Medienpolitik – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Medienpolitik – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Barrierefreiheit im Internet https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/#comments Fri, 05 May 2017 07:00:20 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30177 Ein Gastbeitrag von Wolfgang Wiese (xwolf)

Fast genau vor 15 Jahren, am 1. Mai 2002, trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Darin werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) auch für elektronische Informationsangebote wie das Web und andere grafische Programmoberflächen geregelt.
Das Gesetz läutete eine notwendige Kehrtwende in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ein: War es vorher noch üblich und erlaubt, die Betroffenen auf „Hintereingänge“ zu verweisen und jegliches Entgegenkommen als Akt der Großherzigkeit darzustellen, verlangte dieses Gesetz eine Gleichstellung aller Menschen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr schlechter gestellt werden als andere. Ein Zugang zu physikalischen oder auch virtuellen Räumen muss für alle gleichermaßen offen stehen. Und zwar jedem nach seinen Möglichkeiten.

Das Gesetz galt nicht nur für die physikalische Welt, an die viele denken, wenn von Barrierefreiheit geredet wird. Es gilt auch für das Internet.

Für Deutschland regelt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV), die Umsetzung. Die BITV wurde vor mehreren Jahren nach und nach von allen Bundesländern in Form eigener Landesverordnungen umgesetzt. Oftmals wurden großzügige Übergangsregelungen eingeräumt, die es Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts erlaubten, den Umstieg langsamer vorzunehmen. Glücklicherweise sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Theoretisch müsste also heutzutage jede Website einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, sowohl des Bundes als auch der Länder, barrierefrei zugänglich sein.

Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Die Verpflichtung wurde nicht nur nicht eingelöst, viele Webangebote, die in den Jahren 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gestaltet wurden, haben diese Eigenschaft wieder verloren.

Das Gesetz und die Verordnungen hatten von Anfang an einen grundlegenden Fehler: Die Umsetzung und Kontrolle wurde und wird nur nachlässig behandelt, da es weder effektive Sanktionsmöglichkeiten noch Klagerechte für Betroffene gibt. Zudem enthält die Verordnung verschiedene Ausnahmetatbestände, auf die sich ein Website-Betreiber berufen kann, u.a. die Behauptung vermeintlich zu hoher Kosten. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit von Verbandsklagen, doch diese wird nicht wahrgenommen: Kein Behinderten-Verband, welcher von verschiedenen Ministerien finanziell abhängig ist, wird es sich mit einer Landes- und oder Bundesregierung verscherzen wollen.

Die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit haben sich auch für Juristen als überaus unzureichend erwiesen. Der Versuch, mit Hilfe von Zielvereinbarungen entsprechende Verbindlichkeiten durchzusetzen, hat sich in der Praxis ebenfalls als wirkungslos erwiesen; die Medienberichterstattung über Zielvereinbarungen von großen Unternehmen stellten sich im Nachhinein oft als bloße Marketingmaßnahmen heraus.
Ein weiterer großer Fehler lag darin, dass das Gesetz nur Einrichtungen des öffentlichen Dienstes betrifft, die Wirtschaft jedoch außen vor lässt.
Die Hoffnung bestand, dass durch eine große Anzahl an barrierefreien Webangeboten die Wirtschaft von selbst und aus eigenem Interesse an Kundenzuwächsen nachziehen würde.

Dieser Anfangsfehler wurde auch durch eine Novellierung im Jahr 2011 nicht behoben.
Gleichzeitig sank (auch aufgrund von personellen und politischen Veränderungen im Umfeld der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern) das Engagement von bekannten Verbänden und Playern in Sachen Barrierefreiheit im Internet.
So beendete die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen den bis dahin einzigen anerkannten Wettbewerb, den BIENE-Award, der zwischen 2003 und 2010 als Leuchtturm und Trendsetter für moderne Webentwicklung im deutschsprachigen Raum wirkte.

Andere Länder in Europa waren in Sachen Durchsetzung weniger nachlässig und damit erfolgreicher als Deutschland. So gilt beispielsweise in England der Equality Act 2010: Alle Unternehmen, Serviceanbieter und staatliche Stellen sind danach verpflichtet zu prüfen, welche angemessenen Veränderungen sie machen können, um ihr Angebot barrierefreier zu machen. Auf diese Änderungen hat man auch im Berufsleben Anspruch, sonst liegt eine schadenersatzpflichtige Diskriminierung vor.

Rettung EU-Richtlinie?

Vor einigen Jahren bestand noch Hoffnung auf Verbesserung durch eine neue EU-Richtlinie. Diese sollte vor allen Dingen auf die mangelhafte Umsetzung in einigen Ländern der EU – eben auch Deutschland – hinweisen und Abhilfe schaffen. Die EU arbeitete über vier Jahre an der Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und im Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bis September 2018 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Leider erweist sich diese Richtlinie als Rückschritt. Offensichtlich haben sich dieselben Kräfte in Brüssel durchgesetzt, die auch in Deutschland dafür sorgten, dass die BITV in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsministerien fiel und zum zahmen Tiger wurde:

So werden unter „Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich“ zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Gegensatz zur BITV 2.0 ist Barrierefreiheit nicht verpflichtend für alle Auftritte und Inhalte. Öffentliche Stellen sollten „stets — soweit dies vernünftigerweise möglich ist — barrierefrei zugängliche Alternativen auf ihren Websites oder in ihren mobilen Anwendungen hinzufügen“. Inhalte archivierter Websites oder mobiler Anwendungen, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein. Auch öffentliche Stellen sollen „Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen“ .

Weitere Ausnahmen betreffen Websites und mobile Anwendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ebenso wie die von „NRO, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten oder für diese konzipierten Dienstleistungen anbieten“.
Zudem werden zahlreiche Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen ausgeschlossen, zum Beispiel auch live übertragene zeitbasierte Medien. Mitgliedsstaaten können weiterhin „Websites und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online- Verwaltungsfunktionen beziehen“.

Politisches Versagen und Torpedierung guter Ansätze

15 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind wir somit keinen Schritt weiter gekommen. Die Politik hat sich in Deutschland nicht voran bewegt. Die bekannten Probleme des Gesetzes und der Verordnungen wurden nicht behoben.
Viele aktive Menschen aus der professionellen Webdesigner- und Barrierefreiheits-„Szene“, die sich jahrelang ehrenamtlich und beruflich engagierten, mussten zusehen, dass mit dem Einsatz für Barrierefreiheit im Internet kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass Barrierefreiheit von vielen kleinen wie auch großen Webagenturen zu einem Teil des üblichen Produktportfolios geworden ist, ohne dass es jedoch tatsächlich umgesetzt wurde.
Viele Agenturen verkaufen ihre Webanwendungen unbedarften Kunden als barrierefrei, erfüllen jedoch in der konkreten Umsetzung nicht einmal die rudimentärsten Grundlagen der barrierefreien Webgestaltung.
Eine Handhabe gegen solche unseriösen Geschäftspraktiken gibt es genauso wenig, wie es ein Klagerecht der hiervon Betroffenen gibt.

Pressemeldungen aus dem Kreis der aktuellen Regierungskoalition, die sich zum Protesttag selbst loben und trotzdem gleichzeitig von einer notwendigen „Offensive für Barrierefreiheit“  reden, wirken wie blanker Hohn gegenüber all denjenigen, denen das Thema tatsächlich am Herzen liegt und die sich tatsächlich aktiv für Verbesserungen einsetzen.

Menschen mit Behinderungen werden auf dem Papier und auf mit ausreichend Presse ausgestatteten Veranstaltungen unterstützt und vorgezeigt. Doch in der Sache stehen sie schlechter da als noch vor 15 Jahren. Und mehr noch: Erfolgreiche Umsetzungen anderer Länder, wie beispielsweise in England, werden nunmehr durch die neue EU-Richtlinie torpediert.

