Politik – Piratenfraktion im Landtag NRW https://www.piratenfraktion-nrw.de Blog der 20 Piraten - Klarmachen zum Ändern! Wed, 31 May 2017 22:04:58 +0000 de-DE hourly 1 Jäger muss Rechtmäßigkeit von Bodycams nachweisen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/04/jaeger-muss-rechtmaessigkeit-von-bodycams-nachweisen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/04/jaeger-muss-rechtmaessigkeit-von-bodycams-nachweisen/#respond Mon, 10 Apr 2017 14:28:16 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=453052 Weiterlesen »]]> Innenminister Ralf Jäger hat heute neu beschaffte Bodycams für die Polizei NRW vorgestellt. Dazu Frank Herrmann, Datenschutzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW:

Ich finde es bedauerlich, dass der Innenminister die Polizei nun mittels Videoüberwachung vor Angriffen aus der Bevölkerung schützen will. Es entsteht der Eindruck, als halte die Polizei jeden für verdächtig. Vielfach erfolgen Angriffe gegen Polizeibeamte im Affekt, da kann eine Bodycam die Aggressivität des Angreifers auch noch steigern.

Für den als Test angekündigten Einsatz fehlen zudem noch viele Informationen. Der Test muss ergebnisoffen und unter echter wissenschaftlicher Leitung durchgeführt werden. Eine bloße wissenschaftliche Begleitung, wie sie bisher in Aussicht gestellt wurde, reicht da nicht. Wichtige Rahmenbedingungen, wie der Beginn und das Ende des Projektes, ebenso wie Vergleichsbereiche und Vorgaben für die Streifen, sind bislang völlig unbekannt. Einfach mal ausprobieren und am Ende sagen ´funktioniert gut´, das darf es nicht sein. Leider deuten 200 angeschaffte Geräte mit Gesamtkosten im Millionenbereich schon genau darauf hin.

Zudem stellt das Polizeigesetz klare Anforderungen an Video-Geräte: die Videos müssen verschlüsselt und manipulationssicher gespeichert werden. Dafür gibt es entsprechende Richtlinien des BSI. Innenminister Jäger muss nachweisen, dass die gekauften Geräte diese Anforderungen an die Datensicherheit und die Beweisfähigkeit erfüllen. Insbesondere die Anforderung der Manipulationssicherheit scheint durch die beschafften Geräte nicht gewährleistet. Ich fordere den Innenminister auf, die Geräte nicht einzusetzen, solange die gesetzlichen Anforderungen nicht öffentlich nachgewiesen wurden.

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Überwachung und Datenzugriff im Bereich der Telekommunikation, Fortsetzung: Werden Funkzellenabfragen, Stille SMS und IMSI – Catcher zum Standard bei Ermittlungen nordrhein – westfälischer Sicherheitsbehörden? https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/04/ueberwachung-und-datenzugriff-im-bereich-der-telekommunikation-fortsetzung-werden-funkzellenabfragen-stille-sms-und-imsi-catcher-zum-standard-bei-ermittlungen-nordrhein-westfaelischer-sicherhei/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/04/ueberwachung-und-datenzugriff-im-bereich-der-telekommunikation-fortsetzung-werden-funkzellenabfragen-stille-sms-und-imsi-catcher-zum-standard-bei-ermittlungen-nordrhein-westfaelischer-sicherhei/#respond Mon, 10 Apr 2017 11:11:02 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=453036 Große Anfrage

Drucksache 16/13803

 

Antwort der Landesregierung

Drucksache 16/14528

 

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Einmischen, aber richtig! Jugendpartizipation stärken! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/einmischen-aber-richtig-jugendpartizipation-staerken/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/einmischen-aber-richtig-jugendpartizipation-staerken/#respond Wed, 29 Mar 2017 15:02:45 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452885 Weiterlesen »]]> Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, PIRATEN

I. Ausgangslage

Junge Menschen sind in vielfältiger Weise von landespolitischen Entscheidungen betroffen. Sie sind politisch interessiert und engagiert, das legt auch der 10. Kinder- und Jugendbericht dar, in dem festgestellt wird: Junge Menschen engagieren sich stark in Verbänden und Organisationen, Schulen oder für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke. Kinder und Jugendliche haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Beteiligung. Der Schlüssel dazu ist eine aktive einmischende Jugendpolitik, die die Bedürfnisse und Vorstellungen junger Menschen aufgreift, vor allem Partizipation ermöglicht und junge Menschen als Vertreterinnen und Vertreter eigener politischer Interessen ernst nimmt.

Die Frage, wie die politischen Partizipationsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene gestärkt werden können, wurde in dieser Wahlperiode von den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings, des Kinder- und Jugendrats NRW und der LandesschülerInnenvertretung im Rahmen von insgesamt vier Workshops intensiv diskutiert.

Um den konstruktiven Dialog in der nächsten Wahlperiode fortzusetzen, wurde am 10. November 2016 von allen Beteiligten eine Absichtserklärung unterzeichnet, die zum einen die auf den Workshops erreichten Zwischenergebnisse festhalten und zum anderen die Fortsetzung des Prozesses zur Weiterentwicklung von Jugendbeteiligung auf Landesebene in Nordrhein-Westfalen in der kommenden Wahlperiode fördern soll.

II. Der Landtag begrüßt

  • dass die Landtagsfraktionen ihren Willen bekräftigen, den Prozess „Jugendpartizipation“ auch über die 16. Wahlperiode hinaus gemeinsam mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Landtagsfraktionen und mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings, des Kinder- und Jugendrats NRW und der LandesschülerInnenvertretung fortzusetzen. Ziel soll es sein, den Prozess zur Beteiligung junger Menschen auf Landesebene sicherzustellen und voranzutreiben. Dabei sollen die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen sowie nach Möglichkeit wissenschaftliche Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem In- und Ausland berücksichtigt werden.
  • dass die Landtagsfraktionen ihren Wunsch bekräftigen, den Prozess der politischen Partizipation von jungen Menschen so zu gestalten, dass diese Gesellschaft und Politik mitgestalten können und die Politik ihre Belange mitdenkt.
  • dass die Landtagsfraktionen die Idee eines Forums junger Menschen zur Beteiligung im Sinne der Vereinbarungen vom 10. November 2016 anerkennen und zusammen mit den jungen Menschen in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln wollen.
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PKW-Maut von CDU, SPD und CSU durch den Bundesrat stoppen. https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/pkw-maut-von-cdu-spd-und-csu-durch-den-bundesrat-stoppen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/pkw-maut-von-cdu-spd-und-csu-durch-den-bundesrat-stoppen/#respond Wed, 29 Mar 2017 14:42:42 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452881 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Am 24. März 2017 hat der Bundestag in namentlicher Abstimmung mit Stimmen von Abgeordneten der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion der für die Einführung der „PKW-Maut nach Dobrindt“ erforderlichen Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes zugestimmt. Die geplante PKW-Maut steht damit vor der Einführung, sofern nicht von den Mitgliedern des Bundesrats ein Vermittlungsausschuss angerufen wird. Der Vermittlungsausschuss kann die PKW-Maut bis zur Bundestagswahl verzögern und dadurch erneut auf den Prüfstand stellen. Die Bundesländer können jedoch auch entscheidende Änderungen erreichen.

Hierbei ist es von größter Bedeutung, dass nicht ein ungenügender Kompromiss geschlossen wird, sondern wirklich Verbesserungen und vor allem Vereinfachungen erreicht werden.

Die NRW-Landesregierung stellt in Aussicht, der teuren PKW-Maut letztlich zuzustimmen, wenn Ausnahmen für Grenzregionen ermöglicht würden. Zwar wurde die PKW-Maut auf Grund der Grenzsituation mit der Schweiz und Österreich erfunden, dennoch ist das Anliegen zunächst verständlich: Die Grenzregionen würden wirtschaftlich und gesellschaftlich besonders stark unter der Einführung der PKW-Maut leiden.

Allerdings würden zusätzliche Ausnahmen die sowieso unnötig komplexe PKW-Maut weiter verkomplizieren und verteuern. Die PKW-Maut muss – sofern sie nicht zu verhindern ist – insgesamt deutlich vereinfacht werden, denn nur dann besteht die Chance, dass durch sie überhaupt Geld eingenommen werden kann.

Die derzeit geplante Maut-Infrastruktur hat eine Komplexität, die für die Aufgaben, die geplanten Tarife, nicht benötigt wird. Eine solche überdimensionierte Überwachungs­infrastruktur wäre allemal für kombinierte Kilometer- und Zeittarife notwendig. Eine angemessenere, einfache Ausführung einer PKW-Maut ist die Vignette. Die intelligenteste Variante jedoch ist Nutzung der Energiesteuer (Mineralölsteuer). Eine entsprechende Erhöhung der Energiesteuer würde kaum bürokratischen Aufwand bedeuten und das Geld könnte nahezu vollständig für die Infrastruktur verwendet werden. Es ergäbe sich sogar ohne zusätzlichen Aufwand eine politisch wünschenswerte Lenkungswirkung – ganz ohne die Risiken, die bei dem Aufbau einer Überwachungsinfrastruktur entstehen würden.

Die PKW-Maut hat wirksame Finanzierungs-Lösungen und die Debatte um die Zukunft der Verkehrsinfrastruktur bereits über Jahre blockiert. Sie darf nicht zusätzlich der Einführung von Straßenprivatisierungen dienen. Im Gegenteil müssen die verkehrsträgerübergreifende Sanierung der Infrastruktur und die priorisierte Investition in eine smartgerechte Verkehrswende zu den wichtigsten verkehrspolitischen Themen werden.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

in einem Vermittlungsausschuss des Bundestags und Bundesrats, zur PKW-Maut (Infrastrukturabgabengesetz) die folgenden Forderungen einzubringen und zu verhandeln:

  • Die Nutzung von intelligenten und einfachen Alternativen zur PKW-Maut, wie die Energiesteuer.
  • Die massive Vereinfachung der PKW-Maut z.B. auf Basis von Vignetten.
  • Ein allumfassendes und dauerhaftes Verbot der Nutzung der Maut-Infrastruktur für jegliche Zwecke, die nicht der Mauterfassung dienen.
  • Das dauerhafte Ausschließen der Nutzung der PKW-Maut, der Maut-Daten oder der Maut-Infrastruktur für die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen sowie für die entsprechende Abrechnung – einschließlich aller Statistiken, die zur Privatisierung und Bewertung herangezogen werden.
  • Neue finanzielle Mittel müssen mit hoher Priorität für die Verkehrswende aufgebracht werden. Dazu gehören die Finanzierung der Sanierung alter Stadtbahntrassen und -tunnel durch den Bund und die Investition des Bundes in einen massiven Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs.
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Das Fach Informatik an allen nordrhein-westfälischen Schulen stärken! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/das-fach-informatik-an-allen-nordrhein-westfaelischen-schulen-staerken/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/das-fach-informatik-an-allen-nordrhein-westfaelischen-schulen-staerken/#respond Wed, 29 Mar 2017 14:41:04 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452879 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

In der Diskussion über die Bildungsaufgaben für ein Leben in der digitali­sierten Welt wird der hohe Stellenwert des Fachs Informatik allgemein an­erkannt. Denn: „Informatik ist die Be­zugswissenschaft sowohl für die di­gitale Bildung wie auch für die Entwicklung der Medien­kompetenz und für den Übergang von der Industriegesellschaft zur Informationsgesell­schaft.“ (Fachgruppe Informatische Bildung Nordrhein-Westfalen in der Gesellschaft für Infor­matik, Stellungnahme 16/3815) Diesem hohen Stellenwert für eine zeitgemäße Allgemeinbil­dung kann nicht allei­n mit der Vermittlung von informatischen Grundkenntnissen in anderen Fächern entspro­chen werden.

Ein Blick über die Grenzen Deutschlands hinaus zeigt, dass in anderen Ländern bereits An­sätze existieren, um informatisches Denken bereits für Kinder im Grundschulalter verfügbar zu ma­chen. Beispielsweise in England wurde zum Schuljahr 2014/15 das Fach „Computing“ als Pflichtfach ab der 1. Klasse eingeführt. Neben dem Erwerb von Medienkompetenz zielt der Kernlehrplan in England auch darauf ab, ein Verständnis für grundlegende Konzepte der In­formatik bei den Schülerinnen und Schülern zu schaffen (vgl. Renate Acht, Wie passt ein Video durchs Kabel? Informatische Bildung im Primarbereich, in: Schule NRW, 07/08 2015, S. 327ff.). Auch in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Projekt „Informatik an Grundschulen“ ein erster Schritt in diese Richtung unternommen worden. In diesem Projekt wird an fünf Grund­schulen in NRW erprobt, wie informatische Bildung ohne den Einsatz von Informatiksyste­men für Grundschülerinnen und Grundschüler gestaltet werden kann.

Im Ganzen betrachtet ist das Fach Informatik an den nordrhein-westfäli­schen Schulen im Ver­gleich zu den meisten anderen Fächer nur schwach vertreten. Gegenwärtig wird Informa­tik als Wahlpflichtfach in der Sekun­darstufe I angeboten. Zu Beginn der gymnasialen Ober­stufe kann es als Grundkurs gewählt werden und in der Qualifikationsphase auch als Leis­tungskurs weitergeführt werden. So kann Informatikunterricht zwar an der Mehrzahl der wei­terführenden Schulen angeboten werden, aber auf das Fach entfällt nur ein kleiner Unter­richtsanteil. 

Es wird auch nur von relativ wenig Schülerinnen und Schülern in der gymnasia­len Oberstufe gewählt. Dabei belegen in der gymnasialen Oberstufe nur sehr wenige Schüle­rinnen das Fach. Im Schuljahr 2015/16 wur­den in der gymnasialen Oberstufe insgesamt 42041 Schülerinnen und Schüler im Fach Infor­matik unterrichtet, darunter ledig­lich 10472 Schülerinnen. Unter den 1576 Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2015/16 in der Qualifikationsphase Informatik als Leistungskurs be­legt haben, finden sich nur 287 Schüle­rinnen (vgl. Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2015/16, hrsg. v. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Lan­des Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2016, S. 92).

Auch wird das Fach Informatik oftmals von Lehrerinnen und Lehrern unter­richtet, die keine Lehrbefähigung für dieses Fach haben. Im Bericht zur Aktuellen Situation bezüglich des Fachs Informatik (Vorlage 16/4904) gibt die rot-grünen Landesregierung zum fachfremd er­teilten Unterricht im Fach Informatik für das Schul­jahr 2016/17 Quoten zwischen 36,2% an Gymnasien und 82,8% an Hauptschulen an. Dies zeigt, dass Fachlehrer für Informatik in den Kollegien nicht ausreichend vertreten sind. Es ist anzunehmen, dass sich die Situation in Zukunft noch verschärft. Hierauf weist bei­spielsweise Klaus Klemm in seiner aktualisierten Version der Studie „Lehrerinnen und Lehrer der MINT-Fächer: Zur Bedarfs- und Angebots­entwicklung in den allgemein bildenden Schu­len der Sekundarstufen I und II am Beispiel Nordrhein-Westfalens“ aus wem Juli 2015 hin. Für die Bestandsentwick­lung der Lehrkräfte dieses Fachs bis zum Schuljahr 2025/26 erwartet Klemm einen Rück­gang auf 52% des Wer­tes des Schul­jahrs 2012/13. Als Bedarfsdeckungs­quote bis zum Schuljahr 2025/26 prognos­tiziert Klemm für das Fach Informatik lediglich eine Quote von 25%.

II. Der Landtag stellt fest

  • Angesichts der zentralen Bedeutung des Fachs Informatik für die Bildung in der digi­talisierten Welt ist anzustreben, dass mehr Kinder und Jugendliche in die­sem Fach unterrichtet werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Fachs Informatik zu ergreifen und dabei insbeson­dere gegenüber den Hochschulen, die Standorte der Lehrerausbildung sind, anzuregen, die Kapazitäten für die Lehramtsstudiengänge für das Fach Informatik auszubauen, so dass auf Zulassungsbeschrän­kungen für diese Studiengänge möglichst verzichtet werden kann.
  • in der Lehramtszulassungsverordnung das Studienfach Informatik bei den Studien­gängen der weiterführenden Schulen (§3 Abs. 2 und §4 Abs. 2) in die Liste jener Fä­cher aufzunehmen, die mit einem beliebi­gen zweiten Fach kombiniert werden können.
  • das Projekt „Informatik an Grundschulen“ mit dem Ziel fortzuführen, die verbindliche Aufnahme von Lerninhalten der informatischen All­gemeinbildung in den Unterricht der Grundschulen vorzu­bereiten.
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Die Game- und Netzkultur lebt mit dem Streaming: Veraltete Rundfunkkonzepte der Medienanstalten müssen für das digitale Zeitalter neu konzipiert werden! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/die-game-und-netzkultur-lebt-mit-dem-streaming-veraltete-rundfunkkonzepte-der-medienanstalten-muessen-fuer-das-digitale-zeitalter-neu-konzipiert-werden/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/die-game-und-netzkultur-lebt-mit-dem-streaming-veraltete-rundfunkkonzepte-der-medienanstalten-muessen-fuer-das-digitale-zeitalter-neu-konzipiert-werden/#respond Wed, 29 Mar 2017 14:23:15 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452876 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Gemäß des aktuell gültigen Rundfunkstaatsvertrages braucht ein regelmäßig ausgestrahltes Liveprogramm für über 500 Personen eine Zulassung als Rundfunkangebot. Demnach hat am 21. März die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beschlossen, einem beliebten Streaming-Kanal aus NRW, der auf der Streaming-Plattform „Twitch“ den Betrieb untersagen, wenn kein Zulassungsantrag gestellt wird.

Diese Einschätzung des ZAK entspricht der zurzeit gültigen Rechtslage. Problematisch ist jedoch die Übertragung von Regelungen, die für traditionellen Rundfunk geschaffen worden sind, auf das Internet. Streaming-Angebote, wie im aktuellen Fall für das sogenannte „Let’s Play“ – der Liveübertragung von Gaminghandlungen ins Netz – sind fluktuierend. Die Streaming-Angebote sind nicht immer mit kommerziellen Absichten verbunden.

Jede Privatperson im Netz kann mit entsprechender Motivation selbst zum Live-Sender werden und damit Teil einer netztypischen „n:n-Kommunikation“ (Nutzer zu Nutzer). Diese Form der Kommunikation bedeutet, dass ein Sender gleichzeitig Empfänger ist und diese Rolle sich je nach Blickwinkel und aktueller Aktivität ändern kann. Ein Sender nach traditioneller Auffassung von Rundfunk strahlt aus und wird von einem Publikum empfangen. Der Sender selbst ist kein Empfänger.

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Anbieter von solchen Live-Streams nicht die Inhaber der jeweiligen technischen Plattform sind, von der aus sie ihr Angebot zur Verfügung stellen. Daher ist es notwendig, die Rolle der jeweiligen Streaming-Plattform zu evaluieren.

II. Der Landtag stellt fest

  • Die aktuell gültige Rechtslage im Rundfunkstaatsvertrag für genehmigungspflichtigen Rundfunk ist für die Art und Form von Video-Liveübertragungen im Internet nicht in allen Aspekten übertragbar.
  • Für die Live-Übertragungen von Audioinhalten gelten nicht dieselben Regeln.
  • Einzelpersonen ohne kommerzielle Interessen können potenziell ein großes Publikum im Netz erreichen. Dies würde nach derzeitiger Rechtslage zu hohem bürokratischen Genehmigungsaufwand führen, der nicht gerechtfertigt ist und Innovation hindert.
  • Die Situation bezüglich Live-Streaming-Angeboten muss bezüglich der Anbieter von technischen Streaming-Plattformen und der jeweiligen einzelnen Streamer getrennt evaluiert werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • Die Unterschiede zwischen traditionellem Rundfunk und Live-Streaming-Angeboten im Internet zu evaluieren
  • die Unterschiede zwischen den jeweiligen Technischen Streaming-Plattformen und einzelnen Live-Streamern zu untersuchen
  • Die Ergebnisse der oben genannten Prüfaufträge für die Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages zu nutzen
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Qualiltät von Polizeibewerbern in NRW auf Rekordtief https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/qualiltaet-von-polizeibewerbern-in-nrw-auf-rekordtief/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/qualiltaet-von-polizeibewerbern-in-nrw-auf-rekordtief/#respond Mon, 20 Mar 2017 18:54:38 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452801 Weiterlesen »]]> Wie aus einer Antwort der Landesregierung zu meiner Kleinen Anfrage hervorgeht, steht es sehr schlecht um den dringend benötigten Polizeinachwuchs. Nicht nur, dass die Bewerberzahlen bei immer mehr Einstellungen nicht entsprechend mit ansteigen, sinkt auch die durchschnittliche Leistung beim Einstellungstest seit Jahren kontinuierlich.

Nun rächt sich, was ich im Landtag schon seit Jahren immer wieder kritisiere. Die Forderung nach immer mehr Einstellungen bei der Polizei wirkt sich gleichzeitig negativ auf die Qualität der Polizeianwärterinnen und -anwärter aus, denn bei den seit Jahren kontinuierlich steigenden Einstellungszahlen hat sich die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber dagegen kaum verändert. Immer nur mehr Polizei zu fordern geht am Ziel vorbei, wenn gleichzeitig die Qualität darunter leidet. Denn dies schadet letztlich nur dem Rechtsstaat, dem Image der Polizei und vor allem den Bürgerinnen und Bürgern, die insbesondere in einem derart sensiblen Bereich wie der inneren Sicherheit zurecht eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Leistung ihrer Polizei erwarten dürfen.

Die Leistung einer Polizeibewerberin bzw. eines Polizeibewerbers bemisst sich nach dem sogenannten Rangordnungswert (ROW). Je höher dieser ist, desto weiter oben wird die jeweilige Bewerberin bzw. der jeweilige Bewerber in eine Rangliste eingetragen. Werden, wie z.B. im Jahr 2016, 1.920 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt, bekommen die ersten 1.920 Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste eine Einstellungszusage. Sagt jemand ab oder kann aus sonstigen Gründen doch nicht eingestellt werden, rückt die oder der Nächste auf der Liste nach.

Während im Jahr 2010 noch so gut wie alle letztlich eingestellten Bewerberinnen und Bewerber überdurchschnittliche Leistungen erbrachten, konnte im Jahr 2016 bereits ein knappes Drittel dieser Gruppe nur unterdurchschnittliche Leistungen vorweisen, und dies obwohl seit 2010 zusätzlich auch die durchschnittliche Leistung insgesamt signifikant gesunken ist.

Diese Zahlen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Hinzu kommt, dass auch die Anforderungen in sportlicher und medizinischer Hinsicht (Anforderungen, die nicht in den ROW mit einfließen) ebenfalls seit Jahren herabgesetzt werden. Während die Polizei vor einigen Jahren die sportliche Leistungsfähigkeit von Bewerberinnen und Bewerbern noch selbst feststellte, reicht heute der externe Nachweis des deutschen Sportabzeichens sowie des DLRG-Rettungsschwimmerabzeichen jeweils in Bronze. Und selbst dort haben sich die Anforderungen immer weiter reduziert. Musste ein männlicher, 19-29 Jahre alter Bewerber beispielsweise im Jahr 2012 eine Laufstrecke von 3.000m noch in 13:00 Min. absolvieren, hat er heute, je nach Altersstufe (inwischen gibt es drei statt wie vorher nur eine Altersgruppe im Bereich zwischen 19 und 29 Jahren), zwischen 16:50 Min. und 17:20 Min. Zeit. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun, das ist 3.000m Spazierengehen. Es gibt Anwärterinnen und Anwärter, bei denen sich nach(!) der Einstellung herausstellt, dass sie nicht einmal ihren Kopf unter Wasser tauchen können. Da frage ich mich schon manchmal, welcher Onkel denen wohl das Schwimmabzeichen bescheinigt hat, ohne dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.

Die Landesregierung schafft es einfach nicht, eine ausreichende Zahl an Menschen für den Polizeiberuf zu interessieren. Dies ist jedoch nicht verwunderlich. Schlechte Bezahlung, schlechte Aufstiegschancen sowie schlechte Voraussetzungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei gleichzeitig immer mehr Belastung und Aufgaben. Unter solchen Bedingungen reicht das Argument des sicheren Arbeitsplatzes allein nicht mehr aus.

Wir müssen den Polizeiberuf attraktiv und modern gestalten, um mehr Menschen dafür zu interessieren. Außerdem könnte man, indem man auch Haupt- und Realschüler wieder für den Polizeidienst zulässt, die Zahl der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber kurzfristig und auf einen Schlag nahezu verdoppeln. Nur weil jemand kein Abitur hat, ist er nicht automatisch ein schlechterer Polizeibeamter, zumal auch die Bewerberinnen und Bewerber dieser Schulformen letztendlich dieselben Leistungen erbringen müssten, wie ihre Kolleginnen und Kollegen mit Abitur. Zunächst müsste allerdings sichergestellt werden, dass diese Bewerberinnen und Bewerber im Vorfeld der eigentlichen Ausbildung die Fachhochschulreife nachholen, da es sich bei der Polizeiausbildung in NRW um ein Fachhochschulstudium handelt. Dies wäre jedoch kein großes Problem, wie entsprechende Modelle anderer Bundesländer beweisen.

Die Landesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen müssen sich die Frage stellen, was für eine Polizei sie zukünftig haben möchten. Möchten sie Bewerberinnen und Bewerber einstellen, die gerade noch soeben für den Polizeidienst geeignet sind oder möchten sie lieber solche einstellen, die im vorderen Drittel des Leistungsspektrums liegen? Die derzeitige Situation jedenfalls hat nicht mehr das Geringste mit Bestenauslese zu tun. Bei gerade einmal 2.625 geeigneten Bewerbern und knapp 2.000 Einstellungen im Jahr 2016 musste so gut wie jeder genommen werden, der gerade noch irgendwie geeignet war. Zumal 203 Bewerberinnen und Bewerber ihre Bewerbung im Nachhinein von sich aus zurückgezogen haben. Ich befürchte, dass das ausgerechnet 203 aus dem oberen Leistungsdrittel waren, denn solche Bewerberinnen und Bewerber bekommen natürlich auch Stellen mit deutlich besseren Konditionen in der freien Wirtschaft.

 

Die Antwort der Landesregierung trägt die Drucksachennummer 16/14518 und wird ab dem 21.03.2017 in der Datenbank des Landtages NRW verfügbar sein.

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Lehren aus der Legislaturperiode ziehen: Der Landtag muss Grundpfeiler einer effektiven Breitbandpolitik setzen. https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/lehren-aus-der-legislaturperiode-ziehen-der-landtag-muss-grundpfeiler-einer-effektiven-breitbandpolitik-setzen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/lehren-aus-der-legislaturperiode-ziehen-der-landtag-muss-grundpfeiler-einer-effektiven-breitbandpolitik-setzen/#respond Thu, 09 Mar 2017 11:42:55 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452663 Weiterlesen »]]>

I. Ausgangslage

Die Entwicklung einer leistungsfähigen und flächendeckenden digitalen Infrastruktur ist für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung im digitalen Zeitalter. Gesellschaftliche Teilhabe, die Attraktivität des ländlichen Raums sowie die Umstellung auf digitale Wertschöpfung hängen direkt von der Existenz eines schnellen Netzzugangs ab.
Im Laufe dieser Legislaturperiode hat diese Erkenntnis dazu geführt, dass der Förderung des Breitbandausbaus vermehrt Relevanz in der Bundes- wie in der Landespolitik beigemessen wurde.

Die Förderpolitik steht dabei vor zwei grundlegenden Herausforderungen. Zum einen gilt es, die digitale Spaltung zu überwinden, also Regionen mit schlechter Kommunikations­infrastruktur nicht weiter zurückfallen zu lassen. Und zum anderen müssen zukunftsfeste Glasfasernetze gelegt werden, um dem steigenden Bedarf von Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Privathaushalten gerecht zu werden.

Trotz eines verstärkten Engagements der Landesregierung konnten für beide genannten Kernziele keine Durchbrüche erreicht werden. Im ländlichen Raum ist mehr als jeder zweite Haushalt von einer 50 Mbit/s-Versorgung abgeschnitten. Und auch die schnellen Glasfaseranschlüsse sind mit einem Verbreitungsgrad von nur 6,9 Prozent noch immer sehr selten in Nordrhein-Westfalen.

Daher ist es wichtig, die notwendigen Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen, um der Breitbandförderung in Zukunft mehr Effektivität zu verleihen:

a) Anstatt wie in der Vergangenheit auf kurzfristige Ausbauziele (z.B. 50 Mbit/s) zu setzen, die nach kurzer Zeit nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und durch neue Förderprogramme ertüchtigt werden müssen, ist es notwendig, echte Glasfaseranschlüsse als Infrastrukturziel der Breitbandförderung zu definieren.

