Bundesopiumstelle – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Bundesopiumstelle – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Medizinisches Cannabis: Der Seiltanz des Hermann Gröhe https://www.piratenpartei.de/2017/01/18/medizinisches-cannabis-der-seiltanz-des-hermann-groehe-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/18/medizinisches-cannabis-der-seiltanz-des-hermann-groehe-2/#comments Wed, 18 Jan 2017 19:48:16 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28862 Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.

Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.

Ebenso machen die Begründungen für die Ergänzung des Gesetzesentwurfes deutlich, dass schwerkranke Patienten nicht erst einen jahrelangen Leidensweg mit schweren Nebenwirkungen hinter sich bringen müssen, ehe man ihnen „gnädigerweise“ Cannabis verschreiben darf. Es reicht, wenn die behandelnden Ärzte nachweisen können, dass andere Therapieformen nicht vorhanden sind oder schwerste Nebenwirkungen hervorrufen könnten. Krankenkassen würden dann nur in begründeten Ausnahmefällen gegen die Verschreibung von medizinischen Cannabisblüten vorgehen können.

Das würde auch die Therapiehoheit der Ärzte stärken und die Versorgung von Palliativ-Patienten erheblich erleichtern, die ohnehin bereits tödlich erkrankt sind – die also, wie es in schönstem Amtsschimmeldeutsch heißt: „… die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden.“ Gerade sie sollten nicht leiden müssen und eine angemessene, ambulante, zügige Versorgung und Kostenübernahme für medizinischen Cannabis erhalten. Und zwar je nach Einzelfall binnen drei Tagen – nicht erst nach drei bis fünf Wochen, in denen bisher noch Gutachten erstellt oder der medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet werden muss.

Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.

Der Kampf der Patienten, ob nun als NGO oder vor Gericht, scheint nun endlich Früchte zu tragen, wobei trotzdem immer noch nicht klar ist, ob wirklich alle Patienten zukünftig flächendeckend versorgt werden und die Finanzierung ihres Cannabis-Medikaments gewährleistet ist. Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.

Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“

Wer die Sitzung im Bundestag live verfolgen möchte, kann am Donnerstag um 12:00 Uhr den Sender Phoenix einschalten oder sich auf http://www.bundestag.de/ den Livestream ansehen.

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Das wurde auch Zeit: Erster Patient mit Anbaugenehmigung in Deutschland https://www.piratenpartei.de/2016/10/04/das-wurde-auch-zeit-erster-patient-mit-anbaugenehmigung-in-deutschland/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/04/das-wurde-auch-zeit-erster-patient-mit-anbaugenehmigung-in-deutschland/#respond Tue, 04 Oct 2016 12:22:45 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27886 Michael F. ist der erste der 800 Patienten mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 BtMG, der sich selbst mit seinem Medikament versorgen kann: Er darf Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Im April dieses Jahres hat er sich dieses Recht nach 16 Jahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten.

Am 28.09.2016 hat die Bundesopiumstelle ihm nun den Anbau von Cannabis genehmigt, womit er sich zukünftig kostengünstiger und regelmäßig mit seinem dringend benötigten Medikament versorgen kann. Neben den bestehenden Versorgungslücken müssen Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen, ihr Medikament regelmäßig selber zahlen. Häufig können sich Patienten ihre Medizin (Cannabisblüten), die es für 15 Euro bis 24 Euro je Gramm in Apotheken zu kaufen gibt, jedoch nicht leisten.

Andreas Vivarelli, Bundesbeauftragter für Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland, kommentiert diesen Durchbruch:

»Ich gratuliere Herrn Michael F. ganz herzlich und spreche ihm hiermit meinen großen Respekt für seine Kraft und die Geduld aus. Die Genehmigung war längst überfällig und ist für viele Patienten eine Perspektive der Hoffnung. Ich gehe davon aus, dass nun viele weitere Patienten folgen werden, denn nur so kann eine flächendeckende und kostengünstige Versorgung mit medizinischem Cannabis in Deutschland gewährleistet werden. Patienten sollen in Absprache mit ihrem behandelnden Arzt selbst bestimmen können, welche Sorte Cannabis für ihr jeweiliges Krankheitsbild in Frage kommt. Die Kosten sind von der Krankenkasse zu tragen. Das Wissen über Cannabis als Arzneimittel gilt es, durch Anerkennung bestehender Studien zu berücksichtigen und mit weiteren staatlich finanzierten Studien zu erweitern.«

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

»Seit Jahren lässt der deutsche Staat viele kranke Menschen im Stich. Diese bedienen sich dann oftmals auf dem illegalen Markt, riskieren empfindliche Strafen und weitere vermeidbare Gesundheitsschäden, da der Schwarzmarkt keinem Verbraucherschutz unterliegt. Ich befürworte die Erforschung derzeit noch nicht legaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Wir PIRATEN setzen uns seit Jahren für die kostenlose, umfängliche und flächendeckende Versorgung mit medizinischem Cannabis ein. Die Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht länger eingeschränkt werden.«

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PIRATEN: Wird privater Anbau von medizinischen Cannabis vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden? https://www.piratenpartei.de/2016/04/06/piraten-wird-privater-anbau-von-medizinischen-cannabis-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-entschieden/ https://www.piratenpartei.de/2016/04/06/piraten-wird-privater-anbau-von-medizinischen-cannabis-vor-dem-bundesverwaltungsgericht-entschieden/#respond Wed, 06 Apr 2016 03:00:42 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=26659 +++ PIRATEN: Wird privater Anbau von medizinischen Cannabis vor dem Bundesverwaltungsgericht entschieden ? +++

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet morgen um 11:00 Uhr die Frage, ob medizinischer Cannabis privat angebaut werden darf.
Falls die Klage abgewiesen wird, müsste der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg wohl eine Entscheidung treffen.

Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland:
»Was in anderen Ländern längst legal ist, muss in Deutschland auch endlich per Gesetz geregelt sein. Die Vergabe von Cannabis als Medikament darf nicht mehr unter Strafe stehen. Es kann nicht sein, dass die Preise in der Apotheke weit über dem Schwarzmarktniveau liegen. Fünf Patienten haben aus diesen Gründen einen Antrag auf Selbstversorgung bei der Bundesopiumstelle gestellt. Diese wurden abgelehnt und die Patienten haben dagegen geklagt. Drei von Ihnen mit Erfolg: Die BfArM wurde per Urteil aufgefordert neu zu entscheiden, oder in die Berufung zu gehen. Morgen behandelt das Bundesverwaltungsgericht den ersten Fall eines Patienten. Das Urteil könnte eine wichtige Wende bedeuten und die Versorgung maßgeblich verändern.

Zwei Patienten, die sich selbst versorgt haben wurden bereits wegen gerechtfertigten Notstand freigesprochen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes könnte weiteren Patienten endlich zu ihrer Medizin verhelfen oder bald den EuGH beschäftigen.«

 

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