Datenschutz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de Sun, 04 Jun 2017 11:20:23 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 https://www.piratenpartei.de/files/2016/12/cropped-logo-piratenpartei2015-150x150.png Datenschutz – Piratenpartei Deutschland https://www.piratenpartei.de 32 32 NRW-Datenschutzbeauftragte segnet Ausweis-Scans der Deutschen Post ab https://www.piratenpartei.de/2017/06/03/nrw-datenschutzbeauftragte-segnet-ausweis-scans-der-deutschen-post-ab/ https://www.piratenpartei.de/2017/06/03/nrw-datenschutzbeauftragte-segnet-ausweis-scans-der-deutschen-post-ab/#respond Sat, 03 Jun 2017 15:43:28 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=34716 In ihrer Antwort an den Themenbeauftragten für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer verteidigt die zuständige nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte die Praxis der Deutschen Post. Das frühere Abtippen der Ausweise halte die BaFin und der Bundesfinanzminister nicht mehr für ausreichend zur „Geldwäscheprävention und Terrorbekämpfung“. Geplant sei lediglich, die nicht benötigten Teile des Ausweises beim Scannen zu schwärzen. Geprüft werde auch, ob ein Scan verzichtbar ist, wenn andere Unternehmen als Banken eine Identifizierung anfordern (weil dann keine Geldwäschegefahr besteht).

Meines Erachtens sind Ausweisdaten viel zu sensibel, als dass ein Einscannen zugelassen werden sollte. Solche Scans können z.B. zur Ausweisfälschung missbraucht werden. Ein Gericht hat bereits zurecht darauf hingewiesen, dass ein elektronisches Einscannen eine ganz andere Qualität aufweist als eine Fotokopie, weil elektronische Daten viel leichter verloren gehen und verkauft werden können. Ich bezweifele, dass die Praxis der Deutschen Post einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten würde.
Patrick Breyer

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Wir wollen kein Dystopia https://www.piratenpartei.de/2017/05/21/wir-wollen-kein-dystopia/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/21/wir-wollen-kein-dystopia/#comments Sun, 21 May 2017 19:34:32 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30266 Ganz ehrlich, wir haben etliche Schlachten um die Privatsphäre gründlich verloren. Ob wir den Krieg, der um die Kontrolle über unsere Daten, unsere Privatsphäre und letztlich unsere Freiheit geführt wird, noch gewinnen können, müssen wir sehen. Aber die Alternative ist ein Dystopia. Eine Welt mit detaillierterer Überwachung und Kontrolle als Orwell sie sich je vorstellen konnte. Also gibt es keine Alternative, als weiter zu kämpfen, auch wenn die Gegner immer dreister werden.

Das größte Problem: Bequemlichkeit

Eines der größten Probleme ist die Bequemlichkeit, die zur Gewohnheit führt. „Bitte geben Sie Ihre Adresse und Telefonnummer an, damit wir Sie beim nächsten Besuch unserer Website automatisch anmelden können“, klingt doch nach einem guten Deal. „Zur Verbesserung der Navigationsergebnisse übermitteln wir Ihre Daten an einen zentralen Server“, also so was wie solidarische Hilfe, kommt ja allen zugute. „Die Spracheingabe überträgt die Audiodaten auf unseren Server, wo sie mit den neuesten Techniken die Spracherkennung macht“, auch klasse, oder? Scheibchenweise haben wir bereits Daten und Privatsphäre für Bequemlichkeit aufgegeben. So ist die Schmerzgrenze für die Vorratsdatenspeicherung nicht mehr so hoch: Ist ja nur zur Terrorbekämpfung! Also bis zur Ausweitung auf Einbrüche. Für die subversiven Äußerungen kommt dann nächstes Jahr, zusammen mit der Pflicht zur Herausgabe von Spracherkennungsdaten, das NetzwerkDurchsetzungsGesetz. Es geht ja nur gegen Hatespeech. Das geschieht diesen miesen Arschlöchern, die im Netz rumpöbeln, recht! Was? Den Justizminister als inkompetent zu bezeichnen, steht mit auf der Liste?

Auch die PKW-Maut will ja die Kennzeichenerfassung ganz ausschließlich zu Abrechnungszwecken nutzen. Strafverfolgung für schwere Kapitalverbrechen ist dann natürlich eine Ausnahme, die jeder unbescholtene Bürger selbstverständlich unterstützt. Ordnungswidrigkeiten sind die nächste logische Konsequenz. Wenn wir schon dabei sind, können wir doch gleich mal erfassen, wer wieviel wo fährt. So ließe sich doch Potenzial z.B. im Versicherungsbereich nutzen. Da fliegen Regeln zur Speicherung von Fluggastdaten und freie Übermittlung der Daten des elektronischen Personalausweises zwischen allen Polizei- und Geheimdiensten ohne jeglichen Richtervorbehalt fast schon unter dem Radar. Wir sind es ja mittlerweile gewohnt, dass alle möglichen Geheimdienste unsere E-Mails lesen, Kameras in allen Geräten anzapfen, Websites unsere Aktivitäten im Netz verfolgen und wirklich jedes einzelne Bit, das wir irgendwo im Netz oder auf unseren mobilen Geräten haben, von mehreren interessierten Organisationen ausgewertet und verkauft wird.

Wir sind bereits gläserne Bürger

Wir sind bereits zu gläsernen Bürgern geworden, teilweise, weil wir leichtfertig unsere Daten mehr oder meist weniger seriösen Firmen überlassen, Geheimdienste und Verbrecher uns ausspionieren und unser Staat unseren rechtlichen Schutz dagegen immer weiter aushöhlt. Wir erinnern uns, Frau Merkel bezeichnete Daten als das neue Öl. Vergessen hat sie dabei, dass es auch bei Öl ein Eigentumsrecht gibt. Meine Daten gehören mir. Wer sie haben möchte, kann ja mal ein Angebot machen, aber kein Kleingeld. Unter sechsstellig pro Barrel wird hier keine Bohrgenehmigung erteilt und die Bohrtiefe ist auch vertraglich begrenzt, um mal bei dieser Metapher zu bleiben. Nicht so passend ist diese Metapher, weil es hier nicht um einen Bodenschatz geht, sondern um unser Privatleben und unsere Freiheit. So, wie die Ausbeutung von Öl uns Umweltverschmutzung und Klimaerwärmung einbrockt, so erodiert fehlende Privatsphäre und Datensouveränität unsere Entscheidungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und die Demokratie. Wir und unser Handeln werden gläsern und nachverfolgbar. Wer sich bewusst ist, ständig beobachtet zu werden, verändert sein Verhalten. Das ist der Punkt, an dem Freiheit aufhört zu existieren.

Die Entwicklung muss zurückgedreht werden

Berichte über individuelle Wählerbeeinflussung in den USA, basierend auf Big Data, waren übertrieben. Aber so sehr weit weg von der Realität sind sie dann nun auch wieder nicht. Die Analyse von den vielen Spuren, die wir im Netz hinterlassen, eignet sich für personenspezifische Werbung. Diese Werbung kann natürlich auch für politische Richtungen sein. Gezieltes Beeinflussen z.B. von Suchergebnissen und Nachrichtenmeldungen, die eine Person erhält, erlaubt da schon eine gewisse Beeinflussung. Wir sind in vielen Aspekten bereits an diesem Punkt angekommen und es ist höchste Zeit, diese Entwicklung nicht nur zu stoppen, sondern zurückzudrehen. Wenn eine öffentliche Stelle ohne mein Wissen oder ohne meine Einwilligung meine Daten haben will, dann sollte sie dazu einen Richterbeschluss benötigen. Nicht, weil ich etwas Unrechtes verbergen will, sondern weil Dinge, die ich nicht freiwillig preisgebe, einfach niemanden etwas angehen. Und wenn ein ausländischer Geheimdienst meine Daten absaugt, dann ist es die Aufgabe unserer Regierung, dem einen Riegel vorzuschieben.

Die meisten Gesetze werden kassiert

Um es ganz klar zu sagen: Unsere Regierung und Verwaltung sind nicht die ungekrönten Herrscher, sie sind unser aller Angestellte und deren Aufgabe ist es, Schaden vom Land und allen Bürgern abzuwehren. Der fortschreitende Verlust der Freiheit und die Erosion der Demokratie gehören zu den schlimmsten Schäden, die man sich vorstellen kann. Angestellte, die nicht ihrer Aufgabe nachkommen, schmeißt man raus. Genau diese Konsequenz brauchen wir endlich. Was die Sicherheitsesoteriker bisher schon angerichtet haben, reicht! Oder sind es verkappte Protagonisten einer Diktatur, die mit diesen Mitteln eine Bevölkerung maximal kontrollieren könnte? Viele der vorangegangenen Gesetze sind bereits vor dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof gescheitert. Dafür bräuchten wir eigentlich eine Three-Strikes-Regel: Wer drei Gesetze verantwortet, die sich als verfassungsfeindlich heraus stellen, ist raus – und das auf Lebenszeit.

In diesem Sinne: Wir PIRATEN sind weder weg noch tot, wir sind jetzt erst recht sauer, weil unsere Themen aktueller denn je sind und die Feinde der Freiheit immer dreister werden.

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Zensur ja, Interesse an Diskussion nein https://www.piratenpartei.de/2017/05/19/netzwerkdurchsetzungsgesetz-zensur-ja-interesse-an-diskussion-nein/ https://www.piratenpartei.de/2017/05/19/netzwerkdurchsetzungsgesetz-zensur-ja-interesse-an-diskussion-nein/#comments Fri, 19 May 2017 17:47:56 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30251 Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik in der ersten Lesung das Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) beraten. Die Piratenpartei lehnt den heute eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken in der jetzigen Form entschieden ab. Der Gesetzentwurf wurde bereits ausführlich kommentiert.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichten, potenziell strafbare Äußerungen auf ihren Plattformen innerhalb streng vorgegebener Zeitfristen zu löschen. Privaten Anbietern wird somit eine Prüfpflicht übertragen, also die Einordnung in zulässige und möglicherweise strafbare Äußerungen, die nicht leicht umzusetzen ist. Bisher wird dies sorgfältig von ordentlichen Gerichten durchgeführt. In der geplanten Formulierung des Entwurfs ist davon auszugehen, dass mehr gelöscht wird als rechtlich notwendig ist. Anbieter werden eine strittige Aussage lieber entfernen, als das Risiko eines Bußgeldes von bis zu 50 Millionen Euro zu riskieren. Automatisierte Zensur-Algorithmen bieten sich dann schnell als scheinbar elegante Lösung für ein wie vom Gesetz gefordertes „wirksames und transparentes Verfahren“ an.

