Netzpolitik – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Netzpolitik – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 Wir wollen kein Dystopia https://www.piratenpartei.de/2017/05/21/wir-wollen-kein-dystopia/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/21/wir-wollen-kein-dystopia/#comments Sun, 21 May 2017 19:34:32 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30266 Ganz ehrlich, wir haben etliche Schlachten um die Privatsphäre gründlich verloren. Ob wir den Krieg, der um die Kontrolle über unsere Daten, unsere Privatsphäre und letztlich unsere Freiheit geführt wird, noch gewinnen können, müssen wir sehen. Aber die Alternative ist ein Dystopia. Eine Welt mit detaillierterer Überwachung und Kontrolle als Orwell sie sich je vorstellen konnte. Also gibt es keine Alternative, als weiter zu kämpfen, auch wenn die Gegner immer dreister werden.

Das größte Problem: Bequemlichkeit

Eines der größten Probleme ist die Bequemlichkeit, die zur Gewohnheit führt. „Bitte geben Sie Ihre Adresse und Telefonnummer an, damit wir Sie beim nächsten Besuch unserer Website automatisch anmelden können“, klingt doch nach einem guten Deal. „Zur Verbesserung der Navigationsergebnisse übermitteln wir Ihre Daten an einen zentralen Server“, also so was wie solidarische Hilfe, kommt ja allen zugute. „Die Spracheingabe überträgt die Audiodaten auf unseren Server, wo sie mit den neuesten Techniken die Spracherkennung macht“, auch klasse, oder? Scheibchenweise haben wir bereits Daten und Privatsphäre für Bequemlichkeit aufgegeben. So ist die Schmerzgrenze für die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr so hoch: Ist ja nur zur Terrorbekämpfung! Also bis zur Ausweitung auf Einbrüche. Für die subversiven Äußerungen kommt dann nächstes Jahr, zusammen mit der Pflicht zur Herausgabe von Spracherkennungsdaten, das NetzwerkDurchsetzungsGesetz. Es geht ja nur gegen Hatespeech. Das geschieht diesen miesen Arschlöchern, die im Netz rumpöbeln, recht! Was? Den Justizminister als inkompetent zu bezeichnen, steht mit auf der Liste?

Auch die PKW-Maut will ja die Kennzeichenerfassung ganz ausschließlich zu Abrechnungszwecken nutzen. Strafverfolgung für schwere Kapitalverbrechen ist dann natürlich eine Ausnahme, die jeder unbescholtene Bürger selbstverständlich unterstützt. Ordnungswidrigkeiten sind die nächste logische Konsequenz. Wenn wir schon dabei sind, können wir doch gleich mal erfassen, wer wieviel wo fährt. So ließe sich doch Potenzial z.B. im Versicherungsbereich nutzen. Da fliegen Regeln zur Speicherung von Fluggastdaten und freie Übermittlung der Daten des elektronischen Personalausweises zwischen allen Polizei- und Geheimdiensten ohne jeglichen Richtervorbehalt fast schon unter dem Radar. Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass alle möglichen Geheimdienste unsere E-Mails lesen, Kameras in allen Geräten anzapfen, Websites unsere Aktivitäten im Netz verfolgen und wirklich jedes einzelne Bit, das wir irgendwo im Netz oder auf unseren mobilen Geräten haben, von mehreren interessierten Organisationen ausgewertet und verkauft wird.

Wir sind bereits gläserne Bürger

Wir sind bereits zu gläsernen Bürgern geworden, teilweise, weil wir leichtfertig unsere Daten mehr oder meist weniger seriösen Firmen überlassen, Geheimdienste und Verbrecher uns ausspionieren und unser Staat unseren rechtlichen Schutz dagegen immer weiter aushöhlt. Wir erinnern uns, Frau Merkel bezeichnete Daten als das neue Öl. Vergessen hat sie dabei, dass es auch bei Öl ein Eigentumsrecht gibt. Meine Daten gehören mir. Wer sie haben möchte, kann ja mal ein Angebot machen, aber kein Kleingeld. Unter sechsstellig pro Barrel wird hier keine Bohrgenehmigung erteilt und die Bohrtiefe ist auch vertraglich begrenzt, um mal bei dieser Metapher zu bleiben. Nicht so passend ist diese Metapher, weil es hier nicht um einen Bodenschatz geht, sondern um unser Privatleben und unsere Freiheit. So, wie die Ausbeutung von Öl uns Umweltverschmutzung und Klimaerwärmung einbrockt, so erodiert fehlende Privatsphäre und Datensouveränität unsere Entscheidungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und die Demokratie. Wir und unser Handeln werden gläsern und nachverfolgbar. Wer sich bewusst ist, ständig beobachtet zu werden, verändert sein Verhalten. Das ist der Punkt, an dem Freiheit aufhört zu existieren.

Die Entwicklung muss zurückgedreht werden

Berichte über individuelle Wählerbeeinflussung in den USA, basierend auf Big Data, waren übertrieben. Aber so sehr weit weg von der Realität sind sie dann nun auch wieder nicht. Die Analyse von den vielen Spuren, die wir im Netz hinterlassen, eignet sich für personenspezifische Werbung. Diese Werbung kann natürlich auch für politische Richtungen sein. Gezieltes Beeinflussen z.B. von Suchergebnissen und Nachrichtenmeldungen, die eine Person erhält, erlaubt da schon eine gewisse Beeinflussung. Wir sind in vielen Aspekten bereits an diesem Punkt angekommen und es ist höchste Zeit, diese Entwicklung nicht nur zu stoppen, sondern zurückzudrehen. Wenn eine öffentliche Stelle ohne mein Wissen oder ohne meine Einwilligung meine Daten haben will, dann sollte sie dazu einen Richterbeschluss benötigen. Nicht, weil ich etwas Unrechtes verbergen will, sondern weil Dinge, die ich nicht freiwillig preisgebe, einfach niemanden etwas angehen. Und wenn ein ausländischer Geheimdienst meine Daten absaugt, dann ist es die Aufgabe unserer Regierung, dem einen Riegel vorzuschieben.

Die meisten Gesetze werden kassiert

Um es ganz klar zu sagen: Unsere Regierung und Verwaltung sind nicht die ungekrönten Herrscher, sie sind unser aller Angestellte und deren Aufgabe ist es, Schaden vom Land und allen Bürgern abzuwehren. Der fortschreitende Verlust der Freiheit und die Erosion der Demokratie gehören zu den schlimmsten Schäden, die man sich vorstellen kann. Angestellte, die nicht ihrer Aufgabe nachkommen, schmeißt man raus. Genau diese Konsequenz brauchen wir endlich. Was die Sicherheitsesoteriker bisher schon angerichtet haben, reicht! Oder sind es verkappte Protagonisten einer Diktatur, die mit diesen Mitteln eine Bevölkerung maximal kontrollieren könnte? Viele der vorangegangenen Gesetze sind bereits vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Dafür bräuchten wir eigentlich eine Three-Strikes-Regel: Wer drei Gesetze verantwortet, die sich als verfassungsfeindlich heraus stellen, ist raus – und das auf Lebenszeit.

In diesem Sinne: Wir PIRATEN sind weder weg noch tot, wir sind jetzt erst recht sauer, weil unsere Themen aktueller denn je sind und die Feinde der Freiheit immer dreister werden.

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Zensur ja, Interesse an Diskussion nein https://www.piratenpartei.de/2017/05/19/netzwerkdurchsetzungsgesetz-zensur-ja-interesse-an-diskussion-nein/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/19/netzwerkdurchsetzungsgesetz-zensur-ja-interesse-an-diskussion-nein/#comments Fri, 19 May 2017 17:47:56 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30251 Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik in der ersten Lesung das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beraten. Die Piratenpartei lehnt den heute eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken in der jetzigen Form entschieden ab. Der Gesetzentwurf wurde bereits ausführlich kommentiert.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichten, potenziell strafbare Äußerungen auf ihren Plattformen innerhalb streng vorgegebener Zeitfristen zu löschen. Privaten Anbietern wird somit eine Prüfpflicht übertragen, also die Einordnung in zulässige und möglicherweise strafbare Äußerungen, die nicht leicht umzusetzen ist. Bisher wird dies sorgfältig von ordentlichen Gerichten durchgeführt. In der geplanten Formulierung des Entwurfs ist davon auszugehen, dass mehr gelöscht wird als rechtlich notwendig ist. Anbieter werden eine strittige Aussage lieber entfernen, als das Risiko eines Bußgeldes von bis zu 50 Millionen Euro zu riskieren. Automatisierte Zensur-Algorithmen bieten sich dann schnell als scheinbar elegante Lösung für ein wie vom Gesetz gefordertes „wirksames und transparentes Verfahren“ an.

Anja Hirschel - CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de
Anja Hirschel – CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de

Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, formuliert punktgenau: „Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber unter Beachtung der Freiheitsrechte, die das Grundgesetz uns garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

„Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden“ ergänzt Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl.

Sebastian Alscher
Sebastian Alscher

Das Gesetz muss erheblich nachgebessert werden

Den erheblichen Änderungsbedarf bestätigt – ebenso wie zahlreiche unabhängige Verbände – auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, wenn Sie fordert, dass das Gesetz erheblich nachgebessert werden müsse. Schliesslich sei das Ziel nicht Zensur, sondern Opfern von Hass zu ihrem Recht zu verhelfen.

„Dass Herr Maas diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zur Anhörung vorlegt, obwohl der Antrag zur Notifizierung bereits bei der EU-Kommission vorgelegt wurde zeigt außerdem , dass die Entscheidung des Bundestages für ihn nur eine Formsache zu sein scheint. Eine tatsächliche Möglichkeit der kritischen Auseinandersetzung wird von Anfang an als entscheidungsirrelevant angesehen“ so Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. „Der nun in Eile eingebrachte Vorstoß stellt aber einen erheblichen Eingriff in unsere Grundrechte dar. Anstatt ihn in aller Schnelle zu beschliessen, muss der Entwurf sorgfältig überarbeitet und die möglichen Folgen intensiv diskutiert werden. Und das nicht vor halb leeren Sitzreihen!“, so Schiffer weiter.