Denn Glasfaseranschlüsse bieten viele Vorteile. Sie zeichnen sich neben der hohen Geschwindigkeit durch weitere Qualitätsmerkmale, wie geringe Energiekosten, geringe Latenz und symmetrische Bandbreiten aus. Auch der zukünftige Mobilfunkstandard 5G ist von einem engmaschigen Glasfasernetz abhängig.

b) Nur wenn der Glasfaserausbau als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge begriffen wird im Kontext der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, ist eine flächendeckende Versorgung in den nächsten Jahren realistisch.

c) Unrealistisch hingegen sind Förderziele, ohne Zwischenziele (Meilensteine) definiert und ein entsprechendes Monitoring eingesetzt zu haben. Dies muss in Zukunft beachtet werden.

d) Regionale Netzbetreiber auf Glasfaserbasis und Netze in Bürgerhand müssen in das Zentrum der Förderpolitik gestellt werden. Allen Initiativen auf Bundes- und EU-Ebene mit der Absicht, das Kommunikationsnetz im Sinne eines „national champions“ zu re-monopolisieren, ist entschieden entgegenzutreten.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Trotz eines verstärkten Engagements der Bundes- und Landespolitik sind die zwei Kernziele der Breitbandförderung, nämlich die digitale Spaltung zu überwinden und zukunftsfeste Kommunikationsnetze aufzubauen, nach wie vor ungelöst.
  • Nordrhein-Westfalen hat aufgrund des hohen Urbanisierungsgrads eine vergleichsweise gut ausgebaute Infrastruktur mit Kupferkabeln. Dies darf in Zeiten der Gigabit-Kommunikation jedoch nicht dazu führen, dass Investitionen in Glasfasernetze unterbleiben.
  • Der Landtag begrüßt die Absichtserklärung der Landesregierung, eine flächendeckende Gigabit-Infrastruktur bis in das Jahr 2025 zu errichten. Weiterhin ungeklärt sind die Instrumente mit denen das Ziel erreicht werden soll sowie die zu erreichenden Zwischenziele (Meilensteine).

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • den Breitbandausbau auf Basis der folgenden Kernpunkte verstärkt zu fördern und sich auf allen politischen Ebenen für diese einzusetzen:
  • Der Breitbandförderung ist an dem Infrastrukturziel Glasfaserausbau (FttB/H) auszurichten.
  • Die Versorgung mit schnellem Internet muss als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge definiert werden, da es einen wichtigen Baustein für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse darstellt.
  • Zudem müssen zukünftig überprüfbare Zwischenziele (Meilensteine) benannt und eingehalten werden. Ein entsprechendes Monitoring ist einzurichten.
  • Weiterhin ist die Förder- und Regulierungspolitik verstärkt auf regionale Netzbetreiber sowie auf die Chancen von Netzen in Bürgerhand auszurichten. Eine Stärkung der marktbeherrschenden Unternehmen und damit eine Re-Monopolisierung der Netze ist hingegen abzulehnen.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/lehren-aus-der-legislaturperiode-ziehen-der-landtag-muss-grundpfeiler-einer-effektiven-breitbandpolitik-setzen/feed/ 0
Lehren aus der Causa Wendt ziehen – ungerechtfertigte Freistellungspraxis zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für Gewerkschafter beenden https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/lehren-aus-der-causa-wendt-ziehen-ungerechtfertigte-freistellungspraxis-zu-lasten-der-steuerzahlerinnen-und-steuerzahler-fuer-gewerkschafter-beenden/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/lehren-aus-der-causa-wendt-ziehen-ungerechtfertigte-freistellungspraxis-zu-lasten-der-steuerzahlerinnen-und-steuerzahler-fuer-gewerkschafter-beenden/#comments Thu, 09 Mar 2017 11:40:24 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452661 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Nach Berichten der Fernsehsendung „Report München“, wurde bekannt, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Reiner Wendt bereits seit Dezember 2000 ohne gesetzliche Grundlage freigestellt wurde.

Diese Praxis wurde auch in zwei weiteren Fällen aufgedeckt und zeigt, dass systematisch in Landesregierungen, genehme Menschen mit solchen Besoldungen und Posten bedacht werden. Diese Versorgungspraxis ohne Gegenleistung ist ein neuerlicher Skandal und widerspricht jeglichen Grundsätzen des Beamtenrechtes des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nicht auszuschließen ist, dass es in anderen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung zu ähnlichen Praktiken gekommen ist.

Innenminister Jäger sagte in der Pressekonferenz am 06.März 2017, dass es eine faktische Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben. Der Raum für gewerkschaftliche Arbeit solle dennoch erhalten bleiben. „Möglicherweise hat sich da in der Verwaltungspraxis etwas verselbstständigt.“

Zum wiederholten Male offenbaren der Innenminister und diese Landesregierung Versäumnisse in der Amtsführung.

II. Der Landtag beschließt:

  1. eine sofortige Beendigung der Freistellung ohne gesetzliche Grundlage von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
  1. eine lückenlose Aufklärung der Causa Wendt und dem zuständigen Ausschuss im Landtag einen Abschlussbericht vorzulegen
  1. alle Beamtenverhältnisse und Angestelltenverhältnisse im Landesdienst zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.
  1. Die Landesbetriebe und die Hochschulen des Landes darauf zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.

Redebeitrag von Torsten Sommer in der Plenardebatte zu Causa Wendt:

Redebeitrag von Frank Herrmann in der Plenardebatte zu Cause Wendt:

Komplette Debatte:

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Für die Einführung eines spartenübergreifenden Creative Commons Preises in NRW! Freien Zugang von digitalisierten Kunst- und Kulturgütern für die Zukunft absichern und die Verwendung von freien Lizenzen anregen. https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/fuer-die-einfuehrung-eines-spartenuebergreifenden-creative-commons-preises-in-nrw-freien-zugang-von-digitalisierten-kunst-und-kulturguetern-fuer-die-zukunft-absichern-und-die-verwendung-von-freien-l/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/fuer-die-einfuehrung-eines-spartenuebergreifenden-creative-commons-preises-in-nrw-freien-zugang-von-digitalisierten-kunst-und-kulturguetern-fuer-die-zukunft-absichern-und-die-verwendung-von-freien-l/#respond Thu, 09 Mar 2017 11:39:18 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452659 Weiterlesen »]]>

I. Sachverhalt

Die Digitalisierung von Kunst- und Kulturgütern, gerade derer im Besitz der vielfältigen Museen in NRW, unterliegt in vielen Fällen urheberrechtlichen Schranken. Die Werke dessen Urheberrechtsschutz bereits abgelaufen ist, könnten jedoch bereits digitalisiert werden und gemeinfrei der Netzöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Für die Werke, dessen Schutz noch besteht, müssen Kulturinstitutionen Lizenzen und Bedingungen aushandeln, wenn sie einzelne Stücke oder Sammlungen im Netz zur Verfügung stellen wollen.

Aufgrund dieser Situation wurden alternative Lizenzen entwickelt, die als Zusatz zum bestehenden Urheberrecht verwendet werden können. Diese Creative Commons Lizenzen (dt. Übersetzung: „kreatives Allgemeingut“) ermöglichen es Künstlerinnen und Künstlern unter sechs verschiedenen Lizenzverträgen die Vertragsart zu wählen, die ihren Wünschen und Bedürfnissen zur Veröffentlichung am besten entspricht. Die Verträge legen fest, ob der Name der Autorin oder des Autors erscheinen soll, oder ob das Werk bearbeitet, also geremixed werden darf.

Bei Creative Commons Lizenzen werden Bedingungen zur kommerziellen Weiternutzung aufgestellt. Creative Commons ergänzt und ersetzt das bisherige „Alle Rechte vorbehalten“ mit „Einige Rechte vorbehalten“. Für die Nutzung der Lizenzen entstehen keine Kosten, während das „klassische“ Urheberrecht in Deutschland gültig bleibt.

Die Nutzung von Creative Commons Lizenzen ermöglicht es, die Bereitstellung aktueller und neuester Werke für die Digitalisierung und der frei zugänglichen Veröffentlichung im Netz einfacher und effektiver zu gestalten.

Dieses Lizensierungsmodell muss einen größeren Bekanntheitsgrad erreichen, damit es häufiger in der Praxis genutzt wird. Aus diesem Grund stellt ein spartenübergreifender Förderpreis für Creative Commons Werke einen sinnvollen Anreiz  für Kreative, Künstlerinnen und Künstler in NRW sich mit diesen alternativen Lizenzmodellen auseinanderzusetzen und diese für sich zu nutzen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits dafür gesorgt, dass sich entsprechende Infrastruktur bezüglich der proaktiven Verwendung von Creative Commons Lizenzen bereits im Land etabliert. Die alternative Verwertungsgesellschaft für Musik, C3S, hat sich aufgrund von Fördermitteln vom Kreativcluster in Düsseldorf niedergelassen.

Diese Förderpraxis kann durch die Einrichtung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz weiter ausgebaut, intensiviert und verbessert werden. Ein Förderpreis weckt Anreize in der Kunst- und Kulturlandschaft, genauso wie die Verwendung freier Lizenzen für die Digitalisierung aktuellster und neuer Werke urheberrechtliche Schranken senkt. 

II. Der Landtag stellt fest

  • Nebst der priorisierten Digitalisierung von bereits gemeinfreien Werken, Kunst- und Kulturgütern, kann ein zukunftsfähiger Umgang mit digitalisierten Inhalten durch die Förderung der Verwendung von freien Lizensierungsmodellen sein.
  • Creative Commons Lizenzen sind in ihrer Vielfalt für die Bedürfnisse von Künstlerinnen und Künstlern und kreative Menschen in NRW attraktiv. Ein spartenübergreifender Wettbewerb trägt dazu bei, dass mehr kreative Menschen diese Lizenzen kennen und anwenden.
  • Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits in der Vergangenheit aktiv zur Etablierung der Verwendung von alternativen Lizenzmodellen wie Creative Commons beigetragen. Ein Beispiel ist hier die Förderung der Entwicklung von Abrechnungssoftware für die alternative Verwertungsgesellschaft C3S mit Sitz in Düsseldorf.
  • Ein spartenübergreifender Förderpreis für Werke die unter Creative Commons Lizenz veröffentlicht werden ist ein angemessener Anreiz um die Bekanntheit und Beliebtheit dieser Lizensierungsmodelle zu befördern.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • die jährliche Verleihung eines spartenübergreifenden Förderpreises für Werke unter Creative Commons Lizenz zu prüfen
  • den Landtag über den Fortgang dieses Prüfungsverfahren regelmäßig zu informieren
  • die Bekanntheit alternativer Lizensierungsmodelle wie Creative Commons in der Kunst- und Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch weitere Maßnahmen zu fördern
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Bus und Bahn fahrscheinfrei – Modellprojekt zum Bürgerticket durchführen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/bus-und-bahn-fahrscheinfrei-modellprojekt-zum-buergerticket-durchfuehren/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/bus-und-bahn-fahrscheinfrei-modellprojekt-zum-buergerticket-durchfuehren/#respond Thu, 09 Mar 2017 11:37:30 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452657 Weiterlesen »]]>

I. Sachverhalt

Der notwendige Trendbruch bei der Senkung der verkehrsbedingten Emissionen ist bisher nicht eingetreten. Umweltzonen, Feinstaubalarme und Einfahrverbote für Dieselfahrzeuge gefährden die Mobilität der Bevölkerung. Um einen Stillstand zu vermeiden, bedarf es einer zuverlässigen Mobilitätsalternative. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) übernimmt hier die Schlüsselposition.

Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels wird ein räumlich und zeitlich differenzierteres Verkehrsangebot benötigt. Nur wenn der ÖPNV eine vergleichbare Qualität und Flexibilität wie das Auto liefert, lassen die Menschen das Auto stehen. Hierfür ist jedoch ein massiver Ausbau des vorhandenen ÖPNV-Angebots erforderlich.

Die vorhandenen, finanziellen Mittel für den Nahverkehr reichen allerdings noch nicht einmal aus, um das vorhandene ÖPNV-Angebot aufrecht zu erhalten. Um eine weitere Kürzung des Nahverkehrsangebots zu vermeiden, müssten die Fahrpreise angehoben werden. Ein steigendes Fahrkartenpreisniveau bei gleichzeitig sinkender Angebotsqualität wird nur wenige Autofahrer zum Umsteigen bewegen können.

Während es perspektivisch einen besseren ÖPNV geben muss, ist dessen Finanzierung absolut unsicher. Selbst wenn die Bürgerinnen und Bürger den ÖPNV nutzen wollen, können sie es oftmals nicht, weil kein attraktives Angebot zur Verfügung steht. Aus objektiven und subjektiven Zwängen heraus wird die Mehrheit der Bevölkerung weiterhin den Pkw vorziehen, um den sozialisierten und gesellschaftlich geforderten Grad an Flexibilität aufrechterhalten zu können.

Mit diesem Grunddilemma hat sich die Enquetekommission FINÖPV intensiv auseinandergesetzt und Handlungsempfehlungen an die Landesregierung ausgesprochen. Diese Empfehlungen werden entsprechend des Plenarbeschlusses bei der weiteren Regierungstätigkeit berücksichtigt. Hierzu gehört die Auseinandersetzung mit weiteren (kommunalen) Finanzierungsinstrumenten für den ÖPNV.

Angesichts der massiven Anforderungen an den öffentlichen Nahverkehr muss die ÖPNV-Finanzierung der Zukunft ein oder mehrere Finanzierungsinstrumente enthalten, welche

  • ausreichende und stetige Finanzmittel generieren, um die notwendige Angebotsausweitung des ÖPNV zu ermöglichen.
  • motivierend auf den freiwilligen Wechsel hin zum klimaschonenden Nahverkehr wirken.

Ein vielversprechendes Finanzierungsinstrument, das diese Anforderungen erfüllt, ist das “Bürgerticket”; nach dem Vorbild der Semestertickets werden die Fahrgelderlöse durch eine gemeinschaftliche Finanzierung über Beiträge kompensiert. Über dieses Instrument wird bereits in einigen Bundesländern[1], einem Verkehrsverbund[2] und zahlreichen Kommunen[3] diskutiert. Auch die Enquetekommission FINÖPV hat sich damit intensiv auseinandergesetzt. Kontrovers blieb allerdings die Übertragbarkeit in die Praxis auf Grund der beabsichtigten radikalen sowie weitgehenden Umstellung auf einen fahrscheinfreien Betrieb.

Die Befürworter versprechen sich davon eine zuverlässige Finanzierungsbasis des ÖPNV sowie hohe Fahrgastzugewinne. Die Gegner monieren die Zahlungsverpflichtung, obwohl nicht alle den ÖPNV nutzen (möchten) sowie die Notwendigkeit, die ÖPNV-Infrastruktur für den erwarteten Fahrgastzuwachs ausbauen zu müssen. Inwieweit diese Argumente tatsächlich zutreffen, kann nur in einem praxisnahen Pilotprojekt empirisch überprüft werden. Daher muss das “Bürgerticket” nun in einem Modellprojekt erprobt werden.

Letztendlich beleuchten mehrere Gutachten Chancen und Risiken einer solchen radikalen Abkehr von der konventionellen Finanzierungspraxis über Waben, Tarife und Fahrscheine.[4] Aus rechtlicher Sicht ist eine Beitragsfinanzierung des ÖPNV durch die Bürgerinnen und Bürger dann zulässig, wenn eine Mindestbedienung mit ÖPNV sichergestellt ist. Der Landesgesetzgeber ist befugt, die Kommunen zur Erhebung zweckgebundener Beiträge zu ermächtigen.[5] Ob die Kommunen davon Gebrauch machen, obliegt dann der jeweiligen Kommunalpolitik.

Um Klarheit über erwartbare Chancen und Risiken zu gewinnen und um daraus die nötigen Erkenntnisse für die zukünftige politische Entscheidung ziehen zu können, bedarf es weiterer empirischer Erkenntnisse, die durch ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt gewonnen werden könnten.

Eine Machbarkeitsstudie für NRW hat einen fahrscheinfreien Nahverkehr für die Stadt Wuppertal (Großstadt), den Kreis Recklinghausen (Ballungsraum) und Bad Salzuflen (Kleinstadt) untersucht.[6] Für den Einstieg in eine Bürgerticketfinanzierung wird gutachterlich empfohlen, zunächst in einer Kleinstadt anzufangen. Parallel dazu verfolgt eine Bürgerinitiative in der Großstadt Wuppertal die Einführung eines beitragsfinanzierten, fahrscheinfreien Nahverkehrs innerhalb des VRR. Beide Ansätze sind vielversprechend und müssen vom Land und der Landesregierung unterstützt werden.

II. Der Landtag stellt fest:

Die gesellschaftlichen, technischen und ökonomischen Herausforderungen an den ÖPNV setzen eine entsprechende Innovationskraft der Nahverkehrsbranche voraus. Zudem sind neue – auch unkonventionelle – Formen der Nahverkehrsfinanzierung notwendig, um eine Unabhängigkeit von Bundes- und Landesmitteln einerseits sowie eine Begrenzung des Tarifniveaus andererseits zu erreichen. Das in vielen NRW-Kommunen und anderen Bundesländern diskutierte Finanzierungsmodell eines kommunalen, zweckgebundenen ÖPNV-Beitrages (Bürgerticket) ist ein innovatives Finanzierungsinstrument, für das in einem Modellprojekt umfassende Erfahrungswerte gesammelt werden müssen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. ein Modellprojekt in einer oder mehreren dafür geeigneten Städten und Regionen (wie Wuppertal, Bad Salzuflen oder Recklinghausen) zu unterstützen und zu ermöglichen.
  1. dieses Modellprojekt jeweils aufgrund des besonderen Landesinteresses gemäß § 14 ÖPNVG NRW als förderfähig einzustufen, weil die empirischen Untersuchungsdaten eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Zukunft des öffentlichen Nahverkehrs in NRW sein werden.
  1. die juristischen, betrieblichen und gesellschaftlichen Herausforderungen des Finanzierungsinstrumentes „Bürgerticket“ im Rahmen der Modellprojekte in einer wissenschaftlichen Studie untersuchen zu lassen.
  1. künftige Modellversuche zu neuen ÖPNV-Finanzierungsinstrumenten im Sinne einer Experimentierklausel innerhalb des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu ermöglichen.[7]

 

[1] Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Thüringen.

[2] Mitteldeutscher Verkehrsverbund.

[3] U. a. Tübingen, Leipzig, Halle, Osnabrück, Mannheim, Wuppertal.

[4] Maaß et al. (2015): Fahrscheinlos. Grundlagen und Machbarkeitsstudie Fahrscheinloser ÖPNV in Berlin. Berlin; Seiler, Romy (2015): Akzeptanz von einwohnerbezogenen Nahverkehrsabgaben zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Bewertungsbedingungen von Grundbesitzabgabe und Bürgerticket am Beispiel Leipzig. Dresden; Jansen, Ulrich et al. (2016): Mobilität in Nordrhein-Westfalen. Situation und Zukunftsperspektiven. Berlin; Waluga, Gregor (2017): Flexibilisierung des öffentlichen Personennahverkehrs durch ein umlagefinanziertes Bürgerticket. München. (Im Erscheinen); etc.

[5] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (Hrsg.) (2012): Umlagefinanzierung für den fahrscheinlosen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Berlin; Maaß et al. (2015): Fahrscheinlos. Grundlagen und Machbarkeitsstudie Fahrscheinloser ÖPNV in Berlin. Berlin.

[6] tjm-consulting mobilitätsmanagement (2017): Machbarkeitsstudie Bus und Bahn fahrscheinfrei in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf.

[7] Ähnlich der Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verkehrsarten im § 2 Abs. 7 PBefG „Zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel kann die Genehmigungsbehörde auf Antrag im Einzelfall Abweichungen von Vorschriften dieses Gesetzes oder von auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften für die Dauer von höchstens vier Jahren genehmigen, soweit öffentliche Verkehrsinteressen nicht entgegenstehen“.

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Kinder brauchen smarte Lösungen für eine gerechte Zukunft. Kindergrundsicherung vorantreiben und Kinderarmut ein Ende setzen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/kinder-brauchen-smarte-loesungen-fuer-eine-gerechte-zukunft-kindergrundsicherung-vorantreiben-und-kinderarmut-ein-ende-setzen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/kinder-brauchen-smarte-loesungen-fuer-eine-gerechte-zukunft-kindergrundsicherung-vorantreiben-und-kinderarmut-ein-ende-setzen/#respond Thu, 09 Mar 2017 11:33:53 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452653 Weiterlesen »]]> I. Ausgangslage

Die Zahl der Kinder, die in einkommensarmen Familien leben, stieg in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren an. In manchen Stadtteilen lebt nach Auskünften der Freien Wohlfahrtspflege NRW sogar jedes zweite Kind in Armut.[1] Die Landesregierung bekennt in ihrem 10. Kinder- und Jugendbericht: „Nach dem aktuellen Landessozialbericht NRW (vgl. Kapitel 2.4) sind Kinder und Jugendliche in besonderem Maße von Armut betroffen. Sie leben zu einem überdurchschnittlichen Anteil in Haushalten, die von relativer Einkommensarmut betroffen sind: Die Armutsrisikoquote von Minderjährigen lag 2014 bei 21,9 Prozent und damit deutlich höher als in der Bevölkerung insgesamt (16,2 %).“[2]

Auch wachsen immer mehr Kinder in Familien auf, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind. In Nordrhein-Westfalen hat sich der Anteil dieser Kinder und Jugendlichen in den vergangenen Jahren auf 18,6% erhöht und liegt sowohl über dem bundes- als auch dem westdeutschen Durchschnitt (14,3%, 12,4%). Die große Mehrheit (81,1%) der betroffenen Sieben- bis Fünfzehnjährigen verbleibt länger als ein Jahr im SGB-II-Bezug, immer noch mehr als die Hälfte (58,3%) sogar länger als drei Jahre[3] oder gar ein Jahrzehnt (51,1%).[4] Überproportional häufig betroffen sind sowohl Familien mit alleinerziehenden Elternteilen als auch solche mit mehr als drei Kindern.

„Armut bedeutet gleichzeitig immer auch Gefährdungen wie mangelnde Gesundheit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe“, wie die Landesregierung treffend feststellt.[5]

Die Bertelsmann Stiftung konstatiert anlässlich ihrer jüngsten Studie zu Kinderarmut in Deutschland: „Je länger Kinder in Armut leben, desto negativer sind die Folgen. Verglichen mit Gleichaltrigen aus Familien mit gesichertem Einkommen sind arme Kinder häufiger sozial isoliert, materiell unterversorgt und gesundheitlich beeinträchtigt. Sie haben oft kein eigenes Zimmer und damit keinen Rückzugsort, ernähren sich ungesünder, Monatstickets für den Nahverkehr sind kaum finanzierbar und außerschulische Bildung, Hobbies oder Urlaub ein Luxus. Außerdem haben arme Kinder einen weitaus beschwerlicheren Bildungsweg vor sich.  Antje Funcke von der Bertelsmann Stiftung führte anlässlich der Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen aus, dass Armut sich nicht nur negativ auf die späteren Bildungschancen auswirkt. „Denn mit Armutserfahrungen gehen vielfach schlechtere Bildungschancen, gesundheitliche Beeinträchtigungen, ein geringeres psychisches Wohlbefinden und ein niedrigeres Selbstbewusstsein einher.”[6]

Das Deutsche Kinderhilfswerk ergänzt: „Hinzu kommen die gestiegene Zahl der zu uns geflüchteten Kinder und Jugendlichen und eine nicht in den Statistiken auftauchende Dunkelziffer von in verdeckter Armut lebenden Familien. Gerade die Tatsache, dass konjunkturelle Aufschwünge der letzten Jahre kaum zu einer Abnahme der Kinderarmut beigetragen haben, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen.“[7]

Alle Kinder haben – unabhängig von Verdiensten, Stand oder Einkommen ihrer Eltern – von Geburt an ein Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard.  Kinderarmut steht nicht nur diesen Rechten diametral entgegen, sondern beeinträchtigt die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch in der Wahrnehmung zahlreicher anderer Rechte, beispielsweise des Rechtes auf Information und Beteiligung, bestmögliche Gesundheit, Bildung oder Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben.

Sie verringert dabei nicht nur die Lebensqualität im Jetzt, sondern wirkt sich auch fatal auf die Entwicklung und das ganze weitere Leben aus. Der Bildungserfolg hängt in kaum einem anderen Staat so stark von der sozialen Herkunft ab wie in Deutschland[8] und der Armutsbericht erinnert regelmäßig daran, dass die Gruppe der Menschen mit dem niedrigsten Einkommen sogar eine um zehn Jahre geringere Lebenserwartung aufweist als die derer mit dem höchsten Einkommen.

Dass konjunkturelle Aufschwünge der letzten Jahre kaum etwas an der verbreiteten Kinderarmut geändert haben, verdeutlicht den Reformbedarf.

Steuerliche Leistungen, Geldleistungen, Leistungen der Sozialversicherung und des Realtransfers –  es gibt rund 156 ehe- und familienpolitische Leistungen.[9] Dieses Nebeneinander geht mit hohem bürokratischen Aufwand einher und ist für die Familien schwer zu durchschauen. Längst nicht allen ist klar, welche Leistungen ihnen und ihren Kindern zustehen.

Darüber hinaus schlagen sich in der aktuellen Förderpolitik keinesfalls die Grundsätze nieder, dass dem Staat „jedes Kind gleich viel wert ist“ und allen Kindern die gleichen Chancen eröffnet werden. Es findet eine Ungleichbehandlung statt, die nur als besonders ungerecht bezeichnet werden kann, da Kinder aus einkommensstarken Familien im aktuellen System stärker profitieren als solche mit einkommensschwachen oder erwerbslosen Eltern.

Gutverdienende Eltern können Kinderfreibeträge von bis zu 287€ monatlich geltend machen, während das Kindergeld für Kinder mit weniger einkommensstarken Eltern monatlich zwischen 192€ (für das erste und zweite Kind) und 223€ (für das vierte Kind) beträgt. Bei besonders bedürftigen Kindern im SGB-II-Bezug wird das Kindergeld sogar komplett auf den Regelsatz angerechnet.[10] Sie leiden außerdem darunter, dass die eigentlich dafür vorgesehenen Leistungen (Kinderregelsatz und das Bildungs- und Teilhabepaket) nicht ausreichen, um nicht nur ihre physische Existenz abzusichern, sondern ihnen auch tatsächlich gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Um all diesen Missständen Abhilfe zu schaffen, setzen sich immer mehr Experten für eine Kindergrundsicherung ein. Als sinnvolles Instrument gegen folgenreiche Kinderarmut, unnötige Bürokratie und ungerechte Förderungsunterschiede oder -entscheide muss diese vor allem das reale soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen abdecken. Die Kindergrundsicherung darf nicht die Leistungen für Familien in besonderen Lebenslagen schmälern, sondern muss im Gegenteil zu einer finanziellen Entlastung beitragen.

Nicht nur Wohlfahrtsorganisationen wie der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und die Freie Wohlfahrtspflege NRW[11] fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung. In der Anhörung am 27.10.2016 im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend des Landtages von Nordrhein-Westfalen sprachen sich alle zur Kindergrundsicherung stellungnehmenden Sachverständigen für sie aus.[12] Das gilt ebenso für die Anhörung der Enquetekommission V am 29.2.2016 zu finanziellen Entlastungsmöglichkeiten für Familien, in der eine intensive Diskussion über die Kindergrundsicherung geführt wurde. Dort befürworteten das Deutsche Kinderhilfswerk, Dr. Irene Becker, Werner Rätz sowie der Bundesverband des Familienverbundes der Katholiken die Einführung einer Kindergrundsicherung.[13] Die Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik fasste den mehrheitlich abgestimmten Beschluss, eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen deren Höhe eine soziokulturelle Teilhabe sichert und für die alle Kinder anspruchsberechtigt sind.[14]

Die Kindergrundsicherung kann somit einen wichtigen materiellen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut leisten. Flankiert werden muss dieser auch weiterhin von infrastruktureller Armutsprävention. Zeitpolitik kann neben finanzieller Entlastung von Familien sinnvolle politische Impulse zur Unterstützung des Alltags von Familien geben. Dies ist insbesondere sinnvoll, damit sich die Zahl der behördlichen Anlaufstellen reduzieren lässt oder durch die Entwicklung von kommunalen Zeitleitplänen. Kindertageseinrichtungen und Tagespflege müssen auskömmlich finanziert werden, um ihrem Auftrag der Förderung, Erziehung und frühkindlichen Bildung nachkommen zu können. Auch Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen dürfen nicht chronisch unterfinanziert sein, wenn sie in der Lage sein sollen, Benachteiligungen auszugleichen und den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Eltern müssen ihren Erziehungsauftrag wahrnehmen dürfen und in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden. Darüber hinaus waren sich in der öffentlichen Anhörung der Enquetekommission zur Zukunft der Familienpolitik zu finanziellen Entlastungsmöglichkeiten für Familien die Sachverständigen größtenteils einig, dass eine Kindergrundsicherung ein Schritt in die Richtung zu einem bedingungslosen Grundeinkommen für Erwachsene ist.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Kinder haben ein Recht auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard. Das aktuellen Sozialleistungen im SGB-II zugrunde gelegte “Existenzminimum” für Kinder und Jugendliche ist nicht sachgerecht bestimmt und erweist sich nicht als Garant für echte gesellschaftliche Teilhabe.
  • Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist zentraler Baustein zukunftsorientierter Familienpolitik. Sie ist geeignet, die finanzielle Situation von Kindern erheblich zu verbessern und zudem Chancengleichheit in Bildung, Gesundheit und gesellschaftlicher Teilhabe herzustellen.
  • Der Landtag bekennt sich deshalb zur Kindergrundsicherung als Mittel, Kinderarmut und die strukturelle Benachteiligung ärmerer Kinder zu bekämpfen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  • in Ministerkonferenzen, bei der Bundesregierung, den Bundesministerien und im Bundesrat auf die Einführung einer Kindergrundsicherung hinzuwirken, die ihrer Höhe nach mindestens das soziokulturelle Existenzminimum absichert und somit auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Eventuellen individuellen Sonder- und Mehrbedarfen muss weiterhin Rechnung getragen werden.
  • sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder und Jugendliche wahrheitsgemäß bestimmt wird. Es muss auf ihren tatsächlichen Bedürfnissen basieren und auch ihre eigene Auffassung bezüglich dieser berücksichtigen.

