Datenschutz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Datenschutz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch https://www.piratenpartei.de/2017/04/27/schicksalsabend-fuer-die-grundrechte-bundestag-peitscht-ueberwachung-durch/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/27/schicksalsabend-fuer-die-grundrechte-bundestag-peitscht-ueberwachung-durch/#comments Thu, 27 Apr 2017 12:57:39 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30145 Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

  • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
  • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
  • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
  • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender - Foto: CC-BY-SA Christian Steinmetz
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender – Foto: CC-BY-SA Christian Steinmetz

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

„Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

„Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

Massiver Umbau des Rechtsstaats

Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin - CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin – CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de

Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

„Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

 

 

 

 

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Deep Packet Inspection: GroKo goes China! https://www.piratenpartei.de/2017/04/16/deep-packet-inspection-groko-goes-china/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/16/deep-packet-inspection-groko-goes-china/#comments Sun, 16 Apr 2017 13:00:52 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30022 Die große Koalition hat im Innenausschuss des Bundestages eine Gesetzesänderung angeschoben, mit der Provider im Kampf gegen Netzstörungen künftig auch sogenannte „Steuerdaten“ auswerten sowie den Datenverkehr „unterbinden“ können.
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, reagiert entsetzt:

„Eine Änderung diesen Ausmaßes wird still und leise und möglichst schnell verfasst, obwohl sie weitreichende Folgen beinhaltet. Mit der Option, Datenpakete beliebig zu sortieren, zurückzuweisen oder verlangsamt zu behandeln, können die Provider und auch staatliche Stellen bestimmen, welche Inhalte der Endanwender zur Verfügung hat. Deep Packet Inspection ist für uns eine rote Linie, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Dies bedeutet einen massiven Angriff auf unsere Grundrechte, eine schwere Verletzung der Privatsphäre und einen Ausverkauf an die Telekommunikationskonzerne.“

Die Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage für die geplanten „Cyber-Feuerwehren“ beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und in der Bundeswehr schaffen. Mit ihr soll die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit ins nationale Recht überführt werden. Den federführenden Innenausschuss des Bundestags hat die Initiative bereits Ende März still und leise passiert, sie soll in der nächsten Sitzungswoche am 27. April kurz vor 23 Uhr vom Plenum ohne weitere Korrekturen verabschiedet werden.

„Man kann sich DPI-Systeme als eine permanente, digitale Leibesvisitation vorstellen, bei der gleichzeitig noch die Taschen aller Kommunikationsteilnehmer durchsucht werden. Mit diesen Überwachungsinstrumenten können Datenpakete durchleuchtet, Dienste diskriminiert und das Nutzerverhalten ausgespäht werden. Die Begründung, es diene der Verhinderung von sogenannten Botnetzen, die infiltrierte Computer als Werkzeug für Angriffe auf fremde Systeme missbrauchen, ist fadenscheinig und absurd. Auch die Abwehr von Cyberangriffen durch Filterung des Datenverkehrs und durch die Trennung „legitimer von maliziöser Kommunikation“ reichen nicht als Gründe für diesen bürgerrechtlichen Dammbruch aus.

Die zunehmende Verbreitung von vernetzten Geräten in Haushalten, genannt „Internet of Things“ (IoT), wird weiterhin die gesellschaftliche Debatte beschäftigen. Die Frage der regelmässigen Sicherheitsupdates muss von Nutzern und Firmen individuell behandelt werden, was nicht steuerbar ist und auch gesetzlich nicht reguliert werden kann. Hier ist Aufklärung und eine gesellschaftliche Debatte darüber vonnöten, die Verbraucher über die Gefahren aufzuklären und ihr Bewusstsein über die Risiken zu schärfen. Wenn schon Gesetze dazu erarbeitet werden, dann sollten sie vorschreiben, dass es Prüfungen gegen nicht update-fähige IoT-Geräte geben muss und der Verbraucher effektiv geschützt wird.“

, ergänzt Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die geplanten Abwehrmaßnahmen gegen DDos-Angriffe durch sogenannten Bot-Netzwerke, die das Überlasten der Internetstruktur eines Anbieters zur Folge haben können, beinhalten unangenehme Nebenwirkungen. Es handelt sich um schwere Eingriffe in die Integrität des Datenverkehrs. Welche Websites oder Dateien ein Nutzer anwählt oder welche Dienste genutzt werden, gehen den Provider nichts an. Deep Packet Inspection wird von autoritären Regimen wie China, dem Iran und zunehmend auch von der Türkei verwendet, um den gesamten Internetverkehr der Nutzer zu überwachen und zu filtern.

Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland:
„Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation übertragener Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.“

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Neues Bundesdatenschutzgesetz: Bequemlichkeit schlägt Grundrechte https://www.piratenpartei.de/2017/03/09/neues-bundesdatenschutzgesetz-bequemlichkeit-schlaegt-grundrechte/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/09/neues-bundesdatenschutzgesetz-bequemlichkeit-schlaegt-grundrechte/#comments Thu, 09 Mar 2017 14:12:13 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29624 Heute am späten Nachmittag will der Bundestag über die „Zukunft des Datenschutzrechts“ debattieren. Die Bundesregierung legt eine Novelle des Daten­schutzrechts vor.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist dazu da, um den europäischen Staaten einen verbindlichen Datenschutz-Mindeststandard vorzugeben. Die deutsche Regierung nutzt den deutschen Umsetzungsentwurf aber, um die Rechte Betroffener stark zu beschneiden. Einige der neuen Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz.

Informationelle Selbstbestimmung bedeutet:

Betroffene haben grundsätzlich das Recht

  • auf die Information, dass ihre Daten gespeichert werden,
  • auf Auskunft darüber, welche ihrer Daten gespeichert werden,
  • auf die Berichtigung und Löschung ihrer Daten

Das einzuhalten ist umständlich für viele Ermittlungs- und sonstige Behörden, Krankenkassen und alle möglichen Unternehmen. Dafür hat die Bundesregierung Verständnis und deshalb einige Paragraphen geschaffen, die auf einen Satz hinauslaufen: Bequemlichkeit geht vor Datenschutz.

