Bildung – Piratenfraktion im Landtag NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de Blog der 20 Piraten - Klarmachen zum Ändern! Wed, 31 May 2017 22:04:58 +0000 de-DE hourly 1 Praxissemester: Die heimliche Kürzung in der Lehrerausbildung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/11/praxissemester-die-heimliche-kuerzung-in-der-lehrerausbildung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/11/praxissemester-die-heimliche-kuerzung-in-der-lehrerausbildung/#respond Wed, 09 Nov 2016 13:27:34 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=451826 Weiterlesen »]]>

Lehramtsstudenten sollten so wie früh wie möglich vor einer Klasse stehen, damit sie nicht nach ein paar Jahren Studium völlig überrascht feststellen: Huch, da sind ja Kinder. Deswegen gibt es seit Februar 2015 in Nordrhein-Westfalen ein sogenanntes Praxissemester, bei dem angehende Lehrkräfte während ihres Master-Studiums knapp sechs Monate lang probeweise unterrichten. Diese sechs Monate hat die rot-grüne Regierung aber gleichzeitig beim Referendariat weggekürzt – ohne sie zu bezahlen.

Das erste halbe Jahr Lehrerausbildung wird also – trotz eines ersten universitären Bachelor-Abschlusses – nicht mehr entlohnt. Klammheimlich spart die Regierung kräftig Geld ein, feiert die Maßnahme aber als Fortschritt. Vertreter der Studierendenschaft protestieren dagegen – mit geradezu moderaten Vorschlägen: Die Initiatorin einer Online-Petition hat auf Basis des Mindestlohns von 8,50 Euro ein monatliches Gehalt von rund 425 Euro ausgerechnet. Das ist rund ein Drittel des ehemaligen Referendariats-Gehalts von über 1200 Euro.

Unter enger Zusammenarbeit mit Vertretern aus der Studierendenschaft hat die Piratenfraktion NRW einen Antrag verfasst, um diese heimliche Kürzungsmaßnahme rückgängig zu machen. „Politiker, Gewerkschaften, Verbände und Ministerinnen sagen andauernd ‚Der Lehrerberuf muss attraktiver werden‘. Doch diese 5 Wörter reichen nicht“, spricht Piraten-Abgeordneter Joachim Paul bei seiner Rede im Landtag NRW die Regierungsbank an. „Sie machen den Lehrerberuf noch unattraktiver, als Ihnen selbst das lieb sein kann.“

Der Piraten-Antrag wurde nun in den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung überwiesen und wird dort weiter diskutiert.

Mehr:

Antrag mit AStA-Vertretern: Lehrerausbildung fair entlohnen

Debatte in Fraktionssitzung: Sollte praktische Lehrerausbildung bezahlt werden?

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G9 jetzt – Farbe bekennen, lieber Landtag! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/10/g9-jetzt-farbe-bekennen-lieber-landtag/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/10/g9-jetzt-farbe-bekennen-lieber-landtag/#respond Wed, 05 Oct 2016 14:13:50 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=451321 Weiterlesen »]]>

Monika Pieper, Bildungspolitische Sprecherin der Piratenfraktion NRW erklärt zur heutigen Landtagsdebatte übver den Antrag der PIRATEN „G9 für Nordrhein-Westfalen jetzt!:

„Das G8 ist in NRW gescheitert. Es fehlt die Akzeptanz bei Eltern, Schülern und Lehrern.

Nur ein G9 mit einer echten sechsjährigen Sekundarstufe I erreicht die von Schülern und Eltern gewünschte Entzerrung und somit mehr Zeit für persönliche Entfaltung und Entwicklung in der Schullaufbahn. Nur ein G9 mit einer echten sechsjährigen Sekundarstufe I beendet die Abkopplung des Gymnasiums von den anderen Schulformen.

Es bringt nichts, noch länger zu warten, ehe man daran geht diesen Fehler auszuräumen. Die grundlegenden Probleme der Schulzeitverkürzung am Gymnasium sowie die mangelnde Akzeptanz sind lange bekannt. Es sollten keine weiteren Jahrgänge in die verkürzte Schullaufbahn geschickt werden.

Die Abgeordneten dieses Landtags tragen die Verantwortung für eine vernünftige Schulpolitik, die für die Menschen gemacht ist, die sie betrifft. Wir brauchen jetzt ein Gesetz, dass die Rückkehr zu G9 für das Schuljahr 17/18 ordentlich regelt.“

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Kinderrechte sind keine Randnotiz! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/06/kinderrechte-sind-keine-randnotiz/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/06/kinderrechte-sind-keine-randnotiz/#respond Wed, 25 Jun 2014 10:09:32 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=435277 Weiterlesen »]]>

Wenn es um das Thema Rechte von Kindern geht, stellt sich wie bei kaum einem anderen Thema über die Fraktionsgrenzen hinweg in den Wortbeiträgen Konsens ein.

Natürlich sind Kinderrechte wichtig. Natürlich ist es gut, dass Kinderrechte durch die UN-Kinderrechtekonvention festgesetzt sind. Natürlich gehören Kinderrechte umgesetzt.

Ein Beispiel für diese Art von Wortbeiträgen, die Kinderrechte und Kindeswohl als fundamentales Gut darstellen und damit durch alle Fraktionen hindurch Kopfnicken auslösen, lieferte kürzlich in der letzten Plenarsitzung des Landtags NRW Ute Schäfer, ihres Zeichens Ministerin für Familie, Kinder, Jugend Kultur und Sport:

„Deswegen möchte ich dem Hohen Hause noch mal zur Kenntnis geben, dass die UN-Kinderrechtskonvention unmittelbar geltendes Recht ist, immer, auch ohne Aufnahme ins Kinderbildungsgesetz. Sie gilt schlicht und einfach“.

Relativiert wird die oben genannte Aussage durch den Innenminister Ralf Jäger im Bericht der Landesregierung zur Broschüre „Uneingeschränkte Rechte für junge Flüchtlinge – Impulspapier zur UN –Kinderrechtekonvention“ der Freien Wohlfahrtspflege NRW. Er sagt darin: „…Ein absoluter Vorrang gegenüber allen anderen Belangen wird dem Wohl des Kindes durch die Formulierung in Art.3 Abs.1 der UN-Kinderrechtekonvention allerdings nicht eingeräumt, …“.

Bei einem Blick in die Lebenspraxis von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und Einrichtungen, die mit ihnen zu tun haben, zeigt sich allerdings, dass der fraktionsübergreifende Konsens, der die Kinder an aller erste Stelle stellt, noch nicht im Alltag angekommen ist. Wem ist z.B. schon bewusst, dass Haftstrafen der Eltern immer auch eine Einschränkung der Rechte der Kinder nach sich ziehen? Dieses Beispiel und ein Blick in die Praxis lehren uns, dass die Kinderrechte noch nicht wirklich in den Köpfen der Menschen angekommen sind.

Es ist bei weitem nicht ausreichend ist, Gesetze zu verabschieden, so wichtig und überfällig diese Schritte auch waren. Denn geltendes Recht heißt nicht, dass die Kinderrechte bei jedem Kind und jedem Jugendlichen wirklich ankommen. Dass die Kinderrechte gelten, heißt auch nicht, dass jeder in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren wirklich weiß, was sie beinhalten oder wie sie umgesetzt werden können..

Deshalb haben wir von der Piratenfraktion im Landtag NRW einen Antrag eingereicht, indem wir die wirkliche Umsetzung der Kinderrechte fordern. Dafür wollen wir geschulte Fachkräfte, in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren, die sich täglich aktiv für die Rechte und Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen. Nur so kann Partizipation von den Kindern und Jugendlichen erfahren und erlebt werden.

Leider sind viele Beteiligungsprojekte oft nur befristet und es lassen sich bei vielen Erwachsenen nach wie vor Bedenken gegenüber der Mitsprache von Kindern und Jugendlichen feststellen. Wir Piraten möchten, dass die Kinder- und Jugendpartizipation durch geschulte Fachkräfte auf allen Ebenen, gesichert ist.

Wir möchten, dass diese geschulten Fachkräfte als Ombudsperson und Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen und als Ansprechpartner für Fachkräfte und Erziehungsberechtigte zur Verfügung stehen, sie alle über die Rechte der Kinder informieren, und geeignete Wege der Umsetzung, anbieten. Sie sollen mit dafür sorgen, dass die Kinderrechte eingehalten und zur Grundlage für die Arbeit in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulen und Familienzentren werden kann.

Ein erster – minimaler – Ansatz dazu könnte sein, dass die vor Ort aufstellten Fachkräfte in den Institutionen zu den Kinderrechten und zu geeigneten Wegen der Umsetzung geschult werden.

Kinderrechte müssen nicht nur als Wort im Gesetz aufgenommen werden, sondern auch zum Bildungsinhalt werden und zur alltäglichen, für die Kinder und Jugendlichen erfahrbaren Anwendung kommen. Denn die Kinderrechte werden noch immer zu wenig gelebt und umgesetzt. Dabei sind sie der Kern einer bildungs- und demokratieorientierten, pädagogischen Arbeit. Auch wird zu sehr außer Acht gelassen, dass für die Um- und Durchsetzung der Kinderrechte im täglichen Leben letztendlich immer die Erwachsenen in der Verantwortung sind.

Damit also die Kinderrechte in der Lebenswirklichkeit eines jeden Kindes und Jugendlichen ankommen – real ankommen –  dafür müssen diese Rechte den Kindern und Jugendlichen im Alltag vermittelt und vor allem –  mit ihnen gelebt werden. Um ihre Rechte überhaupt bewusst wahrzunehmen brauchen Kinder und Jugendliche die ausdrückliche Unterstützung in ihrem täglichen Umfeld.

Auch ist Partizipation nicht nur der beste Kinderschutz – mit dem täglichen Umgang der gelebten Kinderrechte kann auch ein weiterer wichtiger Beitrag zur wirklichen Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention geleistet werden.Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass jedes Kind und jeder Jugendliche seine Rechte täglich lebt und täglich erfährt, dass sie wahrgenommen, beachtet und geachtet werden. Davon können Kinder und Erwachsene gemeinsam profitieren, denn wer seine Rechte „kennen und leben“ lernt, der lernt ebenfalls auf die Rechte anderer zu achten.

