Betäubungsmittelgesetz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Betäubungsmittelgesetz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Medizinisches Cannabis: Der Seiltanz des Hermann Gröhe https://www.piratenpartei.de/2017/01/18/medizinisches-cannabis-der-seiltanz-des-hermann-groehe-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/18/medizinisches-cannabis-der-seiltanz-des-hermann-groehe-2/#comments Wed, 18 Jan 2017 19:48:16 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28862 Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.

Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.

Ebenso machen die Begründungen für die Ergänzung des Gesetzesentwurfes deutlich, dass schwerkranke Patienten nicht erst einen jahrelangen Leidensweg mit schweren Nebenwirkungen hinter sich bringen müssen, ehe man ihnen „gnädigerweise“ Cannabis verschreiben darf. Es reicht, wenn die behandelnden Ärzte nachweisen können, dass andere Therapieformen nicht vorhanden sind oder schwerste Nebenwirkungen hervorrufen könnten. Krankenkassen würden dann nur in begründeten Ausnahmefällen gegen die Verschreibung von medizinischen Cannabisblüten vorgehen können.

Das würde auch die Therapiehoheit der Ärzte stärken und die Versorgung von Palliativ-Patienten erheblich erleichtern, die ohnehin bereits tödlich erkrankt sind – die also, wie es in schönstem Amtsschimmeldeutsch heißt: „… die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden.“ Gerade sie sollten nicht leiden müssen und eine angemessene, ambulante, zügige Versorgung und Kostenübernahme für medizinischen Cannabis erhalten. Und zwar je nach Einzelfall binnen drei Tagen – nicht erst nach drei bis fünf Wochen, in denen bisher noch Gutachten erstellt oder der medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet werden muss.

Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.

Der Kampf der Patienten, ob nun als NGO oder vor Gericht, scheint nun endlich Früchte zu tragen, wobei trotzdem immer noch nicht klar ist, ob wirklich alle Patienten zukünftig flächendeckend versorgt werden und die Finanzierung ihres Cannabis-Medikaments gewährleistet ist. Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.

Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“

Wer die Sitzung im Bundestag live verfolgen möchte, kann am Donnerstag um 12:00 Uhr den Sender Phoenix einschalten oder sich auf http://www.bundestag.de/ den Livestream ansehen.

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Kleiner Ausblick auf kommunale Abgabemodelle für Cannabis https://www.piratenpartei.de/2017/01/17/kleiner-ausblick-auf-kommunale-abgabemodelle-fuer-cannabis-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/17/kleiner-ausblick-auf-kommunale-abgabemodelle-fuer-cannabis-2/#comments Tue, 17 Jan 2017 12:43:09 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28838 Ein Blogbeitrag von Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland

Der Stand:

In den letzten Monaten liest man von vielen Kommunen, die sich um eine Freigabe von Cannabis bemühen. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits zweimal mit einem Antrag auf regulierte Abgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gescheitert, zuletzt im Frühjahr 2016.

In Frankfurt am Main gab es einen Beschluss, „eine oder mehrere“ legale Cannabis-Verkaufsstellen einzurichten und als Modellprojekt zu erproben. Das Gesundheitsdezernat organisiert deswegen für diesen Herbst eine Fachkonferenz zu diesem Thema. Passiert ist leider nichts.

Nun mehren sich auch in Nordrhein-Westfalen Initiativen, die Ende 2016 mit diversen Veranstaltungen in den Fokus der Presse geraten sind, wie etwa in Köln, wo vor allem auf Betreiben der PIRATEN Petitionen und Anträge in Bezirksräten und dem Stadtrat gestartet wurden. Doch leider hat sich im Kölner Stadtrat die Ansicht durchgesetzt, dass man sich zunächst bequem zurücklehnt und abwartet. Ob und wie es dort weiter geht, ist nicht bekannt.

Am 7. Dezember 2016 fand eine Fachtagung „Cannabis“ im Düsseldorfer Rathaus statt. Die Stadtverwaltung nimmt 20.000 € in die Hand, um in eine Machbarkeitsstudie zu investieren. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines kommunalen Abgabemodells. Die Ergebnisse der Studie werden allerdings frühestens im Sommer 2017 vorliegen.

Münster sitzt mittlerweile ebenfalls mit im Boot und hat am 13. Dezember 2016 einen Fachtag mit dem Titel „Konsum ohne Reue?“ veranstaltet. Auf der Veranstaltung stellte sich heraus, dass immer noch der Diskussionsbedarf über den Sinn eines Abgabemodells im Vordergrund steht. Wer auf die Umsetzung eines Modellprojektes wartet, sollte viel Geduld mitbringen.

