Allgemein Pressemitteilungen

PIRATEN zum Prostitutionsschutzgesetz – Beschluss verbessert die Lage von Opfern des Menschenhandels nicht

Die PIRATEN im Landtag des Saarlandes kritisieren das heute (7. Juli 2016) im Bundestag verabschiedete Prostitutionsschutzgesetz. Entgegen dem Ziel, künftig einen besseren Schutz von Opfern des Menschenhandels zu erlauben, stigmatisiere es freiwillige Prostituierte und es gebe darüber hinaus verfassungsrechtliche Bedenken.

Seit 2014 arbeitet der Bund an einem neuen Gesetz, welches Prostituierte künftig besser vor Gewalt schützen und es ermöglichen soll, Zwangsprostitution leichter aufzudecken. Das heute verabschiedete Gesetz sieht sich aber starker Kritik gegenüber. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. bezeichnet das Gesetz als ungeeignet, solch menschenrechtswidriges Gebaren aufzudecken. Zudem wünschten sich die freiwlligen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter im Vorfeld eine andere Ausgestaltung des Gesetzes.

»Dass die Kritik von Fachleuten und im Beruf Tätigen hier einfach übergangen und trotz ausführlicher Diskussion heute ein Gesetz verabschiedet wurde, welches völlig an der Lebensrealität der Prostituierten vorbei geht, ist unglaublich«, kritisiert Jasmin Maurer, frauenpolitische Sprecherin der PIRATEN im Landtag des Saarlandes, den Beschluss, und weiter: »Besonders absurd ist die Einführung der Kondompflicht, die sicher nicht überprüfbar ist durch die Exekutive. Aber auch bei den Überwachungsrechten, die sich der Staat hier selbst einräumt, kann man nur den Kopf schütteln.«

Zukünftig soll es so möglich sein, dass die Polizei jederzeit unangemeldet eine Wohnung eines Sexarbeiters oder einer Sexarbeiterin betreten darf – alleine aufgrund der Annahme, dass dort der Prostitution nachgegangen wird Der Bundesrat äußerte bereits im Vorfeld dazu verfassungsrechtliche Bedenken.

Kritisch sieht Maurer auch die Neuerung, dass künftig nach der Anmeldung unter Klarnamen das Mitführen eines sogenannten Hurenpasses erforderlich wird. Dieser soll den Behörden als Meldenachweis für Gewerbstätige dienen: »Dass der Klarname erforderlich ist, ist ein unglaublicher Affront vor dem Hintergrund der sozialen Ächtung dieses Berufes. Die Anmeldung über einen Alias wäre auch praktikabel gewesen und hätte so vor weiterer Stigmatisierung bewahrt. Zudem ist die Einführung der verpflichtenden Gesundheitsberatung eine reine Schaufenstermaßnahme. Keine der Neuerungen verschafft eine Verbesserung der Lage für Zwangsprostituierte, aber eine deutliche Verschlechterung der Lage für freiwillig in diesem Gewerbe tätige Frauen und Männer. Hier hätte der Gesetzgeber mit sinnvolleren Maßnahmen zur unbedingt notwendigen Ahndung der Opfer von Menschenhandel aufwarten müssen«, sagt Maurer.

### Presse-Service der Piratenpartei Deutschland ### Berlin, den 7. Juli 2016 PM 122 / 16

Schreibe einen Kommentar

Kommentare geben nur die persönliche Meinung derjenigen wieder, die sie schreiben. Durch die Bereitstellung der Kommentarfunktion machen sich die Betreiber dieser Website die Kommentare nicht zu eigen und müssen daher nicht derselben Meinung sein. Es gelten die Kommentare-Regeln.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.