Kinderrechte stärken unsere Kinder! Starke Kinder stärken unsere Demokratie!

Antrag: MMD16-6107 – Kinderrechte wirklich umsetzen!

UN-Kinderrechtskonvention

]]> https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/06/kinderrechte-sind-keine-randnotiz/feed/ 0 Antrag: Kinderrechte wirklich umsetzen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/06/antrag-kinderrechte-wirklich-umsetzen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/06/antrag-kinderrechte-wirklich-umsetzen/#respond Wed, 25 Jun 2014 10:03:06 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=435285 Weiterlesen »]]>

Nordrhein-Westfalen braucht geschulte Fachkräfte in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Schulen und Familienzentren für die konkrete Informationsvermittlung und Umsetzung der Kinderrechte.

MMD16-6107

Dieser Antrag ist zur nächsten Plenarwoche (erste Woche im Juli ’14) von uns eingebracht worden.

Dieser Antrag wird nach der Sommerpause im Ausschuss Familie, Kinder und Jugend – federführend – sowie im Ausschuss Schule und Weiterbildung behandelt werden.

Weiterer Blogartikel zum Thema Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention

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Themenabend: Schulsozialarbeit in NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/12/themenabend-schulsozialarbeit-in-nrw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/12/themenabend-schulsozialarbeit-in-nrw/#comments Wed, 11 Dec 2013 15:00:44 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=427165 Weiterlesen »]]>
Bis jetzt deutet alles darauf hin, dass die Schulsozialarbeit mit spätestens Ende des Jahres an den meisten Schulen in NRW eingestellt werden muss, weil sich das Land und der Bund, seit nun mehr über zwei Jahren, nicht über die Zuständigkeiten und die Finanzierung einigen können.

Deshalb haben wir einen Haushaltsantrag (Änderungsantrag #16 – Kapitel 11 041) gestellt, in dem wir die Aufnahme eines eigenen Haushaltsposten „Schulsozialarbeit“ mit 102 Millionen Euro in den Landeshaushalt 2014 fordern. Die Annahme des Antrags, würde die garantierte Weiterführung der Schulsozialarbeit in NRW bedeuten. Der Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales (AGS) hat sich mit einer Abstimmung, mit Stimmen von SPD, GRÜNE, CDU und FDP gegen die Annahme des Antrags ausgesprochen.

Denn, obwohl sich die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP im Konsens alle über die Notwendigkeit zur Fortführung der Schulsozialarbeit in NRW einig waren und im Ausschuss noch einmal ausdrücklich betont haben wie gut die Schulsozialarbeit funktioniert und wie wichtig sie für die Kinder ist, wurde unser Antrag abgelehnt.

Wäre ja auch zu schön gewesen!

Wir finden, dass man das nicht so stehen lassen kann!

Deshalb möchten wir alle, die den Erhalt der Schulsozialarbeit unterstützen möchten herzlich einladen, an unserem Themenabend zur Schulsozialarbeit im Landtag NRW teilzunehmen.

 

Die Veranstaltung findet statt
am 13.12.2013,
von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
im Raum E1 A16,
im Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf.

 

Eingeladen haben wir Lehrer- und Schülerverbände, Fachkräfte aus dem Bereich der Schulsozialarbeit und der Jugendhilfe, sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verbänden. Als Referenten nehmen teil:

  • Verena Fernandes dos Santos
    – Aktionskreis Schulsozialarbeit Dortmund
    – Koordination des Aktionsbündnis Erhalt der Schulsozialarbeit NRW
  • Prof. Dr. Nicole Kastirke (angefragt/zugesagt)
    – Fachhochschule Dortmund
    – University of Applied Sciences and Arts
    – Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften Erziehungswissenschaft/Schulsozialarbeit
  • Monika Pieper MdL
    – Parlamentarische Geschäftsführerin der Piratenfraktion im Landtag NRW
    – Sprecherin für Inklusion der Piratenfraktion im Landtag NRW
    – Sprecherin im Ausschuss für Schule und Weiterbildung
  • Olaf Wegner MdL
    – Sozialpolitischer-, Gesundheits-/Pflegepolitischer- und Wohnpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW
    – Sprecher im Ausschuss Arbeit, Gesundheit und Soziales
    – Mitglied im Ausschuss für Familie Kinder und Jugend
  • Dietmar Schulz MdL
    – Haushalts-/Finanzpolitischer- und Rechtspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW

 

Geplanter Ablauf des Themenabend:

  • 18:00 Uhr Begrüßung und Vorstellung
  • 18:10 Uhr Einführung ins Thema
  • 18:15 Uhr Schulsozialarbeit und Inklusion
    (Monika Pieper, MdL)
  • 18:30 Uhr Sachlage im politischen Prozess
    (Olaf Wegner, MdL)
  • 18:45 Uhr Schulsozialarbeit
    (Prof. Dr. Nicole Kastirke)
  • 19:00 Uhr Aktionskreis Schulsozialarbeit Dortmund
    (Verena Fernandes dos Santos)
  • 19:15 Uhr Gespräch/Diskussion
  • 19:45 Uhr Pause mit Bewirtung
  • 20:15 Uhr Gemeinsame Überlegungen
  • 21:00 Uhr Verabschiedung
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Schulsozialarbeiter dürfen Sparzwang nicht zum Opfer fallen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/10/schulsozialarbeiter-durfen-sparzwang-nicht-zum-opfer-fallen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/10/schulsozialarbeiter-durfen-sparzwang-nicht-zum-opfer-fallen/#respond Tue, 29 Oct 2013 09:08:57 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=426471 Weiterlesen »]]> Wer sich angeblich für Inklusion an Nordrhein-Westfalens Schulen stark macht, kann nicht an Sozialarbeitern sparen! Wir fordern die SPD auf, in den Koalitionsverhandlungen die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeiter in NRW durch den Bund durchzusetzen.

Ende diesen Jahres will der Bund 102 Millionen Euro für Schulsozialleistungen in NRW kürzen. Rund 1.400 Sozialarbeiter könnten dadurch ihren Job verlieren. „Jeder will sie, aber keiner will zahlen. Die Schulsozialarbeiter in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht dem Spardiktat des Bundes zum Opfer fallen“, warnt Olaf Wegner, Sozialpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Gerade die große Herausforderung der Inklusion kann nur gelingen, wenn genug Sozialarbeiter an den Schulen beschäftigt sind. Ansonsten ist das gemeinsame Lernen von Schülern mit und ohne Handicap zum Scheitern verurteilt. Außerdem würde sich die Situation an Schulen in sozialen Brennpunkten durch den Wegfall der Fachkräfte dramatisch verschlimmern.“

Dietmar Schulz, Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion, ergänzt: „Es ist unerlässlich, dass die SPD sich in den Koalitionsverhandlungen für eine nachhaltige Finanzierung ihrer eigenen Pilotprojekte einsetzt – insbesondere mit Blick auf das bald anstehende Konsolidierungsdiktat von Kommunal- und Landeshaushalten aufgrund des Euro-Stabilitätspaktes. Woher, wenn nicht vom Bund, sollen die 102 Millionen Euro denn kommen? Sicherlich nicht von den finanziell beängstigend schlecht aufgestellten Kommunen.“

Falls die SPD auf Bundesebene ihrer Verantwortung nicht nachkommt, wird die Piratenfraktion NRW einen Haushaltsänderungsantrag stellen. „In diesem Fall muss die Landesregierung die notwendigen Mittel im Haushalt 2014 bereitstellen“, erklärt Wegner. „Die Verantwortung auf die Kommunen abzuschieben, wäre unverantwortlich. Der Kampf ums Geld würde so auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen.“

Mit einer Kleinen Anfrage werden wir Aufklärung über die künftige Finanzierung der Schulsozialarbeit in NRW fordern.

 

Bild: CC-BY-Julian Lee-ND 3.0

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Inklusion – „Eine gefährliche Reise mit ungewissem Ausgang“ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/10/eine-gefahrliche-reise-mit-ungewissem-ausgang/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/10/eine-gefahrliche-reise-mit-ungewissem-ausgang/#respond Wed, 16 Oct 2013 10:27:39 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=425829 Weiterlesen »]]> Zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz erklärt Monika Pieper, Sprecherin der Piratenfraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung:

„Eigentlich heißt es ja ,Was lange währt, wird endlich gut‘ – leider gilt das nicht für dieses Gesetz. Und das liegt vor allem an der Ignoranz von Rot-Grün. Die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen hat in der Anhörung deutliche Kritik an diesem Gesetzentwurf geübt – und wurde ignoriert. Rot-Grün schickt die betroffenen Schüler, Eltern und Lehrer auf eine gefährliche Reise mit ungewissem Ausgang.