Anja Hirschel - CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de
Anja Hirschel – CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de

Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl, formuliert punktgenau: „Wir stehen für die freie Meinungsäußerung, aber ebenso ist die Würde des Menschen für uns das schützenswerteste Gut. Dazu gehört, dass eine Verfolgung von Straftatbeständen auch im Internet möglich sein muss, aber unter Beachtung der Freiheitsrechte, die das Grundgesetz uns garantiert. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz jedoch bedeutet Zensur durch Privatunternehmen ohne richterliche Kontrolle. Dies können und dürfen wir als freiheitliche Gesellschaft nicht einfach hinnehmen – egal mit welcher blumigen Begründung.“

„Ein Gesetz, das Plattformen nahelegt, vermeintlich strafbare Meinungen voreilig zu löschen, ohne gleichzeitig auch das Löschen erlaubter Inhalte zu sanktionieren, führt zu einem asymmetrischen Anreiz der Plattformbetreiber. Dies wird eine Selbstzensur zur Konsequenz haben, die nur noch Mainstream-Meinungen zulässt. Diese Art von Unterdrückung strittiger Kommentare ist auf jeden Fall zu vermeiden“ ergänzt Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Bundestagswahl.

Sebastian Alscher
Sebastian Alscher

Das Gesetz muss erheblich nachgebessert werden

Den erheblichen Änderungsbedarf bestätigt – ebenso wie zahlreiche unabhängige Verbände – auch die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, wenn Sie fordert, dass das Gesetz erheblich nachgebessert werden müsse. Schliesslich sei das Ziel nicht Zensur, sondern Opfern von Hass zu ihrem Recht zu verhelfen.

„Dass Herr Maas diesen Gesetzentwurf dem Bundestag zur Anhörung vorlegt, obwohl der Antrag zur Notifizierung bereits bei der EU-Kommission vorgelegt wurde zeigt außerdem , dass die Entscheidung des Bundestages für ihn nur eine Formsache zu sein scheint. Eine tatsächliche Möglichkeit der kritischen Auseinandersetzung wird von Anfang an als entscheidungsirrelevant angesehen“ so Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland. „Der nun in Eile eingebrachte Vorstoß stellt aber einen erheblichen Eingriff in unsere Grundrechte dar. Anstatt ihn in aller Schnelle zu beschliessen, muss der Entwurf sorgfältig überarbeitet und die möglichen Folgen intensiv diskutiert werden. Und das nicht vor halb leeren Sitzreihen!“, so Schiffer weiter.

Weitere Quellen
Netzpolitik.org: Bundestagsdebatte: Maas findet sein Hate-Speech-Gesetz gut, alle anderen wollen Änderungen
EU Kommission: Notifizierungsangabe NetzDG

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Schicksalsabend für die Grundrechte: Bundestag peitscht Überwachung durch https://www.piratenpartei.de/2017/04/27/schicksalsabend-fuer-die-grundrechte-bundestag-peitscht-ueberwachung-durch/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/27/schicksalsabend-fuer-die-grundrechte-bundestag-peitscht-ueberwachung-durch/#comments Thu, 27 Apr 2017 12:57:39 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30145 Berlin. Heute Abend am 27. April 2017, beschäftigt sich der Deutsche Bundestag gleich mit vier verschiedenen Gesetzen, die es in sich haben:

  • Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz DSAnpUG-EU (Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822)
  • Änderung des Bundeskriminalamtsgesetzes (Drucksache 18/11163)
  • Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (Drucksachen 18/11162 und 18/11584)
  • Fluggastdatengesetz (Drucksache 18/11501)
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender - Foto: CC-BY-SA Christian Steinmetz
Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender – Foto: CC-BY-SA Christian Steinmetz

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweis (eID) wurde aufgrund des Drucks vieler Sachverständiger, die Mängel festgestellt hatten, von der Tagesordnung heruntergenommen. Aufgeschoben ist sicher nicht aufgehoben. Die kaum freiwillig genutzte Funktion muss optional bleiben.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat in Nordrhein Westfalen für die Bundestagswahl:

„Die Bundesregierung nutzt die aktuell vorherrschende Angst vor terroristischen Bedrohungen zur möglichst widerstandslosen Durchsetzung von Gesetzen, die in einem Umfeld rationaler und sachbezogener Betrachtungsweisen nur sehr schwierig realisierbar gewesen wären. Alle vier genannten Gesetze werden durch die Große Koalition von CDU und SPD durchgesetzt, obwohl ein Großteil der Sachverständigen den Gesetzesvorschlägen an mehreren Stellen schwerwiegende Mängel und in Teilen sogar Verfassungswidrigkeit attestiert hat. Es ist damit bereits jetzt absehbar, dass alle vier Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angefochten werden müssen!“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, erläutert weiter:

„Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wird durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.“

Massiver Umbau des Rechtsstaats

Beim BKA-Gesetz und beim „Gefährder-Gesetz“ geht es um einen massiven Umbau des Rechtsstaats: die Einführung einer Fußfessel für Gefährder, die Datenerfassung und der Zugriff der Polizeibehörden sollen erheblich ausgeweitet werden. Im Mittelpunkt soll ein zentrales Datenbanksystem stehen, bei dem bisherige strikte Zweckbindungsregelungen wegfallen oder abgesenkt werden. Patrick Schiffer dazu: „Thomas de Maizière gibt damit die Losung ‚Jeder ist verdächtig‘ aus, denn wer einmal erfasst wurde, wird langfristig gespeichert. Aus unserer Sicht ist das ein Dammbruch und die Überschreitung einer weiteren roten Linie in Richtung Überwachungsstaat.“

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin - CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin – CC-BY-SA: Fotograf: Rod Meier Model-Space.de

Datensammelwut jetzt auch im Flugverkehr

Das Fluggastdatengesetz ist zudem eine zur Terrorabwehr unnötige, aber zur Kontrolle der Reisebewegungen der Bevölkerung wirksame und deshalb gefährliche Maßnahme. Legalisiert wird damit erstmalig, dass massenhaft Daten gesammelt werden, die nach Belieben der Sicherheitsbehörden nach Mustern und „Auffälligkeiten“ durchsuchbar sind. Bis zur automatisierten Bewertung und Erstellung einer „No fly List“ ist es dann nur noch ein winziger Schritt.

Zur Verabschiedung im Bundestag befindet sich heute ebenfalls das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften. Der neue Paragraf §114 Strafgesetzbuch, genannt „tätlicher Angriff“ ahndet zukünftig Straftaten mit einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe.

PIRATEN plädieren für Augenmaß statt Symbolpolitik

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, dazu:

„Diese Maßnahme ist aus unserer Sicht reine Symbolpolitik. Angriffe gegen Beamte und Rettungskräfte sind bereits jetzt strafbar und können demnach mit aktuell verfügbaren rechtstaatlichen Mitteln geahndet werden. Zudem geht die Diskussion um den Entwurf von einer falschen Grundlage aus, denn eine eigene Fallzählung der „tätlichen Angriffe“ auf Polizeibeamte existiert in der erwähnten Form so nicht. Spezielle ‚Sonderstrafen‘ einzuführen halten wir für den falschen Weg, die Sicherheit von Beamten oder Rettungskräften im Einsatz zu erhöhen. Eine Verbesserung der personellen und materiellen Ausstattung ist hierbei weitaus zielführender. Der Gesetzesentwurf selbst muss zumindest die Regelungen zum Mitführen gefährlicher Gegenstände anhand der sogenannten „Verwendungsabsicht“ berücksichtigen. Es ist zum Beispiel nicht unüblich einen Radschlüssel in einer Unfallsituation bei sich zu haben – ohne dass damit automatisch Peronen gefährdet werden. Auch muss die Rechtssprechung die Möglichkeit des „minderschweren Falles“ erhalten. Soviel Augenmaß muss sein.“

 

 

 

 

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Deep Packet Inspection: GroKo goes China! https://www.piratenpartei.de/2017/04/16/deep-packet-inspection-groko-goes-china/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/16/deep-packet-inspection-groko-goes-china/#comments Sun, 16 Apr 2017 13:00:52 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=30022 Die große Koalition hat im Innenausschuss des Bundestages eine Gesetzesänderung angeschoben, mit der Provider im Kampf gegen Netzstörungen künftig auch sogenannte „Steuerdaten“ auswerten sowie den Datenverkehr „unterbinden“ können.
Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland, reagiert entsetzt:

„Eine Änderung diesen Ausmaßes wird still und leise und möglichst schnell verfasst, obwohl sie weitreichende Folgen beinhaltet. Mit der Option, Datenpakete beliebig zu sortieren, zurückzuweisen oder verlangsamt zu behandeln, können die Provider und auch staatliche Stellen bestimmen, welche Inhalte der Endanwender zur Verfügung hat. Deep Packet Inspection ist für uns eine rote Linie, die unter keinen Umständen überschritten werden darf. Dies bedeutet einen massiven Angriff auf unsere Grundrechte, eine schwere Verletzung der Privatsphäre und einen Ausverkauf an die Telekommunikationskonzerne.“

Die Gesetzesänderung soll die rechtliche Grundlage für die geplanten „Cyber-Feuerwehren“ beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und in der Bundeswehr schaffen. Mit ihr soll die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit ins nationale Recht überführt werden. Den federführenden Innenausschuss des Bundestags hat die Initiative bereits Ende März still und leise passiert, sie soll in der nächsten Sitzungswoche am 27. April kurz vor 23 Uhr vom Plenum ohne weitere Korrekturen verabschiedet werden.

