Transparenz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Transparenz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 PAM in Straubing!!! https://www.piratenpartei.de/2017/03/02/pam-in-straubing/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/02/pam-in-straubing/#comments Thu, 02 Mar 2017 15:09:37 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29501 Straubing. Von Seehofer zu Stegner, von Crazy Horst bis Großmaul-Ralle hat die Piratenpartei Deutschland mit ihrem piratigen politischen Aschermittwoch (PAM) in Straubing die bundes- wie landespolitischen Lautsprecher der Republik ordentlich aufs Korn genommen.

„Ein Seitenhieb auf Merkel wird von der CDU/CSU ausgerechnet dafür abgeschossen, weil sie bei den Flüchtlingen mal was richtig gemacht hat. Und das einzige, was Schulz bisher getan hat, ist, dass er verspricht, aufzuräumen, was seine eigene Partei in den letzten 20 Jahren angerichtet hat.“, ruft etwa Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, den PAM-Gästen unter Applaus zu, um seine Rede kurz darauf mit reichlich Ironie und mit Blick auf die FDP fortzusetzen: Ihr Programm, da ist sich Thingilouthis sicher, passt auf einen Bierdeckel. Und dann ist noch immer eine Seite frei.

Marsching: „Ich verstehe hier die Hälfte der Pointen nicht, weil sie auf bayrisch sind.“

Michele Marsching, Landtagsabgeordneter Nordrhein-Westfalen, bringt aus seinem Bundesland ein wenig rot-grüne Nostalgie mit. „Und damit zugleich die Antwort auf die Frage: Wozu braucht es die PIRATEN?“ Die Stimmung beim politischen Aschermittwoch beschreibt er als „super“, wenngleich ihm das Bayrische ein wenig die Fragezeichen ins Gesicht treibt. „Ich verstehe hier die Hälfte der Pointen nicht, weil sie auf bayrisch sind.“ Marsching redet, so ist er es im Landtag NRW gewohnt, frei – über Braunkohle, Drogen- und Gesundheitspolitik. Mal mit Pointe, mal ohne – dafür ehrlich und smartgerecht.

Dietmar Hölscher, Vorsitzender der Piratenpartei Bayern, ruft in seiner Rede zum Kampf für eine lebenswerte Gesellschaft auf. Und nimmt die Sozialdemokraten in die Mangel: “ Die SPD tut immer noch so, als sei sie eine Arbeiterpartei. Oder sozial. Jetzt im Wahlkampf schimpft die SPD gegen die sozialen Ungerechtigkeiten, die sie selbst eingeführt hat. Muss man auch erst mal hinkriegen. Wahrscheinlich haben die noch nicht gemerkt, dass sie mitregieren.“ Mit dem Profil, dass die SPD jetzt noch drauf hat, ist sich Hölscher sicher, überstehe sie keine Verkehrskontrolle. Soziale Politik sei für die Sozialdemokraten – spätestens wenn ein Koalitionsvertrag geschlossen werden soll – nichts anderes als Verhandlungsmasse.

Schiffer: „Die Grünen haben von der Macht gesoffen, jetzt wollen sie mehr.“

Ein wenig förmlicher kam da das Grußwort von Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, rüber. Persönlich kann er leider nicht teilnehmen, seine Worte aus der Narrenhochburg Düsseldorf schallen aber dennoch bis nach Bayern: „Soziale Gerechtigkeit, Selbstbestimmung und freiheitliche Werte gingen in den vergangenen Jahren zunehmend zugunsten demagogischer Aussagen und im Gegenzug aktionistischer Symptombekämpfung verloren.“, betont Schiffer.

Der politische Aschermittwoch würde dagegen auch nichts ausrichten können, wenn die alte Prominenz der etablierten deutschen Politik sich in Bierlaune mal wieder gegenseitig mit Weißwürsten und bayerischem Senf bewerfe. Schiffer: „Und da Bier ein prima Fastenprodukt ist, es sich angetrunken super labern und zuhören zugleich lässt, merken die Menschen sicherlich nicht, wieviel Quatsch die alle verzapfen.“ Am Ende wird Schiffer dann aber noch bitterernst zitiert: „Die deutsche Kultur wird ja heute bekanntermaßen in Bayern verteidigt. Und nicht mehr am Hindukusch. Stellt sich die Frage, welches Herkunftsland sicherer ist. Die Türkei jedenfalls nicht. Die USA? Ich habe irgendwie das Gefühl, da ist so eine Art sarkastischer Wettbewerb ausgebrochen. Ach, und was ich noch fragen wollte: Weiß jemand, wofür Özdemir und Göring-Eckardt eigentlich stehen?“ Der Saal schweigt. Schiffer: „Weiß niemand? Okay, ich habe die Antwort: Es kommt drauf an, welches Jahr wir grade haben. Politische Haltung? Wer braucht die schon? Die Grünen haben von der Macht gesoffen, jetzt wollen sie mehr.“

Im Livestream, der auch als Aufzeichnung im Internet bereitsteht, kann der gesamte politische Aschermittwoch auf Youtube abgerufen werden:

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Bertelsmann-Stiftung: NRW muss seine Kooperationen auf den Prüfstand stellen https://www.piratenpartei.de/2017/02/25/bertelsmann-stiftung-nrw-muss-seine-kooperationen-auf-den-pruefstand-stellen/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/25/bertelsmann-stiftung-nrw-muss-seine-kooperationen-auf-den-pruefstand-stellen/#comments Sat, 25 Feb 2017 10:00:15 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29427 Düsseldorf. Interessenverbände, Lobbyisten, Pressure Groups, Think Tanks, die Einflüsterer der Politik gehören zum Erscheinungsbild heutiger Demokratien und sind aus der modernen Gesellschaft nicht mehr weg zu denken. Da sie Einfluss nehmen auf den staatlichen Entscheidungsprozess und Ihre Mitwirkung an der politischen Gestaltung politischer Willensbildung nicht über die Verfassung geregelt ist, ist es wichtig, ihre „Macht ohne Mandat“ transparent zu machen und zu beschränken. „Geschieht dies nicht, ist die Demokratie durch starke Lobbyakteure in Gefahr“, betont Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Dies gelte auch für die Bertelsmann-Stiftung. Dies haben die PIRATEN im Landtag NRW zum Ausdruck gebracht.

Gleich zwei renommierte Juristen, Prof. Dr. Christoph Degenhart, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und Prof. Dr. Martin Morlok, Inhaber des Lehrstuhls für „Öffentliches Recht, Rechtstheorie und Rechtssoziologie“ und Direktor des Instituts für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung (PRuF) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, greifen die Kritik der PIRATEN auf und äußern sich bestürzt über die durch die Fragen der Piratenfraktion und die Antwort der Landesregierung zu Tage geförderten Verflechtungen.

Für die PIRATEN in Bund und Land ist klar: Die nordrhein-westfälische Landesregierung muss ihre Kooperation mit Bertelsmann generell überdenken. Das sieht Prof. Degenhart im Beitrag der Rheinischen Post ebenso. Er wird darin besonders deutlich: „Es besteht das Risiko, dass partikulare Interessen über das Gemeinwohl siegen.“ Prof. Morlok sieht gleichsam eine Gefahr für die Demokratie: Der Willensbildungsprozess muss demokratischen Prinzipien folgen und darf niemandem Einfluss über Hintertreppen ermöglichen.

PIRATEN-Abgeordneter Dr. Joachim Paul beklagt Intransparenz und Machtverschiebungen

„Nicht nur im Bereich der Bildungspolitik sind viele „Reformen“ der letzten Jahre unter Mitwirkung der Bertelsmann-Stiftung zustande gekommen oder von ihr initiiert worden, ohne dass die Stimmen von Wissenschaftlern, Lehrern oder Eltern angemessen – das heißt über inszenierte Runde Tische hinaus – berücksichtigt wurden“, betont der nordrheinwestfälische PIRATEN-Abgeordnete Dr. Joachim Paul. Die Bertelsmann-Stiftung sei in Deutschland und Europa ein besonders starker Lobbyakteur. Insofern sei es naheliegend, sich in Zeiten zunehmender Intransparenz und Machtverschiebungen zwischen Markt und Staat mit der Bertelsmann-Stiftung, ihren Tochtergesellschaften, ihren Gesellschaftsanteilen und den mit ihr verbundenen Initiativen, Einrichtungen und Personen etc. auseinanderzusetzen.

„Die Fragestellung berührt direkt ein Kernthema der Piratenpartei, die Forderung nach einem transparenten Staat und der Nachvollziehbarkeit politischer Prozesse. Ist dies nicht gegeben, dann muss diese Transparenz durch Fragen im Parlament selbst hergestellt werden“, ergänzt Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und zieht zugleich folgendes Fazit: „Offensichtlich haben wir PIRATEN einen wunden Punkt angesprochen, wie die Antwort der Landesregierung gezeigt hat. Im Sinne des Parteiziels: Alles richtig gemacht!“

Quellen:

[1] http://www.heise.de/-3633597
[2] https://www.heise.de/tp/features/Lobbyismus-Koenig-Bertelsmann-3572721.html
[3] http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/kritik-an-zusammenarbeit-mit-nrw-regierung-der-bertelsmann-komplex-aid-1.6626341
[4] http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/zusammenarbeit-mit-bertelsmann-juristen-kritisieren-nrw-regierung-aid-1.6626627
[5] http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neuss/kindergartenkinder-fahren-kostenlos-bus-und-bahn-aid-1.6585643
[6] http://www.rp-online.de/nrw/landespolitik/kritik-an-zusammenarbeit-mit-nrw-regierung-der-bertelsmann-komplex-aid-1.6626341

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Privacy Cheese: NSA-Zulieferfirmen steigen bei Privacy Shield ein https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/privacy-cheese-nsa-zulieferfirmen-steigen-bei-privacy-shield-ein/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/privacy-cheese-nsa-zulieferfirmen-steigen-bei-privacy-shield-ein/#respond Tue, 21 Feb 2017 17:10:08 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29417 Featured image: CC-BY-NC-ND, thenoodleator - https://www.flickr.com/photos/noodle/
Featured image: CC-BY-NC-ND, thenoodleator – https://www.flickr.com/photos/noodle/

Ein Kommentar von Rachael Tackett. Übersetzung aus dem Englischen: Nadine Englhart – Artikel ist bereits hier in englischer Sprache erschienen: http://piratetimes.net/nsa-contractors-join-privacy-shield

Habt ihr wirklich gedacht, die Europäische Union würde Eure Privatsphäre schützen? Seid nicht so blauäugig. Das US-EU-Abkommen Privacy Shield ist eigentlich dazu gedacht, die Daten von EU-Bürgern zu schützen. Aber wie ich bereits erwähnte, hat das Privacy Shield-Programm so viele rechtliche Schlupflöcher, dass dieses „Schutzschild“ bestenfalls wie ein Schweizer Käse aussieht.

