Organisationschaos belastet Kommunen und Helfer

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Es wäre eine Schande, wenn Deutschland an der Aufnahme und Unterbringung von 1 oder 2 Mio Flüchtlingen scheitern würde! Obwohl diese Zahlen noch gar nicht erreicht sind, machen schon wieder ‚Brandbriefe‘ von Bürgermeistern und Landräten die Runde, die Schreckensszenarien an die Wand malen. Dabei wird, wenn man genau hinguckt, deutlich, wo die eigentlichen Probleme liegen: es ist die katastrophale Organisation von Bund und Land, die die großen Probleme vor Ort verursacht!

Kurzfristigste Zuweisungen von unterzubringenden Flüchtlingen an die Kommunen, oft innerhalb von Stunden, die dann auch noch oft wieder geändert werden, ständige Transporte von einer Notunterkunft in die nächste. Überall müssen Helfer vor Ort sein, um die Menschen in Empfang zu nehmen, oder wieder wegzuschicken. Bis zu 500 Busse sind täglich in NRW im Auftrag des Innenministeriums unterwegs. Gemessen an den Transportkapazitäten bedeutet das, dass mehr als 20.000 Menschen täglich durch NRW gefahren werden!

Es ist verständlich, dass das zwangsläufig daraus entstehende Organisationschaos die Kommunen und die Helfer vor Ort stark belastet, aber quasi die Menschen aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien dafür verantwortlich zu machen, das ist falsch und gefährlich. Das Land hat offensichtlich bis heute keine funktionierenden, skalierbaren Organisationsstrukturen aufgebaut, um Menschen in Notlagen angemessen und gezielt für die notwendige Hilfe im Land zu verteilen.

Gleiches gilt für die Bundesregierung. Seit Jahren ist die mangelhafte Personalausstattung des BAMF bekannt und seit mehr als einem Jahr gibt es einen Rückstau von unbearbeiteten Asylanträgen von mehr als 100.000! Selbst wenn einige Menschen im Zeichen größter Not ihre Heimat im ehemaligen Jugoslawien verlassen, nur um in Deutschland 1-2 Jahre im und durch das Asylverfahren zu leben, dann liegt auch hier die Verantwortung dafür, das ein solcher Weg überhaupt möglich ist, eindeutig und ausschließlich nur bei der Bundesregierung! Die mangelhafte Arbeitsfähigkeit des BAMF ist der Schlüssel für die Probleme im Land.

Auf dem Rücken der selbst verursachten Organisationsprobleme das Asylrecht zu verschärfen, zeugt von einer Missachtung der Schicksale, die hinter jeder einzelnen Fluchtgeschichte stehen. Aktuell kommen im übrigen nur noch wenige hundert Menschen pro Woche aus den Gebieten des ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland. Die Einrichtung von Lagern an den Grenzen wird daher keine Unterbringungsprobleme lösen, sondern wäre nur der weitere Ausdruck des Organisationsversagens von Bund und Land.

Verschärfung des Asylrechts ist eine Schande

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Bankrotterklärung vor der Aufgabe der Versorgung der geflüchteten Menschen.

Dass die Bundeskanzlerin und die Redner der Regierungsfraktionen heute von ‚Hilfe für Flüchtlinge‘ sprechen, muss bitter klingen für die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die vor Ort die echte Hilfe für die Menschen in Not leisten. Statt dort massive Unterstützung zu leisten, wird Abgrenzung und Abwehr von Flüchtlingen betrieben. Ob verfassungswidrige Versorgungskürzungen, ‚Transitlager‘ oder die besonders perfiden Änderungen in letzter Minute im gestrigen Innenausschuss: dort wurde z.B. ergänzt, dass nur noch Hilfsprojekte durch den Bundesfreiwilligendienst gefördert werden, die sich an ‚bleibeberechtigte‘ Flüchtlinge wenden. Hier wird eine latente Fremdenfeindlichkeit offiziell bis in die Hilfsstrukturen vor Ort getragen. Das ist unverantwortlich! Weiterlesen »