„Man kann sich DPI-Systeme als eine permanente, digitale Leibesvisitation vorstellen, bei der gleichzeitig noch die Taschen aller Kommunikationsteilnehmer durchsucht werden. Mit diesen Überwachungsinstrumenten können Datenpakete durchleuchtet, Dienste diskriminiert und das Nutzerverhalten ausgespäht werden. Die Begründung, es diene der Verhinderung von sogenannten Botnetzen, die infiltrierte Computer als Werkzeug für Angriffe auf fremde Systeme missbrauchen, ist fadenscheinig und absurd. Auch die Abwehr von Cyberangriffen durch Filterung des Datenverkehrs und durch die Trennung „legitimer von maliziöser Kommunikation“ reichen nicht als Gründe für diesen bürgerrechtlichen Dammbruch aus.

Die zunehmende Verbreitung von vernetzten Geräten in Haushalten, genannt „Internet of Things“ (IoT), wird weiterhin die gesellschaftliche Debatte beschäftigen. Die Frage der regelmässigen Sicherheitsupdates muss von Nutzern und Firmen individuell behandelt werden, was nicht steuerbar ist und auch gesetzlich nicht reguliert werden kann. Hier ist Aufklärung und eine gesellschaftliche Debatte darüber vonnöten, die Verbraucher über die Gefahren aufzuklären und ihr Bewusstsein über die Risiken zu schärfen. Wenn schon Gesetze dazu erarbeitet werden, dann sollten sie vorschreiben, dass es Prüfungen gegen nicht update-fähige IoT-Geräte geben muss und der Verbraucher effektiv geschützt wird.“

, ergänzt Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Die geplanten Abwehrmaßnahmen gegen DDos-Angriffe durch sogenannten Bot-Netzwerke, die das Überlasten der Internetstruktur eines Anbieters zur Folge haben können, beinhalten unangenehme Nebenwirkungen. Es handelt sich um schwere Eingriffe in die Integrität des Datenverkehrs. Welche Websites oder Dateien ein Nutzer anwählt oder welche Dienste genutzt werden, gehen den Provider nichts an. Deep Packet Inspection wird von autoritären Regimen wie China, dem Iran und zunehmend auch von der Türkei verwendet, um den gesamten Internetverkehr der Nutzer zu überwachen und zu filtern.

Zitat aus dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland:
„Einen staatlichen Zwang zur Filterung oder Manipulation übertragener Daten darf es nicht geben. Eine konsequente Gleichbehandlung aller Daten in neutralen Netzwerken kann nur dann wirklich sichergestellt werden, wenn diese grundsätzlich ohne Ansicht der Inhalte und unabhängig davon, wer der Absender oder Empfänger ist, übertragen werden. Die Analyse der zu übertragenden Daten mittels Deep Packet Inspection darf vom Staat nicht verlangt und den Betreibern der Teilnetzwerke des öffentlichen Internets nicht erlaubt werden.“

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Bayerischer Innenminister verlangt polizeilichen Zugriff auf Whatsapp: Die Sicherheitslücke namens Grundgesetz https://www.piratenpartei.de/2017/04/05/bayerischer-innenminister-verlangt-polizeilichen-zugriff-auf-whatsapp-die-sicherheitsluecke-namens-grundgesetz/ https://www.piratenpartei.de/2017/04/05/bayerischer-innenminister-verlangt-polizeilichen-zugriff-auf-whatsapp-die-sicherheitsluecke-namens-grundgesetz/#comments Wed, 05 Apr 2017 10:24:56 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29974 Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat eine „erschreckende Sicherheitslücke“ entdeckt. Für ihn ist es „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Offenbar ist dem gelernten Juristen Herrmann Artikel 10 des Grundgesetzes bisher entgangen. Unter einer Sicherheitslücke versteht man bei Softwareprodukten, etwa einem Messenger, einen Fehler, durch den ein fremdes Programm mit Schadwirkung oder ein Angreifer in ein Computersystem eindringen kann.

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann interpretiert den Begriff der Sicherheitslücke eher eigenwillig: Für ihn ist es eine „erschreckende Sicherheitslücke“ und „grob fahrlässig“, dass die Polizei private Nachrichten von Bürgern in Messengern wie WhatsApp nicht mitlesen kann. Dabei sollte der gelernte Jurist Herrmann eigentlich so weit mit dem Grundgesetz vertraut sein, um zu wissen, dass laut Artikel 10 Absatz 1 das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis unverletzlich sind. Weshalb also sollten für die zeitgemäße Kommunikation per Internet plötzlich andere Regeln gelten als für die guten alten, analogen Methoden wie Briefe oder Telefonate? Das Internet ist kein Produkt, welches von Außerirdischen auf einem anderen Planeten mit anderen Rechtsgrundlagen entwickelt wurde, sondern eine annähernd in Echtzeit funktionierende Kommunikationstechnologie von dieser Welt.

Der Inhalt geht niemanden etwas an

Ob nun Siegelwachs oder PGP zum Schutz privater Nachrichten benutzt wird, ist völlig gleichgültig: Der Inhalt geht niemanden etwas an, abgesehen vom Verfasser und dem Adressaten der Nachricht. Selbstverständlich müssen dem Staat Möglichkeiten eingeräumt werden, um in bestimmten Fällen mit rechtlich zulässigen Methoden und nach rechtskonformer Anordnung der Judikative genau diese Nachrichten erfassen und auswerten zu können. Doch diese Vorgehensweise darf eben nur in diesen Fällen eingesetzt werden. Massenhafter Gebrauch, oder gar die Erhebung zum Standardprozedere, verstoßen schlichtweg gegen den schon zitierten Artikel 10 unseres Grundgesetzes. Und machen wir uns nichts vor: Wird die sichere Verschlüsselung von WhatsApp geschwächt oder gar verboten, führt das nur dazu, dass Schwerverbrecher und Terroristen auf einen andere Messenger umsteigen – sofern sie diese überhaupt nutzen. Man schnappt also die dümmsten Terroristen, nimmt dafür aber in Kauf, die private Kommunikation unbescholtener Bürger unsicher zu machen. Was sagt es über gewählte und vereidigte Amtspersonen aus, wenn wir Bürger ihnen dauernd erklären müssen, welche rechtlichen Restriktionen ihnen das Grundgesetz für die Ausübung ihres Amtes auferlegt?

Kein Recht auf unbegrenzten Zugriff durch die Behörden

Nochmal zum Mitschreiben, Herr Herrmann: Es hat Ihnen egal zu sein, ob es Bewegungsdaten durch Smartphone-Nutzung oder digitalisierte Dokumente sind, die wir auf irgendeinem Server auf dieser Welt in einer Cloud lagern. Sobald diese Daten aus dem intimen oder privaten Bereich stammen, gibt es keinerlei Anlass und kein Recht auf den unbegrenzten Zugriff durch Ihre Behörden. Das ist keine Sicherheitslücke, sondern ein Grundrecht! Auch das ewige Argument der Strafverfolgungsbehörden und Sicherheitsfanatiker, dass nur unbegrenzter Zugriff auf alle Daten aller Bürger die Vorbeugung schwerster Straftaten und Terrorattacken sicherstellen kann, zieht nicht. Dann könnte man in vorauseilender Vorsorge gleich alle Briefe öffnen, alle Bargeld-Zahlungen registrieren, alle Fahrkartenautomaten verwanzen, die Smart Devices aller Haushalte auswerten und die daraus gewonnenen Daten direkt in Ihr Ministerium zur Auswertung schicken lassen; aber abgesehen von dem Arbeitsaufwand ist es den Organen einer freiheitlich verfassten, demokratischen Staatsordnung eben nicht erlaubt, so zu handeln. Das macht den kleinen Unterschied zu totalitären Systemen aus.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für digitale Räume

Wo würde man dann die Grenze ziehen? Hätten als nächstes die Kamera- und Mikrofonmodule von Smart-TVs eine Standleitung zum BKA? Käme nach dem Pflichtrauchmelder die Pflichtinstallation einer Überwachungskamera im Wohnungsflur? Wir müssen jetzt die grundlegende Weichenstellung vornehmen und unabhängig von der verwendeten Technologie festlegen, dass die gute alte Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung auch für digitale Räume zu gelten hat. Persönliche und personenbezogene Daten gehören ihren Erzeugern und nur diese bestimmen, wie und in welchem Umfang sie freigegeben und verwendet werden!

Eine freie Gesellschaft wird ohne starken Datenschutz in Unfreiheit münden: Wenn erst mal Serviceroboter im Haushalt helfen, Einkäufe erledigen, Bedürftige pflegen oder auch nur dem Spiel und der Unterhaltung dienen, kann es nicht angehen, dass diese Daten aus dem persönlichen und Intimbereich von Millionen von Menschen so transparent und auswertbar würden wie die von Labormäusen. Unsere Gesellschaft braucht einen starken Schutz der Digitalen Privatsphäre und muss sich dem Grundsatz verpflichten, dass „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ Konsumenten nicht von vornherein die freie Nutzbarkeit ihrer Daten vorschreiben dürfen.

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Neues Bundesdatenschutzgesetz: Bequemlichkeit schlägt Grundrechte https://www.piratenpartei.de/2017/03/09/neues-bundesdatenschutzgesetz-bequemlichkeit-schlaegt-grundrechte/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/09/neues-bundesdatenschutzgesetz-bequemlichkeit-schlaegt-grundrechte/#comments Thu, 09 Mar 2017 14:12:13 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29624 Heute am späten Nachmittag will der Bundestag über die „Zukunft des Datenschutzrechts“ debattieren. Die Bundesregierung legt eine Novelle des Daten­schutzrechts vor.