Betroffene muss man laut § 23 nicht über eine Datenweitergabe informieren, wenn „offensichtlich ist, dass sie im Interesse der betroffenen Person liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung verweigern würde“. Wie praktisch. Wenn es also zuviel Aufwand bedeuten würde, Datenschutzvorschriften einzuhalten, Betroffene zu informieren oder Daten von Betroffenen zu löschen, können sich Behörden und Unternehmen künftig auf §§ 32, 33 und 35 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes berufen, die besagen, dass ein solcher Aufwand für sie zu unbequem wäre.

Auch Krankenversicherte sollen sich mal nicht so haben, wenn die ungefragte, automatisierte Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten dafür sorgt, dass sie das kriegen, was sie wollen, sagt §37. Da ist es okay, Datenschutzauflagen zu kippen, zum Beispiel, wenn per Smartwatch Gesundheitsdaten gegen Beitragsminderungen eingetauscht werden. Für gestresste Ermittlungsbehörden gibt es den § 29, der sicherstellt, dass sie nach Herzenslust ermitteln können, ohne zum Beispiel versehentlich Betroffene informieren zu müssen. Sie können die europäischen Vorgaben ignorieren, „soweit durch ihre Erfüllung Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen.“

Irgendein lachender Dritter findet sich immer, um unveräußerliche Rechte zu veräußern zu können, damit die Datenquellen sprudeln. Laut einiger Unionspolitiker sind Daten „das Rohöl des 21. Jahrhunderts“ und man wird alles versuchen, um sie ungestört zu fördern. Bis hin zum Bruch der Grundrechte.

Auswertung des Gesetzesentwurfs zum neuen BDSG

(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

Nachfolgend findet ihr zum überarbeiteten Datenschutzgesetz einen differenzierten Kommentar des Datenschutzbeauftragten der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Krone, in Zusammenarbeit mit Anja Hirschel, unserer Bundestags-Spitzenkandidatin aus Baden-Württemberg:

Anja Hirschel kommentiert dazu: „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde mit dem Ziel eingeführt, die Datenschutzniveaus der Mitgliedsländer so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Angeblich führe dies automatisch zu einem insgesamt höheren Standard – doch oft gelang nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Besondere Schutzvorschriften, etwa für Internetnutzer oder zur Videoüberwachung, hat die EU nicht übernommen. Außerdem gilt es zu beachten, dass die Verordnung durch Öffnungsklauseln und delegierte Rechtsakte eine Reihe an Dingen offen lässt, die durch die einzelnen Länder eigenständig geregelt bzw. ergänzt werden können. Zu befürchten ist daher ein weiterhin unterschiedliches Datenschutzrecht, anstatt der versprochenen Einheitlichkeit.

Deutschland übernimmt durch den Gesetzesentwurf zu einem neuen Datenschutzgesetz (BDSG) eine geradezu hervorragende Initiative. Einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften umfasst das noch geltende BDSG 48 Paragrafen, der neue Entwurf wurde auf 85 Paragrafen erweitert! Hinzu kommt eine Vielzahl an Änderungen in anderen, betroffenen Gesetzen, insbesondere die Sicherheit betreffend. Da der Umfang der Änderungen erheblich ist, hier nur der Kommentar zu einigen Passagen, die für die Bürger von besonderem Interesse sind, da diese am unmittelbarsten auf das Privatleben Einfluss nehmen. Dabei geht es um die Rechte der betroffenen Person, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken, und die Befugnisse und Rechte der Betroffenen hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht.“

Passage I.

1. Informationelle Selbstbestimmung

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur durch die Umsetzung der Rechte des Betroffenen auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten umgesetzt werden. Hier schränkt die EU-DS-GVO bereits das bestehende BDSG ein und der neue Gesetzesentwurf geht noch einmal darüber hinaus. Dies widerspricht der EU-Grundrechtscharta. Die so geregelte Information zur Videoüberwachung lässt den Verantwortlichen einen zu großen Spielraum.

2. Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

In § 32 werden die (scheinbar lästigen) Informationspflichten bei der Erhebung von Daten eingeschränkt und unterlaufen, Art. 13, 23 DS-GVO (hier sind Ausnahmen ausdrücklich wegen eines „unverhältnismäßigen Aufwandes“ nicht vorgesehen). Es wird in § 33 Abs. 1 bereits von einer Informationspflicht abgesehen, wenn die „ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen der jeweiligen Stellen gefährdet“ würde. Zudem wird der Begriff „öffentliche Sicherheit“ in „öffentliche Ordnung“ bewusst juristisch verfälscht und in seiner Anwendungsmöglichkeit verwässert.

3. Löschung

§ 35 Abs. 1 schränkt das Recht auf die Löschung von Daten unzulässig ein. Dies kann dazu führen, dass Hard- und Softwarehersteller sich darauf berufen, dass eine Löschung zuviel Aufwand bedeute, anstatt Produkte zu entwickeln, die diese Norm befolgen.

4. Gesundheitsdaten

§ 37 Abs. 1 erlaubt zusätzlich die Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten ohne Zustimmung des Betroffenen durch automatisierte Verfahren bei Versicherungsverträgen. Bisher war dies so nicht möglich, da bei Gesundheitsdaten als „besonders schützenswerte Daten“ spezielle Auflagen eingehalten werden mussten, gehören sie doch zu den Daten, die den „allerpersönlichsten Lebensbereich“ betreffen. Eine Aufweichung dieses besonderen Schutzes widerspricht dem EU-Recht.

Passage II.

1. Zweckbindung

Seit es den Datenschutz gibt, ist eines der wesentlichen Elemente die sogenannte Zweckbindung. Dies gilt mit der DS-GVO zwar weiter, das neue BDSG weicht diesen Grundsatz jedoch in verfassungswidriger Weise auf. Die §§ 23-25 führen nicht dazu, dass der Betroffene in geeigneter Weise mitwirken kann, wenn der Zweck bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geändert wird. Herausragend ist dabei besonders die Formulierung in §23 Abs, 1: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig…“.
Hier wurde die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen vollständig gestrichen. § 24 stellt damit einen Blankoscheck für die Sicherheitsbehörden aus („Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten“).