„Und plötzlich waren es so viele…“

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Um es gleich vorweg zu sagen: Es ist meine Überzeugung, dass wir alle Geflüchteten, die bei uns Schutz und Hilfe suchen, Willkommen heißen und unterstützen sollten. Und zwar egal, welcher Herkunft sie sind. Es zeichnet die Menschen in Nordrhein-Westfalen aus, dass sie genau das auch tun und nicht auf die Vorbehalte oder das Streuen von Ressentiments einiger Bürgermeister und Landräte hereinfallen, sondern sehen, dass die Geflüchteten echte Not erlitten haben und Hilfe brauchen. Dass ohne die Unterstützung der Menschen die Flüchtlingsaufnahme völlig zusammenbrechen würde, weiß auch Innenminister Jäger. Dafür hat er sich jetzt in der ersten Videobotschaft seit 4 Jahren auf der Webseite des Innenministeriums bei den ehrenamtlichen Helfern bedankt. Das war gut und wichtig und wir unterstützen das.

Ohne die vielen freiwillig helfenden Menschen in Nordrhein-Westfalen würde das völlige Versagen der Landesregierung bei der Flüchtlingsaufnahme noch viel deutlicher erkennbar sein.

Politische Zahlenspiele

Es ist schwer zu ertragen wie in den letzten Wochen und Monaten mit Schicksalen Politik gemacht wurde. In der direkten Begegnung mit Geflüchteten erkennt man, das es hier um echte Not geht, um Menschen, die Hilfe brauchen. Im Abstand der Masse und mit den Schlagzeilen der Presse können die eigenen politischen Interessen dagegen leichter vertreten werden: ‚Mehr Geld für Kommunen‘, ‚Wenige Ausländer‘ usw.
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Innenminister Jäger verhagelt Fans den Saisonstart: Schlechte Stimmung statt Fankultur

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Persönliche Blogposts.

Beim Pokalspiel Rot-Weiss Essen gegen Fortuna Düsseldorf wird es im Stadion kein Bier geben. Damit wird einem Maßnahmenvorschlag der halbjährlichen Innenministerkonferenz vom Juni 2015 stattgegeben. In dem Beschluss heißt es: „Die IMK erachtet ein Alkoholverkaufsverbot in Stadien, im Stadionumfeld und ein Alkoholkonsumverbot im Öffentlichen Personenverkehr bei risikobehafteten Spielbegegnungen als Maßnahme, die zu einer Verringerung von Aggressionsdelikten führen kann.“ Insbesondere setzte sich der nordrhein-westfälische Innenminister für diesen Beschluss ein und forderte in einem Brief Mitte Juli verschiedene Vereine auf, bei Risikospielen weniger Gästekarten anzubieten und auf Bier zu verzichten. Die Reduzierung von Gästekartenkontingenten wurde zwar zum Glück nicht umgesetzt, aber in Essen wird es am Samstag kein Bier im Stadion geben – zumindest nicht außerhalb des VIP-Bereichs.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenaussschuss kommentiert:

„Es scheint ein Ritual von Innenminister Jäger zu sein, am Anfang der Saison besonders drastische neue Maßnahmen gegen Fans anzukündigen. Die Saison fängt gerade erst an, und schon wird durch den Minister in der Öffentlichkeit ein schlechtes Gefühl erzeugt, dass rund um die Stadien eine besondere Gefährdungslange herrsche. Laut ihm helfen da nur weitere Repressionsmaßnahmen und deshalb müssen nun alle Besucherinnen und Besucher auf ihr Bier zum Spiel verzichten. Statt zwischen Fans und Polizei zu vermitteln, wird so zusätzlicher Frust aufgebaut: Tausende friedliche Fans sind von der Maßnahme betroffen und verstehen diesen weiteren staatlichen Eingriff in ihre Freizeitgestaltung nicht. Statt auf die weitere Reduzierung von Gästekarten und Alkoholverbote zu setzten, sollte Herr Jäger sich lieber auf sein Pilotprojekt zur Reduzierung von Polizeikräften bei Fußballspielen konzentrieren, denn dies war offenbar erfolgreich. Denn wenn man Herrn Jägers Logik bis zum Schluss folgen würde, hieße das sogar: gar keine Fans gleich gar keine Störungen. Dass es im VIP-Bereich bei RWE noch Bier geben wird, wird bei ‚einfachen‘ Besuchern auch nicht zur Begeisterung beitragen. Deeskalation sieht anders aus!“