Wir müssen eine Inklusion nach Kassenlage verhindern. Deshalb fordern wir, dass das Land die Schulträger bei den Investitionen unterstützt. Dazu soll ein Landesprogramm eingerichtet werden – so wie es das Landesprogramm ,1000-Schulen‘ für den Ausbau des Ganztags gab.“

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„Bildung braucht einen höheren Stellenwert – finanziell und ideell“ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/10/bildung-braucht-einen-hoheren-stellenwert-finanziell-und-ideell/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/10/bildung-braucht-einen-hoheren-stellenwert-finanziell-und-ideell/#respond Wed, 16 Oct 2013 09:33:48 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=425812 Weiterlesen »]]> Das schlechte Abschneiden der NRW-Schulen beim IQB-Ländervergleich 2012 war heute Thema im Landtag NRW. Das sind unsere Statements…

Michele Marsching, Abgeordneter der Piratenfraktion: „Der IQB-Ländervergleich bringt uns keine grundlegend neuen Erkenntnisse: Wir müssen die Klassen finanziell, personell und sachlich besser ausstatten. Eine hochwertige Lehrerausbildung alleine hilft uns nicht weiter. Nordrhein-Westfalen liegt im Ländervergleich sowohl bei den Bildungsausgaben als auch bei den Personalausgaben pro Schüler auf dem letzten Platz. Die individuelle Förderung der Schüler darf kein laues Lippenbekenntnis bleiben. Wir müssen flexiblere Ausbildungsgänge und Angebote für verschiedene Talente schaffen – in unserem Wahlprogramm nennen wir das ,fließende Schullaufbahn‘.“

Monika Pieper, Sprecherin der Piratenfraktion im Ausschuss für Schule und Weiterbildung: „Wesentliche Verbesserungen bei den Schulleistungen können wir nur dann erreichen, wenn der Stellenwert von Bildung in unserer Gesellschaft wieder steigt – zum einen in Bezug auf die finanzielle Ausstattung. Aber das heißt auch, dass Eltern und Schüler den ideellen Wert der Bildung erkennen müssen. Ohne die Unterstützung der Eltern können unsere Schulen wenig ausrichten. Auch hier müssen wir ansetzen und neue Wege suchen. Sonst werden alle unsere Bemühungen wenig fruchten.“

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Viele werden keinen Studienplatz bekommen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/07/viele-werden-keinen-studienplatz-bekommen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/07/viele-werden-keinen-studienplatz-bekommen/#respond Wed, 17 Jul 2013 10:40:13 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=344994 Weiterlesen »]]> Zu den heutigen Äußerungen von Wissenschaftsministerin Schulze zum Stand der Vorbereitungen der Hochschulen auf den doppelten Abiturjahrgang sagt Dr. Joachim Paul, Hochschulpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

„Junge Menschen, die ein Studium antreten wollen, werden an den viel zu hohen Hürden scheitern und keinen Studienplatz bekommen. Die Aussage von Frau Schulze, dass jeder Studierwillige einen Studienplatz bekommt, wird immer unglaubwürdiger. Zu behaupten, dass genügend Personal, ausreichend viele Räume und Wohnheimplätze vorgehalten werden, ist ein starkes Stück!

Die Schönfärberei der chronischen Unterfinanzierung der NRW-Hochschulen und die Belastungen der Hochschulen durch Überkapazitäten lassen die Studienqualität sinken.

NC-Verfahren haben eine abschreckende Wirkung auf Studierwillige. Die Bildungspotenziale werden weder gefördert noch genutzt. Wir halten die Forderung des Wissenschaftsrats zu einem Hochschulkonjunkturprogramm für richtig und fordern weitere Maßnahmen gegen die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen.“

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Sachverständige fordern Reform der Störerhaftung bei offenen WLANs https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/07/sachverstandige-fordern-reform-der-storerhaftung-bei-offenen-wlans/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/07/sachverstandige-fordern-reform-der-storerhaftung-bei-offenen-wlans/#comments Wed, 03 Jul 2013 14:01:31 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=307076 Weiterlesen »]]> Das Urteil der Sachverständigen ist eindeutig: Die Störerhaftung, wie sie heute besteht, muss dringend reformiert werden. „Nach Ansicht der Experten verursacht das derzeitige Prinzip der Störerhaftung erhebliche Rechtsunsicherheit. Jeder, der ein offenes WLAN anbieten will – etwa Hotels, Kommunen oder Bildungseinrichtungen – muss fürchten, Opfer der Abmahnindustrie im Internet zu werden“, fasst Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, die Ergebnisse der heutigen Anhörung im Landtag zum Piraten-Antrag „Abschaffung der Störerhaftung“ zusammen.

Aus diesem Grund sprachen sich die Sachverständigen – darunter Amtsrichter, Vertreter der Internetwirtschaft (eco), des Chaos Computer Clubs (CCC) und der Verbraucherzentralen – einstimmig für die Abschaffung bzw. Reform der Störerhaftung aus. Von den acht eingegangenen Stellungnahmen forderte lediglich die GEMA die unveränderte Beibehaltung.

Schwerd erklärt: „Im Ausland kann man an jeder Ecke per WLAN im Internet surfen. Bei uns traut sich niemand, seinen Anschluss freizugeben. Dieser Zustand ist schädlich für die Wirtschaft und verschärft die digitale Spaltung der Gesellschaft. Das Potenzial offener WLANs, einen einfachen und kostenlosen Zugang zum Internet zu ermöglichen, wird in Deutschland nicht ansatzweise ausgeschöpft.

Die Piratenfraktion fordert daher eine Präzisierung des Telemediengesetzes, damit Anbieter offener WLANs den kommerziellen Internet-Providern gleich gestellt und so vor Abmahnungen geschützt werden. Der Gesetzgeber muss hier tätig werden – wir können nicht darauf warten, dass die Gerichte die rechtlichen Unklarheiten beseitigen.“

Für Irritationen unter den Abgeordneten der Piratenfraktion sorgte die Tatsache, dass von CDU und FDP nur jeweils ein Abgeordneter anwesend war. Von ihnen kam zudem nur eine einzige Frage. „Das zeigt das eklatante Desinteresse von CDU und FDP an einer fortschrittlichen Netzpolitik und an der Meinung der Experten. Schwarzgelb im Landtag setzt damit die Blockadepolitik der Bundesregierung bei diesem Thema fort“, so Schwerd.

Links zu den Stellungnahmen der Experten und zum Antrag der Piraten:

CCC

Verbraucherzentrale NRW

DEHOGA NRW

eco

Rechtsanwälte Frey

Richter Dr. Reto Mantz

Richter Dr. Ulf Buermeyer

GEMA

Antrag der Fraktion der Piraten „Abschaffung der Störerhaftung“, Drucksache 16/2284

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Unnötig und unsozial – eine Drosselung bleibt eine Drosselung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/unnotig-und-unsozial-eine-drosselung-bleibt-eine-drosselung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/unnotig-und-unsozial-eine-drosselung-bleibt-eine-drosselung/#respond Wed, 12 Jun 2013 11:07:29 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=253903 Weiterlesen »]]> Zur Ankündigung der #Drosselkom, ihre Drosselung abzuschwächen, erklärt Daniel Schwerd Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW:

Diese Entscheidung ist nichts als Augenwischerei nach der altbekannten Taktik ,zwei Schritte vor, einer zurück‘. Sie zeigt, dass die Telekom sich dem Kern des Problems nicht im Mindesten annehmen will. Eine Drosselung ist auch dann eine Drosselung, wenn sie nicht ganz so stark abschwächt wie zunächst angekündigt. Es bleibt dabei, dass die Telekom den Anschluss ohne technische Notwendigkeit künstlich kaputt machen will.

 

Aus Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes muss eine Flatrate ungedrosselt sein – alles andere ist ein Volumentarif und damit Verbrauchertäuschung. Nach wie vor ist die angekündigte Drossel unsozial. Sie benachteiligt Familien und Wohngemeinschaften sowie Menschen, die das Internet intensiv für Bildung benötigen, wie Schüler, Lehrer, Studenten oder Auszubildende.

 

Die Telekom wirft unsere Gesellschaft im Bemühen um Jahre zurück. Die Partizipation an Bildung, Kultur, Politik und Gesellschaft im Internet wird unnötig behindert. Bis zum Jahr 2016 –  dem Jahr, in dem die Drosselung greifen soll –  wird sich der Bedarf an Information und deren Nutzung mit Sicherheit noch deutlich erhöhen.

 

Es bleibt beim Verstoß gegen die Netzneutralität. Den eigenen Fernsehdienst ,Entertain‘ von der Drossel auszunehmen, stellt immer noch eine Benachteiligung anderer TV-Dienstleistern dar. Ihn als ,Managed Service‘ und damit nicht als Bestandteil des normalen Internetanschlusses bezeichnen zu wollen, ist Etikettenschwindel. Dieses Vorgehen benachteiligt insbesondere neue und innovative Unternehmen.

 

Wir fordern nach wie vor die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität und den Verzicht der Telekom auf die Drosselungspläne.

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Inklusion darf kein Pokerspiel um die Zukunft unserer Kinder sein https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/inklusion-darf-kein-pokerspiel-um-die-zukunft-unserer-kinder-sein/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/06/inklusion-darf-kein-pokerspiel-um-die-zukunft-unserer-kinder-sein/#comments Wed, 05 Jun 2013 12:10:25 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=237642 Weiterlesen »]]> Zur heutigen Anhörung im Landtag NRW über die Inklusion in allgemeinbildenden Schulen sagt Monika Pieper, Sprecherin der Piratenfraktion für Inklusion:

Bereits der erste Tag der Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf nicht ausreicht, eine qualitative Umsetzung von Inklusion zu garantieren. Schüler dürfen nicht zum Spielball der Politik werden. Solange keine Mindeststandards festgelegt werden, ist Inklusion ein Pokerspiel um die Zukunft unserer Kinder.

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Die unternehmerische Hochschule – Kritik und Ausblick. Ein Vortrag von Dr. Wolfgang Lieb https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/05/die-unternehmerische-hochschule-kritik-und-ausblick-ein-vortrag-von-dr-wolfgang-lieb/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/05/die-unternehmerische-hochschule-kritik-und-ausblick-ein-vortrag-von-dr-wolfgang-lieb/#comments Fri, 10 May 2013 14:12:45 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=177928 Weiterlesen »]]>

Referent: Dr. Wolfgang Lieb (Lebenslauf)

Moderation: Joachim Paul (Fraktionsvorsitzender) und Hilmar Schulz (wissenschaftlicher Referent für Hochschul – und Wissenschaftspolitik)

Hintergrundinfos zum Vortrag:

Zu Bertelsmann-Kritik: Teil 1 und Teil 2

Bewertung Koalitionsvertrag SPD/Grüne in der Hochschulpolitik

Die unternehmerische Hochschule

Manusktript des Vortrags von Dr. Wolfgang Lieb (als PDF-Runterladbar):

Als ehemaliger Staatssekretär im Wissenschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen werde ich freundlicherweise noch öfters einmal zu Festveranstaltungen von Hochschulen eingeladen und habe das Vergnügen den Ansprachen der meist prominenten Redner zu lauschen.Mir fällt dabei immer wieder auf, dass die Stichworte der Reden meist identisch bzw. austauschbar sind.

Wie aus einem Redenschreibgenerator hört man dabei bis zum Überdruss immer wieder folgende Stichworte: „Wettbewerb“ und „Autonomie“, „Exzellenz“ „effektives Management“ und dann natürlich noch „Profilierung“, „Stärken stärken, Schwächen abbauen“, „Wirtschaftlichkeit“, „zusätzliche Finanzierungsquellen angesichts knapper öffentlicher Kassen“, „Modularisierung“, „Internationalisierung“ und selbstverständlich darf „Marketing“ nicht fehlen und ganz modern, hört man dann vielleicht noch „Virtualisierung“.