Dies bietet wahrlich keinen Grund zu feiern.

Lichtblick „Generation Internet“ und Digitalisierung

Durch die stetige weitere Nutzung des Internets und die Durchdringung von internetfähigen Systemen (Liebhaber des digitalen Bullshit Bingo bemühen hier die Bezeichnung „Cyberphysische Systeme“) wird die Einhaltung von Standards ein immer wichtigerer Faktor für das Funktionieren von Software, digitalen Assistenten, Bots und autonom funktionierenden Systemen. Der Austausch von Daten über Verfahren wie die RESTful API oder das Vorhalten von strukturierten Daten gemäß Schema.org erweist sich zunehmend als fruchtbar für alle Nutzer des Internet – ob sie diese Verfahren bewusst bemerken oder nicht. Screenreader können Texte durch eine saubere Semantik besser interpretieren und so effektiver verständlich machen; digitale Assistenten können durch die Erkennung von Microformats in Webseiten Inhalte leichter finden und korrekter interpretieren.
Die Standards sind zudem offen und allgemein nutzbar. Dies führt zu weiteren Möglichkeiten: Daten und Inhalte können nunmehr gemäß der Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers interpretiert, gespeichert, verarbeitet und zu etwas Neuem kombiniert werden.

Nicht der Gesetzgeber, nicht Verbandslobbys und auch nicht Vertreter von Großkonzernen sind hier die Treiber von Innovationen und Verbesserungen. Es sind die einzelnen Menschen, die durch Nutzung dieser neuen Verfahren die Möglichkeiten (wieder-)erlangen, die sie in den Pionierjahren des Internets hatten: Alle Menschen, ganz unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, können nicht nur teilhaben, sondern sich auch beteiligen. Menschen verlassen (wieder) die Rolle der passiven Konsumenten und können erneut zum aktiven Sender werden.

Diese Möglichkeiten, diesen Lichtblick sollten wir nutzen. Dafür gibt es einen Grund, aufzustehen, heute am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

 

Über den Autor:

Wolfgang Wiese (xwolf) ist seit 1994 als Netizen (bzw. „Digital Native“) im Internet beheimatet. Er berät seit mehreren Jahren Firmen und den öffentlichen Dienst in Sachen Barrierefreiheit im Internet und moderner Webentwicklung. Seit 2006 organisiert er den Webkongress Erlangen, der inzwischen als einer der wichtigsten, nicht kommerziell ausgerichteten Kongresse im deutschsprachigen Raum für Webentwicklung und Webdesign gilt. Hauptberuflich ist er an der Universität Erlangen-Nürnberg angestellt und koordiniert und managed dort den Betrieb von über 1100 Webauftritten der Universität sowie von Kooperationen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Nordbayern.
Seit Januar 2017 ist er als ehrenamtlicher Beauftragter für die Webseite der Piratenpartei Deutschland tätig.

 

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Neuer PIRATEN-Plan: Parteitag von zuhause aus https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/neuer-piraten-plan-parteitag-im-heimischen-wohnzimmer/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/neuer-piraten-plan-parteitag-im-heimischen-wohnzimmer/#comments Tue, 21 Feb 2017 12:17:01 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29412 Mumble Logo
Mumble Logo

Potsdam. Parteitage der PIRATEN nehmen üblicherweise ein bis drei Tage in Anspruch und bedürfen aufwendiger Vorbereitung: Ein Veranstaltungsort muss gefunden und bezahlt werden, ehrenamtliches Personal muss alle organisatorischen Aufgaben bewältigen, Veranstaltungstechnik muss vor Ort installiert werden und Mitglieder nehmen häufig weite Wege und hohe Kosten auf sich, um ein Wochenende in einer Halle zu verbringen.

Die PIRATEN Brandenburg wollen den Beweis antreten, dass es auch anders geht: Sie werden am 26. Februar 2017 ihren ersten Online-Parteitag auf Landesebene durchführen. Zur Kommunikation wird die Open Source Software Mumble verwendet. Dabei handelt es sich um eine Kommunikationssoftware, die von den PIRATEN bereits seit Jahren erfolgreich für Sitzungen verwendet wird und dementsprechend etabliert ist.

Die PIRATEN wagen mit dieser Art des Parteitags ein neues Konzept und sind sich möglicher Probleme durchaus bewusst. Um jedoch Positionen zu klären oder auf aktuelle politische Entwicklungen schnell reagieren zu können, wäre der Online-Parteitag schneller und unkomplizierter. Man muss nicht jedes Mal einen Präsenzparteitag einberufen. Die Erfahrungen dieses Parteitags werden daher große Bedeutung für die Partei auf Bundesebene haben.

Wie funktioniert der Online-Parteitag?

Auf dem Brandenburger Mumble-Server wird für den Online-Parteitag eine Raumstruktur eingerichtet. Diese Struktur bildet die Abläufe eines physischen Parteitags nach, auch wenn man dabei nicht in einer Halle, sondern gemütlich zuhause sitzt. Vorgesehen ist ein Warteraum für die zu akkreditierenden Mitglieder, sowie ein Akkreditierungsbüro, ein Hauptraum für die Versammlungsleitung, ein Plenum-Raum, in dem sich alle versammeln, ein Raum „Saalmikrofon“ für Redebeiträge aus der Versammlung und mehrere Abstimmungsräume für „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“.

Im Akkreditierungsraum verifizieren sich teilnehmende Mitglieder zunächst einzeln gegenüber einem Mitarbeiter des Akkreditierungsteams, in dem sie einen zuvor an sie verschickten Aktivierungscode aussprechen und erhalten damit die Zutrittsberechtigung zu den übrigen Räumen. Diese Akkreditierung übersteht auch zwischenzeitliche Abmeldungen oder Verbindungsabbrüche: Man verbindet sich einfach erneut mit dem Mumble-Server und kann weiter mit abstimmen.

Redebeiträge und Abstimmungen

Wie funktionieren nun die Abstimmungen? Im Hauptraum wird ein Antrag vorgestellt, anschließend diskutiert das Plenum darüber. Zur Abstimmung begeben sich die Versammelten dann in den passenden Raum „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ und werden von der Versammlungsleitung ausgezählt. Da Mumble die Anzahl der Anwesenden in einem Raum automatisch anzeigt, vereinfacht dies die Auszählung.

Durch dieses Verfahren sind derzeit allerdings nur offene Abstimmungen möglich. Für geheime Abstimmungen gibt es noch keine Vorgehensweise, die technisch durchführbar, sicher genug und vor allem rechtlich unanfechtbar wäre. Deshalb sieht die Geschäftsordnung für den 26. Februar vorerst nur „Sonstige Anträge“ und „Positionspapiere“ vor. Andere Antragsarten wird es im ersten Anlauf nicht geben, da die PIRATEN Brandenburg zunächst das Verfahren erproben wollen, ehe Programm- und Satzungsanträge auf diesem Weg beschlossen werden.

Journalisten und interessierte Bürger können ebenfalls am Online-Parteitag teilnehmen und den Online-Parteitag in einem Raum für Gäste mitverfolgen. Dazu laden Sie einfach die freie Mumble-Software herunter, folgen der Installationsanleitung, melden sich an und begeben sich in den Plenum-Raum. An Abstimmungen können Gäste zwar nicht teilnehmen, sie können sich aber gerne zu Wort melden.

