Behinderten – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Behinderten – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Barrierefreiheit im Internet https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/#comments Fri, 05 May 2017 07:00:20 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30177 Ein Gastbeitrag von Wolfgang Wiese (xwolf)

Fast genau vor 15 Jahren, am 1. Mai 2002, trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Darin werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) auch für elektronische Informationsangebote wie das Web und andere grafische Programmoberflächen geregelt.
Das Gesetz läutete eine notwendige Kehrtwende in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ein: War es vorher noch üblich und erlaubt, die Betroffenen auf „Hintereingänge“ zu verweisen und jegliches Entgegenkommen als Akt der Großherzigkeit darzustellen, verlangte dieses Gesetz eine Gleichstellung aller Menschen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr schlechter gestellt werden als andere. Ein Zugang zu physikalischen oder auch virtuellen Räumen muss für alle gleichermaßen offen stehen. Und zwar jedem nach seinen Möglichkeiten.

Das Gesetz galt nicht nur für die physikalische Welt, an die viele denken, wenn von Barrierefreiheit geredet wird. Es gilt auch für das Internet.

Für Deutschland regelt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV), die Umsetzung. Die BITV wurde vor mehreren Jahren nach und nach von allen Bundesländern in Form eigener Landesverordnungen umgesetzt. Oftmals wurden großzügige Übergangsregelungen eingeräumt, die es Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts erlaubten, den Umstieg langsamer vorzunehmen. Glücklicherweise sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Theoretisch müsste also heutzutage jede Website einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, sowohl des Bundes als auch der Länder, barrierefrei zugänglich sein.

Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Die Verpflichtung wurde nicht nur nicht eingelöst, viele Webangebote, die in den Jahren 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gestaltet wurden, haben diese Eigenschaft wieder verloren.

Das Gesetz und die Verordnungen hatten von Anfang an einen grundlegenden Fehler: Die Umsetzung und Kontrolle wurde und wird nur nachlässig behandelt, da es weder effektive Sanktionsmöglichkeiten noch Klagerechte für Betroffene gibt. Zudem enthält die Verordnung verschiedene Ausnahmetatbestände, auf die sich ein Website-Betreiber berufen kann, u.a. die Behauptung vermeintlich zu hoher Kosten. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit von Verbandsklagen, doch diese wird nicht wahrgenommen: Kein Behinderten-Verband, welcher von verschiedenen Ministerien finanziell abhängig ist, wird es sich mit einer Landes- und oder Bundesregierung verscherzen wollen.

Die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit haben sich auch für Juristen als überaus unzureichend erwiesen. Der Versuch, mit Hilfe von Zielvereinbarungen entsprechende Verbindlichkeiten durchzusetzen, hat sich in der Praxis ebenfalls als wirkungslos erwiesen; die Medienberichterstattung über Zielvereinbarungen von großen Unternehmen stellten sich im Nachhinein oft als bloße Marketingmaßnahmen heraus.
Ein weiterer großer Fehler lag darin, dass das Gesetz nur Einrichtungen des öffentlichen Dienstes betrifft, die Wirtschaft jedoch außen vor lässt.
Die Hoffnung bestand, dass durch eine große Anzahl an barrierefreien Webangeboten die Wirtschaft von selbst und aus eigenem Interesse an Kundenzuwächsen nachziehen würde.

Dieser Anfangsfehler wurde auch durch eine Novellierung im Jahr 2011 nicht behoben.
Gleichzeitig sank (auch aufgrund von personellen und politischen Veränderungen im Umfeld der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern) das Engagement von bekannten Verbänden und Playern in Sachen Barrierefreiheit im Internet.
So beendete die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen den bis dahin einzigen anerkannten Wettbewerb, den BIENE-Award, der zwischen 2003 und 2010 als Leuchtturm und Trendsetter für moderne Webentwicklung im deutschsprachigen Raum wirkte.

Andere Länder in Europa waren in Sachen Durchsetzung weniger nachlässig und damit erfolgreicher als Deutschland. So gilt beispielsweise in England der Equality Act 2010: Alle Unternehmen, Serviceanbieter und staatliche Stellen sind danach verpflichtet zu prüfen, welche angemessenen Veränderungen sie machen können, um ihr Angebot barrierefreier zu machen. Auf diese Änderungen hat man auch im Berufsleben Anspruch, sonst liegt eine schadenersatzpflichtige Diskriminierung vor.