Geradezu mustergültig durchdekliniert wurden diese Begriffe bei einer Veranstaltung unter dem bezeichnenden Titel „CampusInnovation“ an der Uni Hamburg im November 2010 vom ehemaligen Leiter des Centrums für Hochschulentwicklung CHE Detlef Müller-Böling. Er stellte dort eine Erfolgsbilanz über sein vor nunmehr 13 Jahren erschienenes Buch „Die entfesselte Hochschule“ – sozusagen das Brevier der „unternehmerischen Hochschule“ – auf.
Müller-Böling sprach zu Recht darüber, dass wir uns in einer Zeit der größten Umbrüche des deutschen Hochschulsystems seit den preußischen Universitätsreformen befänden. Und in der Tat hat in den letzten 10 Jahren ein Paradigmenwechsel weg vom humboldtschen Bildungsideal hin zum hayekschen Glauben an die Überlegenheit der Markt- und Wettbewerbssteuerung einer „unternehmerischen Hochschule“ stattgefunden.

Mit das klarste Bekenntnis zur „unternehmerischen Hochschule“ finden wir im nordrhein-westfälischen Hochschul-„Freiheits“-Gesetz, das nachweislich am Schreibtisch des bertelsmannschen CHE in Gütersloh entwickelt und geschrieben worden ist.

Kein anderes Land mache „Freiheit mit dieser Konsequenz zur Grundlage seiner Hochschulpolitik“ rühmte der frühere Siegener Betriebswirtschaftsprofessor und ehemalige nordrhein-westfälische Innovationsminister Andreas Pinkwart in einer ministeriellen Broschüre mit dem Titel „Hochschule auf neuen Wegen das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene sog. „Hochschulfreiheits“-Gesetz.

Der Begriff „Freiheit“ nimmt eine zentrale Rolle bei der Umwälzung des Hochschulwesens ein. Das Pathos der Freiheit ist geradezu das wichtigste Lockmittel für die Betroffenen.

Nun ist es ist aber so, dass kaum ein anderer Begriff in der Menschheitsgeschichte so unterschiedlich gebraucht und auch so oft missbraucht wurde, wie der Begriff der Freiheit. Man tut also gut daran, wenn von „Freiheit“ die Rede ist, immer auch nach der schon von Immanuel Kant herausgearbeiteten Unterscheidung zwischen „positiver“ und „negativer“ Freiheit zu fragen.

Wir hatten inzwischen in NRW 6 Jahre Zeit, der alten Kantsche Frage nach der „Freiheit zu was“ und der „Freiheit von was oder von wem“ in der Praxis der Hochschulen nachzugehen.

Um meine These vorwegzunehmen: Die überwiegende Mehrheit der Forschenden und Lehrenden an den Hochschulen und schon gar die Studierenden sind mit der „neuen“ Freiheit verglichen mit ihren früheren Beteiligungs- und Mitwirkungsrechten wesentlich „unfreier“ geworden als unter der früheren – allerdings durchaus nicht optimalen – akademischen Selbstverwaltung.

„Die unternehmerische Universität entmachtet die wissenschaftliche und die akademische Gemeinschaft und die Fachgesellschaften als Treuhänder des Erkenntnisfortschritts im inneren Kern der Wissenschaft und der Wissensvermittlung in ihrem Außenverhältnis zur Gesellschaft“, schreibt der Bamberger Wissenschaftssoziologe Richard Münch.

In der selbstverwalteten Gruppenuniversität entschieden (vor allem) die Gemeinschaft der Lehrenden und (in Studienangelegenheiten paritätisch) auch die Studierenden – jedenfalls dem Anspruch nach – nach forschungs- und lehrrelevanten Maximen und Interessen über Forschung und Lehre und – mit zunehmend flexibilisierten Haushalten – auch über die Verteilung der Ressourcen.

Der Staat legte den Finanzrahmen fest und führte im Wesentlichen nur eine Rechts- und Finanzaufsicht. Eine „Fachaufsicht“ wie heute durch die Hochschulräte wäre gegenüber der Selbstverwaltungskörperschaft

„Hochschule“ nicht denkbar gewesen. Das Schreckbild staatlicher bürokratischer Detailsteuerung ist eher ein Buhmann, der von den selbsternannten „Reformern“ aufgebaut wurde. Man hatte damals allerdings einen Sündenbock zur Verfügung, wenn es zu Knappheiten oder zu Konflikten innerhalb der Hochschule kam und dieser Sündenbock das war dann eben das Ministerium.

In der neuen „unternehmerischen“ Hochschule soll nicht mehr aufgrund von „Entscheidungen in den Gremien“ (in denen – so schrieb Pinkwart – nur „blockiert“ wurde und „demotivierende Bedingungen“ herrschten), sondern es muss – so wörtlich – nach den Gesetzen des „Wettbewerbs“ und der „Konkurrenz“ auf dem Wissenschafts- und Ausbildungsmarkt gehandelt werden. Nicht nur die Universität selbst sollte „unternehmerisch“ agieren, sondern auch die Lehrenden und Forschenden sollen zu (Zitat) „Unternehmern innerhalb der unternehmerischen Hochschule“ werden.

Bei Entscheidungen unter Konkurrenz- und Wettbewerbsdruck sind natürlich ausgiebige Diskussionen in

Selbstverwaltungsgremien nur „bürokratische Hürden“ und „Hemmnisse“ die es „aus dem Weg zu räumen“ gilt. Die Hochschule im Wettbewerb bedarf, so Pinkwart; „klare, handlungsfähige und starke Leitungsstrukturen“, oder, wie der Minister sagte, „ein modernes Management“, das rasche Entscheidungen treffen und umsetzen kann.

Horizontale, bottom-up-Strukturen demokratischer oder kooperativer Interessenvertretung mussten in diesem neuen Leitbild der Hochschulen von vertikalen, top-down-Entscheidungsbefugnissen abgelöst werden. Während der Rektor einer Hochschule früher der „primus inter pares“ war, braucht die „unternehmerische“

Hochschule – laut Pinkwart – wie ein auf „den Zukunftsmärkten“ agierendes Unternehmen sozusagen einen genialischen Unternehmensführer oder ein „professionelles Management“ mit effizienten Entscheidungsbefugnissen und rascher Entscheidungskraft, das von der Spitze aus in alle Bereiche des Unternehmens – als „Arbeitgeber und Dienstherr“ des „Personals“ (ehemals Hochschullehrer genannt) und bis hinein in die „Ausbildungsverhältnisse“ (ehemals Studium genannt) durchentscheiden kann.

Man braucht dazu sozusagen einen Chief Executive Officer als Präsidenten, gegen dessen Stimme keine Entscheidung getroffen werden kann. (So in § 15 Abs. 2 Ziff. 3 HFG geregelt.) Die Qualität einer Hochschule bestimmt sich nicht mehr aus ihrer wissenschaftlichen Anerkennung innerhalb der Scientific Community, – also aus ihrem ´kulturellen Kapital` -, sondern in der „unternehmerischen“

Hochschule erweist sich Qualität in der „Konkurrenz mit ihresgleichen“. Und die Qualität eines wissenschaftlichen Studiums lässt sich aus den Benchmarks von Hochschulrankings ableiten. Die Qualität der Forschung aus der erfolgreichen Konkurrenz um Marktanteile bei den Forschungsmitteln, nämlich der Höhe der Drittmitteleinwerbungen – also aus ganz handfestem Kapital.

Dabei soll die einzelne Hochschule (Zitat Pinkwart) „das Ziel Qualität auf unterschiedlichen Wegen zu verfolgen. Die eine Hochschule wird sich auf ihre Rolle als Ausbilder und F&E-Partner in ihrer Region konzentrieren. Eine andere Hochschule wird sich an starken europäischen Mitbewerbern um technologische Leitprojekte orientieren und mit dem Anspruch antreten, in der internationalen Liga der Spitzenforschung mitzuspielen“.

(Zitat Ende)

Die Zielvorstellung von Innovationsminister Pinkwart entspricht also in etwa dem amerikanischen Hochschulsystem mit einer hierarchisch tief gestaffelten Hochschullandschaft einiger weniger Spitzenuniversitäten mit Ausbildungsangeboten für den Nachwuchs der Upper Class und der großen Masse von Hochschulen ganz unterschiedlicher Qualität für die große Masse der Studierenden. Dieser Trend wurde jüngst von der Europäischen Rektorenkonferenz (EUA) bestätigt.

Unter der Überschrift „Zukunftspakt 2022“ wurde am letzten Freitag im Wissenschaftsrat ganz offen über eine Dreiklassengesellschaft im Hochschulwesen diskutiert. Die Wunschvorstellung ist, das es 2 bis 5 Hochschulen mit internationalen Rang gibt, 20 bis 25 Hochschulen mit internationalem Ran und der Rest könne sich dann mit anderen Aufgaben profilieren. Wie in jedem Wettbewerb gibt es eben Sieger und Besiegte.

Dieser Trend zur Hierarchisierung nach angelsächsischem Beispiel wird noch verstärkt durch die „leistungsorientierte“ Vergabe der Landesmittel an die Hochschule, d.h. nach Maßgabe weniger Kriterien, unter denen die eingeworbenen Drittmittel wiederum eine zentrale Rolle spielen. Damit den Gesetzen des Wettbewerbs gefolgt werden kann, müssen – dem Glaubensbekenntnis des Marktund Wettbewerbsliberalismus entsprechend – der Staat oder die Politik aus dem Marktgeschehen möglichst weitgehend herausgehalten werden.

Das Parlament ist allenfalls noch der Zahlmeister, der – so wörtlich – „Zuschüsse“(!) gewährt und der die „Finanzierungssicherheit bis zum Ende (!) der Legislaturperiode“ zu garantieren hat. Die Hochschulen werden statt den Gesetzen des demokratischen Gesetzgebers, den anonymen Gesetzen des Wettbewerbs unterstellt – so heißt es richtigerweise in einem Entschließungsantrag der PIRATEN. Den angeblich objektiven Zwängen des Wettbewerbs kann und darf sich kein Mitglied der Hochschule, ob Forschender, Lehrender oder Studierender mehr entziehen.