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Braunkohle: Die Angst der Grünen vor den Kameras https://www.piratenpartei.de/2017/02/16/braunkohle-antrag-die-angst-der-gruenen-vor-den-kameras/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/16/braunkohle-antrag-die-angst-der-gruenen-vor-den-kameras/#comments Thu, 16 Feb 2017 19:38:42 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29380 braunkohle-tagebauDüsseldorf. Man kann derzeit eine Menge darüber lernen, welche Auffassung von ungestörter Privatsphäre Abgeordnete des Landtags NRW für sich selbst in Anspruch nehmen. Der gestrige Krach während der Braunkohle-Abstimmung ist keineswegs der erste Vorfall, bei dem die regierenden Fraktionen den Einsatz von Kameras im Plenum zu unterbinden versuchten. Diesmal kam noch der Verweis auf die deutsche Geschichte und die Verwendung so hässlicher Worte wie „Denunziation“ durch die Landtagspräsidentin hinzu.

Presse- und verfassungsrechtlich ist die Lage eindeutig: Um hohe Rechtsgüter wie die freie Ausübung des Mandats oder um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Parlamentarier geht es keineswegs. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parlamentarier, allesamt Personen des öffentlichen Lebens, ist von öffentlichem Interesse und findet sich hinterher mit namentlicher Nennung im Protokoll. Doch Bilder eines Abstimmungsverhaltens sind nochmal eine ganz andere Nummer; sie wirken unmittelbar.

Alle Beteiligten wissen um die Macht der Bilder und häufig sind es die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die ihr Abstimmungsverhalten durchaus gerne genau in jenen Momenten verschleiert haben möchten, in denen sie ihre politischen Ziele dem Koalitionsvertrag opfern. So etwa bei der Freigabe von Cannabis oder dem Erforschen der Folgekosten der Braunkohleförderung. Da blutet so manchen grünen Mitgliedern des Landtags vermutlich nicht nur das Herz, sie müssen auch angestrengt überlegen, wie dieser Bruch mit den Idealen in wenigen Wochen auf Wahlkampfveranstaltungen dem traditionell grünen Wahlvolk nähergebracht werden kann. Fotos oder Filmaufnahmen der Konkurrenz stören da nur und gefährden sicher geglaubte Landtagssitze.

„Wir können die Grünen ja verstehen“, kommentiert der Piraten-Bundesvorsitzende Patrick Schiffer, „niemand wird gerne in flagranti beim Abfackeln des eigenen Parteiprogramms erwischt. Das ist nur menschlich. Natürlich wären die Aufnahmen von der Abstimmung nicht unbedingt nötig gewesen, doch die Reaktionen sprechen Bände. Und natürlich sind die Grünen jetzt stocksauer, weil das Thema unter anderem durch ihre eigene Überreaktion in der Presse gelandet ist, klassischer Streisand-Effekt. Der Sprecher für Haushalt, Finanzen und Tierschutz, Martin Sebastian Abel (GRÜNE), beschimpft sogar Journalisten auf Twitter und solidarisiert sich mit FDP-Kollegen beim Verweis auf die Hausordnung. Es ist traurig, doch so tief steckt die ehemalige Protestpartei mittlerweile schon im Establishment, so sehr klebt sie an der Macht.“


Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

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Nackt im Internet durch Protokollierung? https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/nackt-im-netz-durch-protokollierung-surfer-haben-ein-recht-auf-privatsphaere/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/nackt-im-netz-durch-protokollierung-surfer-haben-ein-recht-auf-privatsphaere/#respond Wed, 15 Feb 2017 06:30:41 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29330 Karlsruhe. Im Grundsatz-Rechtsstreit des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) fand heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung statt (Az. VI ZR 135/13).  Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.

„Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Vorsitzender der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, das Ergebnis der Verhandlung.

Breyer: „Unsere Gesellschaft braucht Anonymität!“

Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um etwa das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden existieren“, so der Piraten-Abgeordnete. [2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, sei ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte. Breyer: „Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen.“ Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu brauche unsere Gesellschaft Anonymität. „Unser Leben wird immer digitaler, doch es darf nicht gleichzeitig immer gläserner werden!“, führt Breyer weiter aus.

Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt der Piraten-Abgeordnete die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“ Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.

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Bundestagswahlkampf: Piratenpartei verpflichtet Investigativ-Journalist Pascal Hesse https://www.piratenpartei.de/2017/02/06/bundestagswahlkampf-piratenpartei-verpflichtet-investigativ-journalist-pascal-hesse/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/06/bundestagswahlkampf-piratenpartei-verpflichtet-investigativ-journalist-pascal-hesse/#comments Mon, 06 Feb 2017 13:38:47 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29211
Pascal Hesse

Berlin: Drei Landtagswahlen und die Bundestagswahl stehen bevor – für die Piratenpartei Deutschland ein guter Zeitpunkt, sich kommunikative Verstärkung zu holen: Seit dem 6. Februar hat die 2006 gegründete Partei einen neuen Pressesprecher. Der Bundesvorstand konnte den Essener Journalisten und Publizisten Pascal Hesse für diese wichtige Aufgabe gewinnen.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit Pascal einen erfolgreichen und gut vernetzten Journalisten für uns gewinnen konnten. Er hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass er ein hervorragendes Gespür für politische Zusammenhänge besitzt und diese auch in seine journalistische Arbeit mit einfließen lassen kann. Mit diesen Fähigkeiten ist er für uns genau der Richtige und ich freue mich riesig auf die Zusammenarbeit mit ihm“, betont Patrick Schiffer, seit August 2016 Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

In den vergangenen zehn Jahren war Hesse als freier Journalist für verschiedene lokale, regionale und bundesweite Medien tätig – unter anderem für die Zeitungstitel ‚WAZ’ und ‚NRZ’ der in NRW ansässigen ‚FUNKE Mediengruppe’, das Essener Stadtmagazin ‚INFORMER’ sowie die ‚Borbecker Nachrichten’. Ebenfalls war er unter anderem bereits als Autor für die Wochenzeitung ‚DIE ZEIT’, das Magazin ‚FOCUS’ sowie das Medienmagazin ‚JOURNALIST’ des ‚Deutschen Journalisten-Verbands’ (DJV) tätig. Hesse gehört dem NRW-Landesvorstand des DJV an und ist zugleich Vorsitzender des DJV Essen-Mülheim-Oberhausen. Mitglied der Piratenpartei ist der 30-jährige hingegen nicht.

Zum Schwerpunkt seiner journalistischen Arbeit zählten bislang vor allem investigative Recherchen in Politik und Wirtschaft. Bundesweite Bekanntheit erlangte Hesse im vergangenen Sommer, als er die Lebenslauf-Lüge der nunmehr ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Hinz aufdeckte. Die Politikerin hatte ihr Abitur, ihr Studium, zwei Staatsexamina und den Beruf als Juristin frei erfunden. Aufgrund des öffentlichen Drucks legte sie ihr Mandat im Deutschen Bundestag kurz darauf nieder.

„Als Journalist habe ich mich viel mit Misswirtschaft, Intransparenz, Vetternwirtschaft und Korruption beschäftigt – Themen, denen auch die PIRATEN bundesweit den Kampf angesagt haben. Ich habe die PIRATEN als smarte und moderne Verfechter des Verbraucher- und Datenschutzes kennenlernen dürfen, die sich ebenso als Kämpfer für freie Bildung wie auch als Bollwerk gegen transatlantische Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP verstehen. Das hat mir imponiert“, betont Hesse.

Der neue Bundespressesprecher soll die Kommunikation der Piratenpartei Deutschlands bei den bevorstehenden Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie bei der Bundestagswahl am 24. September unterstützen. Soweit möglich, wird Hesse in begrenztem Umfang weiterhin investigativ journalistisch und publizistisch tätig sein. Als Ansprechpartner für Journalistinnen und Journalisten ist der neue Bundespressesprecher über die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschlands in Berlin erreichbar.