Weitere Quellen
Netzpolitik.org: Bundestagsdebatte: Maas findet sein Hate-Speech-Gesetz gut, alle anderen wollen Änderungen
EU Kommission: Notifizierungsangabe NetzDG

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Nackt im Netz durch Surfprotokollierung? https://www.piratenpartei.de/2017/05/16/nackt-im-netz-durch-surfprotokollierung/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/16/nackt-im-netz-durch-surfprotokollierung/#respond Tue, 16 May 2017 14:34:12 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30235 „Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof die Erforderlichkeit der verdachtslosen und flächendeckenden Protokollierung unseres Surfverhaltens hinterfragt und dass er die Betreiberwünsche gegen die Grundrechte der Internetnutzer auf Informations- und Meinungsfreiheit abwägen will“, erklärt der Kläger Dr. Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei Deutschland.

„Der Bundesgerichtshof betont zurecht, dass diverse Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden.

Warum die bisherigen Erkenntnisse für eine endgültige Entscheidung nicht ausgereicht haben sollen, verstehe ich nicht. Das gerichtliche Sachverständigengutachten hat bereits ergeben, dass – unabhängig vom ‚Angriffsdruck‘ – ‘für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden’ existieren. Im Zeitalter internationaler Netzwerke auf IT-Sicherheit durch Abschreckung (‚Generalprävention‘) oder Strafverfolgung zu setzen, ist illusorisch und entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Ein effektiver Schutz vor Angriffen ist alleine durch technische Absicherung der Systeme möglich.

Ob das Datenschutzrecht Anbietern eine massenhafte Aufzeichnung unseres Internet-Nutzungsverhaltens gestattet und, wenn ja, wie lange, lässt das heutige Urteil offen und unentschieden. Ich hoffe deshalb, dass ich im weiteren Verfahren ein Verbot der Surfprotokollierung erstreiten kann. Das Bundesverfassungsgericht hat schon in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung betont, dass die Internetnutzung nicht inhaltlich festgehalten und damit rekonstruierbar bleiben darf.

Um Internetnutzer wirksam zu schützen und die Rechtsunsicherheit für Anbieter zu beenden, muss aber die EU-Kommission tätig werden und ein klares Verbot der massenhaften Surfprotokollierung auf den Weg bringen. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne unser Internet-Nutzungsverhalten verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking. Was ich lese, schreibe und wonach ich suche, spiegelt meine privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wieder und geht niemanden etwas an. Unser Leben wird immer digitaler, aber es darf damit nicht immer gläserner werden!“

Antworten auf häufige Fragen (FAQ)

Frage: IP-Adressen sind doch nicht besonders sensibel?

Antwort: Die Betreiber von Internetportalen speichern nicht nur die IP-Adresse, sondern auch die URL der aufgerufenen Seiten. Anhand unserer IP-Adresse lässt sich jeder Klick, jede Sucheingabe und jeder geschriebene Kommentar auf unseren Anschluss zurückführen. Ich verlange die Löschung der IP-Adresse, um die Surfprotokolle zu anonymisieren.

Frage: IP-Adressen sind für Betreiber von Internetportalen doch nicht zu identifizieren?

Antwort: IP-Adressen lassen sich über „Bestandsdatenauskünfte“ der Zugangsanbieter leicht identifizieren. § 113 des Telekommunikationsgesetzes erlaubt Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten die nahezu hürdenlose Identifizierung von Internetnutzern ohne richterlichen Beschluss. Der eco-Verband geht von jährlich 3,6 Mio. IP-Identifizierungen aus. Alleine die Deutsche Telekom identifizierte 2016 über 400.000 IP-Adressen zur Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen.

Frage: Sind Befürchtungen eines Missbrauchs dieser Daten realistisch?

Antwort: Recherchen des Magazins „Panorama“ ergaben, dass Werbenetzwerke mit Surfprotokollen handeln und daraus z.B. sexuelle Vorlieben eines hohen Richters oder die Recherchen von Bundestagsabgeordneten ablesbar waren. Vor einigen Jahren hat das Bundeskriminalamt gegen Personen ermittelt, die sich für eine kriminelle Vereinigung interessierten, darunter viele Journalisten.

 

Weiterführende Links

 

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Negativpreis #GoldenShit der PIRATEN geht an Dr. Thomas de Maiziere https://www.piratenpartei.de/2017/05/10/negativpreis-goldenshit-der-piraten-geht-an-dr-thomas-de-maiziere/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/10/negativpreis-goldenshit-der-piraten-geht-an-dr-thomas-de-maiziere/#comments Wed, 10 May 2017 11:50:17 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30197 Die Piratenpartei Deutschlands verleiht in diesem Jahr erstmalig den Negativpreis ‚#GoldenShit’ an Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière – für die überwachungsstaatliche Ausspähung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern und seine Äußerungen zur „deutschen Leitkultur“.

BPIRATEN-Spitzenkandidatin Anja Hirschel vergibt undesinnenminister Dr. Thomas de Maizière bei der re:publica #rp17 in Berlin den Negativpreis #GoldenShit. Foto: Pascal Hesse
PIRATEN-Spitzenkandidatin Anja Hirschel vergibt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière bei der re:publica #rp17 in Berlin den Negativpreis #GoldenShit. Foto: Pascal Hesse

Verliehen wurde der Preis von Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, und Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN für die Bundestagswahl, im Rahmen der Internetleitmesse ‚re:publica’ in Berlin. „Der Preis, eine goldene Skulptur in Form eines Scheißhaufen-Emojis, soll Dr. Thomas de Maizière stets daran erinnern, dass jede Bestrebung, unsere Freiheit einzuschränken, von uns PIRATEN kritisch beobachtet, analysiert und kommentiert wird. Wir lassen uns nichts vormachen und sprechen die Wahrheit laut aus, denn es geht um das Wohl aller Menschen in unserem Land. Was ’shit‘ ist, benennen wir daher auch genauso“, so Spitzenkandidatin Hirschel.

PIRATEN-Bundesvorsitzender Patrick Schiffer ergänzt: „Die Wahl ist uns tatsächlich nicht allzu schwer gefallen. De Maizière spielt durch seine 10 Thesen zur deutschen Leitkultur ähnlich wie die AfD, Marine Le Pen und Donald Trump mit der Angst und dem Misstrauen der Menschen. Wir dürfen nicht isoliert über Deutschland reden, wenn wir uns in einem offenen Kulturkreis Europa bewegen. Wir leben in einer globalisierten Welt. Das ist Realität. Die Menge an ’shit‘-trächtigen Gesetzesentwürfen und Äußerungen ließ nur den einen Schluss zu: Herr de Maizière, Sie haben sich diesen Preis redlich verdient!“

Die Piratenpartei Deutschland verleiht den Negativpreis ‚#GoldenShit’ ab sofort jährlich an Persönlichkeiten, die sich im besonderen Maße um den Überwachungsstaat und die Spaltung der Gesellschaft verdient gemacht haben.

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Leistungsschutzrecht vermutlich ungültig https://www.piratenpartei.de/2017/05/09/leistungsschutzrecht-vermutlich-ungueltig/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/09/leistungsschutzrecht-vermutlich-ungueltig/#respond Tue, 09 May 2017 12:51:18 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30194 Am heutigen Dienstag hat das Landgericht Berlin entschieden, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger vermutlich nicht anwendbar ist und es zur Prüfung an den Gerichtshof der Europäischen Union verwiesen.

Dazu äußert sich Anja Hirschel, Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl:

„Diese Entscheidung reiht sich nahtlos ein in die bisherigen Fehlschläge der Durchsetzung des Leistungsschutzrechts. Es hat den Verlegern und Kreativen in Deutschland nichts außer Kosten und Ärger gebracht. Es kann kein Zweifel mehr bestehen: Das Urheberrecht auszuweiten trägt nicht dazu bei, die Herausforderungen des Journalismus im digitalen Zeitalter zu lösen. Stattdessen wird mit diesem Irrweg Innovation verhindert und so der Blick darauf verstellt, wie Journalismus online auf solide Grundlagen gestellt werden kann.“

Julia Reda, Europaabgeordnete der PIRATEN, ergänzt:

„Spätestens jetzt muss die Europäische Kommission Günther Oettingers Pläne für ein EU-weites Leistungsschutzrecht fallen lassen. Im Europaparlament stoßen sie auf breite Ablehnung: 69 Abgeordnete aus allen Fraktionen haben meinen Antrag mitgezeichnet, das Vorhaben aus der geplanten Urheberrechtsreform zu löschen – kein anderer Änderungsvorschlag genießt derart breite Unterstützung im Parlament. Auch von unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wurde Oettingers Gesetzesvorschlag einstimmig abgekanzelt.“

Hintergrund

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde 2013 mit den Stimmen von CDU und FDP eingeführt und trat 2014 in Kraft. Entgegen warnender Stimmen aus dem Justizministerium und von der Bundeskulturbeauftragten entschloss sich die Bundesregierung, eine Notifizierung des Gesetzes vor der Europäischen Kommission gemäß der Richtlinie 98/34/EG zu unterlassen.

Unter Leitung des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger hat die Europäischen Kommission im September 2016 die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger für die Europäische Union vorgeschlagen. Zurzeit verhandelt das Europäische Parlament über seine Position. Die Abstimmung im Rechtsausschuss wird für 12. Juli 2017 erwartet.“

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Barrierefreiheit im Internet https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/#comments Fri, 05 May 2017 07:00:20 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30177 Ein Gastbeitrag von Wolfgang Wiese (xwolf)

Fast genau vor 15 Jahren, am 1. Mai 2002, trat das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Kraft. Darin werden Rechte behinderter Menschen in Deutschland entsprechend des Artikels 3 Abs. 3 unseres Grundgesetzes („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) auch für elektronische Informationsangebote wie das Web und andere grafische Programmoberflächen geregelt.
Das Gesetz läutete eine notwendige Kehrtwende in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ein: War es vorher noch üblich und erlaubt, die Betroffenen auf „Hintereingänge“ zu verweisen und jegliches Entgegenkommen als Akt der Großherzigkeit darzustellen, verlangte dieses Gesetz eine Gleichstellung aller Menschen. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr schlechter gestellt werden als andere. Ein Zugang zu physikalischen oder auch virtuellen Räumen muss für alle gleichermaßen offen stehen. Und zwar jedem nach seinen Möglichkeiten.

Das Gesetz galt nicht nur für die physikalische Welt, an die viele denken, wenn von Barrierefreiheit geredet wird. Es gilt auch für das Internet.

Für Deutschland regelt die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV), die Umsetzung. Die BITV wurde vor mehreren Jahren nach und nach von allen Bundesländern in Form eigener Landesverordnungen umgesetzt. Oftmals wurden großzügige Übergangsregelungen eingeräumt, die es Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts erlaubten, den Umstieg langsamer vorzunehmen. Glücklicherweise sind inzwischen alle Fristen abgelaufen. Theoretisch müsste also heutzutage jede Website einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung, sowohl des Bundes als auch der Länder, barrierefrei zugänglich sein.

