Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.
Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.
Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.
Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.
Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.
Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.
Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.
]]>Als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft steht Rainer Wendt im öffentlichen Diskurs und ist somit eine Person der Zeitgeschichte. Dementsprechend steht er zur Zeit im Fokus einer Berichterstattung in der sowohl ihm, wie auch dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Inneres und Kommunales Verfehlungen vorgeworfen werden.
Wie einem Bericht von Report München, und anderen Medienberichten, zu entnehmen ist, bekam Rainer Wendt offensichtlich jahrelang Beamtensold, ohne als Beamter für die Landesregierung tätig zu sein. Nach eigenen Aussagen von Herrn Wendt, der laut Bericht 2010 sogar zum Hauptkommissar befördert und ins Landesamt für polizeiliche Dienste versetzt wurde, habe er die Tätigkeit als Hauptkommissar „natürlich nicht aktiv betrieben“. Dies bedeutet, dass er praktisch besoldet vom Dienst freigestellt wurde, um seine Aufgaben als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft wahrnehmen zu können.
Im Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz) werden Freistellungen im § 42 geregelt. Demnach werden Mitarbeitende vom Dienst freigestellt, wenn sie in der letzten Personalratswahl in den Personalrat gewählt worden sind und ihre Arbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Personalrat wahrnehmen. Eine etwaige Förderung, Besoldung oder Freistellung, um der (bundesweiten) Tätigkeit zur Interessenwahrung einer Gewerkschaft nachzukommen, ist weder im § 42, noch in einem anderen Paragrafen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW zu finden.
Für die Tätigkeit als Gewerkschaftsvertreter bezahlen die Gewerkschaften ihre Vertreter aus eigenen, von den Mitgliedern bereitgestellten Mitteln. Dies ist wohl, nach eigenen Aussagen, auch im Fall von Herrn Wendt so.
Dem Bericht und den Aussagen nach zu urteilen, bekam Herr Wendt also sowohl eine Besoldung durch das Land NRW, wie auch ein Gehalt der Deutschen Polizei-gewerkschaft. Für die Besoldung durch das Land NRW hat Herr Wendt nach eigener Aussage „natürlich“ keine Gegenleistung erbracht.
Wie dem gleichen Bericht zu entnehmen ist, wird laut eines Sprechers des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ bereits seit mindestens 10 Jahren so gehandhabt, nach Aussagen von Herrn Wendt sogar seit 200. Auch wenn die Causa Wendt durch vorzeitige Pensionierung in diesem Fall nicht mehr praktiziert wird, scheint es weitere ähnlich gelagerte Fälle zu geben. In diesem Zusammenhang kann zusätzlich auf die Herren Rettinghaus (Deutsche Polizei Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen, DPolG NW) und Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter verwiesen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Seit wann war Herr Wendt „zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ tatsächlich freigestellt?
2. Welche Summe an Steuergeld wurde in dieser Zeit „zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ an Herrn Wendt gezahlt?
3. Wird die Landesregierung in der Nachbetrachtung den Fall Wendt kritisch prüfen?
4. Wird die Landesregierung Leistungen, die ohne Gegenleistung an Herrn Wendt geflossen sind, zurückfordern?
5. Sollte es zu unrechtmäßig erbrachten Leistung an Herrn Wendt gekommen sein, wird die Landesregierung die Pensionsansprüche des Herrn Wendt entsprechend senken?
Wie einem Bericht von Report München und anderen Medienberichten zu entnehmen ist, bekam Rainer Wendt offensichtlich jahrelang Beamtensold, ohne als Beamter für die Landesregierung tätig zu sein. Nach eigenen Aussagen von Herrn Wendt, der laut Bericht 2010 sogar zum Hauptkommissar befördert und ins Landesamt für polizeiliche Dienste versetzt wurde, habe er die Tätigkeit als Hauptkommissar „natürlich nicht aktiv betrieben“. Dies bedeutet, dass er praktisch besoldet vom Dienst freigestellt wurde, um seine Aufgaben als Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft wahrnehmen zu können.
Im Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz) werden Freistellungen im § 42 geregelt. Demnach werden Mitarbeitende vom Dienst freigestellt, wenn sie in der letzten Personalratswahl in den Personalrat gewählt worden sind und ihre Arbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Personalrat wahrnehmen. Eine etwaige Förderung, Besoldung oder Freistellung, um der (bundesweiten) Tätigkeit zur Interessenwahrung einer Gewerkschaft nachzukommen, ist weder im § 42, noch in einem anderen Paragrafen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW zu finden.
Für die Tätigkeit als Gewerkschaftsvertreter bezahlen die Gewerkschaften ihre Vertreter aus eigenen, von den Mitgliedern bereitgestellten, Mitteln. Dies ist wohl, nach eigenen Aussagen, auch im Fall von Herrn Wendt so.