Kontaktdaten:

Pascal Hesse
Bundespressesprecher
Bundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Telefon 030 / 60 98 97 511
Fax 030 / 60 98 97 519

Postadresse:
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin

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10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/#comments Wed, 25 Jan 2017 19:07:48 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28929 Von Julia Reda.

Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
  • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
  • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
  • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
  • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

2. Eine kreative Überschrift twittern

„Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
  • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
  • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

 

3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

 

Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

 

4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

 

Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

 

Im Detail:

Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

2. Upload-Überwachungsverpflichtung

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

 

5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

 

6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

 

FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

 

7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
  • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

 

8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

 

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
  • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

 

9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

Im Detail:

  • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
  • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

 

+ Nicht betroffen: MegaUpload

Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

Im Detail:

  • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

 

Was du tun kannst

Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

 

Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

Um mehr zu erfahren, sieh dir unsere englischsprachige Publikation auf Medium an, wo wir kritische Stimmen von vielen Teilhabern versammeln, darunter etwa Mozilla (die Macher von Firefox) und EDRi, die in der EU für deine Rechte im Netz kämpfen.

Und nicht zuletzt: Hilf mit, diesen Artikel zu verbreiten!

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

 

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https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/feed/ 2
Schule in der digitalisierten Welt https://www.piratenpartei.de/2017/01/22/schule-in-der-digitalisierten-welt/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/22/schule-in-der-digitalisierten-welt/#respond Sun, 22 Jan 2017 15:01:56 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28904 Wie können die Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen besser auf das Leben in einer digitalisierten Welt vorbereitet werden? Wie kann die Medienkompetenzvermittlung gestärkt werden? Wie kann das Lernen mit digitalen Medien verbessert werden? Welchen Stellenwert sollten Kenntnisse der Informatik in der Allgemeinbildung haben? Wie können Lernmittel unter freier Lizenz (Open Educational Resources) den Unterricht bereichern?

Zu diesen und weiteren Fragen wurden am 18. Januar im Düsseldorfer Landtag zahlreiche Sachverständige angehört. Die Grundlage dafür bildete der Antrag „Bildung hoch vier – Leitlinien einer Strategie zur schulischen Bildung in der digitalisierten Welt“ (Drucksache 16/12337) der PIRATEN-Fraktion.

Einig waren sich die Expertinnen und Experten, dass die Digitalisierung ein zunehmend wichtiges Thema auch für die Schulen ist. Die Entscheidungen und Maßnahmen des Landes, die Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Kommune sowie die Strategie der Kultusministerkonferenz zur „Bildung in der digitalen Welt“ wurden daher im Grundsatz begrüßt. Deutlich wurde aber auch, dass darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf besteht. Martin Schenkelberg (Städtetag NRW) gab die Einschätzung ab, dass etwa die Hälfte der Strecke bereits geschafft sei. Stefan Noller (Calliope gGmbH) wies andererseits darauf hin, dass die schulische Realität oftmals noch weit vom wünschenswerten Umgang mit den Fragen der Digitalisierung entfernt sei. Neben der unzureichenden technischen Ausstattung der meisten Schulen nannte Noller als Gründe hierfür auch die Abwehrhaltung gegenüber den neuen Medien, die sich beispielsweise am Verbot der Handynutzung an den Schulen zeige.

Auf die Bedeutung von Kenntnissen der Informatik, um digitale Technologien zu verstehen und souverän einsetzen zu können, wiesen insbesondere Professor Bardo Herzig (Uni Paderborn), Juliane Petrich (Bitkom) und Professor Thorsten Brinda (Uni Duisburg-Essen) hin. Eine Mitgestaltung der digitalisierten Welt sei ohne entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nicht vorstellbar. Ob hierfür das Fach Informatik zu einem Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler gemacht werden sollte oder ob die Inhalte in verschiedenen anderen Fächern behandelt werden könnten, wurde unterschiedlich eingeschätzt. Insbesondere Professor Brinda mahnt an, dass die Vermittlung der Informatik nur auf der Grundlage einer soliden Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer gelingen könnte.

Für einen breiten Diskurs zur Zukunft der schulischen Bildung in der digitalisierten Welt, sprach sich Richard Heinen (Uni Duisburg-Essen) aus. Bislang würden diejenigen, die sich mit Fragen der Schule im 21. Jahrhundert beschäftigen, zu selten die Digitalisierung berücksichtigen. Andersherum gelte dies auch, da diejenigen, die sich mit den Möglichkeiten der digitalen Bildung auseinandersetzten, dabei zu selten den grundlegenden Fragen zu den Herausforderungen für die schulische Bildung im 21. Jahrhundert nachgehen würden.

Mit dem Antrag „Bildung hoch vier“ will die PIRATEN-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen einen Impuls für diese wichtige Diskussion geben, die in der nächsten Zeit dringend vorangebracht werden muss.

 

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https://www.piratenpartei.de/2017/01/22/schule-in-der-digitalisierten-welt/feed/ 0
Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/#respond Fri, 20 Jan 2017 08:12:04 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28887 Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
„Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
  • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
  • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
  • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
  • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
  • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
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Patrick Schiffer: Rede zum Dreikönigstreffen in Erlangen https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/patrick-schiffer-rede-zum-dreikoenigstreffen-in-erlangen/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/patrick-schiffer-rede-zum-dreikoenigstreffen-in-erlangen/#respond Mon, 09 Jan 2017 11:00:19 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28815 Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream, liebe Piraten!

Der Landesverband Bayern hat in der Piratenpartei eine ganz besondere Geschichte und Bedeutung. Neben seiner Größe und der zweitgrößten Menge an Mitgliedern hat der Landesverband bereits eine turbulente Geschichte hinter sich. Nachdem er am 6. Januar 2007 in München gegründet wurde, sorgte er erstmalig für Aufruhr bei der Aufdeckung des sogenannten Bayern-Trojaners: Im Januar 2008 veröffentlichte der Landesverband ein Dokument, das nach unbestätigten Angaben aus dem bayerischen Justizministerium stammen soll. Das Schreiben gab die Preise für eine Spionagesoftware, deren Einsatz ein privater Dienstleister anbot, bekannt und wies auf Unklarheiten bei der Kostenübernahme hin.

Das Ministerium nahm zu der Affäre um den sogenannten Bayerntrojaner keine Stellung, doch kam es im September 2008 beim Pressesprecher der Piratenpartei zu einer Hausdurchsuchung. Er wurde verdächtigt, nach der Zuspielung geheimer Dokumente durch einen Informanten „mit der Veröffentlichung des vertraulichen Schreibens das Dienstgeheimnis verletzt und die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindert“ zu haben. Der Landesvorsitzende Stefan Körner forderte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann schließlich im Oktober 2011 aufgrund des Einsatzes des Trojaners in einem offenen Brief zum Rücktritt und den Landtag zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls auf. Im August 2011 startete der Landesverband Bayern eine Initiative für ein landesweites Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Nachdem im November 2012 das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ der Freien Wähler Bayern zugelassen wurde, schlossen sich die PIRATEN 2012 dem Bündnis an. Die Webseite http://www.volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der PIRATEN geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet. Diese Wehrhaftigkeit brauchen wir! Bitte, liebe bayerischen Piraten, erhaltet euch diese Zivilcourage, diesen Mut und diese Angriffslust. Ihr seid ein Vorbild für viele Freiheitskämpfer und gemeinsam stehen wir an eurer Seite.

Brexit und Trump waren nur der Anfang!