Die Professorinnen und Professoren sollen sich quasi als Ich-AG begreifen und dementsprechend ein leistungsabhängiges Einkommen beziehen. Die Studierenden sollen den Status von „Kunden“ erhalten und Bildung als Dienstleistung einkaufen. Darauf gründet sich die Logik der Einführung von Studiengebühren. Schon die Abschaffung der Gebühren betrachtet das bertelsmannsche CHE in einer Stellungnahme zur heutigen Anhörung als Eingriff in die Autonomie der Hochschule. Die Forschungs-, Lehr- und Lernfreiheit wird als Freiheit zur Durchsetzung auf dem Ausbildungs- und Wissensmarkt umdefiniert.

Denkt jeder Hochschullehrer und jede Hochschule an sich, so ist an alle gedacht. So lautet das markt- und betriebswirtschaftliche Credo. An Stelle des Ministeriums oder des Parlaments als rahmensetzende Organe wurde der „unternehmerischen“ Hochschule, wie bei einem in Form einer Aktiengesellschaft konstituierten Wirtschaftsunternehmen, eine Art Aufsichtsrat dem Management der Hochschule als (so wörtlich) „Fachaufsicht“ vorgesetzt. Dieser sog. Hochschulrat „besteht mindestens zur Hälfte aus Mitgliedern, die von außen kommen; der Vorsitzende kommt in jedem Fall von außen.“

Vorschläge zur Besetzung des Hochschulrates macht ein Auswahlgremium aus zwei (!) Vertretern/innen des Senates, zwei Vertretern/innen des bisherigen Hochschulrates und einem/er Vertreter/in des Landes mit zwei Stimmen. Dieses Findungsgremium entwickelt einen Listenvorschlag, der vom Senat bestätigt werden muss und der letztinstanzlichen Zustimmung durch das Ministerium bedarf, das den Rat für eine Amtszeit von 5 Jahren ernennt.

Viele sagen nun, mit diesem förmlichen Auswahlverfahren – bei dem die Vertreter der Hochschule allerdings in der Minderheit sind – sei „die demokratische Legitimation der Hochschulratsmitglieder gesichert“. Was dabei allerdings verschwiegen wird, ist die Tatsache, dass der Hochschulrat in seinen Handlungen und Entscheidungen über die gesamte fünfjährige Amtszeit keiner irgendwie legitimierten Instanz rechenschaftspflichtig ist. Die Mitglieder können bislang selbst bei einer persönlichen Verfehlung noch nicht einmal abberufen oder abgewählt werden.

Dieses Defizit räumen inzwischen sogar die wichtigsten Propagandisten der Einrichtung von Hochschulräten – nämlich das bertelsmannsche CHE und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft – ein. In einem im September 2010 herausgegebenen „Handbuch Hochschulräte“ [PDF – 2.8 MB] wird z.B. Inzwischen die gesetzliche Regelung einer Abberufung von Hochschulratsmitgliedern verlangt. Es wird zugegeben, dass die Haftung der Mitglieder ungeklärt ist. Die Ehrenamtlichkeit konfligiere mit den zumeist weitreichenden

Kompetenzen der Hochschulräte, deshalb sollten diese für einen „individuellen Versicherungsschutz“, etwa einer „Directors and Officers Versicherung“, wie das für das Management von Unternehmen üblich ist, Sorge tragen und die Hochschulen sollen die entsprechenden Versicherungsbeiträge übernehmen.

Und – weil in der neuen Hochschulwelt natürlich alles evaluiert werden muss – sollten sich die Hochschulräte einer „externen Evaluation“ stellen. Außerdem soll das Ministerium externen Hochschulratsmitgliedern zu Beginn ihrer Tätigkeit einen Leitfaden (so wörtlich) „in Form eines „Starter-Kits-für Hochschulräte“ zur Verfügung stellen.

Eine angemessene Vergütung soll die Hochschule den Hochschulratsmitgliedern auch anbieten. Bis auf solche eher kosmetischen, teilweise eher kabarettreifen Korrekturen, wird jedoch an Hochschulräten als zentrales Steuerungselement der Hochschulen festgehalten. Die Hochschulratsmitglieder entscheiden über das Geld der Steuerzahler nach ihren ganz persönlichen oder ihren politischen oder ökonomischen Interessen. Man stelle sich einmal umgekehrt den Aufstand der Wirtschaft vor, wenn per Gesetz entschieden würde, im Aufsichtsrat eines Unternehmens müsste eine Mehrheit von externen Wissenschaftlern oder von beliebigen Repräsentanten der Gesellschaft das Sagen haben. Der Hochschulrat hat die „Fachaufsicht“ über die Hochschule!

 

Laut § 21 HFG konzentrieren sich die wichtigsten Machtkompetenzen einer Hochschule im Hochschulrat:

– Er wählt die Mitglieder des Präsidiums.

– Er stimmt dem Hochschulentwicklungsplan zu.

– Er stimmt dem Wirtschaftsplan und dem Plan zur unternehmerischen Hochschulbetätigung zu.

– Er nimmt zum Rechenschaftsbericht des Präsidiums Stellung.

– Er nimmt Stellung zu Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums, die die gesamte

Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind.

– Er entlastet das Präsidium.

 

Am Wichtigsten sind dabei die Wahl und die Entlastung der Hochschulleitung durch den Hochschulrat. Müller-Böling, ehemaliger Chef des CHE und spiritus rector des hiesigen Hochschulfreiheitsgesetzes hat die Bedeutung dieser Bestimmung in dankenswerter Offenheit begründet: Nur durch die Wahl des Präsidiums durch den Hochschulrat „erhält die Hochschulleitung gegenüber den hochschulinternen Gremien die Unabhängigkeit, die sie für ein effektives und effizientes Management benötigt.“ Ich bin selbst Mitglied in einem Hochschulrat einer Hochschule und habe so seit 8 Jahren Erfahrungen mit einem solchen „Aufsichtsrat“ sammeln können: Mit vielen anderen Hochschulratsmitgliedern, mit denen ich gesprochen habe, bin ich zur festen Überzeugung gelangt: Ein ehrenamtlicher Hochschulrat ist mit den ihm per Gesetz übertragenen Kompetenzen schlicht überfordert.

Die jeweiligen Entscheidungen leiten sich allenfalls aus dem jeweils persönlichen Vorurteil oder Interessensbezug ab oder: man folgt lieber gleich dem Vorschlag des Präsidenten.

In der überwiegenden Zahl der zu treffenden Entscheidungen hat das hauptamtliche Präsidium gegenüber einem viermal im Jahr tagenden ehrenamtlichen Hochschulrat einen nicht einholbaren Informationsvorsprung und kennt die möglichen Handlungsoptionen erheblich besser als zumindest jedes externe Mitglied des Hochschulrates.

Viele Präsidenten entwickeln sich dadurch zu Alleinherrschern bzw. zu patriarchalischen Unternehmerpersönlichkeiten. Im wirklichen Leben sieht das nämlich so aus, dass vor entscheidenden Sitzungen des Hochschulrats der Präsident versucht, dessen externen Vorsitzenden in Vorgesprächen auf seine Seite zu ziehen und der Vorschlag des Präsidenten wird dann im Hochschulrat meistens ohne große Diskussion „durchgewinkt“. Für eigene Vorschläge fehlt in aller Regel schon der notwendige Unterbau an Mitarbeitern.

So kann der Präsident jeden Widerstand oder jeden seiner Position entgegenstehenden Beschluss der hochschulinternen Gremien aushebeln. Die Vorstellung war: Der Hochschulrat (Zitat) „nimmt Impulse aus Wirtschaft und Gesellschaft auf und vermittelt in dieser Weise als „Transmissionsriemen“ das erforderliche Beratungswissen für die Entscheidungen der Hochschulleitungen“.

De facto gibt es jedoch fast überall, wo sich Hochschulräte konstituiert haben, „Impulse“ vor allem aus der Wirtschaft, genauer der Groß- und Finanzwirtschaft, der IHKs oder bestenfalls noch örtlicher Unternehmer. Nach der jüngsten Erhebung durch Bogumil et al. (Modernisierung der Universitäten, 2013) ordnen sich 41 % der Befragten Hochschulratsmitglieder dem Bereich Wissenschaft zu. Es könne also angenommen werden, dass eine „Orientierung an den Normen und Interessen des Wissenschaftssystems“ bestehe (S. 93f.) und damit eben gerade nicht gesellschaftliche Perspektiven und Kompetenzen eingebracht würden.

Die am zweithäufigsten vertretene Gruppe bilden Personen aus der Wirtschaft mit 36%, davon wiederum 78% von Großunternehmen. Was aber noch entscheidender ist: Unter den Hochschulratsvorsitzenden liegt der Anteil der Wirtschaftsvertreter bei fast der Hälfte (47 Prozent), von diesen sind 80 Prozent Aufsichtsratsoder Vorstandsmitglieder. Es ist also nicht übertrieben, wenn man sagt, dass die „unternehmerischen Hochschulen“ von Unternehmensführern maßgeblich kontrollierte oder sogar gesteuerte Hochschulen geworden sind.

Arbeitnehmer oder andere Repräsentanten von gesellschaftlichen Gruppen sind nur zu einem kleinen Bruchteil vertreten. Der Anteil von Ruheständlern ist hoch. Von einer angemessenen Repräsentanz „wichtiger Fürsprecher in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft“ in den Hochschulräten kann also kaum die Rede sein. (In Abwandlung zur Kritik an US-Boards „white, wealthy, businessmen“ könnte man vielmehr sagen, die Hochschulräte sind bei uns „old, wealthy, masculine, businessmen“.)

Die Frage, ob die in Nordrhein-Westfalen mögliche Durchsetzung eines Präsidenten seitens des Hochschulrats gegen das Votum des Senats verfassungskonform ist, war Gegenstand einer Dissertation an der Universität: Der Verfasser, Thomas Horst, kommt zum Ergebnis, dass nach Art. 5 Abs. 3 GG der Gesetzgeber in allen wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten verpflichtet ist, einen hinreichenden Einfluss der Träger der Wissenschaftsfreiheit zu garantieren und dass die im Hochschulgesetz NRW eingeräumte Möglichkeit der Überstimmung des Senats durch den Hochschulrat als verfassungswidrig zu beurteilen ist.