Die Landesregierung schiebt wahllos, mitleidlos und uninformiert ab

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Das Neueste, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

CLJzrEaWoAABLor Nach schockierenden Berichten über geplante Abschiebungen von besonders schutzbedürftigen Personen in NRW, z.B. einer schwangeren Minderjährigen in Monheim, die aufgrund dessen eine Fehlgeburt erlitt, hat der Abgeordnete Frank Herrmann eine Reihe von Anfragen zur Abschiebepraxis in NRW gestellt.

Die Antworten bestätigen die Befürchtung, dass die Landesregierung nicht einmal erfasst, ob die Menschen in der Nacht abgeholt werden, ob sie direkt aus der umstrittenen Abschiebehaft heraus abgeschoben werden oder ob Familien mit Kindern betroffen sind. Bei den Sammelabschiebungen gibt es keine differenzierte Aufstellung nach Staatsangehörigkeit und Zielstaat . Diese Uninformiertheit zeigt, wie unsensibel die Landesregierung und die Ausländerbehörden vor Ort mit dem Thema Abschiebungen umgehen. Dabei machen Hilfsorganisationen seit Jahren darauf aufmerksam, dass nicht angekündigte Abschiebungen – besonders in der Nacht – Kinder stark traumatisieren können.

Die Antwort der Landesregierung zeigt auch, dass sich NRW seit Anfang des Jahres viel Geld kosten lässt, Menschen aus dem Kosovo, Serbien, Mazedonien und Albanien loszuwerden: Mehr als 600.000 Euro haben die Massenabschiebungen in den Westbalkan bisher gekostet.

Frank Herrmann, flüchtlingspolitischer Sprecher der Piratenfraktion in NRW:

„Die Landesregierung kümmert sich zu wenig darum, wen sie wohin, wann und wie abschieben lässt. Besondere Schutzbedürftigkeiten können so nur auf der Strecke bleiben. Damit wird auch klar, dass die Sensibilisierungserlasse aus NRW für Menschen aus dem Kosovo und anderen Westbalkanstaaten nicht angewendet werden. Roma, Ashkali und Ägypter – Minderheiten in diesen Staaten – werden nach einer erfolgten Abschiebung in den Zielstaaten oft noch mehr drangsaliert. Das bestätigen einhellig Berichte von Organisationen wie dem UNHCR und Amnesty.

Immer mehr NRW-Kommunen, Gerichte und Bürgerinnen und Bürger zeigen, dass sie mit der Abschiebepraxis in NRW nicht einverstanden sind. In Bielefeld wurde eine Abschiebung einer 18-Jährigen durch Proteste verhindert, in Köln hat das VG einer Klage gegen eine Abschiebung nach Ungarn stattgegeben, und der Rat der Stadt Düsseldorf hat die dortige Ausländerbehörde aufgefordert, auf Nachtabschiebungen zu verzichten. Wir wünschen uns von der Landesregierung, dass sie wie jüngst das Land Bremen, Verwaltungsanweisungen zur Organisation und Durchführung von Abschiebungen und Abschiebehaft erlässt mit dem Ziel, Härten für die Betroffenen zu vermeiden.