Passage III.

1. Informationspflichten bei Datenschutzvorfällen

Die in § 29 formulierten Ausnahmen von der Informationspflicht erschließen sich nicht. Weshalb soll bei Datenpannen keine Benachrichtigungspflicht bestehen, wenn „Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen“?
Die DS-GVO kennt keine Daten, die „ihrem Wesen nach“ geheim gehalten werden müssen. Hier fehlt die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen.

2. Aufsicht und Geheimhaltungspflicht

§ 29 Abs. 3 schränkt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden iSd. Art. 58 Abs. 1 DS-GVO gegenüber Berufsgeheimnisträgern ein. Insbesondere öffentliche Stellen wären jeglicher Aufsicht entzogen, z.B. das gesamte öffentliche Gesundheitswesen.
Art. 90 Abs 1 DS-GVO regelt das anders, nämlich mit der Einschränkung „soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Pflicht zur Geheimhaltung in Einklang zu bringen“.
Es wäre keinesfalls hinnehmbar, dass z.B. der gesamte Aktenbestand einer Anwaltskanzlei beschlagnahmt werden könnte.

Da § 203 StGB (Geheimhaltungspflicht) mit der Regelung des § 29 Abs. 3 unterlaufen wird, ist dieser Absatz nicht haltbar.

Sebastian Krone resümiert:
„Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt wird. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.

Die Rechte der Betroffenen werden immer weiter eingeschränkt. Dieses Beispiel kann und darf nicht Schule machen – und besonders nicht in einer eiligen Nachtsitzung im Bundestag durchgewunken werden!“

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Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/#comments Sun, 12 Feb 2017 19:00:06 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29319 Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung von IP-Adressen muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).

„Ich kämpfe dafür, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter, sein Ziel für die Verhandlung. „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an. Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

Hintergrund: Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Breyer will mit seiner Klage erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

Der EuGH hat 2016 entschieden, dass „der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediendienstes zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ sein muss. Das Landgericht Berlin als Vorinstanz war zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Speicherung der IP-Adresse über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus für die Ermöglichung des Angebots nicht erforderlich ist“. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Bundesrepublik „den Zugriff auf viele ihrer Seiten auch ohne Speicherung der IP-Adresse ermöglicht“. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass „die Speicherung keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit des IT-Systems leistet“.

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Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/#respond Fri, 20 Jan 2017 08:12:04 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28887 Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
„Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
  • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
  • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
  • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
  • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
  • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
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EuGH korrigiert Urteil zu Internet-Überwachung https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/#comments Fri, 13 Jan 2017 16:09:46 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28780 „Beim vermeintlich anonymen Surfen im Netz ermöglicht die übermittelte Internetkennung (IP-Adresse) eine Rückverfolgung jedes Klicks zum genutzten Anschluss – beispielsweise zur Versendung von Abmahnungen oder für polizeiliche Ermittlungen. Deshalb dürfen Betreiber von Internetportalen wie Spiegel Online nicht einfach jeden Klick ihrer Nutzer mitsamt Kennung auf Vorrat speichern – dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt„, erläutert Kläger Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

„In Deutschland haben wir ein Recht darauf, uns über das Netz ebenso spurenlos zu informieren wie aus der Zeitung oder dem Radio. Dieses im Telemediengesetz verbriefte Recht muss durchgesetzt werden, statt es abzuschaffen, wie von Bundesinnenminister und EU geplant. Solange wir uns schon durch das Lesen von Internetseiten verdächtig machen können oder Konsequenzen wegen unseres Surfverhaltens befürchten müssen, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet!“

Breyer klagt seit Jahren dagegen, dass viele Webseiten des Bundes die Klicks ihrer Besucher ohne deren Einwilligung drei Monate lang aufbewahren und sie damit nachverfolgbar machen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH eingeschaltet hat, verhandelt im Februar weiter über die Klage. Laut EuGH können Internetanbieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Speicherung des Nutzungsverhaltens haben, beispielsweise im Fall von Hackerangriffen. Patrick Breyer will erreichen, dass Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen:

„Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig unbescholtener Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen.“ Ein Gerichtsgutachten und die Praxis einiger Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegten, dass Internetangebote auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können.

Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch Privatpersonen ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können. Plattformbetreiber und Hoster müssen daher schon in der Voreinstellung datenschutzkonforme Webauftritte ermöglichen. Webhoster ohne Internet-Protokollierung nennt etwa die Aktion „Wir speichern nicht!„.

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Patrick Breyer vs. EU-Kommission: EuGH-Gutachter unterstützt Klage auf größere Transparenz der europäischen Justiz https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/patrick-breyer-vs-eu-kommission-eugh-gutachter-unterstuetzt-klage-auf-groessere-transparenz-der-europaeischen-justiz/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/patrick-breyer-vs-eu-kommission-eugh-gutachter-unterstuetzt-klage-auf-groessere-transparenz-der-europaeischen-justiz/#respond Wed, 21 Dec 2016 11:30:24 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27623 Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof unterstützt die Klage des schleswig-holsteinischen Piratenabgeordneten Patrick Breyer auf größere Transparenz und öffentlichen Zugang zu den Akten abgeschlossener Gerichtsverfahren. Eingeschränkt soll auch in anhängigen Prozessen mehr Transparenz geschaffen werden. Darüber hinaus regt der Generalanwalt an, Parteischriftsätze künftig auf der Website des Gerichtshofs zu veröffentlichen. Dies ergibt sich aus den heute verkündeten Schlussanträgen in einem Grundsatzstreit über die Transparenz der europäischen Justiz, an dem die EU-Kommission und die Regierungen mehrerer EU-Staaten beteiligt sind (Az. C-213/15) [1] [2].

Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Gleichzeitig wehrt sich Breyer gegen ein in erster Instanz angenommenes Verbot der Veröffentlichung von Schriftsätzen aus laufenden Verfahren, dessentwegen ihm die Hälfte der Kosten des Verfahrens auferlegt worden sind.

Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt:
»Der Generalanwalt unterbreitet dem Gerichtshof großartige Vorschläge für eine transparentere europäische Justiz. Diese Schlussanträge sind ein Durchbruch für meine jahrelangen Bemühungen.

Wir brauchen Transparenz gerade in Fällen, in denen EU-Gerichte über Massenüberwachungsmaßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung entscheiden. Die Gültigkeit solcher Eingriffe in unsere Grundrechte geht uns alle an. Die Argumentation und Anträge der Regierungen in Grundsatzprozessen müssen der öffentlichen Kontrolle unterworfen werden. In einer Demokratie ist die Staatsgewalt der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig, auch für ihr Verhalten vor Gericht.

Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die nachträgliche Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern auch um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen in laufenden Verfahren. Presse und Öffentlichkeit dürfen in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Keine Berichterstattung zuzulassen, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt, wäre ein großer Fehler in Zeiten einer Legitimationskrise der EU. Meine Überzeugung ist, dass Prozesse vor dem obersten EU-Gericht nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerechtigkeit braucht Öffentlichkeit.«

[1] Kommission / Breyer – Rechtssache C-213/15 P: http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-213/15%20P
[2] Weitere Informationen und Verfahrensdokumentation: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245

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https://www.piratenpartei.de/2016/12/21/patrick-breyer-vs-eu-kommission-eugh-gutachter-unterstuetzt-klage-auf-groessere-transparenz-der-europaeischen-justiz/feed/ 0
Überwachungswahn von CDU und SPD stoppen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/11/ueberwachungswahn-von-cdu-und-spd-stoppen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/11/ueberwachungswahn-von-cdu-und-spd-stoppen/#respond Fri, 11 Nov 2016 15:33:07 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27994 Zur gestrigen Einigung von Union und SPD auf ein neues Sicherheitspaket erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer: »Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Polizeibeamte mit Überwachungskameras und Massenscanning von Kfz-Kennzeichen – die Große Koalition versteht Massenüberwachung offenbar als Handlungsauftrag. Ihre Pläne haben wenig mit Sicherheit, aber viel mit Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung zu tun.

Noch bevor das Bundesverfassungsgericht über anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die massenhafte Erfassung von Autofahrern entschieden hat, einigten sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas auf den bundesweiten Einsatz dieses fehleranfälligen und ineffizienten Instruments. Ich werde eine Verfassungsbeschwerde dagegen prüfen. Anstelle von Massenüberwachung wollen wir PIRATEN die Sicherheitsressourcen im Sinne der Effizienz auf gezielte Ermittlungen konzentrieren. Wir brauchen eine nationale Kriminalpräventionsstrategie, aber auch ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins.

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung aber nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden, nicht durch ideologisch begründete Stimmungspolitik.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 11. November 2016 PM 204 / 16

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Ausspionieren von Internetnutzern: PIRATEN klagen dagegen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/03/ausspionieren-von-internetnutzern-piraten-klagen-dagegen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/03/ausspionieren-von-internetnutzern-piraten-klagen-dagegen/#respond Thu, 03 Nov 2016 14:58:54 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27957 »Spionage, Datenhandel, Datenklau – wir PIRATEN warnen seit Langem, dass eine Protokollierung des Surfverhaltens von Internetnutzern Missbrauch Vorschub leistet«, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei zum nun bekannt gewordenen Verkauf von Surfprotokollen von Millionen deutscher Internetnutzer.

»Eben deshalb führe ich seit Jahren einen Musterprozess gegen die Surfprotokollierung durch die Bundesregierung. Hoffentlich weckt dieser Datenskandal die Öffentlichkeit:

Datenschutzbehörden und Verbraucherzentralen müssen gegen den Betreiber der spionierenden Browser-Erweiterung vorgehen. Die Browserhersteller müssen Spyware aus ihrem Erweiterungs-Angebot werfen. Die EU-Kommission muss ein europaweites Verbot der Surfprotokollierung vorlegen, nachdem das EuGH-Urteil in meiner Sache die gefährlichen Lücken des europäischen Datenschutzrechts aufgezeigt hat. Und der Bundesinnenminister muss seine Pläne aufgeben, das Verbot der Surfprotokollierung im Telemediengesetz
abzuschaffen.

Unser Leben im 21. Jahrhundert wird immer digitaler. Es darf damit aber nicht immer gläserner werden. Wir PIRATEN wollen nicht in einer Welt leben, in der alles, was wir tun, aufgezeichnet wird.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 3. November 2016 PM 196 / 16

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Protest gegen Bodycams: Wir brauchen keine Robocops! https://www.piratenpartei.de/2016/08/04/protest-gegen-bodycams-wir-brauchen-keine-robocops/ https://www.piratenpartei.de/2016/08/04/protest-gegen-bodycams-wir-brauchen-keine-robocops/#respond Thu, 04 Aug 2016 10:55:00 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27746 Zu dem zunehmenden Einsatz von BodyCams durch Sicherheitskräfte erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer: »Der Freund und Helfer darf nicht zum Überwacher werden! Das zerstört Vertrauen und verhindert Studien zufolge keine Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Sicherheitsillusion Bodycam schützt weder uns noch Sicherheitskräfte. Die neueste Studie warnt sogar vor einem um 15 % höheren Risiko von Gewalt gegen Polizeibeamte mit BodyCams. Deutsche Selbststudien der Polizei sind nicht aussagekräftig, weil sie nicht von unabhängiger Seite und nach wissenschaftlichen Kriterien mit vergleichbaren Kontrollgruppen über einen ausreichenden Zeitraum vorgenommen wurden.