Die Praxis sieht leider ganz anders aus. Die Verpflichtung wurde nicht nur nicht eingelöst, viele Webangebote, die in den Jahren 2003 bis 2011 unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit gestaltet wurden, haben diese Eigenschaft wieder verloren.

Das Gesetz und die Verordnungen hatten von Anfang an einen grundlegenden Fehler: Die Umsetzung und Kontrolle wurde und wird nur nachlässig behandelt, da es weder effektive Sanktionsmöglichkeiten noch Klagerechte für Betroffene gibt. Zudem enthält die Verordnung verschiedene Ausnahmetatbestände, auf die sich ein Website-Betreiber berufen kann, u.a. die Behauptung vermeintlich zu hoher Kosten. Zwar gibt es theoretisch die Möglichkeit von Verbandsklagen, doch diese wird nicht wahrgenommen: Kein Behinderten-Verband, welcher von verschiedenen Ministerien finanziell abhängig ist, wird es sich mit einer Landes- und oder Bundesregierung verscherzen wollen.

Die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung von Barrierefreiheit haben sich auch für Juristen als überaus unzureichend erwiesen. Der Versuch, mit Hilfe von Zielvereinbarungen entsprechende Verbindlichkeiten durchzusetzen, hat sich in der Praxis ebenfalls als wirkungslos erwiesen; die Medienberichterstattung über Zielvereinbarungen von großen Unternehmen stellten sich im Nachhinein oft als bloße Marketingmaßnahmen heraus.
Ein weiterer großer Fehler lag darin, dass das Gesetz nur Einrichtungen des öffentlichen Dienstes betrifft, die Wirtschaft jedoch außen vor lässt.
Die Hoffnung bestand, dass durch eine große Anzahl an barrierefreien Webangeboten die Wirtschaft von selbst und aus eigenem Interesse an Kundenzuwächsen nachziehen würde.

Dieser Anfangsfehler wurde auch durch eine Novellierung im Jahr 2011 nicht behoben.
Gleichzeitig sank (auch aufgrund von personellen und politischen Veränderungen im Umfeld der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern) das Engagement von bekannten Verbänden und Playern in Sachen Barrierefreiheit im Internet.
So beendete die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen den bis dahin einzigen anerkannten Wettbewerb, den BIENE-Award, der zwischen 2003 und 2010 als Leuchtturm und Trendsetter für moderne Webentwicklung im deutschsprachigen Raum wirkte.

Andere Länder in Europa waren in Sachen Durchsetzung weniger nachlässig und damit erfolgreicher als Deutschland. So gilt beispielsweise in England der Equality Act 2010: Alle Unternehmen, Serviceanbieter und staatliche Stellen sind danach verpflichtet zu prüfen, welche angemessenen Veränderungen sie machen können, um ihr Angebot barrierefreier zu machen. Auf diese Änderungen hat man auch im Berufsleben Anspruch, sonst liegt eine schadenersatzpflichtige Diskriminierung vor.

Rettung EU-Richtlinie?

Vor einigen Jahren bestand noch Hoffnung auf Verbesserung durch eine neue EU-Richtlinie. Diese sollte vor allen Dingen auf die mangelhafte Umsetzung in einigen Ländern der EU – eben auch Deutschland – hinweisen und Abhilfe schaffen. Die EU arbeitete über vier Jahre an der Richtlinie „über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“. Sie wurde im Oktober 2016 veröffentlicht und im Dezember 2016 in Kraft gesetzt. Bis September 2018 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Leider erweist sich diese Richtlinie als Rückschritt. Offensichtlich haben sich dieselben Kräfte in Brüssel durchgesetzt, die auch in Deutschland dafür sorgten, dass die BITV in den Zuständigkeitsbereich der Wirtschaftsministerien fiel und zum zahmen Tiger wurde:

So werden unter „Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich“ zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Im Gegensatz zur BITV 2.0 ist Barrierefreiheit nicht verpflichtend für alle Auftritte und Inhalte. Öffentliche Stellen sollten „stets — soweit dies vernünftigerweise möglich ist — barrierefrei zugängliche Alternativen auf ihren Websites oder in ihren mobilen Anwendungen hinzufügen“. Inhalte archivierter Websites oder mobiler Anwendungen, die nicht mehr aktualisiert werden, müssen nicht barrierefrei sein. Auch öffentliche Stellen sollen „Barrierefreiheitsanforderungen in dem Maße anwenden, dass sie keine unverhältnismäßige Belastung für sie darstellen“ .

Weitere Ausnahmen betreffen Websites und mobile Anwendungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ebenso wie die von „NRO, die keine für die Öffentlichkeit wesentlichen Dienstleistungen oder speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichteten oder für diese konzipierten Dienstleistungen anbieten“.
Zudem werden zahlreiche Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen ausgeschlossen, zum Beispiel auch live übertragene zeitbasierte Medien. Mitgliedsstaaten können weiterhin „Websites und mobile Anwendungen von Schulen, Kindergärten oder Kinderkrippen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie ausnehmen, mit Ausnahme der Inhalte, die sich auf wesentliche Online- Verwaltungsfunktionen beziehen“.

Politisches Versagen und Torpedierung guter Ansätze

15 Jahre nach Einführung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind wir somit keinen Schritt weiter gekommen. Die Politik hat sich in Deutschland nicht voran bewegt. Die bekannten Probleme des Gesetzes und der Verordnungen wurden nicht behoben.
Viele aktive Menschen aus der professionellen Webdesigner- und Barrierefreiheits-„Szene“, die sich jahrelang ehrenamtlich und beruflich engagierten, mussten zusehen, dass mit dem Einsatz für Barrierefreiheit im Internet kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass Barrierefreiheit von vielen kleinen wie auch großen Webagenturen zu einem Teil des üblichen Produktportfolios geworden ist, ohne dass es jedoch tatsächlich umgesetzt wurde.
Viele Agenturen verkaufen ihre Webanwendungen unbedarften Kunden als barrierefrei, erfüllen jedoch in der konkreten Umsetzung nicht einmal die rudimentärsten Grundlagen der barrierefreien Webgestaltung.
Eine Handhabe gegen solche unseriösen Geschäftspraktiken gibt es genauso wenig, wie es ein Klagerecht der hiervon Betroffenen gibt.

Pressemeldungen aus dem Kreis der aktuellen Regierungskoalition, die sich zum Protesttag selbst loben und trotzdem gleichzeitig von einer notwendigen „Offensive für Barrierefreiheit“  reden, wirken wie blanker Hohn gegenüber all denjenigen, denen das Thema tatsächlich am Herzen liegt und die sich tatsächlich aktiv für Verbesserungen einsetzen.

Menschen mit Behinderungen werden auf dem Papier und auf mit ausreichend Presse ausgestatteten Veranstaltungen unterstützt und vorgezeigt. Doch in der Sache stehen sie schlechter da als noch vor 15 Jahren. Und mehr noch: Erfolgreiche Umsetzungen anderer Länder, wie beispielsweise in England, werden nunmehr durch die neue EU-Richtlinie torpediert.

Dies bietet wahrlich keinen Grund zu feiern.

Lichtblick „Generation Internet“ und Digitalisierung

Durch die stetige weitere Nutzung des Internets und die Durchdringung von internetfähigen Systemen (Liebhaber des digitalen Bullshit Bingo bemühen hier die Bezeichnung „Cyberphysische Systeme“) wird die Einhaltung von Standards ein immer wichtigerer Faktor für das Funktionieren von Software, digitalen Assistenten, Bots und autonom funktionierenden Systemen. Der Austausch von Daten über Verfahren wie die RESTful API oder das Vorhalten von strukturierten Daten gemäß Schema.org erweist sich zunehmend als fruchtbar für alle Nutzer des Internet – ob sie diese Verfahren bewusst bemerken oder nicht. Screenreader können Texte durch eine saubere Semantik besser interpretieren und so effektiver verständlich machen; digitale Assistenten können durch die Erkennung von Microformats in Webseiten Inhalte leichter finden und korrekter interpretieren.
Die Standards sind zudem offen und allgemein nutzbar. Dies führt zu weiteren Möglichkeiten: Daten und Inhalte können nunmehr gemäß der Bedürfnisse und Anforderungen des Nutzers interpretiert, gespeichert, verarbeitet und zu etwas Neuem kombiniert werden.

Nicht der Gesetzgeber, nicht Verbandslobbys und auch nicht Vertreter von Großkonzernen sind hier die Treiber von Innovationen und Verbesserungen. Es sind die einzelnen Menschen, die durch Nutzung dieser neuen Verfahren die Möglichkeiten (wieder-)erlangen, die sie in den Pionierjahren des Internets hatten: Alle Menschen, ganz unabhängig von Behinderung oder Einschränkungen, können nicht nur teilhaben, sondern sich auch beteiligen. Menschen verlassen (wieder) die Rolle der passiven Konsumenten und können erneut zum aktiven Sender werden.

Diese Möglichkeiten, diesen Lichtblick sollten wir nutzen. Dafür gibt es einen Grund, aufzustehen, heute am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!

 

Über den Autor:

Wolfgang Wiese (xwolf) ist seit 1994 als Netizen (bzw. „Digital Native“) im Internet beheimatet. Er berät seit mehreren Jahren Firmen und den öffentlichen Dienst in Sachen Barrierefreiheit im Internet und moderner Webentwicklung. Seit 2006 organisiert er den Webkongress Erlangen, der inzwischen als einer der wichtigsten, nicht kommerziell ausgerichteten Kongresse im deutschsprachigen Raum für Webentwicklung und Webdesign gilt. Hauptberuflich ist er an der Universität Erlangen-Nürnberg angestellt und koordiniert und managed dort den Betrieb von über 1100 Webauftritten der Universität sowie von Kooperationen und anderen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes in Nordbayern.
Seit Januar 2017 ist er als ehrenamtlicher Beauftragter für die Webseite der Piratenpartei Deutschland tätig.