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist dazu da, um den europäischen Staaten einen verbindlichen Datenschutz-Mindeststandard vorzugeben. Die deutsche Regierung nutzt den deutschen Umsetzungsentwurf aber, um die Rechte Betroffener stark zu beschneiden. Einige der neuen Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz.

Informationelle Selbstbestimmung bedeutet:

Betroffene haben grundsätzlich das Recht

  • auf die Information, dass ihre Daten gespeichert werden,
  • auf Auskunft darüber, welche ihrer Daten gespeichert werden,
  • auf die Berichtigung und Löschung ihrer Daten

Das einzuhalten ist umständlich für viele Ermittlungs- und sonstige Behörden, Krankenkassen und alle möglichen Unternehmen. Dafür hat die Bundesregierung Verständnis und deshalb einige Paragraphen geschaffen, die auf einen Satz hinauslaufen: Bequemlichkeit geht vor Datenschutz.

Betroffene muss man laut § 23 nicht über eine Datenweitergabe informieren, wenn „offensichtlich ist, dass sie im Interesse der betroffenen Person liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung verweigern würde“. Wie praktisch. Wenn es also zuviel Aufwand bedeuten würde, Datenschutzvorschriften einzuhalten, Betroffene zu informieren oder Daten von Betroffenen zu löschen, können sich Behörden und Unternehmen künftig auf §§ 32, 33 und 35 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes berufen, die besagen, dass ein solcher Aufwand für sie zu unbequem wäre.

Auch Krankenversicherte sollen sich mal nicht so haben, wenn die ungefragte, automatisierte Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten dafür sorgt, dass sie das kriegen, was sie wollen, sagt §37. Da ist es okay, Datenschutzauflagen zu kippen, zum Beispiel, wenn per Smartwatch Gesundheitsdaten gegen Beitragsminderungen eingetauscht werden. Für gestresste Ermittlungsbehörden gibt es den § 29, der sicherstellt, dass sie nach Herzenslust ermitteln können, ohne zum Beispiel versehentlich Betroffene informieren zu müssen. Sie können die europäischen Vorgaben ignorieren, „soweit durch ihre Erfüllung Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen.“

Irgendein lachender Dritter findet sich immer, um unveräußerliche Rechte zu veräußern zu können, damit die Datenquellen sprudeln. Laut einiger Unionspolitiker sind Daten „das Rohöl des 21. Jahrhunderts“ und man wird alles versuchen, um sie ungestört zu fördern. Bis hin zum Bruch der Grundrechte.

Auswertung des Gesetzesentwurfs zum neuen BDSG

(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

Nachfolgend findet ihr zum überarbeiteten Datenschutzgesetz einen differenzierten Kommentar des Datenschutzbeauftragten der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Krone, in Zusammenarbeit mit Anja Hirschel, unserer Bundestags-Spitzenkandidatin aus Baden-Württemberg:

Anja Hirschel kommentiert dazu: „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde mit dem Ziel eingeführt, die Datenschutzniveaus der Mitgliedsländer so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Angeblich führe dies automatisch zu einem insgesamt höheren Standard – doch oft gelang nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Besondere Schutzvorschriften, etwa für Internetnutzer oder zur Videoüberwachung, hat die EU nicht übernommen. Außerdem gilt es zu beachten, dass die Verordnung durch Öffnungsklauseln und delegierte Rechtsakte eine Reihe an Dingen offen lässt, die durch die einzelnen Länder eigenständig geregelt bzw. ergänzt werden können. Zu befürchten ist daher ein weiterhin unterschiedliches Datenschutzrecht, anstatt der versprochenen Einheitlichkeit.

Deutschland übernimmt durch den Gesetzesentwurf zu einem neuen Datenschutzgesetz (BDSG) eine geradezu hervorragende Initiative. Einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften umfasst das noch geltende BDSG 48 Paragrafen, der neue Entwurf wurde auf 85 Paragrafen erweitert! Hinzu kommt eine Vielzahl an Änderungen in anderen, betroffenen Gesetzen, insbesondere die Sicherheit betreffend. Da der Umfang der Änderungen erheblich ist, hier nur der Kommentar zu einigen Passagen, die für die Bürger von besonderem Interesse sind, da diese am unmittelbarsten auf das Privatleben Einfluss nehmen. Dabei geht es um die Rechte der betroffenen Person, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken, und die Befugnisse und Rechte der Betroffenen hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht.“

Passage I.

1. Informationelle Selbstbestimmung

Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur durch die Umsetzung der Rechte des Betroffenen auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten umgesetzt werden. Hier schränkt die EU-DS-GVO bereits das bestehende BDSG ein und der neue Gesetzesentwurf geht noch einmal darüber hinaus. Dies widerspricht der EU-Grundrechtscharta. Die so geregelte Information zur Videoüberwachung lässt den Verantwortlichen einen zu großen Spielraum.

2. Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

In § 32 werden die (scheinbar lästigen) Informationspflichten bei der Erhebung von Daten eingeschränkt und unterlaufen, Art. 13, 23 DS-GVO (hier sind Ausnahmen ausdrücklich wegen eines „unverhältnismäßigen Aufwandes“ nicht vorgesehen). Es wird in § 33 Abs. 1 bereits von einer Informationspflicht abgesehen, wenn die „ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen der jeweiligen Stellen gefährdet“ würde. Zudem wird der Begriff „öffentliche Sicherheit“ in „öffentliche Ordnung“ bewusst juristisch verfälscht und in seiner Anwendungsmöglichkeit verwässert.

3. Löschung

§ 35 Abs. 1 schränkt das Recht auf die Löschung von Daten unzulässig ein. Dies kann dazu führen, dass Hard- und Softwarehersteller sich darauf berufen, dass eine Löschung zuviel Aufwand bedeute, anstatt Produkte zu entwickeln, die diese Norm befolgen.

4. Gesundheitsdaten

§ 37 Abs. 1 erlaubt zusätzlich die Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten ohne Zustimmung des Betroffenen durch automatisierte Verfahren bei Versicherungsverträgen. Bisher war dies so nicht möglich, da bei Gesundheitsdaten als „besonders schützenswerte Daten“ spezielle Auflagen eingehalten werden mussten, gehören sie doch zu den Daten, die den „allerpersönlichsten Lebensbereich“ betreffen. Eine Aufweichung dieses besonderen Schutzes widerspricht dem EU-Recht.

Passage II.

1. Zweckbindung

Seit es den Datenschutz gibt, ist eines der wesentlichen Elemente die sogenannte Zweckbindung. Dies gilt mit der DS-GVO zwar weiter, das neue BDSG weicht diesen Grundsatz jedoch in verfassungswidriger Weise auf. Die §§ 23-25 führen nicht dazu, dass der Betroffene in geeigneter Weise mitwirken kann, wenn der Zweck bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geändert wird. Herausragend ist dabei besonders die Formulierung in §23 Abs, 1: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig…“.
Hier wurde die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen vollständig gestrichen. § 24 stellt damit einen Blankoscheck für die Sicherheitsbehörden aus („Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten“).

Passage III.

1. Informationspflichten bei Datenschutzvorfällen

Die in § 29 formulierten Ausnahmen von der Informationspflicht erschließen sich nicht. Weshalb soll bei Datenpannen keine Benachrichtigungspflicht bestehen, wenn „Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen“?
Die DS-GVO kennt keine Daten, die „ihrem Wesen nach“ geheim gehalten werden müssen. Hier fehlt die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen.

2. Aufsicht und Geheimhaltungspflicht

§ 29 Abs. 3 schränkt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden iSd. Art. 58 Abs. 1 DS-GVO gegenüber Berufsgeheimnisträgern ein. Insbesondere öffentliche Stellen wären jeglicher Aufsicht entzogen, z.B. das gesamte öffentliche Gesundheitswesen.
Art. 90 Abs 1 DS-GVO regelt das anders, nämlich mit der Einschränkung „soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Pflicht zur Geheimhaltung in Einklang zu bringen“.
Es wäre keinesfalls hinnehmbar, dass z.B. der gesamte Aktenbestand einer Anwaltskanzlei beschlagnahmt werden könnte.

Da § 203 StGB (Geheimhaltungspflicht) mit der Regelung des § 29 Abs. 3 unterlaufen wird, ist dieser Absatz nicht haltbar.

Sebastian Krone resümiert:
„Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt wird. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.

Die Rechte der Betroffenen werden immer weiter eingeschränkt. Dieses Beispiel kann und darf nicht Schule machen – und besonders nicht in einer eiligen Nachtsitzung im Bundestag durchgewunken werden!“

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https://www.piratenpartei.de/2017/03/09/neues-bundesdatenschutzgesetz-bequemlichkeit-schlaegt-grundrechte/feed/ 1
Handy-Ortung: PIRATEN-Aufruf zu Aktion gegen geheime Massenüberwachung https://www.piratenpartei.de/2017/03/08/handy-ortung-piraten-aufruf-zu-aktion-gegen-geheime-massenueberwachung/ https://www.piratenpartei.de/2017/03/08/handy-ortung-piraten-aufruf-zu-aktion-gegen-geheime-massenueberwachung/#comments Wed, 08 Mar 2017 12:25:24 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29559

Beitrag der Piratenfraktion Schleswig-Holstein.

Die Zahl der Handy-Ortungen durch Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein steigt seit Jahren an. Im vergangenen Jahr sind statistisch gesehen 13 Millionen Handynutzer in Schleswig-Holstein ins Visier der Ermittler gerückt – jeder von uns also gleich mehrfach. Und das, ohne darüber informiert worden zu sein. Dazu der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer:

„Bisher behaupten die Staatsanwaltschaften einfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden. Mit der Aktion ‚Handyortung: Wir wollen’s wissen!‘ treten wir diesem Irrglauben nun entgegen. Wann sich unverdächtige Bürger wo aufhalten, betrifft unsere Privatsphäre und geht niemanden etwas an!“

Die Piratenfraktion stellt auf ihrer Webseite piratenfraktion-sh.de ab heute ein Formular bereit, mit dem Schleswig-Holsteiner der Staatsanwaltschaft mitteilen können, dass sie informiert werden möchten, wenn ihre Handynummer geortet wurde.