Die Wahl des rassistischen Demagogen und Wirtschaftsfreundes Trump ist die Folge eines kapitalistischen Systems, das maßlos geworden ist. Es hat zuviel Gier wuchern lassen und zu tiefe Gräben zwischen oben und unten aufgerissen. Es hat zuviele Verlierer und zuviel Unsicherheit produziert. Das rächt sich jetzt. Selbst den Abgehängten geht es im Westen ganz ausgezeichnet, im Vergleich zum Rest der Welt. Aber das sehen sie nicht, weil sie von dem Versprechen geblendet wurden, dass es immer noch weiter aufwärts geht – aber das tut es nur noch für die Superreichen, deren Olymp immer weiter entfernt ist. Diese Menschen fühlen sich betrogen. Sie brauchen Ventile für ihre Wut, sie brauchen etwas, an dem sie sich aufrichten können. Sie brauchen Feindbilder und Nationalstolz. Beides liefern ihnen Demagogen wie der Arbeiterfeind und Steuerabzocker Trump oder die europäischen Rechten. Und nein, Versprechungen einer FDP, die heute wieder einmal verspricht, dass DU es schaffen kannst, sind keine Antwort auf die offenen Fragen der fehlenden Chancengleichheit und einem Hartz4-System, das die Menschen in ihrer Aussichtslosigkeit gefangen hält. Stück für Stück werden freie, tolerante und offene Gesellschaften deformiert zu hässlichen Gebilden, in denen geneidet und gegeifert statt debattiert und diskutiert wird, in denen irrationale Ängste, Misstrauen, Missgunst und Neid herrschen und Tag für Tag neue Tabus gebrochen werden. Und am Ende fragen wir uns wieder alle gegenseitig, wie es wohl soweit kommen konnte.

Trumps Erfolg ist ein bizarrer Triumph auf dem Schutthaufen eines sozialen, moralischen und geistigen Verfalls breiter Bevölkerungsschichten. Die Schuld dafür tragen die politischen Eliten. Und zur bitteren Wahrheit gehört nun einmal auch, dass Barack Obama viele seiner Chancen nicht genutzt hat. Um nur einige Stichwörter zu nennen: Nahost-Konflikt, Guantanamo, Snowden, der Klimaschutz und viele weitere. Und um ehrlich zu sein: einige gute Initiativen von Obama wurden wohl auch von Repräsentantenhaus und Senat verstümmelt. Das wird Trump zukünftig nicht passieren, er hat die Mehrheit in Haus und Senat und ist damit ein weitaus mächtigerer Präsident als Obama es je war. Das kann für Europa ganz schön was auf die Ohren geben, wenn Putin, Trump und Erdogan unter sich ausmachen, wer was wo und wie bekommt in der neuen Welt der Kotstullen und Rieseneinläufe. Im Ernst, wenn sich Europa nicht ganz schnell neu sortiert, dann werden wir ganz bitter erfahren müssen, was geostrategische und geopolitische Überlegenheit tatsächlich bedeutet und wie unwichtig Moral und Edelmut sind. Wir werden uns noch wundern! Brexit und Trump waren nur der Anfang! Jetzt rächt es sich, dass sich Europa im nationalen Kompetenzgerangel selbst geschwächt hat und keine Einigkeit hat zeigen können. Wir brauchen ein vereinigtes, demokratisch erneuertes und vielfältiges Europa, um diese Herausforderungen bestehen zu können! Und nein, es geht um keinen Kulturkampf! Dies ist vielmehr die Erzählung der Rechten und seit heute auch der SPD. Begibt man sich auf deren Feld, wird man diese Auseinandersetzung verlieren. Die Post-68er und postmaterialistischen Linken verlieren gegenwärtig diese Auseinandersetzungen überall und reihenweise. Wie viele Hinweise, ja Warnschüsse, braucht es noch?

Auch in der Politik ist es niemals zu spät

Es geht um eine schwerwiegende Krise unserer Demokratie und ihrer grundsätzlichen Funktion, dass die Regierenden die Interessen der Regierten zu vertreten haben. Diese Interessen sind zunächst sozio-ökonomischer und nicht kultureller Art. Das Kulturelle bildet und bildete vielmehr immer nur Identifikationsmuster für die sozialen und ökonomischen Verhältnisse ab. Und diese Verhältnisse sind nun mal zu einem guten Teil von den Verteilungsverhältnissen abhängig und Verteilungsfragen sind fast immer Machtfragen. Die Ideologie- und Kulturkämpfe hingegen sind von den Rechten gewollt! Wir haben dazu Antworten mit einem Angebot an die Menschen, dass wir die sozialen und ökonomischen Verhältnisse so gestalten wollen, dass wir wieder als Gemeinwesen funktionieren. Politik findet hier vor unserer Haustür statt. Die Zeiten einer distanzierten Meinung über eine in der Ferne stattfindende Eskalation sind vorbei.

Steinmeier gilt als Architekt der Agenda 2010-Gesetze des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Kurz zur Erinnerung, das war der hochgradig asoziale Plan der SPD in Kooperation mit den Grünen, der die Reichen im Land noch reicher und die Armen noch ärmer gemacht hat. Steinmeier, „der Datenhändler“, hat als verantwortlicher Geheimdienstkoordinator nicht verhindert, dass der BND zwischen 2004 und 2007 einen Datenknoten in Frankfurt anzapfte und Rohdaten an die Amerikaner weiterleitete. Dabei war es dem BND weder technisch möglich noch seitens der NSA erwünscht, Daten von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zuverlässig von der Weitergabe auszuschließen. An seinen unrühmlichen Umgang mit Murat Kurnaz sei hier nur am Rande erinnert. Wenn Murat Kurnaz alt genug und Deutscher wäre, hätte ich ihn als Präsidentschaftskandidat für die Piratenpartei vorgeschlagen. Denn nur, weil Steinmeier vom Habitus her einen ganz passablen Staatsmann abgibt, kann man den nicht gleich zum Präsidenten machen! Dazu gehört mehr! Aber auch wenn er in diesem Amt keinen echten Schaden mehr anrichten kann, ist das erneut ein Zeichen dafür, dass die beiden regierenden Parteien in Deutschland nichts verstanden haben und weiterhin Politik in einer stetig kleiner werdenden Realitätsverzerrungs-Blase machen.

Und wir dürfen es dann auslöffeln, wenn uns Frauke Fucking Petry 2017 mit 20 Prozent aus der Elefantenrunde entgegengrinst? Nein danke! Apropos Petry. Ich wollte noch was zu Seehofer sagen. Mittlerweile frage ich mich, inwiefern sich CSU, AfD und NPD übehaupt noch voneinander unterscheiden. Heute las ich, dass Seehofer damit droht, nicht mehr antreten zu wollen, da ein zukünftiger CSU-Chef … ach, lassen wir das, ist eh nur Selbstbeschäftigung! Mit manchen Zeitgenossen sollte man nicht zuviel Zeit verschwenden, da man sie damit größer macht, als sie sind. Ich kann den Menschen in Bayern nur empfehlen, sich nicht weiter von Horst “Obergrenze” Seehofer blenden zu lassen. Auch die Zukunft Bayerns hängt von den Menschen ab, die hierher kommen und bleiben wollen. Wenn es dafür nicht schon zu spät ist.

“Man darf niemals ‚zu spät‘ sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang.”

Dieses Zitat stammt von Konrad Adenauer, und es sagt im Grunde genommen aus, was viele von uns denken: Eine Mitgliedschaft und die damit verbundene Mitarbeit in der Piratenpartei heißt Engagement auf der richtigen Seite der Macht, um für die Werte von Vielfalt, Freiheit, Selbstbestimmung, Teilhabe, Grundrechten, Gerechtigkeit und Solidarität zu streiten.

Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität!

Ein weiterer Punkt, den Herausforderungen der heutigen Zeit zu begegnen, ist die Formulierung von Zielen im Umgang mit der Digitalisierung.

„Den meisten Amerikanern ist klar, dass es zwei Gruppen gibt, die bei ihren Bewegungen im Land regelmäßig überwacht werden. Die erste Gruppe wird gegen ihren Willen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses überwacht, der sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet. Die zweite Gruppe umfasst alle anderen.“

Dies ist kein Zitat aus einem dystopischen Roman, auch keine Bemerkung eines Managers im Silicon Valley und nicht einmal eines Vertreters der NSA. Es handelt sich um die Aussage eines Beraters der Kfz-Versicherungsbranche über die Vorteile der „Kraftfahrzeugtelematik“ und die erstaunlich weit reichenden Überwachungsmöglichkeiten dieser angeblich vorteilhaften Systeme, die heute schon eingesetzt werden oder sich in Entwicklung befinden. Nach der Branchenliteratur lassen sich diese Daten für eine dynamische Echtzeitbeeinflussung des Fahrverhaltens durch Strafen oder Belohnungen nutzen: in Echtzeit vorgenommene Erhöhung oder Senkung der Versicherungsprämie, finanzielle Strafen oder Gutscheine, Sperrstunden und Motorsperren oder goldene Sterne für zukünftige Vorteile.

In diesem Spiel geht es um den Verkauf eines Zugangs zum Echtzeitfluss unseres alltäglichen Lebens mit dem Ziel, unser Verhalten direkt zu beeinflussen, zu verändern und daraus ein Geschäft zu machen. Es ist das Tor zu einer neuen Welt geschäftlicher Möglichkeiten: Restaurants, die unser Fahrziel sein möchten; Werkstätten, die unsere Bremsbeläge austauschen wollen; Geschäfte, die uns wie die legendären Sirenen anlocken. Da kann es kaum verwundern, dass Google kürzlich ankündigte, Google Maps werde in Zukunft nicht nur die gesuchte Fahrtroute anzeigen, sondern gleich auch Ziele vorschlagen. Unternehmen werden immer mehr alles vernetzen wollen: den Bäcker, das Auto, das Haus und diese Dinge sammeln Daten über uns. Dabei wächst ein Ökosystem von künstlichen Intelligenzen, das diese Daten auswertet und zukünftig berechnet, was wir zu tun gedenken. Der Missbrauch kann sehr groß sein, so dass unsere Grundrechte bedroht werden. Unsere intimsten Bereiche sind berührt, weil dabei unser Privatleben ausgewertet wird. Wir öffnen unsere intimsten Räume für Wirtschaftsgiganten. Und schauen dabei zu! Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität! Der neue Trend! Dobrindt möchte, dass Unternehmen mehr auf unsere Daten Zugriff bekommen, und der Grund dafür ist klar: Wirtschaftswachstum.

Die digitale Revolution ist eine stille Revolution

Leute, bei TTIP sind wir auf die Straße gegangen, aber bei der Digitalisierung macht uns das plötzlich nichts mehr aus? Ja, Entschuldigung, die digitale Revolution ist eine stille Revolution. Mir persönlich ist sie etwas zu still. Denn es handelt sich hier um die jüngste Metamorphose des Kapitalismus. Wir brauchen eine Reform des Kapitalismus, ja eine regelrechte Rückbesinnung auf eine verantwortungsvolle und SOZIALE Marktwirtschaft. Liebe Freunde, wir brauchen eine Anpassung der marktwirtschaftlichen Regeln auf die neue Wirklichkeit der digitalen Revolution. Auf die digitale Revolution folgt eine marktwirtschaftliche Revolution. Eine digitale Transformation muss also auch durch eine wirtschaftliche Transformation begleitet werden!

Desweiteren benötigen wir eine Reform und Wiederbelebung des Sozialliberalismus, denn der aktuelle Liberalismus klüngelt mit Facebook, Google und Co. bereits im Hinterstübchen. Und damit meine ich nicht alleine die FDP, sondern auch Merkel und Gabriel zeigen sich in Sachen Digitalisierung wirtschaftsfreundlich wie eh und je. Was wir im Bereich automatisierter Märkte an der Wall Street schmerzlich erleben mussten, gilt auch hier: Märkten darf im Bereich der Informationsökonomie nicht das Monopol überlassen werden, das Gleichgewicht herzustellen. Eine Welt, die im Begriff ist, sich zu einer Planwirtschaft weniger Spieler zu verwandeln, kostet sie buchstäblich die Autonomie des Einzelnen.

Selbstbestimmung, freiheitliche Werte und Prinzipien gingen in den vergangenen Jahren zunehmend verloren zugunsten demagogischer Aussagen und im Gegenzug aktionistischer Symptombekämpfung. Es braucht uns PIRATEN für eine Wiederbelebung und Neuinterpretation der Freiburger Thesen, sozialliberaler Ideen und für eine Renaissance des Humanismus! Wir brauchen eine dringende Wiederbelebung zukunftgerichteter Werte wie Freiheit und Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass evidenzbasierte Politik weiterhin möglich und machbar ist. Lasst uns gemeinsam Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten dazu einladen, sich mit uns am politischen Diskurs zu beteiligen und sich mehr einzumischen. Diese Zeiten erfordern mehr Forschung, Sachlichkeit und profundes Wissen!

Die Fragen rund um Privatsphäre und Datenschutz als auch die Folgen und Chancen der Digitalisierung werden zwar voraussichtlich bei der kommenden Bundestagswahl eine untergeordnete Rolle spielen. Die Kunst besteht aber darin, diese existentiell wichtigen Fragen mit den vermeintlich wichtigeren politischen Themenfeldern zu verknüpfen. Wir PIRATEN haben trotz vergleichsweise geringer Ressourcen in allen Politikfeldern kreative, konstruktive und weitblickende Initiativen gestartet, wir haben uns weiterentwickelt, wir haben gestritten und gekämpft. Wir waren und sind weiterhin in vielen Feldern die politische Avantgarde. Lasst uns diese Position ausbauen und weiterentwickeln, dann geht es auch wieder bergauf! Ich schließe meine Rede mit einem Zitat von einem berühmten Philosophen Karl Popper:

“Der Vorzug der Demokratie ist, dass ihre Fehler korrigierbar sind, dass Fortschritt über Fehlschritte möglich ist.”

Ich wünsche allen Anwesenden noch eine schöne Geburtstagsfeier und freue mich auf die nächsten Redner.

Ich bin Pirat, weil unsere Art der Politik es mir wert ist.