 

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https://www.piratenpartei.de/2017/05/05/barrierefreiheit-im-internet/feed/ 1
Bundestag beschließt EU-Richtlinie: Freifunk vor dem Aus? https://www.piratenpartei.de/2017/04/29/bundestag-beschliesst-eu-richtlinie-freifunk-vor-dem-aus/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/29/bundestag-beschliesst-eu-richtlinie-freifunk-vor-dem-aus/#comments Sat, 29 Apr 2017 08:47:08 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30151 Der Bundestag hat eine Regelung für einheitliche Stecker an Netzteilen für Mobilgeräte beschlossen. Das ist zumindest das, was in der öffentlichen Wahrnehmung primär ankommen wird. Viel wichtiger sind aber die technischen Details der neuen EU-Funkrichtlinie (2014/53/EU), die praktisch wörtlich in deutsches Recht umgesetzt wurde. Unauffällig steht in § 4.3.9 zu „Anforderungen an Funkanlagen in bestimmten Kategorien oder Klassen“ Folgendes: „Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für welche die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.“ Näheres regeln dann sogenannte „delegierte Rechtsakte“. Diese kommen von der EU Kommission und können nur durch eine 2/3 Mehrheit im Europaparlament gestoppt werden.

Guido Körber, Direktkandidat zur Bundestagswahl im Wahlkreis 62 in Brandenburg, erklärt:

„Die Regelungen enthalten politischen Sprengstoff, weil damit die Installation alternativer Software z.B. auf WLAN-Routern oder sogar die Installation von Software auf Funkmodulen unmöglich gemacht werden kann. Darunter würden sowohl die Open Source Bewegung als auch Freifunk und viele kleine und mittelständische Unternehmen leiden. Ihnen wird dadurch der unkomplizierte Zugang zu Funkhardware für ihre Projekte und Produkte verwehrt. Wie der Nachweis der Konformität, also die Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Grenzen, genau erfolgt, bleibt offen. Es drohen komplizierte Verfahren, die nur noch von Konzernen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln durchgeführt werden können.“

 

Wird bald die halbe Elektronikindustrie verboten?

Nach wie vor bleibt die EU-Kommission eine Erklärung schuldig, wozu diese Regelungen notwendig sind. Es ist bisher kein Nachweis erbracht worden, dass die Installation von alternativer Software auf Funksystemen zu Problemen führt. Guido Körber erläutert weiter:

„Hier drängt sich der Verdacht auf, dass erfolgreiches Lobbyarbeit betrieben wurde, um die lästige Konkurrenz ausschalten zu können, wie z.B. Freifunk-Initiativen und eine Vielzahl von Anbietern in den Internet-of-Things Sparten. Wird mit dieser Regelung zukünftig die halbe Elektronikindustrie verboten?“

 

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https://www.piratenpartei.de/2017/04/29/bundestag-beschliesst-eu-richtlinie-freifunk-vor-dem-aus/feed/ 3
Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch https://www.piratenpartei.de/2017/04/27/schicksalsabend-fuer-die-grundrechte-bundestag-peitscht-ueberwachung-durch/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/27/schicksalsabend-fuer-die-grundrechte-bundestag-peitscht-ueberwachung-durch/#comments Thu, 27 Apr 2017 12:57:39 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30145 Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

  • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
  • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
  • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
  • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender - Foto: CC-BY-SA Christian Steinmetz
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender – Foto: CC-BY-SA Christian Steinmetz

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

„Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

„Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

Massiver Umbau des Rechtsstaats

Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin - CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin – CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de

Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

„Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

 

 

 

 

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Deep Packet Inspection: GroKo goes China! https://www.piratenpartei.de/2017/04/16/deep-packet-inspection-groko-goes-china/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/16/deep-packet-inspection-groko-goes-china/#comments Sun, 16 Apr 2017 13:00:52 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30022 Die große Koalition hat im Innenausschuss des Bundestages eine Gesetzesänderung angeschoben, mit der Provider im Kampf gegen Netzstörungen künftig auch sogenannte „Steuerdaten“ auswerten sowie den Datenverkehr „unterbinden“ können.
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, reagiert entsetzt:

„Eine Änderung diesen Ausmaßes wird still und leise und möglichst schnell verfasst, obwohl sie weitreichende Folgen beinhaltet. Mit der Option, Datenpakete beliebig zu sortieren, zurückzuweisen oder verlangsamt zu behandeln, können die Provider und auch staatliche Stellen bestimmen, welche Inhalte der Endanwender zur Verfügung hat. Deep Packet Inspection ist für uns eine rote Linie, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Dies bedeutet einen massiven Angriff auf unsere Grundrechte, eine schwere Verletzung der Privatsphäre und einen Ausverkauf an die Telekommunikationskonzerne.“

Die Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage für die geplanten „Cyber-Feuerwehren“ beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und in der Bundeswehr schaffen. Mit ihr soll die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit ins nationale Recht überführt werden. Den federführenden Innenausschuss des Bundestags hat die Initiative bereits Ende März still und leise passiert, sie soll in der nächsten Sitzungswoche am 27. April kurz vor 23 Uhr vom Plenum ohne weitere Korrekturen verabschiedet werden.

„Man kann sich DPI-Systeme als eine permanente, digitale Leibesvisitation vorstellen, bei der gleichzeitig noch die Taschen aller Kommunikationsteilnehmer durchsucht werden. Mit diesen Überwachungsinstrumenten können Datenpakete durchleuchtet, Dienste diskriminiert und das Nutzerverhalten ausgespäht werden. Die Begründung, es diene der Verhinderung von sogenannten Botnetzen, die infiltrierte Computer als Werkzeug für Angriffe auf fremde Systeme missbrauchen, ist fadenscheinig und absurd. Auch die Abwehr von Cyberangriffen durch Filterung des Datenverkehrs und durch die Trennung „legitimer von maliziöser Kommunikation“ reichen nicht als Gründe für diesen bürgerrechtlichen Dammbruch aus.

Die zunehmende Verbreitung von vernetzten Geräten in Haushalten, genannt „Internet of Things“ (IoT), wird weiterhin die gesellschaftliche Debatte beschäftigen. Die Frage der regelmässigen Sicherheitsupdates muss von Nutzern und Firmen individuell behandelt werden, was nicht steuerbar ist und auch gesetzlich nicht reguliert werden kann. Hier ist Aufklärung und eine gesellschaftliche Debatte darüber vonnöten, die Verbraucher über die Gefahren aufzuklären und ihr Bewusstsein über die Risiken zu schärfen. Wenn schon Gesetze dazu erarbeitet werden, dann sollten sie vorschreiben, dass es Prüfungen gegen nicht update-fähige IoT-Geräte geben muss und der Verbraucher effektiv geschützt wird.“

, ergänzt Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die geplanten Abwehrmaßnahmen gegen DDos-Angriffe durch sogenannten Bot-Netzwerke, die das Überlasten der Internetstruktur eines Anbieters zur Folge haben können, beinhalten unangenehme Nebenwirkungen. Es handelt sich um schwere Eingriffe in die Integrität des Datenverkehrs. Welche Websites oder Dateien ein Nutzer anwählt oder welche Dienste genutzt werden, gehen den Provider nichts an. Deep Packet Inspection wird von autoritären Regimen wie China, dem Iran und zunehmend auch von der Türkei verwendet, um den gesamten Internetverkehr der Nutzer zu überwachen und zu filtern.

Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland:
„Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation übertragener Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.“

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz https://www.piratenpartei.de/2017/04/14/netzwerkdurchsetzungsgesetz/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/14/netzwerkdurchsetzungsgesetz/#comments Fri, 14 Apr 2017 06:39:41 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30018 „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ ist der Name für einen Gesetzesentwurf, mit dem Heiko Maas meint, ungezogenen Menschen den Hintern versohlen zu dürfen. Was er dabei übersieht: Meinungsäußerung ist nicht immer sachlich, Auseinandersetzung ist oft hitzig und Menschlichkeit ist nicht regulierbar.

Wenn alles sitzenbliebe,
Was wir in Hass und Liebe
So voneinander schwatzen;
Wenn Lügen Haare wären,
Wir wären rauh wie Bären
Und hätten keine Glatzen.
(Wilhelm Busch)

Herr Maas meint, er könne mit einem wahrhaft dummen Gesetz wieder gut machen, was gesellschaftlich über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren, unter anderem auch von Mitgliedern unserer wunderbaren Bundesregierung, vorzuleben versäumt wurde: Anstand.

Das ist das hehre Ziel, das mit diesem Gesetz verfolgt werden soll – zumindest, wenn wir die angegebenen Absichten unterstellen. Herausgekommen ist dabei eine Art „solange du deine Füße unter meinem Tisch hast, benimmst du dich, wie ich es dir sage“-Pamphlet, das letztlich niemandem helfen wird. Denn der Staat ist weder eine gute Mutter noch ein gestrenger Vater und er darf das auch nicht sein.

Menschen dürfen subjektiv sein, Menschen dürfen sagen, was sie denken, auch wenn es noch so dumm ist; Menschen dürfen sich auch hitzig auseinandersetzen, kurzum:
Menschen dürfen emotional sein. Der Staat darf das nicht und auch die Gesetzgebung nicht. Auch wenn dieses Gesetz (das man eigentlich kaum so nennen kann) hier dürre Worte verwendet, ist es ein sehr emotionales Pamphlet. Es soll dafür sorgen, dass das Strafgesetz ohne jegliche rechtliche Untersuchung Anwendung findet; es soll dafür sorgen, dass Menschen, die sich in der Hitze der Auseinandersetzung inadäquat ausgedrückt haben, staatlicherseits ohne Antrag bestraft werden.

Die Grünen, namentlich Frau Künast, Herr von Notz und Herr Janecek möchten gern noch einen Schritt weiter gehen und auch nicht Strafbares mit diesem Gesetz unter Strafe stellen. Die bösen Kinder sollen lernen, sich zu zügeln und wenn nicht, dann werden sie bestraft – oder der Anbieter, der ihnen ihr schlechtes Benehmen möglich macht. So oder ähnlich stellt man sich das wohl vor.

In all diesen Auswüchsen zeigt sich der extreme Mangel an Erfahrung unserer Politiker im Umgang mit dem Internet im Allgemeinen und schriftlicher Kommunikation im Besonderen. Sie versuchen, schlicht eine Art Prügelstrafe einzuführen, entweder für ungezogene Menschen oder für zu lasche Anbieter, denen hier eine Art Elternfunktion aufoktroyiert werden soll. Dabei liegt das Problem eben nicht im Netz, es liegt im realen Leben da draußen.

