETA ist im Prozess der Inkraftsetzung, hat aber noch etliche Hürden zu nehmen. Wenn auch nur einer der EU Staaten nicht zustimmt, hat sich das ganze Abkommen erledigt.  Die Initiativen gegen TTIP und CETA haben Wirkung gezeigt, daraus sollten wir das Selbstvertrauen ziehen, dass wir etwas ändern können. Es gilt also vor allem, den öffentlichen Druck aufrecht zu erhalten, sobald wieder einmal bekannt wird, dass die EU-Kommission beabsichtigt, ein neues oder altbekanntes Freihandelsabkommen nach neoliberalem Rezept aufzukochen.

Eine Lösung des grundsätzlichen Problems ist aber nur möglich, wenn die konservativen und wirtschaftsfreundlichen Politiker der EU-Kommission abgewählt werden. Dazu wird es noch ein langer Weg sein, aber das Ziel sollten wir nicht aus den Augen verlieren. Auch weil das ein wichtiger Faktor dafür ist, bei den Bürgern wieder Vertrauen in die EU zu schaffen.

Ein Gastbeitrag von Guido Körber

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Wie aus Populismus ein Totalschaden wird – eine Chronik https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wie-aus-populismus-ein-totalschaden-wird-eine-chronik/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wie-aus-populismus-ein-totalschaden-wird-eine-chronik/#respond Sat, 03 Dec 2016 17:03:57 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27538 Rückblende zum Bundestags-Wahlkampf 2013: Der CSU fallen für den Wahlkampf keine Themen ein, also schafft man sich welche. Gegen die Autobahnmaut des südlichen Nachbarn Österreich lässt sich leicht Stimmung machen. Schließlich fahren die Österreicher bei uns doch gratis, während wir bei ihnen Eintritt zahlen müssen. Das geht ja gar nicht.

Nüchtern betrachtet muss man Österreich hier aber zugestehen, eine andere Situation zu haben. Aufgrund der geografischen Lage dient Österreich für die größeren Nachbarn als Durchfahrtsstraße. Dagegen machen österreichische PKW nur 0,6% des Straßenverkehrs in Deutschland aus. Aber egal, Herr Seehofer hat ein Feindbild identifiziert.

Insgesamt beträgt der Anteil an ausländischen PKW am deutschen Straßenverkehr nur knapp 6,7%. Dafür sollte ein System gebaut werden, bei dem für alle PKW erst einmal gezahlt wird, dann aber 93,3% der PKW-Fahrer das Geld wieder zurückbekommen. Rein kaufmännisch betrachtet ist das völliger Unsinn.

Von diesen Fakten völlig unberührt wurde PKW-Maut zum wichtigen Thema im Wahlkampf für die CSU. Beim Kanzlerkandidatenduell sagte Merkel, dass mit ihr die Maut nicht zu machen sei. Trotzdem fand die Maut ihren Weg in den Koalitionsvertrag und nach langem Hin und Her wurde 2015 eine Gesetzesänderung verabschiedet.

Damit lagen dann Fakten auf dem Tisch, die nur allgemeines Kopfschütteln verursachten. Die Berechnung der möglichen Einnahmen lag deutlich zu hoch. Dafür darf man davon ausgehen, dass – wie bei anderen politisch motivierten Projekten – die Kosten deutlich zu niedrig angesetzt sind. Von den erträumten € 700 Mio. Einnahmen sind nur etwa die Hälfte halbwegs realistisch und die € 200 Mio. Kosten dürften zu niedrig angesetzt sein.

Dazu kommt ein weiteres, ganz gravierendes Problem. Da die Überwachung der Mautzahlung durch Erkennung der KFZ-Kennzeichen erfolgen soll, ist ein massiver Missbrauch der Daten zu erwarten. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Daten nur so lange gespeichert bleiben sollen bis bestätigt ist, dass die Maut für das Fahrzeug bezahlt ist, in der Praxis hilft das aber wenig.

Die massive Menge an Bewegungsdaten, die so erfasst werden, wecken mit Sicherheit schnell Begehrlichkeiten. Einerseits steht zu befürchten, dass Gesetzesänderungen diese Daten erst für Strafverfolgung und dann für alle möglichen anderen Zwecke zugreifbar machen, andererseits ist die Wahrscheinlichkeit kriminellen Zugriffs hoch.