Breyer weiter:

„Wir hoffen auf viele Teilnehmer, um Druck zu machen und eine Benachrichtigung der georteten Personen durchzusetzen. Seit Jahren werden Zeit, Ort und Dauer durchgeführter Funkzellenabfragen nicht veröffentlicht – von einer individuellen Benachrichtigung ganz zu schweigen.

Die massenhafte Handyortung unbescholtener Bürger muss aus unserer Sicht verboten, mindestens aber massiv eingeschränkt werden. Es ist unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Zumal aufgrund einer Funkzellenabfrage leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden kann, wer zur falschen Zeit am falschen Ort war.“

Hintergrund: Eine Große Anfrage der Piratenfraktion hatte ergeben, dass nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung geführt hat. Eine Untersuchung durch das Landesdatenschutzzentrum ergab, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit “oftmals nur unzureichend dokumentiert” wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgte “in mehreren Fällen nicht”. Die Landesdatenschutzbeauftragte arbeitet an einem Verfahren zur automatisierten Benachrichtigung georteter Personen.

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It’s the copyright, stupid! https://www.piratenpartei.de/2017/02/19/its-the-copyright-stupid/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/19/its-the-copyright-stupid/#comments Sun, 19 Feb 2017 10:37:57 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29401 Berlin. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete auf einem von Tagesspiegel und Telefónica ausgerichteten „Basecamp“ das Motto „Meine Daten gehören mir“ als zweifelhafte Grundannahme, welche die öffentliche Debatte über Privatsphäre „vernebeln“ würde. (Nachzulesen auch auf Heise Online: De Maizière hält Losung „Meine Daten gehören mir“ für falsch)

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

„Datenschutz sorgt grundsätzlich dafür, dass Personen gegen den Missbrauch ihrer Daten durch Dritte geschützt werden. Das kann nicht einmal der Herr Minister einfach wegreden. Das einzige Supergrundrecht heißt Freiheit. Thomas de Maizière hingegen zieht den Eigentumsbegriff heraus, um in der Datenschutzdebatte die falsche Richtung vorzugeben. Damit liegen Sie komplett falsch, Herr Bundesinnenminister! Es geht nicht nur um Eigentum, wie an einer dinglichen Sache. Es geht um Verwertungsrechte!

Es dürfte bekannt sein, dass die Politik in Deutschland Abmahnern weiterhin das Recht einräumt, ordnungswidrige Urheberrechtsverstöße mit hohen Strafzahlungen belegen zu dürfen. Auf der anderen Seite wandert die Verwertung von persönlichen Daten, Gesundheits- und Fitnessinformationen, Gewohnheiten und Vorlieben ungeschützt in die Datentöpfe von Konzernen. Diese Schieflage gilt es gesetzlich zu verbessern. Sonst darf man sich als Politiker nicht wundern, wenn man als post-faktische Vernebelungsfabrik gilt.“

 

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München leuchtete: Ein Abgesang auf LiMux https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/muenchen-leuchtete-ein-abgesang-auf-limux/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/muenchen-leuchtete-ein-abgesang-auf-limux/#comments Wed, 15 Feb 2017 08:00:10 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29337 München leuchtet – nicht mehr lange. Heute wird die Stadt ihr strahlendes Leuchtturmprojekt ausschalten: Der Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung wird beendet, bis 2020 wird zur proprietären Software von Microsoft zurückgekehrt. So will es die Große Koalition.

Vorangegangen ist dieser Entscheidung eine jahrelange Schlammschlacht gegen die freie Software-Alternative, die von den beiden SPD- und CSU-Bürgermeistern mit wachsender Begeisterung in der Presse geführt wurde. Ihren Höhepunkt erreichten die Anwürfe just in dem Moment, als die neue Microsoft-Konzernzentrale in der Parkstadt Schwabing eröffnet wurde. Sie liegt übrigens in Laufweite zur Accenture-Geschäftsstelle und der neu eingerichteten CSU-Parteizentrale.

Trotz dieses interessanten Umstands kam das durch den erklärten Microsoft-Fan Dieter Reiter (SPD) in Autrag gegebene Accenture-Gutachten zu dem Schluss, dass die häufig beschworenen IT-Probleme in der Münchner Stadtverwaltung keineswegs ausschließlich auf das vielgescholtene LiMux zurückzuführen gewesen seien, sondern vielfältige Ursachen hatten: Organisatorische und prozessuale Mängel, veraltete Hardware, mangelhaft gestaltete Benutzeroberflächen und unzureichend geschultes Verwaltungspersonal.

Man wird gegen diese Entscheidung nichts ausrichten können. Die Große Koalition will es so. Und der Opposition im Stadtrat wird nichts anderes übrig bleiben, als die heutige Abstimmung und die darauffolgenden Umstrukturierungsprozesse mit der geballten Faust in der Tasche hinzunehmen.

Ein erneuter Versuch, LiMux nach der Kommunalwahl 2020 wieder einzuführen, wäre vermutlich nicht einmal dann in Sicht, wenn wieder eine rot-grüne Stadtregierung gebildet werden könnte: Es wäre die dritte, kostspielige Umstellung binnen 11 Jahren. Niemand wird den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem kommunalen Haushalt so etwas zumuten wollen. Dafür wird den Bürgern der Stadt der Einsatz und die Bezahlung des kommerziellen Betriebssystems eines Unternehmens zugemutet, das seinen Hauptsitz in den derzeit von einem Donald Trump regierten USA hat: Microsoft Windows.

Ein Betriebssystem, in dessen Quellcode eine Menge Hintertürchen versteckt sein können, mit deren Hilfe sensible Daten abgeschöpft werden. Hintertürchen, die zudem kaum einer bemerken wird, weil der Quellcode nicht offenliegt. Und das ist in Hinblick auf die kommenden Jahre die bei weitem schlechteste Nachricht von allen. Die Große Koalition hat noch gar nicht begriffen, was sie hier alles aufs Spiel setzt.

Ruhe sanft, LiMux. Du wirst schmerzlich vermisst werden.


Weitergehende Informationen:

Heise Online: LiMux-Aus in München: Opposition wettert gegen „katastrophale Fehlentscheidung“

Auch Thomas Ranft, der für die Piraten in der Fraktion „Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ sitzt, fürchtet eine „Verbrennung von Steuergeldern ohne Ende“ und eine „katastrophale Fehlentscheidung“. Nicht LiMux und andere freie Software seien im Kern für den Frust vieler Angestellter in der Verwaltung rund um die IT verantwortlich, sondern „ein Strukturproblem“. Jahrelang habe jedes Referat in diesem Bereich vor sich hingewurschtelt, niemand habe den Hut aufgehabt. Daran werde sich vermutlich auch mit dem Plan, die Organisation der Rechnerlandschaften halbherzig neu zu gestalten, wenig ändern.

„Unterirdisch und hirnrissig“ ist der für Mittwoch im Stadtrat angesetzte Beschluss nach Ansicht Ranfts auch, da in der Wirtschaft längst viele große Firmen auf Open Source umstellten, um nicht zuletzt ihre IT-Sicherheit zu stärken. Mit der Rolle rückwärts zu Microsoft könne die Koalition die Daten der Bürger dagegen auch „gleich ins Weiße Haus schicken“. Völlig offen sei ferner, was mit den 60 bis 70 kommunalen Linux-Programmierern geschehe. Gerade die SPD hätte generell wissen müssen: „So geht man nicht mit den Mitarbeitern um.“ Viele hätten von dem neuen Kurs erst aus den Medien erfahren.

CHIP: München: Bezahlt man 6 Millionen für Microsoft Windows?
Golem: Münchner Stadtrat will Limux rückabwickeln


Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

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https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/muenchen-leuchtete-ein-abgesang-auf-limux/feed/ 5
Nackt im Internet durch Protokollierung? https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/nackt-im-netz-durch-protokollierung-surfer-haben-ein-recht-auf-privatsphaere/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/15/nackt-im-netz-durch-protokollierung-surfer-haben-ein-recht-auf-privatsphaere/#respond Wed, 15 Feb 2017 06:30:41 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29330 Karlsruhe. Im Grundsatz-Rechtsstreit des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) fand heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung statt (Az. VI ZR 135/13).  Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.

„Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Vorsitzender der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, das Ergebnis der Verhandlung.

Breyer: „Unsere Gesellschaft braucht Anonymität!“

Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um etwa das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden existieren“, so der Piraten-Abgeordnete. [2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, sei ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte. Breyer: „Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen.“ Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu brauche unsere Gesellschaft Anonymität. „Unser Leben wird immer digitaler, doch es darf nicht gleichzeitig immer gläserner werden!“, führt Breyer weiter aus.

Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt der Piraten-Abgeordnete die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“ Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.

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Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/ https://www.piratenpartei.de/2017/02/12/bundesgerichtshof-entscheidet-ueber-ausspionieren-von-internetnutzern/#comments Sun, 12 Feb 2017 19:00:06 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=29319 Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung von IP-Adressen muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).

„Ich kämpfe dafür, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter, sein Ziel für die Verhandlung. „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an. Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

Hintergrund: Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Breyer will mit seiner Klage erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

Der EuGH hat 2016 entschieden, dass „der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediendienstes zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ sein muss. Das Landgericht Berlin als Vorinstanz war zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Speicherung der IP-Adresse über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus für die Ermöglichung des Angebots nicht erforderlich ist“. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Bundesrepublik „den Zugriff auf viele ihrer Seiten auch ohne Speicherung der IP-Adresse ermöglicht“. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass „die Speicherung keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit des IT-Systems leistet“.

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10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/#comments Wed, 25 Jan 2017 19:07:48 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28929 Von Julia Reda.

Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
  • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
  • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
  • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
  • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

 

2. Eine kreative Überschrift twittern

„Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
  • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
  • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

 

3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

 

Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
  • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

 

4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

 

Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

 

Im Detail:

Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

2. Upload-Überwachungsverpflichtung

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

 

5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

 

Im Detail:

  • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
  • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
  • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

 

6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

 

FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

 

7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
  • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

 

8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

 

Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

Im Detail:

  • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
  • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
  • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

 

9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

Im Detail:

  • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
  • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

 

+ Nicht betroffen: MegaUpload

Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

Im Detail:

  • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
  • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

 

Was du tun kannst

Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

 

Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

Um mehr zu erfahren, sieh dir unsere englischsprachige Publikation auf Medium an, wo wir kritische Stimmen von vielen Teilhabern versammeln, darunter etwa Mozilla (die Macher von Firefox) und EDRi, die in der EU für deine Rechte im Netz kämpfen.

Und nicht zuletzt: Hilf mit, diesen Artikel zu verbreiten!

Soweit dies durch das Gesetz möglich ist, hat der Schöpfer auf das Copyright und ähnliche oder Leistungsschutzrechte zu seinem Werk verzichtet.

 

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https://www.piratenpartei.de/2017/01/25/10-alltaegliche-dinge-im-netz-die-die-eu-kommission-verbieten-will-oettingers-vermaechtnis/feed/ 2
Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/#respond Fri, 20 Jan 2017 08:12:04 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28887 Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
„Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
  • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
  • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
  • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
  • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
  • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
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https://www.piratenpartei.de/2017/01/20/amnesty-international-belegt-angst-essen-grundrechte-auf-2/feed/ 0
EuGH korrigiert Urteil zu Internet-Überwachung https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/13/eugh-korrigiert-urteil-zu-internet-ueberwachung-2/#comments Fri, 13 Jan 2017 16:09:46 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28780 „Beim vermeintlich anonymen Surfen im Netz ermöglicht die übermittelte Internetkennung (IP-Adresse) eine Rückverfolgung jedes Klicks zum genutzten Anschluss – beispielsweise zur Versendung von Abmahnungen oder für polizeiliche Ermittlungen. Deshalb dürfen Betreiber von Internetportalen wie Spiegel Online nicht einfach jeden Klick ihrer Nutzer mitsamt Kennung auf Vorrat speichern – dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt„, erläutert Kläger Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

„In Deutschland haben wir ein Recht darauf, uns über das Netz ebenso spurenlos zu informieren wie aus der Zeitung oder dem Radio. Dieses im Telemediengesetz verbriefte Recht muss durchgesetzt werden, statt es abzuschaffen, wie von Bundesinnenminister und EU geplant. Solange wir uns schon durch das Lesen von Internetseiten verdächtig machen können oder Konsequenzen wegen unseres Surfverhaltens befürchten müssen, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet!“

Breyer klagt seit Jahren dagegen, dass viele Webseiten des Bundes die Klicks ihrer Besucher ohne deren Einwilligung drei Monate lang aufbewahren und sie damit nachverfolgbar machen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH eingeschaltet hat, verhandelt im Februar weiter über die Klage. Laut EuGH können Internetanbieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Speicherung des Nutzungsverhaltens haben, beispielsweise im Fall von Hackerangriffen. Patrick Breyer will erreichen, dass Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen:

„Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig unbescholtener Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen.“ Ein Gerichtsgutachten und die Praxis einiger Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegten, dass Internetangebote auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können.

Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch Privatpersonen ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können. Plattformbetreiber und Hoster müssen daher schon in der Voreinstellung datenschutzkonforme Webauftritte ermöglichen. Webhoster ohne Internet-Protokollierung nennt etwa die Aktion „Wir speichern nicht!„.

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Patrick Schiffer: Rede zum Dreikönigstreffen in Erlangen https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/patrick-schiffer-rede-zum-dreikoenigstreffen-in-erlangen/ https://www.piratenpartei.de/2017/01/09/patrick-schiffer-rede-zum-dreikoenigstreffen-in-erlangen/#respond Mon, 09 Jan 2017 11:00:19 +0000 https://www.piratenpartei.de/?p=28815 Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer im Stream, liebe Piraten!

Der Landesverband Bayern hat in der Piratenpartei eine ganz besondere Geschichte und Bedeutung. Neben seiner Größe und der zweitgrößten Menge an Mitgliedern hat der Landesverband bereits eine turbulente Geschichte hinter sich. Nachdem er am 6. Januar 2007 in München gegründet wurde, sorgte er erstmalig für Aufruhr bei der Aufdeckung des sogenannten Bayern-Trojaners: Im Januar 2008 veröffentlichte der Landesverband ein Dokument, das nach unbestätigten Angaben aus dem bayerischen Justizministerium stammen soll. Das Schreiben gab die Preise für eine Spionagesoftware, deren Einsatz ein privater Dienstleister anbot, bekannt und wies auf Unklarheiten bei der Kostenübernahme hin.

Das Ministerium nahm zu der Affäre um den sogenannten Bayerntrojaner keine Stellung, doch kam es im September 2008 beim Pressesprecher der Piratenpartei zu einer Hausdurchsuchung. Er wurde verdächtigt, nach der Zuspielung geheimer Dokumente durch einen Informanten „mit der Veröffentlichung des vertraulichen Schreibens das Dienstgeheimnis verletzt und die Arbeit der Ermittlungsbehörden behindert“ zu haben. Der Landesvorsitzende Stefan Körner forderte den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann schließlich im Oktober 2011 aufgrund des Einsatzes des Trojaners in einem offenen Brief zum Rücktritt und den Landtag zur vollständigen Aufklärung des Vorfalls auf. Im August 2011 startete der Landesverband Bayern eine Initiative für ein landesweites Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren. Nachdem im November 2012 das Volksbegehren „Nein zu Studiengebühren in Bayern“ der Freien Wähler Bayern zugelassen wurde, schlossen sich die PIRATEN 2012 dem Bündnis an. Die Webseite http://www.volksbegehren-studiengebuehren.de, die zuvor für die Initiative der PIRATEN geworben hatte, wurde zur Bündniswebseite umgestaltet. Diese Wehrhaftigkeit brauchen wir! Bitte, liebe bayerischen Piraten, erhaltet euch diese Zivilcourage, diesen Mut und diese Angriffslust. Ihr seid ein Vorbild für viele Freiheitskämpfer und gemeinsam stehen wir an eurer Seite.

Brexit und Trump waren nur der Anfang!

Die Wahl des rassistischen Demagogen und Wirtschaftsfreundes Trump ist die Folge eines kapitalistischen Systems, das maßlos geworden ist. Es hat zuviel Gier wuchern lassen und zu tiefe Gräben zwischen oben und unten aufgerissen. Es hat zuviele Verlierer und zuviel Unsicherheit produziert. Das rächt sich jetzt. Selbst den Abgehängten geht es im Westen ganz ausgezeichnet, im Vergleich zum Rest der Welt. Aber das sehen sie nicht, weil sie von dem Versprechen geblendet wurden, dass es immer noch weiter aufwärts geht – aber das tut es nur noch für die Superreichen, deren Olymp immer weiter entfernt ist. Diese Menschen fühlen sich betrogen. Sie brauchen Ventile für ihre Wut, sie brauchen etwas, an dem sie sich aufrichten können. Sie brauchen Feindbilder und Nationalstolz. Beides liefern ihnen Demagogen wie der Arbeiterfeind und Steuerabzocker Trump oder die europäischen Rechten. Und nein, Versprechungen einer FDP, die heute wieder einmal verspricht, dass DU es schaffen kannst, sind keine Antwort auf die offenen Fragen der fehlenden Chancengleichheit und einem Hartz4-System, das die Menschen in ihrer Aussichtslosigkeit gefangen hält. Stück für Stück werden freie, tolerante und offene Gesellschaften deformiert zu hässlichen Gebilden, in denen geneidet und gegeifert statt debattiert und diskutiert wird, in denen irrationale Ängste, Misstrauen, Missgunst und Neid herrschen und Tag für Tag neue Tabus gebrochen werden. Und am Ende fragen wir uns wieder alle gegenseitig, wie es wohl soweit kommen konnte.

Trumps Erfolg ist ein bizarrer Triumph auf dem Schutthaufen eines sozialen, moralischen und geistigen Verfalls breiter Bevölkerungsschichten. Die Schuld dafür tragen die politischen Eliten. Und zur bitteren Wahrheit gehört nun einmal auch, dass Barack Obama viele seiner Chancen nicht genutzt hat. Um nur einige Stichwörter zu nennen: Nahost-Konflikt, Guantanamo, Snowden, der Klimaschutz und viele weitere. Und um ehrlich zu sein: einige gute Initiativen von Obama wurden wohl auch von Repräsentantenhaus und Senat verstümmelt. Das wird Trump zukünftig nicht passieren, er hat die Mehrheit in Haus und Senat und ist damit ein weitaus mächtigerer Präsident als Obama es je war. Das kann für Europa ganz schön was auf die Ohren geben, wenn Putin, Trump und Erdogan unter sich ausmachen, wer was wo und wie bekommt in der neuen Welt der Kotstullen und Rieseneinläufe. Im Ernst, wenn sich Europa nicht ganz schnell neu sortiert, dann werden wir ganz bitter erfahren müssen, was geostrategische und geopolitische Überlegenheit tatsächlich bedeutet und wie unwichtig Moral und Edelmut sind. Wir werden uns noch wundern! Brexit und Trump waren nur der Anfang! Jetzt rächt es sich, dass sich Europa im nationalen Kompetenzgerangel selbst geschwächt hat und keine Einigkeit hat zeigen können. Wir brauchen ein vereinigtes, demokratisch erneuertes und vielfältiges Europa, um diese Herausforderungen bestehen zu können! Und nein, es geht um keinen Kulturkampf! Dies ist vielmehr die Erzählung der Rechten und seit heute auch der SPD. Begibt man sich auf deren Feld, wird man diese Auseinandersetzung verlieren. Die Post-68er und postmaterialistischen Linken verlieren gegenwärtig diese Auseinandersetzungen überall und reihenweise. Wie viele Hinweise, ja Warnschüsse, braucht es noch?