[1] Stellungnahme 16/4330, Freie Wohlfahrtspflege NRW.

[2] Vgl auch 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S.94. https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0.pdf.

[3] Factsheet: Kinderarmut. Kinder im SGB-II-Bezug in Deutschland, https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Factsheet_WB_Kinderarmut_DE_09_2016.pdf. Vgl auch 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 88. https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0.pdf.

[4] Stellungnahme 16/4330.

[5] 10. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, S. 88. https://www.mfkjks.nrw/sites/default/files/asset/document/10-kinder-und-jugendbericht_nrw_web_0.pdf.

[6] Sabine Andresen, Danijela Galic: „Kinder. Armut. Familie. Alltagsbewältigung und Wege zu wirksamer Unterstützung“ 2015, S. 7; http://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/imported/leseprobe/LP_978-3-86793-657-6_1.pdf.

[7] Stellungnahme (16/4338) des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend des Landtages NRW am 27.10.2016 zum Thema „Kindergrundsicherung“.

[8] Vgl. Marlies Tepe (GEW), http://www.heute.de/deutsche-jugendliche-mit-guten-startchancen-anteil-der-menschen-ohne-bildungsabschluss-stagniert-45231478.html.

[9] Stellungnahme 16/4330, vgl. BMFSFJ: „Endbericht: Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen in Deutschland“ 2016, https://www.bmfsfj.de/blob/73850/1cea4bc07edb6697571c03c739ece52f/gesamtevaluation-endbericht-data.pdf.

[10] Vgl. Stellungnahme 16/4338.

[11] Siehe Stellungnahme 16/4339.

[12] Stellungnahmen 16/4326, 16/4331, 16/4338, 16/4360, 16/4387.

[13] Siehe EKPr 16/14.

[14] Drucksache 16/14000, S. 135.

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/kinder-brauchen-smarte-loesungen-fuer-eine-gerechte-zukunft-kindergrundsicherung-vorantreiben-und-kinderarmut-ein-ende-setzen/feed/ 0
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen – Einheitliche Quoren von 20% in der Landesverfassung im sogenannten „parlamentarischen Betrieb“ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/gesetz-zur-aenderung-der-verfassung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-einheitliche-quoren-von-20-in-der-landesverfassung-im-sogenannten-parlamentarischen-betrieb/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/gesetz-zur-aenderung-der-verfassung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-einheitliche-quoren-von-20-in-der-landesverfassung-im-sogenannten-parlamentarischen-betrieb/#respond Thu, 09 Mar 2017 11:28:08 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452651 Weiterlesen »]]> A. Problem

Die Verfassungskommission des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich im Zeitraum 2013 bis 2016 neben den Quoren in der Volksgesetzgebung ähnlich intensiv mit den Quoren im sogenannten „parlamentarischen Betrieb“ beschäftigt.

Der Abschlussbericht des Verfassungskommission, Drucksache 16/12400 vom Juni 2016, geht unter Punkt 12 und 13 auf den Seiten 52 bis 54 eher weniger intensiv darauf ein.

Prägnant ist dagegen der Grund der Nichtumsetzung auf S. 13 des Abschlussberichts genannt:

„Eine Lösung konnte zwischen den Fraktionen nicht gefunden werden, da dieser Punkt mit den politischen Punkten Wahlrecht, direkte Demokratie, Schuldenbremse und Individualverfassungsbeschwerde verknüpft war und insoweit keine Gesamtlösung gefunden werden konnte.“

Genauso wie beim Thema der Volksgesetzgebung hat es auch hier einen tragfähigen Konsens aller im Landtag vertretenen Fraktionen beim Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 15. März 2017 gegeben:

Hintergrund war, dass sich alle konsensual auf 20% bei allen in Rede stehenden, oben aufgeführten Punkten einigen konnten.

Somit wurde erstmals ein Konsenspakt bei einem Themenbereich „geschnürt“.

Dieses sollte beibehalten bleiben, weshalb die einheitlichen Quoren bei 20% im sogenannten „parlamentarischen Betrieb“ liegen sollten.

B. Lösung

Die Vereinheitlichung der Quoren bei 20% in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen.

C. Alternativen

Beibehaltung des bestehenden Rechts.

D. Kosten

Keine.

 

G e g e n ü b e r s t e l l u n g

 

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN     Auszug aus den geltenden Gesetzesbestimmungen

 

Gesetz zur Änderung der Verfassung für
das Land Nordrhein-Westfalen

Artikel I
Änderung der Verfassung                                 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
für das Land Nordrhein-Westfalen

 

Die  Verfassung  für  das  Land  Nordrhein-
Westfalen  vom  28.  Juni  1950  (GV.  NRW.
127), die zuletzt durch Gesetz vom
25. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 860),
in Kraft getreten am 5. November 2016
geändert worden ist, wird wie folgt
geändert:                                                                    

Artikel 38 wird wie folgt geändert:                     Artikel 38

                                                                                   (1) Der Landtag wählt den Präsidenten, dessen Stellvertreter und die übrigen Mitglieder des Präsidiums. Er gibt sich seine Geschäftsordnung.
                                                                                   (2) Bis zur Wahl des neuen Präsidiums führt das bisherige Präsidium die Geschäfte weiter.
                                                                                   (3) Der Landtag wird jeweils durch den Präsidenten einberufen.

(4) Auf Antrag der Landesregierung                  (4) Auf Antrag der Landesregierung oder eines Viertels seiner Mitglieder muß der Landtag unverzüglich einberufen werden.
oder eines Fünftels seiner Mitglieder              
muß der Landtag unverzüglich                          
einberufen werden.                                                        

 

 

Artikel 75 wird wie folgt geändert:                     Artikel 75
                                                                                   
Der Verfassungsgerichtshof entscheidet:
                                                                                     1. in den Fällen der Artikel 32 und 33,
                                                                                     2. über die Auslegung der Verfassung aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Landesorgans oder anderer
                                                                                          Beteiligter, die durch diese Verfassung oder in der Geschäftsordnung eines obersten Landesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind,

3. bei Meinungsverschiedenheiten oder             3. bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die Vereinbarkeit von Landesrecht mit dieser Verfassung auf Antrag der Landesregierung
   Zweifeln über die Vereinbarkeit von                       oder eines Drittels der Mitglieder des Landtags,
Landesrecht mit dieser Verfassung                   
auf Antrag der Landesregierung oder               
eines Fünftels der Mitglieder des Landtags,                                                                                    
                                                                                     4. in sonstigen durch Gesetz zugewiesenen Fällen.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft

Begründung

Die Verfassungskommission des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich im Zeitraum 2013 bis 2016 neben den Quoren in der Volksgesetzgebung ähnlich intensiv mit den Quoren im sogenannten „parlamentarischen Betrieb“ beschäftigt.

Dazu gehört die Einberufung des Landtags nach Artikel 38 Absatz IV der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (LV NW), die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) nach Artikel 41 Absatz I Satz 1 LV NW und die Erhebung einer abstrakten Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VGH NW) nach Artikel 75 Nummer 3 LV NW.

(Bzgl. der Anhörung in der Verfassungskommission am 7. April 2014 zum Themenkomplex I “Parlamentarismus“ und “Landesregierung“ wird auf das Gremienprotokoll 16/4 des Landtags verwiesen.)

Der Abschlussbericht des Verfassungskommission, Drucksache 16/12400 vom Juni 2016, geht unter Punkt 12 und 13 auf den Seiten 52 bis 54 eher weniger intensiv darauf ein.

Er skizziert grundsätzlich die Problemstellungen und den Diskussionsverlauf zu den einzelnen oben genannten Themen.

Prägnant ist dagegen der Grund der Nichtumsetzung genannt:

„Eine Lösung konnte zwischen den Fraktionen nicht gefunden werden, da dieser Punkt mit den politischen Punkten Wahlrecht, direkte Demokratie, Schuldenbremse und Individualverfassungsbeschwerde verknüpft war und insoweit keine Gesamtlösung gefunden werden konnte.“

Dabei wird in Klammern auf S.13 des Abschlussberichts verwiesen, eine Seite auf die mehrmals im gesamten Abschlussbericht Bezug genommen wird.

Dort liegt in einem Satz der Ausschlag für das gesamte „auf Eis legen“ der wichtigsten Punkte der Verfassungskommission:

„Bei den im zweiten Abschnitt erörterten -politischen- Fragestellungen (Quoren, Wahlrecht, Direkte Demokratie, Schuldenbremse, Individualverfassungsbeschwerde) konnte keine Lösung zwischen den Fraktionen gefunden werden.“ (S.13 des Abschlussbericht, unten)

Genauso wie beim Thema der Volksgesetzgebung hat es auch hier einen tragfähigen Konsens aller im Landtag vertretenen Fraktionen beim Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 15. März 2017 gegeben:

Nachdem die kleineren Fraktionen (Bündnis 90/Die Grünen, FDP und PIRATEN) sich für eine Absenkung des Quorums bzw. ein 2-Fraktionen-Recht bei der Einsetzung eines PUA eingesetzt hatten, verblieb es letztlich bei der 20%-Regelung.

Hintergrund war, dass sich alle konsensual auf 20% bei allen in Rede stehenden, oben aufgeführten Punkten einigen konnten.

Somit wurde erstmals ein Konsenspakt bei einem Themenbereich „geschnürt“.

Dieses sollte beibehalten bleiben, weshalb die einheitlichen Quoren bei 20% im sogenannten „parlamentarischen Betrieb“ liegen sollten.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/gesetz-zur-aenderung-der-verfassung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-einheitliche-quoren-von-20-in-der-landesverfassung-im-sogenannten-parlamentarischen-betrieb/feed/ 0
Gesetz zur Harmonisierung und Stärkung des Informationsfreiheitsrechts und Zugang zu maschinenlesbaren Daten (OpenData-Gesetz) https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/gesetz-zur-harmonisierung-und-staerkung-des-informationsfreiheitsrechts-und-zugang-zu-maschinenlesbaren-daten-opendata-gesetz/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/gesetz-zur-harmonisierung-und-staerkung-des-informationsfreiheitsrechts-und-zugang-zu-maschinenlesbaren-daten-opendata-gesetz/#respond Thu, 09 Mar 2017 11:20:00 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452649 Weiterlesen »]]> Artikel 1

Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes NRW

Das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 25. April 1998 (GV. NW. 1998 S. 265), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622), wird wie folgt geändert:

  1. In § 4 Absatz 1 Satz 1 werden hinter dem Wort „natürliche“ die Worte „oder juristische“ ergänzt.
  2. In § 5 Absatz 1 Satz 5 wird hinter dem Wort „Informationszugangs“ eingefügt: „, insbesondere der Informationszugang zu Daten oder Informationen in elektronischer und maschinenlesbarer Form“
  3. In § 5 Absatz 2 Satz 3 Halbsatz werden hinter den Worten „bei mündlicher“ die Worte „oder elektronischer“ eingefügt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung:

Zu Artikel 1:

1.

Der Bund sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gewähren auch juristischen Personen ein Informationszugangsrecht. Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland mit einem Informationsfreiheitsgesetz, das  juristischen Personen kein Antragsrecht einräumt. Der Änderung harmonisiert an dieser Stelle das Informationsfreiheitsrecht und schafft so ein Informationszugangsrecht für alle Personen. Davon sollen Bürgeriniativen, Journalisten und Medienhäuser profitieren.

2.

Die Spezifizierung der Möglichkeit, auf unterschiedliche Arten Informationszugang zu gewähren, soll ein Recht auf elektronische und maschinenlesbare Dateien für die Antragstellerin oder den Antragsteller formulieren, soweit diese der Behörde vorliegen.

3.

Analog zu § 4 Absatz 1 eGovG NRW soll den Behörden die Möglichkeit gegeben werden, auf elektronische Kommunikation der antragsstellenden Person auch elektronisch zu antworten.

Zu Artikel 2:

Artikel 2 regelt das Inkrafttreten.

Mitschnitt der kompletten Debatte

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/gesetz-zur-harmonisierung-und-staerkung-des-informationsfreiheitsrechts-und-zugang-zu-maschinenlesbaren-daten-opendata-gesetz/feed/ 0
Open-Data eröffnet neue Wege im Öffentlichen Nahverkehr: Die sofortige Freigabe von Live-Fahrplandaten und Mobilitätsinformationen erspart uns Lebens- und Wartezeit. https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/open-data-eroeffnet-neue-wege-im-oeffentlichen-nahverkehr-die-sofortige-freigabe-von-live-fahrplandaten-und-mobilitaetsinformationen-erspart-uns-lebens-und-wartezeit/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/open-data-eroeffnet-neue-wege-im-oeffentlichen-nahverkehr-die-sofortige-freigabe-von-live-fahrplandaten-und-mobilitaetsinformationen-erspart-uns-lebens-und-wartezeit/#respond Thu, 09 Mar 2017 11:17:55 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452646 Weiterlesen »]]>

I. Ausgangslage

Viele eigentlich sinnvoll nutzbare Daten, welche im nordrhein-westfälischen Öffentlichen Personennahverkehr anfallen, liegen wie auf einer riesigen Datenabfallhalde ungenutzt herum. Fehlende offene Schnittstellen und Standards verschließen den Weg für neue Ideen und einen besseren Service im Sinne der Kundinnen und Kunden in Bus und Bahn.

Dabei zeigen erfolgreiche Mobilitäts-Apps, wie aussichtsreich die Nutzung offener Daten sein kann. Die Beispiele stammen zwar überwiegend aus dem englischsprachigen Raum und nicht aus Deutschland, aber auch hierzulande gibt es – trotz einer fehlenden Open-Data-Strategie – bereits geniale Apps, wie „SZ Zugmonitor“ oder „Öffi“. Diese Apps leisten einen wesentlichen Beitrag zur Mobilitätsabwicklung und Zufriedenheit der Fahrgäste. Dennoch bedeutet die fehlende Open-Data-Gesamtstrategie des Landes bislang insgesamt eine verpasste Chance für einen besseren Kundenservice im Nahverkehr.

Dabei hat sich längst eine motivierte Open-Data-Szene etabliert, die nur darauf wartet, endlich umfassend mit den Daten arbeiten zu können. Seit der Auftaktveranstaltung von Open.NRW der Landesregierung warten jedoch viele begeisterte und engagierte Digital-Experten noch immer auf die vollständige Freigabe aller Mobilitätsdaten – seien es historische Daten oder Livedaten in Echtzeit.

Währenddessen nimmt das Engagement des Öffentlichen Nahverkehrs etwa beim „Datenrecycling“, also der Aufbereitung der Daten, um diese zum Wohle der Allgemeinheit zielgerichtet einzusetzen, oder durch die Ausrichtung von „Hackathons“ zu. Diese Anstrengungen sind allerdings zumeist punktuell. Die dezentrale Organisation der Verkehrsbetriebe stellt offenkundig eine besondere Herausforderung auf dem Weg zu mehr Kooperationen und einer flächendeckenden Bereitstellung der Mobilitätsdaten dar. Zwar gibt es bereits erste definierte Schnittstellen, um zwischen den Betrieben, Verbünden und Partnern Daten auszutauschen (VDV-Schrift 453), aber noch werden nicht alle Daten offen gelegt. Bei einigen Verkehrsverbünden ist es nach Aussagen von Branchenkennern und engagierten Expertinnen und Experten der Open-Data-Bewegung einfach, einen Zugang zu erhalten. Bei anderen hingegen ist es nahezu unmöglich, auf die Schnittstellen zuzugreifen.

Dabei bleiben viele wichtige Vorteile, die mit Open-Data Einzug halten können, ungenutzt. Es gibt zum Beispiel noch immer kein Microrouting innerhalb der Bahnhöfe. So werden nur pauschale Erfahrungswerte für die Wegberechnung angesetzt, so dass Fahr- und Umsteigeempfehlungen millionenfach an der Realität vorbeigehen. Den Fahrgästen werden so unnötige Wartezeiten zugemutet.

Auch Anbieter wie Google, die aufgrund ihrer Nachfragemacht über (intransparente) Exklusivverträge verfügen, berücksichtigen nicht die Feinheiten des nordrhein-westfälischen Nahverkehrssystems. Wenn es beispielsweise im Zuge von Verspätungen kurzfristige Absprachen zwischen der Deutschen Bahn und den Verkehrsbetrieben vor Ort gibt, um zwecks Anschlussgewährleistung eine Abfahrt hinauszuzögern, werden diese Informationen und Daten u. a. von Google nicht berücksichtigt. Aus Kundensicht bedeutet dies dann oftmals schlimme Zeitverluste. Zudem finden Bürgerbusse noch keine Berücksichtigung. Den Kundeninnen und Kunden werden Störungsmeldungen oder Echtzeit-Verkehrsinformationen wie die Anzahl freier Parkplätze (z. B. P&R-Plätze) oder mögliche vorhandene Barrieren für Rollstuhlfahrer, wie defekte Aufzüge, vorenthalten.

Die Wut und Enttäuschung über solche Fehler oder über grundsätzlich falsche Routen erfährt dann häufig nicht das Datenmodell von Google, sondern vor allem das Personal und die Fahrerinnen- und Fahrer der Verkehrsbetriebe vor Ort. Und die ÖPNV-Branche in Gänze erscheint in einem schlechten Licht. Dies ist leicht zu vermeiden – vor allem, wenn die Verkehrsbetriebe in Zukunft durch engere Kooperationen und Absprachen im Rahmen einer Open-Data-Gesamtstrategie die Informationsdefizite selbst beseitigen oder zumindest in einem ersten Schritt die Informationen und Datensätze flächendeckend für professionelle Open-Data-Enthusiasten frei, offen und in Echtzeit zur Verfügung stellen.

II. Der Landtag stellt fest:

  • Im Informationszeitalter müssen Verkehrsinformationen in angemessener Weise schnellstmöglich an die Kundeninnen- und Kunden übermittelt werden. Bei Open-Data geht es nicht um private und personenbezogene Daten. Es geht um die einfache Weiterverwendung öffentlicher, nicht-personenbezogener Rohdaten, die maschinenlesbar im Netz für potentielle Nachnutzer zur Verfügung gestellt werden. Dies muss zum Branchenstandard werden. Es reicht nicht länger aus, Daten und Infos auf einer separaten Unternehmenshomepage bereitzustellen.
  • Es reicht ebenfalls nicht aus, dass den Kundeninnen und Kunden Verkehrsinformationen allein über die Anbieterportale der Verkehrsunternehmen und der Deutschen Bahn bereitgestellt werden. Alle Fahrplandaten müssen in Echtzeit offen und barrierefrei für diese sowie für die Open-Data-Szene und Drittanbieter zur Verfügung stehen. Dadurch wird es innovativen Initiativen und Projekten ermöglicht, auf Basis dieser Daten eigene Anwendungen und Angebote zu entwickeln.
  • Die Verkehrsunternehmen haben punktuell bereits wertvolle Vorarbeiten geleistet. Sie bzw. das Land sollten aufgrund des verbleibenden, aber verhältnismäßig geringen Aufwandes für die Schaffung eines flächendeckenden Angebotes nicht länger auf eine allgemeine Regelung verzichten.
  • Das Open-Data-Prinzip fördert Innovationen, neue Ideen sowie Geschäftsmodelle und damit den Technologiestandort. Die Erfahrung in anderen Ländern und Städten zeigt, dass nach der umfangreichen Veröffentlichung von Verkehrsdaten in der Folge die Anzahl an Programmen und Apps stark ansteigt und der Verkehr mit viel weniger Problemen ablaufen kann. Diese Chance muss nun auch NRW entschlossen nutzen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. alle rechtlich möglichen Wege auszuschöpfen, um dafür Sorge zu tragen, dass die nordrhein-westfälischen Nahverkehrs-Anbieter verpflichtet werden, die Mobilitätsdaten kostenfrei und uneingeschränkt sowie in Echtzeit für potentielle Nachnutzer zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Förderung des ÖPNV durch das Land sollte in Zukunft stets an die Bedingung geknüpft werden, dass die Verkehrsunternehmen die erforderlichen Daten zur Verfügung stellen.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/open-data-eroeffnet-neue-wege-im-oeffentlichen-nahverkehr-die-sofortige-freigabe-von-live-fahrplandaten-und-mobilitaetsinformationen-erspart-uns-lebens-und-wartezeit/feed/ 0
Kleine Anfrage: Politische Landschaftspflege per Beamtenbesoldung zur Causa Wendt https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/kleine-anfrage-politische-landschaftspflege-per-beamtenbesoldung-zur-causa-wendt/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/kleine-anfrage-politische-landschaftspflege-per-beamtenbesoldung-zur-causa-wendt/#respond Wed, 08 Mar 2017 09:25:47 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452627 Weiterlesen »]]> Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Sommer, Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Frank Herrmann, PIRATEN

Als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft steht Rainer Wendt im öffentlichen Diskurs und ist somit eine Person der Zeitgeschichte. Dementsprechend steht er zur Zeit im Fokus einer Berichterstattung in der sowohl ihm, wie auch dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Inneres und Kommunales Verfehlungen vorgeworfen werden.

Wie einem Bericht von Report München, und anderen Medienberichten, zu entnehmen ist, bekam Rainer Wendt offensichtlich jahrelang Beamtensold, ohne als Beamter für die Landesregierung tätig zu sein. Nach eigenen Aussagen von Herrn Wendt, der laut Bericht 2010 sogar zum Hauptkommissar befördert und ins Landesamt für polizeiliche Dienste versetzt wurde, habe er die Tätigkeit als Hauptkommissar „natürlich nicht aktiv betrieben“. Dies bedeutet, dass er praktisch besoldet vom Dienst freigestellt wurde, um seine Aufgaben als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft wahrnehmen zu können.

Im Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz) werden Freistellungen im § 42 geregelt. Demnach werden Mitarbeitende vom Dienst freigestellt, wenn sie in der letzten Personalratswahl in den Personalrat gewählt worden sind und ihre Arbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Personalrat wahrnehmen. Eine etwaige Förderung, Besoldung oder Freistellung, um der (bundesweiten) Tätigkeit zur Interessenwahrung einer Gewerkschaft nachzukommen, ist weder im § 42, noch in einem anderen Paragrafen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW zu finden.

Für die Tätigkeit als Gewerkschaftsvertreter bezahlen die Gewerkschaften ihre Vertreter aus eigenen, von den Mitgliedern bereitgestellten Mitteln. Dies ist wohl, nach eigenen Aussagen, auch im Fall von Herrn Wendt so.

Dem Bericht und den Aussagen nach zu urteilen, bekam Herr Wendt also sowohl eine Besoldung durch das Land NRW, wie auch ein Gehalt der Deutschen Polizei-gewerkschaft. Für die Besoldung durch das Land NRW hat Herr Wendt nach eigener Aussage „natürlich“ keine Gegenleistung erbracht.

Wie dem gleichen Bericht zu entnehmen ist, wird laut eines Sprechers des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ bereits seit mindestens 10 Jahren so gehandhabt, nach Aussagen von Herrn Wendt sogar seit 200. Auch wenn die Causa Wendt durch vorzeitige Pensionierung in diesem Fall nicht mehr praktiziert wird, scheint es weitere ähnlich gelagerte Fälle zu geben. In diesem Zusammenhang kann zusätzlich auf die Herren Rettinghaus (Deutsche Polizei Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen, DPolG NW) und Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter verwiesen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Seit wann war Herr Wendt „zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ tatsächlich freigestellt?
2. Welche Summe an Steuergeld wurde in dieser Zeit „zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ an Herrn Wendt gezahlt?
3. Wird die Landesregierung in der Nachbetrachtung den Fall Wendt kritisch prüfen?
4. Wird die Landesregierung Leistungen, die ohne Gegenleistung an Herrn Wendt geflossen sind, zurückfordern?
5. Sollte es zu unrechtmäßig erbrachten Leistung an Herrn Wendt gekommen sein, wird die Landesregierung die Pensionsansprüche des Herrn Wendt entsprechend senken?

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/kleine-anfrage-politische-landschaftspflege-per-beamtenbesoldung-zur-causa-wendt/feed/ 0
Kleine Anfrage: Politische Landschaftspflege per Beamtenbesoldung – generelle Handhabung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/politische-landschaftspflege-per-beamtenbesoldung-generelle-handhabung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/politische-landschaftspflege-per-beamtenbesoldung-generelle-handhabung/#respond Wed, 08 Mar 2017 09:22:56 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452625 Weiterlesen »]]> Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Sommer, Birgit Rydlewski, Daniel Düngel und Frank Herrmann, PIRATEN

Wie einem Bericht von Report München und anderen Medienberichten zu entnehmen ist, bekam Rainer Wendt offensichtlich jahrelang Beamtensold, ohne als Beamter für die Landesregierung tätig zu sein. Nach eigenen Aussagen von Herrn Wendt, der laut Bericht 2010 sogar zum Hauptkommissar befördert und ins Landesamt für polizeiliche Dienste versetzt wurde, habe er die Tätigkeit als Hauptkommissar „natürlich nicht aktiv betrieben“. Dies bedeutet, dass er praktisch besoldet vom Dienst freigestellt wurde, um seine Aufgaben als Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft wahrnehmen zu können.

Im Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz) werden Freistellungen im § 42 geregelt. Demnach werden Mitarbeitende vom Dienst freigestellt, wenn sie in der letzten Personalratswahl in den Personalrat gewählt worden sind und ihre Arbeit zur Erfüllung ihrer Aufgaben als Personalrat wahrnehmen. Eine etwaige Förderung, Besoldung oder Freistellung, um der (bundesweiten) Tätigkeit zur Interessenwahrung einer Gewerkschaft nachzukommen, ist weder im § 42, noch in einem anderen Paragrafen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW zu finden.

Für die Tätigkeit als Gewerkschaftsvertreter bezahlen die Gewerkschaften ihre Vertreter aus eigenen, von den Mitgliedern bereitgestellten, Mitteln. Dies ist wohl, nach eigenen Aussagen, auch im Fall von Herrn Wendt so.

Dem Bericht und den Aussagen nach zu urteilen, bekam Herr Wendt also sowohl eine Besoldung durch das Land NRW, wie auch ein Gehalt der Deutschen Polizei-gewerkschaft. Für die Besoldung durch das Land NRW hat Herr Wendt nach eigener Aussage „natürlich“ keine Gegenleistung erbracht.
Wie dem gleichen Bericht zu entnehmen ist, wird laut eines Sprechers des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ bereits seit mindestens 10 Jahren praktiziert. Auch wenn die Causa Wendt durch vorzeitige Pensionierung in diesem Fall nicht mehr praktiziert wird, scheint es weitere, ähnlich gelagerte Fälle zu geben. In diesem Zusammenhang kann zusätzlich auf die Herren Rettinghaus (Deutsche Polizei Gewerkschaft Nordrhein-Westfalen, DPolG NW) und Fiedler vom Bund Deutscher Kriminalbeamter verwiesen werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele ähnliche, praktische Freistellungen praktiziert die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, noch?
2. Welche Summe an Steuergeld wird im Jahr für diese „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ durch die Landesregierung, über alle exekutiven Ebenen, aufgewandt?
3. Welche Vorteile erhofft sich die Landesregierung durch die leistungserbringungsfreie Besoldung, bzw. Freistellung und gleichzeitiger Besoldung von Gewerkschaftsfunktionären?
4. Wann wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?
5. Durch wen wurde die „Praxis zur Förderung der Gewerkschaftsarbeit“ in der Landesregierung eingeführt?

