Kommentare zu: PIRATEN-Klage kippt deutsche Störerhaftung https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/ Sat, 03 Jun 2017 15:43:04 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.5 Von: Unsere "Sonnenkönigin" https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/#comment-49638 Thu, 12 May 2016 12:44:08 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27099#comment-49638 http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html

8. Warum wird die Störerhaftung nicht uneingeschränkt aufgehoben, wie es etwa die Freifunker fordern?

Das Recht am geistigen Eigentum hat einen hohen Wert in Europa. Deswegen wollen wir seine Durchsetzung sicherstellen. Die Störerhaftung ist ein bewährtes Mittel, um Urheberechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen und dabei die Sorgfaltspflichten aller Beteiligten sachgerecht abzugrenzen. Dort, wo Täter und Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht greifbar sind, ist die Störerhaftung regelmäßig die einzige Möglichkeit, die Rechteinhaber haben, um gegen eine fortdauernde Verletzung ihrer Rechte vorzugehen. Dabei haftet nicht jeder Dritte als Störer, der irgendwie zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat. Voraussetzung der Haftung ist vielmehr, dass der Störer überhaupt in der Lage ist, in zumutbarer Weise Vorkehrungen gegen Rechtsverletzungen Dritter zu treffen. Die Sorgfaltspflichten für Betreiber von öffentlichen WLAN-Zugängen sollen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung konkretisiert werden, und zwar auf möglichst niedrigem Niveau. In anderen Bereichen hat die Rechtsprechung bereits eine differenzierte und fein abgewogene Konkretisierung der jeweiligen Sorgfaltspflichten geleistet. Dieses ausgewogene System sollten wir nicht aufgeben. Unsere Lösung ist daher das Ergebnis einer verantwortungsvollen Interessenabwägung – zwischen den Interessen der möglichen Hotspot-Anbieter und der Nutzer einerseits und dem Interesse der Inhaber von Urheberrechten und des Staates an einer effektiven Strafverfolgung andererseits.

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Von: skreutzer https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/#comment-49637 Wed, 11 May 2016 16:45:56 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27099#comment-49637 Fefe hat darauf hingewiesen, dass auf http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html unter Punkt 8 ausgeführt ist, dass die Störerhaftung nicht komplett abgeschafft wird. Es wäre also dafür zu sorgen, dass die Vorkehrungen für alle, die kein ISP sind und vom Providerprivileg abgedeckt werden, unzumutbar sind, indem der Datenverkehr Ende-zu-Ende-verschlüsselt über die Leitung geht. Im schlechtesten Fall wird man als privater Betreiber zu Man-in-the-Middle (schlecht: SSL-Handshake, gut: pre-shared Keys) oder Deep Packet Inspection genötigt, das vernünftige Ergebnisszenario wäre aber, dass Detektive und die Polizei wieder wie früher vor Ort ermitteln müssten.

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Von: Dieter https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/#comment-49636 Wed, 11 May 2016 16:11:47 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27099#comment-49636 Öhm, das ist so nicht korrekt. Die Störerhaftung bleibt vollständig erhalten, es sei denn, die Nutzer sind identifizierbar (und in dem Fall greift ja die Störerhaftung eh nicht mehr, weil ja der „Schuldige“ zu ermitteln ist). Die Meldung müsste daher korrekt lauten: „Piratenpartei schafft Rechtssicherheit und etabliert Störerhaftung in vollem Umfang“. Glückwunsch dazu, war aber so wohl nicht geplant.

Datails dazu beim Ministerium, http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html
Punkte 1 und 2 (identifizierbare Nutzer), sowie 8-10 (volle Störerhaftung für Freifunker).

Bitte nicht einfach den Müll der PR-Abteilungen nachplappern.

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Von: hans klarsicht https://www.piratenpartei.de/2016/05/11/piraten-klage-kippt-deutsche-stoererhaftung/#comment-49635 Wed, 11 May 2016 16:02:10 +0000 http://www.piratenpartei.de/?p=27099#comment-49635 8. Warum wird die Störerhaftung nicht uneingeschränkt aufgehoben, wie es etwa die Freifunker fordern?

Das Recht am geistigen Eigentum hat einen hohen Wert in Europa. Deswegen wollen wir seine Durchsetzung sicherstellen. Die Störerhaftung ist ein bewährtes Mittel, um Urheberechtsverletzungen im Internet zu bekämpfen und dabei die Sorgfaltspflichten aller Beteiligten sachgerecht abzugrenzen. Dort, wo Täter und Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung nicht greifbar sind, ist die Störerhaftung regelmäßig die einzige Möglichkeit, die Rechteinhaber haben, um gegen eine fortdauernde Verletzung ihrer Rechte vorzugehen. Dabei haftet nicht jeder Dritte als Störer, der irgendwie zu einer Urheberrechtsverletzung beigetragen hat. Voraussetzung der Haftung ist vielmehr, dass der Störer überhaupt in der Lage ist, in zumutbarer Weise Vorkehrungen gegen Rechtsverletzungen Dritter zu treffen. Die Sorgfaltspflichten für Betreiber von öffentlichen WLAN-Zugängen sollen durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung konkretisiert werden, und zwar auf möglichst niedrigem Niveau. In anderen Bereichen hat die Rechtsprechung bereits eine differenzierte und fein abgewogene Konkretisierung der jeweiligen Sorgfaltspflichten geleistet. Dieses ausgewogene System sollten wir nicht aufgeben. Unsere Lösung ist daher das Ergebnis einer verantwortungsvollen Interessenabwägung – zwischen den Interessen der möglichen Hotspot-Anbieter und der Nutzer einerseits und dem Interesse der Inhaber von Urheberrechten und des Staates an einer effektiven Strafverfolgung andererseits.

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