Leider scheint die Landesregierung von NRW aber die Idee eines Zwei-Klassen-Asylsystems zu teilen und ideell sowie finanziell zu unterstützen: NRW war das erste Land mit Sonderlagern für Kosovaren. Hiermit wird jedoch der Stigmatisierung von Menschen aus bestimmten Ländern leichtfertig Vorschub geleistet. Deshalb lehnen wir Sonderlager nach Herkunftsstaaten ebenso wie das Konzept der ’sicheren Herkunftsländer‘ ab.“

Hier finden Sie die Antworten der Landesregierung:

Abschiebungen in NRW

Sammelabschiebungen in NRW

Top 6. Frank Herrmann zur Forderung einer Überwachungsgesamtrechnung

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Reden.

Mittwoch, 24. Juni 2015

 

Top 6. Überwachungsgesamtrechnung  vorlegen: Transparenz über Situation der Freiheiten in unserer Gesellschaft schaffen!

Antrag der Fraktion der  PIRATEN
Drucksache 16/8976
Frank HerrmannUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Audiomitschnitt der kompletten Debatte anhören

Audiomitschnitt der kompletten Debatte als Download

Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Ganz herzlichen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Am vergangenen Samstag bei der Pressekonferenz nach dem Parteikonvent der SPD hat Sigmar Gabriel gesagt, dass es in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung seit Jahren keine neuen Argumente gibt. Wahrscheinlich meinte er, was die Gegner einer Vorratsdatenspeicherung schon immer gesagt haben, dass für ein Gefühl der Sicherheit die Überwachung der gesamten Bevölkerung nicht akzeptabel ist, und dass die Befürworter sagen: Wir machen es trotzdem. Weiterlesen »

Neues Gesetz erlaubt, Flüchtlinge schuldlos einzusperren

Veröffentlicht am von unter Bürgerrechte, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Aussicht_FlurFamilientraktBüren640Das am 2. Juli vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ ist ein weiteres Puzzleteil der Bundesregierung zur Verschärfung des Asylrechts. Nachdem im letzten Jahr Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als „sichere Herkunftsstaaten“ benannt wurden, will man nun Menschen jederzeit inhaftieren können, um deren Rücküberstellung nach der Dublin-Verordnung oder die Abschiebung in die angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“ sicherzustellen. Zwar ermöglicht das Gesetzvorhaben (mithilfe einer Junktim-Regelung) vereinzelte Verbesserungen im Bereich von Kettenduldungen von bereits lange in Deutschland lebenden Flüchtlingen, aber im gleichen Gesetz wird eine unverhältnismäßige Härte gegen Neuankömmlinge eingeführt. Viele werden durch die teilweise unvermeidliche Unterstützung durch Helfer oder verlorene Pässe kriminalisiert und damit ihre Flucht unter Strafe gestellt. Legale Fluchtwege und Einwanderungsmöglichkeiten gibt es aber nach wie vor kaum. Damit liefern fast alle Flüchtlinge Inhaftierungsgründe laut Gesetz.

Das deutsche Asylrecht wird damit weiter ausgehöhlt. Das neue Bundesgesetz ist kein gutes Zeichen für Deutschland als Motor eines vereinten und offenen Europas. Wir sehen hier durchaus Widersprüche zum Geist der europäischen Grundrechtecharta. Auch die großen Zeitungen wie Spiegel und Süddeutsche appellierten an die MdB diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Es hat nichts genutzt, und es ist zu erwarten, dass über die Verschärfung des Asylrechts und die weitere Kriminalisierung von Flucht ausgerechnet die Rechtspopulisten jubeln werden.

NRW hat sich auf diese Asylrechtsverschärfung leider schon vorbereitet und den größten Abschiebeknast Europas in Büren wieder ans Laufen gebracht. Dafür haben die regierungstragenden Fraktionen vor drei Monaten mit allen Mitteln und allen rechtlichen und humanen Widerständen und Einwänden zum Trotz ein rechtswidriges Gesetz durchgepeitscht und dabei sogar ein Urteil des EuGH ignoriert. Es reicht nicht, Gitterstäbe anzumalen: Eine ehemalige Strafvollzugsanstalt kann nicht die Vorgaben des EuGH an die Ausgestaltung der Abschiebehaft erfüllen.