Geheimdienste und Kriminelle dürften großes Interesse an diesen Daten haben. Immerhin kann man so Bewegungsmuster von Personen erfassen. Da im endgültigen Ausbau des Systems tausende Kontrollstellen ständig KFZ-Kennzeichen bei einem zentralen Server abfragen, wird der unberechtigte Zugriff auch nicht allzu schwer werden.

Kaum war das Gesetz verabschiedet, leitete die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Da nur ausländische Fahrer belastet werden und die deutschen über die KFZ-Steuer die Maut zurückbekommen sollten, liegt hier eine Ungleichbehandlung vor.

Dann gab es aber eine Annäherung zwischen Minister Dobrindt und der EU-Kommission. Mittlerweile hat man sich geeinigt. Die Maut für ausländische PKW wird deutlich billiger und die deutschen Autofahrer kriegen die Maut nicht pauschal auf die KFZ-Steuer angerechnet. Statt dessen wird es eine Anrechnung abhängig von der Schadstoffklasse der Fahrzeuge geben. Damit werden die Einnahmen durch neuere Fahrzeuge weiter sinken.

Das Ergebnis ist also noch mehr Verwaltungsaufwand und deutlich weniger Einnahmen. Also genau das, was ein ohnehin schon wirtschaftlich sehr fragwürdiges Projekt nicht benötigt. Keine Abstriche gibt es dagegen bei der Gefährdung der Privatsphäre.

Zusammenfassend kann man nur sagen: Vielen Dank Herr Seehofer und Herr Dobrindt! Sie haben uns da ein bürokratisches Monster geschaffen, das absehbar mehr kostet als einbringt und dann auch noch unsere Privatsphäre bedroht.

Und wofür das alles? Damit die CSU im Wahlkampf 2013 ein völlig überflüssiges Thema populistisch nutzen konnte. Wir freuen uns dann schon wirklich auf die populistischen Ideen für 2017…

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Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei müssen abgebrochen werden https://www.piratenpartei.de/2016/11/08/beitrittsverhandlungen-der-eu-mit-der-tuerkei-muessen-abgebrochen-werden/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/08/beitrittsverhandlungen-der-eu-mit-der-tuerkei-muessen-abgebrochen-werden/#respond Tue, 08 Nov 2016 15:27:28 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27986 Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini bestätigte heute, dass die EU an der Fortführung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei festhalten wolle.

Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Ein machtgieriger Despot Erdoğan, der alle nur denkbaren demokratischen Freiheiten ausser Kraft setzt, hat die Türkei innerhalb weniger Monate in einen totalitären Kontrollstaat verwandelt. Der Flüchtlingsdeal mit ihm war bereits eine politische und humanitäre Katastrophe. Das jetzige Festhalten daran lässt in tiefe Abgründe des Demokratieverständnisses der europäischen Politiker blicken. Wieviele diktatorische Repressalien von Erdoğan sind noch nötig, bis die EU-Kommission endlich ihren Kurs korrigiert?

Die EU muss nun schleunigst alle diplomatischen und wirtschaftlichen Konsequenzen in Betracht ziehen und der Türkei ihre Grenzen aufzeigen. Den türkischen Bürgern droht sonst das gleiche Schicksal wie den Menschen im nahen Osten vor dem arabischen Frühling. Den Politikern der EU-Kommission muss klar sein, dass sie Erdoğan stärken, wenn sie mit ihm ins Bett steigen.

Die einzig mögliche Handlungsoption der EU zur jetzigen Asylpolitik muss die aktive Bekämpfung von Fluchtursachen gegenüber den Staaten sein, in denen sie entstehen. Sollte der Druck auf Ankara nicht unmittelbar erhöht werden, steht uns demnächst ein weiterer Flüchtlingszuwachs aus der Türkei bevor.«

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PIRATEN: Ist die neue EU-Funkrichtlinie das Aus für das Internet der Dinge? https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/piraten-ist-die-neue-eu-funkrichtlinie-das-aus-fuer-das-internet-der-dinge/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/piraten-ist-die-neue-eu-funkrichtlinie-das-aus-fuer-das-internet-der-dinge/#respond Fri, 13 May 2016 03:00:58 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27163 Die EU Kommission gefährdet Industrie 4.0 und Internet of Things durch die neue Funkrichtlinie. Bisher war befürchtet worden, dass Open Source Projekte wie der Freifunk leiden würden. Es zeichnet sich jedoch ab, dass fast alle Produkte mit moderner Funktechnik betroffen sein werden.