Darüber hinaus sieht dieses Rechtsgutachten in der Tatsache, dass sich die externen Hochschulratsmitglieder durch den Stichentscheid des nach dem Gesetz zwangsläufig aus dem Kreis der Externen zu bestimmenden Hochschulratsvorsitzenden gegen die internen Mitglieder durchsetzen können, die in der Landesverfassung NRW in Art. 16 Abs. 1 verankerte Garantie der Selbstverwaltung als verletzt an.

Die Bochumer Soziologen sehen in einer früheren Studie in den Hochschulräten eine „Privatisierung der Organisationsverantwortung“ zu Lasten der klassisch-parlamentarischen Repräsentation der gesellschaftlichen Interessen und vor allem zu Ungunsten der Selbstverwaltung der Hochschule. Es zeige sich darüber hinaus in der tatsächlichen Zusammensetzung der Hochschulräte eine Erosion der klassischen Verbändebeteiligung.

Ich sehe in der Funktion der Hochschulräte das Kernelement einer „funktionelle Privatisierung“ der öffentlichen und überwiegend staatlich finanzierten Hochschulen. Nachdem die Versuche in Deutschland, private Hochschulen aufzubauen, sowohl in der Quantität als auch an der Qualität – zumal in der Forschungsqualität – keinen durchschlagenden Erfolg hatten, wurde nunmehr von den Verfechtern der „unternehmerischen Hochschule“ die öffentlichen Hochschulen von innen heraus privatisiert.

D.h. sie werden wie private Hochschulen organisiert und sollen auch wie private Unternehmen auf dem Ausbildungs- und Forschungsmarkt agieren. Der einzige Unterschied zu „echten“ privaten Hochschulen ist, dass diese „unternehmerischen“ Hochschulen zu 80, manche sogar bis zu 90 Prozent vom Steuerzahler finanziert werden. Die eingeworbene ergänzende private Finanzierung steuert also den ganz überwiegend staatlich finanzierten Apparat. Bildlich gesprochen: Der Schwanz wackelt mit dem Hund.

Das dürfte geradezu der Idealfall der Apologeten der Privatisierung öffentlicher Einrichtungen sein: Der Staat finanziert und Private steuern. Die These von der „funktionellen Privatisierung“ der staatlichen Hochschulen vertrete ich nun schon seit mehreren Jahren und das hat mir bei den Befürwortern der „unternehmerischen Hochschulen“ manche Kritik eingebracht.

Zum Glück habe ich vor kurzem Unterstützung von unverdächtiger Seite erhalten. In einer im Oktober 2010 erschienenen Studie vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft – also dem verlängerten Arm der

Wirtschaft in die Wissenschaft – in Kooperation mit McKinsey & Company wird die derzeitige Landschaft privater Hochschulen untersucht. Schon im Vorwort heißt es dort: „Bund und Länder haben die staatlichen Hochschulen in die Freiheit entlassen und sie weitgehend in die Lage versetzt, sich nach ihren eigenen Vorstellungen weiterzuentwickeln. Damit hat sich auch das Verhältnis zwischen privaten und staatlichen Hochschulen verändert. Bisherige Alleinstellungsmerkmale, die den privaten Hochschulen vermeintliche Wettbewerbsvorteile ermöglichten, werden nun mit staatlichen Hochschulen geteilt.“

Auch eine im November 2010 veröffentlichte international vergleichende Untersuchung des Instituts für Hochschulforschung Wittenberg (HoF) mit dem Titel „Hochschulprivatisierung und akademische Freiheit“ kommt zum Ergebnis: dass „die Differenz zwischen staatlicher und privater Hochschulträgerschaft…an Bedeutung verliert“.

Neben dem Begriff der „Freiheit“ ist „Autonomie“ die zweite „Tarnwort“ gewesen, mit der die Hochschulen ihre Tür für die „unternehmerische Hochschule“ freiwillig geöffnet haben. Nach der Auslegung des Bundesverfassungsgerichts gewährt Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes zum einen jedem, der wissenschaftlich tätig ist oder tätig werden will – also auch Studierenden – zunächst ein subjektives, individuelles Freiheitsrecht.

Zum anderen leitet das Gericht aus diesem subjektiven Grundrecht mittelbar eine „institutionelle Garantie“ der Universität ab. Damit sich Forschung und Lehre ungehindert in dem Bemühen um Wahrheit entfalten können, ist die Wissenschaft selbst – wie es das Bundesverfassungsgericht formulierte – zu einem von staatlicher Bevormundung freien Bereich autonomer Verantwortung der einzelnen Wissenschaftler und der in der Universität Tätigen erklärt worden.

Die institutionelle Autonomie gegenüber dem Staat hat ihre Begründung darin, dass die staatlich finanzierten Hochschulen einen Ort bieten sollten, an dem sich frei von staatlichen oder politischen Interessen die Gesellschaft selbst zum Gegenstand ihres kritischen Denkens macht. Hochschulen sollten, wie Parsons das ausdrückte, als „Treuhänder der Gesellschaft“ fungieren. Und um das leisten zu können sollten sich von den Verhältnissen und Interessen, die sie ja gerade aufklären sollen, unabhängig sein. Das ist der eigentliche Sinn der Hochschulautonomie.

Das Leitbild der „unternehmerischen Hochschule“ wechselt diesen auf die individuelle Wissenschaftsfreiheit und nur mittelbar als „institutionelle Garantie“ auch auf die Hochschule als Organisation bezogenen Autonomiebegriff und verengt ihn primär auf die Institution Hochschule, ja noch mehr auf eine autokratische Hochschulleitung. Die Hochschule als „autonomes“ Unternehmen soll einerseits vom Staat weitgehend befreit sein, aber andererseits soll das individuelle Freiheitsrecht zu freier Forschung und Lehre freiwillig den Zwängen des Wettbewerbs überantwortet werden.

Nämlich eben einer Freiheit des Wettbewerbs um die Einwerbung von über die staatliche Grundfinanzierung hinausgehenden Drittmitteln und – so die innere Logik – von privat aufgebrachten Studiengebühren. An der Einwerbung von Geld soll sich also künftig vor allem wissenschaftliche Qualität und gute Ausbildung messen lassen, vor allem aber auch die Entwicklung von wissenschaftlichen Fragestellungen und der Forschung bestimmt werden.

Damit kein Missverständnis aufkommt, ich wende mich nicht gegen einen Wettbewerb um die besten Forschungsleistungen. Einen solchen Wettbewerb unter Wissenschaftlern hat es immer gegeben. Wissenschaft – zumal an einer von der Allgemeinheit getragenen Hochschule – ist genuin auf den Wettstreit um die richtige Antwort – pathetisch gesagt – auf den Wettstreit um Wahrheit angelegt.

Pinkwarts Bild vom Wettbewerb ist aber nicht das Bild vom Wettstreit um Wahrheit: Es ist das Bild einer Hochschule, die wie ein Unternehmen ihre „Produkte“ und „Waren“ – also ihre Forschungsleistungen sowie ihre Aus- und Weiterbildungsangebote – auf dem Markt an kaufkräftige Nachfrager abzusetzen hat: nämlich an zahlungskräftige Forschungsförderer und Auftraggeber, an Stifter und Sponsoren – und an Studierende, die nunmehr „Kunden“ sein sollen und deshalb für die eingekaufte „Ware“ namens Studium zur Kasse gebeten werden sollten.

 

Die Drittmittelquote bei der Finanzierung ist im letzten Jahrzehnt von 16 auf 26 % gestiegen. Aber der Durchschnitt zeigt die Dramatik nicht, gerade an den renommiertest Hochschulen ist der Drittmittelanteil viel höher. An der TU München z.B. kommt knapp die Hälfte der Drittmittel direkt von der Wirtschaft. 2010 lagen laut „Förderatlas“ der DFG die staatlichen Grundmittel der Hochschulen bei 15,5 Milliarden Euro, die eingeworbenen Drittmittel bei 5,3 Milliarden Euro.

In Diskussionen wird meiner Kritik an der „unternehmerischen Hochschule“ häufig entgegengehalten, meine Beschreibung sei zwar nicht falsch, aber was spräche denn gegen dieses Leitbild, wenn es zu mehr Effizienz, zu mehr Wirtschaftlichkeit und zu mehr Qualität der Hochschulen führe.

Diesem Einwand ließe sich auf einer eher theoretischen Ebene, nämlich der Ebene der Funktionsprinzipien des Forschungsprozesses oder den „professionskulturellen Verhältnissen“ von wissenschaftlicher Arbeit entgegentreten. Ausführungen dazu muss ich mir aus Zeitgründen ersparen. Das „Dilemma der unternehmerischen Universität“ wurde inzwischen aber auch empirisch belegt. Die Soziologen Klaus Dörre und Mathias Neis von der Friedrich-Schiller Universität Jena untersuchten die Gretchenfrage, ob die „unternehmerische Hochschule“ tatsächlich unternehmerisch erfolgreich ist.

Das Ergebnis ist ernüchternd: (Zitat:) Das Konzept der unternehmerischen Universität „mag geeignet sein, das Personalmanagement an den Hochschulen zu verbessern und die Ressourcenverteilung transparenter zu gestalten. Doch angesichts der chronischen Unterfinanzierung des Hochschulsystems und aufgrund nicht intendierter Effekte für kollektive Arbeitsprozesse, die Innovation überhaupt erst ermöglichen, kann eine allzu nahtlose Umsetzung des Leitbildes der unternehmerischen Universität alte Innovationsblockaden verstärken oder ganz neue erzeugen.“ (S. 137)

Die Verfasser der Studie kommen zu folgender Schlussfolgerung: „Einseitig an messbaren Effizienz- und Wettbewerbskriterien ausgerichtete Steuerungssysteme, wie sie den Leitbildern der unternehmerischen Universität und eines academic capitalism entsprechen, laufen Gefahr, das Gegenteil von dem zu produzieren, was sie eigentlich beabsichtigen. Sie können Innovationen erschweren, ja geradezu blockieren.“ (S. 153) Denn Innovationen entstünden innerhalb der Universität als Ergebnis weitgehend ungeplanter Prozesse in Nischen, die sich einer direkten Kontrolle entzögen. Sie beruhten auf kollektivem Lernen, setzten Vertrauen und gegenseitige Anerkennung voraus.