Es liegt in denjenigen Elternhäusern, in denen für Erziehung keine Zeit und keine Kraft bleibt; es liegt in denjenigen Schulen, in denen nur Wissen vermittelt wird, aber bedauerlicherweise nur wenig Bildung; es liegt in einer Gesellschaft, die das Erbarmen des Hammers hat, der auf den Amboss trifft, in der Schwächen ebensowenig vorkommen dürfen wie Mayonnaiseflecken auf der Krawatte. Einer Gesellschaft, die derart steril geworden ist, dass sie mit Streit, Zank, Auseinandersetzung, Diskurs und Diskussion überhaupt nicht mehr umgehen kann. Einer Gesellschaft, die kein Gefühl mehr aufbringt für Schwächere, die neidvoll auf die Vorteile derer schielt, die Hilfe bitter nötig haben – und beispielsweise alten Menschen in Pflegeheimen noch nicht einmal gönnt, zumindest ausreichend versorgt zu werden.

Was das Eine mit dem Anderen zu tun hat?
Alles. Denn Menschen, die nicht gelernt haben, zurückzustecken, weil jemand anderes gerade bedürftiger ist als sie, die ellenbogenschwingend nehmen, was sie für das ihre halten und zynisch genug sind, Altenpflegern vorzuhalten, dass sie ja auch einen lukrativeren Beruf hätten ergreifen können, sind die, die auch im Internet schriftlich niederlegen, was sie sonst mit Bierschaum vor dem Mund ihren Stammtischbrüdern entgegenpöbeln würden. Wir kennen diese Typen alle. Wir wissen auch, dass es Mobbing nicht erst seit der Einführung dieses Wortes gibt. Wir wissen, dass Menschen Menschen sind, dass sie sich danebenbenehmen können und dass sie ausgesprochen grausam werden können.

Wer aber Grausamkeit belohnt, wer Ellenbogenverhalten fördert, wer schon in frühester Kindheit Einzelkämpfertum statt Zusammenhalt lehrt und dafür sorgt, dass jeder Erstklässler schon weiß, dass er sein Wissen am besten für sich behält, statt es zu teilen, weil das die besseren Noten für ihn gibt – der hat versagt. Dieses Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist die Schriftform für dieses Versagen und die Forderung der Grünen ist nichts anderes als eine Bankrotterklärung.

Wann bekommen wir eigentlich mal ein Gesetz zur Förderung von Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit? Zur Förderung von Bürgerprojekten? Zur Unterstützung von gemeinschaftlichen Aktivitäten? Es gibt so vieles, was man als Gemeinschaft tun kann und dabei lernen, sich wieder näher zu kommen, sozialverträglich zu kommunizieren und wirklich eine Gemeinschaft zu sein. Aber das wäre natürlich blöd für die regierende Kaste. Die müsste dann nämlich tatsächlich mal unter Beweis stellen, dass sie das Vertrauen dieser Gesellschaft wert sind – und das könnte dann doch eher schwierig werden.

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PIRATEN fragen: Sind Sie auch bereits im „VIP-Netz“? https://www.piratenpartei.de/2017/04/05/piraten-fragen-sind-sie-auch-bereits-im-vip-netz/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/05/piraten-fragen-sind-sie-auch-bereits-im-vip-netz/#respond Wed, 05 Apr 2017 17:00:38 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29985 Die Telekom schafft das Zwei-Klassen-Netz und untergräbt damit die #Netzneutralität. Die Piratenpartei fordert: Komplette Abschaffung von Datenvolumenbegrenzungen!

Berlin. Statt den Netzausbau intensiv zu fördern, bietet die Telekom ihren ‚Magenta1‘-Kunden nun unbegrenztes Streaming von bestimmten Video- und Musikdiensten an. Für die Kunden klingt dies zunächst wunderbar: Unbegrenzter Hochgeschwindigkeitszugang auf Youtube, Netflix, Funk, Napster und weiteren Diensten. Allerdings werden nur Angebote, die entweder den Internetserviceprovider dafür bezahlen oder zu dessen eigenem Kernangebot gehören, in diesen „VIP-Service“ aufgenommen. Ohne den längst überfälligen Ausbau der Netze werden so allgemein verfügbare Dienste unter einem Geschwindigkeitsproblem zu leiden haben und dadurch automatisch weniger attraktiv. Private Konzerne wie die Telekom kontrollieren somit den Zugang zu Informationen und Angeboten im Internet. Geschickt wird dies als eine Verbesserung des Serviceangebots angepriesen.

Rene Pickhardt, netzpolitischer Sprecher und Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland, erklärt:

„Das offene Internet und der unbeschränkte Zugang zu Informationen ist einer der Grundpfeiler unserer digitalen Gesellschaft. Diesen gilt es konsequent zu schützen. Um die Pluralität und Meinungsvielfalt unserer Gesellschaft zu verteidigen, sind Angebote wie ‚Streamon‘ der Telekom entschieden abzulehnen und gesetzlich zu unterbinden. Vielmehr sollte der Gesetzgeber verlangen, dass LTE-Verträge grundsätzlich unbegrenztes Datenvolumen haben müssen und keine Dienste (bis auf Notrufservices) bevorzugt werden dürfen.“

„Neue Technologien wie LTE-Advanced mit Datenraten im Gigabit Bereich und die Verlegung von Glasfaserkabeln müssen endlich ein bundesweiter Standard werden. Wir PIRATEN sehen die konsequente Anwendung von Microtrenching als sinnvolle Lösung für eine kostengünstige Verlegung in der Fläche“, ergänzt Anja Hirschel, Sprecherin für Digitalisierung und Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl.

Zum Hintergrund:
Während man 2009 noch ohne Probleme 10 GB Datenvolumen bei einem Mobilfunkvertrag erhalten konnte, wurde das Inklusiv-Volumen für mobiles Internet systematisch immer weiter gedrosselt. Die gestiegene Nutzung von Mobildiensten kann mit dem aktuellen Netz kaum bedient werden, UMTS stößt bald an seine Grenzen. LTE mit unbegrenztem Volumen für den Endverbraucher ist möglich. Allerdings wird es lediglich als zeitlich begrenztes Lockmittel eingesetzt, bis für die Kunden das DSL freigeschaltet wird. Dieser Luxus ist also stets nur von kurzer Dauer. Da eine Datenübertragung per LTE über das UHF-Band erfolgt, also nicht kabelgebunden ist, könnte damit der ländliche Raum zeitnah mit ausreichend schnellem Netz versorgt werden, bis ein flächendeckendes Glasfasernetz verlegt wurde.

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PIRATEN kritisieren Heiko Maas: Ich weiß bald, wer Du bist… https://www.piratenpartei.de/2017/03/31/piraten-kritisieren-heiko-maas-ich-weiss-bald-wer-du-bist/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/31/piraten-kritisieren-heiko-maas-ich-weiss-bald-wer-du-bist/#comments Fri, 31 Mar 2017 19:13:03 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29946 Berlin. Wenn es nach dem neuen Gesetzesentwurf von Justiziminister Heiko Maas geht, werden in Deutschland schon bald „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ oder „landesverräterische Fälschungen“ innerhalb von 24 Stunden gelöscht. Das geht aus dem Referentenentwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ hervor, der zur Notifizierung an die EU geschickt wurde und den die PIRATEN bereits in seiner alten Fassung kommentierten.  Auch Heise.de und Netzpolitik.org äußerten sich in Beiträgen dazu.  Die PIRATEN warnen davor, dass durch das neue Gesetz die nach dem Grundgesetz für alle Menschen verbriefte freie Meinungsäußerung ausgehebelt werden könnte.

„Anonymität ist ein wichtiger Schutz und keine Waffe. Dies betrifft Journalisten genauso wie Menschenrechtsaktivisten. Wer sich gegen Unrecht engagiert und seine Identität nicht mehr wirksam schützen kann, ist somit Racheaktionen unmittelbar ausgeliefert. Eine freie Meinungsäußerung wird faktisch unmöglich. Wir bleiben wachsam und werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten“,

so Patrick Schiffer, NRW-Spitzenkandidat und Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

„Uns PIRATEN kommt die Diskussion um erweiterte Kontrollmaßnahmen im Netz sehr bekannt vor“,

betont Schiffer. Im Frühjahr 2009 gab es bereits die Initiative, in das Angebot und die Bereitstellung von Inhalten im Internet einzugreifen. Durch das Zugangserschwerungsgesetz sollten Internetseiten gesperrt und dabei geheime Sperrlisten unter Verwaltung des BKA und ohne richterliche Kontrolle verwendet werden. Die jetzige Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen verdiente sich durch ihre Initiative damit den seitdem weithin bekannten Spitznamen „Zensursula“.

Fotokollage von @xwolf aus dem MemBild Zensursula (2009) und Heiko Maas von Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0

Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, fordert: „Unsere Gesellschaft benötigt einen Raum, in dem ein offener Diskurs stattfinden kann. Mit dem Gesetz überträgt der Staat hoheitliche Aufaben auf privatrechtliche Unternehmen und schafft ein zunehmend engmaschigeres Netz an Überwachungsmaßnahmen. In der Hoffnung, dass in der Fülle der Gesetzesanträge zum Ende der Legislaturperiode der Bürger müde ist und nicht jeden Antrag geeignet kommentieren und kritisieren kann, werden hier die Bürgerrechte gezielt weiter ausgehöhlt.“

„Jetzt geht es wieder um den selben Inhalt und mit derselben Zielsetzung, die Mittel sind jedoch andere. Anstelle des Staates sollen nun privatwirtschaftliche Unternehmen als Kontrollinstanz herhalten. Das Problem, das uns PIRATEN im Kern daran stört, ist der Aufbau einer Infrastruktur, die unzweifelhaft zum Zweck der Zensur eingesetzt wird. Wenn diese zusätzlich durch eine Klarnamenspflicht bei den zu regulierenden Netzwerken ergänzt wird, sind nicht nur dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern es wird willkürliche Inhaltskontrolle und Überwachung nicht nur legitimiert, sondern sogar zum Normalzustand erhoben, so Schiffer.

