Abhören – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Abhören – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz https://www.piratenpartei.de/2017/04/05/bayerischer-innenminister-verlangt-polizeilichen-zugriff-auf-whatsapp-die-sicherheitsluecke-namens-grundgesetz/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/05/bayerischer-innenminister-verlangt-polizeilichen-zugriff-auf-whatsapp-die-sicherheitsluecke-namens-grundgesetz/#comments Wed, 05 Apr 2017 10:24:56 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29974 Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine „erschreckende Sicherheitslücke“ entdeckt. Für ihn ist es „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Offenbar ist dem gelernten Juristen Herrmann Artikel 10 des Grundgesetzes bisher entgangen. Unter einer Sicherheitslücke versteht man bei Softwareprodukten, etwa einem Messenger, einen Fehler, durch den ein fremdes Programm mit Schadwirkung oder ein Angreifer in ein Computersystem eindringen kann.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann interpretiert den Begriff der Sicherheitslücke eher eigenwillig: Für ihn ist es eine „erschreckende Sicherheitslücke“ und „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Dabei sollte der gelernte Jurist Herrmann eigentlich so weit mit dem Grundgesetz vertraut sein, um zu wissen, dass laut Artikel 10 Absatz 1 das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Weshalb also sollten für die zeitgemäße Kommunikation per Internet plötzlich andere Regeln gelten als für die guten alten, analogen Methoden wie Briefe oder Telefonate? Das Internet ist kein Produkt, welches von Außerirdischen auf einem anderen Planeten mit anderen Rechtsgrundlagen entwickelt wurde, sondern eine annähernd in Echtzeit funktionierende Kommunikationstechnologie von dieser Welt.

Der Inhalt geht niemanden etwas an

Ob nun Siegelwachs oder PGP zum Schutz privater Nachrichten benutzt wird, ist völlig gleichgültig: Der Inhalt geht niemanden etwas an, abgesehen vom Verfasser und dem Adressaten der Nachricht. Selbstverständlich müssen dem Staat Möglichkeiten eingeräumt werden, um in bestimmten Fällen mit rechtlich zulässigen Methoden und nach rechtskonformer Anordnung der Judikative genau diese Nachrichten erfassen und auswerten zu können. Doch diese Vorgehensweise darf eben nur in diesen Fällen eingesetzt werden. Massenhafter Gebrauch, oder gar die Erhebung zum Standardprozedere, verstoßen schlichtweg gegen den schon zitierten Artikel 10 unseres Grundgesetzes. Und machen wir uns nichts vor: Wird die sichere Verschlüsselung von WhatsApp geschwächt oder gar verboten, führt das nur dazu, dass Schwerverbrecher und Terroristen auf einen andere Messenger umsteigen – sofern sie diese überhaupt nutzen. Man schnappt also die dümmsten Terroristen, nimmt dafür aber in Kauf, die private Kommunikation unbescholtener Bürger unsicher zu machen. Was sagt es über gewählte und vereidigte Amtspersonen aus, wenn wir Bürger ihnen dauernd erklären müssen, welche rechtlichen Restriktionen ihnen das Grundgesetz für die Ausübung ihres Amtes auferlegt?

Kein Recht auf unbegrenzten Zugriff durch die Behörden

Nochmal zum Mitschreiben, Herr Herrmann: Es hat Ihnen egal zu sein, ob es Bewegungsdaten durch Smartphone-Nutzung oder digitalisierte Dokumente sind, die wir auf irgendeinem Server auf dieser Welt in einer Cloud lagern. Sobald diese Daten aus dem intimen oder privaten Bereich stammen, gibt es keinerlei Anlass und kein Recht auf den unbegrenzten Zugriff durch Ihre Behörden. Das ist keine Sicherheitslücke, sondern ein Grundrecht! Auch das ewige Argument der Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsfanatiker, dass nur unbegrenzter Zugriff auf alle Daten aller Bürger die Vorbeugung schwerster Straftaten und Terrorattacken sicherstellen kann, zieht nicht. Dann könnte man in vorauseilender Vorsorge gleich alle Briefe öffnen, alle Bargeld-Zahlungen registrieren, alle Fahrkartenautomaten verwanzen, die Smart Devices aller Haushalte auswerten und die daraus gewonnenen Daten direkt in Ihr Ministerium zur Auswertung schicken lassen; aber abgesehen von dem Arbeitsaufwand ist es den Organen einer freiheitlich verfassten, demokratischen Staatsordnung eben nicht erlaubt, so zu handeln. Das macht den kleinen Unterschied zu totalitären Systemen aus.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für digitale Räume