Und als wäre das noch nicht schlimm genug, Privacy Shield versagt nicht nur dabei persönliche Daten zu schützen, sondern lädt zudem noch Zulieferfirmen und Vertragspartner der NSA dazu ein, sich daran zu beteiligen! Das Privacy Shield-Programm ermöglicht es diesen Unternehmen personenbezogene Daten, die in der EU gespeichert worden sind, auf US-Server zu übertragen. Wenn ihr in den vergangenen Jahren das Weltgeschehen beobachtet habt, werdet ihr euch vermutlich daran erinnern, wie Edward Snowden über die Massenüberwachungsprogramme der NSA auspackte. Snowden deckte auf wie die US-Regierung Zugang zu euren E-Mails erhielt und eure Telefonate abhören konnte.

NSA-Zulieferern Zugang zu Privacy Shield zu verschaffen ist ein wenig so, wie einen Fuchs den Hühnerstall bewachen zu lassen. Obwohl einige dieser NSA-Partner lediglich eingewilligt haben Personaldaten zu teilen, trägt ihre Teilnahme an Privacy Shield nicht gerade dazu bei, den ohnehin schon üblen Ruf, welchen sich das Programm erworben hat, zu verbessern. Diesen Firmen wird der Zugang zu Privacy Shield gestattet, nachdem sie eine Selbsteinschätzung (ein sogenanntes Self-Assessment) darüber abgegeben haben, wie gewissenhaft sie die Standards von Privacy Shield erfüllen. Das bedeutet konkret, dass diese Unternehmen wenig bis gar keiner unabhängigen Kontrolle unterliegen. Bislang sind folgende Unternehmen dem Privacy Shield-Programm beigetreten: BAE Systems, Boeing, General Dynamics, Lockheed Martin, Northrop Grumman und Raytheon.

BAE Systems

2013 gewann BAE Systems eine Ausschreibung über einen mehrjährigen, 127 Millionen Dollar schweren Vertrag für die Durchführung von computergestütztem Hochleistungsrechnern für die NSA. Ein 2013 durchgesickertes Top-Secret-Dokument enthüllte die vorrangigen Überwachungsziele der NSA für die Jahre zwischen 2012 und 2016. Eines dieser Ziele besteht darin, computergestütztes Hochleistungsrechnen zum Knacken von Verschlüsselung einzusetzen. Ein weiteres Ziel besteht laut des Dokuments in der „Dynamischen Einbindung von [Endgeräten, IT-Infrastruktur, industriell standardisierten und kryptoanalytischen Ressourcen], um bislang nicht erreichte Ziele in Informationsbeschaffung, [Cyber]-Abwehr und [Cyber]-Einsätzen zu verwirklichen“. Einfacher ausgedrückt, die NSA plant computergestütztes Hochleistungsrechnen zum Ausbau ihrer Überwachungskapazitäten einzusetzen und BAE Systems hilft ihr dabei.

Boeing

Die US-Telefongesellschaft AT&T hatte 2003 einen geheimen Raum in einer ihrer Zentralen errichten lassen, um von dort aus NSA-Überwachungseinsätze durchzuführen. 2006 ließ ein AT&T-Techniker die ganze Sache auffliegen und enthüllte die massiven Spionage-Einsätze der NSA. Die NSA hatte ein Gerät benutzt, um riesige Datenmengen aus Internet-Knoten abzufangen und zu sichten. Hersteller des Geräts war die Firma Narus. Narus wurde 2010 vom Boeing-Konzern aufgekauft.

Bereits zwei Jahre zuvor, im Jahre 2008, hatte Boeing das Unternehmen Digital Receiver Technology (DRT), einen Hersteller von Hochleistungs-Funkempfängern, geschluckt. Die von DRT hergestellten Geräte ermöglichen es der NSA, Personen über die Funksignale ihrer Mobiltelefone zu orten. Einige von DRT entwickelte Geräte schaffen es sogar, per Mobilfunk übermittelte Telefongespräche abzuhören und Mobilfunksignale zu blockieren. Im Überwachungsgeräte-Katalog der NSA sind etliche DRT-Geräte gelistet.

General Dynamics

2014 enthüllte die Nachrichten-Website „The Intercept“, dass die NSA praktisch jedes Telefongespräch, das auf den Bahamas geführt wurde, aufzeichnete. Das dazugehörige Projekt wird SOMALGET genannt und ist Teil eines größeren Überwachungsprogramms namens MYSTIC. MYSTIC sammelt die Anruf-Metadaten einiger Länder, unter anderem Mexico, Kenia und die Philippinen. General Electrics hatte einen 51 Millionen Dollar schweren Achtjahresvertrag mit der NSA unterzeichnet, um die mit MYSTIC erlangten Überwachungsdaten auszuwerten.

Lockheed Martin

1988 ließ die Programmiererin Margaret Newsham, damals Mitarbeiterin bei Lockheed Martin, ein gewaltiges NSA-Überwachungsprogramm auffliegen. Die NSA hatte im Rahmen des Überwachungsprogramms ECHELON begonnen, riesige Mengen an Telefonanrufe und Daten abzuhören. In ihrer Zeit bei Lockheed Martin half Newsham dabei, Software zu entwickeln, mit der ECHELON betrieben werden konnte. Newsham enthüllte darüber hinaus, dass die NSA das Telefon eines US-Kongressabgeordneten abgehört hatte.

In den 2000er Jahren hatte die Forschungsabteilung des US-Militärs, DARPA, Aufträge für das Total Information Awareness Programm (TIA) ausgeschrieben. TIA sollte riesige Mengen an Daten sammeln, die in ein Predictive Policing-Programm zur Vorhersage von Verbrechen einfließen sollten. Anders ausgedrückt: TIA nutzte automatisierte Auswertungen dazu potenzielle Terroristen zu identifizieren. Es ist so gruselig, wie es klingt: Man wollte den Film „Minority Report“ zum Leben erwecken. DARPA verschaffte Lockheed Martin 23 Verträge über insgesamt 27 Millionen Dollar für das TIA Programm, an dem die NSA mit beteiligt war. 2012 enthüllte die New York Times, dass die NSA ein eigenes Überwachungsprogramm betrieb, das dem 2003 beendeten TIA stark ähnelte. Das volle Ausmaß der TIA-Altlasten kam erst 2013 durch die Enthüllungen von Edward Snowden ans Licht.

Northrop Grumman

Im Jahr 2000 startete die NSA das Projekt Trailblazer. Dessen Ziel war es, die Überwachungstechnik, die von der NSA im Kalten Krieg eingesetzt worden war, auf den neuesten Stand zu bringen. Das Projekt Trailblazer war ein einziger Skandal: Bis zum Projektende 2006 hatte die NSA eine Milliarde Dollar in ein nicht funktionierendes Programm versenkt und Northrop Grumman war eine der daran beteiligten Firmen.

Im darauffolgenden Jahr schloss die NSA einen weiteren 220 Millionen Dollar schweren Vertrag mit Northrop Grumman ab, um die enormen Datenmengen aus ihren Überwachungsprogrammen bewältigen zu können.

Raytheon

2009 eröffnete die NSA das sogenannte „US Cyber Command“. Die neue Kommandozentrale sollte ihren Fokus vor allem auf defensive und offensive Cyber-Kriegsführung richten. Raytheon schaltete Stellenanzeigen, in denen „Cyberkrieger“ gesucht wurden, die in der Nähe von bekannten NSA-Standorten arbeiten sollten.

2010 vergab die NSA einen geheimen Vertrag über 100 Millionen Dollar an Raytheon für das sogenannte „Perfect Citizen“-Programm. Im Rahmen des Überwachungsprogramm sollte Sensortechnik, mit der Angriffe auf Netzwerke erkannt werden sollten, in kritische Netzwerkstrukturen öffentlicher Einrichtungen eingebaut werden. Ein Angestellter von Raytheon kritisierte das Programm in einer e-Mail mit einer Anspielung auf George Orwells Roman „1984“: „Perfect Citizen ist Big Brother“. Die NSA behauptete in einem Statement, dass „Perfect Citizen“ nicht zur Überwachung genutzt würde; dennoch äußerten Datenschützer Bedenken, dass das Programm für die Inlandsüberwachung genutzt werden könnte.

Durch die Einbeziehung von NSA-Zulieferunternehmen in das Privacy Shield-Programm wird deutlich, dass sich die US-Regierung nicht im geringsten um Datenschutz schert. Während sich die Europäer aufgrund von Privacy Shield noch in falscher Sicherheit wiegen, bauen die USA ihren Überwachungsstaat weiter aus.

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Neuer PIRATEN-Plan: Parteitag von zuhause aus https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/neuer-piraten-plan-parteitag-im-heimischen-wohnzimmer/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/neuer-piraten-plan-parteitag-im-heimischen-wohnzimmer/#comments Tue, 21 Feb 2017 12:17:01 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29412 Mumble Logo
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Potsdam. Parteitage der PIRATEN nehmen üblicherweise ein bis drei Tage in Anspruch und bedürfen aufwendiger Vorbereitung: Ein Veranstaltungsort muss gefunden und bezahlt werden, ehrenamtliches Personal muss alle organisatorischen Aufgaben bewältigen, Veranstaltungstechnik muss vor Ort installiert werden und Mitglieder nehmen häufig weite Wege und hohe Kosten auf sich, um ein Wochenende in einer Halle zu verbringen.

Die PIRATEN Brandenburg wollen den Beweis antreten, dass es auch anders geht: Sie werden am 26. Februar 2017 ihren ersten Online-Parteitag auf Landesebene durchführen. Zur Kommunikation wird die Open Source Software Mumble verwendet. Dabei handelt es sich um eine Kommunikationssoftware, die von den PIRATEN bereits seit Jahren erfolgreich für Sitzungen verwendet wird und dementsprechend etabliert ist.

Die PIRATEN wagen mit dieser Art des Parteitags ein neues Konzept und sind sich möglicher Probleme durchaus bewusst. Um jedoch Positionen zu klären oder auf aktuelle politische Entwicklungen schnell reagieren zu können, wäre der Online-Parteitag schneller und unkomplizierter. Man muss nicht jedes Mal einen Präsenzparteitag einberufen. Die Erfahrungen dieses Parteitags werden daher große Bedeutung für die Partei auf Bundesebene haben.

Wie funktioniert der Online-Parteitag?

Auf dem Brandenburger Mumble-Server wird für den Online-Parteitag eine Raumstruktur eingerichtet. Diese Struktur bildet die Abläufe eines physischen Parteitags nach, auch wenn man dabei nicht in einer Halle, sondern gemütlich zuhause sitzt. Vorgesehen ist ein Warteraum für die zu akkreditierenden Mitglieder, sowie ein Akkreditierungsbüro, ein Hauptraum für die Versammlungsleitung, ein Plenum-Raum, in dem sich alle versammeln, ein Raum „Saalmikrofon“ für Redebeiträge aus der Versammlung und mehrere Abstimmungsräume für „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“.