Das Modellprojekt:

Die Abgabemodelle für Cannabis bzw. die Vorstellungen darüber unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Es gibt dennoch Gemeinsamkeiten: Man möchte einen Modellversuch installieren, der eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsieht und wissenschaftlich begleitet werden soll.

Doch die geltenden Betäubungsmittelgesetze (BtMG) schaffen Rahmenbedingungen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob diese kommunalen Projekte jemals umgesetzt werden können: In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG strafbar. Bis heute müssen selbst Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, die Cannabis als Medikament nutzen, jederzeit mit unangenehmen Fragen bis hin zur Beschlagnahmung ihrer Arznei rechnen.

Die Betäubungsmittelgesetze lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. Die wesentlichen Vorteile einer flächendeckende Abgabe von Cannabis lassen sich dadurch erst gar nicht evaluieren:

  • Austrocknung des Schwarzmarktes
  • umfassender Verbraucherschutz
  • verbesserter Jugendschutz
  • flächendeckende und niederschwellige Konsum- und Stoffberatung

Nach meinem Verständnis wäre, aus den oben genannten Gründen, eine kommunale Abgabestelle für Patienten nur dann sinnvoll, wenn diese das Medikament bereits legal nutzen dürfen. Damit ließe sich auch das Instrument des „wissenschaftlichen Interesses“ gegenüber der BfArM begründen.

Mein Resümee:

Ob die Installation von kommunalen Abgabemodellen realistisch ist, bleibt abzuwarten. Je mehr Kommunen den Versuch starten, desto mehr wird es in der Öffentlichkeit diskutiert. Doch die Tatsache, dass mittlerweile sachliche und faktenbasierte Diskussionen in Verwaltung, Politik und Bevölkerung möglich sind und geführt werden, erweckt in mir die Hoffnung, dass solche Projekte in den kommenden Jahren tatsächlich zustandekommen können.

„Der Erfolg einer Vision beginnt mit den Visionären“

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Das wurde auch Zeit: Erster Patient mit Anbaugenehmigung in Deutschland https://www.piratenpartei.de/2016/10/04/das-wurde-auch-zeit-erster-patient-mit-anbaugenehmigung-in-deutschland/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/04/das-wurde-auch-zeit-erster-patient-mit-anbaugenehmigung-in-deutschland/#respond Tue, 04 Oct 2016 12:22:45 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27886 Michael F. ist der erste der 800 Patienten mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 BtMG, der sich selbst mit seinem Medikament versorgen kann: Er darf Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Im April dieses Jahres hat er sich dieses Recht nach 16 Jahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten.

Am 28.09.2016 hat die Bundesopiumstelle ihm nun den Anbau von Cannabis genehmigt, womit er sich zukünftig kostengünstiger und regelmäßig mit seinem dringend benötigten Medikament versorgen kann. Neben den bestehenden Versorgungslücken müssen Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen, ihr Medikament regelmäßig selber zahlen. Häufig können sich Patienten ihre Medizin (Cannabisblüten), die es für 15 Euro bis 24 Euro je Gramm in Apotheken zu kaufen gibt, jedoch nicht leisten.

Andreas Vivarelli, Bundesbeauftragter für Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland, kommentiert diesen Durchbruch:

»Ich gratuliere Herrn Michael F. ganz herzlich und spreche ihm hiermit meinen großen Respekt für seine Kraft und die Geduld aus. Die Genehmigung war längst überfällig und ist für viele Patienten eine Perspektive der Hoffnung. Ich gehe davon aus, dass nun viele weitere Patienten folgen werden, denn nur so kann eine flächendeckende und kostengünstige Versorgung mit medizinischem Cannabis in Deutschland gewährleistet werden. Patienten sollen in Absprache mit ihrem behandelnden Arzt selbst bestimmen können, welche Sorte Cannabis für ihr jeweiliges Krankheitsbild in Frage kommt. Die Kosten sind von der Krankenkasse zu tragen. Das Wissen über Cannabis als Arzneimittel gilt es, durch Anerkennung bestehender Studien zu berücksichtigen und mit weiteren staatlich finanzierten Studien zu erweitern.«

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

»Seit Jahren lässt der deutsche Staat viele kranke Menschen im Stich. Diese bedienen sich dann oftmals auf dem illegalen Markt, riskieren empfindliche Strafen und weitere vermeidbare Gesundheitsschäden, da der Schwarzmarkt keinem Verbraucherschutz unterliegt. Ich befürworte die Erforschung derzeit noch nicht legaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Wir PIRATEN setzen uns seit Jahren für die kostenlose, umfängliche und flächendeckende Versorgung mit medizinischem Cannabis ein. Die Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht länger eingeschränkt werden.«

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