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Antrag: Lehren aus der Causa Wendt ziehen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/antrag-lehren-aus-der-causa-wendt-ziehen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/03/antrag-lehren-aus-der-causa-wendt-ziehen/#comments Tue, 07 Mar 2017 10:17:53 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452601 Weiterlesen »]]> Lehren aus der Causa Wendt ziehen – Ungerechtfertigte Freistellungspraxis zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für Gewerkschafter beenden

I. Sachverhalt

Nach Berichten der Fernsehsendung „Report München“, wurde bekannt, dass der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Reiner Wendt bereits seit Dezember 2000 ohne gesetzliche Grundlage freigestellt wurde. Diese Praxis wurde auch in zwei weiteren Fällen aufgedeckt und zeigt, dass systematisch in Landesregierungen, genehme Menschen mit solchen Besoldungen und Posten bedacht werden. Diese Versorgungspraxis ohne Gegenleistung ist ein neuerlicher Skandal und widerspricht jeglichen Grundsätzen des Beamtenrechtes des Landes Nordrhein-Westfalen. Nicht auszuschließen ist, dass es in anderen Zuständigkeitsbereichen der Landesregierung zu ähnlichen Praktiken gekommen ist.

Innenminister Jäger sagte in der Pressekonferenz am 06.März 2017, dass es eine faktische Freistellung wie im Fall Wendt werde es nicht mehr geben. Der Raum für gewerkschaftliche Arbeit solle dennoch erhalten bleiben. „Möglicherweise hat sich da in der Verwaltungspraxis etwas verselbstständigt.“ Zum wiederholten Male offenbaren der Innenminister und diese Landesregierung Versäumnisse in der Amtsführung.

II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

– eine sofortige Beendigung der Freistellung ohne gesetzliche Grundlage von Landesbeamtinnen und Landesbeamten
– eine lückenlose Aufklärung der Causa Wendt und dem zuständigen Ausschuss im Landtag einen Abschlussbericht vorzulegen
– alle Beamtenverhältnisse und Angestelltenverhältnisse im Landesdienst zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten
– die Landesbetriebe und die Hochschulen des Landes darauf zu überprüfen, ob ähnliche Freistellungen ohne gesetzliche Grundlage bestehen und dem Landtag umgehend darüber zu berichten.

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Bus und Bahn attraktiver machen; kommunale Finanzierungsinstrumente für den ÖPNV ermöglichen. https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/bus-und-bahn-attraktiver-machen-kommunale-finanzierungsinstrumente-fuer-den-oepnv-ermoeglichen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/bus-und-bahn-attraktiver-machen-kommunale-finanzierungsinstrumente-fuer-den-oepnv-ermoeglichen/#respond Mon, 13 Feb 2017 12:24:50 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452505 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Der öffentliche Personennahverkehr ist unverzichtbar für die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens. Die Fahrgastzahlen konnten in den vergangenen Jahren zwar kontinuierlich gesteigert werden, allerdings liegt der Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (modal split des Verkehrsaufwandes) beinahe unverändert bei 8,5 %.

Der gestiegene Mobilitätsbedarf kann weder in den Ballungs-, noch in den peripheren Räumen befriedigt werden: in den Städten sind die Kapazitäten der ÖPNV-Infrastruktur erschöpft und können einen weiteren Fahrgastzuwachs wohl nicht verkraften. Im ländlichen Raum gibt es ein unzureichendes Verkehrsangebot, das von der Bevölkerung nicht angenommen wird und in hohem Maße von öffentlichen Geldern abhängig ist.

Eine Erhöhung der Bundes- und Landesmittel für den ÖPNV ist notwendig – aber nicht als Gesamtlösung erwartbar. Dabei ist die öffentliche Finanzierung die tragende Säule der ÖPNV-Finanzierung. Durchschnittlich zwei Drittel des deutschen Nahverkehrs wird auf diese Weise finanziert.

Die zweite wichtige Säule stellt die Nutzendenfinanzierung über Fahrgeldeinnahmen und sonstige Erträge dar. Vielerorts ist die Grenze der Zahlungsbereitschaft erreicht. Ohne eine entsprechende Gegenleistung – ein besseres Nahverkehrsangebot – wird es keine nennenswerten Steigerungen des Anteils der Nutzendenfinanzierung am Gesamtfinanzvolumen geben.

Auf kommunaler Ebene wird der ÖPNV außerdem über die besondere Konstruktion des steuerlichen Querverbundes finanziert. Aufgrund der zurückgehenden Gewinne der Energiesparte ist auch diese Finanzierungssäule langfristig nicht auskömmlich. Damit fehlt den Kommunen als Aufgabenträger des ÖPNV eine eigene zuverlässige Finanzierungsbasis. Daher ist es folgerichtig, den Kommunen auch Finanzierungsinstrumente an die Hand zu geben, um die finanziellen Mittel für Bus und Bahn dort erwirtschaften zu können, wo die Erschließung durch den ÖPNV stattfindet.

In der Enquetekommission “Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels” wurden unterschiedliche Lösungsansätze erarbeitet. Viele dieser neuen Finanzierungsinstrumente können auf kommunaler Ebene umgesetzt werden.

II. Der Landtag stellt fest:

Die bisherigen Säulen der ÖPNV-Finanzierung reichen nicht aus, um ein flächendeckend angemessenes ÖPNV-Verkehrsangebot aufrecht zu erhalten. Die Erschließung neuer Finanzierungsquellen ist für die Sicherung und Schaffung eines attraktiven ÖPNV notwendig. Neue Finanzierungsquellen sind oft auf kommunaler Ebene angesiedelt.

III.        Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. den Bericht der Enquetekommission “Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels” zur Kenntnis zu nehmen und als Ausgangslage für ihr verkehrspolitisches Handeln zu nutzen.
  2. eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorzulegen, mit der die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eigene Erschließungsbeiträge zur Finanzierung der erstmaligen Herstellung der ÖPNV-Infrastruktur zu erheben.
  3. eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vorzulegen, mit der die Kommunen die Möglichkeit erhalten, eigene Beiträge zur Finanzierung des ÖPNV-Betriebs zu erheben.

Mitschnitt der kompletten Debatte:

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/bus-und-bahn-attraktiver-machen-kommunale-finanzierungsinstrumente-fuer-den-oepnv-ermoeglichen/feed/ 0
Selbstbedienungsladen Sparkasse – NRW braucht endlich eine Deckelung der Gehälter und Pensionen von Sparkassen-Vorständen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/selbstbedienungsladen-sparkasse-nrw-braucht-endlich-eine-deckelung-der-gehaelter-und-pensionen-von-sparkassen-vorstaenden/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/selbstbedienungsladen-sparkasse-nrw-braucht-endlich-eine-deckelung-der-gehaelter-und-pensionen-von-sparkassen-vorstaenden/#comments Mon, 13 Feb 2017 12:20:24 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452501 Weiterlesen »]]>

Hier geht’s zum Beratungsverlauf mit Abstimmungsprotokoll

I. Sachverhalt

Laut einem Bericht des Handelsblatts vom 01.02.2017 kommen die Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen nach wie vor in den Genuss von üppigen Pensionsregelungen und exorbitanten Gehältern. In der derzeitigen Niedrigzinsphase hat dies zur Folge, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute immer höhere Pensionsrückstellungen bilden müssen. So belief sich der Barwert der Pensionsrückstellungen für die Vorstandschefs der rund 100 Sparkassen in NRW am Ende des Jahres 2015 auf 250 Millionen Euro. Das Volumen der Pensionsrückstellungen aller Vorstandsmitglieder erreichte einen Barwert von 570 Millionen Euro. Damit überstieg der Wert der Pensionsrückstellungen für die Vorstände den Gewinn nach Steuern (rund 530 Millionen Euro) der nordrheinwestfälischen Sparkassen im Jahr 2015.

Die strukturelle Ursache für dieses Ungleichgewicht und das Anschwellen der Pensionsrückstellungen der Sparkassen sind aber nicht in erster Linie die gegenwärtigen Minizinsen, sondern vor allem die üppigen Versorgungsregelungen im Alter für die Vorstände. Je nachdem wie lange sie im Amt sind, erhalten Sparkassenvorstände Pensionen in Höhe von 55 Prozent, vereinzelt sogar in Höhe von 75 Prozent, des bisherigen Grundgehalts. So wird der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Dortmund 75 Prozent seines Grundgehalts im Ruhestand kassieren. Der Chef der Sparkasse Bochum hat Anspruch auf 70 Prozent.

Auch die beiden NRW-Sparkassenverbände Rheinland und Westfalen haben inzwischen erkannt, dass derartige Regelungen für die Altersversorge von Vorstandsmitgliedern völlig anachronistisch sind. Ihre Vergütungsempfehlungen aus dem Jahr 2016 sehen einen Wegfall der oben genannten Direktzusagen für die Altersversorge vor. Allerdings sollen dafür die Sparkassenvorstände künftig ein höheres Gehalt beziehen.

In Anbetracht der horrenden Gehälter, die Vorstandsvorsitzende bereits gegenwärtig beziehen, sind solche Empfehlungen völlig unzureichend. So erhielt der Vorstandschef der Kreissparkasse Köln 913.000 Euro im Jahr 2015. Der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse Köln-Bonn bezog in diesem Zeitraum ein Gehalt von 782.900 Euro. Der Vorstandschef der Sparkasse Aachen konnte sich 2015 über eine Vergütung von 705.000 Euro freuen. Die Sparkasse Münsterland Ost entlohnte ihren Vorstandsvorsitzenden mit 664.000 Euro. Der Chef der Sparkasse Dortmund bezog 2015 ein Gehalt von 573.000 Euro.

Die Vergütung aller Vorstandsmitglieder der Sparkassen in NRW stieg 2015 im Durchschnitt um 3,8 Prozent im Vergleich zum Jahr 2014. In diesem Zeitraum stiegen die Gehälter der Vorstandschefs um durchschnittlich 2,9 Prozent. Spitzenreiter hinsichtlich der Gehaltssteigerungen war der Vorstandschef der Sparkasse Lüdenscheid mit einem Plus von sage und schreibe 16 Prozent im Vergleich zu 2014. Der bereits oben genannte Chef der Sparkasse Aachen konnte sich 2015 über eine Gehaltssteigerung von satten 11,2 Prozent freuen. Auch die beiden Topverdiener unter den Vorstandschefs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen steigerten ihre Gehälter 2015 nochmal um rund 5 Prozent.

Damit sind die Gehälter der nordrheinwestfälischen Sparkassenchefs nicht selten um ein Vielfaches höher als die Vergütung der Bundeskanzlerin (ca. 247.200 Euro pro Jahr) und der Ministerpräsidentin von NRW (ca. 220.000 Euro pro Jahr).

Sparkassenvorstände in NRW, insbesondere die Vorstandschefs, leben somit immer noch in der besten aller Welten: Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die an die Altersversorgung von Beamten erinnern. Ermöglicht wird ihnen das dadurch, dass Lokalpolitiker in den Verwaltungsräten der Sparkassen die Luxusgehälter und Luxuspensionen der Vorstände durchwinken und nicht ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Zwar sind die Verwaltungsratsmitglieder angehalten, sich an die ohnehin schon sehr generösen Empfehlungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenverbände zu halten, aber diese Empfehlungen sind nicht verbindlich und finden in der Praxis zu häufig keine Anwendung. Denn die Politiker in den Verwaltungsräten sind wiederum abhängig von den Vorständen, wenn es um die Vergabe von Spenden an lokale Vereine oder Kreditvergabe an örtliche Bauprojekte geht. Diese ganze Konstruktion aus wechselseitigen Abhängigkeiten und Interessenskonflikten bei der Entgeltfindung und der Spendenpraxis degradiert Sparkassen zu Selbstbedingungsläden.

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute. Laut Sparkassengesetz unterliegen die Sparkassen und die Sparkassen- und Giroverbände in Nordrhein-Westfalen der Aufsicht des Landes. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das nordrhein-westfälische Finanzministerium. Mit dem Sparkassengesetz NRW regelt der Gesetzgeber, also der Landtag von Nordrhein-Westfalen, die Rahmenbedingungen für das Sparkassenwesen auf seinem Territorium. Das Sparkassenrecht ist in Deutschland Ländersache. Der Landtag muss daher das Sparkassengesetz dahingehend ändern, dass Gehälter von neu eingesetzten Sparkassen-Vorstandschefs auf einen Höchstbetrag von 220.000 Euro pro Jahr, also in Höhe des Gehalts der nordrheinwestfälischen Ministerpräsidentin, gedeckelt werden. Die Vergütung von neu eingesetzten einfachen Vorstandsmitgliedern von Sparkassen soll auf höchstens 150.000 Euro pro Jahr gedeckelt werden. Ferner muss im Sparkassengesetz festgeschrieben werden, dass alle neu eingesetzten Vorstände privat für ihr Alter vorsorgen müssen.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Nach wie vor kommen Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen in den Genuss von üppigen Pensionsregelungen und exorbitanten Gehältern. Die Vergütungen der nordrheinwestfälischen Sparkassenchefs sind nicht selten um ein Vielfaches höher als das Gehalt der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentin von NRW.
  2. Sparkassenvorstände in NRW, insbesondere die Vorstandschefs, leben somit immer noch in der besten aller Welten: Sie erhalten Vergütungen auf dem Niveau des Privatbankensektors und Pensionsansprüche, die an die Altersversorgung von Beamten erinnern.
  3. Es ist untragbar, dass in Zeiten von Minizinsen und steigenden Gebühren für die Sparkassenkunden sowie massenhafter Filialschließungen, den Sparkassen-Vorständen in NRW weiterhin exorbitant hohe Vergütungen ausbezahlt werden.

III. Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes mit folgender Maßgabe vorzulegen:

  1. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die Gehälter ihrer neu eingesetzten Vorstandschefs höchstens 220.000 Euro pro Jahr betragen dürfen;
  2. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass die Gehälter ihrer neu eingesetzten einfachen Vorstandsmitglieder höchsten 150.000 Euro pro Jahr betragen dürfen;
  3. für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben, dass alle ihre neu eingesetzten Vorstände privat für ihr Alter vorsorgen müssen.
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Gerechtes Gehalt auch für angestellte Lehrerinnen und Lehrer https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/gerechtes-gehalt-auch-fuer-angestellte-lehrerinnen-und-lehrer/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/gerechtes-gehalt-auch-fuer-angestellte-lehrerinnen-und-lehrer/#comments Mon, 13 Feb 2017 12:18:22 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452499 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Alle bisherigen Tarifverhandlungen zwischen den Ländern als Arbeitgeber und den Gewerk­schaften haben die Nettolohndiskriminierung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer im Vergleich mit ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen nicht beseitigen können. Des­halb besteht weiterhin eine Situation, die von den Betroffenen oftmals als ungerecht empfun­den wird. Entsprechend setzen sich die Gewerkschaften in den Tarifrunde des öffentlichen Dienstes der Länder für eine Verbesserung der Gehälter der angestellten Lehrerinnen und Lehrer ein.

„Für uns steht getreu dem Motto ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit‘ die Realisie­rung der Paralleltabelle ganz oben auf der Agenda. Es ist nicht hinnehmbar, dass tarifbe­schäftigte Lehrkräfte für die gleiche Arbeit mehrere hundert Euro weniger in der Tasche ha­ben als ihre verbeamteten Kollegen“, so Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung. (in: Schule heute, Tarif Spezial, 57. Jahrgang)

Die Vorsitzende der Gewerk­schaft Erziehung und Wissenschaft, Marlis Tepe, weißt im Zusammenhang der Eingruppie­rung der tarifbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer darauf hin, dass für die notwendige Ge­winnung von neuen Lehrkräften attraktivere Konditionen erforderlich sind. „Aber auch die Länder müssten ein großes Interesse daran haben, die Bezahlung und die Arbeitsbedingun­gen der Lehrkräfte deutlich zu verbessern. Schon jetzt können die meisten Länder allein den Ersatzbedarf, der entsteht, weil Lehrkräfte in den Ruhestand gehen, nicht mehr mit ausgebil­deten Lehrerinnen und Lehrern decken“, so die GEW-Vorsitzende in einer Pressemitteilung vom 31. Januar 2017.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Hinsichtlich einer gerechten Besoldung von verbeamteten Lehrern einerseits und an­gestellten Lehrern andererseits besteht für das Land Nordrhein-Westfalen in Anbe­tracht erheblicher Ungerechtigkeiten Handlungsbedarf. Dasselbe gilt für andere, ver­gleichbare Berufsfelder.
  2. Gute Rahmenbedingungen für Unterricht, Bildung und Erziehung an den Schulen sind notwendig, um ein gute Bildung für die Kinder und Jugendlichen im Land zu er­möglichen. Hierzu zählen auch die Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Leh­rer, gleichermaßen für verbeamtete wie auch für angestellte Kolleginnen und Kolle­gen. Die bestehenden Differenzen der Entgelte angestellter Lehrkräfte und der Besol­dung ihrer verbeamteten Kollegen auf identischen Stellen sind in vielen Fällen nicht zu rechtfertigen, belasten das Klima in den Kollegien und mindern die Motivation der angestellten Lehrkräfte.

III. Der Landtag beschließt

  1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Gesetzgebung und in ihrer Position als Arbeitgeber wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den angestellten Lehrkräften faire Einkommensmöglichkeiten zu bieten.
  2. Entsprechend dem in Art. 24 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung von NRW festge­schriebenen Grundsatz muss für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung gleiche Ver­gütung gezahlt werden. Diesen Grundsatz erkennt der Landtag NRW an.
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Aktionistischer Symbolpolitik entgegentreten – Schranken für private Videoüberwachung bewahren https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/aktionistischer-symbolpolitik-entgegentreten-schranken-fuer-private-videoueberwachung-bewahren/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/aktionistischer-symbolpolitik-entgegentreten-schranken-fuer-private-videoueberwachung-bewahren/#respond Mon, 13 Feb 2017 11:32:20 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452497 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Die Bundesregierung hat mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Erhöhung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen“ ein Gesetz zur Reduzierung von Schranken für Videoüberwachung durch Private in den Bundestag eingebracht.

Begründet wird der Entwurf mit der Bewertung und Abwägung der Landesdatenschutzbeauftragen zwischen den Grundrechten der Betroffenen und den berechtigten Interessen der Betreiber von Videoüberwachungsanlagen. Zudem wird angeführt, dass „angesichts der Vorfälle in München und Ansbach im Sommer 2016 die Notwendigkeit [besteht], Sicherheitsbelange stärker zu berücksichtigen“.

Wie der Landtag NRW in zahlreichen Anhörungen zur Videoüberwachung, zur Videobeobachtung und zum Einsatz von Bodycams ermittelt hat, gibt es keine nachgewiesene präventive Wirkung von Überwachungskameras. Es gibt ebenfalls keinerlei Erkenntnisse, inwiefern Videoüberwachungsanlagen die Taten in Ansbach und in München verhindert hätten können. Auch die gewissenhafte Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragen begründet keine Neuregelung der Videoüberwachung durch Private im öffentlich zugänglichen Raum. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung übt aber genau daran Kritik.

Ziel der Gesetzesänderung ist auch die Einführung der flächendeckenden Videoüberwachung im öffentlichen Personenverkehr. Gleichzeitig werden die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von automatischer Gesichtserkennung und Software zur Personenidentifizierung in Videoüberwachungsanlagen geschaffen. Eine Begründung hierzu findet nicht statt.

Für die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sollten jedoch immer tatsächliche Gründe vorliegen, insbesondere wenn das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen im Land wieder weiter eingeschränkt werden soll. Eine Einschränkung von Grundrechten darf nur vorgenommen werden, wenn ein sorgfältiger Abwägungsprozess stattgefunden hat und selbst dann nur, sofern die Einschränkung zweckmäßig, notwendig und verhältnismäßig ist. Vor diesem Hintergrund muss das Land Nordrhein-Westfalen sich dafür einsetzen, das von der Verfassung garantierte Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz und auch das Recht auf Privatheit seiner Bürgerinnen und Bürger nicht einer aktionistischen Symbolpolitik geopfert wird.

II. Der Landtag stellt fest

Die Kritik der Bundesregierung an der Arbeit der Landesdatenschutzbeauftragten ist unbegründet. Die Landesdatenschutzbeauftragten führen ihre Aufgabe gewissenhaft und sorgfältig durch, auf Basis geltender Gesetze.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:

  1. Sich auf allen Ebenen für den Daten- und den Privatheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen einzusetzen.
  1. Sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Datenschutzniveau in Deutschland nicht gesenkt wird.
  2. Eine wissenschaftliche Untersuchung zur Wirkung von Videoüberwachung auf die Gesellschaft und die Kriminalität zu initiieren.
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Gesetz zur Stärkung des freien Mandats und der Abgeordnetengleichheit https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/gesetz-zur-staerkung-des-freien-mandats-und-der-abgeordnetengleichheit/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/gesetz-zur-staerkung-des-freien-mandats-und-der-abgeordnetengleichheit/#respond Mon, 13 Feb 2017 11:30:40 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452494 Weiterlesen »]]> A Problem

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2000 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 – 2 BvH 3/91 – R, siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/07/hs20000 721_2bvh000391.html) festgestellt, dass „Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und für die Ausschussvorsitzenden mit dem Verfassungsrecht unvereinbar sind. Sie verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“. Es hat ausgeführt, dass „mit der Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen und Ausschussvorsitzende das Tor geöffnet wäre zu einem differenzierten, Abhängigkeiten erzeugenden oder verstärkenden Entschädigungssystem, das unvereinbar mit dem Grundsatz der Abgeordnetengleichheit“ ist (BVerfG, a.a.O., Rn. 75).

Der Landesrechnungshof des Landes NRW hat seine Prüfungsergebnisse bzgl. der Fraktionen des Landtags NRW in der 15. Wahlperiode SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Haushaltsjahre 09.06.2010 – 30.05.2012) mit Schreiben vom 18.05.2016 zusammengefasst. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass der Empfängerkreis von Funktionszulagen über den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts genannten Personenkreis, der nur die Präsidentin bzw. den Präsidenten, die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen und die Fraktionsvorsitzenden umfasst, hinausgeht, und die Rechtmäßigkeit einzelner Funktionszulagen in Frage gestellt. Der Landesrechnungshof plädiert daher für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen.

Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bei ihrer Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofs geäußert, dass sie keinen Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf sehen (siehe zum Ganzen die Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags vom 05.01.2017, S. 4 f., Drucksache 16/13925).

Einen Antrag der Fraktion der Piraten vom 17.01.2017 (Drucksache 16/14005), mit dem alle Fraktionen aufgefordert wurden, 1.) das genannte Urteil des Bundesverfassungsgerichts als rechtsverbindlich zu betrachten, und 2.) in die Februar-Sitzung des Landtags einen gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen, durch den die Empfehlungen des Landesrechnungshofs NRW vom 18.05.2016 zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes bzgl. der Funktionszulagen umgesetzt werden, haben die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Sitzung des Landtags vom 26.01.2017 abgelehnt.

B Lösung

Eine fortgesetzte Verletzung des Verfassungsguts des freien Mandats und der Gleichbehandlung von Abgeordneten bzw. eine Nichtbeachtung der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist nicht akzeptabel. Durch Änderungen des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes NRW können die Vorgaben der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und die Empfehlungen des Landesrechnungshofs umgesetzt werden. 

C Kosten

Keine

Gegenüberstellung

 

 

Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten

 

 

Gesetz zur Stärkung des freien Mandats und der Abgeordnetengleichheit

 

 

 

 

Artikel 1

Vierzehntes Gesetz zur Änderung

des Abgeordnetengesetzes

 

Das Abgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (AbgG NRW) vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 252), zuletzt ge­ändert durch Gesetz vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 550), wird wie folgt ge­ändert:

 

 

 

§ 16 wird wie folgt geändert:

 

Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

 

„Besondere parlamentarische Aufgaben, die Abgeordnete für ihre Fraktion wahrnehmen, dürfen von dieser nicht vergütet werden; ausgenommen hiervon ist die Funktion der bzw. des Fraktionsvorsitzenden, die bzw. der zusätzliche monatliche Bezüge in Höhe von 40 Prozent der Abgeordnetenbezüge nach § 5 Absatz 1 erhalten darf.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Artikel 2

Siebtes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes

Das Gesetz über die Rechtsstellung der Fraktionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen (Fraktionsgesetz – FraktG NRW) vom 18. Dezember 2001 (GV. NRW. S. 866), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622) , wird wie folgt geändert:

 

 

 

§ 7 wird wie folgt geändert:

 

Absatz 3 Nummer 2 lit. a) wird wie folgt gefasst:

 

„Entschädigungen an die bzw. den Fraktionsvorsitzenden“

 

 

 

 

Artikel 3

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt am 14. Mai 2017 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszug aus den geltenden Gesetzes­be­stimmungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Abgeordnetengesetz
des Landes Nordrhein-Westfalen
– AbgG NRW –

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 16

Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten

(1) Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Landtags. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat zulässig. Sie können der Verwurzelung der Landtagsmitglieder in der Gesellschaft und im Arbeitsleben Rechnung tragen.

(2) Ein Mitglied des Landtags darf für die Ausübung seines Mandats keine anderen als die in diesem Gesetz vorgesehenen Zuwendungen annehmen. Eine Vergütung aus einem Dienst- oder Werkverhältnis darf es nur annehmen, soweit diese sich nicht auf die Ausübung des Mandats bezieht. Die Annahme von Zuwendungen, die das Mitglied des Landtags, ohne die danach geschuldeten Dienste zu leisten, nur deshalb erhält, weil von ihm im Hinblick auf sein Mandat erwartet wird, dass es im Landtag die Interessen des Zahlenden vertreten und nach Möglichkeit durchsetzen wird, ist unzulässig. Besondere parlamentarische Aufgaben, die Abgeordnete für ihre Fraktion wahrnehmen, dürfen von dieser vergütet werden.

(3) Wirkt ein Mitglied des Landtags in einem Ausschuss an der Beratung oder Abstimmung über einen Gegenstand mit, an welchem es selbst oder ein anderer, für den es gegen Entgelt tätig ist, ein wirtschaftliches Interesse hat, so hat es diese Interessenverknüpfung zuvor im Ausschuss offen zu legen.

(4) Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig und daher zu unterlassen.

(5) In Zweifelsfragen ist das Mitglied des Landtags verpflichtet, sich über die Auslegung der Bestimmungen durch Rückfragen bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten des Landtags zu vergewissern.

 

 

 

 

Gesetz
über die Rechtsstellung der Fraktionen
im Landtag von Nordrhein-Westfalen
(Fraktionsgesetz – FraktG NRW)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 7

Rechnungslegung

(1) Die Fraktionen legen über ihre Einnahmen und Ausgaben Rechnung. Die Rechnung umfasst jeweils ein Kalenderjahr. Erfolgt die Buchführung und die Rechnungslegung nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung, sind Forderungen, Verbindlichkeiten und Abgrenzungsposten auszuweisen. Die geprüfte Rechnung ist spätestens bis zum Ende des 6. Monats des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres oder des Monats, in dem die Geldleistung nach § 4 letztmals gezahlt wurde, der Präsidentin bzw. dem Präsidenten des Landtags vorzulegen. Endet die Wahlperiode oder verliert eine Fraktion ihre Rechtsstellung, so ist die Rechnung binnen einer Frist von 6 Monaten zu legen. Im Falle des Endes der Wahlperiode durch Auflösung des Landtags ist die Rechnung binnen einer Frist von 6 Monaten nach Beginn der folgenden Wahlperiode zu legen.

(2) Die Rechnung ist von der Fraktionsvorsitzenden bzw. dem Fraktionsvorsitzenden und der nach der Geschäftsordnung der Fraktion zuständigen Person zu unterzeichnen.

(3) Die Rechnung ist wie folgt nach Einnahmen und Ausgaben zu gliedern:

1. Einnahmen

a) Zuschüsse und Leistungen nach §§ 3 und 4,

b) sonstige Einnahmen

2. Ausgaben

a) Entschädigungen an Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen (Gesamtbetrag).

b) Personalausgaben für Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter (Gesamtbetrag; Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die eine der Besoldungsgruppe A 13 entsprechende oder höhere Vergütung erhalten haben; Zahl der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

c) Sachausgaben

aa) Ausgaben des laufenden Geschäftsbetriebs,

bb) Ausgaben für Veranstaltungen oder für die Zusammenarbeit mit anderen Fraktionen,

cc) Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit,

dd) Ausgaben für Beratungen und Gutachten Dritter,

ee) Ausgaben für dienstliche Reisen.

d) Sonstige Ausgaben.

(4) Die Rechnung muss außerdem die Höhe der gesamten Rücklage zu Beginn und Ende des Kalenderjahres nachweisen.

(5) Die von der Fraktion aufgestellte Rechnung ist von einer Wirtschaftsprüferin bzw. einem Wirtschaftsprüfer oder von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und mit einem Prüfungsvermerk zu versehen. In diesem Vermerk ist zu bestätigen, dass die Rechnung den Vorschriften der Absätze 2 bis 4 entspricht.

(6) Solange die Fraktion mit der Vorlage der geprüften Rechnung im Verzug ist, sollen die Geldleistungen nach §§ 3 und 4 zurückgehalten werden.