Im Akkreditierungsraum verifizieren sich teilnehmende Mitglieder zunächst einzeln gegenüber einem Mitarbeiter des Akkreditierungsteams, in dem sie einen zuvor an sie verschickten Aktivierungscode aussprechen und erhalten damit die Zutrittsberechtigung zu den übrigen Räumen. Diese Akkreditierung übersteht auch zwischenzeitliche Abmeldungen oder Verbindungsabbrüche: Man verbindet sich einfach erneut mit dem Mumble-Server und kann weiter mit abstimmen.

Redebeiträge und Abstimmungen

Wie funktionieren nun die Abstimmungen? Im Hauptraum wird ein Antrag vorgestellt, anschließend diskutiert das Plenum darüber. Zur Abstimmung begeben sich die Versammelten dann in den passenden Raum „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ und werden von der Versammlungsleitung ausgezählt. Da Mumble die Anzahl der Anwesenden in einem Raum automatisch anzeigt, vereinfacht dies die Auszählung.

Durch dieses Verfahren sind derzeit allerdings nur offene Abstimmungen möglich. Für geheime Abstimmungen gibt es noch keine Vorgehensweise, die technisch durchführbar, sicher genug und vor allem rechtlich unanfechtbar wäre. Deshalb sieht die Geschäftsordnung für den 26. Februar vorerst nur „Sonstige Anträge“ und „Positionspapiere“ vor. Andere Antragsarten wird es im ersten Anlauf nicht geben, da die PIRATEN Brandenburg zunächst das Verfahren erproben wollen, ehe Programm- und Satzungsanträge auf diesem Weg beschlossen werden.

Journalisten und interessierte Bürger können ebenfalls am Online-Parteitag teilnehmen und den Online-Parteitag in einem Raum für Gäste mitverfolgen. Dazu laden Sie einfach die freie Mumble-Software herunter, folgen der Installationsanleitung, melden sich an und begeben sich in den Plenum-Raum. An Abstimmungen können Gäste zwar nicht teilnehmen, sie können sich aber gerne zu Wort melden.

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All für alle: ESA stellt Inhalte unter CC-BY-Lizenz https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/21/all-fuer-alle-esa-stellt-inhalte-unter-cc-by-lizenz/#respond Tue, 21 Feb 2017 08:00:53 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29404 Brüssel. Ab heute veröffentlicht die Europäische Raumfahrtagentur ESA ihre Inhalte unter freien Lizenzen. Julia Reda, MdEP PIRATEN und Vizepräsidentin der Gruppe Grüne/EFA im Europäischen Parlament, beglückwünscht die ESA zur Entscheidung, ihre Inhalte zu veröffentlichen. Auf diese Weise können alle Menschen legal und dauerhaft auf diese Bilder, Videos und Daten zugreifen. Damit kann die Allgemeinheit noch unmittelbarer an der Erforschung der Erde und des Alls teilhaben.

„In den USA sind NASA-Inhalte automatisch gemeinfrei. Das Urheberrecht erlaubt dort, dass Werke der föderalen Regierungen der Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt werden“, betont Julia Reda und ergänzt: „Ein solches Urheberrecht fehlt in der EU: Der ESA-Vorstoß ist daher bahnbrechend und zeigt, wie notwendig es ist, dass öffentliche Einrichtungen ihre Inhalte unter freie Creative Commons-Lizenzen stellen, solange es an gesetzlichen Regeln fehlt.“

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Die Freigabe der Daten durch die ESA wird wichtige Impulse für Innovationen in der europäischen Raumfahrtindustrie setzen. Es ist an der Zeit, dass Inhalte, die mit staatlichen Mitteln erstellt werden, auch in Deutschland generell der Öffentlichkeit zur freien Verfügung stehen und ebenso frei weitergenutzt werden können. Wir setzen uns schon seit einigen Jahren dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden.“

Mit der gewählten Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO (CC-BY-SA) darf jede/r dauerhaft die Inhalte nutzen. Einzige Bedingung ist, dass Urheber, Quelle und Lizenz genannt werden. Schon 2012 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Bildmaterial unter CC-Lizenzen freigegeben und so den Weg für einen besseren Zugang bereitet. Der „Reda-Bericht“ fordert die Kommission auf, die Hürden für die Nachnutzung öffentlicher Inhalte in der EU weiter zu senken.

Alle unter CC-BY-SA veröffentlichten Inhalte der ESA, finden Sie unter http://open.esa.int/open-access-at-esa/

Bildlizenz des verwendeten Bildes: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/igo/

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Braunkohle: Die Angst der Grünen vor den Kameras https://www.piratenpartei.de/2017/02/16/braunkohle-antrag-die-angst-der-gruenen-vor-den-kameras/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/16/braunkohle-antrag-die-angst-der-gruenen-vor-den-kameras/#comments Thu, 16 Feb 2017 19:38:42 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29380 braunkohle-tagebauDüsseldorf. Man kann derzeit eine Menge darüber lernen, welche Auffassung von ungestörter Privatsphäre Abgeordnete des Landtags NRW für sich selbst in Anspruch nehmen. Der gestrige Krach während der Braunkohle-Abstimmung ist keineswegs der erste Vorfall, bei dem die regierenden Fraktionen den Einsatz von Kameras im Plenum zu unterbinden versuchten. Diesmal kam noch der Verweis auf die deutsche Geschichte und die Verwendung so hässlicher Worte wie „Denunziation“ durch die Landtagspräsidentin hinzu.

Presse- und verfassungsrechtlich ist die Lage eindeutig: Um hohe Rechtsgüter wie die freie Ausübung des Mandats oder um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Parlamentarier geht es keineswegs. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parlamentarier, allesamt Personen des öffentlichen Lebens, ist von öffentlichem Interesse und findet sich hinterher mit namentlicher Nennung im Protokoll. Doch Bilder eines Abstimmungsverhaltens sind nochmal eine ganz andere Nummer; sie wirken unmittelbar.

Alle Beteiligten wissen um die Macht der Bilder und häufig sind es die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die ihr Abstimmungsverhalten durchaus gerne genau in jenen Momenten verschleiert haben möchten, in denen sie ihre politischen Ziele dem Koalitionsvertrag opfern. So etwa bei der Freigabe von Cannabis oder dem Erforschen der Folgekosten der Braunkohleförderung. Da blutet so manchen grünen Mitgliedern des Landtags vermutlich nicht nur das Herz, sie müssen auch angestrengt überlegen, wie dieser Bruch mit den Idealen in wenigen Wochen auf Wahlkampfveranstaltungen dem traditionell grünen Wahlvolk nähergebracht werden kann. Fotos oder Filmaufnahmen der Konkurrenz stören da nur und gefährden sicher geglaubte Landtagssitze.

„Wir können die Grünen ja verstehen“, kommentiert der Piraten-Bundesvorsitzende Patrick Schiffer, „niemand wird gerne in flagranti beim Abfackeln des eigenen Parteiprogramms erwischt. Das ist nur menschlich. Natürlich wären die Aufnahmen von der Abstimmung nicht unbedingt nötig gewesen, doch die Reaktionen sprechen Bände. Und natürlich sind die Grünen jetzt stocksauer, weil das Thema unter anderem durch ihre eigene Überreaktion in der Presse gelandet ist, klassischer Streisand-Effekt. Der Sprecher für Haushalt, Finanzen und Tierschutz, Martin Sebastian Abel (GRÜNE), beschimpft sogar Journalisten auf Twitter und solidarisiert sich mit FDP-Kollegen beim Verweis auf die Hausordnung. Es ist traurig, doch so tief steckt die ehemalige Protestpartei mittlerweile schon im Establishment, so sehr klebt sie an der Macht.“


Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

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München leuchtete: Ein Abgesang auf LiMux https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/muenchen-leuchtete-ein-abgesang-auf-limux/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/muenchen-leuchtete-ein-abgesang-auf-limux/#comments Wed, 15 Feb 2017 08:00:10 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29337 München leuchtet – nicht mehr lange. Heute wird die Stadt ihr strahlendes Leuchtturmprojekt ausschalten: Der Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung wird beendet, bis 2020 wird zur proprietären Software von Microsoft zurückgekehrt. So will es die Große Koalition.

Vorangegangen ist dieser Entscheidung eine jahrelange Schlammschlacht gegen die freie Software-Alternative, die von den beiden SPD- und CSU-Bürgermeistern mit wachsender Begeisterung in der Presse geführt wurde. Ihren Höhepunkt erreichten die Anwürfe just in dem Moment, als die neue Microsoft-Konzernzentrale in der Parkstadt Schwabing eröffnet wurde. Sie liegt übrigens in Laufweite zur Accenture-Geschäftsstelle und der neu eingerichteten CSU-Parteizentrale.

Trotz dieses interessanten Umstands kam das durch den erklärten Microsoft-Fan Dieter Reiter (SPD) in Autrag gegebene Accenture-Gutachten zu dem Schluss, dass die häufig beschworenen IT-Probleme in der Münchner Stadtverwaltung keineswegs ausschließlich auf das vielgescholtene LiMux zurückzuführen gewesen seien, sondern vielfältige Ursachen hatten: Organisatorische und prozessuale Mängel, veraltete Hardware, mangelhaft gestaltete Benutzeroberflächen und unzureichend geschultes Verwaltungspersonal.

Man wird gegen diese Entscheidung nichts ausrichten können. Die Große Koalition will es so. Und der Opposition im Stadtrat wird nichts anderes übrig bleiben, als die heutige Abstimmung und die darauffolgenden Umstrukturierungsprozesse mit der geballten Faust in der Tasche hinzunehmen.

Ein erneuter Versuch, LiMux nach der Kommunalwahl 2020 wieder einzuführen, wäre vermutlich nicht einmal dann in Sicht, wenn wieder eine rot-grüne Stadtregierung gebildet werden könnte: Es wäre die dritte, kostspielige Umstellung binnen 11 Jahren. Niemand wird den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem kommunalen Haushalt so etwas zumuten wollen. Dafür wird den Bürgern der Stadt der Einsatz und die Bezahlung des kommerziellen Betriebssystems eines Unternehmens zugemutet, das seinen Hauptsitz in den derzeit von einem Donald Trump regierten USA hat: Microsoft Windows.

Ein Betriebssystem, in dessen Quellcode eine Menge Hintertürchen versteckt sein können, mit deren Hilfe sensible Daten abgeschöpft werden. Hintertürchen, die zudem kaum einer bemerken wird, weil der Quellcode nicht offenliegt. Und das ist in Hinblick auf die kommenden Jahre die bei weitem schlechteste Nachricht von allen. Die Große Koalition hat noch gar nicht begriffen, was sie hier alles aufs Spiel setzt.

Ruhe sanft, LiMux. Du wirst schmerzlich vermisst werden.