Dem Bericht und den Aussagen nach zu urteilen, bekam Herr Wendt also sowohl eine Besoldung durch das Land NRW, wie auch ein Gehalt der Deutschen Polizei-gewerkschaft. Für die Besoldung durch das Land NRW hat Herr Wendt nach eigener Aussage „natürlich“ keine Gegenleistung erbracht.
Wie dem gleichen Bericht zu entnehmen ist, wird laut eines Sprechers des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ bereits seit mindestens 10 Jahren praktiziert. Auch wenn die Causa Wendt durch vorzeitige Pensionierung in diesem Fall nicht mehr praktiziert wird, scheint es weitere, ähnlich gelagerte Fälle zu geben. In diesem Zusammenhang kann zusätzlich auf die Herren Rettinghaus (Deutsche Polizei Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen, DPolG NW) und Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter verwiesen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele ähnliche, praktische Freistellungen praktiziert die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, noch?
2. Welche Summe an Steuergeld wird im Jahr für diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ durch die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, aufgewandt?
3. Welche Vorteile erhofft sich die Landesregierung durch die leistungserbringungsfreie Besoldung, bzw. Freistellung und gleichzeitiger Besoldung von Gewerkschaftsfunktionären?
4. Wann wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?
5. Durch wen wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?
Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage zur „Rassismusprävention bei Polizei und Justiz“ zeigt, dass wir hier in NRW noch dicke Bretter bohren müssen, bis die von vielen Institutionen, z. B. der UNO, der Humanistischen Union, Amnesty International, den Kritischen Polizisten und dem Deutschen Institut für Menschenrechte geforderten unabhängigen, externen und zivilen Beschwerde- und Ermittlungsstellen in NRW eingerichtet werden.
Deshalb haben wir Piraten einen Antrag zur Errichtung einer solchen Stelle eingebracht. Wir bauen darauf, dass die Landtagsmitglieder nach den vielen erschreckenden Fällen polizeilichen Fehlverhaltens in NRW und anderswo mit uns gemeinsam konstruktiv an der Entwicklung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle für Nordrhein-Westfalen arbeiten werden.
Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss: „NRW hinkt anderen Bundesländern und mittlerweile auch dem Bund hinterher, wenn es um die Fehlerkultur und -korrektur der Polizeiarbeit und der Justiz geht. Nach den vielen unaufgeklärten Vorfällen von Polizeigewalt, z. B. in Essen, Herford, Köln, Gelsenkirchen und Dortmund sowie den Mobbing- und Misshandlungsvorfällen in Aachen und Köln kann es kein Weiter-so mehr geben. Seit Jahren stellen verschiedene Organisationen ein schlechtes Zeugnis auch für die Rassismusprävention und -ahndung in den deutschen Polizeibehörden aus. Die nun bekannt gewordenen Vorfälle sind vielleicht nur die Spitze des Eisbergs, denn von 3.960 Beschwerden gegen NRW-Polizisten im Jahr 2013 führten lediglich zwei zu Disziplinar- und/oder Strafverfahren. Auch für das Jahr 2014 erwarten wir keine großen Änderungen, denn laut Experten liegt die geringe Zahl an Disziplinar- und/oder Strafverfahren oft auch daran, dass Polizisten gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln müssen und man als Nestbeschmutzer gilt, wenn man gegen Kollegen aussagt. Deshalb sollen sich auch Polizisten direkt an die unabhängige Beschwerdestelle wenden können. Wir wollen durch diese Möglichkeit letztlich auch die Beamtinnen und Beamten selbst stärken und durch eine transparente Aufarbeitung verlorenes Vertrauen der Menschen in die Polizei zurückgewinnen.“
Der zweite Komplex unserer Fragestellung drehte sich um die Umsetzung der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags.