 

 

 

Begründung

Allgemeines

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 21. Juli 2000 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 – 2 BvH 3/91) ein grundsätzliches Verbot von Zusatzgehältern für Abgeordnete ausgesprochen, von dem Entschädigungen für Fraktionsvorsitzende ausgenommen sind. Dieses Verbot fügt sich in die ständige verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zur Abgeordnetenentschädigung ein. Bereits im Urteil vom 5. November 1975 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats – 2 BvR 193/74) hatte das Gericht festgestellt, dass „jedem Abgeordneten eine gleich hoch bemessene Entschädigung zusteht, unabhängig davon, ob die Inanspruchnahme durch die parlamentarische Tätigkeit größer oder geringer ist“. Danach wird durch die allen Abgeordneten gewährte Entschädigung auch die Erfüllung bestimmter parlamentarischer Aufgaben wie die des parlamentarischen Geschäftsführers oder der Ausschussvorsitzenden abgegolten. In seinem Urteil vom 21. Juli 2000 weist das Gericht zudem darauf hin, dass durch die Zahlung ergänzender Entschädigungen eine „systematische Ausdehnung der Funktionszulagen“ drohe, weil sich etwa die Zahl der Ausschüsse „vergleichsweise einfach erhöhen“ lasse.

Ebenso hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof entschieden, der im Urteil vom 14. Juli 2003 (Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juli 2003 – VerfGH 2/01) festgestellt hat, dass der durch eine besondere Funktion bedingte „zeitliche Einsatz des Abgeordne­ten […] mit der Grundentschädigung entgolten ist. […] Die Grund­entschädigung hat Alimentationsfunktion, weil sie die Ausübung des Mandats und sämtlicher mit ihm verbundener parlamentarischer Aufgaben gewährleistet. Daher ist die zeitliche Inanspruchnahme ei­nes Abgeordneten unabhängig von ihrem Anlass mit der Grundent­schädigung so vollständig abgegolten, dass in Bezug auf den durch eine besondere Funktion verursachten Einsatz kein Raum für eigen­ständige Ausgleichsregelungen besteht.“

Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Funktionszulagen gilt für den Bundestag ebenso wie für alle Landtage. Das ergibt sich bereits daraus, dass das Gericht seine Entscheidung vom 21. Juli 2000 maßgeblich auf das Institut des freien Mandats, wie es alle geltenden deutschen Verfassungen kennen, gestützt hat. Ferner hat das Gericht wiederholt festgestellt, dass es mit seiner Entscheidung allgemeine Maßstäbe zu der Frage aufgestellt hat, für welche Ämter Funktionszulagen vorgesehen werden können, ohne dass die Freiheit des Mandats und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten verletzt sind (vgl. Hans Herbert von Arnim, Die Hebel der Macht – und wer sie bedient. Parteienherrschaft statt Volkssouveränität. München 2017, S. 122).

Dabei kommt es nicht darauf an, ob Funktionszulagen unmittelbar aufgrund eines Abgeordneten- bzw. Fraktionsgesetzes, eines Haushaltsgesetzes oder aufgrund von Beschlüssen von Fraktionen aus deren Haushalt gezahlt werden. Insbesondere ist die Zahlung von Funktionszulagen aus Fraktionsmitteln verfassungswidrig, weil den Fraktionen als Teilen eines Parlaments nicht erlaubt sein kann, was dem Parlament selbst verboten ist (vgl. Martin Morlok, Gesetzliche Regelung des Rechtsstatus und der Finanzierung der Bundestagsfraktionen, NJW 1995, SS. 29, 31; von Arnim, a.a.O., S. 123).

Artikel 1

§ 16 Absatz 2 Satz 4 in seiner bisherigen Fassung regelt, dass besondere parlamentarische Aufgaben, die Abgeordnete für ihre Fraktion wahrnehmen, von dieser vergütet werden dürfen. Diese Bestimmung steht im Gegensatz zur verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Zahlung von Funktionszulagen. § 16 Absatz 2 Satz 4 in seiner Neufassung regelt daher in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung, dass eine zusätzliche Vergütung ausschließlich für die Fraktionsvorsitzende bzw. den Fraktionsvorsitzenden zulässig ist. Die zusätzliche monatliche Vergütung darf maximal 40 Prozent der monatlichen Abgeordnetenbezüge betragen. Sie kann darunter liegen. Ein Verzicht der bzw. des Fraktionsvorsitzenden auf die zusätzliche Vergütung ist zulässig.

Artikel 2

§ 7 Absatz 3 Nummer 2 lit. a) in seiner bisherigen Fassung regelt, dass Entschädigungen an Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen als Gesamtbetrag in der Rechnungslegung der Fraktionen auszuweisen sind. Infolge der Änderung des § 16 Absatz 2 Satz 4 Abgeordnetengesetz durch Artikel 1 ist die Regelung anzupassen. § 7 Absatz 3 Nummer 2 lit. a) in seiner Neufassung regelt, dass die Entschädigungen an die bzw. den Fraktionsvorsitzenden auszuweisen sind.

Artikel 3

Artikel 3 regelt das Inkrafttreten.

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/gesetz-zur-staerkung-des-freien-mandats-und-der-abgeordnetengleichheit/feed/ 0
Vernachlässigte Stadtbahn-Infrastruktur sanieren; ÖPNV von finanziellen Altlasten befreien. https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/vernachlaessigte-stadtbahn-infrastruktur-sanieren-oepnv-von-finanziellen-altlasten-befreien/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/vernachlaessigte-stadtbahn-infrastruktur-sanieren-oepnv-von-finanziellen-altlasten-befreien/#respond Mon, 13 Feb 2017 11:25:23 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452492 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Der öffentliche Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen befördert jährlich 2,2 Milliarden Fahrgäste. In den Ballungsräumen ist dieser für die ansässige sowie einpendelnde Bevölkerung ein unverzichtbarer Bestandteil der Mobilität. Viele Menschen sind auf einen funktionierenden ÖPNV angewiesen.

Um seit den 1960er-Jahren das Leitbild der autogerechten Stadtentwicklung besser verwirklichen zu können, wurden in den Innenstädten große Teile der ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur in den Untergrund verlagert. Möglich war dies durch die Förderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GvfG). Das GvfG förderte Neubaumaßnahmen, jedoch nicht die Instandhaltung der baulichen Infrastruktur. Für diese sind die Eigentümer der Infrastruktur verantwortlich. Eine Rücklagenbildung für eine regelmäßige, grundlegende Sanierung der Tunnelanlagen bzw. der Infrastruktur erfolgte oft aus unterschiedlichen Gründen nicht.

Die bauliche und technische Infrastruktur ist mittlerweile vielerorts stark sanierungsbedürftig, ohne, dass entsprechende Finanzmittel auch nur ansatzweise in Aussicht stünden. Die Infrastruktur entspricht nicht mehr den modernen Sicherheitsanforderungen. Inzwischen belaufen sich die Kosten für die Sanierung allein der Stadtbahnsysteme in NRW auf 3,1 Milliarden Euro.

Die Kommunen bzw. die kommunalen Verkehrsbetriebe sind auf Grund ohnehin angespannter finanzieller Rahmenbedingungen nicht in der Lage, diese Sanierung aus eigener Kraft zu stemmen. Auch eine Öffnung des GvfG für Instandhaltungsmaßnahmen wird den immensen Sanierungsstau angesichts der insuffizienten Finanzausstattung nicht in absehbarer Zeit auflösen können.

Dies geht zu Lasten der Zuverlässigkeit des ÖPNV sowie der Sicherheit der Fahrgäste: In Duisburg stand wegen veralteter Sicherungstechnik ein Kommunalgrenzen überschreitendes Nahverkehrsangebot vor dem Aus und konnte nur durch ein Notprogramm gerettet werden. In Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Essen, Dortmund und anderen Kommunen sind Fahrzeugausfälle und Verspätungen Alltag. Teilweise mussten Linien auf Busbetrieb umgestellt werden. Ein Gutachten am Beispiel Mülheim an der Ruhr zeigt jedoch, dass eine vollständige Aufgabe des Stadtbahnbetriebs gesamtwirtschaftlich keinen Sinn macht.

Der Sanierungsstau gefährdet die Sicherstellung eines zuverlässigen ÖPNV-Angebots mit der leichten Schiene als Rückgrat des Nahverkehrs. Damit gefährdet er die Ziele der Bundes- sowie der Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes. Ferner sind die kommunalen Luftreinhaltepläne nicht einzuhalten, wenn die elektrobetriebenen Stadtbahnen durch Busse mit Verbrennungsmotor ersetzt werden müssten.

Schlussendlich liegt die Lösung des Dilemmas in einer Entschuldung der Kommunen bzw. der Verkehrsbetriebe von der Sanierungs-Altlast. Die Ertüchtigung der baulichen Infrastruktur – die nachholende Sanierung – muss unabhängig vom Regelerhalt, Ausbau und Betrieb des Nahverkehrs finanziert werden, d. h. die nachholende Sanierung darf nicht zu Lasten des vorhandenen Finanzierungsvolumens für den ÖPNV-Betrieb und bestehender Ausbauvorhaben finanziert werden.

Die Trennung von Regelerhalt, Ausbau und Betrieb des Nahverkehrs sowie der nachholenden Sanierung wurde von der Enquetekommission “Finanzierungsoptionen des Öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Kontext des gesellschaftlichen und technischen Wandels” empfohlen.

II. Der Landtag stellt fest:

In den letzten Jahrzehnten wurden in vielen Städten in NRW keine ausreichenden Instandhaltungsrücklagen für die Infrastruktur – insbesondere Tunnelbauwerke – der Stadtbahnen gebildet; regelmäßige Erhaltungsmaßnahmen wurden vernachlässigt.

Dies wirkt sich zunehmend zu Lasten des gegenwärtigen Verkehrsangebotes aus und gefährdet damit die Klimaschutzziele der Bundes- und Landesregierung sowie die Erfüllung der kommunalen Luftreinhaltepläne.

III.        Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

  1. in Ministerkonferenzen, bei der Bundesregierung, den Bundesministerien und im Bundesrat auf die Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für eine Sanierung alter ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur (u. a. Stadtbahntunnel) hinzuwirken. Die Finanzmittel müssen unabhängig bestehender Finanzierungselemente gewährt werden und in ihrer Höhe geeignet sein, die nachholende Sanierung vollständig durchführen zu können.
  2. darauf aufbauend ein entsprechend zweckgebundenes Landesprogramm zur flächendeckenden Ertüchtigung kommunaler ÖPNV-Verkehrsinfrastruktur aufzulegen.
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Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zum Vorgehen der nordrhein-westfälischen Landesregierung und ihrer Sicherheitsbehörden im Fall des islamistischen Attentäters Anis Amri („Untersuchungsausschuss Fall Amri“) https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/einsetzung-eines-untersuchungsausschusses-gemaess-artikel-41-der-landesverfassung-nordrhein-westfalen-zum-vorgehen-der-nordrhein-westfaelischen-landesregierung-und-ihrer-sicherheitsbehoerden-im-fall-d/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/einsetzung-eines-untersuchungsausschusses-gemaess-artikel-41-der-landesverfassung-nordrhein-westfalen-zum-vorgehen-der-nordrhein-westfaelischen-landesregierung-und-ihrer-sicherheitsbehoerden-im-fall-d/#respond Mon, 13 Feb 2017 11:23:42 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452490 Weiterlesen »]]> Antrag

der Fraktion der CDU

der Fraktion der PIRATEN

I. Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses

Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt einen aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern und einer entsprechenden Zahl von stellvertretenden Mitgliedern bestehenden Untersuchungsausschuss ein.

Die Verteilung der zu vergebenden Sitze im Untersuchungsausschuss erfolgt folgendermaßen:

SPD                                                  5 Mitglieder

CDU                                                  3 Mitglieder

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN        2 Mitglieder

FDP                                                   1 Mitglied

PIRATEN                                         1 Mitglied

II. Sachverhalt

Am 19. Dezember 2016 verübte der tunesische Staatsbürger Anis Amri auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz ein verheerendes Attentat, indem er einen Lastkraftwagen in die Menschenmenge steuerte. Zwölf Menschen kamen ums Leben, mehr als 50 wurden teils schwer verletzt. Der Attentäter selbst wurde nach seiner Flucht über die Niederlande in den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2016 von Einsatzkräften der italienischen Polizei nahe der Stadt Mailand erschossen. Im Fall Amris handelt es sich um den folgenschwersten islamistischen Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die zentralen Fragen, die sich für die Angehörigen der Opfer, die Öffentlichkeit und die Politik nach dem Attentat stellen, sind: Hätte der vollziehbar ausreisepflichtige, abgelehnte Asylbewerber Amri vor dem 19. Dezember 2016 festgesetzt und so von seinem Anschlag abgehalten werden können? In wessen Verantwortung hat es gelegen, Maßnahmen zur Festsetzung Amris zu ergreifen?

In diesem Zusammenhang ist Nordrhein-Westfalen in das Zentrum der bundesweiten Debatte über den Fall Amri und die Innere Sicherheit gerückt. Ursächlich dafür ist die Tatsache, dass es sich bei Amri um einen behördenbekannten, ausreisepflichtigen islamistischen Gefährder handelte, gegen den mehrere Ermittlungsverfahren anhängig gewesen sind und für den die nordrhein-westfälischen Behörden in mehrfacher Hinsicht die Zuständigkeit hatten. Dies ist einer von Bund und Ländern einvernehmlich erstellten Chronologie zum Behördenhandeln im Fall Amri sowie den Dokumenten der bisherigen Aufarbeitung im Bundestag sowie im Berliner Abgeordnetenhaus zu entnehmen.

Der Chronologie nach wurde die Ersteinstufung von Amri als Gefährder am 17. Februar 2016 vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen vorgenommen. Nachdem Amri ab 10. März 2016 für zwei Monate in Berlin als Gefährder geführt wurde, erfolgte seine Wiedereinstufung als Gefährder in Nordrhein-Westfalen am 10. Mai 2016. Zudem waren es nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18. Januar 2017 die nordrhein-westfälischen Behörden, die Amri am 13. Oktober 2016 als sogenannten „Foreign Fighter“ in das INPOL-System eingetragen haben.

Der Chronologie ist ebenfalls zu entnehmen, dass Amri am 18. August 2015 durch die Bezirksregierung Arnsberg dem Ausländeramt Kleve und von dort aus der Stadt Emmerich zugewiesen wurde. Seinen Asylantrag stellte Amri am 28. April 2016 in der BAMF-Außenstelle Dortmund. Am 30. Mai 2016 erfolgte der Bescheid des BAMF, der den Antrag als offensichtlich unbegründet ablehnte. Seit dem 11. Juni 2016 hatte der Asylbescheid Bestandskraft, womit Amri vollziehbar ausreisepflichtig war. Zuständig für den Vollzug war bis zum Dezember 2016 die Ausländerbehörde in Kleve, ab Mai 2016 unter Federführung des LKA Nordrhein-Westfalen. So erklärte der Staatssekretär des Berliner Innensenators, Torsten Akmann, in der Sondersitzung des Innenausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses am 21. Dezember 2016: „Folgerichtig stufte dann das LKA Nordrhein-Westfalen Amri am 10. Mai 2016 aufgrund der Erkenntnislage auch wieder als Gefährder ein, und das war der Fall sozusagen bis zum heutigen Tage. Es wurde dann damals mit dem Bundeskriminalamt auch vereinbart, dass sich das LKA Nordrhein-Westfalen dringlich um eine Abschiebung des Amri kümmern sollte und sämtliche ausländerrechtlichen Maßnahmen auch initiieren und koordinieren sollte.“ (Protokoll, S. 10). Diese Vereinbarung wurde in den Sitzungen des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) zu Amri am 15. Juni, 19. Juli, 19. August 2016 und 2. November 2016 bestätigt. In der Sitzung vom 19. Juli wurde explizit festgehalten, dass das MIK NW die Passbeschaffungsmaßnahmen zusammen mit der ABH Kleve prioritär durchführt.

Es hat zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen diverser Straftaten gegen Amri im Laufe seines Aufenthalts in Deutschland gegeben. Dazu gehören Verfahren wegen Delikten wie besonders schwerer Diebstahl, Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Urkundenfälschung und Leistungsbetrug. Bei einer Zusammenführung der Ermittlungsverfahren zu einem Sammelverfahren wäre es auf dieser Entscheidungsgrundlage unter Umständen möglich gewesen, Amri in Untersuchungshaft zu nehmen. Die Chronologie des Bundes und der Länder hält in einem Eintrag für den 13. April 2016 fest: „LKA NW prüft in Abstimmung mit dem LKA BE bzw. der GStA Berlin die zeitnahe Vorlage der verdichteten Erkenntnisse zu den verschiedenen ausländerrechtlichen Aufenthalten und Anmeldungen des AMRI bei einer zuständigen Staatsanwaltschaft. Ziel soll in diesem Zusammenhang die Prüfung der Einleitung eines Strafverfahrens wegen gewerbsmäßigem Betruges und fortgesetzter mittelbarer Falschbeurkundung sein, um in diesem Verfahren ggf. eigenständige prozessuale Maßnahmen ergreifen zu können.“

Diese Sachverhalte machen deutlich, dass die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden nicht nur ausländerrechtlich für Amri zuständig waren. Ihnen kamen ebenso Zuständigkeiten bei der Führung Amris als Gefährder und seiner strafrechtlichen Verfolgung zu. Seit Bekanntwerden der Täterschaft Amris wurden in der Öffentlichkeit mehrere Möglichkeiten erörtert, auf welchem Wege die nordrhein-westfälischen Behörden den späteren Attentäter im Vorfeld des Anschlags hätten festsetzen oder seinen Aktionsradius erheblich einschränken können:

  • Auferlegung polizeilicher Meldeauflagen gem. § 8 Abs. 1 PolG NRW.
  • Anordnung von Untersuchungshaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens.
  • Ausweisung nach §§ 53 ff. AufenthG.
  • Abschiebungsanordnung nach § 58 a AufenthG.
  • Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 AufenthG.
  • Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1a AufenthG.
  • Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3, Satz 1, Nr. 2 AufenthG.
  • Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3, Satz 1, Nr. 5 AufenthG.

Der nordrhein-westfälische Innenminister und sein Ministerium vertreten bisher den Standpunkt, dass keine der oben genannten Möglichkeiten umsetzbar gewesen sei. Meldeauflagen wären im Falle Amris nutzlos gewesen und hätten befürchten lassen, dass er „sein konspiratives Handeln nochmals verstärken würd[e], und dass er abtauchen und seine Bewegungen, Kontakte sowie Kommunikation in höchstem Maße verschleiern würde.“ (Bericht des Landesinnenministeriums an den Innenausschuss vom 16. Januar 2017, S. 10). Die Anordnung von Untersuchungshaft wäre, so die Argumentation, im Verfahren gegen Amri wegen Leistungsbetrugs unverhältnismäßig gewesen. Für eine Ausweisung Amris hätten die gerichtsverwertbaren Erkenntnisse hinsichtlich der Gefährdung nicht vorgelegen. Für eine Abschiebehaft hätten zwar Haftgründe vorgelegen, gleichzeitig jedoch auch der Ausschlussgrund, dass es angesichts der bisherigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den tunesischen Behörden ausgeschlossen gewesen sei, die Abschiebung innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Fristen durchführen zu können. An diesen Einschätzungen hat sich mannigfaltige Kritik entzündet. Zahlreiche Rechtsexperten und der Bundesminister des Innern haben die Darstellung der nordrhein-westfälischen Landesregierung deutlich zurückgewiesen. Die Darstellung des nordrhein-westfälischen Landesinnenministers sowie der Ministerpräsidentin, man sei bei der versuchten Festsetzung Amris „an die Grenze des Rechtsstaats“ gegangen, wurde ebenfalls von verschiedenen Seiten zurückgewiesen, so etwa vom Deutschen Richterbund. Dessen Vorsitzender Jens Gnisa erläuterte gegenüber der Rheinischen Post (1. Februar 2017): „Ich finde es wenig fair von Innenminister Jäger, so zu tun, als würden die Gerichte unüberbrückbare Hürden für Abschiebungshaft herstellen.“ Wenn die Behörden keine Haft beantragten, seien den Gerichten die Hände gebunden.

Neben der Frage, inwieweit das Handeln der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden vor dem Anschlag in Berlin unzulänglich und fehlerhaft war, ist auch der Umgang der Landesregierung mit dem Fall Amri nach Bekanntwerden seiner Täterschaft in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die offiziellen Darstellungen der Ministerpräsidentin, des Innenministers und seiner leitenden Beamten zu folgenden Aspekten des Falles Amri haben zahlreiche Widersprüche und Fragen aufgeworfen:

  • Ablauf des Passersatzverfahrens und der diesbezüglichen Kommunikation der nordrhein-westfälischen Behörden mit den zuständigen tunesischen Stellen;
  • Informationsaustausch zwischen dem Innenministerium, den Landesoberbehörden und den untergeordneten Stellen;
  • Ablauf der Ermittlungsverfahren gegen Amri bei den betreffenden nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaften;
  • mögliche Zusammenführung der Verfahren zu einem Sammelverfahren;
  • Rolle des Innenministeriums und der Ausländerbehörde Kleve im Rahmen der Haftentlassung Amris aus der JVA Ravensburg;
  • Einschätzung der Gefährlichkeit Amris;
  • Kommunikation, Aufgabenteilung und Lageeinschätzungen im GTAZ und der Sicherheitskonferenz (Siko) NRW;
  • Wechsel des Lebensmittelpunktes Amris im Jahr 2016 und Zuständigkeiten der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden;
  • Kontakte zwischen nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden und Anis Amri zur Informationsgewinnung über die islamistische Szene.

Ebenfalls stellt sich die Frage, ob ein möglicher Geheimnisverrat aus nordrhein-westfälischen Sicherheitskreisen Auswirkungen auf das Fluchtverhalten Amris und damit den Fahndungserfolg der deutschen Behörden nach dem Attentat hatte. Verschiedene Informationen deuten darauf hin, dass Amri auf seiner Flucht über Nordrhein-Westfalen in die Niederlande gelangt ist. So soll nach Medienberichten ein vom BKA als glaubwürdig eingeschätzter Zeuge Amri am 21. Dezember 2016 morgens um 7.00 Uhr nahe seiner Flüchtlingsunterkunft in Emmerich gesehen haben. Nach verschiedenen Presseberichten sollen im Laufe des Vormittags desselben Tages in einem Internetcafé in Emmerich Nachrichten vom persönlichen Email-Account Amris versandt und der persönliche Facebook-Account Amris gelöscht worden sein. Um 11.30 Uhr wurde Amri schließlich von Kameras auf dem Bahnhof von Njmwegen, 40 Kilometer von Emmerich entfernt, gefilmt. Informationen über anstehende Maßnahmen der Polizei sollen ausweislich von Agenturmeldungen bereits am Vormittag von „Sicherheitskreisen“ in Nordrhein-Westfalen an Medien weitergegeben worden sein. Ermittlungen wegen Geheimnisverrats hat der Landesinnenminister nach eigener Aussage im Innenausschuss des Landtags weder bisher eingeleitet noch für die Zukunft geplant.

Die Menschen in Deutschland schauen im Fall Amri seit Wochen auf Nordrhein-Westfalen und seine Verantwortungsträger. Der Landtag ist es den Opfern des bisher verheerendsten islamistischen Terroranschlags auf deutschem Boden schuldig, für eine gründliche Aufklärung des Falls zu sorgen. Nur so können wir das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat wiederherstellen und aus den Fehlern der Vergangenheit wichtige Lehren für den Kampf gegen Terrorismus ziehen.

III. Untersuchungsauftrag

Der Ausschuss erhält den Auftrag, mögliche Versäumnisse, Unterlassungen, Fehleinschätzungen und etwaiges Fehlverhalten der Landesregierung, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums und der Staatskanzlei, und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Land Nordrhein-Westfalen beim Umgang mit dem tunesischen Islamisten Anis Amri, seinem Umfeld und möglichen Unterstützern vor dem Anschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 sowie im Hinblick auf die Reaktionen von Mitgliedern der Landesregierung, innerbehördliche und inner- und interministerielle Informationsflüsse und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation gegenüber dem Parlament aller beteiligten Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Anschlag zu untersuchen.

IV. Untersuchungszeitraum

Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom 6. Juli 2015, dem Tag der Erstfeststellung des Aufenthalts von Amri in Deutschland durch die Polizei Freiburg, bis zur Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.

V. Fragenkomplexe

Im Rahmen seines Untersuchungsauftrages hat der Untersuchungsausschuss insbesondere, aber nicht ausschließlich, die nachfolgend aufgelisteten Fragenkomplexe aufzuklären:

1) Möglichkeiten der Festsetzung Amris

 a. Was hielt den nordrhein-westfälischen Innenminister und seine Behörden davon ab, im Fall Amri eine Sicherungshaft zumindest richterlich prüfen zu lassen?

b. Warum wurde die Prognose über die zu erwartende Dauer der Abschiebung nicht zu verschiedenen Zeitpunkten im Passersatzverfahren erneut durchgeführt?

c. Welcher zusätzlichen Erkenntnisse über den Radikalisierungsgrad Amris und seine terroristischen Vorhaben hätte es bedurft, um zu gerichtsverwertbaren Erkenntnissen für eine Ausweisungsverfügung zu kommen?

d. Wieso verzichteten der nordrhein-westfälische Innenminister und die ihm unterstellten Behörden darauf, gegen Amri polizeiliche oder aufenthaltsrechtliche Meldeauflagen zu verhängen?

e. Welche Informationen in Bezug auf Mehrfach-Identitäten, Reisetätigkeiten und sonstige Verstöße Amris gegen asyl- oder ausländerrechtliche Vorschriften haben Sicherheitsbehörden den zuständigen Ausländerbehörden zur Verfügung gestellt?

f. Wieso verzichteten der Innenminister und die ihm unterstellten Behörden darauf, gegen die Mehrfach-Identitäten und weitere Verstöße gegen asyl- oder ausländerrechtliche Vorschriften von Anis Amri vorzugehen?

g. Welche Vorkehrungen waren von Seiten des Innenministeriums getroffen worden, um den Schutz der Bevölkerung vor islamistischen Gefährdern auch mit Mitteln des Aufenthaltsrechts zu gewährleisten?

h. Wie gestaltete sich vor dem Anschlag das Melde- und Berichtswesen innerhalb des Innenministeriums und zwischen dem Innenministerium und seinen Behörden über islamistische Gefährder und den Umgang mit ihnen?

i. Welche Maßnahmen wurden von Seiten des Innenministers sowie der ihm unterstellten Behörden mittlerweile getroffen, damit sich in einem zukünftigen, vergleichbaren Fall (ausreisepflichtiger straffälliger Gefährder) eine terroristische Gefahr für die Bevölkerung nicht wieder realisiert?

j. Welche Vorkehrungen hatten der Justizminister sowie die ihm unterstellten Behörden zum Umgang mit ausreisepflichtigen Gefährdern vor dem Anschlag getroffen, damit sich die von ihnen ausgehende Gefahr für die Bevölkerung nicht realisiert?

2) Flucht Amris und möglicher Geheimnisverrat

a. Welche Maßnahmen haben die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden ergriffen, nachdem ihnen bekannt war, dass Anis Amri Tatverdächtiger des mehrfachen Mordes in Berlin war?

b. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob Amri über Nordrhein-Westfalen in die Niederlande geflohen ist?

c. Warum wurden nach dem Anschlag Verbleibskontrollen in Emmerich durchgeführt, obwohl Amri zweieinhalb Wochen zuvor dort amtlich abgemeldet wurde und im Personagramm zu Amri vom 14.12.2016 nur Aufenthalte in Berlin genannt werden?

d. Welche Verbleibskontrollen wurden in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und warum am jeweiligen Ort?

e. Wie genau verliefen die Fahndungsmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen?

f. Welche Nachforschungen wurden eingeleitet, um auszuschließen, dass es während der Fahndungsmaßnahmen nach Amri zu Geheimnisverrat durch Mitarbeiter des Innenministeriums und der ihm zugeordneten Behörden gekommen ist?

g. Haben der Innenminister oder Beamte aus seinem Verantwortungsbereich in Rahmen solcher Nachforschungen mit den Journalisten gesprochen, die die Meldung über unmittelbar bevorstehende polizeiliche Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen am Vormittag des 21.12.2016 verbreitetet haben?

3)Darstellungen des Innenministers, seiner leitenden Beamten und der Ministerpräsidentin nach dem Anschlag in Berlin

3.1)   Passersatzverfahren mit Tunesien

a. Wie lauten die Einschätzungen der tunesischen Behörden zum Hergang des Passersatzpapierverfahrens für Anis Amri?

b. Warum erklärte der Innenminister zunächst im Rahmen der Pressekonferenz am 21.12.2016, dass die Passersatzpapiere des Anis Amri an diesem Tag bei der ZAB Köln eingegangen seien?

c. Auf welche Tatsachen stützt der Innenminister folgende Behauptung?„Dass letztendlich die PEP am 21. Dezember 2016 per E-Mail durch das tunesische Generalkonsulat angekündigt wurden, ist nur darauf zurückzuführen, dass an diesem Tag die Öffentlichkeitsfahndung nach Anis Amri stattgefunden hat. Ansonsten hätte das noch bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag gedauert.“

d. Warum wurde das erste Passersatzpapierverfahren unter explizitem Verzicht auf die Angabe des Gefährderstatus von Amri und unter dem Hauptnamen Ahmed AlMasri geführt statt unter dem Hauptnamen Anis Amri?

e. Was haben der Innenminister und die ihm unterstellten Behörden in der Zeit vor dem Anschlag mit tunesischen Stellen unternommen, um die Zusammenarbeit bei Passersatzpapierverfahren zu verbessern?

f. Warum hat das Landesinnenministerium das Unterstützungsangebot des Bundesinnenministeriums für das Passersatzpapierverfahren zu keinem Zeitpunkt in Anspruch genommen?

g. Was haben die nordrhein-westfälischen Behörden seit der Einstufung Amris als Gefährder im Februar 2016 unternommen, um die für die Bereitstellung von tunesischen Passersatzpapieren erforderlichen Handflächenabdrücke von ihm zu bekommen?