Weitergehende Informationen:

Heise Online: LiMux-Aus in München: Opposition wettert gegen „katastrophale Fehlentscheidung“

Auch Thomas Ranft, der für die Piraten in der Fraktion „Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ sitzt, fürchtet eine „Verbrennung von Steuergeldern ohne Ende“ und eine „katastrophale Fehlentscheidung“. Nicht LiMux und andere freie Software seien im Kern für den Frust vieler Angestellter in der Verwaltung rund um die IT verantwortlich, sondern „ein Strukturproblem“. Jahrelang habe jedes Referat in diesem Bereich vor sich hingewurschtelt, niemand habe den Hut aufgehabt. Daran werde sich vermutlich auch mit dem Plan, die Organisation der Rechnerlandschaften halbherzig neu zu gestalten, wenig ändern.

„Unterirdisch und hirnrissig“ ist der für Mittwoch im Stadtrat angesetzte Beschluss nach Ansicht Ranfts auch, da in der Wirtschaft längst viele große Firmen auf Open Source umstellten, um nicht zuletzt ihre IT-Sicherheit zu stärken. Mit der Rolle rückwärts zu Microsoft könne die Koalition die Daten der Bürger dagegen auch „gleich ins Weiße Haus schicken“. Völlig offen sei ferner, was mit den 60 bis 70 kommunalen Linux-Programmierern geschehe. Gerade die SPD hätte generell wissen müssen: „So geht man nicht mit den Mitarbeitern um.“ Viele hätten von dem neuen Kurs erst aus den Medien erfahren.

CHIP: München: Bezahlt man 6 Millionen für Microsoft Windows?
Golem: Münchner Stadtrat will Limux rückabwickeln


Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

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Bundestagswahlkampf: Piratenpartei verpflichtet Investigativ-Journalist Pascal Hesse https://www.piratenpartei.de/2017/02/06/bundestagswahlkampf-piratenpartei-verpflichtet-investigativ-journalist-pascal-hesse/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/06/bundestagswahlkampf-piratenpartei-verpflichtet-investigativ-journalist-pascal-hesse/#comments Mon, 06 Feb 2017 13:38:47 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29211
Pascal Hesse

Berlin: Drei Landtagswahlen und die Bundestagswahl stehen bevor – für die Piratenpartei Deutschland ein guter Zeitpunkt, sich kommunikative Verstärkung zu holen: Seit dem 6. Februar hat die 2006 gegründete Partei einen neuen Pressesprecher. Der Bundesvorstand konnte den Essener Journalisten und Publizisten Pascal Hesse für diese wichtige Aufgabe gewinnen.

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir mit Pascal einen erfolgreichen und gut vernetzten Journalisten für uns gewinnen konnten. Er hat bereits mehrfach unter Beweis gestellt, dass er ein hervorragendes Gespür für politische Zusammenhänge besitzt und diese auch in seine journalistische Arbeit mit einfließen lassen kann. Mit diesen Fähigkeiten ist er für uns genau der Richtige und ich freue mich riesig auf die Zusammenarbeit mit ihm“, betont Patrick Schiffer, seit August 2016 Bundesvorsitzender der Piratenpartei.

In den vergangenen zehn Jahren war Hesse als freier Journalist für verschiedene lokale, regionale und bundesweite Medien tätig – unter anderem für die Zeitungstitel ‚WAZ’ und ‚NRZ’ der in NRW ansässigen ‚FUNKE Mediengruppe’, das Essener Stadtmagazin ‚INFORMER’ sowie die ‚Borbecker Nachrichten’. Ebenfalls war er unter anderem bereits als Autor für die Wochenzeitung ‚DIE ZEIT’, das Magazin ‚FOCUS’ sowie das Medienmagazin ‚JOURNALIST’ des ‚Deutschen Journalisten-Verbands’ (DJV) tätig. Hesse gehört dem NRW-Landesvorstand des DJV an und ist zugleich Vorsitzender des DJV Essen-Mülheim-Oberhausen. Mitglied der Piratenpartei ist der 30-jährige hingegen nicht.

Zum Schwerpunkt seiner journalistischen Arbeit zählten bislang vor allem investigative Recherchen in Politik und Wirtschaft. Bundesweite Bekanntheit erlangte Hesse im vergangenen Sommer, als er die Lebenslauf-Lüge der nunmehr ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Petra Hinz aufdeckte. Die Politikerin hatte ihr Abitur, ihr Studium, zwei Staatsexamina und den Beruf als Juristin frei erfunden. Aufgrund des öffentlichen Drucks legte sie ihr Mandat im Deutschen Bundestag kurz darauf nieder.

„Als Journalist habe ich mich viel mit Misswirtschaft, Intransparenz, Vetternwirtschaft und Korruption beschäftigt – Themen, denen auch die PIRATEN bundesweit den Kampf angesagt haben. Ich habe die PIRATEN als smarte und moderne Verfechter des Verbraucher- und Datenschutzes kennenlernen dürfen, die sich ebenso als Kämpfer für freie Bildung wie auch als Bollwerk gegen transatlantische Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP verstehen. Das hat mir imponiert“, betont Hesse.

Der neue Bundespressesprecher soll die Kommunikation der Piratenpartei Deutschlands bei den bevorstehenden Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sowie bei der Bundestagswahl am 24. September unterstützen. Soweit möglich, wird Hesse in begrenztem Umfang weiterhin investigativ journalistisch und publizistisch tätig sein. Als Ansprechpartner für Journalistinnen und Journalisten ist der neue Bundespressesprecher über die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei Deutschlands in Berlin erreichbar.


Kontaktdaten:

Pascal Hesse
Bundespressesprecher
Bundesgeschäftsstelle, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Telefon 030 / 60 98 97 511
Fax 030 / 60 98 97 519

Postadresse:
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9a
10115 Berlin

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10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/#comments Wed, 25 Jan 2017 19:07:48 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28929 Von Julia Reda.

Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
  • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
  • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
  • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
  • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

2. Eine kreative Überschrift twittern

„Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
  • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
  • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

 

3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

 

Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

 

4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

 

Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

 

Im Detail:

Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

2. Upload-Überwachungsverpflichtung

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

 

5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

 

6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

 

FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

 

7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
  • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

 

8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

 

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
  • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

 

9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

Im Detail:

  • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
  • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

 

+ Nicht betroffen: MegaUpload

Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

Im Detail:

  • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

 

Was du tun kannst

Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

 

Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

Um mehr zu erfahren, sieh dir unsere englischsprachige Publikation auf Medium an, wo wir kritische Stimmen von vielen Teilhabern versammeln, darunter etwa Mozilla (die Macher von Firefox) und EDRi, die in der EU für deine Rechte im Netz kämpfen.

Und nicht zuletzt: Hilf mit, diesen Artikel zu verbreiten!

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

 

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Patrick Schiffer: Rede zum Dreikönigstreffen in Erlangen https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/patrick-schiffer-rede-zum-dreikoenigstreffen-in-erlangen/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/patrick-schiffer-rede-zum-dreikoenigstreffen-in-erlangen/#respond Mon, 09 Jan 2017 11:00:19 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28815 Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream, liebe Piraten!

Der Landesverband Bayern hat in der Piratenpartei eine ganz besondere Geschichte und Bedeutung. Neben seiner Größe und der zweitgrößten Menge an Mitgliedern hat der Landesverband bereits eine turbulente Geschichte hinter sich. Nachdem er am 6. Januar 2007 in München gegründet wurde, sorgte er erstmalig für Aufruhr bei der Aufdeckung des sogenannten Bayern-Trojaners: Im Januar 2008 veröffentlichte der Landesverband ein Dokument, das nach unbestätigten Angaben aus dem bayerischen Justizministerium stammen soll. Das Schreiben gab die Preise für eine Spionagesoftware, deren Einsatz ein privater Dienstleister anbot, bekannt und wies auf Unklarheiten bei der Kostenübernahme hin.

Das Ministerium nahm zu der Affäre um den sogenannten Bayerntrojaner keine Stellung, doch kam es im September 2008 beim Pressesprecher der Piratenpartei zu einer Hausdurchsuchung. Er wurde verdächtigt, nach der Zuspielung geheimer Dokumente durch einen Informanten „mit der Veröffentlichung des vertraulichen Schreibens das Dienstgeheimnis verletzt und die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindert“ zu haben. Der Landesvorsitzende Stefan Körner forderte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann schließlich im Oktober 2011 aufgrund des Einsatzes des Trojaners in einem offenen Brief zum Rücktritt und den Landtag zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls auf. Im August 2011 startete der Landesverband Bayern eine Initiative für ein landesweites Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Nachdem im November 2012 das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ der Freien Wähler Bayern zugelassen wurde, schlossen sich die PIRATEN 2012 dem Bündnis an. Die Webseite http://www.volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der PIRATEN geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet. Diese Wehrhaftigkeit brauchen wir! Bitte, liebe bayerischen Piraten, erhaltet euch diese Zivilcourage, diesen Mut und diese Angriffslust. Ihr seid ein Vorbild für viele Freiheitskämpfer und gemeinsam stehen wir an eurer Seite.

Brexit und Trump waren nur der Anfang!

Die Wahl des rassistischen Demagogen und Wirtschaftsfreundes Trump ist die Folge eines kapitalistischen Systems, das maßlos geworden ist. Es hat zuviel Gier wuchern lassen und zu tiefe Gräben zwischen oben und unten aufgerissen. Es hat zuviele Verlierer und zuviel Unsicherheit produziert. Das rächt sich jetzt. Selbst den Abgehängten geht es im Westen ganz ausgezeichnet, im Vergleich zum Rest der Welt. Aber das sehen sie nicht, weil sie von dem Versprechen geblendet wurden, dass es immer noch weiter aufwärts geht – aber das tut es nur noch für die Superreichen, deren Olymp immer weiter entfernt ist. Diese Menschen fühlen sich betrogen. Sie brauchen Ventile für ihre Wut, sie brauchen etwas, an dem sie sich aufrichten können. Sie brauchen Feindbilder und Nationalstolz. Beides liefern ihnen Demagogen wie der Arbeiterfeind und Steuerabzocker Trump oder die europäischen Rechten. Und nein, Versprechungen einer FDP, die heute wieder einmal verspricht, dass DU es schaffen kannst, sind keine Antwort auf die offenen Fragen der fehlenden Chancengleichheit und einem Hartz4-System, das die Menschen in ihrer Aussichtslosigkeit gefangen hält. Stück für Stück werden freie, tolerante und offene Gesellschaften deformiert zu hässlichen Gebilden, in denen geneidet und gegeifert statt debattiert und diskutiert wird, in denen irrationale Ängste, Misstrauen, Missgunst und Neid herrschen und Tag für Tag neue Tabus gebrochen werden. Und am Ende fragen wir uns wieder alle gegenseitig, wie es wohl soweit kommen konnte.