Birgit Rydlewski, Mitglied im NSU-Untersuchungssausschuss in NRW, kommentiert: „Die Landesregierung ist sichtlich bemüht, aus dem verheerenden Versagen der NRW-Behörden im Zusammenhang mit dem mordenden und raubenden NSU zu lernen. Allerdings hapert es immer noch an der praktischen Umsetzung der Empfehlungen, vor allem im Bereich des Opferschutzes, der Prävention, der stärkeren Berücksichtigung der Opferperspektive, im Bezug auf Racial Profiling sowie der Definition und Anwendung des Rassismusbegriffs. Das veranschaulichen die vielen Fälle von Beschwerden gegen diskrimierenden Verhaltens seitens der Polizei, die in der Antwort der Landesregierung dokumentiert werden. Auf den Regionalkonferenzen zur Entwicklung eines integrierten Handlungskonzepts gegen Rechtsextremismus und Rassismus wurde deutlich, dass viel Vertrauen in die NRW-Behörden verloren gegangen ist. Die Landesregierung und der Beamtenapparat müssen zeigen, dass sie bereit sind, bei der Aufklärung des NSU-Komplexes in NRW hundert Prozent zu geben und eigenes Handeln in den letzten Jahren zu hinterfragen. Fehlerkultur und -korrektur fängt eben ganz oben an.“
]]>Kleine Anfrage 3286
Hanns-Jörg Rohwedder
02.04.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8570 30.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3284
Oliver Bayer
01.04.2015
Antwort MBWSV Drucksache 16/8566 29.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3279
Daniel Schwerd
01.04.2015
Antwort MBEM Drucksache 16/8608 07.05.2015
]]>Kleine Anfrage 3271
Frank Herrmann
30.03.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8523 27.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3209
Daniel Schwerd
09.03.2015
Antwort MWEIMH Drucksache 16/8310 30.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3275
Daniel Schwerd
30.03.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8537 28.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3248
Daniel Schwerd
20.03.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8352 13.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3212
Frank Herrmann
11.03.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8380 13.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3211
Daniel Schwerd
10.03.2015
Antwort MBEM Drucksache 16/8352 08.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3198
Torsten Sommer
03.03.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8237 20.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3195
Monika Pieper
03.03.2015
Antwort MSW Drucksache 16/8298 27.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3194
Monika Pieper und Michele Marsching
03.03.2015
Antwort MSW Drucksache 16/8363 09.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3196
Birgit Rydlewski
03.03.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8316 30.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3180
Daniel Schwerd
02.03.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8342 02.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3158
Lukas Lamla
24.02.2015
Antwort MKULNV Drucksache 16/8225 19.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3159
Nicolaus Kern
24.02.2015
Antwort MBEM Drucksache 16/8236 20.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3177
Daniel Schwerd
24.02.2015
Antwort MWEIMH Drucksache 16/8343 02.04.2015
]]>Kleine Anfrage 3155
Simone Brand
23.02.2015
Antwort MKULNV Drucksache 16/8272 25.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3156
Hanns-Jörg Rohwedder
23.02.2015
Antwort MKULNV Drucksache 16/8325 31.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3148
Olaf Wegner
19.02.2015
Antwort MAIS Drucksache 16/8219 19.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3143
Hanns-Jörg Rohwedder
18.02.2015
Antwort MAIS Drucksache 16/8220 19.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3142
Hanns-Jörg Rohwedder
18.02.2015
Antwort MWEIMH Drucksache 16/8250 23.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3144
Hanns-Jörg Rohwedder
18.02.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8224 19.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3133
Daniel Schwerd
17.02.2015
Antwort JM Drucksache 16/8196 17.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3134
Daniel Schwerd
17.02.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8195 17.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3128
Lukas Lamla
12.02.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8203 18.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3127
Lukas Lamla
12.02.2015
Antwort MIK Drucksache 16/8140 11.03.2015
]]>Kleine Anfrage 3115
Simone Brand
09.02.2015
]]>
Kleine Anfrage 3101
Marc Olejak und Lukas Lamla
04.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3097
Daniel Schwerd
03.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3094
Monika Pieper
03.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3095
Birgit Rydlewski und Frank Herrmann
02.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3085
Birgit Rydlewski und Daniel Düngel
02.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3081
Daniel Schwerd
30.01.2015
]]>Kleine Anfrage 3054
Daniel Schwerd
21.01.2015
Antwort MIK Drucksache 16/7930 17.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3062
Birgit Rydlewski und Michele Marsching
21.01.2015
]]>Kleine Anfrage 3061
Birgit Rydlewski und Michele Marsching
21.01.2015
]]>Kleine Anfrage 3064
Birgit Rydlewski und Michele Marsching
21.01.2015
]]>Kleine Anfrage 3063
Birgit Rydlewski und Michele Marsching
21.01.2015
]]>Kleine Anfrage 3060
Birgit Rydlewski und Michele Marsching
21.01.2015
]]>Kleine Anfrage 3046
Monika Pieper
20.01.2015
]]>Kleine Anfrage 3047
Daniel Schwerd
20.01.2015
Antwort MIK Drucksache 16/7948 18.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3028
Dirk Schatz
13.01.2015
Antwort MIK Drucksache 16/7889 06.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3024
Daniel Schwerd
12.01.2015
Antwort MIK Drucksache 16/7900 10.02.2015
]]>Kleine Anfrage 3010
Daniel Schwerd
07.01.2015
Antwort MIK Drucksache 16/7888 06.02.2015
]]>Kleine Anfrage 2987
Nicolaus Kern
17.12.2014
Antwort MBEM Drucksache 16/7716 12.01.2015
]]>