3.2)    Informationsaustausch zwischen dem Innenministerium, den Landesoberbehörden und den untergeordneten Stellen sowie entsprechenden Stellen in anderen Bundesländern oder des Bundes

a. Durch welche Organisationsprozesse hat das Landesinnenministerium – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Justizministerium – sichergestellt, dass alle mit dem Fall Amri betrauten Behörden in Nordrhein-Westfalen, in anderen Bundesländern sowie im Bund alle relevanten Informationen über den späteren Attentäter erhielten?

b. Wieso wurde die Behörde, die ausländerrechtlich die Federführung im Fall Amri hatte, nicht von dessen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren gegen ihn informiert?

c. Wie erklärt sich der Widerspruch zwischen den Angaben über den Grund für die Einstellung der Verfahren gegen Amri durch die Staatsanwaltschaft Duisburg einerseits und denen in der Chronologie von Bund und Ländern andererseits (Paragraf 154 f bzw. b StPO)?

d. Wie gestaltete sich der Informationsaustausch zu den ausländer- und asylrechtlichen Fragen im Fall Amri zwischen den Behördenstellen in Dortmund, Oberhausen, Köln, Arnsberg, Hemer, Rüthen, Kleve und Emmerich?

3.3)   Ermittlungsverfahren gegen Amri und mögliche Verfahrensverbindung zu einem Sammelverfahren

a. Warum wurden die gegen Amri anhängigen Verfahren nie zu einem Sammelverfahren zusammengeführt?

b. Warum wurden der in der Bund-Länder-Chronologie genannte Vorwurf des „gewerbsmäßigen Betrugs“ gegen Amri und die in einer Antwort der Bundesregierung genannte Vermutung, dass dieser Betrug nicht nur vorübergehend war, sondern seinem Lebensunterhalt diente, bisher in keiner offiziellen Darstellung des Landesinnenministeriums erwähnt?

c. Gibt es einen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Siko-NRW-Sitzung zu Amri und der Verfahrenseinstellung gegen Amri in Duisburg, die am selben Tag (23.11.2016) erfolgten?

3.4)   Haftentlassung Amris aus der JVA Ravensburg

a. Welche nordrhein-westfälischen Behörden und welche Stellen innerhalb dieser Behörden hatten bezüglich der Haftentlassung Amris aus der JVA Ravensburg zu welchem Zeitpunkt direkten Kontakt mit welchen Behörden in Baden-Württemberg?

b. Was genau wurde im Rahmen dieser Kontakte besprochen?

c. Inwiefern wurde seitens der Behörden in Nordrhein-Westfalen eine Verlängerung der Haft zur Vorbereitung der Abschiebung in Betracht gezogen oder geprüft?

d. Welche Erkenntnis hat die Landesregierung darüber, warum die Behörden in Baden-Württemberg das Verfahren nach § 154f StPO vorläufig eingestellt haben?

e. Welche Aufenthaltsorte von Amri haben die nordrhein-westfälischen Behörden den Behörden in Baden-Württemberg mitgeteilt?

f. Haben nordrhein-westfälische Behörden die Einstellung des Verfahrens nach § 154f StPO angeregt oder eingefordert?

g. Wer gab den Fahndungshinweis, der zur Verhaftung Amris führte, an die Behörden in Baden-Württemberg: das LKA Berlin oder das LKA NRW?

3.5)   Entwicklung der Gefährlichkeit Amris

a. In welchen Informations- und Meldesystemen der deutschen und nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden war Anis Amri unter welchem Status wann registriert?

b. Warum haben der Innenminister oder seine leitenden Beamten die Einstufung Amris als „Foreign Fighter“ im Oktober 2016 bis zur Sitzung des Innenausschusses am 2. Februar bei keinem Auftritt und bei keiner Erklärung erwähnt – und dann auch nur auf Nachfrage?

c. Welche in den GTAZ-Sitzungen zu Amri teilnehmende Behörde hat zu welchem Zeitpunkt die Einschätzung geäußert, dass Amri in das Drogenmilieu abrutsche und deswegen die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung durch ihn abnehme?

d. Gehört es zum Standard der Gefährder-Bewertung durch die nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden, dass eine wachsende Nähe eines Gefährders zum Drogenmilieu oder der allgemeinen Kriminalität gleichzeitig eine geringere terroristische Gefährlichkeit der Person indiziert?

3.6)   Kommunikation und Aufgabenteilung im GTAZ

a. Welche Zuständigkeiten im Fall Amri wurden in welcher Sitzung des GTAZ auf welche Sicherheitsbehörden übertragen?

b. Welche Personen haben seitens der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden an den GTAZ-Sitzungen zu Amri teilgenommen?

c. Wie wurde der Informationsaustausch zwischen den mit dem Fall Amri betrauten Bundes- und Landesbehörden außerhalb der GTAZ-Sitzungen organisiert?

d. Warum haben der Innenminister und auch die Ministerpräsidentin bis zum 2. Februar 2017 nicht einmal öffentlich darauf hingewiesen, dass sich nicht nur das GTAZ, sondern auch die Siko NRW insgesamt sieben Mal mit Amri auseinandergesetzt hat?

d. Warum sprach der Innenminister in seinen öffentlichen Auftritten bis zum 2. Februar 2017 von 40 Behörden im GTAZ, die die Einschätzungen zu Amri gemeinsam getroffen hätten, obwohl an den Besprechungen zu Amri ausweislich der bisher verfügbaren Informationen nur maximal 10 Behörden beteiligt waren?

e. Warum sind in der Erklärung des Landeskriminaldirektors im Innenausschuss am 5. Januar 2017 alle wesentlichen Informationen mit NRW-Bezug aus den Protokollen der GTAZ-Sitzungen ausgelassen worden?

3.7)   Arbeit der Sicherheitskonferenz NRW

a. Was wurde in den einzelnen Sitzungen der Siko NRW zu Amri besprochen?

b. Welche Personen nahmen an den Sitzungen der Siko NRW jeweils teil?

c. Welche neuen Erkenntnisse zu Amri oder sonstige Ergebnisse der Sitzungen wurden an die weiteren mit dem Fall befassten Behörden des Bundes und der Länder weitergesteuert?

3.8)   Wechsel des Lebensmittelpunktes Amris

a. Zu welchen Zeitpunkten hatte Amri wo seinen Lebensmittelpunkt?

b. Auf welche belegten Tatsachen gründet sich die Einschätzung der Landesregierung von der Verlagerung des Lebensmittelpunktes Amris nach Berlin konkret?

c. Worauf gründet sich die Einschätzung des Landesinnenministeriums, dass Amri in den in der Tabelle des Landesinnenministeriums vom 16. Januar 2017 mit „Aufenthalt unbekannt“ etikettierten Feldern auf jeden Fall nicht in Nordrhein-Westfalen, sondern in anderen „Zuständigkeitsbereichen“ aufhältig gewesen sein soll?

d. Aufgrund welcher Erkenntnisse geht das Landesinnenministerium davon aus, Amri habe ab Februar seinen Lebensmittelpunkt nach Berlin verlegt, wenn im Oktober offenbar eine Ortung seines Handy nötig war, um herauszufinden, wo er sich befand?

3.9)   Zuständigkeiten der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden

a. Warum hat der Innenminister in seinen Statements bis zum 5. Januar die Wiedereinstufung Amris als Gefährder in Nordrhein-Westfalen im Mai 2016 nicht erwähnt?

b. Warum hat die Ministerpräsidentin auf ihrer Jahresauftaktpressekonferenz 2017 zwar die Ausstufung Amris als Gefährder im März, nicht aber seine Wiedereinstufung in Nordrhein-Westfalen zwei Monate später erwähnt?

c. Wie erfolgte die Vorbereitung der Ministerpräsidentin auf Fragen zum Themenkomplex Amri im Rahmen der Pressekonferenz?

d. Haben nordrhein-westfälische Behörden die Observation Amris übernommen, als dieser im Mai, Juni und August in Dortmund und am Niederrhein war?

e. Wurde das LKA Berlin über die Haftentlassung Amris aus der JVA Ravensburg und seine Aufenthalte in Nordrhein-Westfalen im August informiert?

f. Ist es zu fehlerhaften bzw. veralteten Angaben zu den Aufenthaltsorten im Personagramm Amris gekommen?

3.10)   Kontakte zwischen nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden und Amri

a. Welche direkten Kontakte haben zwischen den nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden, ihren Ermittlern, V-Männern, Informanten oder Gewährspersonen auf der einen und Amri auf der anderen Seite stattgefunden?

b. Welche Rolle spielte Amri für die Informationsgewinnung der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden über die islamistische Szene jenseits des Strukturverfahrens gegen die Gruppe um Abu Walaa?

c. Wie und wann kam im Fall Amri und der Beschäftigung der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden mit ihm die „Richtlinie für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten (= Zusammenarbeitsrichtlinie)“ zum Tragen?

VI. Schlussfolgerungen

Der Untersuchungsausschuss soll zudem prüfen, welche Schlussfolgerungen aus dem Umgang der Landesregierung, einschließlich des Ministeriums für Inneres und Kommunales, des Justizministeriums und der Staatskanzlei, und der ihrer Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht unterliegenden Sicherheits-, Justiz-, Kommunal- und sonstigen Behörden im Land Nordrhein-Westfalen mit dem Terroristen Anis Amri und aus ihrem Verhalten nach dem Anschlag am 19. Dezember 2016

  • im Hinblick auf den künftigen Umgang mit in Nordrhein-Westfalen eingestuften oder gemeldeten ausländischen Gefährdern;
  • in Bezug auf die Zusammenarbeit und Kommunikation der Behörden in Nordrhein-Westfalen bei ausländerrechtlichen Fragen;
  • in Bezug auf die Zusammenarbeit und Kommunikation nordrhein-westfälischer und der jeweiligen Heimatbehörden bei ausländerrechtlichen Fragen;
  • im Hinblick auf die Zusammenarbeit und Kommunikation der Behörden in Nordrhein-Westfalen bei der Strafverfolgung ausländischer Gefährder;
  • in Bezug auf die Arbeit der Sicherheitskonferenz NRW und ihr Wirken im Rahmen der Abstimmungen im GTAZ sowie
  • in Bezug auf die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung sowie der Kommunikation gegenüber dem Parlament in und nach Terrorlagen gezogen werden müssen.

VII. Teilweiser und vollständiger Abschlussbericht

Der Untersuchungsausschuss wird beauftragt, soweit möglich nach Abschluss seiner Untersuchungen dem Landtag gemäß § 24 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen einen Abschlussbericht vorzulegen.

Sollte ein Abschlussbericht nicht vorgelegt werden können, stellen wir den Antrag nach § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen, über die in dieser Wahlperiode behandelten Teile der Untersuchung einen Teilbericht zu erstatten.

Der Abschlussbericht oder der Teilbericht erfolgen schriftlich. Darüber hinaus kann der Landtag oder der Antragsteller jederzeit einen Bericht, über in sich abgeschlossene und kohärente Sachverhalte, die in Gemäßheit des Einsetzungsbeschlusses getrennt werden können, ohne dass der Einsetzungsbeschluss in seiner Gänze betroffen wird und nicht dadurch eine vorweggenommene Beweiswürdigung verursacht, anfordern.

Die Antragssteller sind sich bewusst, dass es mit Blick auf die nur noch wenige Monate andauernde Wahlperiode unwahrscheinlich ist, dass dieser Untersuchungsausschuss bis zur Zusammensetzung eines neuen Landtags alle Untersuchungsbereiche und Fragenkomplexe in der gebotenen Tiefe wird behandeln können. Die Antragssteller sprechen sich deswegen dafür aus, dass ein Untersuchungsausschuss zu diesem Untersuchungsgegenstand in der neuen Wahlperiode erneut eingesetzt wird.

VIII. Einholung externen Sachverstandes

Der Untersuchungsausschuss kann jederzeit externen Sachverstand einholen, sofern dieser zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist und im unmittelbaren Sachzusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag steht.

Ebenso darf externer Sachverstand zur Klärung von Fragestellungen in Anspruch genommen werden, wenn Rechte des Untersuchungsausschusses oder damit in Verbindung stehende Verfahrensfragen von grundlegender oder auch situativer Notwendigkeit betroffen sind, ohne deren Beantwortung ein Fortführen der Untersuchung nicht oder nur mit erheblicher zeitlicher Verzögerung möglich ist.

Die hierzu notwendigen Mittel sind dem Ausschuss zu gewähren.

 IX. Ausstattung und Personal

Dem Untersuchungsausschuss und den Fraktionen werden bis zum Ende des Verfahrens zur Verfügung gestellt:

  1. Allen Fraktionen und den Mitarbeitern des Ausschusses werden die erforderlichen Räume im Landtag und die entsprechenden technischen Ausstattungen zur Verfügung gestellt.
  2. Dem Ausschuss und dem/der Vorsitzenden werden gestellt:
    a. 1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;
    b. Eine weitere personelle Unterstützung aus dem höheren/gehobenen Dienst sowie aus dem Assistenzbereich.
  3. Den fünf Fraktionen im Landtag werden gestellt:
    a. Die erforderlichen Mittel für je 1,5 Stellen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des höheren Dienstes;
    b. Eine Halbtagskraft zur Assistenz.

Bezogen auf die Abrechnung können wahlweise Pauschalbeträge bis zur Verabschiedung des Untersuchungsausschussberichts je angefangenen Monat der Tätigkeit gewährt werden. Alternativ werden die Kosten des tatsächlichen Personaleinsatzes abgerechnet.
Mitschnitt der kompletten Debatte:

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Eine Minute vor Zwölf: Kitas brauchen jetzt Unterstützung https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/eine-minute-vor-zwoelf-kitas-brauchen-jetzt-unterstuetzung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/eine-minute-vor-zwoelf-kitas-brauchen-jetzt-unterstuetzung/#respond Thu, 09 Feb 2017 11:28:10 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452477 Weiterlesen »]]> Daniel Düngel, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, zur Anhörung der Sachverständigen zum Antrag der Piratenfraktion „Eine Minute vor Zwölf – Landesregierung muss die frühkindliche Bildung in unseren Kitas sicherstellen“:

„Alle Sachverständigen bestätigen, dass ein neues Kita-Gesetz notwendig ist. Und die Zeit drängt, wenn zum Kita-Jahr 2019/2020 ein neues Gesetz greifen soll.

Der versprochene und bereits gerissene Zeitplan von Ministerin Kampmann, bis Ende 2016 die Eckpunkte zu erarbeiten, ist gescheitert. Auch die neuerliche Ankündigung, dass dies bis zum Ende der Legislatur geschehen wird, ist nach Ansicht der Sachverständigen nicht haltbar.

Fest steht: Die Kitas sind aktuell dramatisch unterfinanziert. Es ist dringend eine weitere Überbrückungslösung erforderlich.

Die Erarbeitung der Eckpunkte ist wichtig und darf nicht überstürzt werden. Gleichwohl muss das Land jetzt die Finanzierungslücke stopfen. Dafür ist ein sofortiger Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro erforderlich. Das haben heute die Sachverständigen bestätigt.“

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Innenminister qualifiziert sich fürs Viertelfinale https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/innenminister-qualifiziert-sich-fuers-viertelfinale/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/02/innenminister-qualifiziert-sich-fuers-viertelfinale/#respond Thu, 02 Feb 2017 14:05:19 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452422 Weiterlesen »]]>

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur heutigen Sondersitzung des Innenausschusses:

„Die Fehleinschätzungen der nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden unter Führung des Innenministers endeten im fatalen Anschlag in Berlin. Es hat sich nicht ausgezahlt, einen gewaltbereiten Gefährder an der langen Leine zu halten. Das war entweder naiv oder aber unnötig riskant.

Der Innenminister will – politisch vor der anstehenden Wahl noch nachvollziehbar, aber nicht in Ordnung – die Schuld dafür dem Bundesinnenminister bzw. dessen nachgeordneten Behörden zuschieben. Mit diesem erneuten Versuch qualifiziert er sich fürs Viertelfinale im ‚Verantwortungs-Pingpong‘. Das Bild, das er hierdurch im Bewusstsein der Menschen hinterlässt, ist jämmerlich.

Wir brauchen in Nordrhein-Westfalen eine klare Sicherheitsstrategie, die klarmacht, dass wir Extremisten, wenn notwendig, mit der ganzen Härte der rechtlichen Möglichkeiten entgegen treten. Wir brauchen aber ebenso eine Sicherheitsstrategie, die früh auf Prävention setzt, um auch hier den Anfängen zu wehren.“

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Das Verantwortungs-Ping Pong der Innenminister https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/das-verantwortungs-ping-pong-der-innenminister/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/das-verantwortungs-ping-pong-der-innenminister/#respond Tue, 31 Jan 2017 15:20:06 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452412 Weiterlesen »]]> Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur Vorbereitung der Sondersitzung am kommenden Donnerstag:

„Mittlerweile weiß jeder, der sich dafür interessiert, dass bei den Ermittlungsbehörden im Fall des Mörders Anis Amri Fehler gemacht worden sind. Auch dadurch konnte der Anschlag auf die Menschen auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz nicht verhindert werden. Für die Zukunft gilt es solche Fehler möglichst auszumerzen.

Was dabei aber auf keinen Fall hilft, ist das Verantwortungs-Ping Pong, das nun zwischen dem Innenminister hier und dem Bundesinnenminister in Berlin gespielt wird. Immer haben die anderen Schuld. Vom hasenherzigen Innenminister Nordrhein-Westfalens kennen wir das schon aus anderen Fällen, aber das macht es nicht besser.

Ich frage mich, wann es denn die Ministerpräsidentin bei irgendeiner seiner Ausweichmanöver trifft. Die baldige Ablösung des Innenministers könnte für diese pragmatischer Selbstschutz sein.“

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Machbarkeitsstudie: „Fahrscheinfrei ist eine Utopie, aber nicht utopisch“ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/machbarkeitsstudie-zum-nahverkehr-fahrscheinfrei-ist-eine-utopie-aber-nicht-utopisch/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/machbarkeitsstudie-zum-nahverkehr-fahrscheinfrei-ist-eine-utopie-aber-nicht-utopisch/#respond Mon, 30 Jan 2017 13:52:46 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452374 Weiterlesen »]]>

Ohne Ticket durch ganz NRW fahren? Das ist machbar, sagt eine neue Studie der Piratenfraktion NRW. Präsentiert hat sie der Abgeordnete Oliver Bayer in einer historischen Straßenbahn.

(Alle Bilder sind frei verwendbar)

Mehr Infos:

Kurzfassung der Machbarkeitsstudie

Fazit der Machbarkeitsstudie in 4 Punkten

Faktencheck zu Fahrscheinfrei

Pressemitteilung: NRW ist bereit für Bus und Bahn #fahrscheinfrei – Studie ermittelt notwendige Umsetzungsschritte

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Wie viele Gerichtsurteile braucht es noch, damit Einsicht kommt? https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/wie-viele-gerichtsurteile-braucht-es-noch-damit-einsicht-kommt/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/wie-viele-gerichtsurteile-braucht-es-noch-damit-einsicht-kommt/#respond Wed, 25 Jan 2017 17:18:43 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452345 Weiterlesen »]]> Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zur heutigen Landtagsdebatte über die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung‘:

„Eine anlasslose, jeden betreffende Speicherung von Daten ist verfassungswidrig. Punkt. Aus.

Damit könnte diese Pressemitteilung eigentlich enden. Dass sie es nicht tut zeigt, dass das noch nicht bei jedermann angekommen ist – entweder, weil dieser jemand zu blöd oder aber, weil er böswillig ist.

Der EuGH hat am 21.12.2016 erneut geurteilt, dass eine anlasslose und flächendeckende Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten – eine Vorratsdatenspeicherung – mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union unvereinbar ist. Dieses Urteil steht in der Tradition vielen anderen Urteile zum selben Thema. Damit wäre eigentlich alles gesagt.

Die Bundesregierung hat aber schon vorher nicht interessiert, wie Gerichte urteilen, und sie hat ein neues Gesetz zur anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten auf den Weg gebracht. Einschließlich der Zustimmung des Bundesrates mit besonderem Einsatz unserer Ministerpräsidentin.

Es gibt da aber aktuell ein Problem: Da das deutsche Gesetz noch gilt, sind die Internet- und Telefon-Provider verpflichtet, die technischen Vorkehrungen für eine Umsetzung der Speicherung zu treffen. Es gibt eine Frist dazu bis zum 1.7.2017. Gerade für NRW wäre es aber ein großer Schaden, wenn hier ansässige Unternehmen nach einem erneuten, gleichlautendem Urteil mehrere hundert Millionen Euro als Verlust abschreiben müssten, nur weil eine Regierung zu blöde oder eben böswillig ist.“

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Die Kindergrundsicherung ist der erste, richtige Schritt https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/die-kindergrundsicherung-ist-der-erste-richtige-schritt/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/die-kindergrundsicherung-ist-der-erste-richtige-schritt/#comments Tue, 24 Jan 2017 13:28:22 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452335 Weiterlesen »]]> Daniel Düngel, Familienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW und Mitglied in der Enquetekommission „Zukunft der Familienpolitik in Nordrhein-Westfalen“, erklärt zum heute vorgestellten Abschlussbericht:

Die Arbeit in der Enquetekommission war geprägt von einem gemeinsamen Ziel: Wir wollen gute Rahmenbedingungen für Kinder und Familien in NRW schaffen.

Ein wesentliches Kernelement unserer Vorstellung von gelingender Kinder- und Familienpolitik wurde von der gesamten Kommission aufgenommen: Die Kindergrundsicherung. Leider waren die anderen Fraktionen nicht mutig genug, mit uns gemeinsam über ein bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder nachzudenken.

Geldmangel ist das zentrale Problem von Familien mit Kindern. Besonders Alleinerziehende und Kinder sind in Nordrhein-Westfalen von Armut betroffen. Wir sind der Überzeugung, dass unser gesamtes Sozialsystem einen Reboot braucht – ein Grundeinkommen weg vom diskriminierenden und menschenunwürdigen Hartz4 wäre ein solcher Neustart.“

 

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Das Land NRW muss die Freigabe von Cannabis in lizenzierten kommunalen Abgabestellen unterstützen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/das-land-nrw-muss-die-freigabe-von-cannabis-in-lizenzierten-kommunalen-abgabestellen-unterstuetzen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/das-land-nrw-muss-die-freigabe-von-cannabis-in-lizenzierten-kommunalen-abgabestellen-unterstuetzen/#comments Mon, 23 Jan 2017 10:39:38 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452322 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Der freizeitorientierte Konsum von Cannabis ist in Deutschland und in NRW immer noch und weiterhin verboten. Zahlreiche gesellschaftliche Probleme resultieren aus diesem Verbot: Kriminalisierung und Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern, unkontrollierter Handel mit verunreinigten und gesundheitsschädlichen Cannabissubstanzen auf dem Schwarzmarkt und ein enormer aber wirkungsloser Einsatz von Polizei zur Bekämpfung der illegalen Strukturen. Weltweit werden Auswege aus dieser gescheiterten Verbotspolitik gesucht, diskutiert und teilweise umgesetzt. Da in Deutschland auf Bundesebne eine Abkehr der gescheiterten Verbotspolitik nicht zu erwarten ist, nimmt der Druck auf Lands- und kommunaler Ebene, wie kürzlich in Berlin oder Köln, zu.

Auch der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragte seinen Gesundheitsausschuss bereits im letzten Jahr damit, Lösungen zu finden, die modellhaft an die Stelle dieser bisherigen Verbotsstrukturen treten können und zugleich stärker auf Aufklärung, Prävention und Hilfe setzen. So veranstaltete das Gesundheitsdezernat der Stadt Düsseldorf am 07. Dezember 2016 eine Fachtagung zum Thema „Gesundheitspolitischer Spielraum von Kommunen“, um die Chancen und Risiken des Betriebs von lizenzierten Abgabestellen für Cannabisprodukte für Erwachsene zu diskutieren.

Ein wissenschaftlich begleitetes, zeitlich und räumlich begrenztes Modellprojekt zur lizenzierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene könnte laut Experten eine Lösung für die mit der Prohibition einhergehenden Probleme darstellen. Im Rahmen eines solchen Projektes ließe sich klären, ob Personen mit problematischen Konsummustern durch die legale Abgabe besser erreicht und gesundheitliche Schädigungen verringert werden können. Zudem könnte untersucht werden, inwieweit der Jugendschutz und die öffentliche Sicherheit von einer Zerschlagung des Schwarzmarktes konkret profitiert.

Die Veranstalter der Fachtagung in Düsseldorf sowie die anwesenden Experten beziffern die Kosten der Beantragung eines solchen Projektes auf circa 20.000 Euro. Darüber hinaus müssten für die Durchführung noch einmal circa 1.000.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Landeshauptstadt Düsseldorf kann diese Kosten ohne die Kooperation mit anderen Kommunen und ohne die Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen nicht aufbringen.

Am 29. November 2016 fand am Berufskolleg des Bistum Münster die 19. Podiumsdiskussion der Reihe „Schüler diskutieren mit Experten“ statt. Neben einem leitenden Oberstaatsanwalt und einer leitenden Ärztin einer Klinik für Sucht- und Traumapatienten war auch die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen), zu Gast auf dem Podium.

Laut Medienberichterstattung vom 30. November 2016[1] und der medialen Aufbereitung der Podiumsdiskussion durch das Berufskolleg des Bistum Münster[2] sieht die grüne Gesundheitsministerin die Freigabe des Verkaufs von Cannabis in streng kontrollierten Spezialgeschäften oder Apotheken „als beste Lösung“.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Zahlreiche Kommunen (Düsseldorf, Münster, etc.) in Nordrhein-Westfalen haben großes Interesse lizenzierte Abgabestellen für Cannabisprodukte einzurichten.
  2. Die Entwicklung, Beantragung und Durchführung eines Modellprojekts zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen für Cannabisprodukte ist mit finanziellem Aufwand verbunden.
  3. Die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich öffentlich für Modellprojekte zur Schaffung von lizenzierten Abgabestellen von Cannabisprodukten ein und muss diesem öffentlichen Einsatz mit konkretem Regierungshandeln endlich Rechnung tragen.

III. Der Landtag beschließt

  1. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, insbesondere das Gesundheitsministerium unter Führung von Barbara Steffens (Bündnis 90/ Die Grünen), stellt unkompliziert einen Fördertopf bereit, um Kommunen bei der Entwicklung, Antragstellung und Durchführung von Modellprojekten zur Einrichtung von lizenzierten Abgabestellen finanziell zu unterstützen.

[1] Vgl http://www.rp-online.de/nrw/staedte/geldern/hitzige-debatte-ueber-cannabiskonsum-aid-1.6430366 (Zuletzt aufgerufen am 12.01.2016).

[2] Vgl. http://www.lfs-berufskolleg-geldern.de/cms/?p=12399 (Zuletzt aufgerufen am 12.01.2016).

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Endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000 umsetzen: Keine verfassungswidrigen Funktionszulagen an Mitglieder des Landtags mehr zahlen! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/endlich-das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-vom-21-07-2000-umsetzen-keine-verfassungswidrigen-funktionszulagen-an-mitglieder-des-landtags-mehr-zahlen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/endlich-das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-vom-21-07-2000-umsetzen-keine-verfassungswidrigen-funktionszulagen-an-mitglieder-des-landtags-mehr-zahlen/#comments Mon, 23 Jan 2017 10:38:28 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452320 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21.07.2000 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 21. Juli 2000 – 2 BvH 3/91 – R, siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/07/hs20000721_2bvh000391.html) festgestellt, dass „Regelungen über ergänzende Entschädigungen für die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, für die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen und für die Ausschussvorsitzenden mit dem Verfassungsrecht unvereinbar sind. Sie verstoßen gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“. Es hat ausgeführt, dass „mit der Gewährung von zusätzlichen Entschädigungen an stellvertretende Fraktionsvorsitzende, parlamentarische Geschäftsführer der Fraktionen und Ausschussvorsitzende das Tor geöffnet wäre zu einem differenzierten, Abhängigkeiten erzeugenden oder verstärkenden Entschädigungssystem, das unvereinbar mit dem Grundsatz der Abgeordnetengleichheit“ ist (BVerfG, a.a.O., Rn. 75).