Trumps Erfolg ist ein bizarrer Triumph auf dem Schutthaufen eines sozialen, moralischen und geistigen Verfalls breiter Bevölkerungsschichten. Die Schuld dafür tragen die politischen Eliten. Und zur bitteren Wahrheit gehört nun einmal auch, dass Barack Obama viele seiner Chancen nicht genutzt hat. Um nur einige Stichwörter zu nennen: Nahost-Konflikt, Guantanamo, Snowden, der Klimaschutz und viele weitere. Und um ehrlich zu sein: einige gute Initiativen von Obama wurden wohl auch von Repräsentantenhaus und Senat verstümmelt. Das wird Trump zukünftig nicht passieren, er hat die Mehrheit in Haus und Senat und ist damit ein weitaus mächtigerer Präsident als Obama es je war. Das kann für Europa ganz schön was auf die Ohren geben, wenn Putin, Trump und Erdogan unter sich ausmachen, wer was wo und wie bekommt in der neuen Welt der Kotstullen und Rieseneinläufe. Im Ernst, wenn sich Europa nicht ganz schnell neu sortiert, dann werden wir ganz bitter erfahren müssen, was geostrategische und geopolitische Überlegenheit tatsächlich bedeutet und wie unwichtig Moral und Edelmut sind. Wir werden uns noch wundern! Brexit und Trump waren nur der Anfang! Jetzt rächt es sich, dass sich Europa im nationalen Kompetenzgerangel selbst geschwächt hat und keine Einigkeit hat zeigen können. Wir brauchen ein vereinigtes, demokratisch erneuertes und vielfältiges Europa, um diese Herausforderungen bestehen zu können! Und nein, es geht um keinen Kulturkampf! Dies ist vielmehr die Erzählung der Rechten und seit heute auch der SPD. Begibt man sich auf deren Feld, wird man diese Auseinandersetzung verlieren. Die Post-68er und postmaterialistischen Linken verlieren gegenwärtig diese Auseinandersetzungen überall und reihenweise. Wie viele Hinweise, ja Warnschüsse, braucht es noch?

Auch in der Politik ist es niemals zu spät

Es geht um eine schwerwiegende Krise unserer Demokratie und ihrer grundsätzlichen Funktion, dass die Regierenden die Interessen der Regierten zu vertreten haben. Diese Interessen sind zunächst sozio-ökonomischer und nicht kultureller Art. Das Kulturelle bildet und bildete vielmehr immer nur Identifikationsmuster für die sozialen und ökonomischen Verhältnisse ab. Und diese Verhältnisse sind nun mal zu einem guten Teil von den Verteilungsverhältnissen abhängig und Verteilungsfragen sind fast immer Machtfragen. Die Ideologie- und Kulturkämpfe hingegen sind von den Rechten gewollt! Wir haben dazu Antworten mit einem Angebot an die Menschen, dass wir die sozialen und ökonomischen Verhältnisse so gestalten wollen, dass wir wieder als Gemeinwesen funktionieren. Politik findet hier vor unserer Haustür statt. Die Zeiten einer distanzierten Meinung über eine in der Ferne stattfindende Eskalation sind vorbei.

Steinmeier gilt als Architekt der Agenda 2010-Gesetze des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Kurz zur Erinnerung, das war der hochgradig asoziale Plan der SPD in Kooperation mit den Grünen, der die Reichen im Land noch reicher und die Armen noch ärmer gemacht hat. Steinmeier, „der Datenhändler“, hat als verantwortlicher Geheimdienstkoordinator nicht verhindert, dass der BND zwischen 2004 und 2007 einen Datenknoten in Frankfurt anzapfte und Rohdaten an die Amerikaner weiterleitete. Dabei war es dem BND weder technisch möglich noch seitens der NSA erwünscht, Daten von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zuverlässig von der Weitergabe auszuschließen. An seinen unrühmlichen Umgang mit Murat Kurnaz sei hier nur am Rande erinnert. Wenn Murat Kurnaz alt genug und Deutscher wäre, hätte ich ihn als Präsidentschaftskandidat für die Piratenpartei vorgeschlagen. Denn nur, weil Steinmeier vom Habitus her einen ganz passablen Staatsmann abgibt, kann man den nicht gleich zum Präsidenten machen! Dazu gehört mehr! Aber auch wenn er in diesem Amt keinen echten Schaden mehr anrichten kann, ist das erneut ein Zeichen dafür, dass die beiden regierenden Parteien in Deutschland nichts verstanden haben und weiterhin Politik in einer stetig kleiner werdenden Realitätsverzerrungs-Blase machen.

Und wir dürfen es dann auslöffeln, wenn uns Frauke Fucking Petry 2017 mit 20 Prozent aus der Elefantenrunde entgegengrinst? Nein danke! Apropos Petry. Ich wollte noch was zu Seehofer sagen. Mittlerweile frage ich mich, inwiefern sich CSU, AfD und NPD übehaupt noch voneinander unterscheiden. Heute las ich, dass Seehofer damit droht, nicht mehr antreten zu wollen, da ein zukünftiger CSU-Chef … ach, lassen wir das, ist eh nur Selbstbeschäftigung! Mit manchen Zeitgenossen sollte man nicht zuviel Zeit verschwenden, da man sie damit größer macht, als sie sind. Ich kann den Menschen in Bayern nur empfehlen, sich nicht weiter von Horst “Obergrenze” Seehofer blenden zu lassen. Auch die Zukunft Bayerns hängt von den Menschen ab, die hierher kommen und bleiben wollen. Wenn es dafür nicht schon zu spät ist.

“Man darf niemals ‚zu spät‘ sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang.”

Dieses Zitat stammt von Konrad Adenauer, und es sagt im Grunde genommen aus, was viele von uns denken: Eine Mitgliedschaft und die damit verbundene Mitarbeit in der Piratenpartei heißt Engagement auf der richtigen Seite der Macht, um für die Werte von Vielfalt, Freiheit, Selbstbestimmung, Teilhabe, Grundrechten, Gerechtigkeit und Solidarität zu streiten.

Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität!

Ein weiterer Punkt, den Herausforderungen der heutigen Zeit zu begegnen, ist die Formulierung von Zielen im Umgang mit der Digitalisierung.

„Den meisten Amerikanern ist klar, dass es zwei Gruppen gibt, die bei ihren Bewegungen im Land regelmäßig überwacht werden. Die erste Gruppe wird gegen ihren Willen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses überwacht, der sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet. Die zweite Gruppe umfasst alle anderen.“

Dies ist kein Zitat aus einem dystopischen Roman, auch keine Bemerkung eines Managers im Silicon Valley und nicht einmal eines Vertreters der NSA. Es handelt sich um die Aussage eines Beraters der Kfz-Versicherungsbranche über die Vorteile der „Kraftfahrzeugtelematik“ und die erstaunlich weit reichenden Überwachungsmöglichkeiten dieser angeblich vorteilhaften Systeme, die heute schon eingesetzt werden oder sich in Entwicklung befinden. Nach der Branchenliteratur lassen sich diese Daten für eine dynamische Echtzeitbeeinflussung des Fahrverhaltens durch Strafen oder Belohnungen nutzen: in Echtzeit vorgenommene Erhöhung oder Senkung der Versicherungsprämie, finanzielle Strafen oder Gutscheine, Sperrstunden und Motorsperren oder goldene Sterne für zukünftige Vorteile.

In diesem Spiel geht es um den Verkauf eines Zugangs zum Echtzeitfluss unseres alltäglichen Lebens mit dem Ziel, unser Verhalten direkt zu beeinflussen, zu verändern und daraus ein Geschäft zu machen. Es ist das Tor zu einer neuen Welt geschäftlicher Möglichkeiten: Restaurants, die unser Fahrziel sein möchten; Werkstätten, die unsere Bremsbeläge austauschen wollen; Geschäfte, die uns wie die legendären Sirenen anlocken. Da kann es kaum verwundern, dass Google kürzlich ankündigte, Google Maps werde in Zukunft nicht nur die gesuchte Fahrtroute anzeigen, sondern gleich auch Ziele vorschlagen. Unternehmen werden immer mehr alles vernetzen wollen: den Bäcker, das Auto, das Haus und diese Dinge sammeln Daten über uns. Dabei wächst ein Ökosystem von künstlichen Intelligenzen, das diese Daten auswertet und zukünftig berechnet, was wir zu tun gedenken. Der Missbrauch kann sehr groß sein, so dass unsere Grundrechte bedroht werden. Unsere intimsten Bereiche sind berührt, weil dabei unser Privatleben ausgewertet wird. Wir öffnen unsere intimsten Räume für Wirtschaftsgiganten. Und schauen dabei zu! Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität! Der neue Trend! Dobrindt möchte, dass Unternehmen mehr auf unsere Daten Zugriff bekommen, und der Grund dafür ist klar: Wirtschaftswachstum.

Die digitale Revolution ist eine stille Revolution

Leute, bei TTIP sind wir auf die Straße gegangen, aber bei der Digitalisierung macht uns das plötzlich nichts mehr aus? Ja, Entschuldigung, die digitale Revolution ist eine stille Revolution. Mir persönlich ist sie etwas zu still. Denn es handelt sich hier um die jüngste Metamorphose des Kapitalismus. Wir brauchen eine Reform des Kapitalismus, ja eine regelrechte Rückbesinnung auf eine verantwortungsvolle und SOZIALE Marktwirtschaft. Liebe Freunde, wir brauchen eine Anpassung der marktwirtschaftlichen Regeln auf die neue Wirklichkeit der digitalen Revolution. Auf die digitale Revolution folgt eine marktwirtschaftliche Revolution. Eine digitale Transformation muss also auch durch eine wirtschaftliche Transformation begleitet werden!

Desweiteren benötigen wir eine Reform und Wiederbelebung des Sozialliberalismus, denn der aktuelle Liberalismus klüngelt mit Facebook, Google und Co. bereits im Hinterstübchen. Und damit meine ich nicht alleine die FDP, sondern auch Merkel und Gabriel zeigen sich in Sachen Digitalisierung wirtschaftsfreundlich wie eh und je. Was wir im Bereich automatisierter Märkte an der Wall Street schmerzlich erleben mussten, gilt auch hier: Märkten darf im Bereich der Informationsökonomie nicht das Monopol überlassen werden, das Gleichgewicht herzustellen. Eine Welt, die im Begriff ist, sich zu einer Planwirtschaft weniger Spieler zu verwandeln, kostet sie buchstäblich die Autonomie des Einzelnen.

Selbstbestimmung, freiheitliche Werte und Prinzipien gingen in den vergangenen Jahren zunehmend verloren zugunsten demagogischer Aussagen und im Gegenzug aktionistischer Symptombekämpfung. Es braucht uns PIRATEN für eine Wiederbelebung und Neuinterpretation der Freiburger Thesen, sozialliberaler Ideen und für eine Renaissance des Humanismus! Wir brauchen eine dringende Wiederbelebung zukunftgerichteter Werte wie Freiheit und Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass evidenzbasierte Politik weiterhin möglich und machbar ist. Lasst uns gemeinsam Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten dazu einladen, sich mit uns am politischen Diskurs zu beteiligen und sich mehr einzumischen. Diese Zeiten erfordern mehr Forschung, Sachlichkeit und profundes Wissen!