Wir PIRATEN lehnen jegliche grundlose Massenüberwachung ab, weil dies unsere freiheitliche Gesellschaft schleichend abbaut, die lebendige Zivilgesellschaft schwächt und einen übermächtigen Kontrollapparat begünstigt. Wer wirksam Gewalt verhindern will, sollte auf einen ausreichenden Personaleinsatz, gute Beleuchtung, eine evaluierte Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften, den Einsatz weiblicher Beamte, eine bessere Einsatzvor- und -nachbereitung und deeskalierende Kommunikation setzen.«

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PIRATEN-Beschwerde gegen Ausweis-Scans der Deutschen Post AG https://www.piratenpartei.de/2016/07/29/piraten-beschwerde-gegen-ausweis-scans-der-deutschen-post-ag/ https://www.piratenpartei.de/2016/07/29/piraten-beschwerde-gegen-ausweis-scans-der-deutschen-post-ag/#respond Fri, 29 Jul 2016 10:17:27 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27729 Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt scannt die Deutsche Post AG seit einigen Monaten die im Zuge des PostIdent-Verfahrens vorgelegten Ausweise und speichert sie elektronisch. Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer hat nun bei der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff Beschwerde gegen diese Praxis eingelegt.

»Bitte unterbinden Sie das Einscannen von Ausweisdokumenten im Rahmen des PostIdent durch Postfiliale-Verfahrens in Filialen der Deutschen Post AG«, schreibt Breyer an Voßhoff. »Zur Feststellung der Identität einer anwesenden Person genügt die Einsichtnahme in den Ausweis und das Abschreiben der Daten«. Das Scannen und automatisierte Speichern von Ausweisen mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung habe eine andere Qualität als die im Geldwäschegesetz zugelassenen Fotokopien. Dies sei gerichtlich bereits bestätigt worden.

Breyer: »Um Identitätsdiebstahl vorzubeugen, sollten wir möglichst wenige Daten von uns preisgeben. Unser Foto, unsere Augenfarbe oder Körpergröße geht die Post nichts an. Ob und welche Daten geschwärzt werden, ist für den Kunden nicht kontrollierbar. Es gilt deshalb zu verhindern, dass die Post eine Art privates Pass-Nebenregister anlegt. Ich bin gespannt, ob Frau Voßhoff wegen dieser massenhaften Datenschutzverletzung ein saftiges Bußgeld gegen das Unternehmen verhängt.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 29. Juli 2016 PM 143 / 16

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Datenschutz: Verfassungsbeschwerde gegen Pkw-Maut-Massenscanning erfolglos https://www.piratenpartei.de/2016/07/14/verfassungsbeschwerde-gegen-pkw-maut-massenscanning-erfolglos/ https://www.piratenpartei.de/2016/07/14/verfassungsbeschwerde-gegen-pkw-maut-massenscanning-erfolglos/#respond Thu, 14 Jul 2016 10:53:48 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27661 Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Datenschützers Patrick Breyer (PIRATEN) gegen den geplanten Massenabgleich von Kfz-Kennzeichen zur Kontrolle der Pkw-Maut nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung nannte das Gericht nicht.

Patrick Breyer: »Herr Dobrindt sollte sich nicht zu früh freuen: Karlsruhe hat das massenhafte Kfz-Kennzeichenscanning zur Pkw-Maut-Kontrolle nicht in der Sache abgesegnet. Die Beschwerde wurde wohl nur deshalb nicht angenommen, weil das Gesetz noch auf Eis liegt.

Sollte die irre Pkw-Maut und der Kfz-Massenabgleich auf unseren Autobahnen tatsächlich kommen, werde ich erneut Verfassungsbeschwerde einreichen. Für die Piratenpartei ist eine verdachtslose Massenerfassung unbescholtener Autofahrer inakzeptabel! Mit dem ständigen Gefühl des Überwachtwerdens wollen wir nicht leben.

So unsinnig die Pkw-Maut insgesamt ist: Sie durch eine elektronische Massenerfassung hunderttausender von Kfz-Kennzeichen täglich kontrollieren zu wollen, ist schlicht verfassungswidrig. Kfz-Massenscanner zerstören unser Recht auf datenfreie Fahrt. Sie sind hoch fehleranfällig und führen in 99 von 100 Fällen zu Fehlalarm. Die Errichtung einer solchen Überwachungsinfrastruktur leistet einer zukünftigen Zweckentfremdung der Daten bis hin zur Erstellung von Bewegungsprofilen Vorschub.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 14. Juli 2016 PM 125 / 16

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PIRATEN fordern gesicherte Übertragung von Patientendaten https://www.piratenpartei.de/2016/07/06/piraten-fordern-gesicherte-uebertragung-von-patientendaten/ https://www.piratenpartei.de/2016/07/06/piraten-fordern-gesicherte-uebertragung-von-patientendaten/#respond Wed, 06 Jul 2016 20:29:05 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27644 Steffen Jung, der 1. Vorsitzende des PIRATEN-Kreisverbandes Reutlingen Tübingen staunte nicht schlecht, als er am 15. Juni 2016 um 9:13 Uhr von einem Osnabrücker Pflegedienst ein 16-seitiges Fax mit der Einzelfallbegutachtung eines pflegeversicherten Patienten auf seinem privaten Faxgerät erhielt. Mit eidesstattlicher Versicherung vom 2. Juli dokumentiert Steffen Jung, der bei den PIRATEN an einer erweiterten Datenschutzschulung teilgenommen hat, wie er sofort die Brisanz des Faxes erkannte und alle notwendigen Sicherungs- sowie Informationsmaßnahmen ergriff.