Ute Elisabeth Gabelmann, Stadträtin für die Piraten in Leipzig und Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017, die schon bei der großen von den PIRATEN angestoßenen Protestwelle im Jahr 2009 dabei war, kritisiert: „Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung alle paar Jahre mit wechselnden Begründungen und fadenscheinigen Vorwänden versucht, eine Zensur-Infrastruktur im freien Internet zu etablieren. Bereits 2009 haben Zehntausende diesem Vorhaben eine klare Absage erteilt, und wir werden dies auch in diesem Jahr mit Nachdruck und aller Konsequenz tun.“

Zum Hintergrund:

Was neu ist im Gesetzesentwurf: Ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch ist Teil des aktuellen Entwurfs. Interessant dabei: Bisher ist im §14(2) TMG die Auskunft nur „Auf Anordnung der zuständigen Stellen“ zu erteilen.  Zwar wird im Entwurf festgelegt, dass „durch die Benennung eines Ansprechpartners daher keine zusätzlichen Auskunftspflichten begründet werden.“ Doch genau dies soll nun geändert werden. So heißt es im Entwurf im Abschnitt zur Änderung des Telemediengesetzes: „Aus Sicht der Bundesregierung bestehen grundsätzlich keine Einwände dagegen, die Auskunftserteilung auf weitere Fälle zu erweitern. Denkbar wäre dabei eine Erweiterung nicht nur im Hinblick auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern auf alle sonstigen absoluten Rechte.“ Zusätzlich wird ausgeführt, dass durch die Anpassung an die Datenschutzgrundverordnung dafür gesorgt würde, dass „…bereits mit Inkrafttreten dieses Gesetzes ein durchsetzbarer Auskunftsanspruch des Opfers gegenüber sozialen Netzwerken bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Verletzungen anderer absolut geschützter Rechte.“ bestehe. Es ist also bereits jetzt klar erkennbar, wo die Reise hin gehen soll.

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Nein, Herr Minister Maas: So verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen Hass im Netz! https://www.piratenpartei.de/2017/03/16/nein-herr-minister-maas-so-verhindern-sie-meinungsfreiheit-aber-keinen-hass-im-netz/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/16/nein-herr-minister-maas-so-verhindern-sie-meinungsfreiheit-aber-keinen-hass-im-netz/#comments Thu, 16 Mar 2017 11:00:45 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29778 Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas hat nunmehr seinen lange angekündigten Referentenentwurf für die Regulierung von sozialen Netzwerken präsentiert, in dem er scharfe Konsequenzen gegen Betreiber fordert, die nicht gegen Hassbotschaften und Hetze vorgehen.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

„Das Internet wurde unserer Ansicht nach nicht als sicherer Ort für Politiker entworfen, sondern für den freien Austausch von Informationen zwischen allen Menschen, insbesondere für die freie Meinungsäußerung. Das hat Justizminister Maas anscheinend nicht verstanden und er stellt nicht klar, was offensichtlich rechtswidrige Inhalte sein sollen. Mit seiner Definition eines zu kontrollierenden Netzes beschwört er die Gefahr herauf, dass bestimmte Angebote verschwinden oder Nutzer auf diese Dienste nicht mehr zugreifen können“, kommentiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, den Gesetzesentwurf von Heiko Maas.

„Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung“
Patrick Schiffer

Die betroffenen Nutzer sollen zusätzlich über das Vorgehen informiert werden. Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform seien ebenfalls unverzüglich zu löschen, heißt es darin. Schiffer: „Kein neues soziales Netzwerk könnte in Deutschland jemals aufgebaut werden, weil die Überschreitung der 2-Millionen-Grenze zur Anstellung einer Heerschar von Anwälten führen muss.“ Die ungenauen Begriffsbestimmungen von Beleidungen und Verleumdungen würden für zusätzliche Belastungen der Gerichte sorgen. „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung. Ich frage mich verwundert, warum die Bundesregierung nicht ein konsequenteres Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden und die Durchsetzung der vorhandenen Rechtsmittel anstösst. Dieser Entwurf ist jedenfalls das falsche Signal, eine private Zensur brauchen wir nicht. Dieses Gesetz muss verhindert werden!“, so der Pirat.

„Ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit gekämpft haben“Anja Hirschel

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden Württemberg für die Bundestagswahl, zeigt sich ebenfalls wenig erbaut über das Maas’sche Vorhaben: „Dass eindeutig strafbare Äußerungen nach einem Gerichtsbeschluss gelöscht werden müssen, ist unbestritten. Diese Einordnung aber den Anbietern von Social-Media-Plattformen nach eigenem Gutdünken zu überlassen, ja geradezu aufzudrängen, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit gekämpft haben! Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfbarkeit abzuschalten und durch staatliche oder gar private Zensur zu ersetzen.“

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US-Konsulat als verdeckte CIA Hacker-Basis: PIRATEN fordern Untersuchungsausschuss im Bundestag https://www.piratenpartei.de/2017/03/08/us-konsulat-als-verdeckte-cia-hacker-basis-piraten-fordern-untersuchungsausschuss-im-bundestag/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/08/us-konsulat-als-verdeckte-cia-hacker-basis-piraten-fordern-untersuchungsausschuss-im-bundestag/#comments Wed, 08 Mar 2017 12:19:06 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29554 Laut Veröffentlichungen der Enthüllungsplattform Wikileaks werden von der CIA im US-Konsulat in Frankfurt Computerviren, Trojaner und andere Schadsoftware entwickelt, mit dem Ziel, neben Computern und Servern auch Steuergeräte für intelligente Heimgeräte anzugreifen.

Frankfurt am Main. „Was wie ein morbider Krimi klingt, ist bittere Realität.“, reagiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, entsetzt auf eine Veröffentlichung der Enthüllungsplattform Wikileaks,  zufolge derer von der CIA mitten in Deutschland Computerviren, Trojaner und andere Schadsoftware entwickelt würden. Ziel sei es, neben Computern und Servern auch Steuersoftware für intelligente Heimgeräte zu kompromittieren.

Hierzu sei mitten in Deutschland eine spezialisierte Truppe von IT-Experten stationiert, um Computerangriffe gegen Ziele in Europa, Afrika und dem Nahen Osten vorzubereiten. Schiffer: „Entweder hat die amerikanische Administration völlig die Kontrolle über ihre Dienste verloren oder sie knallen komplett durch. Wie lange will sich unsere Regierung noch diesen Weg Richtung Orwell´s 1984 gefallen lassen? Oder weiß sie längst Bescheid und deckt derartige Eingriffe und Grenzüberschreitungen sogar? Hat sie überhaupt nichts aus Eikonal gelernt? Das Vertrauen in die amerikanischen Sicherheitsbehörden ist jedenfalls zerstört!“

Schiffer: „Diese Schnüffelei von unserem Boden aus muss sofort beendet werden!“

Säßen die PIRATEN aktuell im Deutschen Bundestag, würde die PIRATEN-Fraktion sofort einen Untersuchungsausschuss beantragen und fordern, dass die USA ihre Tätigkeiten in Frankfurt umgehend einstellen. „Denn auch, wenn die Ziele der Ausspähungen nicht in Deutschland liegen sollten, wer garantiert eigentlich, dass sich dies nicht ändert? Dass diese Schnüffelei und digitale Kriegsführung von unserem Boden aus sofort beendet werden muss, steht für uns außer Frage. Wir fordern daher die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen umgehend dazu auf, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen!“, betont der PIRATEN-Vorsitzende Patrick Schiffer.

Wikileaks behauptet, das veröffentlichte Material sei der größte Leak, der jemals aus den Beständen der CIA gezogen wurde. Die darin beschriebenen Techniken würden es der CIA erlauben, die Verschlüsselung von WhatsApp, Signal und Telegram zu umgehen, indem sie die „intelligenten“ Telefone, die sie ausführen und Audio- und Nachrichtenverkehr sammeln, bevor die Verschlüsselung angewendet wird.

Die CIA hat automatisierte Multi-Plattform-Malware-Angriffs- und Kontrollsysteme für Windows, Mac OS X, Solaris, Linux und vieles mehr entwickelt, wie zB die „HIVE“ von EDB und die dazugehörigen Tools „Cutthroat“ und „Swindle“. Des weiteren hat die CIA illegal sogenannte ‚Zero Days‚ Angriffe gehortet und dabei Industrie, die Regierung und sogar Trumps Twitter-Account sicherheitstechnisch in Gefahr gebracht.

 

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Privacy Cheese: NSA-Zulieferfirmen steigen bei Privacy Shield ein https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/privacy-cheese-nsa-zulieferfirmen-steigen-bei-privacy-shield-ein/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/privacy-cheese-nsa-zulieferfirmen-steigen-bei-privacy-shield-ein/#respond Tue, 21 Feb 2017 17:10:08 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29417 Featured image: CC-BY-NC-ND, thenoodleator - https://www.flickr.com/photos/noodle/
Featured image: CC-BY-NC-ND, thenoodleator – https://www.flickr.com/photos/noodle/

Ein Kommentar von Rachael Tackett. Übersetzung aus dem Englischen: Nadine Englhart – Artikel ist bereits hier in englischer Sprache erschienen: http://piratetimes.net/nsa-contractors-join-privacy-shield

Habt ihr wirklich gedacht, die Europäische Union würde Eure Privatsphäre schützen? Seid nicht so blauäugig. Das US-EU-Abkommen Privacy Shield ist eigentlich dazu gedacht, die Daten von EU-Bürgern zu schützen. Aber wie ich bereits erwähnte, hat das Privacy Shield-Programm so viele rechtliche Schlupflöcher, dass dieses „Schutzschild“ bestenfalls wie ein Schweizer Käse aussieht.

Und als wäre das noch nicht schlimm genug, Privacy Shield versagt nicht nur dabei persönliche Daten zu schützen, sondern lädt zudem noch Zulieferfirmen und Vertragspartner der NSA dazu ein, sich daran zu beteiligen! Das Privacy Shield-Programm ermöglicht es diesen Unternehmen personenbezogene Daten, die in der EU gespeichert worden sind, auf US-Server zu übertragen. Wenn ihr in den vergangenen Jahren das Weltgeschehen beobachtet habt, werdet ihr euch vermutlich daran erinnern, wie Edward Snowden über die Massenüberwachungsprogramme der NSA auspackte. Snowden deckte auf wie die US-Regierung Zugang zu euren E-Mails erhielt und eure Telefonate abhören konnte.

NSA-Zulieferern Zugang zu Privacy Shield zu verschaffen ist ein wenig so, wie einen Fuchs den Hühnerstall bewachen zu lassen. Obwohl einige dieser NSA-Partner lediglich eingewilligt haben Personaldaten zu teilen, trägt ihre Teilnahme an Privacy Shield nicht gerade dazu bei, den ohnehin schon üblen Ruf, welchen sich das Programm erworben hat, zu verbessern. Diesen Firmen wird der Zugang zu Privacy Shield gestattet, nachdem sie eine Selbsteinschätzung (ein sogenanntes Self-Assessment) darüber abgegeben haben, wie gewissenhaft sie die Standards von Privacy Shield erfüllen. Das bedeutet konkret, dass diese Unternehmen wenig bis gar keiner unabhängigen Kontrolle unterliegen. Bislang sind folgende Unternehmen dem Privacy Shield-Programm beigetreten: BAE Systems, Boeing, General Dynamics, Lockheed Martin, Northrop Grumman und Raytheon.