Seit Jahren steigen die Abschiebezahlen in NRW. Durch das nun verabschiedete Gesetz kann ein Großteil der Flüchtlinge mit Dublin-Verfahren in Büren inhaftiert werden. Zur Erinnerung: Als ‚Dublin-Verfahren‘ bezeichnet man die Verfahren, bei denen ein Geflüchteter bereits in einem anderen EU-Land registriert wurde, bevor er in Deutschland Asyl beantragt. Gemäß dem sog. ‚Dublin-Übereinkommen‘ kann Asyl nur in dem Land beantragt werden, in dem der Geflüchtete erstmalig registriert wurde. 2014 wurde in mehr als 8.000 Fällen in NRW ein solches Verfahren eingeleitet. Hinzu kommen die Menschen aus Serbien, Mazedonien und anderen angeblich „sicheren Herkunftsstaaten“, die nun aber direkt aus Sonderlagern heraus abgeschoben werden sollen. Es ist damit kaum möglich, auf legalem Weg nach Deutschland zu gelangen. Die Landes- und Bundesaufnahmeprogramme für syrische Flüchtlinge sind ausgelaufen und einen Termin in den deutschen Botschaften, um Visa für den Familiennachzug zu beantragen, gibt es – aktuellen Presseberichten zufolge, die wir als realistisch einschätzen – offensichtlich nur gegen Cash. Dieser Korruptionsskandal ist eine Schande.

Wir appellieren an die Kommunen und Ausländerbehörden, mildere Mittel als Abschiebehaft oder -gewahrsam anzuordnen. Zumal die Inhaftierung in Büren unserer Meinung nach immer noch gegen EU-Recht verstößt.
Um einen Überblick über die Abschiebpraxis in NRW zu erhalten, habe ich aktuell eine Reihe von Anfragen zur Thematik an die Landesregierung gestartet:

Abschiebungen in NRW

Sammelabschiebungen in NRW

Suizide, Suizidversuche und Selbstverletzungen von Asylsuchenden, Geduldeten und Ausreisepflichtigen

Chaos in der nordrhein-westfälischen Flüchtlingsaufnahme: Jetzt müssen endlich die Kräfte gebündelt werden

Veröffentlicht am von unter 20 Piraten, Das Neueste, Frank Herrmann, Persönliche Blogposts.

Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss zur erneuten Krise der NRW-Flüchtlingsaufnahme:

Leider war dieser erneute Zusammenbruch des Erstaufnahmesystems absehbar. Die Landesregierung kalkuliert die benötigten Aufnahmeplätze immer wieder zu eng und ist von einem Bedarf von 10.000 Plätzen ausgegangen. Allerdings nehmen Menschenrechtsverletzungen, Kriege und Krisen zu, daher wird die Landesregierung in Flüchtlingsfragen keine Sommerpause einlegen können. Wir brauchen 20.000 Plätze, die grundlegende Qualitätsstandards erfüllen müssen und in denen Menschen zur Ruhe kommen und nicht nach maximal zwei Wochen in Kommunen ohne weitere Betreuung weitergeleitet werden. Mit zwei Gipfeln, warmen Worten und einem einzelnen Personalausstausch ist die Neukonzeption der Flüchtlingsaufnahme nicht zu schaffen. Die Landesregierung muss nun endlich den Kopf aus dem Sand ziehen und eine Interministerielle Arbeitsgruppe schaffen. Die Kräfte müssen gebündelt werden: Alle Ministerien müssen für die Bewältigung der Dauerbaustelle Flüchtlingsaufnahme zusammenarbeiten.