Die Fragen rund um Privatsphäre und Datenschutz als auch die Folgen und Chancen der Digitalisierung werden zwar voraussichtlich bei der kommenden Bundestagswahl eine untergeordnete Rolle spielen. Die Kunst besteht aber darin, diese existentiell wichtigen Fragen mit den vermeintlich wichtigeren politischen Themenfeldern zu verknüpfen. Wir PIRATEN haben trotz vergleichsweise geringer Ressourcen in allen Politikfeldern kreative, konstruktive und weitblickende Initiativen gestartet, wir haben uns weiterentwickelt, wir haben gestritten und gekämpft. Wir waren und sind weiterhin in vielen Feldern die politische Avantgarde. Lasst uns diese Position ausbauen und weiterentwickeln, dann geht es auch wieder bergauf! Ich schließe meine Rede mit einem Zitat von einem berühmten Philosophen Karl Popper:

“Der Vorzug der Demokratie ist, dass ihre Fehler korrigierbar sind, dass Fortschritt über Fehlschritte möglich ist.”

Ich wünsche allen Anwesenden noch eine schöne Geburtstagsfeier und freue mich auf die nächsten Redner.

Ich bin Pirat, weil unsere Art der Politik es mir wert ist.

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Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal ’ne Charta schreiben https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/#respond Sat, 03 Dec 2016 18:58:57 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27529 Vorgestern, am 1.12.2016,  veröffentlichte eine selbst ernannte Gruppe von 27 „Bürgerinnen und Bürgern“, die sich selbst alternativ auch gern als „Experten“ bezeichnet, den Vorschlag für eine „Digitale Charta der EU„.

Die Erstellung hat sich nach Angaben der Autoren über einen Zeitraum von 14 Monaten hingezogen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, denn das Verfassen großer Werke dauert nun mal etwas länger. Viel interessanter ist der Blick auf den Zeitplan: Denn diese Digitale Charta soll bereits am 5.12.2016 in Brüssel vorgestellt werden. Natürlich durch den digitalen Vordenker schlechthin, nämlich Martin Schulz. Genau dieser Herr Schulz, der eben gerade mal nach Berlin wechselt. Sei es drum.

Und bereits hier, ohne auf einzelne Artikel einzugehen, ergeben sich für uns zwei Fragen:

Wieso wurde dieser Vorschlag nicht weit vor seiner Vorstellung den verbliebenen 84 Millionen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und zur Diskussion über den Entwurf eingeladen? 

Sind Transparenz und Bürgerbeteiligung für die 27 keine Grundrechte, die man auch – oder gerade mit digitalen Mitteln (auch Internet genannt) – hätte Vorleben können?

Gerade im Hinblick auf den 5.12.2016 drängt sich hier geradezu der Verdacht auf, dass die 27 selbst ernannten Experten eigentlich gar keine Diskussion zulassen wollten. Dann noch am 1.12.2016 auf der eigenen Homepage zum „Mitdiskutieren“ aufzufordern, grenzt schon fast an Hohn.

Wir sind sicher, dass es weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen, Verbände, Vereine, NGO und viele weitere interessierte Akteure gibt, die sehr gern an der Erstellung des Entwurfs mit gearbeitet hätten.

Darüber hinaus darf es schon verwundern, dass sich im Kreis der 27 ausschließlich deutsche „Bürgerinnen und Bürger“ befinden.

Gerade bei einem Projekt wie diesem ist es unverständlich, dass nicht auch hier die europäischen Mitgliedsländer durch Vereine, Bürger oder Experten in die Erstellung einbezogen wurden. 

Bevor wir uns jedoch einigen ausgesuchten Artikeln widmen, ergibt sich eine Grundsatzfrage:

Was soll diese Charta eigentlich sein?

Zur Erinnerung: Es existiert bereits eine Charta der Grundrechte in der EU (Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh). Auch wenn diese bereits etwas älter ist und angepasst werden sollte, das ist gar keine Frage.

Nun macht man mal eben eine zweite Charta auf, ohne diese in irgendeinen Kontext zur vorhandenen zu stellen.

Das kann man machen, aber genau das provoziert Fragen:

  • Soll diese „Digitale Charta“ die bisherige Grundrechtecharta ersetzen?
  • Wenn ja, warum?
  • Wenn nein, warum dann eine zweite Charta aufmachen?
  • Warum nicht die bisherige Charta um die digitalen Grundrechte ergänzen?

Diese jetzt durch die 27 Verfasserinnen und Verfasser implizit herbeigeführte Trennung in „analoge Grundrechte“ und „digitale Grundrechte“ ist grotesker Nonsens. 

Grundrechte sind Grundrechte, sie gelten überall. Online wie offline. Analog wie digital. Eine Trennung ist absolut sinnlos, ja sogar schädlich. 

Viel sinnvoller wäre es, einen gemeinsamen europaweiten Diskurs anzustoßen, wie die bisherige Grundrechtecharta um die Aspekte aus der zunehmenden Digitalisierung ergänzt und erweitert werden kann.

Beginnen wir mit der Thematik des Urheberrechts in Artikel 22  (Immaterialgüter) – dazu hat sich Julia Reda (MdEP) ausführlich (Link) geäußert. Zitat:

„Bisher wird das Recht auf kulturelle Teilhabe dem Recht  der Urheber*innen vorangestellt, im Entwurf für die Digitalcharta ist es anders herum: Rechteinhabern von Immaterialgüterrechten wird ein  Grundrechtsstatus verliehen; die Interessen der Nutzer*innen kommen nur in Form einer Einschränkung dieses Grundrechts vor, sie werden nicht selbst als Grundrecht formuliert“.

In Anbetracht der Mitarbeit von „Bürgerinnen und Bürgern“, die für die „Zeit“ oder Axel Springer arbeiten, ist das aber nicht verwunderlich. Besonders hier ist es demaskierend, wes Geistes Kind die Verfasser dieser „Charta“ sind.

Und nun zum Anfang des Werks:

Artikel 1

WÜRDE

(1)  Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

(2)  Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

Es ist schon etwas merkwürdig, wenn man hier Technologien und Verfahren, die per se weder eine Gefährdung noch eine Bereicherung darstellen, mal so eben mit verwerflichen „menschlichen bzw. staatlichen“ Handlungen wie der Massenüberwachung gleichsetzt. Hier haben die Verfasser wohl den grundlegenden Unterschied nicht verstanden. Dies erstaunt umso mehr, da man in diesem „Experten“-Gremium eigentlich das erforderliche Wissen hat.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

Insofern BIG DATA dazu beiträgt, durch Algorithmen und KI den Krebs zu besiegen, ist das keinesfalls eine Gefährdung der Menschenwürde. Wenn durch Robotik die Möglichkeit besteht, auch gesundheitlich schwer beeinträchtigten Menschen wieder mehr Teilhabe am Leben zu ermöglichen, dann ist das keine Gefährdung der Menschenwürde.

Wohl eher das Gegenteil.

Aber so weit hat man wohl an dieser Stelle nicht gedacht. Bereits hier wird deutlich, wie wichtig der breite gesellschaftliche Diskurs gewesen wäre. Dann hätte dieses Fiasko in Artikel 1 bereits vermieden werden können.

(3)  Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

Tja, ist schon erstaunlich, wie man die bisherige Schutzfunktion der Grundrechte („Abwehrrechte“ der Bürger gegenüber dem Staat und seinen Institutionen) von den Füßen auf den Kopf stellt.

Diese Rechtsansprüche werden nunmehr auch auf die „Privaten“ ausgeweitet. Wobei man im gesamten Text der Charta vergeblich eine Definition sucht, wer oder was denn diese „Privaten“ nun eigentlich sind.

In normaler Auslegung des Wortes „privat“ sind also demnach auch alle Bürgerinnen und Bürger untereinander verpflichtet, sich an die Rechte aus dieser Charta zu halten bzw. dem anderen diese Rechte zu gewähren.

Da stelle man sich doch das nächste Netzwerktreffen oder den nächsten Raid auf World of Warcraft vor, bei dem die bisherige Frage „Wie geht’s Dir?“ nicht ohne die Benennung des Zwecks der Verwendung dieser Information gestellt werden kann.

Grotesk? Klar, aber genau das beinhaltet Absatz 3 der Charta eben auch.

Wir überspringen an dieser Stelle einfach Artikel 2 und 3 (Freiheit und Gleichheit ist ein großes Wort!) Und wenden uns Artikel 4 zu. Grundsätzlich ist die Intention der Verfasser, die wir hier einmal unterstellen wollen, lobenswert. Artikel 4 soll ein Anti-Überwachungsartikel sein. Das könnten wir auch sofort unterschreiben, wenn der Artikel nicht bereits in Absatz 1, aber insbesondere in Absatz 2 an sich selbst scheitern würde.

Artikel 4

INNERE UND ÄUSSERE SICHERHEIT

(1)  Im digitalen Zeitalter werden innere und Äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

Die willkürliche Verquickung zwischen den „neuen Bedrohungen“ und der Begrenzung der Macht des Staates ist nicht nur unglücklich. Sie suggeriert vielmehr, dass bei analogen Sicherheitsbedrohungen die Macht des Staates weniger begrenzt werden muss. Ganz egal, ob analoge oder digitale Bedrohungen: Die Macht des Staates muss grundsätzlich kontrolliert und begrenzt werden.

(2)  Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

(3)  Eine anlasslose Massenüberwachung findet nicht statt.

Der BND oder der Verfassungsschutz, hier in bester Neusprechmanier als Sicherheitsbehörden verharmlost, werden sich freuen, dass Absatz 2 ihnen in bester de-Maiziere-Manier weiterhin die Tür offen hält, um alles und jeden auszuspionieren. Denn beispielsweise mit der Begründung „Terrorbekämpfung“ werden Absatz 2 und 3 ad absurdum geführt. Absatz 2 manifestiert somit das gegenwärtige System der Allmacht der „Sicherheitsbehörden“. Auch hier wäre es sinnvoller gewesen, den offenen und breiten gesellschaftlichen Diskurs zu suchen, als so etwas klammheimlich zu definieren. Und damit der Demokratie (und auch der in Artikel 3 beschworenen Feiheit) einen Bärendienst zu erweisen.

(4)  Waffensysteme dürfen nicht vollautomatisiert eingesetzt werden.

Ungeachtet der Tatsache, dass es derzeit noch kein vollautomatisches digitales Waffensystem ohne Menscheneingriff gibt, finden wir diesen Absatz sinnvoll und richtig.

Lasst uns noch einen Artikel beleuchten, der für uns als PIRATEN nicht ganz unwesentlich ist. Kernthemenartikel sozusagen.

Wir wissen nicht, zu welcher Tageszeit dieser Artikel 5 geschrieben oder, in welchem Gemütszustand die 27 Verfasser dieses Artikels gewesen sind.

Was wir aber wissen ist, dass seit Jahren Netzaktivisten, Blogger, Hacker, PIRATEN und viele andere für eine freie Meinungsäußerung und gegen jede Zensur kämpfen. Doch genau dieses Recht auf freie Meinungsäußerung wird hier mal eben en passant geopfert und der Zensur die Tür aufgehalten.