BAE Systems

2013 gewann BAE Systems eine Ausschreibung über einen mehrjährigen, 127 Millionen Dollar schweren Vertrag für die Durchführung von computergestütztem Hochleistungsrechnern für die NSA. Ein 2013 durchgesickertes Top-Secret-Dokument enthüllte die vorrangigen Überwachungsziele der NSA für die Jahre zwischen 2012 und 2016. Eines dieser Ziele besteht darin, computergestütztes Hochleistungsrechnen zum Knacken von Verschlüsselung einzusetzen. Ein weiteres Ziel besteht laut des Dokuments in der „Dynamischen Einbindung von [Endgeräten, IT-Infrastruktur, industriell standardisierten und kryptoanalytischen Ressourcen], um bislang nicht erreichte Ziele in Informationsbeschaffung, [Cyber]-Abwehr und [Cyber]-Einsätzen zu verwirklichen“. Einfacher ausgedrückt, die NSA plant computergestütztes Hochleistungsrechnen zum Ausbau ihrer Überwachungskapazitäten einzusetzen und BAE Systems hilft ihr dabei.

Boeing

Die US-Telefongesellschaft AT&T hatte 2003 einen geheimen Raum in einer ihrer Zentralen errichten lassen, um von dort aus NSA-Überwachungseinsätze durchzuführen. 2006 ließ ein AT&T-Techniker die ganze Sache auffliegen und enthüllte die massiven Spionage-Einsätze der NSA. Die NSA hatte ein Gerät benutzt, um riesige Datenmengen aus Internet-Knoten abzufangen und zu sichten. Hersteller des Geräts war die Firma Narus. Narus wurde 2010 vom Boeing-Konzern aufgekauft.

Bereits zwei Jahre zuvor, im Jahre 2008, hatte Boeing das Unternehmen Digital Receiver Technology (DRT), einen Hersteller von Hochleistungs-Funkempfängern, geschluckt. Die von DRT hergestellten Geräte ermöglichen es der NSA, Personen über die Funksignale ihrer Mobiltelefone zu orten. Einige von DRT entwickelte Geräte schaffen es sogar, per Mobilfunk übermittelte Telefongespräche abzuhören und Mobilfunksignale zu blockieren. Im Überwachungsgeräte-Katalog der NSA sind etliche DRT-Geräte gelistet.

General Dynamics

2014 enthüllte die Nachrichten-Website „The Intercept“, dass die NSA praktisch jedes Telefongespräch, das auf den Bahamas geführt wurde, aufzeichnete. Das dazugehörige Projekt wird SOMALGET genannt und ist Teil eines größeren Überwachungsprogramms namens MYSTIC. MYSTIC sammelt die Anruf-Metadaten einiger Länder, unter anderem Mexico, Kenia und die Philippinen. General Electrics hatte einen 51 Millionen Dollar schweren Achtjahresvertrag mit der NSA unterzeichnet, um die mit MYSTIC erlangten Überwachungsdaten auszuwerten.

Lockheed Martin

1988 ließ die Programmiererin Margaret Newsham, damals Mitarbeiterin bei Lockheed Martin, ein gewaltiges NSA-Überwachungsprogramm auffliegen. Die NSA hatte im Rahmen des Überwachungsprogramms ECHELON begonnen, riesige Mengen an Telefonanrufe und Daten abzuhören. In ihrer Zeit bei Lockheed Martin half Newsham dabei, Software zu entwickeln, mit der ECHELON betrieben werden konnte. Newsham enthüllte darüber hinaus, dass die NSA das Telefon eines US-Kongressabgeordneten abgehört hatte.

In den 2000er Jahren hatte die Forschungsabteilung des US-Militärs, DARPA, Aufträge für das Total Information Awareness Programm (TIA) ausgeschrieben. TIA sollte riesige Mengen an Daten sammeln, die in ein Predictive Policing-Programm zur Vorhersage von Verbrechen einfließen sollten. Anders ausgedrückt: TIA nutzte automatisierte Auswertungen dazu potenzielle Terroristen zu identifizieren. Es ist so gruselig, wie es klingt: Man wollte den Film „Minority Report“ zum Leben erwecken. DARPA verschaffte Lockheed Martin 23 Verträge über insgesamt 27 Millionen Dollar für das TIA Programm, an dem die NSA mit beteiligt war. 2012 enthüllte die New York Times, dass die NSA ein eigenes Überwachungsprogramm betrieb, das dem 2003 beendeten TIA stark ähnelte. Das volle Ausmaß der TIA-Altlasten kam erst 2013 durch die Enthüllungen von Edward Snowden ans Licht.

Northrop Grumman

Im Jahr 2000 startete die NSA das Projekt Trailblazer. Dessen Ziel war es, die Überwachungstechnik, die von der NSA im Kalten Krieg eingesetzt worden war, auf den neuesten Stand zu bringen. Das Projekt Trailblazer war ein einziger Skandal: Bis zum Projektende 2006 hatte die NSA eine Milliarde Dollar in ein nicht funktionierendes Programm versenkt und Northrop Grumman war eine der daran beteiligten Firmen.

Im darauffolgenden Jahr schloss die NSA einen weiteren 220 Millionen Dollar schweren Vertrag mit Northrop Grumman ab, um die enormen Datenmengen aus ihren Überwachungsprogrammen bewältigen zu können.

Raytheon

2009 eröffnete die NSA das sogenannte „US Cyber Command“. Die neue Kommandozentrale sollte ihren Fokus vor allem auf defensive und offensive Cyber-Kriegsführung richten. Raytheon schaltete Stellenanzeigen, in denen „Cyberkrieger“ gesucht wurden, die in der Nähe von bekannten NSA-Standorten arbeiten sollten.

2010 vergab die NSA einen geheimen Vertrag über 100 Millionen Dollar an Raytheon für das sogenannte „Perfect Citizen“-Programm. Im Rahmen des Überwachungsprogramm sollte Sensortechnik, mit der Angriffe auf Netzwerke erkannt werden sollten, in kritische Netzwerkstrukturen öffentlicher Einrichtungen eingebaut werden. Ein Angestellter von Raytheon kritisierte das Programm in einer e-Mail mit einer Anspielung auf George Orwells Roman „1984“: „Perfect Citizen ist Big Brother“. Die NSA behauptete in einem Statement, dass „Perfect Citizen“ nicht zur Überwachung genutzt würde; dennoch äußerten Datenschützer Bedenken, dass das Programm für die Inlandsüberwachung genutzt werden könnte.

Durch die Einbeziehung von NSA-Zulieferunternehmen in das Privacy Shield-Programm wird deutlich, dass sich die US-Regierung nicht im geringsten um Datenschutz schert. Während sich die Europäer aufgrund von Privacy Shield noch in falscher Sicherheit wiegen, bauen die USA ihren Überwachungsstaat weiter aus.

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All für alle: ESA stellt Inhalte unter CC-BY-Lizenz https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/#respond Tue, 21 Feb 2017 08:00:53 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29404 Brüssel. Ab heute veröffentlicht die Europäische Raumfahrtagentur ESA ihre Inhalte unter freien Lizenzen. Julia Reda, MdEP PIRATEN und Vizepräsidentin der Gruppe Grüne/EFA im Europäischen Parlament, beglückwünscht die ESA zur Entscheidung, ihre Inhalte zu veröffentlichen. Auf diese Weise können alle Menschen legal und dauerhaft auf diese Bilder, Videos und Daten zugreifen. Damit kann die Allgemeinheit noch unmittelbarer an der Erforschung der Erde und des Alls teilhaben.

„In den USA sind NASA-Inhalte automatisch gemeinfrei. Das Urheberrecht erlaubt dort, dass Werke der föderalen Regierungen der Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt werden“, betont Julia Reda und ergänzt: „Ein solches Urheberrecht fehlt in der EU: Der ESA-Vorstoß ist daher bahnbrechend und zeigt, wie notwendig es ist, dass öffentliche Einrichtungen ihre Inhalte unter freie Creative Commons-Lizenzen stellen, solange es an gesetzlichen Regeln fehlt.“

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Die Freigabe der Daten durch die ESA wird wichtige Impulse für Innovationen in der europäischen Raumfahrtindustrie setzen. Es ist an der Zeit, dass Inhalte, die mit staatlichen Mitteln erstellt werden, auch in Deutschland generell der Öffentlichkeit zur freien Verfügung stehen und ebenso frei weitergenutzt werden können. Wir setzen uns schon seit einigen Jahren dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden.“

Mit der gewählten Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO (CC-BY-SA) darf jede/r dauerhaft die Inhalte nutzen. Einzige Bedingung ist, dass Urheber, Quelle und Lizenz genannt werden. Schon 2012 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Bildmaterial unter CC-Lizenzen freigegeben und so den Weg für einen besseren Zugang bereitet. Der „Reda-Bericht“ fordert die Kommission auf, die Hürden für die Nachnutzung öffentlicher Inhalte in der EU weiter zu senken.

Alle unter CC-BY-SA veröffentlichten Inhalte der ESA, finden Sie unter http://open.esa.int/open-access-at-esa/

Bildlizenz des verwendeten Bildes: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/igo/

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München leuchtete: Ein Abgesang auf LiMux https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/muenchen-leuchtete-ein-abgesang-auf-limux/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/muenchen-leuchtete-ein-abgesang-auf-limux/#comments Wed, 15 Feb 2017 08:00:10 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29337 München leuchtet – nicht mehr lange. Heute wird die Stadt ihr strahlendes Leuchtturmprojekt ausschalten: Der Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung wird beendet, bis 2020 wird zur proprietären Software von Microsoft zurückgekehrt. So will es die Große Koalition.

Vorangegangen ist dieser Entscheidung eine jahrelange Schlammschlacht gegen die freie Software-Alternative, die von den beiden SPD- und CSU-Bürgermeistern mit wachsender Begeisterung in der Presse geführt wurde. Ihren Höhepunkt erreichten die Anwürfe just in dem Moment, als die neue Microsoft-Konzernzentrale in der Parkstadt Schwabing eröffnet wurde. Sie liegt übrigens in Laufweite zur Accenture-Geschäftsstelle und der neu eingerichteten CSU-Parteizentrale.