Auch in der Politik ist es niemals zu spät

Es geht um eine schwerwiegende Krise unserer Demokratie und ihrer grundsätzlichen Funktion, dass die Regierenden die Interessen der Regierten zu vertreten haben. Diese Interessen sind zunächst sozio-ökonomischer und nicht kultureller Art. Das Kulturelle bildet und bildete vielmehr immer nur Identifikationsmuster für die sozialen und ökonomischen Verhältnisse ab. Und diese Verhältnisse sind nun mal zu einem guten Teil von den Verteilungsverhältnissen abhängig und Verteilungsfragen sind fast immer Machtfragen. Die Ideologie- und Kulturkämpfe hingegen sind von den Rechten gewollt! Wir haben dazu Antworten mit einem Angebot an die Menschen, dass wir die sozialen und ökonomischen Verhältnisse so gestalten wollen, dass wir wieder als Gemeinwesen funktionieren. Politik findet hier vor unserer Haustür statt. Die Zeiten einer distanzierten Meinung über eine in der Ferne stattfindende Eskalation sind vorbei.

Steinmeier gilt als Architekt der Agenda 2010-Gesetze des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Kurz zur Erinnerung, das war der hochgradig asoziale Plan der SPD in Kooperation mit den Grünen, der die Reichen im Land noch reicher und die Armen noch ärmer gemacht hat. Steinmeier, „der Datenhändler“, hat als verantwortlicher Geheimdienstkoordinator nicht verhindert, dass der BND zwischen 2004 und 2007 einen Datenknoten in Frankfurt anzapfte und Rohdaten an die Amerikaner weiterleitete. Dabei war es dem BND weder technisch möglich noch seitens der NSA erwünscht, Daten von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland zuverlässig von der Weitergabe auszuschließen. An seinen unrühmlichen Umgang mit Murat Kurnaz sei hier nur am Rande erinnert. Wenn Murat Kurnaz alt genug und Deutscher wäre, hätte ich ihn als Präsidentschaftskandidat für die Piratenpartei vorgeschlagen. Denn nur, weil Steinmeier vom Habitus her einen ganz passablen Staatsmann abgibt, kann man den nicht gleich zum Präsidenten machen! Dazu gehört mehr! Aber auch wenn er in diesem Amt keinen echten Schaden mehr anrichten kann, ist das erneut ein Zeichen dafür, dass die beiden regierenden Parteien in Deutschland nichts verstanden haben und weiterhin Politik in einer stetig kleiner werdenden Realitätsverzerrungs-Blase machen.

Und wir dürfen es dann auslöffeln, wenn uns Frauke Fucking Petry 2017 mit 20 Prozent aus der Elefantenrunde entgegengrinst? Nein danke! Apropos Petry. Ich wollte noch was zu Seehofer sagen. Mittlerweile frage ich mich, inwiefern sich CSU, AfD und NPD übehaupt noch voneinander unterscheiden. Heute las ich, dass Seehofer damit droht, nicht mehr antreten zu wollen, da ein zukünftiger CSU-Chef … ach, lassen wir das, ist eh nur Selbstbeschäftigung! Mit manchen Zeitgenossen sollte man nicht zuviel Zeit verschwenden, da man sie damit größer macht, als sie sind. Ich kann den Menschen in Bayern nur empfehlen, sich nicht weiter von Horst “Obergrenze” Seehofer blenden zu lassen. Auch die Zukunft Bayerns hängt von den Menschen ab, die hierher kommen und bleiben wollen. Wenn es dafür nicht schon zu spät ist.

“Man darf niemals ‚zu spät‘ sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang.”

Dieses Zitat stammt von Konrad Adenauer, und es sagt im Grunde genommen aus, was viele von uns denken: Eine Mitgliedschaft und die damit verbundene Mitarbeit in der Piratenpartei heißt Engagement auf der richtigen Seite der Macht, um für die Werte von Vielfalt, Freiheit, Selbstbestimmung, Teilhabe, Grundrechten, Gerechtigkeit und Solidarität zu streiten.

Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität!

Ein weiterer Punkt, den Herausforderungen der heutigen Zeit zu begegnen, ist die Formulierung von Zielen im Umgang mit der Digitalisierung.

„Den meisten Amerikanern ist klar, dass es zwei Gruppen gibt, die bei ihren Bewegungen im Land regelmäßig überwacht werden. Die erste Gruppe wird gegen ihren Willen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses überwacht, der sie zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet. Die zweite Gruppe umfasst alle anderen.“

Dies ist kein Zitat aus einem dystopischen Roman, auch keine Bemerkung eines Managers im Silicon Valley und nicht einmal eines Vertreters der NSA. Es handelt sich um die Aussage eines Beraters der Kfz-Versicherungsbranche über die Vorteile der „Kraftfahrzeugtelematik“ und die erstaunlich weit reichenden Überwachungsmöglichkeiten dieser angeblich vorteilhaften Systeme, die heute schon eingesetzt werden oder sich in Entwicklung befinden. Nach der Branchenliteratur lassen sich diese Daten für eine dynamische Echtzeitbeeinflussung des Fahrverhaltens durch Strafen oder Belohnungen nutzen: in Echtzeit vorgenommene Erhöhung oder Senkung der Versicherungsprämie, finanzielle Strafen oder Gutscheine, Sperrstunden und Motorsperren oder goldene Sterne für zukünftige Vorteile.

In diesem Spiel geht es um den Verkauf eines Zugangs zum Echtzeitfluss unseres alltäglichen Lebens mit dem Ziel, unser Verhalten direkt zu beeinflussen, zu verändern und daraus ein Geschäft zu machen. Es ist das Tor zu einer neuen Welt geschäftlicher Möglichkeiten: Restaurants, die unser Fahrziel sein möchten; Werkstätten, die unsere Bremsbeläge austauschen wollen; Geschäfte, die uns wie die legendären Sirenen anlocken. Da kann es kaum verwundern, dass Google kürzlich ankündigte, Google Maps werde in Zukunft nicht nur die gesuchte Fahrtroute anzeigen, sondern gleich auch Ziele vorschlagen. Unternehmen werden immer mehr alles vernetzen wollen: den Bäcker, das Auto, das Haus und diese Dinge sammeln Daten über uns. Dabei wächst ein Ökosystem von künstlichen Intelligenzen, das diese Daten auswertet und zukünftig berechnet, was wir zu tun gedenken. Der Missbrauch kann sehr groß sein, so dass unsere Grundrechte bedroht werden. Unsere intimsten Bereiche sind berührt, weil dabei unser Privatleben ausgewertet wird. Wir öffnen unsere intimsten Räume für Wirtschaftsgiganten. Und schauen dabei zu! Das Neueste vom Neuen heisst Datensouveränität! Der neue Trend! Dobrindt möchte, dass Unternehmen mehr auf unsere Daten Zugriff bekommen, und der Grund dafür ist klar: Wirtschaftswachstum.

Die digitale Revolution ist eine stille Revolution

Leute, bei TTIP sind wir auf die Straße gegangen, aber bei der Digitalisierung macht uns das plötzlich nichts mehr aus? Ja, Entschuldigung, die digitale Revolution ist eine stille Revolution. Mir persönlich ist sie etwas zu still. Denn es handelt sich hier um die jüngste Metamorphose des Kapitalismus. Wir brauchen eine Reform des Kapitalismus, ja eine regelrechte Rückbesinnung auf eine verantwortungsvolle und SOZIALE Marktwirtschaft. Liebe Freunde, wir brauchen eine Anpassung der marktwirtschaftlichen Regeln auf die neue Wirklichkeit der digitalen Revolution. Auf die digitale Revolution folgt eine marktwirtschaftliche Revolution. Eine digitale Transformation muss also auch durch eine wirtschaftliche Transformation begleitet werden!

Desweiteren benötigen wir eine Reform und Wiederbelebung des Sozialliberalismus, denn der aktuelle Liberalismus klüngelt mit Facebook, Google und Co. bereits im Hinterstübchen. Und damit meine ich nicht alleine die FDP, sondern auch Merkel und Gabriel zeigen sich in Sachen Digitalisierung wirtschaftsfreundlich wie eh und je. Was wir im Bereich automatisierter Märkte an der Wall Street schmerzlich erleben mussten, gilt auch hier: Märkten darf im Bereich der Informationsökonomie nicht das Monopol überlassen werden, das Gleichgewicht herzustellen. Eine Welt, die im Begriff ist, sich zu einer Planwirtschaft weniger Spieler zu verwandeln, kostet sie buchstäblich die Autonomie des Einzelnen.

Selbstbestimmung, freiheitliche Werte und Prinzipien gingen in den vergangenen Jahren zunehmend verloren zugunsten demagogischer Aussagen und im Gegenzug aktionistischer Symptombekämpfung. Es braucht uns PIRATEN für eine Wiederbelebung und Neuinterpretation der Freiburger Thesen, sozialliberaler Ideen und für eine Renaissance des Humanismus! Wir brauchen eine dringende Wiederbelebung zukunftgerichteter Werte wie Freiheit und Selbstbestimmung. Dazu gehört, dass evidenzbasierte Politik weiterhin möglich und machbar ist. Lasst uns gemeinsam Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studentinnen und Studenten dazu einladen, sich mit uns am politischen Diskurs zu beteiligen und sich mehr einzumischen. Diese Zeiten erfordern mehr Forschung, Sachlichkeit und profundes Wissen!

Die Fragen rund um Privatsphäre und Datenschutz als auch die Folgen und Chancen der Digitalisierung werden zwar voraussichtlich bei der kommenden Bundestagswahl eine untergeordnete Rolle spielen. Die Kunst besteht aber darin, diese existentiell wichtigen Fragen mit den vermeintlich wichtigeren politischen Themenfeldern zu verknüpfen. Wir PIRATEN haben trotz vergleichsweise geringer Ressourcen in allen Politikfeldern kreative, konstruktive und weitblickende Initiativen gestartet, wir haben uns weiterentwickelt, wir haben gestritten und gekämpft. Wir waren und sind weiterhin in vielen Feldern die politische Avantgarde. Lasst uns diese Position ausbauen und weiterentwickeln, dann geht es auch wieder bergauf! Ich schließe meine Rede mit einem Zitat von einem berühmten Philosophen Karl Popper:

“Der Vorzug der Demokratie ist, dass ihre Fehler korrigierbar sind, dass Fortschritt über Fehlschritte möglich ist.”

