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Gastbeitrag von Thomas Mayer

Ist die Störerhaftung wirklich gekippt?

Die Meldung schlug ein: Die Bundesregierung will die Störerhaftung in Deutschland abschaffen. Damit werde es möglich, offenes WLAN anzubieten, ohne dem Risiko einer Abmahnung ausgesetzt zu sein. Doch stimmt das wirklich?

Dank des Verfahrens des PIRATEN Tobias McFadden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und der Stellungnahme des Generalanwalts scheint die Bundesregierung einzusehen, dass die Störerhaftung im neuen Telemediengesetz (TMG) abgeschafft werden muss. So lesen sich die Meldungen der vergangen Tage, seit Angela Merkel angeblich vergangene Woche ein Machtwort gesprochen haben soll.

Wie allerdings der Rechtsanwalt Thomas Stadler feststellt, wird es die Störerhaftung im Prinzip weiter geben. Die Frage ist aber, unter welchen Umständen kein Anspruch auf Unterlassung bei der Rechtsverletzung durch einen Nutzer eines WLAN besteht.

Im bisher vorliegenden Entwurf steht, dass Anbieter zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen vornehmen müssen, um von der Störerhaftung ausgenommen zu werden. Dies kann geschehen, indem das WLAN gegen „unberechtigten Zugriff“ gesichert ist und Nutzer erklären müssen, dass sie keine Rechtsverletzung begehen.

Wie dieser Passus in der nächsten Fassung des Entwurfs aussehen wird, kann aktuell niemand sagen. Er könnte auch so umformuliert werden, dass es für gewerbsmäßige Anbieter Ausnahmeregelungen gibt, nicht jedoch für privat aufgebaute offene Netze. Solange noch kein Gesetzentwurf vorliegt, kann noch keine Entwarnung gegeben werden.

 

Es gibt jedoch noch ein weiteres Problem: Die Bundesregierung reagiert auf rechtlichen Druck, nicht aus Einsicht, dass etwas geschehen muss. Bislang scherte sie sich nicht darum, dass Deutschland beim Angebot von offenem WLAN anderen Ländern weit hinterherhinkt. Die Regierung will die digitale Gegenwart nicht gestalten, geschweige denn den digitalen Wandel und die Zukunft.

Das zeigt sich auch im grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg. Dort findet sich tatsächlich folgender Abschnitt:

„Genauso wichtig wie Straßen sind uns die Datenautobahnen. Deshalb bauen wir das Breitbandnetz flächendeckend aus. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die nachhaltige, digitale Mobilität der Zukunft. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass das Autoland Baden-Württemberg zum Weltmarktführer bei Produkten und Dienstleistungen rund um die Mobilität der Zukunft wird.“

Das wäre schon vor 20 Jahren keine Zukunftsplanung gewesen, heute wirkt schon die Wortwahl anachronistisch: „Datenautobahn“. Da fehlen nur noch „Surfen“ und „Multimedia“.

Auch der Fokus auf den Ausbau des mobilen Internets für den Autoverkehr ist zu kurz gegriffen: Mobilität besteht nicht nur aus Autos, sondern auch aus anderen Verkehrsmitteln. Zukunftsvisionen sehen anders aus.

 

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