Trotz dieses interessanten Umstands kam das durch den erklärten Microsoft-Fan Dieter Reiter (SPD) in Autrag gegebene Accenture-Gutachten zu dem Schluss, dass die häufig beschworenen IT-Probleme in der Münchner Stadtverwaltung keineswegs ausschließlich auf das vielgescholtene LiMux zurückzuführen gewesen seien, sondern vielfältige Ursachen hatten: Organisatorische und prozessuale Mängel, veraltete Hardware, mangelhaft gestaltete Benutzeroberflächen und unzureichend geschultes Verwaltungspersonal.

Man wird gegen diese Entscheidung nichts ausrichten können. Die Große Koalition will es so. Und der Opposition im Stadtrat wird nichts anderes übrig bleiben, als die heutige Abstimmung und die darauffolgenden Umstrukturierungsprozesse mit der geballten Faust in der Tasche hinzunehmen.

Ein erneuter Versuch, LiMux nach der Kommunalwahl 2020 wieder einzuführen, wäre vermutlich nicht einmal dann in Sicht, wenn wieder eine rot-grüne Stadtregierung gebildet werden könnte: Es wäre die dritte, kostspielige Umstellung binnen 11 Jahren. Niemand wird den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem kommunalen Haushalt so etwas zumuten wollen. Dafür wird den Bürgern der Stadt der Einsatz und die Bezahlung des kommerziellen Betriebssystems eines Unternehmens zugemutet, das seinen Hauptsitz in den derzeit von einem Donald Trump regierten USA hat: Microsoft Windows.

Ein Betriebssystem, in dessen Quellcode eine Menge Hintertürchen versteckt sein können, mit deren Hilfe sensible Daten abgeschöpft werden. Hintertürchen, die zudem kaum einer bemerken wird, weil der Quellcode nicht offenliegt. Und das ist in Hinblick auf die kommenden Jahre die bei weitem schlechteste Nachricht von allen. Die Große Koalition hat noch gar nicht begriffen, was sie hier alles aufs Spiel setzt.

Ruhe sanft, LiMux. Du wirst schmerzlich vermisst werden.


Weitergehende Informationen:

Heise Online: LiMux-Aus in München: Opposition wettert gegen „katastrophale Fehlentscheidung“

Auch Thomas Ranft, der für die Piraten in der Fraktion „Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ sitzt, fürchtet eine „Verbrennung von Steuergeldern ohne Ende“ und eine „katastrophale Fehlentscheidung“. Nicht LiMux und andere freie Software seien im Kern für den Frust vieler Angestellter in der Verwaltung rund um die IT verantwortlich, sondern „ein Strukturproblem“. Jahrelang habe jedes Referat in diesem Bereich vor sich hingewurschtelt, niemand habe den Hut aufgehabt. Daran werde sich vermutlich auch mit dem Plan, die Organisation der Rechnerlandschaften halbherzig neu zu gestalten, wenig ändern.

„Unterirdisch und hirnrissig“ ist der für Mittwoch im Stadtrat angesetzte Beschluss nach Ansicht Ranfts auch, da in der Wirtschaft längst viele große Firmen auf Open Source umstellten, um nicht zuletzt ihre IT-Sicherheit zu stärken. Mit der Rolle rückwärts zu Microsoft könne die Koalition die Daten der Bürger dagegen auch „gleich ins Weiße Haus schicken“. Völlig offen sei ferner, was mit den 60 bis 70 kommunalen Linux-Programmierern geschehe. Gerade die SPD hätte generell wissen müssen: „So geht man nicht mit den Mitarbeitern um.“ Viele hätten von dem neuen Kurs erst aus den Medien erfahren.

CHIP: München: Bezahlt man 6 Millionen für Microsoft Windows?
Golem: Münchner Stadtrat will Limux rückabwickeln


Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

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Bundestagswahlkampf: Piratenpartei verpflichtet Investigativ-Journalist Pascal Hesse https://www.piratenpartei.de/2017/02/06/bundestagswahlkampf-piratenpartei-verpflichtet-investigativ-journalist-pascal-hesse/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/06/bundestagswahlkampf-piratenpartei-verpflichtet-investigativ-journalist-pascal-hesse/#comments Mon, 06 Feb 2017 13:38:47 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29211
Pascal Hesse

Berlin: Drei Landtagswahlen und die Bundestagswahl stehen bevor – für die Piratenpartei Deutschland ein guter Zeitpunkt, sich kommunikative Verstärkung zu holen: Seit dem 6. Februar hat die 2006 gegründete Partei einen neuen Pressesprecher. Der Bundesvorstand konnte den Essener Journalisten und Publizisten Pascal Hesse für diese wichtige Aufgabe gewinnen.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit Pascal einen erfolgreichen und gut vernetzten Journalisten für uns gewinnen konnten. Er hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass er ein hervorragendes Gespür für politische Zusammenhänge besitzt und diese auch in seine journalistische Arbeit mit einfließen lassen kann. Mit diesen Fähigkeiten ist er für uns genau der Richtige und ich freue mich riesig auf die Zusammenarbeit mit ihm“, betont Patrick Schiffer, seit August 2016 Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

In den vergangenen zehn Jahren war Hesse als freier Journalist für verschiedene lokale, regionale und bundesweite Medien tätig – unter anderem für die Zeitungstitel ‚WAZ’ und ‚NRZ’ der in NRW ansässigen ‚FUNKE Mediengruppe’, das Essener Stadtmagazin ‚INFORMER’ sowie die ‚Borbecker Nachrichten’. Ebenfalls war er unter anderem bereits als Autor für die Wochenzeitung ‚DIE ZEIT’, das Magazin ‚FOCUS’ sowie das Medienmagazin ‚JOURNALIST’ des ‚Deutschen Journalisten-Verbands’ (DJV) tätig. Hesse gehört dem NRW-Landesvorstand des DJV an und ist zugleich Vorsitzender des DJV Essen-Mülheim-Oberhausen. Mitglied der Piratenpartei ist der 30-jährige hingegen nicht.

Zum Schwerpunkt seiner journalistischen Arbeit zählten bislang vor allem investigative Recherchen in Politik und Wirtschaft. Bundesweite Bekanntheit erlangte Hesse im vergangenen Sommer, als er die Lebenslauf-Lüge der nunmehr ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Hinz aufdeckte. Die Politikerin hatte ihr Abitur, ihr Studium, zwei Staatsexamina und den Beruf als Juristin frei erfunden. Aufgrund des öffentlichen Drucks legte sie ihr Mandat im Deutschen Bundestag kurz darauf nieder.

„Als Journalist habe ich mich viel mit Misswirtschaft, Intransparenz, Vetternwirtschaft und Korruption beschäftigt – Themen, denen auch die PIRATEN bundesweit den Kampf angesagt haben. Ich habe die PIRATEN als smarte und moderne Verfechter des Verbraucher- und Datenschutzes kennenlernen dürfen, die sich ebenso als Kämpfer für freie Bildung wie auch als Bollwerk gegen transatlantische Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP verstehen. Das hat mir imponiert“, betont Hesse.

Der neue Bundespressesprecher soll die Kommunikation der Piratenpartei Deutschlands bei den bevorstehenden Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie bei der Bundestagswahl am 24. September unterstützen. Soweit möglich, wird Hesse in begrenztem Umfang weiterhin investigativ journalistisch und publizistisch tätig sein. Als Ansprechpartner für Journalistinnen und Journalisten ist der neue Bundespressesprecher über die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschlands in Berlin erreichbar.


Kontaktdaten:

Pascal Hesse
Bundespressesprecher
Bundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Telefon 030 / 60 98 97 511
Fax 030 / 60 98 97 519

Postadresse:
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin

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PIRATEN Erfurt laden zum Themenabend „e-Voting und liquide Demokratie“ ein https://www.piratenpartei.de/2017/01/31/piraten-erfurt-laden-zum-themenabend-e-voting-und-liquide-demokratie-ein/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/31/piraten-erfurt-laden-zum-themenabend-e-voting-und-liquide-demokratie-ein/#respond Tue, 31 Jan 2017 19:31:52 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29024 Für den 04. Februar 2017 laden die PIRATEN Erfurt zum Themenabend „e-Voting und liquide Demokratie“ ein. Dabei sollen neue Beteiligungsmöglichkeiten an demokratischen Prozessen erörtert werden. Im Fokus stehen Vorteile und Risiken moderner elektronischer Votingverfahren, deren rechtliche Bewertung und die Schaffung liquider – „flüssiger“ – Demokratiestrukturen.

Besonders unter der aktuellen Berichterstattung zu Wahlbeeinflussung in sozialen Netzwerken und Vorwürfen der Wahlmanipulation demokratischer Wahlen ist es notwendig, über den aktuellen Stand der Entwicklungen zu sprechen. Der Kreisvorsitzende der PIRATEN Erfurt, Falko Windisch, meint dazu: „In Zeiten der politischen Unsicherheit und Fragen großer Komplexität brauchen wir dringend neue Formen der demokratischen Entscheidungsfindung. Durch liquide Demokratie können wir den Bürgern mehr Möglichkeiten geben, direkt an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Dazu müssen wir die Mittel der modernen Kommunikation nutzen“.

Zu der Veranstaltung haben wir den Erfurter Verein Liquid Erfurt e.V. eingeladen. „Wir sind immer daran interessiert, dass mehr Menschen die Vorteile des Internets im Zuge der demokratischen Beteiligung nutzen. Dabei steht nicht nur die Beteiligung innerhalb der Stadt, wie wir es mit unserer Plattform Liquid Erfurt betreiben, im Vordergrund, sondern auch die Beteiligung innerhalb von Organisationen. Wir wollen zusammen mit den PIRATEN Erfurt erörtern, wie so etwas ermöglicht werden kann und ihnen Hilfestellungen geben.“, kommentiert der Vorsitzende von Liquid Erfurt e.V., Christian Beuster die Veranstaltung.
Es wird einige Vorträge und eine anschließende Diskussion geben. Eingeladen sind ausdrücklich alle interessierten Bürger.

Beginn: Samstag 04. Februar 2017 um 13:00 Uhr.

Veranstaltugsort: Cafe-B in der Johannesstraße 141, 99084 Erfurt.

Für weitere Informationen in Erfurt wenden Sie sich bitte an:

PIRATEN Erfurt
E-Mail: vorstand@piraten-erfurt.de
Falko Windisch
E-Mail: falko.windisch@piraten-erfurt.de

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Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/#respond Fri, 20 Jan 2017 08:12:04 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28887 Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
„Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
  • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
  • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
  • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
  • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
  • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
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