„Das Regime von McKinsey und Co“ beeinträchtige geradezu die Funktionsfähigkeit der „Herzkammer des Kapitalismus“, nämlich sein Innovationssystem, schreiben Dörre/Neis. Der „akademische Kapitalismus“ betrifft aber nicht nur die Forschung, sondern vor allem auch den Wettbewerb um die Studierenden. Wir bekommen sozusagen einen „Bayern-München-Effekt“ unter den Hochschulen: Die „Bayern“ kaufen etwa den armen Mainzern oder nicht so finanzkräftigen Freiburgern die „Stars“ ab, sie bauen damit ihre Spitzenposition in der Tabelle aus und die anderen steigen eben ab.

Was man beim Fußball noch hinnehmen könnte, weil da nur private Vereine oder die Hoffnungen von Fußball-Fans betroffen sind, führt auf dem Feld der Hochschulen zu einem weiteren Verlust an Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland, zu einem Verlust an allgemeiner Studienqualität in der Breite und das zu Lasten von hunderttausenden von Studierenden, die aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht an einer Eliteuniversität studieren können.

„Wie schnell sich die neue symbolische Hierarchie etabliert hat, zeigen erste Daten über die Hochschulwahl unter Studierenden. Bei denjenigen, die einen Abiturdurchschnitt von 1,2 und besser aufweisen, hat sich binnen nur drei Jahren eine gravierende Veränderung ergeben. Innerhalb dieser besonders leistungsstarken Gruppe haben die, die aus akademischen Elternhäusern kommen, bereits 2006 zu 42 Prozent an einer der neun damaligen Eliteuniversitäten studiert. Bis 2009 ist der Anteil auf 50 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist er bei denjenigen, die nicht aus Akademikerfamilien stammen, von 33 auf 30 Prozent zurückgegangen (Stiftung Neue Verantwortung 2011). Die soziale Differenz innerhalb dieser kleinen Gruppe besonders „guter“ Abiturienten hat sich mehr als verdoppelt… Über die nächsten Jahre und Jahrzehnte wird sich das aus anderen Ländern mit Eliteuniversitäten bekannte Muster sozialer Exklusivität zumindest in Teilen durchsetzen“, schreibt der Eliteforscher Michael Hartmann http://www.nachdenkseiten.de/?p=16967 .

Wir verlieren also eines der weltweit anerkannten Qualitätssiegel der deutschen Hochschullandschaft: eine zwar nicht gleichartige, aber eine qualitativ relativ hochwertige und gleichwertige Breite. Deutschland liegt zwar im – übrigens durchaus anzweifelbaren – Vergleich der Spitzenhochschulen nicht unter den ersten 50, aber in der Zahl der qualitativ hochstehenden Hochschulen auf den vordersten Rängen; unsere Stärke war – international anerkannt – die relativ hohe Qualität in der Breite. Schon heute ist ein guter Bachelor-Abschluss keine Eintrittskarte in ein Masterstudium einer Elite-Uni mehr und schon heute wissen die Personalchefs nicht mehr viel mit den Abschlusszertifikaten der unterschiedlichen Hochschulen anzufangen.

Aus vielen Veranstaltungen an Hochschulen, an denen ich teilgenommen habe und aus vielen Gesprächen mit Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern weiß ich, dass sich an den Hochschulen nach anfänglicher Euphorie über die neue Freiheit und die Versprechungen von Autonomie inzwischen viel Unmut und Frust angesammelt hat. Viele sehen den „professionskulturellen Charakter“ ihre Arbeit gestört oder schon als verletzt an.

Beim Bologna-Prozess wurde – angefangen von der früheren Bundesbildungsministerin Schavan, über den Wissenschaftsrat, ja sogar bis zur HRK – „Korrekturbedarf“ inzwischen anerkannt. Ganze Fakultätentage lehnen eine Teilnahme an den CHE-Rankings ab, es gibt Resolutionen von Fachbereichen gegen das unternehmerische Hochschulmanagement.

Leider rekrutiert sich der Widerstand – wie etwa vom Hochschulverband – vielfach aus der konservativen Seite, die eine Rückkehr zur alten Ordinarien-Universität erträumt. Der Unmut einzelner Hochschulangehörigen dringt aber nur wenig an die Öffentlichkeit, denn Ansprechpartner für die Öffentlichkeit sind eben die Hochschulleitungen oder die Präsidenten der Hochschulen. Warum sollten gerade diese sich gegen eine Reform wenden, die ihnen viel Macht eingeräumt hat?

Einen erneuten Paradigmenwechsel herbeizuführen ist eine schwierige Herausforderung. Hochschullehrer sind Einzelkämpfer, die Erfahrung von solidarischer Kraft ist ihnen historisch unbekannt. Die Hochschulen waren politisch leider schon immer eine leichte Verfügungsmasse der politisch Mächtigen oder des Zeitgeistes. Außerdem hat sich an den Hochschulen eine „Froschperspektive“ des politischen Denkens breit gemacht. Selbst fortschrittlichere Hochschullehrer und schon gar die Hochschulleitungen greifen z.B. in ihrer Not nur allzu gern nach dem Strohhalm der Studiengebühren oder privater Drittmittel.

Daraus erklärt sich der Widerstand vor allem der Rektorenkonferenzen gegen die Abschaffung von Studiengebühren. Viele Hochschulangehörigen haben vor der nunmehr seit den 70er Jahren mit dem sog. Öffnungsbeschluss beginnenden staatlichen „Unterfinanzierung“ resigniert und ihre Hoffnungen auf eine angemessene staatliche Finanzierung weitgehend aufgegeben. Das Politikum, dass nämlich die knappen öffentlichen Kassen auch etwas mit dem Steuersenkungswahn und der Aushungerung des Staates der letzten Dekaden zu tun hat, wird gar nicht mehr gesehen. „Starve the beast“, hungert den Staat aus, war ja der Kampfruf der Chicago Boys, also der Reaganomics und des Thatcherismus.

Unverkennbar ist auch die überwiegende Mehrheit der Hochschulangehörigen auf den wirtschaftsliberalen Mainstream eingeschwenkt. Die wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, wo diese Lehre nahezu unisono verkündet wird, haben da ganze Arbeit geleistet. Vor allem die „visible scientists“ haben sich schon eingerichtet als Unternehmensführer auf dem Wissenschaftsmarkt; sie holen Geld ab, wo es auch immer zu holen ist. Über die soziale Auslese-Funktion etwa von Studiengebühren und ihre bildungspolitische Bedeutung wird kaum noch nachgedacht. Die Hochschulen sind ja ohnehin überfüllt, warum sollte man sich da auch noch Sorgen machen, um diejenigen, die wegen dieser Geldbarriere vor den Hörsälen bleiben.

Die Hochschulen als alleiniger Adressat und Träger für einen Leitbildwechsel werden also nicht ausreichen, um einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Das kann man am Beispiel der Einführung und der Abschaffung von Studiengebühren studieren: Wäre es allein nach den Hochschulen gegangen, so hätten sie dieses „Doping“ niemals absetzen wollen. Nachdem Regierungswechsel in NRW mosern deshalb bis heute die meisten Rektoren an der Landesregierung herum, obwohl eine weitgehende Kompensation der Mittel zugesagt wurde.

Erst dieser Tage wurde im Wissenschaftsrat wieder über die Einführung von Studiengebühren diskutiert. Die Präsidenten der Hochschulen leisten auch Widerstand gegen eine von der neuen Landesregierung in Aussicht genommene demokratische Eingrenzung der Machtbefugnisse Hochschulräte. Das konnte man wieder einmal in der Anhörung heute Nachmittag erleben.

Zu einem wirklichen Leitbildwechsel im Hochschulsystem wird es letztlich erst dann kommen, wenn gleichzeitig auch einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel stattfindet. Der Paradigmenwechsel weg vom humboldtschen Bildungsideal hin zum hayekschen Glauben an die Überlegenheit der Markt- und Wettbewerbssteuerung ist ja keineswegs ein Spezifikum der Hochschulreformen der letzten Jahre. Dieser Umbruch ist Ausfluss des zur Vorherrschaft gelangten gesellschaftlichen Denkens, das mit den Schlagworten Deregulierung, Privatisierung, Wettbewerb und einer dramatischen Zurückdrängung des Staates zusammengefasst werden kann. Dieses Weltbild hat ja nicht nur die Wirtschaft durchdrungen, sondern es hat sich auch in nahezu allen anderen gesellschaftlichen Bereichen / von der Sozialpolitik (z.B. der kapitalgedeckten privaten Vorsorge) über die Kulturpolitik bis hinein eben auch in die Bildungspolitik durchgesetzt.

Wir erleben es bei der Privatisierung von Leistungen der Daseinsvorsorge oder bei der finanziellen Ausblutung des Staates. Ohne einen gesellschaftspolitischen Paradigmenwechsel, weg vom mit „neoliberal“ nur unzulänglich umschriebenen Weltbild, wird es auch keinen erfolgreichen Leitbildwechsel an den Hochschulen geben. Alle, die an den Hochschulen mit dem herrschenden Leitbild der „unternehmerischen Universität“ unzufrieden sind und unter den herrschenden Bedingungen leiden, sollten aber nicht abwarten, bis sich der politische Wind wieder gedreht hat, sie sollten vielmehr die Hochschulen als einen Schlüssel betrachten, den Wechsel sowohl an den Hochschulen als auch in der Gesellschaft voranzutreiben.

Mir ist klar, dass ein solches Engagement angesichts von Prüfungs-, Evaluierungs- oder Akkreditierungs- Stress und angesichts des permanenten Drucks, neue Forschungsanträge an Land ziehen zu müssen, von Vielen als Zumutung angesehen wird. Aber einen anderen Weg, damit die Hochschulangehörigen wieder zu ihrer originären Aufgabe zurückfinden können, nämlich zu guter Lehre und freier Wissenschaft, sehe ich leider nicht.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre Geduld und freue mich auf das Gespräch mit Ihnen.