Basierend auf der neuen Funkrichtlinie EU (2014/53/EU) plant die EU Kommission, Regeln aufzustellen, die es unmöglich machen Software auf Funksystemen zu installieren.
Wird umgesetzt, was offensichtlich geplant ist, können in Europa Maschinenbau und Elektronikindustrie den größten Teil der drahtlos betriebenen Produkte nicht mehr herstellen.

PIRATEN - BUNDESVORSTAND - STEFAN KOERNER - FOTO be-him CC BY NC ND
PIRATEN – BUNDESVORSTAND – STEFAN KOERNER – FOTO be-him CC BY NC ND

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: »Die Politik schmückt sich gerne mit den Federn der Digitalisierung, redet von Industrie 4.0 und Internet of Things. Gleichzeitig werden dann aber Regelungen aufgestellt, die diesen Fortschritt auf wenige Konzerne beschränken, die in der Lage sind die völlig überzogenen Anforderungen zu erfüllen. Liebe EU-Kommission, so geht Digitalisierung nicht, so wird Kreativität und Innovation im Keim erstickt. Der Start des Internet der Dinge und der Industrie 4.0 war bisher schon holperig, jetzt droht die neue EU-Funkrichtlinie die paar Fortschritte zu zerstören. Liebe EU-Kommission, es wäre schön, wenn in der digitalen Welt nicht immer zwei Schritte zurück auf einen nach vorn kämen. Zukunft geht anders!«

Weiterlesen in unserem ausführlichen Blogbeitrag zur Funkrichtlinie!

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EU-Richtlinie bedroht das Internet of Things https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/eu-richtlinie-bedroht-das-internet-of-things/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/eu-richtlinie-bedroht-das-internet-of-things/#comments Fri, 13 May 2016 03:00:05 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27151 Die neue Funkrichtlinie der EU (2014/53/EU) wird möglicherweise das Internet of Things und weite Teile von Industrie 4.0 in der EU beenden, bevor sie zu einem Wirtschaftsfaktor werden können. Bisher wurde in erster Linie befürchtet, dass Open Source Projekte wie z. B. die Initiative Freifunk durch diese Funkrichtlinie betroffen sind – die Auswirkungen gehen jedoch deutlich weiter. Wird umgesetzt, was offensichtlich geplant ist, können in Europa Maschinenbau und Elektronikindustrie den größten Teil der drahtlos betriebenen Produkte nicht mehr herstellen.

Was sieht die Richtlinie vor?

In der Richtlinie ist vorgesehen, dass Funksysteme verhindern müssen, dass auf ihnen eine Software geladen werden kann, die ein nicht standardkonformes Verhalten verursacht. Es soll sichergestellt werden, dass Funksysteme nicht gehackt werden können, um z. B. unzulässige Frequenzen zu benutzen.

Was sich im ersten Moment harmlos anhört, wird zu einem echten Problem, wenn man sich ansieht, was es an technischen Möglichkeiten gibt.
Da einer Software nicht von außen anzusehen ist, wie sie sich verhalten wird, muss die Information, ob die Software akzeptiert werden kann, von außen kommen.

(1) Das Funksystem muss also einen Zugang zum Internet haben, um von einem Server die Konformitätsbestätigung zu holen. Außerdem muss das Funksystem über ausreichend Rechenleistung und Speicher verfügen, um die notwendigen Protokolle zu bedienen.

Eine Internetverbindung ist für viele Systeme nicht möglich, da sie entweder nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen oder aus Sicherheitsgründen vom Internet isoliert sind.

(2) Auch die notwendige Rechenleistung ist bei vielen Funksystemen nicht vorhanden. Viele Geräte für stromsparenden Betrieb sind nur mit wenig Speicher und Rechenleistung ausgerüstet. Diese sind nicht in der Lage, verschlüsselte Zertifikate und Software zu prüfen. (3)

Wie ist das bei Funkmodulen?