 

Es geht einfach nicht, was sich die Regierung hier seit Monaten leistet. Im September 2012 ist die Flüchtlingsaufnahme das erste Mal zusammengebrochen, und seither jagt ein Aufnahmestopp den nächsten. Leidtragende sind die Flüchtlinge und Kommunen. Die Kommunen müssen mittlerweile auch noch die Fahrtkosten zu den Anhörungen im BAMF zahlen. Die Flüchtlinge werden in NRW immer noch nicht anständig versorgt und betreut. Auch nach dem Misshandlungs-Skandal von Burbach fehlt es immer noch am Nötigsten. Das muss sich dringend nachhaltig ändern.

E-Government-Gesetz NRW: Jetzt online kommentieren

Veröffentlicht am von unter Bürgerbeteiligung/Transparenz, Frank Herrmann, Innenausschuss (A09), Kommunales, Open Government/-Data, Persönliche Blogposts.

Heute hat die Landesregierung ihren Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in NRW veröffentlicht.

Der Entwurf sollte eigentlich schon Anfang dieses Jahres in die Verbändeanhörung gehen und leider deutlich später als geplant. Das E-Government-Gesetz des Bundes vom 31. Juli 2013 hat zahlreiche Veränderungen gebracht, die NRW jetzt mit diesem Gesetz in Landesrecht umsetzen möchte. Die Gelegenheit, hier Meilensteine im Bereich OpenGovernment zu erfüllen, wurde leider nicht genutzt. Stattdessen beschränkt sich die Landesregierung in vielen Fällen auf die handwerkliche Umsetzung der Bundesvorgaben auf Landesebene.

Wer Lust hat, sich für Bürgerbeteiligung, OpenData und freie Formate einzusetzen, kann ab heute unter egovg.nrw.de den Gesetzentwurf öffentlich kommentieren, daher möchte ich hier auf ein paar Passagen des EGovG NRW hinweisen, die hierzu besonders wichtig sind. (Für Verbände und Vereine gibt es außerdem die Möglichkeit, gesondert Stellungnahmen einzureichen.)

Beteiligung und Partizipation

Beteiligungs- und Partizipationsformen sind ein wesentlicher Bestandteil von OpenGovernment, im Entwurf der Landesregierung findet sich dazu aber nahezu nichts, lediglich:

§ 18 Elektronische Beteiligungen
(1) Die Behörden können die Möglichkeit für elektronische Beteiligungen eröffnen. Nach anderen Rechtsvorschriften geregelte Beteiligungsverfahren bleiben unberührt.
(2) Die Ergebnisse durchgeführter Beteiligungen sind bekannt zu geben.

Kurz, knapp, freiwillig. Leider keinerlei Vorgaben ob, wie und für was Beteiligungsverfahren genutzt werden sollen.

OpenData

Zu OpenData finden sich leider nur folgende Regelungen:

§ 16 Anforderungen an das Bereitstellen von Daten
Stellen Behörden über öffentlich zugängliche Netze Daten auf elektronischem Weg bereit, so sind diese in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen anzubieten. Ein Format ist ‚maschinenlesbar, wenn die enthaltenen Daten durch Software automatisiert, ausgelesen und verarbeitet werden können. Die Daten sind mit Metadaten bereitzustellen. Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über technische Formate, ,in denen Daten verfügbar zu machen sind, gehen vor, soweit sie Maschinenlesbarkeit gewährleisten. Die Sätze 1 bis 3 gelten für Daten, die vor dem (einsetzen: Datum des Inkrafttretens gemäß § 26 Absatz 1 dieses Gesetzes) erstellt wurden, nur, wenn sie grundlegend überarbeitet werden. Die Pflichten nach den Sätzen 1 bis 3 gelten nicht, soweit Rechte Dritter oder geltendes Recht entgegenstehen.

sowie

§23 Verordnungsermächtigung und Verwaltungsvorschriften
(1) Das für Informationstechnik zuständige: Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Ministerien durch Rechtsverordnung Bestimmungen über die Nutzung der Daten und Ausgestaltung der Metadaten nach § 16 zu erlassen.