Dieser Artikel ist schlicht ein Schlag ins Gesicht aller, die jahrelang genau für diese Werte gekämpft haben.

Artikel 5

MEINUNGSFREIHEIT UND ÖFFENTLICHKEIT

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

Wäre Absatz für sich alleinstehend, hätten wir dem sofort und bedenkenlos zustimmen können.

(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

(3) Ein pluraler Öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Die Absätze 2 – 4 sind wirklich abenteuerlich. Zunächst einmal werfen sie die Frage auf, warum nur digitale Hetze zu verhindern ist, und analoge nicht. Aber auf diesen eklatanten Mangel der gesamten Charta hatten wir ja bereits eingangs hingewiesen. Viel schlimmer ist die Formulierung, dass diese „zu verhindern“ seien. Das „analoge“ Strafgesetzbuch kennt bereits einige Paragraphen, die Beleidigung, Rufschädigung, üble Nachrede, Nötigung, Volksverhetzung und dergleichen unter Strafe stellen; übrigens gibt es diese Paragraphen in allen europäischen Ländern. Dazu müssen diese Straftaten aber erfolgt sein, angezeigt werden und in einer Gerichtsverhandlung festgestellt werden.

„Verhindern“ bedeutet aber, dass das von vornherein nicht passieren darf, dass die Taten also gar nicht begangen werden sollen. Dieser Absatz öffnet jeglichem Zensurvorhaben, automatisiert oder manuell, Tür und Tor. Dazu wird noch Unsicherheit geschaffen, denn es ist nichts wirklich definiert, es wird nichts fachlich geprüft und damit kann heute schon illegal werden, was gestern noch erlaubt war. Ganz ohne Gesetz, ganz ohne Gericht, ganz ohne Verteidigung. Vorauseilender Gehorsam von Anbietern wird die Folge sein – und wohin das führt, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes wirklich nur zu gut. 

Liebe „Experten:

  • Was Ihr hier fordert, ist das Ende der freien Meinungsäußerung.
  • Was Ihr hier fordert, ist Zensur.
  • Was Ihr hier fordert, ist darüber hinaus eine weitere Zementierung der Monopolstellungen von Facebook, Google und Co, denn nur die werden finanziell und technisch in der Lage sein, die von Euch geforderte vorauseilende Verhinderung zu realisieren.
  • Was Ihr hier fordert, ist die weitere Auslagerung der Rechtsdurchsetzung vom Staat auf „private“ Dritte. Outsourcing kann hier nicht das Mittel der Wahl sein!

Dieser Artikel ist unter Berücksichtigung aller bereits aufgeführten Punkte so ziemlich das Demokratiefeindlichste, was Ihr in drei Absätzen unterbringen konntet.

Aber bereits nach den bis hierher zitierten und kommentierten Artikeln wird klar, dass diese „Digitale Charta“ nicht nur in vielen Punkten keine Verbesserung bringt, sondern vielmehr an zentralen Stellen der Meinungsfreiheit und der Demokratie nachhaltig schadet.

Diesen Entwurf der „Digitale Charta“ am 5.12.2016 der EU vorzulegen, sollte sich angesichts dieser Punkte und der zahlreichen Kritiken im Netz von selbst erledigen.

Wir rufen vielmehr dazu auf, diesen Entwurf gemeinsam allen Bürgerinnen und Bürgern, NGO, Verbänden und Vereinen, mit allen Partnern im europäischen Ausland auf einen Stand zu bringen, der die bisher erkämpften Grundrechte schützt und durch sinnvolle digitale Aspekte ergänzt.

Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 

Gastbeitrag der AG Digitalisierung

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https://www.piratenpartei.de/2016/12/03/wenn-man-keine-ahnung-hat-einfach-mal-ne-charta-schreiben/feed/ 0
Strenge Regeln müssen käufliche Politiker verhindern https://www.piratenpartei.de/2016/12/02/strenge-regeln-muessen-kaeufliche-politiker-verhindern/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/02/strenge-regeln-muessen-kaeufliche-politiker-verhindern/#respond Fri, 02 Dec 2016 17:16:27 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27557 Immer wieder lassen sich Politiker vor allem von Wirtschaftsunternehmen für ihre Auftritte und Reden bei diesen Firmen bezahlen. Zuletzt sorgte die sogenannte Rent-a-Sozi-Affäre in diesem Zusammenhang für Schlagzeilen. Hierbei vermittelte die parteieigene SPD-Agentur für Unternehmen und Lobbygruppen exklusive Gespräche mit Ministern, Staatssekretären und weiteren Funktionären der Partei gegen entsprechende Bezahlung.

Aber auch großzügige Geschenke an Politiker und Einladungen zu Essen oder intransparente Geheimgespräche mit Lobbyisten hinter verschlossenen Türen im Bundestag und den Landtagen sind nicht verboten und müssen auch nicht in ausreichendem Umfang veröffentlicht werden.
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der PIRATEN, fordert schärfere Transparenzpflichten und ein Antikorruptionsgesetz, um den Glaubwürdigkeitsverlust von Politikern zu stoppen:

„Wir müssen sicherstellen, dass Abstimmverhalten oder Gesetze nicht von finanzstarken Unternehmen und Lobbyisten erkauft werden können. Es darf nicht einmal der Anschein bei der Bevölkerung entstehen oder aufrechterhalten werden, dass Politiker käuflich sind. Wir müssen das Vertrauen der Bürger in die Politik wieder stärken. Hierzu brauchen wir klare Regeln, die verhindern, dass sich Politiker für Auftritte bei Wirtschaft und Lobbyverbänden bezahlen lassen oder dass Lobbyisten sich im Bundestag bei den Parteien die Klinke in die Hand geben, um Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Und dies, ohne dass verpflichtend und vollständig veröffentlicht werden muss, wer bei welcher Partei wie oft und zu welchem Anlass vorgesprochen hat und woher bereits vorformulierte Gesetzentwürfe tatsächlich stammen.

Wir Piraten wollen ein verpflichtendes Lobbyregister, in dem angegeben wird, welche Lobbyisten mit welchen finanziellen Mitteln oder sonstigen Vergünstigungen in wessen Auftrag und zu welchem Thema Einfluss auf die Politik nehmen und wie häufig sie bei den Parteien mit ihren Anliegen vorstellig werden. Nur so können eine versteckte Einflussnahme erschwert und Verflechtungen zwischen Politik und Wirtschaft offengelegt werden. Ein Antikorruptionsgesetz soll Schlupflöcher für Bestechung schließen. Politiker sollen, wie das Gesetz es vorsieht, nur ihrem Gewissen und nicht wirtschaftlichen Interessen und Zwängen bei der Entscheidungsfindung unterworfen sein. Insofern brauchen wir auch strenge gesetzliche Grenzen für bezahlte Auftritte von Politikern bei Wirtschaftsveranstaltungen und lange Karenzzeiten für einen Wechsel von der Politik in ein Wirtschaftsunternehmen. All das dient der demokratischen Kontrolle und einem Vertrauensgewinn der Politik beim Bürger.“

 

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Internet of ……. https://www.piratenpartei.de/2016/12/02/%ef%bb%bf%ef%bb%bfinternet-of/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/02/%ef%bb%bf%ef%bb%bfinternet-of/#respond Fri, 02 Dec 2016 14:20:05 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27565 Internet of Things Shit

Die Band Spliff wusste es schon in den 1980ern: Computer sind doof.

Damals wurde noch gescherzt, dass es nicht unbedingt gut sei, wenn die Kaffemaschine den Toaster antörnt. Heute wissen wir, dass das zu einem echten Problem werden kann.

Mittlerweile haben viele Anwender verstanden, dass es sinnvoll ist, den eigenen Computer gegen Viren und Trojaner zu schützen. Aber im Zeitalter des Internet of Things wächst die Zahl der mit dem Internet verbundenen Geräte rasant an. Was mit diesem rasanten Zuwachs nicht mithält, ist das Bewusstsein, dass auch diese Geräte Sicherheitslücken haben und angreifbar sind.

Dagegen hilft auch nicht die Überzeugung, dass doch die heimischen Gerätschaften „viel zu uninteressant sind, um gehackt zu werden“. Tatsächlich enthalten die „Dinge des Internets“ (auch Internet of Things, IoT genannt) oft eine Rechenleistung, die vor einigen Jahren noch auf dem Schreibtisch stand und als Arbeitsmaschine genutzt wurde. In der Kombination mit dem Internetzugang werden diese dann für kriminelle Machenschaften sehr interessant, besonders, da es sehr viele dieser Geräte gibt und sie schlechter gewartet und gegen Hackerangriffe geschützt sind als der PC.

In kurzer Folge gab es jetzt zwei Vorkommnisse, die das wachsende Problem deutlich zeigen. Am 21. Oktober 2016 wurde der DNS Service Dyn mit dem Mirai Botnetz(*) angegriffen. Dieses Netz besteht aus hunderttausenden von gekaperten Geräten, darunter auch viele Webcams.

Am 27. November 2016 begann dann ein weitflächiger Ausfall des IP-Netzes der Telekom. Etwa 900.000 Anschlüsse waren davon betroffen. Es stellte sich heraus, dass dies ein Angriffsversuch war, mit dem DSL-Router infiziert werden sollten.

Dies sind mittlerweile keine Einzelfälle mehr, sondern nur die prominenteren Fälle. Mit Sicherheit wird die Zahl der Fälle mit der wachsenden Menge an Geräten weiter ansteigen und es wird auch deutlich gefährlichere Szenarien geben. Wer über ein großes Botnetz verfügt, kann dieses für alle möglichen Angriffe nutzen. Besonders gefährlich wird es, wenn solche gekaperten Geräte innerhalb eines eigentlich gesicherten Bereichs sind, da dann Angriffe hinter der Verteidigungslinie der IT stattfinden können.

Es ist höchste Zeit, dass einerseits die Hersteller solcher Produkte sich mehr Gedanken darüber machen, wie sie die Sicherheit der Geräte garantieren können. Andererseits müssen sich die Anwender darüber klar werden, was sie tun, wenn sie sich mit der großen Masse von Computerknoten im Internet verbinden.

Problematisch dabei ist, dass momentan Hersteller aus Bereichen, die mit IT bisher nichts zu tun hatten, ihre Produkte „internettauglich“ machen. Hier fehlt häufig jegliches Problembewusstsein. Beispielsweise muss man sich die Frage stellen, wie wahrscheinlich es sein wird, dass ein Endkunde auf seiner Deckenleuchte einen Virenscan macht. Werden hier nicht andere Maßnahmen getroffen, dann fängt demnächst der gehackte Toaster die Passwörter für Bankkonto und andere Zugänge ab.

(*) Botnetze bestehen aus gekaperten Computern und anderen Geräten und werden für alle möglichen kriminellen Interessen verwendet. Das gekaperte Gerät wird vom Botnetzbetreiber ferngesteuert und kann für eine Aufgabe spezifische Software hochgeladen bekommen. Die Botnetze werden in vielen Fällen als Mietservice angeboten, um Dinge zu tun wie Spam zu versenden oder Angriffe auf einzelne Server oder ganze Organisationen durchzuführen.