So schaltete er unverzüglich den zuständigen Bundesbeauftragten für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, Thomas Marc, sowie Anja Hirschel, Datenschutzbeauftragte der PIRATEN des Landesverbandes Baden-Württemberg ein. Letztere erklärt hierzu: Uns PIRATEN ist es wichtig, dass Datenschutz konsequent gelebt wird. Dank der regelmäßigen internen Fortbildungen reagierte der Vorstand sofort richtig und konnte so größereren Schaden verhindern. Vorfälle wie diese zeigen, dass gerade bei besonders schützenswerten Daten sichere Übertragungswege endlich Standard werden müssen.“

Stefan Körner Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

„Wir sind regelrecht schockiert darüber, dass es nach allen Vorfällen der Vergangenheit im Jahr 2016 immer noch üblich zu sein scheint, dass einige Organisationen sich keine Gedanken über Datenschutz und Datensicherheit zu machen scheinen. Patientendaten einfach so durch die Gegend zu faxen, immer in der Gefahr, dass diese falsch versendet oder abgegriffen werden, ist für mich unfassbar. Wir PIRATEN fordern seit langem, dass jegliche persönliche Kommunikation zwischen z. B. Arzt, Patient und Krankenkasse, sowie zwischen Bürgern und Behörden verschlüsselt zu geschehen hat. Nicht auszudenken, wenn diese Daten in falsche Hände geraten. Wir fordern deshalb dringlich alle mit sensiblen Daten befassten Stellen auf, für einen wirksamen Datenschutz zu sorgen. Fälle wie dieser dürfen sich nicht wiederholen.“

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PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt gegen deutsches Verbot der Protokollierung des Surfverhaltens im Internet https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/#respond Thu, 12 May 2016 18:00:04 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27137 Der Bundestag darf Anbietern von Internetportalen nicht verbieten, flächendeckend auf Vorrat zu speichern, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht. Die Entscheidung darüber obliege nach EU-Recht vielmehr den Gerichten, die eine Abwägung vorzunehmen hätten. Diese Meinung verkündete der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute bezüglich der Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14).

Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz: „Das ist ein Angriff auf das deutsche Datenschutzrecht und die digitalen Grundrechte. Die EU droht das klare deutsche Verbot einer Protokollierung unseres Surfverhaltens im Telemediengesetz auszuhebeln und die Verantwortung auf Einzelfallentscheidungen der Gerichte abzuschieben. Ich fordere die EU-Kommission auf, unverzüglich ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen! Europa muss der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung verhelfen.

Ich hoffe, der Gerichtshof wird anders entscheiden als der Generalanwalt und die unterschiedslose Erfassung des Inhalts unserer Internetnutzung als von vornherein völlig unverhältnismäßiges Mittel verwerfen. Sollte sich der Gerichtshof aber dem Generalanwalt anschließen und die Abwägung den deutschen Gerichten überlassen, werde ich gegen die Surfprotokollierung notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen. Karlsruhe hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Ein Gerichtsgutachten belegt, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich ist.

Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet. Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.“

Laut Generalanwalt unterliegen die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz, solange der Internetprovider sie zuordnen kann. Nach dem umstrittenen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung soll dies künftig zehn Wochen lang der Fall sein. Die Bundesregierung hatte den Personenbezug von IP-Adressen bestritten.

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

 

Weiterlesen:
                       
Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut
Untersuchung: Ministerien erfassen illegal unser Surfverhalten
Aufsatz über den „Personenbezug von IP-Adressen“
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere Informationstechnologie
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https://www.piratenpartei.de/2016/05/12/piraten-klage-eu-generalanwalt-gegen-deutsches-verbot-der-protokollierung-des-surfverhaltens-im-internet/feed/ 0
+++ PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++ https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/#respond Wed, 11 May 2016 19:42:07 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27119 +++ PIRATEN-Klage: EU-Generalanwalt positioniert sich zu Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, M. Campos Sanchez-Bordona, verkündet morgen um 9.30 Uhr sein Votum bezüglich der Klage des PIRATEN-Politikers und Datenschützers Dr. Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

PIRATENFRAKTION SH - PATRICK BREYER - FOTO FRAKTION CC BY NC SA - BLOG

Dr. Patrick Breyer: »Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung
erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!«

In der mündlichen Verhandlung bestand zwischen EU-Kommission und Kläger Einigkeit darüber, dass die beim Surfen übermittelten Kennungen der Internetnutzer (IP-Adressen) dem Datenschutz unterliegen – auch bei Stellen, die den Anschlussinhaber nicht selbst identifizieren können.

Die EU-Kommission erklärte, der Datenschutz sei ein Grundrecht und der Anwendungsbereich von Grundrechten müsse objektiv feststehen. Würde man nur auf die subjektiven Möglichkeiten der jeweiligen Stelle abheben entstünden Schutzlücken, weil eine schrankenlose Weitergabe der Internetdaten zulässig wäre.

Weil das deutsche Telemediengesetz Anbietern von Internetportalen eine personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung (z. B. gelesene Internetseiten, eingegebene Suchbegriffe, geschriebene Kommentare) nur zur Abrechnung kostenpflichtiger Angebote gestattet, meint die EU-Kommission jedoch, dass die Erforderlichkeit einer Datenspeicherung nach EU-Recht nur im Einzelfall beurteilt werden könne. Es könne zwar durchaus sein, dass die von der Bundesregierung praktizierte flächendeckende Surfprotokollierung unzulässig sei. Nationale Gesetze dürften aber nicht generell und abschließend festlegen, wann es an einem
„berechtigten Interesse“ des Verantwortlichen fehle oder wann das Interesse der Betroffenen schwerer wiege; dies sei von den Gerichten von Fall zu Fall zu entscheiden.

Breyer dazu: »Wenn sich die Auffassung der Kommission durchsetzen sollte, sind weite Teile unseres Datenschutzrechts obsolet und es entsteht ein Zustand der völligen Rechtsunsicherheit. Alleine auf der Grundlage einer schwammigen Generalklausel und weniger Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen können weder Staat noch Unternehmen, weder Bürger noch Datenschutzbehörden eindeutig feststellen, was mit unseren Daten gemacht werden darf und was nicht. Diese Auffassung schafft nicht nur vollkommene Rechtsunsicherheit. Sie hebelt einen wirksamen Schutz unserer Daten aus, weil unsere
Volksvertreter keine Regeln mehr setzen und erst jahrelange teure Gerichtsprozesse überhaupt noch Klarheit schaffen könnten. Im Interesse der Privatsphäre und Meinungsfreiheit hoffe ich inständig, dass der Gerichtshof präzise Datenschutzregeln ermöglicht und auch selbst festlegt, die eine Aufzeichnung des Surfverhaltens jedes Internetnutzers ausschließen.«

Der vom Kläger beauftragte Berliner Rechtsanwalt Dr. Meinhard Starostik sprach in seinem Plädoyer von einem Grundsatzprozess: »Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf. Wer mit Nachteilen wegen des Inhalts seiner Internetnutzung rechnen muss, wird möglicherweise nicht mehr unbefangen von seiner Informations- und Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch machen.«
In Anlehnung an Edward Snowden meint der Kläger: »Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als ‚Generation Internet‘ haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten.«

Mit dem Urteil kann im Sommer gerechnet werden.