Rettung EU-Richtlinie?

Vor einigen Jahren bestand noch Hoffnung auf Verbesserung durch eine neue EU-Richtlinie. Diese sollte vor allen Dingen auf die mangelhafte Umsetzung in einigen Ländern der EU – eben auch Deutschland – hinweisen und Abhilfe schaffen. Die EU arbeitete über vier Jahre an der Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und im Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bis September 2018 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Leider erweist sich diese Richtlinie als Rückschritt. Offensichtlich haben sich dieselben Kräfte in Brüssel durchgesetzt, die auch in Deutschland dafür sorgten, dass die BITV in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsministerien fiel und zum zahmen Tiger wurde:

So werden unter „Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich“ zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Gegensatz zur BITV 2.0 ist Barrierefreiheit nicht verpflichtend für alle Auftritte und Inhalte. Öffentliche Stellen sollten „stets — soweit dies vernünftigerweise möglich ist — barrierefrei zugängliche Alternativen auf ihren Websites oder in ihren mobilen Anwendungen hinzufügen“. Inhalte archivierter Websites oder mobiler Anwendungen, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein. Auch öffentliche Stellen sollen „Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen“ .

Weitere Ausnahmen betreffen Websites und mobile Anwendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ebenso wie die von „NRO, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten oder für diese konzipierten Dienstleistungen anbieten“.
Zudem werden zahlreiche Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen ausgeschlossen, zum Beispiel auch live übertragene zeitbasierte Medien. Mitgliedsstaaten können weiterhin „Websites und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online- Verwaltungsfunktionen beziehen“.

Politisches Versagen und Torpedierung guter Ansätze

15 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind wir somit keinen Schritt weiter gekommen. Die Politik hat sich in Deutschland nicht voran bewegt. Die bekannten Probleme des Gesetzes und der Verordnungen wurden nicht behoben.
Viele aktive Menschen aus der professionellen Webdesigner- und Barrierefreiheits-„Szene“, die sich jahrelang ehrenamtlich und beruflich engagierten, mussten zusehen, dass mit dem Einsatz für Barrierefreiheit im Internet kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass Barrierefreiheit von vielen kleinen wie auch großen Webagenturen zu einem Teil des üblichen Produktportfolios geworden ist, ohne dass es jedoch tatsächlich umgesetzt wurde.
Viele Agenturen verkaufen ihre Webanwendungen unbedarften Kunden als barrierefrei, erfüllen jedoch in der konkreten Umsetzung nicht einmal die rudimentärsten Grundlagen der barrierefreien Webgestaltung.
Eine Handhabe gegen solche unseriösen Geschäftspraktiken gibt es genauso wenig, wie es ein Klagerecht der hiervon Betroffenen gibt.

Pressemeldungen aus dem Kreis der aktuellen Regierungskoalition, die sich zum Protesttag selbst loben und trotzdem gleichzeitig von einer notwendigen „Offensive für Barrierefreiheit“  reden, wirken wie blanker Hohn gegenüber all denjenigen, denen das Thema tatsächlich am Herzen liegt und die sich tatsächlich aktiv für Verbesserungen einsetzen.

Menschen mit Behinderungen werden auf dem Papier und auf mit ausreichend Presse ausgestatteten Veranstaltungen unterstützt und vorgezeigt. Doch in der Sache stehen sie schlechter da als noch vor 15 Jahren. Und mehr noch: Erfolgreiche Umsetzungen anderer Länder, wie beispielsweise in England, werden nunmehr durch die neue EU-Richtlinie torpediert.

Dies bietet wahrlich keinen Grund zu feiern.

Lichtblick „Generation Internet“ und Digitalisierung

Durch die stetige weitere Nutzung des Internets und die Durchdringung von internetfähigen Systemen (Liebhaber des digitalen Bullshit Bingo bemühen hier die Bezeichnung „Cyberphysische Systeme“) wird die Einhaltung von Standards ein immer wichtigerer Faktor für das Funktionieren von Software, digitalen Assistenten, Bots und autonom funktionierenden Systemen. Der Austausch von Daten über Verfahren wie die RESTful API oder das Vorhalten von strukturierten Daten gemäß Schema.org erweist sich zunehmend als fruchtbar für alle Nutzer des Internet – ob sie diese Verfahren bewusst bemerken oder nicht. Screenreader können Texte durch eine saubere Semantik besser interpretieren und so effektiver verständlich machen; digitale Assistenten können durch die Erkennung von Microformats in Webseiten Inhalte leichter finden und korrekter interpretieren.
Die Standards sind zudem offen und allgemein nutzbar. Dies führt zu weiteren Möglichkeiten: Daten und Inhalte können nunmehr gemäß der Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers interpretiert, gespeichert, verarbeitet und zu etwas Neuem kombiniert werden.