Ich wünsche allen Anwesenden noch eine schöne Geburtstagsfeier und freue mich auf die nächsten Redner.

Ich bin Pirat, weil unsere Art der Politik es mir wert ist.

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Internet of ……. https://www.piratenpartei.de/2016/12/02/%ef%bb%bf%ef%bb%bfinternet-of/ https://www.piratenpartei.de/2016/12/02/%ef%bb%bf%ef%bb%bfinternet-of/#respond Fri, 02 Dec 2016 14:20:05 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27565 Internet of Things Shit

Die Band Spliff wusste es schon in den 1980ern: Computer sind doof.

Damals wurde noch gescherzt, dass es nicht unbedingt gut sei, wenn die Kaffemaschine den Toaster antörnt. Heute wissen wir, dass das zu einem echten Problem werden kann.

Mittlerweile haben viele Anwender verstanden, dass es sinnvoll ist, den eigenen Computer gegen Viren und Trojaner zu schützen. Aber im Zeitalter des Internet of Things wächst die Zahl der mit dem Internet verbundenen Geräte rasant an. Was mit diesem rasanten Zuwachs nicht mithält, ist das Bewusstsein, dass auch diese Geräte Sicherheitslücken haben und angreifbar sind.

Dagegen hilft auch nicht die Überzeugung, dass doch die heimischen Gerätschaften „viel zu uninteressant sind, um gehackt zu werden“. Tatsächlich enthalten die „Dinge des Internets“ (auch Internet of Things, IoT genannt) oft eine Rechenleistung, die vor einigen Jahren noch auf dem Schreibtisch stand und als Arbeitsmaschine genutzt wurde. In der Kombination mit dem Internetzugang werden diese dann für kriminelle Machenschaften sehr interessant, besonders, da es sehr viele dieser Geräte gibt und sie schlechter gewartet und gegen Hackerangriffe geschützt sind als der PC.

In kurzer Folge gab es jetzt zwei Vorkommnisse, die das wachsende Problem deutlich zeigen. Am 21. Oktober 2016 wurde der DNS Service Dyn mit dem Mirai Botnetz(*) angegriffen. Dieses Netz besteht aus hunderttausenden von gekaperten Geräten, darunter auch viele Webcams.

Am 27. November 2016 begann dann ein weitflächiger Ausfall des IP-Netzes der Telekom. Etwa 900.000 Anschlüsse waren davon betroffen. Es stellte sich heraus, dass dies ein Angriffsversuch war, mit dem DSL-Router infiziert werden sollten.

Dies sind mittlerweile keine Einzelfälle mehr, sondern nur die prominenteren Fälle. Mit Sicherheit wird die Zahl der Fälle mit der wachsenden Menge an Geräten weiter ansteigen und es wird auch deutlich gefährlichere Szenarien geben. Wer über ein großes Botnetz verfügt, kann dieses für alle möglichen Angriffe nutzen. Besonders gefährlich wird es, wenn solche gekaperten Geräte innerhalb eines eigentlich gesicherten Bereichs sind, da dann Angriffe hinter der Verteidigungslinie der IT stattfinden können.

Es ist höchste Zeit, dass einerseits die Hersteller solcher Produkte sich mehr Gedanken darüber machen, wie sie die Sicherheit der Geräte garantieren können. Andererseits müssen sich die Anwender darüber klar werden, was sie tun, wenn sie sich mit der großen Masse von Computerknoten im Internet verbinden.

Problematisch dabei ist, dass momentan Hersteller aus Bereichen, die mit IT bisher nichts zu tun hatten, ihre Produkte „internettauglich“ machen. Hier fehlt häufig jegliches Problembewusstsein. Beispielsweise muss man sich die Frage stellen, wie wahrscheinlich es sein wird, dass ein Endkunde auf seiner Deckenleuchte einen Virenscan macht. Werden hier nicht andere Maßnahmen getroffen, dann fängt demnächst der gehackte Toaster die Passwörter für Bankkonto und andere Zugänge ab.

(*) Botnetze bestehen aus gekaperten Computern und anderen Geräten und werden für alle möglichen kriminellen Interessen verwendet. Das gekaperte Gerät wird vom Botnetzbetreiber ferngesteuert und kann für eine Aufgabe spezifische Software hochgeladen bekommen. Die Botnetze werden in vielen Fällen als Mietservice angeboten, um Dinge zu tun wie Spam zu versenden oder Angriffe auf einzelne Server oder ganze Organisationen durchzuführen.

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Ein schwerer Schlag für den Rechtsstaat: BVerfG billigt Aushebelung demokratischer Kontrolle https://www.piratenpartei.de/2016/11/15/ein-schwerer-schlag-fuer-den-rechtsstaat-bverfg-billigt-aushebelung-demokratischer-kontrolle/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/15/ein-schwerer-schlag-fuer-den-rechtsstaat-bverfg-billigt-aushebelung-demokratischer-kontrolle/#respond Tue, 15 Nov 2016 15:55:44 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=28011 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. Die Klage sollte die Herausgabe der Selektorenliste gerichtlich erzwingen. Diese Liste enthält Suchmerkmale für die Überwachung elektronischer Datenströme, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst geliefert haben soll. Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert.

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, äußert sich wie folgt zu der Entscheidung des BVerfG:

»Die heutige Entscheidung des BVerfG ist ein weiterer herber Rückschlag für die parlamentarische Kontrolle. Parlamentarier sollten auf der gleichen Informationsgrundlage arbeiten und die Regierung kontrollieren können. Wenn das Parlamentarische Kontrollgremium nicht zur Farce geraten soll, muss jeder Bereich des Regierungshandelns einsehbar sein. Das gilt ebenso für die Untersuchungsausschüsse, die notfalls auf gleicher Geheimhaltungsstufe arbeiten müssen, wie das Parlamentarische Kontrollgremium.

Die einzige Lösung ist jetzt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium die NSA- und BND-Selektoren kontrolliert. Es kann nicht im Interesse der Regierung sein, dass sie dem Vorwurf der Vertuschung ausgesetzt ist und die Aufgaben der parlamentarischen Kontrolle durch Regierungsdienstleister übernommen werden.«

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Überwachungswahn von CDU und SPD stoppen! https://www.piratenpartei.de/2016/11/11/ueberwachungswahn-von-cdu-und-spd-stoppen/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/11/ueberwachungswahn-von-cdu-und-spd-stoppen/#respond Fri, 11 Nov 2016 15:33:07 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27994 Zur gestrigen Einigung von Union und SPD auf ein neues Sicherheitspaket erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer: »Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Polizeibeamte mit Überwachungskameras und Massenscanning von Kfz-Kennzeichen – die Große Koalition versteht Massenüberwachung offenbar als Handlungsauftrag. Ihre Pläne haben wenig mit Sicherheit, aber viel mit Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung zu tun.

Noch bevor das Bundesverfassungsgericht über anhängige Verfassungsbeschwerden gegen die massenhafte Erfassung von Autofahrern entschieden hat, einigten sich Bundesinnenminister de Maizière und Bundesjustizminister Maas auf den bundesweiten Einsatz dieses fehleranfälligen und ineffizienten Instruments. Ich werde eine Verfassungsbeschwerde dagegen prüfen. Anstelle von Massenüberwachung wollen wir PIRATEN die Sicherheitsressourcen im Sinne der Effizienz auf gezielte Ermittlungen konzentrieren. Wir brauchen eine nationale Kriminalpräventionsstrategie, aber auch ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins.

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung aber nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden, nicht durch ideologisch begründete Stimmungspolitik.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 11. November 2016 PM 204 / 16

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Angriff der SPD-Innenminister auf Privatsphäre im Netz und Verschlüsselung abwehren! https://www.piratenpartei.de/2016/11/08/angriff-der-spd-innenminister-auf-privatsphaere-im-netz-und-verschluesselung-abwehren/ https://www.piratenpartei.de/2016/11/08/angriff-der-spd-innenminister-auf-privatsphaere-im-netz-und-verschluesselung-abwehren/#respond Tue, 08 Nov 2016 15:12:58 +0000 https://errol.piratenpartei-bayern.de/?p=27973 Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Patrick Breyer, warnt vor den Konsequenzen der gestrigen Beschlüsse der SPD-Innenminister: »Die Pläne der SPD-Kontrollfreaks haben wenig mit Sicherheit, aber viel mit Überwachung zu tun. Mit der geforderten Aufhebung des besonderen Schutzes für Internetnutzer droht eine Vorratsdatenspeicherung des Surfverhaltens von uns allen.

Hinter dem Begriff der ‚Quellen-TKÜ‘ verbirgt sich ein Staatstrojaner, der in private Geräte eindringt. Dadurch wäre eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie z. B. WhatsApp benutzt, wirkungslos. Die „roten Sheriffs“ schrecken neben der täglichen Internetüberwachung auch nicht vor weiteren völlig untauglichen Maßnahmen zurück: Der sinnlose Zugriff der Geheimdienste auf unsere Kontodaten, Robocops mit Überwachungskameras ohne abschreckende Wirkung, eine erneute Strafverschärfung für Widerstand gegen Polizeibeamte, obwohl schon die letzte wirkungslos verpufft ist, die Telefonüberwachung Einbruchsverdächtiger, die nicht in einer Bande organisiert sind.

Wir PIRATEN stehen für Freiheit statt Angst. Wir wollen die Überwachungslawine stoppen, solange das noch möglich ist. Wir wollen nicht in einer Welt der Totalüberwachung leben, an der CDU und SPD offenkundig permanent arbeiten.«

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 8. November 2016 PM 200 / 16

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