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Presseausweise auch für Blogger und nebenberufliche Journalisten ausstellen! https://www.piratenpartei.de/2016/12/11/presseausweise-auch-fuer-blogger-und-nebenberufliche-journalisten-ausstellen/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/11/presseausweise-auch-fuer-blogger-und-nebenberufliche-journalisten-ausstellen/#respond Sun, 11 Dec 2016 19:38:56 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27502 Die Innenminister und der Presserat haben vereinbart, dass künftig ein bundeseinheitlicher Presseausweis eingeführt und ausschließlich an volljährige, hauptberufliche Journalisten ausgegeben werden soll, „die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben“. Der Presseausweis soll Journalisten die einfache Einholung von Behördenauskünften und den unkomplizierten Zutritt zu abgesperrten Bereichen ermöglichen. [1]

Patrick Breyer, MdL der Piratenfraktion Schleswig-Holstein und Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei, fordert:

»Um die Presse- und Meinungsfreiheit in einer offenen Informationsgesellschaft zu garantieren, müssen auch Blogger, freie und nebenberuflich tätige Journalisten Presseausweise erhalten können. Gerade wirtschaftlich unabhängige Berichterstatter wie Internet-Blogger können einen besonders wertvollen Beitrag zur Meinungsvielfalt leisten. Der Regelausschluss minderjähriger Journalisten (Jugendpresse) ist ebenfalls nicht zu rechtfertigen. Aber auch volljährige Journalisten müssen ihrem Beruf immer häufiger nebenher nachgehen, sie deswegen komplett vom bundeseinheitlichen Presseausweis auszuschließen, ist inakzeptabel!«

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

»Dass die ausstellenden Verbände prüfen sollen, ob Journalisten ‚verantwortlich‘ und ‚im öffentlichen Interesse‘ berichten, ist ein unglaubliches Einfallstor für Konkurrenzschutz, Bevorzugung bestimmter Medienformen und letztendlich auch Zensur. Der bundeseinheitliche Presseausweis verstößt in dieser Form gegen die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit und ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig. Was Innenminister und Presserat unter einer freien Presse verstehen, ist im letzten Jahrtausend stehen geblieben und muss dringend an die moderne Lebenswirklichkeit angepasst werden.«

Als verfassungskonforme Lösung für die Platzvergabe bei Kapazitätsengpässen wird vorgeschlagen, verschiedene Kategorien journalistischer Tätigkeiten auf den Presseausweisen zu kennzeichnen.[2] Im Jahr 2006 bezeichnete es die Innenministerkonferenz selbst noch für sachgerecht, „auch Journalisten den Ausweis zu geben, die nicht hauptberuflich, aber quantitativ und qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistisch tätig sind.“[3]

Quellen:
[1] Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und – senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserats e.V. (Vertragsparteien) über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises: http://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2016/12/presseausweis-vereinbarung.pdf

[2] Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises: http://www.ruw.de/suche/kur/Verfassungskonf-Presseakkreditie-Die-Zuku-des-Pres-f396765b665211e34e63557937f08d36

[3] Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 180. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 5. Mai 2006 in Garmisch-Partenkirchen: http://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/06-05-05/06-05-05-2-beschluesse.pdf?__blob=publicationFile&v=2

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Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/#respond Sat, 03 Dec 2016 18:58:57 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27529 Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

Was soll diese Charta eigentlich sein?

Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

  • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
  • Wenn ja, warum?
  • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
  • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

„Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

Und nun zum Anfang des Werks:

Artikel 1

WÜRDE

(1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

(2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

Wohl eher das Gegenteil.

Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

(3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

Artikel 4

INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

(1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

(2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

(3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

(4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

Artikel 5

MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

(3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

„Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

Liebe „Experten:

  • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
  • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
  • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
  • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Gastbeitrag der AG Digitalisierung

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https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/feed/ 0
PIRATEN fordern freien WLAN-Zugang zum Netz https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/piraten-fordern-freien-wlan-zugang-zum-netz/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/piraten-fordern-freien-wlan-zugang-zum-netz/#respond Fri, 25 Nov 2016 16:04:58 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28023 Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur WLAN-Störerhaftung sieht Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz und Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, dringenden Handlungsbedarf:

»Wie von uns immer schon befürchtet, hat das WLAN-Gesetz der GroKo total versagt: Die Gerichte fordern weiterhin einen Passwortschutz und machen damit das rechtssichere Angebot offener WLANs in Deutschland unmöglich. Damit droht Deutschland eine WLAN-Wüste zu bleiben. Die GroKo muss jetzt sofort handeln. Passwort- und Identifizierungszwang müssen gesetzlich ausgeschlossen werden, um einen freien Zugang zum Netz sicherzustellen.«

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Unsicherheit jetzt beenden: Wir brauchen eine anonyme Plattform für Whistleblower! https://www.piratenpartei.de/2016/11/22/unsicherheit-jetzt-beenden-wir-brauchen-eine-anonyme-plattform-fuer-whistleblower/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/22/unsicherheit-jetzt-beenden-wir-brauchen-eine-anonyme-plattform-fuer-whistleblower/#respond Tue, 22 Nov 2016 16:02:48 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28021 Zu der ARD-Doku über Whistleblower erklärt Patrick Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag: »Edward Snowden macht Schlagzeilen, aber wenn ich den schäbigen Umgang hierzulande mit der BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst sehe, schäme ich mich Schleswig-Holsteiner zu sein. Es muss Schluss damit sein, dass Wegsehen vor Missständen ohne Konsequenzen bleibt, aber gewissenhafte und uneigennützige Hinweisgeber als Verräter verfolgt werden. Bis heute agieren Regierungen und Konzerne nach dem Motto: ‚Lieber illegal als Skandal.‘

Da Whistleblowern hierzulande arbeits- und beamtenrechtliche Repressalien drohen, brauchen sie eine Whistleblower-Internetplattform, über die sie Straftaten und Pflichtverletzungen melden und Rückfragen im Schutz der Anonymität beantworten können. Damit solche Meldungen nicht vertuscht werden, braucht es in Bund und Ländern unabhängige Stellen für interne Ermittlungen. Und Frau Herbst muss endlich rehabilitiert und entschädigt werden!«

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PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-zur-gema-klage-wir-haben-gewonnen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-zur-gema-klage-wir-haben-gewonnen/#respond Mon, 14 Nov 2016 15:39:46 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28001 Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«

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PIRATEN erwarten historischen Urteilsspruch zur Verlegerbeteiligung der GEMA https://www.piratenpartei.de/2016/11/13/piraten-erwarten-historischen-urteilsspruch-zur-verlegerbeteiligung-der-gema/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/13/piraten-erwarten-historischen-urteilsspruch-zur-verlegerbeteiligung-der-gema/#respond Sun, 13 Nov 2016 15:35:53 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27998 In der letztinstanzlichen Verhandlung wird von dem Berliner Kammergericht morgen, am 14. November 2016 um 11:00 Uhr, darüber befunden, ob die Beteiligung der Verleger an Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, die die GEMA treuhänderisch für Urheber musikalischer Werke wahrnimmt, gerechtfertigt ist.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Die GEMA beteiligt Verleger bisher mit 40% dieser Beträge. Ein Textdichter oder Komponist demgegenüber hält nur 30%. In einem Grundsatzurteil vor dem BGH wurde im gleichen Fall gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dem Urheber Recht gegeben. Die Verwertungsgesellschaft muss nun rückwirkend die unrechtmäßig beteiligten Verleger zur Kasse bitten und diese Beträge an die Urheber ausschütten, versucht sich jedoch durch geschicktes Lobbying und Fehlinformationen vor dieser Konsequenz zu drücken. Sollte uns das Gericht Recht geben, so hätten wir diese wesentliche Weichenstellung zu mehr Transparenz, fairer Verteilung und ausschließlicher Rechtevertretung der Urheber innerhalb der GEMA endlich verwirklicht. Urheber könnten dann mehrstellige Millionenbeträge von der GEMA und den Verlegern zurückfordern.«

Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Im Gegensatz zur allgemeinen medialen Darstellung hat die Urheberrechtsreform der Piratenpartei immer die Interessen der Urheber im Fokus gehabt. Um endlich den Urhebern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie Erlöse aus Lizenzen verteilt, eingesammelt und erhoben werden, muss den Verlegern, der heimlichen Hausmacht innerhalb der GEMA, endlich der Zugang zu Entscheidungen sowie die Beteiligung entzogen werden.«

Die Piratenpartei fordert in ihrem Grundsatzprogramm, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben. Die Verhandlung mit anschließendem Urteilsspruch findet am 14.11.2016 um 11:00 Uhr im Kammergericht Berlin, Saal 135 statt. Bitte bekunden Sie Ihr Interviewinteresse mit Wunschtermin unter: presse@piratenpartei.de.