Wo würde man dann die Grenze ziehen? Hätten als nächstes die Kamera- und Mikrofonmodule von Smart-TVs eine Standleitung zum BKA? Käme nach dem Pflichtrauchmelder die Pflichtinstallation einer Überwachungskamera im Wohnungsflur? Wir müssen jetzt die grundlegende Weichenstellung vornehmen und unabhängig von der verwendeten Technologie festlegen, dass die gute alte Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für digitale Räume zu gelten hat. Persönliche und personenbezogene Daten gehören ihren Erzeugern und nur diese bestimmen, wie und in welchem Umfang sie freigegeben und verwendet werden!

Eine freie Gesellschaft wird ohne starken Datenschutz in Unfreiheit münden: Wenn erst mal Serviceroboter im Haushalt helfen, Einkäufe erledigen, Bedürftige pflegen oder auch nur dem Spiel und der Unterhaltung dienen, kann es nicht angehen, dass diese Daten aus dem persönlichen und Intimbereich von Millionen von Menschen so transparent und auswertbar würden wie die von Labormäusen. Unsere Gesellschaft braucht einen starken Schutz der Digitalen Privatsphäre und muss sich dem Grundsatz verpflichten, dass „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Konsumenten nicht von vornherein die freie Nutzbarkeit ihrer Daten vorschreiben dürfen.

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Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/#respond Fri, 20 Jan 2017 08:12:04 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28887 Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
„Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
  • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
  • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
  • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
  • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
  • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
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Amazon Echo – Finger weg vom ständigen Abhören! https://www.piratenpartei.de/2016/10/26/amazon-echo-finger-weg-vom-staendigen-abhoeren/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/26/amazon-echo-finger-weg-vom-staendigen-abhoeren/#respond Wed, 26 Oct 2016 13:27:07 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27939 Produkte von Samsung (Fernseher), Microsoft (Xbox), Apple (Siri), Google und Amazon lassen sich seit einiger Zeit mit Sprache aktivieren und steuern. Zur Auslieferung des digitalen Sprachassistenten „Amazon Echo“, dessen Einsatz auch von der Verbraucherzentrale kritisch gesehen wird, erklärt der Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer:

»Spionageprodukte wie Echo, die keinerlei Datenschutz können, müssen zwangsläufig auf ein negatives Echo stoßen. Schon das ständige Abhören der Wohnung birgt Sicherheitsrisiken, denn die Echo-Geräte können manipuliert und in eine Wanze verwandelt werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Bundesinnenminister Trojaner dafür programmieren lässt.

Sämtliche Spracheingaben übermittelt Amazon auf seine ausländischen Server, speichert sie für unbestimmte Zeit auf Vorrat und behält sich weitreichende, undurchsichtige Rechte zur Auswertung und Weitergabe vor. Selbst Fragen nach dem Wetter oder den Nachrichten werden festgehalten, um unsere Interessen, Vorlieben und Gewohnheiten ausforschen zu können. In den falschen Händen sind diese Informationen ein Einbruchsrisiko. Wer mithilfe von Echo vorsätzlich andere Personen aufnimmt, kann sich sogar strafbar machen. Datenschutzkonforme Sprachassistenzsysteme, die anonym nutzbar sind, müssen erst noch entwickelt werden. Deshalb gilt bis auf weiteres: Finger weg vom ständigen Abhören!«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 26. Oktober 2016 PM 191 / 16

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