Kunst und Kultur – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Kunst und Kultur – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 All für alle: ESA stellt Inhalte unter CC-BY-Lizenz https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/#respond Tue, 21 Feb 2017 08:00:53 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29404 Brüssel. Ab heute veröffentlicht die Europäische Raumfahrtagentur ESA ihre Inhalte unter freien Lizenzen. Julia Reda, MdEP PIRATEN und Vizepräsidentin der Gruppe Grüne/EFA im Europäischen Parlament, beglückwünscht die ESA zur Entscheidung, ihre Inhalte zu veröffentlichen. Auf diese Weise können alle Menschen legal und dauerhaft auf diese Bilder, Videos und Daten zugreifen. Damit kann die Allgemeinheit noch unmittelbarer an der Erforschung der Erde und des Alls teilhaben.

„In den USA sind NASA-Inhalte automatisch gemeinfrei. Das Urheberrecht erlaubt dort, dass Werke der föderalen Regierungen der Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt werden“, betont Julia Reda und ergänzt: „Ein solches Urheberrecht fehlt in der EU: Der ESA-Vorstoß ist daher bahnbrechend und zeigt, wie notwendig es ist, dass öffentliche Einrichtungen ihre Inhalte unter freie Creative Commons-Lizenzen stellen, solange es an gesetzlichen Regeln fehlt.“

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Die Freigabe der Daten durch die ESA wird wichtige Impulse für Innovationen in der europäischen Raumfahrtindustrie setzen. Es ist an der Zeit, dass Inhalte, die mit staatlichen Mitteln erstellt werden, auch in Deutschland generell der Öffentlichkeit zur freien Verfügung stehen und ebenso frei weitergenutzt werden können. Wir setzen uns schon seit einigen Jahren dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden.“

Mit der gewählten Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO (CC-BY-SA) darf jede/r dauerhaft die Inhalte nutzen. Einzige Bedingung ist, dass Urheber, Quelle und Lizenz genannt werden. Schon 2012 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Bildmaterial unter CC-Lizenzen freigegeben und so den Weg für einen besseren Zugang bereitet. Der „Reda-Bericht“ fordert die Kommission auf, die Hürden für die Nachnutzung öffentlicher Inhalte in der EU weiter zu senken.

Alle unter CC-BY-SA veröffentlichten Inhalte der ESA, finden Sie unter http://open.esa.int/open-access-at-esa/

Bildlizenz des verwendeten Bildes: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/igo/

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Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/#respond Fri, 20 Jan 2017 08:12:04 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28887 Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
„Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
  • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
  • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
  • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
  • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
  • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
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PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-zur-gema-klage-wir-haben-gewonnen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-zur-gema-klage-wir-haben-gewonnen/#respond Mon, 14 Nov 2016 15:39:46 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28001 Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«

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PIRATEN erwarten historischen Urteilsspruch zur Verlegerbeteiligung der GEMA https://www.piratenpartei.de/2016/11/13/piraten-erwarten-historischen-urteilsspruch-zur-verlegerbeteiligung-der-gema/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/13/piraten-erwarten-historischen-urteilsspruch-zur-verlegerbeteiligung-der-gema/#respond Sun, 13 Nov 2016 15:35:53 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27998 In der letztinstanzlichen Verhandlung wird von dem Berliner Kammergericht morgen, am 14. November 2016 um 11:00 Uhr, darüber befunden, ob die Beteiligung der Verleger an Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, die die GEMA treuhänderisch für Urheber musikalischer Werke wahrnimmt, gerechtfertigt ist.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Die GEMA beteiligt Verleger bisher mit 40% dieser Beträge. Ein Textdichter oder Komponist demgegenüber hält nur 30%. In einem Grundsatzurteil vor dem BGH wurde im gleichen Fall gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dem Urheber Recht gegeben. Die Verwertungsgesellschaft muss nun rückwirkend die unrechtmäßig beteiligten Verleger zur Kasse bitten und diese Beträge an die Urheber ausschütten, versucht sich jedoch durch geschicktes Lobbying und Fehlinformationen vor dieser Konsequenz zu drücken. Sollte uns das Gericht Recht geben, so hätten wir diese wesentliche Weichenstellung zu mehr Transparenz, fairer Verteilung und ausschließlicher Rechtevertretung der Urheber innerhalb der GEMA endlich verwirklicht. Urheber könnten dann mehrstellige Millionenbeträge von der GEMA und den Verlegern zurückfordern.«

Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»Im Gegensatz zur allgemeinen medialen Darstellung hat die Urheberrechtsreform der Piratenpartei immer die Interessen der Urheber im Fokus gehabt. Um endlich den Urhebern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie Erlöse aus Lizenzen verteilt, eingesammelt und erhoben werden, muss den Verlegern, der heimlichen Hausmacht innerhalb der GEMA, endlich der Zugang zu Entscheidungen sowie die Beteiligung entzogen werden.«

Die Piratenpartei fordert in ihrem Grundsatzprogramm, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben. Die Verhandlung mit anschließendem Urteilsspruch findet am 14.11.2016 um 11:00 Uhr im Kammergericht Berlin, Saal 135 statt. Bitte bekunden Sie Ihr Interviewinteresse mit Wunschtermin unter: presse@piratenpartei.de.