Breyer: »Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige
neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!«

Zur Person: Der Kläger Dr. Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

 

Quellen:
Web Tracking Report 2014 des Fraunhofer-Instituts für Sichere
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https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-eu-generalanwalt-positioniert-sich-zu-grundsatzklage-gegen-tracking-von-internetnutzern/feed/ 0
Bundesverfassungsgericht bremst internationale Datenwäsche durch BKA und BND https://www.piratenpartei.de/2016/04/20/piraten-bundesverfassungsgericht-bremst-internationale-datenwaesche-durch-bka-und-bnd/ https://www.piratenpartei.de/2016/04/20/piraten-bundesverfassungsgericht-bremst-internationale-datenwaesche-durch-bka-und-bnd/#comments Wed, 20 Apr 2016 10:16:58 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26799 Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer:

„Dieses Urteil ist Karlsruhes Antwort auf den NSA- und den BND-Skandal: Daten über Deutsche an Staaten wie die USA weiterzureichen, wo kein angemessener Datenschutz gilt und Menschenrechtsverletzungen drohen, ist Polizei und Geheimdiensten ab sofort verboten.

Wir brauchen jetzt ein Gesetz zur Regelung des internationalen Datenschutzes. Darin sind Mindestanforderungen zum Grundrechtsschutz im Partnerland und eine Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten zur unabhängigen Prüfung der Angemessenheit festzulegen. Längst überfällig ist außerdem ein internationales Datenschutzabkommen für Polizei und Geheimdienste. Denn der ausufernde Überwachungsstaat ist eine Bedrohung für Freiheit und Demokratie.

Wir PIRATEN fordern: Wer persönliche Daten nicht schützt oder Menschenrechte verletzt, bekommt aus Europa keine Informationen mehr. Die Grundrechte sind für uns nicht verhandelbar. Punkt.“

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Das Urteil ist wieder einmal ein Zeugnis, dass unsere Regierung auf der völlig überzogenen Suche nach Sicherheit auf dem Weg ist, aus unserem Rechtsstaat einen Überwachungsstaat zu machen.“

Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine Sammelbeschwerde der Piratenpartei gegen die Bestandsdatenauskunft sowie über eine Verfassungsbeschwerde von Breyer gegen den internationalen Austausch von Computer- und Metadaten im Rahmen der Cybercrime-Konvention.

Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer

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https://www.piratenpartei.de/2016/04/20/piraten-bundesverfassungsgericht-bremst-internationale-datenwaesche-durch-bka-und-bnd/feed/ 1
PIRATEN: Der Kuss im Bus ist privat – keine flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV! https://www.piratenpartei.de/2016/04/13/presse-service-der-piratenpartei-deutschland-berlin-den-13-april-2016-pm-72-16/ https://www.piratenpartei.de/2016/04/13/presse-service-der-piratenpartei-deutschland-berlin-den-13-april-2016-pm-72-16/#comments Wed, 13 Apr 2016 12:00:01 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26737 Die Verkehrsministerkonferenz soll sich morgen offenbar für »eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Video-Aufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln« aussprechen. Dazu erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei:

»Die Datenschutzbehörden sind sich einig, dass eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig ist. Dabei muss es auch bleiben. Es kann nicht angehen, dass Tausende von rechtschaffenen Bürgern auf dem Weg von und zur Arbeit permanent überwacht werden. Der Kuss im Bus sollte nicht gefilmt, eine private SMS
oder Handy-PINs nicht per Kamera mitgelesen werden können.

Fakt ist, dass der öffentliche Personennahverkehr das sicherste Verkehrsmittel ist. Das Risiko, hier Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist gering und erheblich geringer als auf der Straße. Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Eine Untersuchung in London konnte auch keinen Zusammenhang zwischen der Zahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten feststellen.«

Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik will die Piratenpartei auf »anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten«. Zur Begründung heißt es in ihrem Programm: »In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.«

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https://www.piratenpartei.de/2016/04/13/presse-service-der-piratenpartei-deutschland-berlin-den-13-april-2016-pm-72-16/feed/ 1
Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: Dank an unsere Wähler und Wahlkämpfer https://www.piratenpartei.de/2016/03/13/wahlen-in-rheinland-pfalz-und-baden-wuerttemberg-dank-an-unsere-waehler-und-wahlkaempfer/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/13/wahlen-in-rheinland-pfalz-und-baden-wuerttemberg-dank-an-unsere-waehler-und-wahlkaempfer/#comments Sun, 13 Mar 2016 18:40:45 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26371 Wahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg: Dank an unsere Wähler und Wahlkämpfer

Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Die PIRATEN in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben in den letzten Monaten einen aufreibenden und anstrengenden Wahlkampf mit grosser Hingabe und viel Enthusiasmus geführt. Ich möchte Euch allen für Eure Arbeit danken. Leider sind die Ergebnisse nicht so geworden, wie wir uns das gewünscht haben. Die Wahlkämpfe waren thematisch durch die Flüchtlingspolitik geprägt, hier haben augenscheinlich die Lautesten mit den einfachsten Parolen am meisten zugelegt. Vielen Dank an alle unsere Wähler.“

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Landtagswahl in Rheinland-Pfalz – Listenkandidat #3 – Marie Salm https://www.piratenpartei.de/2016/03/10/landtagswahl-in-rheinland-pfalz-listenkandidat-3-marie-salm/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/10/landtagswahl-in-rheinland-pfalz-listenkandidat-3-marie-salm/#respond Thu, 10 Mar 2016 15:35:39 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26317 Landtagswahl in Rheinland-Pfalz – Listenkandidat #3 – Marie Salm

1. Am besten stellst du dich kurz vor: Wer bist du, wie alt bist du und was machst du?

Mein Name ist Marie Salm, ich bin 57 Jahre alt und gelernte Kauffrau.