Besonders problematisch ist so eine Vorgabe für den weitverbreiteten Einsatz von Funkmodulen (4). Für Firmen, die Funkmodule einsetzen, wird durch so eine Regelung eine unüberwindbare Hürde aufgebaut. Die zwingend notwendige Installation von Software auf den Modulen während der Entwicklung und Fertigung von Produkten ist unter solchen Anforderungen nicht mehr möglich. Das Funkmodul selber müsste in der Lage sein, eine Internetverbindung herzustellen, um ein Konformitätszertifikat abzurufen. Während der Entwicklung ist es zudem unmöglich, Software zu testen, weil sie nicht zertifiziert ist und damit nicht installiert werden kann.
An dieser Stelle einen Mechanismus zu schaffen, mit dem eine einfache Zertifizierung oder Signierung für den Softwareentwickler möglich wäre, würde die gesamte Vorgabe ad absurdum führen. Dieser Weg stünde dann jedermann zur Installation von beliebiger Software offen.

Ist es sinnvoll, nach Produktkategorien zu trennen?

Ebenfalls wenig hilfreich ist es, dass die Funkrichtlinie erlaubt, dass die Vorgaben nach Produktkategorien getrennt werden können.
Die Trennung zwischen den Produkten ist nicht immer eindeutig und es passiert nicht selten, dass Produkte anders eingesetzt werden als es ursprünglich vorgesehen war.
Eine Beschränkung auf z. B. WLAN-Geräte würde ganz massive Einschränkungen für viele Anwendungen bedeuten. WLAN wird im industriellen Umfeld für viele Verbindungen eingesetzt, inklusive WLAN-Routern in robusten Ausführungen. Diese Systeme sind häufig aus Sicherheitsgründen vom Internet isoliert.

Es gibt also drei mögliche Optionen:

– Eine Regelung treffen, die einen großen Produktbereich unmöglich macht, der massive Wachstumsaussichten hat

– Komplizierte, aber wirkungslose Regeln erlassen, die problemlos umgangen werden können, aber hohe Kosten produzieren

– Es sein lassen und die Entwicklung neuer Ideen und Produkte nicht behindern

Hintergrundinformation

(1) Wahrscheinlich wird für eine Regelung u. a. ein Entwurf des ETSI für rekonfigurierbare Funksysteme verwendet. ETSI TR 102967 beschreibt Vorgehensweisen für die Sicherstellung der Konformität einer zu installierenden Software.
Das Konzept geht so weit, einen Mechanismus zu empfehlen, mit dem eine Aufsichtsbehörde per Fernsteuerung Geräte stilllegen kann, die nicht konform arbeiten. Da fragt man sich, ob das Satire sein soll. Ein solcher Mechanismus setzt nicht nur voraus, dass das Gerät einen Internetzugang haben muss, sondern auch, dass sein Installationsort überprüft werden kann – also ob es sich überhaupt in der Jurisdiktion der Aufsichtsbehörde befindet. Dazu kommt, dass sich Hacker aller Art über so eine fest eingebaute Sicherheitslücke freuen werden.

 

ETSI TR 102967

(2) Ein solches System entspricht dem aus dem Bereich digitaler Medien bekannten Digital Rights Management (DRM). Negative Erfahrungen mit dem damit verbundenen Aufwand, Fehleranfälligkeit und fehlender Benutzerfreundlichkeit führen dazu, dass diese Verfahren auf dem Rückzug sind.
Warum gerade für einen so wichtigen Bereich wie dem oft sicherheitsrelevanten Softwareupdate ein solcher Mechanismus eingeführt werden soll, ist schwer zu begreifen. Mit der damit verbundenen Komplexität würde nur erreicht werden, dass viele Systeme gar keine Möglichkeit zum Softwareupdate mehr haben. Oder die Softwareupdates werden vom Hersteller aus Kostengründen selten zur Verfügung gestellt und vom Anwender wegen der Umstände bei der Installation noch viel seltener installiert.

 

(3) ETSI beschreibt in EN 303095 ein Referenzmodell für eine rekonfigurierbare Funkarchitektur. Dabei wird ein System vorausgesetzt, dass den Umfang eines Smartphones oder Tablets hat, welches sehr weit entfernt von z. B. einem per WLAN betriebenen Sensor wäre.
Wenn Regelungen von diesem Konzept ausgehen, werden ganz weite Produktbereiche unmöglich.