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Patrick Schiffer und Bruno Kramm zur AGH-Wahl in Berlin https://www.piratenpartei.de/2016/09/19/patrick-schiffer-und-bruno-kramm-zur-agh-wahl-in-berlin/ https://www.piratenpartei.de/2016/09/19/patrick-schiffer-und-bruno-kramm-zur-agh-wahl-in-berlin/#respond Mon, 19 Sep 2016 12:14:42 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27878 Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, zum gestrigen Wahlergebnis der Piratenpartei Berlin:

»Dieses Ergebnis enttäuscht uns alle sehr. Die derzeitige politische Stimmungslage macht es zukunftsorientierten Parteien wie uns nicht leicht, sich zu behaupten. Den Trend nach oben haben wir auch in Berlin noch nicht einleiten können. Wir müssen uns neu aufstellen, noch viel stärker angreifen und unser Können unter Beweis stellen. Die Berliner PIRATEN trifft keine alleinige Verantwortung für dieses Ergebnis. Ich weiß, dass wir uns auf Bundesebene wieder viel stärker ins Gespräch bringen müssen, und diese Herausforderung habe ich angenommen.«

Bruno Kramm, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der PIRATEN in Berlin:

»Trotz riesengroßem Engagement der Berliner PIRATEN und einem überwiegend positiven Feedback an den Infoständen, ist es uns nicht gelungen, uns gegen den medial inszenierten Abgesang zu stemmen. Für uns in Berlin bedeutet das: Zurück in die ausserparlamentarische Opposition und für das Zukunftslabor der Teilhabe und Emanzipation zu kämpfen.«

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Die PIRATEN Berlin haben im Kaperbrief die richtigen Antworten fürs AGH https://www.piratenpartei.de/2016/08/05/die-piraten-berlin-haben-im-kaperbrief-die-richtigen-antworten-fuers-agh/ https://www.piratenpartei.de/2016/08/05/die-piraten-berlin-haben-im-kaperbrief-die-richtigen-antworten-fuers-agh/#respond Fri, 05 Aug 2016 11:10:37 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27756 Berlin#Anders Die PIRATEN Berlin haben im Kaperbrief die richtigen Antworten fürs AGH, nämlich 29 Listenkandidaten und ein Top Wahlprogramm für die Berliner Problemthemen.

Grußwort von Bruno Kramm: »Das Tempo im Zeitalter der Aufmerksamkeitsökonomie bestimmt die Kurzlebigkeit politischer Ansagen. Im Gegensatz zum politischen Mainstream denken PIRATEN nicht in Legislaturen. Das mag einer der Gründe sein, warum viele unserer Themen Generationenprojekte sind. Egal ob Bedingungsloses Grundeinkommen oder Grenzenlosigkeit für Flüchtlinge – PIRATEN entwickeln die Zukunftsfähigkeit aus einem positiven Menschenbild, das auf Mitbestimmung, Nachvollziehbarkeit und Teilhabe mit den Werkzeugen des digitalen Wandels Brücken baut. Berlin ist unser Zukunftslabor, in dem wir mit Allen und für Alle eine lebenswerte Gemeinschaft entwickeln. Für ein soziales, kollaboratives und menschliches Berlin.«

Am 18. September 2016 finden im Land Berlin die Wahlen für das Abgeordnetenhaus und den 12 Bezirksverordnetenversammlungen statt. Damit die Piratenpartei Berlin überall auch wieder in Fraktionsstärke einzieht, gilt es, einen vernünftig organisierten Wahlkampf zu führen. Seit 2011 sitzen wir in einer Fraktion mit 15 PIRATEN im AGH und in 12 BVVen mit bis zu 5 PIRATEN.

Hier geht’s zum Kaperbrief

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PIRATEN zum Sampling-Urteil Pelham gegen Kraftwerk https://www.piratenpartei.de/2016/05/31/piraten-zum-sampling-urteil-pelham-gegen-kraftwerk/ https://www.piratenpartei.de/2016/05/31/piraten-zum-sampling-urteil-pelham-gegen-kraftwerk/#respond Tue, 31 May 2016 18:54:57 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27519 – Ein wichtiger Etappensieg für die künstlerische Freiheit

Heute hat der Musiker und Produzent Moses Pelham vor Gericht im Prozess um ein zwei Sekunden-Sample einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen die Klage zurück an den Bundesgerichtshof, um dort eine erneute Bewertung zu erreichen.

„Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen. Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben.“ Aus dem verwendeten Sample sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“. (Az. 1 BvR 1585/13)

Die Piratenpartei Deutschland begrüßt diese Entscheidung auf dem Weg zu einer abschließenden Klärung vor dem Bundesgerichtshof.

Bruno Kramm, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht: »Sampling ist eine Kulturtechnologie, die weit über das Zitat, die Musikszene und die Popkultur hinausgeht. Klangliche Fragmente und Schleifen in Form von Samples sind Facetten eines gemeinsamen Klangkosmos, der uns alle umgibt, durchdringt und von Künstlern neu geformt, in neuem Kontext weiterlebt. Dabei ist die Technologie schon viel weiter, denn die Klangsynthese von heute kann jedes Sample in seine physikalische Natur zerlegen und in neuer Tonart, Rhythmik und Klangfarbe neu entstehen lassen, die keinerlei Rückschluss auf die ursprüngliche Quelle zulässt. Dinge, die in diesem Urteil in ihrer Tragweite gar nicht zu fassen sind. Wer Kulturtechnologien verbietet, zensiert Kunst. Wer Sampling verbietet oder Lizensierungsregeln unterwirft, vernichtet ganze künstlerische Genres und zensiert die kulturelle Entwicklung.«

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