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PIRAT Patrick Breyer beteiligt sich an der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/pirat-patrick-breyer-beteiligt-sich-an-der-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/pirat-patrick-breyer-beteiligt-sich-an-der-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung/#respond Fri, 25 Nov 2016 16:06:35 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28026 Am Montag, dem 28. November 2016 wird die von Digitalcourage organisierte Bürger-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Auch unser Themenbeauftragter für Datenschutz, MdL Patrick Breyer, ist Beschwerdeführer. Im Anschluss an die Pressekonferenz wird die Beschwerdeschrift zusammen mit mehr als 30.000 Unterschriften beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

»Vorratsdatenspeicherung macht uns alle splitternackt.«, begründet Patrick Breyer seine Unterstützung der Verfassungsbeschwerde. »Zielgerichtete Ermittlungen sind rechtsstaatlich, wahllose Massenerfassung ist überwachungsstaatlich. Unser Rechtssystem beruht auf der Unschuldsvermutung. Eine freie Gesellschaft braucht vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation. Dafür lohnt es sich zu kämpfen!«

Hintergrund: Digitalcourage e.V. setzt sich für Informationsfreiheit und Datenschutz ein. Der Verein zieht gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht. Inzwischen hat das Aktionsbündnis schon fast so viel Unterstützung gesammelt wie bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2008. Die neue Verfassungsbeschwerde kann noch bis Sonntag, 27. November 2016, um 24:00 Uhr mit unterstützt werden: https://digitalcourage.de/weg-mit-vds

Die Pressemitteilung von Digitalcourage finden Sie hier: https://digitalcourage.de/presse/pressemitteilungen/pressekonferenz-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-vorratsdatenspeicherung

Mit der Verfassungsbeschwerde soll die Ende 2015 beschlossene Massenüberwachung von Internet- und Telefonkommunikation aufgehalten werden. Ab Juni 2017 sind Kommunikationsanbieter verpflichtet, von allen Kundinnen und Kunden Standortdaten, Zeitpunkt und Dauer von Telefonaten, IP-Adressen und SMS-Daten auf Vorrat zu speichern.

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PIRATEN fordern freien WLAN-Zugang zum Netz https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/piraten-fordern-freien-wlan-zugang-zum-netz/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/25/piraten-fordern-freien-wlan-zugang-zum-netz/#respond Fri, 25 Nov 2016 16:04:58 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28023 Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur WLAN-Störerhaftung sieht Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz und Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, dringenden Handlungsbedarf:

»Wie von uns immer schon befürchtet, hat das WLAN-Gesetz der GroKo total versagt: Die Gerichte fordern weiterhin einen Passwortschutz und machen damit das rechtssichere Angebot offener WLANs in Deutschland unmöglich. Damit droht Deutschland eine WLAN-Wüste zu bleiben. Die GroKo muss jetzt sofort handeln. Passwort- und Identifizierungszwang müssen gesetzlich ausgeschlossen werden, um einen freien Zugang zum Netz sicherzustellen.«

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Ein schwerer Schlag für den Rechtsstaat: BVerfG billigt Aushebelung demokratischer Kontrolle https://www.piratenpartei.de/2016/11/15/ein-schwerer-schlag-fuer-den-rechtsstaat-bverfg-billigt-aushebelung-demokratischer-kontrolle/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/15/ein-schwerer-schlag-fuer-den-rechtsstaat-bverfg-billigt-aushebelung-demokratischer-kontrolle/#respond Tue, 15 Nov 2016 15:55:44 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28011 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. Die Klage sollte die Herausgabe der Selektorenliste gerichtlich erzwingen. Diese Liste enthält Suchmerkmale für die Überwachung elektronischer Datenströme, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst geliefert haben soll. Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, äußert sich wie folgt zu der Entscheidung des BVerfG:

»Die heutige Entscheidung des BVerfG ist ein weiterer herber Rückschlag für die parlamentarische Kontrolle. Parlamentarier sollten auf der gleichen Informationsgrundlage arbeiten und die Regierung kontrollieren können. Wenn das Parlamentarische Kontrollgremium nicht zur Farce geraten soll, muss jeder Bereich des Regierungshandelns einsehbar sein. Das gilt ebenso für die Untersuchungsausschüsse, die notfalls auf gleicher Geheimhaltungsstufe arbeiten müssen, wie das Parlamentarische Kontrollgremium.

Die einzige Lösung ist jetzt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium die NSA- und BND-Selektoren kontrolliert. Es kann nicht im Interesse der Regierung sein, dass sie dem Vorwurf der Vertuschung ausgesetzt ist und die Aufgaben der parlamentarischen Kontrolle durch Regierungsdienstleister übernommen werden.«

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PIRATEN gegen Kandidaten Steinmeier: Unwählbar für uns https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-gegen-kandidaten-steinmeier-unwaehlbar-fuer-uns/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/14/piraten-gegen-kandidaten-steinmeier-unwaehlbar-fuer-uns/#respond Mon, 14 Nov 2016 15:55:00 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28004 Zur Wahl des Bundespräsidenten im Februar nächsten Jahres werden auch die Landtagsfraktionen der Piraten ihre Stimmen abgeben. Zur heutigen Nachricht, dass Aussenminister Steinmeier von SPD, CDU und CSU als gemeinsamer Kandidat aufgestellt wird, äussert sich der Fraktionsvorsitzende der grössten Landtagsfraktion der PIRATEN, Michele Marsching wie folgt:

»Die PIRATEN werden den ausgekungelten Kandidaten Steinmeier nicht wählen. Wir haben von Anfang an klargemacht, dass wir uns für eine Direktwahl eines Bürgerkandidaten einsetzen wollen, um genau eine solche Situation zu verhindern, wie sie jetzt entstanden ist.

Statt eines Bundespräsidenten, der für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Integrationsfigur ist, wird mit Herrn Steinmeier ein Kandidat vorgeschlagen, der in nahezu alle Überwachungsskandale verwickelt war, die in den vergangenen zwei Jahren ans Licht kamen. Wir werden keinen Kandidaten unterstützen, der sich durch Wegducken, Aussitzen und Vernebeln auszeichnet. Der „Fall Kurnaz“ ist nicht vergessen!«

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Überwachungswahn von CDU und SPD stoppen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/11/ueberwachungswahn-von-cdu-und-spd-stoppen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/11/ueberwachungswahn-von-cdu-und-spd-stoppen/#respond Fri, 11 Nov 2016 15:33:07 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27994 Zur gestrigen Einigung von Union und SPD auf ein neues Sicherheitspaket erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer: »Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Polizeibeamte mit Überwachungskameras und Massenscanning von Kfz-Kennzeichen – die Große Koalition versteht Massenüberwachung offenbar als Handlungsauftrag. Ihre Pläne haben wenig mit Sicherheit, aber viel mit Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung zu tun.

Noch bevor das Bundesverfassungsgericht über anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die massenhafte Erfassung von Autofahrern entschieden hat, einigten sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas auf den bundesweiten Einsatz dieses fehleranfälligen und ineffizienten Instruments. Ich werde eine Verfassungsbeschwerde dagegen prüfen. Anstelle von Massenüberwachung wollen wir PIRATEN die Sicherheitsressourcen im Sinne der Effizienz auf gezielte Ermittlungen konzentrieren. Wir brauchen eine nationale Kriminalpräventionsstrategie, aber auch ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins.

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung aber nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden, nicht durch ideologisch begründete Stimmungspolitik.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 11. November 2016 PM 204 / 16

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Bundestagswahl 2017: Stefan Körner zum Spitzenkandidaten der bayerischen PIRATEN gewählt https://www.piratenpartei.de/2016/11/06/bundestagswahl-2017-stefan-koerner-zum-spitzenkandidaten-der-bayerischen-piraten-gewaehlt/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/06/bundestagswahl-2017-stefan-koerner-zum-spitzenkandidaten-der-bayerischen-piraten-gewaehlt/#respond Sun, 06 Nov 2016 15:07:05 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27968 Stefan Körner führt die Piratenpartei Bayern in den Bundestagswahlkampf 2017. Der 47-jährige freiberufliche Softwareentwickler aus Neumarkt in der Oberpfalz wurde auf der Aufstellungsversammlung in Fürth mit überwältigender Mehrheit der Parteimitglieder gewählt (75,9 Prozent). Körner ist verheiratet und hat drei Kinder. Er stand dem Landesvorstand Bayern drei Mal vor.

Danach war er bis Ende August 2016 Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland. Die PIRATEN setzten mit der Wahl Körners den Schwerpunkt im Wahlkampf auf eine gesamtverantwortliche Digitalpolitik.

Stefan Körner: »Allen Abgesängen zum Trotz braucht es die PIRATEN dringender denn je, um den digitalen Wandel in die richtige Richtung zu bringen. Das Zukunftsthema Digitalisierung sollte nicht den technischen Laien der aktuellen Bundesregierung überlassen werden.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 6. November 2016 PM 199 / 16

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PIRAT unterwandert Geheimdienstgipfel https://www.piratenpartei.de/2016/11/04/pirat-unterwandert-geheimdienstgipfel/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/04/pirat-unterwandert-geheimdienstgipfel/#respond Fri, 04 Nov 2016 15:01:00 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27960 Der Bürgerrechtler und Datenschutzexperte der Piratenpartei, Patrick Breyer, diskutiert heute auf dem Geheimdienstgipfel in Berlin mit Verfassungsschutz-Chef Maaßen und BND-Chef Kahl. Bürgerrechtler protestierten vor dem Tagungsort, Grüne und Linke kritisieren die „Alibi-“ bzw. „Showveranstaltung.“

»Welche bessere Gelegenheit als vor der versammelten ‚Community‘ gibt es, Maaßen seine unverschämten Ausfälle zu dem mutigen Whistleblower Edward Snowden vorzuhalten?«, erklärt Breyer zu seiner Teilnahme. »De Maiziere will mit dieser Veranstaltung die skandal-geschüttelten Geheimdienste und ihre Massenüberwachung legitimieren. Um das zu verhindern, ist meine Teilnahme als Geheimdienstgegner ebenso wichtig wie die Proteste vor dem Gebäude.

In einer offenen und demokratischen Gesellschaft sind Geheimdienste nicht nur ein Fremdkörper, sondern ein wuchernder Tumor. Im Namen des Quellenschutzes deckt und finanziert der Verfassungsschutz immer wieder kriminelle Handlungen; der Bundesnachrichtendienst leistet Beihilfe zu systematischen Menschenrechtsverletzungen, Verschleppungen und Drohnentötungen durch die USA. Konsequente Strafverfolgung, polizeiliche Gefahrenabwehr und eine starke Zivilgesellschaft schützen unsere Sicherheit am besten.

Die Geheimdienste haben das öffentliche Vertrauen zurecht verloren und gehören abgeschafft!«

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