Der Landesrechnungshof des Landes NRW hat seine Prüfungsergebnisse bzgl. der Fraktionen des Landtags NRW in der 15. Wahlperiode SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Haushaltsjahre 09.06.2010 – 30.05.2012) mit Schreiben vom 18.05.2016 zusammengefasst. Dabei hat er darauf hingewiesen, dass der Empfängerkreis von Funktionszulagen über den im Urteil des Bundesverfassungsge­richts genannten Personenkreis, der nur die Präsidentin bzw. den Prä­sidenten, die Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen und die Fraktionsvorsitzenden umfasst, hinausgeht, und die Rechtmäßigkeit einzelner Funktionszulagen in Frage ge­stellt. Der Landesrechnungshof plädiert daher für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen und regt insbesondere an, dass die Fraktionen in ihren Rechenschaftsberichten – über den bisher im Gesetz vorgeschriebe­nen Ausweis des Gesamtbetrages der Entschädigungen an Fraktionsmitglieder mit be­sonderen Funktionen hinaus – auch angeben müssen, welche Funktionsstellen beson­ders vergütet worden sind. Die Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben bei ihrer Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen des Landesrechnungshofs geäußert, dass sie keinen Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf sehen (siehe zum Ganzen die Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags vom 05.01.2017, S. 4 f., Drucksache 16/13925).

II. Der Landtag beschließt:

  1. Alle Fraktionen des Landtags betrachten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2000 ­- 2 BvH 3/91 – als rechtsverbindlich.
  1. Alle Fraktionen des Landtags bringen in die Februar-Sitzung einen gemeinsamen Gesetzentwurf ein, durch den die Empfehlungen des Landesrechnungshofs NRW vom 18.05.2016 zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes bzgl. der Funktionszulagen in der laufenden Wahlperiode umgesetzt werden.
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Bürgerinnen und Bürger über die Menschenrechte des Kindes informieren – Landesregierung muss ihrer Pflicht nachkommen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/buergerinnen-und-buerger-ueber-die-menschenrechte-des-kindes-informieren-landesregierung-muss-ihrer-pflicht-nachkommen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/buergerinnen-und-buerger-ueber-die-menschenrechte-des-kindes-informieren-landesregierung-muss-ihrer-pflicht-nachkommen/#respond Mon, 23 Jan 2017 10:34:59 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452318 Weiterlesen »]]> I. Ausgangslage

Verpflichtung KR selbst und zur Bekanntmachung

1992 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland das UN-„Übereinkommen über die Rechte des Kindes“[1], auch bekannt als „Kinderrechtskonvention.“ Mit dem Inkrafttreten 1992 und der Rücknahme geäußerter Vorbehalte verpflichteten sich Politik und Gesellschaft Kindern und Jugendlichen umfassende Schutz-, Förderungs- und Beteiligungsrechte im öffentlichen und privaten Raum zu garantieren. Die Anerkennung dieser Verpflichtung bestätigten Nordrhein-Westfalens Regierungsfraktionen im vergangenen Jahr noch einmal explizit. Ebenso explizit wurde bei dieser Gelegenheit geschildert, dass es in unserem Land noch immer dazu kommt, dass Kinder und Jugendliche in ihren anerkannten Menschenrechten verletzt werden. Offen zugegeben wird weiterhin:

„Nüchtern betrachtet muss festgestellt werden, dass die UN-KRK in zahlreichen Bereichen unzureichend umgesetzt und noch immer zu wenig bekannt ist.“[2]

Dieser Zustand ist im Jahr 2017 – also nachdem ein Vierteljahrhundert vergangen ist – nicht mehr zu tolerieren. Tatsächlich ist die Unkenntnis bezüglich der Menschenrechte der Kinder in Deutschlang erschreckend. Seit 2002 veröffentlicht das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. jährlich den sogenannten „Kinderreport“. Hierfür werden sowohl Jugendliche und Kinder ab 10 Jahren als auch Erwachsene in repräsentativen Umfragen auch zur Bekanntheit der Kinderrechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen befragt. Die Ergebnisse der jüngsten Befragungen im Kinderreport Deutschland 2016 verdeutlichen, dass eine Intensivierung der Anstrengung zur Bekanntmachung der Rechte von Kindern und Jugendlichen dringendst geboten ist. Die den Teilnehmern gestellte Frage lautete: „Ist dir/Ihnen bekannt, dass es weltweit geltende Rechte von Kindern gibt, die in einer UN-Kinderrechtskonvention festgelegt sind?“

Nur 15% der Kinder und Jugendlichen und sogar nur 14% der Erwachsenen wählten die Antwortmöglichkeit „da kennt ich mich ganz gut aus“. 62% der Minderjährigen und 77% der Erwachsenen gab hingegen zu: „Das Thema Kinderrechte kenne ich nur vom Namen her“ – und immerhin 23% der Kinder und Jugendlichen und 9% der Erwachsenen sagte, „davon habe ich noch nichts gehört oder gelesen“.[3]

Wenn 85% der Kinder und Jugendlichen und 86% der Erwachsenen in Deutschland Kinderrechte allenfalls vom Namen her kennen, kann niemand aufrichtig davon ausgehen, dass diese im Alltag zu jeder Zeit respektiert werden. Im Gegenteil formuliert das Kinderhilfswerk zutreffend: „Nur wer ein Recht kennt, kann sich aktiv darauf berufen und seine Umsetzung befördern oder einfordern.“[4]

Sachverständige bezeichnen Deutschland nicht umsonst als „Entwicklungsland in Sachen Kinderrechte“.[5] An dieser Stelle muss auch das Land Nordrhein-Westfalen seine Verpflichtungen wahrnehmen und alles in seinen Möglichkeiten Liegende tun, um die verhängnisvolle Unwissenheit in der Bevölkerung zu bekämpfen.

Eine Vorreiterrolle hatte sich NRW vor der Jahrtausendwende schon einmal erarbeitet, als es als einziges Bundesland neben Sachsen-Anhalt einen Kinderrechtsbeauftragten beschäftigte und zum Beispiel mit kindgerechten Publikationen vorbildliche Wege einschlug. Nachdem sich der Landtag im vergangenen Jahr leider entschied, dem Antrag der PIRATEN auf die Wiedereinsetzung eines bzw. einer unabhängigen Landesbeauftragten für die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen in NRW nicht zu folgen, müssen Landesparlament und insbesondere Landesregierung sich der Verantwortung selbst stellen und Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, der fatalen Unkenntnis in Bezug auf die Rechte des Kindes entgegenzuwirken.

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zitierte Herrn Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, schon vor zwei Jahren mit den Worten:

„Die Ergebnisse des Kinderreports 2015 zeigen, dass wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte brauchen, die Kinder und Erwachsene erreicht. Kinderrechte sind kein Gedöns, sie gehören ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit.“[6]

Diese Aussage hat nicht an Gültigkeit verloren. Der jüngst glücklicherweise nochmals bekundete Wille, „dafür Sorge zu tragen, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen einen höheren Bekanntheitsgrad erlangt“[7], muss sich nun in konkreten Maßnahmen niederschlagen, wie sie auch von Bürgern im Beteiligungsverfahren „Digitaler Kompass“[8] online und in Workshops in Zusammenarbeit mit der Piratenfraktion erarbeitet wurden.

II. Der Landtag stellt fest:

  1. Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Land Nordrhein-Westfalen und seine Regierung bekennen sich weiterhin zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und den daraus erwachsenden Verpflichtungen.
  2. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass Kinder in Nordrhein-Westfalen nicht in ihren Menschenrechten verletzt werden und steht hier umso mehr in Verantwortung, solange kein Landesbeauftragter für die Rechte und Belange von Kindern mit dieser Aufgabe betraut ist.
  3. Damit Kinder und Jugendliche in ihren Rechten respektiert werden, müssen diese sowohl ihnen als auch allen anderen bekannt sein. Zu viele Menschen in unserem Land kennen „Kinderrechte“ jedoch nur vom Namen her oder sogar gar nicht.
  4. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine ihrem Alter angemessene Beteiligung in allen sie betreffenden Fragen.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. endlich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um alle Menschen in Nordrhein-Westfalen über die Menschenrechte der Kinder zu informieren und dafür erforderliche finanzielle Mittel bereitzustellen.
  2. sicherzustellen, dass die Aufklärung über die Rechte von Kindern und Jugendlichen und Hilfsangebote für in ihren Rechten verletze Minderjährige Teil der Ausbildung aller Fachkräfte wird, deren Handeln Kinder betrifft – und dafür Sorge zu tragen, dass das bereits tätige Personal bei Bedarf Fortbildungen zu diesen Inhalten erhält.
  3. Kindern und Jugendlichen Informationen über ihre Rechte, Hilfsangebote und Beteiligungsmöglichkeiten leicht zugänglich zu machen und altersgerecht zu präsentieren. Sie sollen in dieser Form insbesondere auch auf den Webseiten aller Bildungseinrichtungen zu finden sein.
  4. Kinder und Jugendliche verschiedenen Alters insbesondere insofern am Prozess zu beteiligen, als dass sie die Möglichkeit erhalten, Missstände und Schwierigkeiten in Bezug auf die Achtung ihrer Rechte aus ihrer Sicht zu schildern und ihre Beschwerden und Wünschen in der Realisierung der oben genannten Maßnahmen bestmöglich zu berücksichtigen.

[1] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/CRC/crc_de.pdf.

[2] Drs. 16/12116, S.1.

[3] Deutsches Kinderhilfswerk e.V.: „Kinderreport Deutschland 2016“, S.10.

https://images.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.2_Kinderreport_2015_2016/Kinderreport_2016_Deutsches_Kinderhilfswerk.pdf?_ga=1.109763589.1899096621.1473865514.

[4] Ebd. S.9.

[5] APr 16/1350, S.11.

[6] http://www.familie-in-nrw.de/archiv-meldungen.html?&no_cache=1&tx_prnews[showUid]=1097&tx_prnews[originalPid]=1669&tx_prnews[tstamp]=1424358062&tx_prnews[rel]=1109%2C1106%2C1105%2C1104%2C1103%2C1101%2C1097%2C1096.

[7] Drs. 16/1216, S.14.

[8] http://www.digitaler-kompass.de/.

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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Zweites Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-das-verfahren-bei-volksinitiative-volksbegehren-und-volksentscheid-zweites-gesetz-zur-erleichterung-von-volksbegehren/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-das-verfahren-bei-volksinitiative-volksbegehren-und-volksentscheid-zweites-gesetz-zur-erleichterung-von-volksbegehren/#respond Mon, 23 Jan 2017 10:30:53 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452315 Weiterlesen »]]>  

Gesetzentwurf der Fraktion der Piraten

 

 

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Zweites Gesetz zur Erleichterung von Volksbegehren

 

 

 

Artikel 1

 

Das Gesetz über das Verfahren bei Volksini­tiative, Volksbegehren und Volksentscheid in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2004 (GV. NRW. S. 542), das zu­letzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Oktober 2014 (GV. NRW. S. 622) geändert wor­den ist, wird wie folgt geändert:

 

 

 

 

§ 12 wird wie folgt geändert:

 

Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

 

„bis zum Abschluss des Volksbegehrens auszulegen.“

 

 

 

Artikel 2

 

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

Auszug aus den geltenden Gesetzes­be­stimmungen

 

 

Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12 Absatz 2

Die Gemeinden sind verpflichtet,

1. vorschriftsmäßige Eintragungslisten innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Zulassungsentscheidung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen entgegenzunehmen und

2. während der fünften bis zweiundzwanzigsten Woche nach der Veröffentlichung für die Eintragung auszulegen.

Eintragungslisten, die nicht innerhalb der vorgenannten Frist von vier Wochen den Gemeinden zugehen, werden nicht ausgelegt.

 

 

 

Begründung

Bei der Durchführung eines Volksbegehrens können sich die Stimmberechtigen nach dem Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) in Listen, die von den Gemeindebehörden ausgelegt werden (amtliche Listenauslegung), und – nach Zulassung – in Listen, die von den Antragstellern des Volksbegehrens ausgelegt werden (freie Unterschriftensammlung), eintragen. Die Dauer der amtlichen Listenauslegung beträgt 18 Wochen, während die freie Unterschriftensammlung 12 Monate dauert (vgl. § 18a Absatz 1 VIVBVEG).

Erfahrungsgemäß erfolgt die amtliche Listenauslegung eher zum Beginn eines Volksbegehrens, während sich viele Menschen aber erst zum Ende des Volksbegehrens in die Unterschriftenlisten eintragen wollen  (vgl. zu den Fristen etwa die Bekanntmachung  über die Zulassung der amtlichen Listenauslegung und der parallelen Durchführung der freien Unterschriftensammlung für das Volksbegehren „G9 jetzt!“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 14. Dezember 2016, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?print=1&anw_nr=1&gld_nr=%201&ugl_nr=1000&val=&ver=10&aufgehoben=N&keyword=Volksbegehren&bes_id=35844).

Zweck des Zweiten Gesetzes über die Erleichterung von Volksbegehren ist es, die Eintragungsfristen weitgehend zu harmonisieren und den Stimmberechtigten die Möglichkeit zu geben, ihre Stimmen bis zum Abschluss des Volksbegehrens direkt bei den Gemeinden abzugeben.

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/gesetz-zur-aenderung-des-gesetzes-ueber-das-verfahren-bei-volksinitiative-volksbegehren-und-volksentscheid-zweites-gesetz-zur-erleichterung-von-volksbegehren/feed/ 0
Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen – Absenkung des Eingangsquorums des Artikel 68 Landesverfassung NW https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/gesetz-zur-aenderung-der-verfassung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-absenkung-des-eingangsquorums-des-artikel-68-landesverfassung-nw/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/gesetz-zur-aenderung-der-verfassung-fuer-das-land-nordrhein-westfalen-absenkung-des-eingangsquorums-des-artikel-68-landesverfassung-nw/#respond Mon, 23 Jan 2017 10:28:42 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452313 Weiterlesen »]]> A. Problem

Nach Artikel 2 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (LV NW) bekundet das Volk seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentschied.

16 Landtagswahlen hat es seit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben. Zudem fanden bisher 3 Volksbegehren statt, während es zu einem Volksentscheid in der Geschichte des Landes noch nicht gekommen ist.

Die durch die Landesverfassung gewollte Willensbekundung nach Artikel 2 LV NW hat es somit in über 70 Jahres des Landes Nordrhein-Westfalen noch nicht oft gegeben. Hintergrund waren und sind die hohen Hürden in Bezug auf die Quoren.

Die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien haben sich in einer Sitzung im März 2016 auf eine Absenkung des Eingangsquorums in Artikel 69 Absatz 1 Satz 7 LV NW auf 5% als Kompromiss geeinigt.

Dabei haben sich die Fraktionsvorsitzenden von dem Gedanken leiten lassen, dass die in Artikel 2 LV NW genannte Willensbekundung nur dann effektiv sein kann, wenn die Hürden des Volksbegehrens abgesenkt werden.

Nachdem dieser Kompromiss im Zuge der allgemeinen Diskussion über das Wahlalter nicht mehr durchzusetzbar war, wurde eine Absenkung des Quorums nach Artikel 68 Absatz 1 Satz 7 LV NW nicht weiter verfolgt.

Nichtsdestotrotz bleibt es bei der Feststellung:

Die Volkswillenbekundung nach Artikel 2 der LV NW ist aufgrund der hohen Hürden des Artikel 68 LV NW praktisch nicht angewandt wird.

B. Lösung

Die Absenkung des Eingangsquorums bei Volksbegehren.

C. Alternativen

Beibehaltung des bestehenden Rechts.

D. Kosten

Keine.


G e g e n ü b e r s t e l l u n g

 

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN     Auszug aus den geltenden

Gesetzesbestimmungen

 

Gesetz zur Änderung der Verfassung für

das Land Nordrhein-Westfalen

 

Artikel I

Änderung der Verfassung                                 Verfassung für das Land Nordrhein-

für das Land Nordrhein-Westfalen                  Westfalen

 

Die  Verfassung  für  das  Land  Nordrhein-

Westfalen  vom  28.  Juni  1950  (GV.  NRW.

127), die zuletzt durch Gesetz vom

  1. Oktober 2016 (GV. NRW. S. 860),

in Kraft getreten am 5. November 2016

geändert worden ist, wird wie folgt

geändert:

                                                                             

Artikel 68 wird wie folgt geändert:                               Artikel 68

                                                                                             (1) Volksbegehren können darauf gerichtet werden, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben.

                                                                                              Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen.

                                                                                              Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebungsgewalt des Landes unterliegen.

                                                                                              Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig.

                                                                                              Über die Zulässigkeit entscheidet die Landesregierung.

                                                                                              Gegen die Entscheidung ist die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zulässig.

 

(2) Das Volksbegehren ist nur rechtswirksam,          (2) Das Volksbegehren ist nur

wenn es von mindestens 5 vom Hundert                     rechtswirksam,

der Stimmberechtigten gestellt ist.                                 wenn es von mindestens 8 vom Hundert der Stimmberechtigten gestellt ist.

                                                                                             (2) Das Volksbegehren ist von der Landesregierung unter Darlegung ihres Standpunktes unverzüglich dem Landtag zu unterbreiten.

                                                                                             Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, so ist binnen zehn Wochen ein Volksentscheid herbeizuführen.

                                                                                             Entspricht der Landtag dem Volksbegehren, so unterbleibt der Volksentscheid.

                                                                                             (3) Die Abstimmung kann nur bejahend oder verneinend sein. Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen,

                                                                                              sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt.

                                                                                             (4) Die Vorschriften des Artikels 31 Abs. 1 bis 3 über das Wahlrecht und Wahlverfahren finden auf das Stimmrecht und das

                                                                                              Abstimmungsverfahren entsprechende Anwendung. Das Nähere wird durch Gesetz geregelt.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner

Verkündung in Kraft.

 

Begründung:

Nach Artikel 2 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (LV NW) bekundet das Volk seinen Willen durch Wahl, Volksbegehren und Volksentschied.

16 Landtagswahlen hat es seit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen gegeben. Zudem fanden bisher 3 Volksbegehren statt, während es zu einem Volksentscheid in der Geschichte des Landes noch nicht gekommen ist.

Die durch die Landesverfassung gewollte Willensbekundung nach Artikel 2 LV NW hat es somit in über 70 Jahres des Landes Nordrhein-Westfalen noch nicht oft gegeben. Hintergrund waren und sind die hohen Hürden in Bezug auf die Quoren. (siehe dazu auch in Bezug auf die Geschichte: Dr. Thomas Mann, in: Löwer/Tettinger, Kommentar zur Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2002, Artikel 68 Rn 33)

Dieses haben auch die Abgeordneten der 16. Wahlperiode des Landtags gesehen, und nahmen sich eine Überprüfung des jetzigen Zustands in Bezug auf die Volksgesetzgebung durch eine Verfassungskommission vor. (siehe dazu den Einsetzungsantrag: 16/3428, S.2 unten, der die Durchführung und Folgewirkungen von Volksinitiativen, Art. 67a, Volksbegehren, Art. 68 und Volksentscheiden, Art. 69 explizit anspricht)

Es wurde eine öffentliche Anhörung der Verfassungskommission am 1. September 2014 zum Themenkomplex II „Partizipation – Weiterentwicklung der Demokratie in NRW“ durchgeführt. (siehe dazu ausführlich auch die Anhörungsseite der Verfassungskommissionsseite auf der Homepage des Landtags)

Die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag Nordrhein-Westfalen vertretenen Parteien haben sich dann in ihrer Sitzung mit den Obleuten der Fraktionen in der Verfassungskommission am 15. März 2016 auf eine Absenkung des sog. „Eingangsquorums“ (oder auch Einzeichnerquorum genannt) in Artikel 69 Absatz 1 Satz 7 LV NW auf 5% geeinigt.

Dabei haben sich die Fraktionsvorsitzenden von dem Gedanken leiten lassen, dass die in Artikel 2 LV NW genannte Willensbekundung nur dann effektiv sein kann, wenn die Hürden des Volksbegehrens abgesenkt werden.

Aufgrund der unterschiedlichen Argumentationen und Ausgangslagen waren die 5% ein beachtlicher Kompromiss.

Denn: Die Fraktion der PIRATEN forderte zunächst eine Streichung, auf jeden Fall aber eine signifikante Absenkung auf 2%. Die CDU-Fraktion wollte es ursprünglich bei den bisherigen 8% belassen. Die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten sich auf 4% geeinigt. Die Fraktion der FDP wollte auch eine Senkung auf 4-6%.

Als die CDU-Fraktion sich eine Senkung vorstellen konnte, hat der Fraktionsvorsitzender der FDP den Vorschlag gemacht die goldene Mitte von 5% zu nehmen.

Mit diesem Kompromiss waren alle Fraktionen einverstanden.

Nachdem dieser Kompromiss im Zuge der allgemeinen Diskussion über das Wahlalter nicht mehr durchsetzbar war, wurde eine Absenkung des Quorums nach Artikel 68 Absatz 1 Satz 7 LV NW nicht weiter verfolgt.

Nichtsdestotrotz bleibt es bei der Feststellung:

Die Volkswillenbekundung nach Artikel 2 der LV NW wird aufgrund der hohen Hürden des Artikel 68 LV NW praktisch nicht angewandt.

Es ist deshalb auf den Kompromiss aller Fraktionsvorsitzenden des 15. März 2016 zurückzukommen.

Dieser kann nicht deshalb falsch sein, weil andere Forderungen in der Verfassungskommission (so berechtigt oder unberechtigt sie auch sein mögen) sich erfüllt haben, oder auch nicht.

Politik in Nordrhein-Westfalen und damit die Ausgestaltung des Lebens der Menschen in unserem Land, darf sich nicht darin erschöpfen, dass immer alles mit allem zusammenhängt.

Dieses ist nur scheinbar so. Gerade die Vereinbarung der Fraktionsvorsitzenden vom 15. März 2016 zeigt, dass ein erkannter problematischer Zustand durch Abwägung der Argumente zu einem alle befriedigenden Kompromiss führt, der die Menschen in diesem Land ein Stück weiter bringen kann.

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Anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Jetzt Moratorium für Umsetzung in Deutschland einrichten https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/anlasslose-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-charta-der-grundrechte-der-europaeischen-union-jetzt-moratorium-fuer-umsetzung-in-deutschland-einrichten/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/anlasslose-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-charta-der-grundrechte-der-europaeischen-union-jetzt-moratorium-fuer-umsetzung-in-deutschland-einrichten/#respond Mon, 23 Jan 2017 10:19:38 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452311 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. Dezember 2016[1], wonach eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, sind die Gesetze zu Vorratsdatenspeicherungen in Großbritannien und Schweden direkt gekippt worden. Das Unionsrecht untersagt eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Auch in Deutschland gibt es eine ähnliche Vorratsdatenspeicherung, die allgemein und unterschiedslos alle Telekommunikationsteilnehmer überwachen soll.

Das Gericht führt aus, eine  solche  nationale  Regelung  überschreite die  Grenzen  des absolut Notwendigen  und  kann  nicht  als  in  einer  demokratischen Gesellschaft   gerechtfertigt   angesehen   werden,   wie   es   die Richtlinie im   Licht der Grundrechtecharta verlangt.

Die Pressemitteilung[2] des EuGH formuliert es deutlich: „Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste keine allgemeine Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung auferlegen.“

Zurzeit stehen zahlreiche nordrhein-westfälische Unternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen wie einzelne Freifunk-Vereine vor der sehr kostenintensiven Aufgabe, die deutsche Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Für die ehrenamtlich organisierten Freifunk-Initiativen ist die deutsche Vorratsdatenspeicherung existenzbedrohend. Es ist zu erwarten, dass die auch das Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil des EuGH zu einem vergleichbaren Urteil kommt und die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für grundrechtswidrig erklärt. Die Unternehmen hätten dann völlig unnötig die hohen Kosten der Umsetzung getragen.

Es ist daher von besonderer Bedeutung, sehr zeitnah die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung zu stoppen und so den drohenden Schaden abzuwehren. Der unverhältnismäßige und unvergleichbar große Grundrechtseingriff in die Privatsphäre von Millionen von Menschen muss vor dem Hintergrund dieses Urteils abgewehrt werden. Zudem wären die Schäden für nordrhein-westfälische Unternehmen substanziell, wenn sie die Kosten für die Umsetzung tragen und anschließend die Regelung gekippt wird.

Auch die Langzeitfolgen für die sehr aktive Freifunk-Community in NRW sind bislang nicht abschätzbar, wenn an der bestehenden Regelung festgehalten wird.

Es ist im Interesse Nordrhein-Westfalens unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe gegen seine Bürgerinnen und Bürger zu verhindern und Unternehmen und zivilgesellschaftliche Akteure vor europarechtswidriger Regulierung zu schützen.

II. Der Landtag stellt fest

  1. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Grundrechtecharta der Europäischen Union.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  1. sich auf allen Ebenen für die Abschaffung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen.
  2. die Bundesregierung aufzufordern, ein Umsetzungs-Moratorium für die Vorratsdatenspeicherung anzuordnen, um Unternehmen und Freifunk-Initiativen nicht unnötig zu Schaden kommen zu lassen
  3. sich im Bundesrat für eine Initiative zur Abschaffung der durch das „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ eingeführten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung einzusetzen

 

[1]Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-203/15,Tele2 Sverige AB/Post-och telestyrelsen, und C-698/15,Secretary of State for the Home Department/Tom Watson u. a

[2]Pressemitteilung des EuGH http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-12/cp160145de.pdf

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Flächendeckend Mängelmelder für ortsbezogene Hinweise einrichten https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/flaechendeckend-maengelmelder-fuer-ortsbezogene-hinweise-einrichten/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/flaechendeckend-maengelmelder-fuer-ortsbezogene-hinweise-einrichten/#respond Mon, 23 Jan 2017 10:17:42 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452309 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Um die öffentliche Infrastruktur instand halten und verbessern zu können, sind die verantwortlichen Stellen vielfach auf Hinweise der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Das gilt beispielsweise für Mängel an der öffentlichen Infrastruktur wie Schlaglöcher, verschmutzte Spielplätze oder schadhafte Spielgeräte, beschädigte Schilder oder defekte Straßenbeleuchtung ebenso wie für fehlende Barrierefreiheit oder wild entsorgten Müll, von dem Umweltgefahren ausgehen können.

Entsprechende Meldungen scheitern bisher aber häufig daran, dass sich die zuständige Ansprechperson nicht finden lässt. Meldungen über die herkömmlichen Kanäle sind außerdem aufwändig und der Bürgerin / dem Bürger bleibt häufig verborgen, wie damit weiter verfahren wird.

Neben einer zentralen Telefonnummer – analog der einheitlichen „Behördentelefonnummer“ 115 in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens – kann ein internetgestütztes Portal Abhilfe schaffen: Auf einer Karte können Bürgerinnen und Bürger die betroffene Stelle markieren und eine Beschreibung des Problems, gegebenenfalls verbunden mit einem Foto, eingeben. Die eingehenden Meldungen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Für die Bürgerin / den Bürger entfällt somit die zeitraubende Aufgabe, die richtige Ansprechperson ausfindig machen zu müssen. Andere Bürgerinnen und Bürger sehen, dass an dem Problem gearbeitet wird. Die zuständige Stelle gibt auf der Plattform eine Rückmeldung, ob und wann eine Beseitigung des gemeldeten Mangels möglich ist, ggf. auch, dass dies aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Auf diese Weise lässt sich einfach und direkt Transparenz über behördliches Tun herstellen. Das Petitionswesen des Landes zeigt, dass die Unzufriedenheit der Petentinnen und Petenten häufig im Mangel an Rückmeldung begründet ist.

II. Der Landtag stellt fest

Bestehende kommerzielle Angebote verletzen den Datenschutz und werden von den Kommunen vielfach nicht akzeptiert. Ein entsprechendes Meldesystem muss öffentlich, zentral, einheitlich und verbindlich realisiert werden. Deshalb sollte das Land einen entsprechenden nicht-kommerziellen Dienst anbieten, wie es beispielsweise Rheinland-Pfalz bereits tut. Damit wird die Hoheit der Kommunen nicht verletzt, ihnen wird aber eine Hilfe angeboten, die sie für sich nutzen können.