ETSI EN 303095

(4) Funkmodule werden von sehr vielen Firmen eingesetzt, um einen erheblichen Teil des Aufwands bei der Entwicklung von Funksystemen einzusparen. Die Funkmodule sind von den Herstellern bereits geprüft und haben häufig Zulassungen für mehrere Regionen. Wenn bei der Integration eines Funkmoduls in ein Produkt die Funkeigenschaften nicht verändert werden, entfällt damit die Funk-Zulassungsprüfung weitgehend oder sogar vollständig.

Funkmodule gibt es für verschiedenste Protokolle, z. B. WLAN, Bluetooth, Zigbee. Der Gerätehersteller, der ein Funkmodul in sein Produkt integriert, muss die Software für diese Protokolle nicht mehr entwickeln, da sie vom Hersteller des Moduls geliefert wird. Beim Gerätehersteller wird aber in vielen Fällen die Software des Funkmoduls in der gewünschten Konfiguration und ggf. mit zusätzlicher eigener Software auf dem Modul installiert.
Moderne Funkkomponenten sind häufig sogenannte „Reconfigurable Radios“ oder „Software Defined Radios“. Deren Funkeigenschaften werden von der verwendeten Software bestimmt oder zumindest beeinflusst. Damit ist es prinzipiell möglich, ein nicht standardkonformes Verhalten durch Aufspielen einer Software zu erzielen. Der Vorteil solcher Systeme ist, leichter Änderungen am Standard nachzurüsten, Varianten an regionale Anforderungen anzupassen und produktspezifische Eigenschaften leichter realisieren zu können.
Funkmodule sind mittlerweile ein sehr wichtiger Faktor in Produkten von kleinen und mittelständischen Herstellern von Maschinen, Sensoren, Steuerung, Gebäudeautomatisierung und vielen anderen Bereichen. Diese Unternehmen werden erst durch die programmierbaren und flexiblen Funkmodule in die Lage versetzt, Produkte mit Funktechnik herzustellen.

Quellen:

Funkrichtlinie
 
ENGLISH VERSION:

EU Regulation threatens Internet of Things

The  new EU radio equipment directive (2014/53/EU) has the potential to end  the Internet of Things and much of Industry 4.0 in the EU before they  can take off economically. So far the main concern was that open source  projects and initiatives like the „Freifunk“ wireless community network  will be damaged by the RED (Radio Equipment Directive). But the actual  consequences go way farther. If it gets implemented in the way that  seems to be planned it will end most of the wireless products made by  the European electronics and automation industry.

 

What is in the directive?

According  to the directive radio equipment has to have a mechanism that prevents  installing software on them that can lead to non regulation compliant  behaviour. Hacking systems for example to make them work in non  authorized frequency bands has to be prevented by the manufacturer.

At  first glance this may seem harmless. But it is a real problem since  there are few options to technically implement such a barrier.

There  is no way to tell from outside how a software will behave. So the  information if the software to install on the radio system is compliant  has to come from an external source. (1)

This  means the radio system has to have access to the internet to get a  certificate from a server. Also it has to have sufficient processing  power and memory to run the necessary protocols.

An  internet connection is not possible for many systems. They don’t  necessarily have the technical ability to connect to the internet, or  they may have to be isolated from the internet for security reasons. (2)

Many  wireless systems are optimized for low energy requirements. They have  limited processing power and memory and are most likely not able to run  the necessary encryption algorithms to verify certificates and software.  (3)

 

What about radio modules?

Such  requirements are especially problematic for radio modules. (4) Testing  software on radio modules during development would become impossible.  The radio module would need to be able to somehow get a certificate for  the software to install but during development a software can not be  certified. So developing software for radio modules would become  impossible since it can not be installed for testing prior to ceritfying  it.

Allowing  a mechanism for software developers to circumvent the certification  would invalidate the whole effort since this mechanism could be sued to  install arbitrary software.

 

Does restricting the requirements to certain product types help?

The  directive allows to address definitive product types and define  specific requirements for them. But this does not work in the real  world.

Boundaries  between products are not always sharp and well defined. In addition  many products get used in multiple roles or for applications they are  not intentionally designed for.