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Bundestagswahl 2017: Stefan Körner zum Spitzenkandidaten der bayerischen PIRATEN gewählt https://www.piratenpartei.de/2016/11/06/bundestagswahl-2017-stefan-koerner-zum-spitzenkandidaten-der-bayerischen-piraten-gewaehlt/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/06/bundestagswahl-2017-stefan-koerner-zum-spitzenkandidaten-der-bayerischen-piraten-gewaehlt/#respond Sun, 06 Nov 2016 15:07:05 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27968 Stefan Körner führt die Piratenpartei Bayern in den Bundestagswahlkampf 2017. Der 47-jährige freiberufliche Softwareentwickler aus Neumarkt in der Oberpfalz wurde auf der Aufstellungsversammlung in Fürth mit überwältigender Mehrheit der Parteimitglieder gewählt (75,9 Prozent). Körner ist verheiratet und hat drei Kinder. Er stand dem Landesvorstand Bayern drei Mal vor.

Danach war er bis Ende August 2016 Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Die PIRATEN setzten mit der Wahl Körners den Schwerpunkt im Wahlkampf auf eine gesamtverantwortliche Digitalpolitik.

Stefan Körner: »Allen Abgesängen zum Trotz braucht es die PIRATEN dringender denn je, um den digitalen Wandel in die richtige Richtung zu bringen. Das Zukunftsthema Digitalisierung sollte nicht den technischen Laien der aktuellen Bundesregierung überlassen werden.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 6. November 2016 PM 199 / 16

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PKW-Maut: Auto-Wahnminister Dobrindt und sein „Populismus Deluxe“ https://www.piratenpartei.de/2016/11/04/pkw-maut-auto-wahnminister-dobrindt-und-sein-populismus-deluxe/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/04/pkw-maut-auto-wahnminister-dobrindt-und-sein-populismus-deluxe/#respond Fri, 04 Nov 2016 15:03:34 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27963 Die drohende Einführung der PKW-Maut in Deutschland kommentiert der Verkehrsexperte der Piratenfraktion NRW, Oliver Bayer, wie folgt: »Mit ein paar Zugeständnissen lässt sich aus Dobrindts PKW-Maut auch kein sinnvolles Projekt mehr machen, denn sie bedeutet von allen möglichen Lösungen die Schlechteste: Extrem hohe Bürokratiekosten, extrem kompliziert, kaum Einnahmen, keine Lenkungswirkung, keine Datensparsamkeit, keinen Sinn. Die EU täte gut daran, die Weißbierlaune-Maut als populistischen Unsinn endgültig zurückzuweisen.

Wenn Minister Dobrindt mehr Einnahmen für die Infrastruktur braucht, sollte er vorübergehend zweckgebunden die Spritkosten erhöhen. Dabei fielen kaum Bürokratiekosten an und die Lenkungswirkung sowie die gerechte Verteilung würden sich im Sinne der politischen Ziele automatisch einstellen. Die Einführung dieser unsinnigen Maut fällt rein zufällig zeitlich zusammen mit der Planung der Bundesregierung, die Autobahnen zu privatisieren. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.«

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Amazon Echo – Finger weg vom ständigen Abhören! https://www.piratenpartei.de/2016/10/26/amazon-echo-finger-weg-vom-staendigen-abhoeren/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/26/amazon-echo-finger-weg-vom-staendigen-abhoeren/#respond Wed, 26 Oct 2016 13:27:07 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27939 Produkte von Samsung (Fernseher), Microsoft (Xbox), Apple (Siri), Google und Amazon lassen sich seit einiger Zeit mit Sprache aktivieren und steuern. Zur Auslieferung des digitalen Sprachassistenten „Amazon Echo“, dessen Einsatz auch von der Verbraucherzentrale kritisch gesehen wird, erklärt der Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer:

»Spionageprodukte wie Echo, die keinerlei Datenschutz können, müssen zwangsläufig auf ein negatives Echo stoßen. Schon das ständige Abhören der Wohnung birgt Sicherheitsrisiken, denn die Echo-Geräte können manipuliert und in eine Wanze verwandelt werden. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Bundesinnenminister Trojaner dafür programmieren lässt.

Sämtliche Spracheingaben übermittelt Amazon auf seine ausländischen Server, speichert sie für unbestimmte Zeit auf Vorrat und behält sich weitreichende, undurchsichtige Rechte zur Auswertung und Weitergabe vor. Selbst Fragen nach dem Wetter oder den Nachrichten werden festgehalten, um unsere Interessen, Vorlieben und Gewohnheiten ausforschen zu können. In den falschen Händen sind diese Informationen ein Einbruchsrisiko. Wer mithilfe von Echo vorsätzlich andere Personen aufnimmt, kann sich sogar strafbar machen. Datenschutzkonforme Sprachassistenzsysteme, die anonym nutzbar sind, müssen erst noch entwickelt werden. Deshalb gilt bis auf weiteres: Finger weg vom ständigen Abhören!«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 26. Oktober 2016 PM 191 / 16

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Video: Aufzeichnung der Diskussion über EuGH-Urteil zur Surfprotokollierung https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/__trashed/#respond Wed, 19 Oct 2016 13:02:32 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27915 Dr. Patrick Breyer und Dr. Joachim Jobi diskutieren über das aktuelle EuGH-Urteil. Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

»Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

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EuGH-Urteil: PIRATEN fordern europaweites Verbot der Surfprotokollierung https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/eugh-urteil-piraten-fordern-europaweites-verbot-der-surfprotokollierung/ https://www.piratenpartei.de/2016/10/19/eugh-urteil-piraten-fordern-europaweites-verbot-der-surfprotokollierung/#respond Wed, 19 Oct 2016 13:00:09 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27913 Den Ausgang seiner Klage gegen die massenhafte Aufzeichnung des Internet-Nutzungsverhaltens bewertet der Abgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei als „Tor, Gegentor, unentschieden“:

»Die EU schützt Internetnutzer nicht vor einer massenhaften Aufzeichnung ihres Internet-Nutzungsverhaltens und verbietet sogar nationale Gesetze dagegen. Damit werden Internetanbieter uns im Netz weiterhin auf Schritt und Tritt verfolgen und Informationen über unsere privaten Interessen und Vorlieben sammeln sowie weitergeben können. Die EU muss diese inakzeptable Schutzlücke in ihrem Datenschutzrecht schnellstmöglich durch ein neues Gesetz schließen!

Zwar konnte ich den jahrelangen Streit darüber, ob Surfprotokolle mit IP-Adressen dem Datenschutz unterliegen, für mich entscheiden. Gleichzeitig hat der Gerichtshof aber das Verbot einer massenhaften Surfprotokollierung, das im deutschen Telemediengesetz festgelegt war, gekippt. Ob das EU-Recht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und wenn ja, wie lange, lässt der Gerichtshof offen und unentschieden.

Die geforderte Interessensabwägung dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein Gerichtsgutachten und die Praxis belegen, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Aufzeichnung des Surfverhaltens möglich ist. Internetsysteme durch Nutzerüberwachung schützen zu wollen wäre so sinnlos wie über eine offene Lagerhalle eine Videokamera zu hängen. Ich hoffe deshalb, dass ich nach der heutigen Vorabentscheidung im weiteren Verfahren vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht noch ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!«

Bedeutung und Auswirkungen des Urteils diskutiert Patrick Breyer heute ab 13 Uhr mit dem Leiter Digitalpolitik des Bundesverbands Digitale Wirtschaft. Ein Livestream wird auf piratenpartei.de verlinkt werden.

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 19. Oktober 2016 PM 185 / 16

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