Das frühzeitige Melden und Beseitigen von Infrastrukturmängeln kann den Haushalt entlasten. Zeitnahe Meldungen über Umweltbelastungen (z.B. ausgelaufenes Öl) helfen, Umweltschäden zu minimieren. Im Idealfall kann die Meldung sogar eine erste Anfahrt der zuständigen Behörde überflüssig machen, da das Ausmaß des Schadens durch ein beigefügtes Bild eingeschätzt werden kann und angemessene Maßnahmen unmittelbar eingeleitet werden können. Durch eine GPS-Lokalisierung ist den zuständigen Stellen auch der genaue Standort des Schadens bekannt. Neben finanziellen Aspekten kann durch die Internetplattform auch die Sicherheit auf den Straßen und in öffentlichen Gebäuden erhöht werden, denn ein zugewachsenes Verkehrsschild beispielsweise kann die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gefährden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

in Abstimmung mit den Kommunen ein zentrales und landesweit anonym nutzbares Internetportal einzurichten oder einrichten zu lassen, über welches Bürgerinnen und Bürger landesweit Hinweise und Anregungen zu Straßen, Radwegen, öffentlichen Gebäuden oder anderer staatlicher Infrastruktur (z.B. Spielplätze, Schilder) geografisch auf einer Karte kennzeichnen, mit einem Foto versehen und auf Wunsch auch zur Bearbeitung einreichen können. Die Einreichung soll auch über mobile Endgeräte wie Smartphones möglich sein. Meldungen sollen an die zuständige Stelle weiter geleitet werden. Die Meldungen und der Stand ihrer Bearbeitung sollen öffentlich einsehbar sein.

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Diese Enquetekommission war ein Erfolg – Bus und Bahn fahrscheinfrei ist möglich https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/diese-enquetekommission-war-ein-erfolg-bus-und-bahn-fahrscheinfrei-ist-moeglich/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/diese-enquetekommission-war-ein-erfolg-bus-und-bahn-fahrscheinfrei-ist-moeglich/#respond Thu, 19 Jan 2017 10:11:48 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452286 Weiterlesen »]]> Oliver Bayer (PIRATEN), Vorsitzender der Enquetekommission Finanzierung, Innovation und Nutzung des Öffentlichen Personenverkehrs (EK IV) im Landtag NRW, erklärt zum Abschlussbericht:

„Die Analysen und Ergebnisse der Enquetekommission können sich sehen lassen. Sie gehen weit über das hinaus, was in der üblichen parlamentarischen Arbeit im Landtag für den ÖPNV erreicht wird. Es kommt nun jedoch darauf an, wie und mit welchem Ehrgeiz diese in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Fakt ist: Das intelligenteste Finanzierungsmodell ist das Bürgerticket. Wenn alle einen geringen Pflichtbeitrag leisten, kann jeder Bus und Bahn fahrscheinfrei nutzen. Das ist keine Spinnerei, sondern das rechtlich und logistisch umsetzbare Mobilitätskonzept der Zukunft.

Die Politik muss den Rahmen dafür schaffen, dass die Verkehrsbetriebe in NRW zu zukunftsfähigen Mobilitätsdienstleistern werden können, die vom autonomen Fahren bis zu vernetzten Verkehrsmitteln die Chancen der Digitalisierung nutzen.

Digitalisierung ist mehr als eTicketing. Das so genannte eTicketing allein ist alter Wein in neuen Schläuchen: das Tarifmonster bleibt. Durch den elektronischen Tarifdschungel wird der ÖPNV weder billiger, noch nachvollziehbarer – nur etwas komfortabler, unter Verlust der Anonymität und des Datenschutzes.

Wir PIRATEN wollen die Möglichkeiten neuer Instrumente im Sinne der Fahrgäste nutzen und wir wollen im Kern Bus und Bahn fahrscheinfrei, damit der ÖPNV für alle finanzierbar und attraktiv wird und massiv ausgebaut werden kann. Das ist die Basis für eine zukunftsfähige und vorausschauende Verkehrspolitik und die sowohl dringend gefordert als auch machbar. Die Grundlagen und Empfehlungen dazu haben wir in der Enquetekommission erfolgreich erarbeitet.“

Pressemappe EK IV

Bericht EK IV

Kurzinfo Fahrscheinfrei

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Der Innenminister sorgt für Unsicherheit https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/der-innenminister-sorgt-fuer-unsicherheit/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/der-innenminister-sorgt-fuer-unsicherheit/#respond Wed, 18 Jan 2017 13:24:29 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452280 Weiterlesen »]]> Michele Marsching, Vorsitzender der Piratenfraktion im Landtag NRW, nimmt Stellung zu den immer lauter werdenden Rücktrittsforderungen an den SPD-Innenminister:

„Die Menschen in Nordrhein-Westfalen fragen sich, was noch geschehen muss, damit der Innenminister zurücktritt. Die Pannenserie in seinem Verantwortungsbereich hat nach Silvester in Köln, der Asylunterkunft in Burbach, den Vorfällen um HoGeSa und dem Polizeieinsatz auf Schalke mit dem Fall des Mörders Anis Amri einen traurigen Höhepunkt erreicht.

Der Innenminister wird von vielen als personifizierte Unsicherheit für dieses Land wahrgenommen. Seine Weigerung, dies auch zu erkennen, erntet allerorten Kopfschütteln. Das ist nicht nur für die Regierung, sondern für alle Politiker im Land ein Problem, da sie für diese Weigerung und diese Sturheit vor der anstehenden Wahl von Populisten in Mithaftung genommen werden.

Jeder weiß, dass der Innenminister keine persönliche Schuld an dem Anschlag hat, aber fast jeder glaubt, dass der Anschlag hätte verhindert werden können, wenn die Sicherheitsbehörden die Mittel des Rechtsstaats ausgeschöpft hätten. Ich frage mich, ob der Innenminister noch mit sich selbst im Reinen ist.“

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Augen zu und durch – Politik ohne Blick nach vorn – die ewig gestrigen in der Regierung! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/augen-zu-und-durch-politik-ohne-blick-nach-vorn-die-ewig-gestrigen-in-der-regierung/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/augen-zu-und-durch-politik-ohne-blick-nach-vorn-die-ewig-gestrigen-in-der-regierung/#respond Wed, 18 Jan 2017 10:56:23 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452274 Weiterlesen »]]> Am 6. September 2016 haben wir Piraten im Landtag unseren Antrag für ein „Unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle“ gestellt (Drucksache 16/12842).

Gegen jede Vernunft und die Interessen der Menschen in NRW wurde der Antrag heute im Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von SPD, Die Grünen, der FDP und CDU abgelehnt.
Das heißt:
Die Berechnungsgrundlagen und Sicherheiten für die Rückstellungen von RWE bleiben weiterhin intransparent, eine externe Prüfung wird es nicht geben. RWE kann weiterhin behaupten, dass es überhaupt keine „Ewigkeitslasten“ wie bei der Steinkohle gibt. Dabei wurde in der Anhörung der Experten am 23. November 2016 deutlich, dass selbst ohne alle tatsächlichen Folgekosten zu betrachten, davon ausgegangen werden muss, dass die bisherigen Rückstellungen bei weitem nicht reichen. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass die Rekultivierungen bzw. die Anlage der Restseen mit einem Teil der derzeitigen und zukünftigen Gewinne aus dem Braunkohleabbau finanziert werden sollen.

Allerdings sollte jedem, der den Klimaschutz auch nur ein bisschen ernst nimmt, klar sein, dass der Ausstieg aus der Braunkohle deutlich früher kommen muss und wird, als bisher in NRW geplant.

Damit entfällt dann ein wesentlicher Teil der Grundlage des Finanzierungsmodells und RWE wird für die Kosten nicht aufkommen können. Wie schon bei den Folgekosten der Atomenergie steht zu befürchten, dass die Allgemeinheit, das heißt die Steuerzahler, auf den kosten sitzen bleiben wird.

Das eigentliche Geschäftsmodell von RWE bleibt:

Gewinne an die Aktionäre ausschütten und die Kosten der Gesellschaft aufbürden.

Nur ein wirklich unabhängiges Gutachten hätte diese Zusammenhänge deutlich machen und die Grundlage für weitere Vorsorge bieten können. Möglich wären beispielsweise die Einrichtung eines Fonds oder die Forderung einer Sicherheitsleistung vom Unternehmen.

Die Abstimmung heute im Ausschuss beweist:
Rot/Grün regiert für die Interessen von RWE und gegen die der Menschen in unserem Land.

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Armin Laschet und Michele Marsching zur externen Begutachtung im Fall Amri https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/armin-laschet-und-michele-marsching-zur-externen-begutachtung-im-fall-amri/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/armin-laschet-und-michele-marsching-zur-externen-begutachtung-im-fall-amri/#respond Mon, 16 Jan 2017 09:51:18 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452263 Weiterlesen »]]> Rechtslage ist eindeutig – keine weiteren PR-Aktionen, sondern Aufklärung des Fehlverhaltens des Innenministers im Landtag

Zur Einladung der Ministerpräsidentin an alle Fraktionsvorsitzenden des Landtags, zu einem Gespräch über eine externe Begutachtung zum Fall Amri zusammenzukommen, erklären der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Armin Laschet, und der Vorsitzende der Piratenfraktion, Michele Marsching:

Armin Laschet: „Wenn die Ministerpräsidentin weiter keinen Anlass sieht, am Nichthandeln ihres Innenministers zu zweifeln, machen Gespräche über eine unabhängige Begutachtung des Falles wenig Sinn. Wenn Frau Kraft doch Zweifel an der Darstellung ihres Innenministers hegt, sollten erst einmal die regierungsinternen Möglichkeiten genutzt werden, um diese Fehlentscheidungen klar zu benennen. Mit Blick auf mögliche Verbesserungen in landesrechtlichen Fragen stehen wir einem unabhängigen Gutachten – zusätzlich zu den Beratungen im Landtag – offen gegenüber. Klar ist aber: Der Landtag ist im Fall Amri der Ort der Aufklärung – und muss es auch bleiben. Kein unabhängiger Gutachter der Welt kann aufklären, warum Innenminister Jäger die Mittel, die er rechtlich hatte, nicht bereit war zu nutzen.“

Michele Marsching: „Bei solchen Vorkommnissen darf die parlamentarische Kontrolle durch den Landtag im Plenum nicht über einen weiteren ‚Runden Tisch‘ der Landesregierung auf die ‚Lange Bank‘ geschoben werden.“

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Zeitleiste zum Berlin-Attentäter Anis Amri: Wo er war, was man wusste https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/zeitleiste-zum-berlin-attentaeter-anis-amri-wo-er-war-was-man-wusste/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/zeitleiste-zum-berlin-attentaeter-anis-amri-wo-er-war-was-man-wusste/#comments Thu, 12 Jan 2017 15:56:03 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452243 Weiterlesen »]]>
Wegen der von uns beantragten Sondersitzung hat der NRW-Landeskriminaldirektor alle Informationen zum Berlin-Attentäter Anis Amri offen gelegt. Wir haben seine Angaben sowie diverse Medienberichte ausgewertet und in einer Zeitleiste zusammengetragen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.

Als PDF herunterladen (Das Bild und das PDF sind unter Creative-Commons-Lizenz. Teilt es und tobt Euch aus)

Fällt Euch etwas auf? Seht Ihr Unstimmigkeiten? Habt Ihr Fragen? Schreibt Sie uns auf Facebook oder Twitter!
 
Den Bericht des Landeskriminaldirektors Dieter Schürmann gibt es übrigens hier als PDF.
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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/zeitleiste-zum-berlin-attentaeter-anis-amri-wo-er-war-was-man-wusste/feed/ 6
Die Landesregierung bereitet rot-grüne Wahlgeschenke vor https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/die-landesregierung-bereitet-rot-gruene-wahlgeschenke-vor/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/die-landesregierung-bereitet-rot-gruene-wahlgeschenke-vor/#respond Thu, 12 Jan 2017 12:19:13 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452241 Weiterlesen »]]> Daniel Düngel, Jugendpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW, erklärt zur heutigen Sitzung des Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend:

„Wir versuchen seit Jahren darauf hinzuwirken, dass die Kita-Finanzierung endlich auf sichere Füße gestellt wird. Diese Landesregierung ist arrogant und sitzt das Problem bis zum Ende der Legislaturperiode aus.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung den Betroffenen bis zur Wahl nur noch vage Versprechen statt konkreter Lösungen vorlegen will. Selbst der Landtag wird hier scheinbar bewusst außen vor gehalten.

Unser aktueller Antrag dazu wird seitens der regierungstragenden Fraktionen in der routinierten Weise abgelehnt werden. Auch das zeigt, dass Grüne und SPD an einer Lösung in der Sache gar nicht interessiert sind.

Nordrhein-Westfalens Kindertageseinrichtungen leiden seit Jahren an struktureller, zunehmender Unterfinanzierung und können ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht mehr in angemessener Qualität gerecht werden. Die Zuschüsse des Landes reichen nicht aus, die tatsächlichen Finanzierungsanforderungen der Kindertagesbetreuung zu bewältigen, nicht einmal aktuelle Tarifsteigerungen können aufgefangen werden.

Die Landesregierung weigert sich aktiv, dem Rechnung zu tragen. Das ist erbärmlich.“

Hintergrund:
Antrag der Piratenfraktion NRW
www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-13683.pdf

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/die-landesregierung-bereitet-rot-gruene-wahlgeschenke-vor/feed/ 0
Nicht Jäger, sondern Gejagter https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/nicht-jaeger-sondern-gejagter/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/nicht-jaeger-sondern-gejagter/#respond Thu, 12 Jan 2017 09:58:10 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452239 Weiterlesen »]]> Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss, nimmt Stellung zu den Berichten über die heutigen Vorschläge der Ministerpräsidentin in der aktuellen Sicherheitsdebatte:

„Die Ministerpräsidentin versucht – spät, aber immerhin – die Fehler nordrhein-westfälischer Behörden im Fall des Mörders Anis Amri zu relativieren. Das ist vor der anstehenden Landtagswahl politisch nachzuvollziehen, in der Sache aber untauglich. Die Sicherheitslage wird durch weiteres Kompetenzwirrwarr nicht besser. Die Vorschläge sind Unsinn.

Es fällt dabei auf, dass sie ihren Innenminister aus der Schusslinie der Kritik nehmen will, weil das missliche Handeln des Innenministers als politisch Verantwortlicher selbstverständlich auf die gesamte Landesregierung zurückfällt. Der Innenminister zeigt mehr Stärke im Krisenmanagement für seine eigene Person als in der Führung seines Verantwortungsbereichs.

Die Ministerpräsidentin erweist ihrem Innenminister durch dieses Beispringen allerdings einen Bärendienst, weil sie ihm damit der Möglichkeit beraubt, durch eigene Vorschläge und Aktionen zu beweisen, dass er für dieses Amt doch geeignet ist.

Sie macht den Innenminister vom Jäger zum Gejagten, dessen einzige Aufgabe zu sein scheint, sich bis zur Wahl im Mai zu retten. Die Ablösung des Innenministers nach der Wahl ist ohnehin unausweichlich.“

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Prävention als Halbtagsstelle: Wie wenig NRW gegen gewaltbereiten Salafismus unternimmt https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/praevention-als-halbtagstelle-wie-wenig-nrw-gegen-gewaltbereiten-salafismus-unternimmt/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/praevention-als-halbtagstelle-wie-wenig-nrw-gegen-gewaltbereiten-salafismus-unternimmt/#respond Thu, 12 Jan 2017 08:46:11 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=451893 Weiterlesen »]]> Das Verbot der salafistischen Vereine „Die Wahre Religion“ und „Lies!“ hat kürzlich bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – doch was hilft wirklich gegen die Menschenfänger? Bei einer Anhörung im Landtag NRW wurden Sachverständige deutlich: NRW braucht mehr Präventionsarbeit. Derzeit gibt es aber nur 14 Halbtags- und zwei Vollzeitsstellen für die 18 Millionen Einwohner von NRW.

„In Nordrhein-Westfalen gibt es ganz viele blinde Flecken“, sagte zum Beispiel Mimoun Berrissoun vom Projekt „180 Grad Wende“ während der Anhörung im Düsseldorfer Landtag. Und Prof. Dr. Andreas Zick von der Uni Bielefeld warb dafür, die Präventionsarbeit wissenschaftlich begleiten zu lassen. „Wir müssen wissen, warum einige die Radikalisierung abbrechen, andere nicht, dazu brauchen zuverlässige Daten über Jahre.“

Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani von der FH Münster machte zudem klar, dass das Land Konkurrenz-Angebote zu den Jugendveranstaltungen der Salafisten bieten müsse. Diese wirkten auf Jugendliche sehr attraktiv, und andere Muslimverbände wie Ditib könnten da nicht mithalten.

Statt sich aber den Forderungen der Experten anzunehmen, fordern die Analog-Parteien in NRW lieber Vereinsverbote – auch wenn sie dafür auf die Gewaltenteilung pfeifen müssen – und setzen halbgare Projekte wie „Wegweiser“ in die Welt, die alles andere als vertrauenserweckend wirken.

Die Regierung setzt stattdessen vor allem auf Repression: Zu den jüngsten Maßnahmen zählen etwa die Installation von Kameras mit Gesichtserkennung, die legale Überwachung von 14-Jährigen und die Ausstattung von Polizisten mit Maschinengewehren. Auch die Rhetorik von Innenminister Ralf Jäger passt ins Bild, wenn er vollmündig verkündet: „Wir trocknen diese Szene aus“ – während die Szene zwei Tage nach der Razzia schon wieder neue Vereine gründet, wie zum Beispiel in Wuppertal mit dem Namen „We love Mohammed“.

„‚Austrockenen‘ kann man die Szene nur, wenn es echte Angebote und Kommunikation auf Augenhöhe mit Muslimen gibt.“, sagt Frank Herrmann, innenpolitischer Sprecher der Piratenfraktion NRW. „Davon ist aber weit und breit nichts zu sehen.“ Die Landesregierung müsse endlich der Integration und Gleichbehandlung der Muslimen mehr Aufmerksamkeit widmen. „Sonst wird sich die Geschichte wiederholen.“

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Kehrtwende in der Sicherheitspolitik mit neuem, heißem Scheiß https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/kehrtwende-in-der-sicherheitspolitik-mit-neuem-heissem-scheiss/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/kehrtwende-in-der-sicherheitspolitik-mit-neuem-heissem-scheiss/#respond Tue, 10 Jan 2017 16:33:34 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452228 Weiterlesen »]]>

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss erklärt zum Vorschlag von Bundesinnenminister und Justizminister zum Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen mutmaßliche ‚Gefährder‘:

„Die Bundesregierung will offenbar endlich das tun, was wir PIRATEN schon lange fordern: so genannte Gefährder frühzeitig ansprechen.

Gab es bisher die Losung bei den Sicherheitsbehörden, Gefährder in Deutschland ‚in Sicherheit zu wiegen‘ und nur heimlich zu beobachten, scheint sich das nun ins Gegenteil zu drehen: der neue ‚heiße Scheiß‘ der Sicherheitsindustrie muss her: elektronische Fußfesseln.

Nur, eine Fußfessel kann man nun mal nicht heimlich anlegen. Dazu muss ein Gefährder angesprochen werden, muss informiert werden, dass man ihm etwas vorwirft und ihn für fähig und willens hält, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen.

Auf jeden Fall haben Innen- und Justizminister erstmal eine neue, vermeintliche Lösung und die Schlagzeilen für sich. Dass sie damit aber endlich das tun, was wir schon lange fordern, fällt fast unter den Tisch: die vermeintlichen oder möglichen Gefährder direkt anzusprechen.

Jetzt müssen wir nur noch über den Zeitpunkt und die Art und Weise der Ansprache sprechen. Unser Vorschlag wäre, so früh wie möglich die Menschen anzusprechen, und zwar schon bevor sie als Gefährder eingestuft werden. Für die, die sich durch solche Maßnahmen nicht erreichen lassen, sieht unser Rechtssystem bereits eine breite Palette an Sanktionsmöglichkeiten vor, dazu gehören auch Meldeauflagen und weitere Sanktionen bei Verstößen dagegen.

Wir werden das Problem des Terrors nie lösen, wenn wir nur zugucken, wie sich Strukturen und Täter immer weiter entwickeln. Wir müssen mehr für Prävention tun. Ein neues Spielzeug wie die elektronische Fußfessel braucht es dabei nicht.“

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Sondersitzung Innenausschuss: Herr Jäger, handeln Sie! https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/sondersitzung-innenausschuss-herr-jaeger-handeln-sie/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2017/01/sondersitzung-innenausschuss-herr-jaeger-handeln-sie/#respond Thu, 05 Jan 2017 15:07:28 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452219 Weiterlesen »]]> Fall Amri zeigt: Bestehende Gesetze für echte Sicherheit müssen besser angewendet werden

Zur Sondersitzung des Innenausschusses zum Fall des Anis Amri und der Frage, ob die Spur des Terroranschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt nach NRW führt, erklärt Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion NRW im Innenausschuss:

„Nach dem, was wir bisher wissen, sind NRW-Sicherheitsbehörden nicht alleine für den Anschlag in Berlin verantwortlich, aber sie hätten ihn vermutlich durch frühzeitiges Handeln verhindern können. Weitere Aufklärung ist dringend notwendig.

Ich habe den Eindruck, dass Anis Amri von den Sicherheitsbehörden bewusst an der langen Leine gehalten werden sollte, um mehr über ein vermeintliches Umfeld erfahren zu können. Das ist offensichtlich voll danebengegangen.

Wir werden das Problem des Terrors nie gelöst bekommen, wenn wir nur zugucken, wie sich Strukturen und Täter immer weiter entwickeln. Ein frühes Eingreifen, eine frühzeitige Gefährderansprache, hätte möglicherweise 12 Tote verhindern können. Wir müssen mehr für Prävention tun.“


Simone Brand, Piratenfraktion NRW:

„Der Fall des Anis Amri und das Berliner Attentat zeigt: Bestehende Gesetze für echte Sicherheit müssen besser angewendet werden.

Außerdem muss die Effizienz der Kommunikation zwischen den Behörden dringend verbessert werden. Insgesamt 7 Mal haben sich die verantwortlichen Stellen über Anis Amri ausgetauscht. Aber worüber wurde sich dabei unterhalten? Warum wurden keine Konsequenzen gezogen?

Innenminister Jäger zeigt mit dem Zeigefinger nur nach Berlin. Aber das reicht nicht aus. Jäger konnte heute mit seinen Antworten auf die vielen offenen Fragen nicht überzeugen. Hier ist noch viel Aufklärung notwendig. Das sind wir den Opfern schuldig.

Der Fall Amri zeigt auch: immer nur mehr Überwachung bringt nichts. Anis Amri wurde laut Jäger lückenlos überwacht. Sein Gefährdungspotential war vollumfänglich bekannt – aber gebracht hat es nichts.“

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Die Forderung eines Ad-Blocker-Verbot ist so unsinnig wie eine Forderung nach Zwangsempfang und Lesen von kostenlos verteilten Werbe-Wochenblättchen https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/12/die-forderung-nach-ad-blockern-ist-so-unsinnig-wie-eine-forderung-nach-zwangsempfang-und-lesen-von-kostenlos-verteilten-werbe-wochenblaettchen/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/12/die-forderung-nach-ad-blockern-ist-so-unsinnig-wie-eine-forderung-nach-zwangsempfang-und-lesen-von-kostenlos-verteilten-werbe-wochenblaettchen/#comments Thu, 15 Dec 2016 14:10:15 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452158 Weiterlesen »]]> Lukas Lamla, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW erklärt zur heutigen Landtagsdebatte „Ein Ad-Blocker-Verbot ist keine Lösung – Ausgediente Geschäftsmodelle nicht künstlich am Leben erhalten“:

„Die Landesregierung hat sich das so genannte „Ad Blocker-Verbot“ von den großen Medienkonzernen und Werbenetzwerken einreden lassen. Es ist mir nicht bekannt, ob die Landesregierung dafür irgendwo kostenlos Werbung für ihre komische Politik schalten darf.

Der Landesregierung ist offensichtlich nicht bewusst – oder es ist ihr egal – dass Menschen ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung haben und sich selbst aussuchen dürfen, ob zig Datensammelfirmen pro Webseite sie tracken und Besuchsprotokolle über ihre Seitenaufrufe anlegen dürfen.

Viele Politiker würden aufschreien, wenn man ihnen verbieten würde, ihr „Bitte keine Werbung“-Schildchen vom Briefkasten zu entfernen, weil damit sie gezwungen würden, sich den ganzen Werbescheiß in ihrem Briefkasten anzutun. Würde irgendwer wirklich ein Wegschmeißverbot für Werbezettel politisch unterstützen?

Die Forderung nach Ad-Blockern ist so unsinnig, wie eine Forderung nach Zwangsempfang und Lesen von kostenlos verteilten Werbe-Wochenblättchen.“

Hintergrund:
Antrag der Piratenfraktion NRW
www.piratenfraktion-nrw.de/2016/12/ein-ad-blocker-verbot-ist-keine-loesung-ausgediente-geschaeftsmodelle-nicht-kuenstlich-am-leben-erhalten/

Bericht Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz
www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/BKM/2016/2016-06-14-medienkonvergenz-bericht-blk.pdf?__blob=publicationFile&v=3

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https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/12/die-forderung-nach-ad-blockern-ist-so-unsinnig-wie-eine-forderung-nach-zwangsempfang-und-lesen-von-kostenlos-verteilten-werbe-wochenblaettchen/feed/ 1
Rahmenvertrag zwischen Kultusministerkonferenz (KMK) und VG Wort gefährdet gute Lehre https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/12/rahmenvertrag-zwischen-kultusministerkonferenz-kmk-und-vg-wort-gefaehrdet-gute-lehre/ https://www.piratenfraktion-nrw.de/2016/12/rahmenvertrag-zwischen-kultusministerkonferenz-kmk-und-vg-wort-gefaehrdet-gute-lehre/#respond Wed, 07 Dec 2016 12:34:38 +0000 https://www.piratenfraktion-nrw.de/?p=452133 Weiterlesen »]]> I. Sachverhalt

Die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft WORT (VG Wort) haben einen Rahmenvertrag für die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Lernmaterialen geschlossen. Im Statement der KMK vom 5.Oktober 2016 heißt es:

Ab 1. Januar 2017 sind die an Hochschulen nach § 52a UrhG vorgenommenen Nutzungen urheberrechtlich geschützter Schriftwerke und Teilen davon auf der Basis einer Einzelerfassung durch die dem Rahmenvertrag beitretenden Hochschulen selbst mit der VG WORT abzurechnen.

Die Länder tragen damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom März 2013 Rechnung. Danach ist die Vergütung künftig auf Basis einer Erfassung und Meldung der einzelnen an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen über eine von der VG Wort bereitgestellte Eingabemaske zu ermitteln.

Mit dem Beitritt zu dem Rahmenvertrag verpflichtet sich die jeweilige Hochschule zur Erfassung und Meldung werkbezogener Nutzungsdaten an die VG WORT über ein von dieser bereitgestelltes Meldeportal sowie zur Zahlung einer angemessenen Vergütung an die VG WORT.

Dies stellt die Hochschulen vor einen riesigen bürokratischen Aufwand, der Unmengen an Ressourcen und Geldern verschlingen wird. Dies belegt der Abschlussbericht der Universität Osnabrück, die in einem Pilotprojekt die Datenerfassung für den neu vereinbarten Rahmenvertrag mit der VG WORT für das  Wintersemester 2014/15 einmal durchgespielt hat.

Dort ist in den Schlußbemerkungen zu lesen:

Den erfolgten Meldungen mit einem Kostenumfang von ca. 5.000€ (bei 0,8ct/Seite/Teilnehmer) stehen erhebliche Aufwände bei Verwaltung, Serviceeinrichtungen und Lehrenden gegenüber. So investierten Lehrende mindestens 3.900 Minuten = 65 Stunden in die reinen Meldevorgänge, zusätzliche Recherchen, Informationen und Rückfragen nicht eingerechnet. Für den laufenden Support, um Lehrende zu informieren und zu beraten, wären für die Universität Osnabrück dauerhaft ca. 25% einer qualifizierten Stelle notwendig. Weiterer Aufwand würde zukünftig durch die interne Abrechnung entstehen, die nicht Teil des Pilotprojektes war.

Diese Ergebnisse sind alarmierend und fügen dem Wissenschaftsstandort Nordrhein-Westfalen nachhaltig einen Schaden zu. Ungeachtet der Tatsache, dass die Bereitstellung von Lehr – und Lernmaterialen im Zuge der Wissens – und Informationsgesellschaft grundsätzlich zu überdenken ist, ist der Rahmenvertrag entgegen der sonstigen Strategie der Digitalisierung auch im Wissenschaftsbereich wesensfremd und innovationshemmend.

Mittlerweile verhandeln die Hochschulen mit der VG WORT über einen neuen Abrechnungsmodus analog der Pauschalberechnung des Jahres 2016.

II. Der Landtag stellt fest

  • Der abgeschlossene Rahmenvertrag der KMK und VG WORT verschlechtert die Qualität der Lehre, weil er unnötig Ressourcen bindet.
  • Die KMK hat sich durch die Verlagerung der Abrechnung auf die Hochschulen aus der Verantwortung gezogen.

 

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf

  • umgehend über die KMK eine Neuverhandlung des Rahmenvertrages mit der VG WORT zu beginnen
  • die Hochschulen umfassend bei der Umsetzung zu beraten und zu unterstützen
  • die notwendigen Mittel für die Vergütung der VG WORT den Hochschulen bereitzustellen
  • freie Lehr – und Lernmaterialien zu fördern und die nötige Infrastruktur vorzuhalten

Videomitschnitt der kompletten Debatte:

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