2. Wie bist du denn zu den PIRATEN gekommen und was für Interessenschwerpunkte hast du? Hast Du Ämter inne gehabt, oder in AGs mitgearbeitet?

Politisch interessiert war ich schon immer, hatte aber in der etablierten Parteienlandschaft keine Partei gefunden, in der ich mich wirklich wohlgefühlt hätte.

Die Piratenpartei ist mir ca. 2009 aufgefallen und 2011 trat ich ihr bei. Datenschutz, der Einsatz für Bürgermitbestimmung und das BGE waren für mich Gründe, mich bei den PIRATEN zu engagieren.

Ja, sowohl als auch. Ich bin Vorsitzende im Kreisverband Koblenz, habe diesen mitgegründet, und bin stellvertretende Landesvorsitzende. Einige Beauftragungen auf Landes- und Bundesebene gehören auch dazu. Auf Landesebene habe ich in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften mitgearbeitet, wie Bildung, Kommunalpolitik und Presse. Im Moment liegt der Fokus auf dem Wahlkampf. Auf Bundesebene habe ich in der AG Migration und Asylpolitik mitgearbeitet, wobei die Mitglieder dieser AG im Moment mehr im praktischen Engagement in der Flüchtlingshilfe beschäftigt sind.

3. Du kandidierst jetzt für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz. Hast du dir Themen vorgenommen, auf die du im Wahlkampf setzen willst ?

Wichtig ist es mir, die Menschen überhaupt wieder zum Wählen zu motivieren.

In Rheinland-Pfalz ist das beherrschende Thema „Flüchtlinge“. Auch da möchte ich ein klares Gegensignal gegen die rechten Parolen und Hetzereien setzen. Ein weiteres, mir wichtiges Thema ist die soziale Gerechtigkeit, das heißt ein BGE anstatt ALG2 und weg von Sanktionen.

4. Welche cleveren Wahlkampfideen hast du, mit denen du Bürgerinnen und Bürger überzeugen kannst, den PIRATEN ihre Stimme zu geben und wofür brauchst du die Wahlkampfhilfe engagierter PIRATEN?

In Rheinland-Pfalz versuchen wir, mit einer positiven Social Media Kampagne als Partei wieder positiv wahrgenommen zu werden. Ich denke, wir müssen selbst aktiv werden, Bürgerinnen und Bürger zu Diskussionen und Mitarbeit einladen und nicht darauf warten, dass von alleine etwas passiert. Ein mobiles Piratenbüro, wie die NRW-Fraktion das jetzt praktiziert, würde ich auch gerne anbieten.

5. Stell dir vor, du wirst in den Rheinland-Pfälzischen Landtag gewählt.
Mit welchen Initiativen wirst du beweisen, dass die PIRATEN die Politik nachhaltig verändern und Positives für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich erreichen können?

Gerade in Rheinland-Pfalz ist es durch sehr hohe Hürden noch nie zu einer Volksabstimmung gekommen. Diese Hürden abzubauen wäre ein Ziel.
Ein Open-Antrag-Portal zur Verfügung zu stellen ein zweites.
Ebenso der Einsatz für offene Netze und eine ordentliche Breitbandversorgung auch auf der Fläche gehören meiner Meinung nach dazu.

Außerdem könnten gerade wir PIRATEN das neue Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz verbessern und die Ausweitung auch auf die Bereichsausnahmen und die Kommunen vorantreiben.

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Surfprotokollierung durch Facebook-Like-Buttons: PIRATEN fordern bundesweite Durchsetzung des Urteils https://www.piratenpartei.de/2016/03/09/surfprotokollierung-durch-facebook-like-buttons-piraten-fordern-bundesweite-durchsetzung-des-urteils-2/ https://www.piratenpartei.de/2016/03/09/surfprotokollierung-durch-facebook-like-buttons-piraten-fordern-bundesweite-durchsetzung-des-urteils-2/#respond Wed, 09 Mar 2016 20:44:25 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26307 +++ Surfprotokollierung durch Facebook-Like-Buttons: PIRATEN fordern bundesweite Durchsetzung des Urteils +++

Zu dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Zulässigkeit der direkten Einbindung sogenannter „Social Plugins“ erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:

„Dieses Urteil ist wegweisend für den Schutz von Internetnutzern vor der allgegenwärtigen Speicherung und Auswertung ihres Surfverhaltens, ihrer Vorlieben und Interessen durch Internetkonzerne und Werbenetzwerke. Die Verantwortlichkeit der deutschen Seitenbetreiber wird ebenso anerkannt wie der naheliegende Personenbezug von IP-Adressen und das Klagerecht der Verbraucherzentrale.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 zurecht davor gewarnt, ‚dass die Internetnutzung inhaltlich in allgemeinen kommerziellen Datensammlungen festgehalten wird und damit rekonstruierbar bleibt‘. Um dies zu verhindern, sollten die Datenschutzbehörden das Düsseldorfer Urteil nun bundesweit durchsetzen.

Und weil die EU das gesamte Datenschutzrecht reformieren will, muss die EU-Kommission endlich eine europaweite Nachfolgeregelung zum deutschen Telemediengesetz vorlegen, die Internetnutzer auch in Zukunft vor einer flächendeckenden Vorratsspeicherung ihres Surfverhaltens schützt.“

Hintergrund: Patrick Breyer klagt vor dem Europäische Gerichtshof gegen die Surfprotokollierung auf Internetportalen des Bundes (Az. C-582/14).

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