Even restricting the rules to WLAN products would cause major problems in  the industry. WLAN is a major backbone for the Internet of Things,  including robust routers for industrial applications. Such systems are  quite often isolated from the internet for cyber security.

 

Three realistic options:

 

–  Define rules that will make a lot of products impossible, essentially  kicking Europe out of emerging markets like Internet of Things and  Industry 4.0

 

– Define complexand expensive rules that are useless and can be eaily circumvented.

 

– Forget about the whole thing and don’t hinder the development of new ideas and products.

 

Background information

(1)  ETSI draft paper TR 102967 describes a system to ensure the conformity  of software to be installed. Most likely this will be used as a  blueprint for a regulation.

The  concept recommends a function that allows a market surveillance body to  remotely shut down systems that are not behaving compliant. Makes you  wonder if this is an April Fools edition. Such a mechanism not only  requires the radio device to always be online on the internet but also  have some way to detect its geolocation so the market surveillance body  can check if the equipment is within its jurisdiction. Hackers will love  this huge and legally required security hole.

 

ETSI TR 102967

http://www.etsi.org/deliver/etsi_tr/102900_102999/102967/01.02.01_60/tr_102967v010201p.pdf

 

(2)  Such a system is essentially a Digital Rights Management like what is  in use for digital media. Negative experience with complexity, bad user  experience, and a tendency to not work in situations that are not 100%  standard have lead to a retreat of DRM for digital media.

Adopting  such a mechanism for a security relevant issue like software updates is  bad advice. The added complexity and cost will only lead to fewer  software updates suplied by the manufacturers and even fewer installed  by the users, or none at all due to technical impossibility.

(3)  ETSI EN 303095 describes a reference model for reconfigurable radio  architectures. It assumes a system with the complexity of a smartphone  or tablet computer. This is very far from the hardware of for instance a  WLAN connected sensor.

Rules based on such a complex reference model would kill many product ranges.

 

ETSI EN 303095

http://www.etsi.org/deliver/etsi_en/303000_303099/303095/01.02.01_20/en_303095v010201a.pdf

 

(4)  Radio modules are in wide use in the industry today. They allow  companies to use wireless technology in their products without large  investments. The modules are usually tested and approved for multiple  regions by their manufacturers. If the radio module hardware is not  modified and the software used as defined by the module manufacturer the  radio frequency approval is minimized.

There are modules for all kinds of protocols on the market: WLAN, Bluetooth, Zigbee…

A  company integrating a radio module into a product does not need to  develop the protocol software. The module manufacturer provides the  necessary software and tools to customize the protocol. Tailored  protocol and application specific software are then installed into the  module by the device manufacturer.

Modern  radio electronics usually is „recofigurable radio“ or „software defined  radio“. Their radio properties are controlled or modified by software.  In some cases this allows install software that causes behaviour outside  the standards and regulations. The advantage of such modern radio  systems is that changes to the standards are easier to add and variants  for regional differences in reguations can be easily implemented.

Radio  modules are already a major factor for products especially from small  and medium companies in machine building, automation, sensors, smart  buildings, and many more sectors. The radio modules allow those  companies to make wireless products which would otherwise not be  possible for them.

 

Reference:

Radio Equipment Directive

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014L0053&from=DE

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https://www.piratenpartei.de/2016/05/13/eu-richtlinie-bedroht-das-internet-of-things/feed/ 2
+++ PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++ https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/#respond Wed, 11 May 2016 19:42:07 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27119 +++ PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, M. Campos Sanchez-Bordona, verkündet morgen um 9.30 Uhr sein Votum bezüglich der Klage des PIRATEN-Politikers und Datenschützers Dr. Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

PIRATENFRAKTION SH - PATRICK BREYER - FOTO FRAKTION CC BY NC SA - BLOG

Dr. Patrick Breyer: »Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung
erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!«

In der mündlichen Verhandlung bestand zwischen EU-Kommission und Kläger Einigkeit darüber, dass die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz unterliegen – auch bei Stellen, die den Anschlussinhaber nicht selbst identifizieren können.

Die EU-Kommission erklärte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und der Anwendungsbereich von Grundrechten müsse objektiv feststehen. Würde man nur auf die subjektiven Möglichkeiten der jeweiligen Stelle abheben entstünden Schutzlücken, weil eine schrankenlose Weitergabe der Internetdaten zulässig wäre.