Nicht der Gesetzgeber, nicht Verbandslobbys und auch nicht Vertreter von Großkonzernen sind hier die Treiber von Innovationen und Verbesserungen. Es sind die einzelnen Menschen, die durch Nutzung dieser neuen Verfahren die Möglichkeiten (wieder-)erlangen, die sie in den Pionierjahren des Internets hatten: Alle Menschen, ganz unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, können nicht nur teilhaben, sondern sich auch beteiligen. Menschen verlassen (wieder) die Rolle der passiven Konsumenten und können erneut zum aktiven Sender werden.

Diese Möglichkeiten, diesen Lichtblick sollten wir nutzen. Dafür gibt es einen Grund, aufzustehen, heute am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

 

Über den Autor:

Wolfgang Wiese (xwolf) ist seit 1994 als Netizen (bzw. „Digital Native“) im Internet beheimatet. Er berät seit mehreren Jahren Firmen und den öffentlichen Dienst in Sachen Barrierefreiheit im Internet und moderner Webentwicklung. Seit 2006 organisiert er den Webkongress Erlangen, der inzwischen als einer der wichtigsten, nicht kommerziell ausgerichteten Kongresse im deutschsprachigen Raum für Webentwicklung und Webdesign gilt. Hauptberuflich ist er an der Universität Erlangen-Nürnberg angestellt und koordiniert und managed dort den Betrieb von über 1100 Webauftritten der Universität sowie von Kooperationen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Nordbayern.
Seit Januar 2017 ist er als ehrenamtlicher Beauftragter für die Webseite der Piratenpartei Deutschland tätig.

 

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https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/feed/ 1
Offener Brief an den Bundesrat: Stoppt das Bundesteilhabegesetz! https://www.piratenpartei.de/2016/12/15/offener-brief-an-den-bundesrat-stoppt-das-bundesteilhabegesetz/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/15/offener-brief-an-den-bundesrat-stoppt-das-bundesteilhabegesetz/#respond Thu, 15 Dec 2016 19:21:37 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27480 Offener Brief an den Bundesrat: Stoppt das Bundesteilhabegesetz!

Am Freitag, den 16. Dezember 2016, wird der Bundesrat ab 9:30 Uhr über das Bundesteilhabegesetz beraten. Die Ausschussempfehlungen sehen vor, dem Gesetz zuzustimmen und einen Entschließungsantrag zu finanziellen Aspekten des Gesetzes zu verabschieden. Das bedeutet nichts weniger als einen Angriff auf die Grundpfeiler von Selbstbestimmung, Teilhabe und nicht zuletzt auf die Menschenwürde.

Bei der neuen Regelung zur Einkommens- und Vermögensanrechnung ist positiv, dass die Ehepartner künftig nicht mehr mit ihren Einkünften herangezogen werden. Dass aber nach wie vor viele Betroffene einen Großteil ihres Einkommens und Vermögens offen legen bzw. an den Kostenträger abführen müssen, ist nicht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und stellt nach wie vor eine Diskriminierung behinderter Menschen dar.

Die sogenannte 5-aus-9 Regelung, nach der behinderte Menschen auch dann keine Unterstützung erhalten, wenn sie eine Beeinträchtigung nur in wenigen „Lebensbereichen“ haben, wird nun zwar nicht direkt eingeführt, allerdings weiterhin bis 2023 evaluiert und ggfs. dann eingeführt. Damit könnten auch in Zukunft Betroffene ihren Anspruch auf Hilfen verlieren!

Das sogenannte Poolen ermöglicht das Erbringen von Unterstützungsleistungen für mehrere Personen gleichzeitig – auch gegen den Willen der Betroffenen. Einzig für einen kleinen Teil der Assistenzleistungen im Wohnumfeld wurde dieser Zwang nach Protesten aufgehoben. In anderen Bereichen ist ein Poolen gegen den erklärten Willen der Betroffenen weiterhin möglich!