 

]]> https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/05/die-unternehmerische-hochschule-kritik-und-ausblick-ein-vortrag-von-dr-wolfgang-lieb/feed/ 3 Wir brauchen eine unabhängige Kommission für Abi-Aufgaben https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/05/wir-brauchen-unabhangige-kommission-fur-abi-aufgaben/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/05/wir-brauchen-unabhangige-kommission-fur-abi-aufgaben/#comments Wed, 08 May 2013 12:52:19 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=173581 Weiterlesen »]]> Anlässlich der heutigen Diskussion über die Mathe-Abi-Klausuren im Schulausschuss des Landtags NRW sagt Monika Pieper, Schulausschuss-Sprecherin der Piratenfraktion:

Wir fordern, dass eine unabhängige Kommission eingerichtet wird, die in strittigen Fällen zügig untersucht, ob eine Prüfung den Vorgaben des Lehrplans entspricht, die Formulierungen verständlich sind und die Aufgaben dem zeitlichen Rahmen entsprechen. Wir müssen verhindern, dass Schüler in solchen Fällen auch in Zukunft auf sich allein gestellt sind. Deshalb muss es möglich sein, Prüfungsfragen von externen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Zurzeit haben Abiturienten ausschließlich die Chance, in einem monatelangen Verfahren Widerspruch gegen ihr Prüfungsergebnis einzulegen. Das ist weder den Schülern zuzumuten, noch sollten sich die ohnehin ausgelasteten Gerichte mit Abiprüfungsfragen beschäftigen müssen.

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Veranstaltung – Quo vadis, Hochschulpolitik? https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/veranstaltung-quo-vadis-hochschulpolitik/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/veranstaltung-quo-vadis-hochschulpolitik/#respond Fri, 26 Apr 2013 13:14:15 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=146928 Weiterlesen »]]> Wo soll für die NRW-Hochschulen die Reise hingehen? Diese Frage stellt sich die gesamte Wissenschaftslandschaft in Nordrhein-Westfalen und natürlich auch die Piratenfraktion im Landtag NRW. Um den Richtigen Kurs für die nordrhein-westfälischen Hochschulen zu finden, haben wir uns einen kritischen Geist als Gast eingeladen: Dr. Wolfgang Lieb ist einer der Herausgeber der Nachdenkseiten und ehemaliger Staatssekretär im NRW-Wissenschaftsministerium.

 

Wir würden uns freuen, wenn ihr am Vortrag mit anschließender Diskussion teilnehmt:

 

„Die unternehmerische Hochschule –  Kritik und Ausblick“, am Dienstag, 7. Mai 2013, um 19 Uhr im Landtag.

 

Wer live vor Ort im Landtag in Düsseldorf mit dabei sein möchte, kann sich per Mail an piratenstunde@piratenfraktion-nrw.de bis zum 6. Mai 2013 anmelden. Für alle anderen wird der Stream der Veranstaltung auf www.piratenfraktion-nrw.de zu finden sein. Natürlich könnt ihr uns auch wieder per Twitter (#Piratenstunde), Facebook, Google+ oder E-Mail an piratenstunde@piratenfraktion-nrw.de eure Fragen und Anregungen mitteilen.

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NC-Vergabepraxis ist bildungspolitisches Armutszeugnis https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/nc-vergabepraxis-ist-bildungspolitisches-armutszeugnis/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/04/nc-vergabepraxis-ist-bildungspolitisches-armutszeugnis/#respond Thu, 25 Apr 2013 15:18:57 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=145733 Weiterlesen »]]> Laut Koalitionsvertrag will die Landesregierung eine sichere Perspektive für ein Mehr an Bildung geben. Doch stattdessen genehmigt die Ministerin eine Zugangsbeschränkung nach der anderen – und Rot-Grün fühlt sich offensichtlich nicht veranlasst, daran etwas zu ändern. Einen Antrag der Piratenfraktion, die Ministerin an ihrer Vergabepraxis für Numeri Clausi (NC) zu hindern, hat das Plenum heute abgelehnt. „Ein bildungspolitisches Armutszeugnis“, urteilt Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion.

Über 50 Prozent der Studiengänge in NRW sind zum nächsten Semester nicht zulassungsfrei. Viele Studierwillige werden sich nicht bewerben, weil sie keine Chance auf einen Studienplatz haben. „Welche Potenziale dadurch gehemmt werden, ist nur zu erahnen“, erklärt Paul. „Wenn man dann noch bedenkt, dass viele der Hochschulzugangsberechtigten auf den Ausbildungsmarkt drängen werden, haben wir einen großen Verschiebebahnhof, der auf den Schultern der Absolventen mit Fachoberschulreife oder Hauptabschlusses ausgetragen wird.“

Der Landesregierung gelingt es nicht, Alternativen zum NC zu etablieren. Das dialogorientierte Serviceverfahren ist kläglich gescheitert. „Es wird von den Hochschulen kaum angenommen, weil man ihnen das Spielzeug der Studierendenauslese überlassen hat“, erläutert Paul. „Studieninteressierte sind zu Bittstellern geworden. Das entwertet die Hochschulzugangsberechtigung!“

Die Piratenfraktion sieht in der aktuellen NC-Vergabepraxis außerdem einen Verstoß gegen ein Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1972. Darin ist unmissverständlich ausgeführt, dass NCs nur zulässig sind, wenn alle vorhandenen Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft worden sind. Paul: „Davon kann in Nordrhein-Westfalen keine Rede sein!“

 

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Piratenfraktion setzt sich erfolgreich für digitale Bildungsmedien ein https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/piratenfraktion-setzt-sich-erfolgreich-fur-digitale-bildungsmedien-ein/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/piratenfraktion-setzt-sich-erfolgreich-fur-digitale-bildungsmedien-ein/#respond Wed, 20 Mar 2013 15:48:26 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=71325 Weiterlesen »]]> Das Land wird die Bildungssuchmaschine Learn:Line mit zusätzlichen 100.000 Euro fördern. Einen entsprechenden Haushaltsänderungsantrag der Piratenfraktion haben die Abgeordneten des Landtags NRW heute mit großer Mehrheit angenommen. „Damit ist wieder eine parlamentarische Initiative der Piraten erfolgreich gewesen − schon die zweite innerhalb kürzester Zeit“, freut sich Monika Pieper, Parlamentarische Geschäftsführerin der Piratenfraktion.

Auf www.learnline.nrw.de sind tausende hochwertige digitale Lernmaterialien zur kostenfreien Nutzung verzeichnet. Um die Suche zu erleichtern, wollen die Entwickler „Social Tagging“ und „Open Review“ in diesem System implementieren: So können Lehrende ihre Erfahrungen mit den Bildungsmedien an andere weitergeben. Zudem wäre es leichter möglich, zusätzliche Informationen beispielsweise zu den Urhebern der Materialien zur Verfügung zu stellen.

„Die 100.000 Euro werden dieses Vorhaben ermöglichen“, erklärt Pieper. „Die von uns initiierte Sachverständigen-Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung in der vergangenen Woche hat gezeigt, wie wichtig es ist, den Lehrenden den Umgang mit digitalen Bildungsmedien zu erleichtern.“

Der Antrag der Piratenfraktion: Drucksache 16/2341

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Intransparente und ungerechte Hochschulfinanzierung stoppen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/intransparente-und-ungerechte-hochschulfinanzierung-stoppen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2013/03/intransparente-und-ungerechte-hochschulfinanzierung-stoppen/#respond Wed, 20 Mar 2013 13:39:11 +0000 http://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=70285 Weiterlesen »]]> Die für den Steuerzahler nicht nachvollziehbare Finanzierung der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen muss ein Ende haben! Das fordert die Piratenfraktion in der heutigen Sitzung des Landtags NRW mit ihrem Antrag „Hochschulfinanzierung transparent gestalten“.

„Die Hochschulen bekommen einen Sack voll Geld und können damit selbst wirtschaften. Eigentlich sollen sie dem Gesetzgeber darüber Rechenschaft ablegen“, erklärt Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW.  „Die aktuelle Hochschulgesetzgebung sieht aber so aus, dass allein der Hochschulrat die Mittelverausgabung kontrolliert. Der Landtag als Haushaltsgesetzgeber kann nicht mehr nachvollziehen, wofür an Hochschulen die Steuergelder ausgegeben werden.“

Ministerin Schulze hat selbst eingeräumt, dass es sich bei der Hochschulfinanzierung um einen „Blindflug“ handelt. Ihr Nichtstun entschuldigt sie damit, dass die Hochschulen schon wüssten, was sie tun. „Darum geht es gar nicht“, stellt Paul klar. „Der Steuerzahler und das Parlament, das über dieses Geld entscheidet, sollten wissen, wofür es ausgegeben wird. Das ist Transparenz.“

Die Piratenfraktion kritisiert außerdem, dass 20 Prozent der Hochschulfinanzierung über die „Leistungsoriente Mittelvergabe“ im Wettbewerb vergeben werden. „Die Ruhrgebiets-Universitäten werden immer Verlierer dieses Wettbewerbs sein“, sagt Paul. Im Ruhrgebiet studieren viel mehr Menschen aus Nicht-Akademiker-Familien als zum Beispiel an den Universitäten in Aachen und Münster. Trotzdem stehen diese Hochschulen in direkter Konkurrenz zu einander. „Fraglich ist doch, welche Hochschule eigentlich die größere Leistung erbringt. Eine Hochschule wie beispielsweise in Gelsenkirchen, die über 90 Prozent mehr Studierende aus Nicht-Akademiker-Familien zum Abschluss bringt, oder die Uni Münster die vielleicht insgesamt mehr Absolventen vorweisen kann?“, gibt  Paul zu bedenken.

Die Folge dieser Vergabepraxis ist, dass gerade die Ruhrgebiets-Hochschulen zu den Verlierern gehören. Finanziell schlechter aufgestellt müssen sie aber dennoch besser werden, um überhaupt irgendwann wieder an diese leistungsorientierten Mittel zu kommen. Paul: „So eine Mittelvergabe hat mit unserem Verständnis von Gerechtigkeit nichts zu tun.“

Der Antrag (24. Plenarsitzung, TOP 5) der Piratenfraktion: Drucksache 16/2281

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