Weil das deutsche Telemediengesetz Anbietern von Internetportalen eine personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung (z. B. gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe, geschriebene Kommentare) nur zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote gestattet, meint die EU-Kommission jedoch, dass die Erforderlichkeit einer Datenspeicherung nach EU-Recht nur im Einzelfall beurteilt werden könne. Es könne zwar durchaus sein, dass die von der Bundesregierung praktizierte flächendeckende Surfprotokollierung unzulässig sei. Nationale Gesetze dürften aber nicht generell und abschließend festlegen, wann es an einem
„berechtigten Interesse“ des Verantwortlichen fehle oder wann das Interesse der Betroffenen schwerer wiege; dies sei von den Gerichten von Fall zu Fall zu entscheiden.

Breyer dazu: »Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetzen sollte, sind weite Teile unseres Datenschutzrechts obsolet und es entsteht ein Zustand der völligen Rechtsunsicherheit. Alleine auf der Grundlage einer schwammigen Generalklausel und weniger Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen können weder Staat noch Unternehmen, weder Bürger noch Datenschutzbehörden eindeutig feststellen, was mit unseren Daten gemacht werden darf und was nicht. Diese Auffassung schafft nicht nur vollkommene Rechtsunsicherheit. Sie hebelt einen wirksamen Schutz unserer Daten aus, weil unsere
Volksvertreter keine Regeln mehr setzen und erst jahrelange teure Gerichtsprozesse überhaupt noch Klarheit schaffen könnten. Im Interesse der Privatsphäre und Meinungsfreiheit hoffe ich inständig, dass der Gerichtshof präzise Datenschutzregeln ermöglicht und auch selbst festlegt, die eine Aufzeichnung des Surfverhaltens jedes Internetnutzers ausschließen.«

Der vom Kläger beauftragte Berliner Rechtsanwalt Dr. Meinhard Starostik sprach in seinem Plädoyer von einem Grundsatzprozess: »Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Wer mit Nachteilen wegen des Inhalts seiner Internetnutzung rechnen muss, wird möglicherweise nicht mehr unbefangen von seiner Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch machen.«
In Anlehnung an Edward Snowden meint der Kläger: »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.«

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

Breyer: »Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige
neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!«

Zur Person: Der Kläger Dr. Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

 

Quellen:
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere
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https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/feed/ 0
PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2016/02/21/piraten-eu-gericht-verhandelt-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2016/02/21/piraten-eu-gericht-verhandelt-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/#respond Sun, 21 Feb 2016 17:06:01 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26009 +++ PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am Donnerstag über die Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

Patrick Breyer: „Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!“

Anders als die Bundesregierung vertritt die EU-Kommission vor Gericht die Meinung, dass die beim Surfen übermittelte Nutzerkennung (IP-Adresse) dem Datenschutz unterliege und nach dem deutschen Telemediengesetz nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfe. Zuvor hatte bereits ein Gerichtsgutachten ergeben, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich sei.

Breyer: „Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!“

Im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag hat der EuGH die Parteien gebeten, sich zu der Frage zu äußern, ob die Surfprotokollierung der Bundesregierung zur „Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten“ notwendig und unter diesem Gesichtspunkt mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sein könnte. Patrick Breyer dazu: „Nachdem die unterschiedslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten als unverhältnismäßiges Mittel der Strafverfolgung verworfen wurde, ist eine verdachtslose Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung erst recht grundrechtswidrig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer! Europa ist aufgerufen, der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage zu erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung zu verhelfen.“

Zur Person: Der Kläger Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut:
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/prozessdokumentation-meine-klage-gegen-die-vorratsspeicherung-unserer-internetnutzung/>

https://www.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2016/02/PIRATEN-BPT161-BUNDESPARTEITAG-TERRORSTOFFTIER-PATRICK-BREYER-FOTO-be-him-CC-BY-NC-ND-IMG_0529-BLOG.jpg

 

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https://www.piratenpartei.de/2016/02/21/piraten-eu-gericht-verhandelt-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/feed/ 0
PIRATEN fordern Rücknahme der W-LAN-Sperren für Router https://www.piratenpartei.de/2016/02/18/piraten-fordern-ruecknahme-der-w-lan-sperren-fuer-router/ https://www.piratenpartei.de/2016/02/18/piraten-fordern-ruecknahme-der-w-lan-sperren-fuer-router/#comments Thu, 18 Feb 2016 17:01:19 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25817 +++ PIRATEN fordern Rücknahme der W-LAN-Sperren für Router +++

Router-Hersteller TP-Link sperrt ab sofort W-LAN-Firmware auf seinen Geräten und nimmt den Nutzern die Möglichkeit, ihre Geräte zu warten und damit auch ihre funktionale Selbstbestimmung.