Assistenzleistungen für ehrenamtliche Tätigkeiten dürfen nichts kosten: Sie müssen vorrangig durch ehrenamtliche Assistenten abgedeckt werden.

Wird eine Unterbringung in einer speziellen Wohnform (z.B. Heimen) für den Betroffenen für zumutbar erachtet und ist diese gleichzeitig günstiger, so können auch in Zukunft Betroffene gegen ihren Willen in anderen Wohnformen untergebracht werden. Neu ist nur, dass die gewünschte Wohnform explizit als eines von mehrere Kriterien bei der Bewertung der Zumutbarkeit genannt wird.

Das große Versprechen, einen Paradigmenwechsel herbeizuführen und die UN-Behindertenrechtskonvention acht Jahre nach der Ratifizierung auch in Deutschland endlich gelebte Praxis werden zu lassen, wird mit dem vorliegenden Bundesteilhabegesetz bei weitem nicht eingehalten.

Deshalb rufen wir die Mitglieder des Bundesrates dazu auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden, dem Gesetz die Zustimmung zu verweigern und dieses in den Vermittlungsausschuss zu verweisen. Damit dort endlich die Anregungen und Vorschläge der Betroffenen und deren Verbände Gehör finden.

Es sollte in diesem Gesetz um nichts weniger gehen, als behinderten Menschen in diesem Land die gleichberechtigte Teilhabe an jedem Aspekt des Lebens zu ermöglichen. Diesen Anspruch verfehlt dieses Gesetz! Dieses Gesetz degradiert Menschen zu Almosenempfängern, die sich das, was ihnen von Rechts wegen zustehen würde, erbetteln und erkämpfen müssen, sofern sie dazu überhaupt die Kraft aufbringen können.

Berlin, den 15. Dezember 2016

Erstunterzeichner:
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland
Kristos Thingilouthis, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland
Michele Marsching, Fraktionsvorsitzender der Piraten im Landtag NRW
Markus Walloschek, Stellv. Vorsitzender KV Erfurt
Klaus Sommerfeld, Richter im Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland
Marie Salm, stellvertretende Vorsitzende des Landesverbandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland
Andreas Ronig, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei NRW
Kai Baumann, Vorsitzender der Piratenfraktion im Rat der Stadt Herzogenrath
Carsten Sawosch, stellv. Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland
Manfred Schramm, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei NRW
Karl-Heinz Hildebrandt, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Wesel
Stefan Borggraefe, Vorsitzender Piratenpartei Kreisverband Ennepe-Ruhr
Marc Becker, Fraktionsvorsitzender „Die Linke & Piraten“ im Rat der Stadt Meerbusch
DerfairePirat, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei NRW
Andrea Deckelmann, Beisitzende im Landesvorstand NRW
Dennis Deutschkämer, Vorsitzender im Landesvorstand NRW
Lea Laux, stellvertretende Vorsitzende der Jungen Piraten, Kandidatin für die Landtagswahl im Saarland
Luise Globig, Vorsitzende im Landesverband LSA
Thomas Michel, politischer Geschäftsführer PIRATEN Hamburg
Jürgen Grothof, politischer Geschäftsführer PIRATEN RLP
Torsten Sommer, Piratenfraktion NRW
Dietmar Hölscher Vorsitzender des Landesverbandes Bayern
Daniel Düngel MdL, Piratenfraktion NRW
Oliver Bayer MdL, Landtag NRW
Dr. Martin Schütz, Vorsitzender PIRATEN Landesverband Hamburg
Roman Schmitt, Koordinator Queeraten, Kandidat zur Bundestagswahl 2017
Bruno Kramm, ehemaliger Landesvorsitzender Berlin
Franz-Josef Schmitt, Politischer Geschäftsführer PIRATEN Berlin
Kathrin Jasper-Ahlers, politische Geschäftsführerin PIRATEN Schleswig-Holstein

Quellen:
[1] http://www.teilhabegesetz.org/
[2] #NichtMeinGesetz, #Bundesteilhabegesetz

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https://www.piratenpartei.de/2016/12/15/offener-brief-an-den-bundesrat-stoppt-das-bundesteilhabegesetz/feed/ 0