Artikel Gesundheit Teilhabe

Das Pflegestärkungsgesetz (PSG) – eine Verschlimmbesserung in drei Akten

Im Januar trat die dritte Stufe des Pflegestärkungsgesetz (PSG) in Kraft. Es sollte ursprünglich dazu dienen, die Situation von Pflegebedürftigen, deren Angehörigen und Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern. Tatsächlich aber regt sich vielerlei berechtigte Kritik, die den Lobgesang von Minister Hermann Gröhe zu übertönen beginnt. Anlässlich des deutschen Pflegetages stellen wir uns ebenfalls die Frage nach der Situation der Pflege.

Bereits jetzt, kaum 3 Monate nach Einführung der 3. Stufe kommen die Institutionen, die mit dem Pflegestärkungsgesetz in Berührung kommen, kaum mit der Aufarbeitung nach. Sowohl Kranken- als auch Pflegekassen können den Berg an Umstellungs-Vorgängen der früheren Pflegestufen auf die neuen Pflegegrade nur schwer bewältigen. Die persönliche Begutachtung von Menschen, insbesondere auch der Demenzerkrankten kann nicht durch automatisierte Algorithmen erfolgen, sondern nur durch geeignet geschultes Personal. Dies kostet natürlich zusätzlich Zeit. Es drängt sich zudem die Frage auf, ob Menschen mit körperlichen Einschränkungen möglicherweise nun schlechter gestellt werden. Dies wird aktuell kontrovers diskutiert.

Nach der Einstufung in einen Pflegegrad besteht der Anspruch auf geeignete Hilfs- und Betreuungsangebote. Doch sowohl Tagesklinikplätze als auch Kurzzeitpflegeplätze sind viel zu oft Mangelware. Seit der Einführung der Fallpauschalen nach Diagnose bezogener Fallgruppen (DRG) ist zu beobachten, dass ältere Patienten scheinbar auch immer schneller aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die Anschlusspflege zu leisten ist für Angehörige oft eine kaum zu bewältigende Belastung, zeitlich, finanziell und psychisch. Der Mangel an Unterbringungsmöglichkeiten bis zur vollen Genesung ist erheblich. Sofortige Hilfe bekommen Betroffene nur, wenn sie voraussichtlich länger als 6 Monate hilfebedürftig sind.

Der demografische Wandel sorgt dafür, dass in den nächsten 15 Jahren voraussichtlich doppelt so viele Menschen pflegebedürftig sein werden, ein großer Teil davon mit multimorbiden Krankheitsbildern. Es fehlen aber bereits jetzt Nachwuchskräfte.

„Das Gesundheits- und vor allem das Pflegesystem brauchen deshalb schnell Veränderungen, die nachhaltig greifen. Ein Pflegenotstand, nicht nur, aber gerade in ländlich geprägten Gebieten gefährdet Menschenleben!“

so die Altenpflegerin Sandra Leurs.

Ein anderer großer Aspekt ist die personelle Ausstattung der Einrichtungen. Steigende Betreuungsschlüssel führen zur schleichenden Überforderung des Stammpersonals. Die Zeit für den einzelnen Patienten schrumpft und der zu pflegende Mensch verkommt zu einer abzuarbeitenden „Task-Nummer“.

„Die Gesundheit und Pflege von Menschen darf keine Ware sein. Auf dem Rücken der Pflegekräfte Gewinnmaximierung zu betreiben, Kranke und ihren Krankheitsverlauf abrechnungskonform optimieren zu wollen, das ist einfach nur unmenschlich und zutiefst abzulehnen!“

so Anja Hirschel.

 

Apropos: Im Vergleich zu Schweden mit 2,2 % investiert Deutschland gerade einmal 0,15% des BIP in den Pflegesektor. Das gibt zu denken.

  1. …….unmenschlich und zutiefst abzulehnen…..
    Es ist uns egal. (Punkspruch von 1977)

  2. So werden die zu pflegenden Patienten von Altenheimen und Pflegeversicherung abgezockt!

    So wurde ab 01.01.2017 in verschiedenen Pflegeheimen der Tagessatz um 10% gesenkt, mit der Folge das der Zuschuss der Pflegekasse
    Von 1064,00 € auf ca. 900 € gesenkt wurde, da zwar Bestandssicherung der Altvertäge im Gesetz stand, aber es zu keiner Reduzierung
    des Eigenanteil kommen durfte.
    Netz a
    haben eebenfals versiedene Pflegeheime ab 01.05.2017 ihre Tagessätze wieder um 20 % erhöht mit dem Ergebnis das die Patienten nun
    nur noch den zuletzt gezahlten Zuschuss von 900 € erhalten und nun die Erhöhung komplett aus eigener Tasche zahlen müssen.
    So etwas nennt man geplante gemeinschaftliche Abzocke von Pflegeheimen und Pflegekasse.
    Denn ohne die Reduzierung der Tagessätze hätte die Bestandssicherung der Pflegekasse 1064 € betragen müssen.

    Vielen Dank Herr Minister Gröhe und an den kompletten Bundestag

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