Grundlage ist eine von der EU-Kommission beschlossene Beschränkung aus dem Jahr 2014, die die Einhaltung von Frequenznutzung, Sendeleistung und Modulationen sicherstellen soll. Die jetzt praktizierte totale Sperrung der Firmware bedeutet gleichzeitig auch das Ende, Router für Freifunk nutzen zu können, da das Aufspielen einer alternativen Freifunksoftware anstelle der Hersteller-Firmware fortan nicht mehr möglich sein wird.

Hierzu Kristos Thingilouthis, der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland: »Wir fordern die EU auf, diese Richtlinie unverzüglich zurückzunehmen und einer Überprüfung zuzuführen. Ein Nutzer muss auch weiterhin das volle Zugriffsrecht auf seine Geräte haben. Die jetzige Regelung schränkt Hersteller ein, die ihre Systeme für den Einsatz alternativer Software offen halten möchten. Dadurch haben Kunden nicht mehr die Möglichkeit, offene Software auf den Geräten zu installieren, wie es bislang möglich war.

Die Intention der Einhaltung von Frequenznutzung, Sendeleistung und Modulationen mit der neuen Richtlinie 2014/53/EU schießt weit über das Ziel hinaus.

Bislang konnte die Freifunkinitiative mittels alternativer, regelkonformer Software die bestehende Software ersetzen und so auch den Aufbau freier Bürgernetze ermöglichen. Dies wird fortan nicht mehr möglich sein. Wir beobachten die neue Entwicklung mit Sorge. Solange diese Regelung in Kraft ist und Hersteller ihre Router einschränken, müssen Freifunker auf aufwendigere und teurere Alternativen ausweichen. So können sie beispielsweise Mini-Computer wie Raspberry Pis einsetzen, die unkonfiguriert verkauft nicht den Einschränkungen der Richtlinie unterliegen. Dort können Kunden dann auch weiterhin die Freifunk-Software im Nachhinein aufspielen.

 

Als PIRATEN sind wir wie keine andere Partei am Fortbestand und Aufbau von Freifunk-Netzen interessiert. Sollte die EU weiterhin auf ihrer strikten Regulierung beharren, werden wir eine entsprechende Klage in Erwägung ziehen.«

 

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PIRATEN zur Safe Harbour-Neuauflage „Privacy Shield“: EU-Kommission als Wiederholungstäter https://www.piratenpartei.de/2016/02/03/piraten-zur-safe-harbour-neuauflage-privacy-shield-eu-kommission-als-wiederholungstaeter/ https://www.piratenpartei.de/2016/02/03/piraten-zur-safe-harbour-neuauflage-privacy-shield-eu-kommission-als-wiederholungstaeter/#comments Wed, 03 Feb 2016 14:10:39 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=25363 +++ PIRATEN zur Safe Harbor-Neuauflage „Privacy Shield“: EU-Kommission als Wiederholungstäter +++

Zu der von der EU-Kommission angekündigten Neuauflage von Safe Harbor-Datenübermittlungen in die USA („Privacy Shield“) erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer:

„Mit dieser Ankündigung macht sich die EU-Kommission zum Wiederholungstäter bei der Verletzung unserer Grundrechte. Die unverbindlichen NSA-Versprechungen betreffend die Massenüberwachung unserer privaten Daten verkennen, dass der Europäische Gerichtshof schon das massenhafte Abgreifen unserer Fotos und Texte untersagt hat und nicht erst ihre weitere Auswertung. Außerdem fehlt erneut die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Regeln vor US-Gerichten. Wie schon bei dem geplanten EU-US-Datenabkommen verrät die EU-Kommission europäische Grundwerte und buckelt vor den USA und der Wirtschaftslobby. Wir PIRATEN sagen: Grundrechte sind nicht verhandelbar.“

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