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Videoüberwachungs(verbesserungs)gesetz

Mitten in der Nacht wurden im Bundestag die Gesetzesentwürfe zum „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ angenommen, mit denen drei Maßnahmen beschlossen werden, die die Bürgerrechte unmittelbar betreffen. Im Hauruck-Verfahren wurde eine Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, das den Einsatz von Videokameras beispielsweise in Einkaufzentren erleichtert, den Einsatz von Bodycams bei Polizisten und die Möglichkeit zur allgemeinen Erfassung von Kennzeichen.

In den Augen der Regierungsparteien „stellt der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie auch eine Maßnahme im öffentlichen Interesse dar, um die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen“. Bisher liegt jedoch kein Beweis vor, dass eine Überwachung dies leisten kann.

Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Hessen:

„Offensichtlich nutzt die Regierung das in der Bevölkerung zur Zeit verbreitete Gefühl einer abstrakten Unsicherheit, basierend auf der Illusion eines jederzeit anstehenden Terroranschlags, um diese Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen. Unstrittig ist, dass diese Anschläge mit solchen Maßnahmen gar nicht verhindert werden können, wie selbst Experten in der Anhörung vorgetragen haben. Darüberhinaus nutzten salafistische Straftäter wie Anis Amri gerade die Öffentlichkeit, die durch die Verbreitung der Aufnahmen der Kameras hergestellt werden konnte.“

Die Piratenpartei befürwortet Maßnahmen, welche die tägliche Arbeit der Sicherheitskräfte unterstützen, allerdings nur, wenn diese nicht zu einer Einschränkung der Bürgerrechte führen. Der Einsatz von Bodycams mag dazu grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, allerdings lässt der Gesetzesentwurf laut Anja Hirschel, PIRATEN-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg, aktuell zu viele brisante Fragen offen:

„Sind die resultierenden Aufnahmen gerichtsfest und beweissicher? Wem stehen die Aufnahmen unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung? Ist eine ständige Aufzeichnung geplant oder nur durch manuelle Aktivierung? Ist die aktive Aufnahmefunktion für die Menschen in der Umgebung erkennbar? Wie findet eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung im Vorfeld statt, oder entscheidet dies jeder Beamte selbst je nach Situation?“

Zusätzlich wurde auch die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung angenommen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, handelt es sich hierbei doch um eine umfassende anlasslose Überwachung der Bewegungen von Bürgern im öffentlichen Raum. Dies nur als notwendiges technisches Hilfsmittel zur Ermittlung der Maut zu betiteln, ist laut Hirschel zu einfach gedacht:

„Diese Art von Daten ist viel zu interessant, um nicht vielerlei Begehrlichkeiten entstehen zu lassen. Zunächst wird dies noch mit besonderen Fahndungserfordernissen im Rahmen von Terrorbekämpfung begründet werden, um dann zur allgemeinen Verkehskontrolle immer weiteren Stellen zugänglich gemacht zu werden. Technologie die für Überwachungszwecke geeignet ist, wird früher oder später dafür genutzt.“

Es bleibt zu hoffen, dass diese Paragraphen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand haben werden. Mal wieder.

Quellen:
[1] Drucksache 18/11183, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811183.pdf
[2] Drucksache 18/10939, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810939.pdf
[3] Drucksache 18/10941, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810941.pdf

  1. …..abstrakte Gefahr….Gestern (?) fiel mir auf, das das in der Tagesschau, in den ersten 10 Minuten, eine einzige Religion eine direkte oder Indirekte (Erdogan) Rolle spielte. Mehr Überwachung, mehr Pfefferspray, mehr Waffen, usw. usw. wir sind auf einem guten Weg.
    MfG

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