Zusätzlich soll der neue „IT-Kooperationsrat“ Empfehlungen zu  Daten und Metadaten abgeben (§21 Abs. 4 ).

Hier werden lediglich Anforderungen an Datenportale geschaffen, falls es überhaupt welche geben sollte.
Denn es gibt an keiner Stelle die Verpflichtung von öffentlichen Stellen, weder im Land noch in den Kommunen, Daten bereitzustellen. Hier sollte OpenData per Gesetz eingeführt werden – verbindlich und für alle Ebenen in NRW.

Zu den Anforderungen selbst lässt sich anmerken, dass „in maschinenlesbaren Formaten und möglichst offen“ sehr unbestimmt ist und die wesentlichen Konditionen, unter denen die Daten bereitgestellt werden können, nicht per Gesetz sondern in einer Rechtsverordnung bestimmt werden sollen. Hier könnten lokale OpenData-Projekte der Kommunen gefährdet sein, wenn die Rechtsverordnung restriktivere Bedingungen vorgibt, etwa eine Lizenzierung unter der Datenlizenz-Deutschland.

Freie Formate

Freie Formate sind im Entwurf nicht vorgesehen, stattdessen zieht man sich auf „offene Standards“ aus dem „European Interoperability Framework“ (Mitteilung der Kommission „Interoperabilisierung europäischer öffentlicher Dienste“, vom 16.12.2010, COM(2010) 744 final, Anhang 2, Punkt 5.2.1) zurück.

In § 4 Abs. 3 findet sich folgender Punkt zum Dateiaustausch mit Bürgerinnen und Bürgern:

Werden an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen Dateien übermittelt, sollen für diese Dateiformate genutzt werden, deren Spezifikation folgende Voraussetzungen erfüllt:
1. Alle Beteiligten können gleichberechtigt an der Entwicklung der Spezifikation mitwirken und eine öffentliche Überprüfung ist Bestandteil des Entscheidungsprozesses,
2. die Spezifikation steht jedermann zur Prüfung zur Verfügung und
3. die Lizenzierung der Urheberrechte an der SpezifIkation erfolgt zu fairen, angemessenen und diskriminierungs freien Bedingungen oder gebührenfrei in einer Weise, die eine Integration sowohl in proprietäre als auch quelloffene Software zulässt.
Von Nummer 1 kann abgewichen werden, wenn die Spezifikation durch die Vermessungsverwaltungen des Bundes und der Länder für Geobasisdaten definiert worden ist.

Freie Formate zeichnen sich dadurch aus, dass sie frei sind von Besitzrechten Dritter. Das heißt,  öffentlich einsehbare Standards, die von jeder Person ohne Lizenzierung, Entgelt oder Einschränkungen genutzt werden kann.
Die vorgeschriebene Nutzung von „Offenen Formaten“ durch die öffentliche Hand sichert einzelnen Unternehmen langfristig Lizenzeinnahmen und schafft so Oligopole. Dies behindert insbesondere die Entwicklung freier Software und schadet dem freien Wettbewerb.
In der Begründung des Gesetzentwurfes wird weiterhin ausgeführt:

Es entsteht keine Verpflichtung, aktiv offene Standards für Bereiche zu entwickeln, in denen kein solcher Standard vorhanden ist.

Das ist natürlich auch nicht schön und sollte geändert werden. Das werden wir im weiteren Verlauf der Beratungen zu dem Gesetz natürlich einfordern. Über Unterstützung in Form von Eingaben und Anregungen unter egovg.nrw.de freuen wir uns und sicher auch die Landesregierung, denn dort ist noch viel Beratung notwendig!

Top 14. Frank Herrmann zur Digitalisierung im ländlichen Raum

Veröffentlicht am von unter Frank Herrmann, Kultur- und Medien (A12), Reden.

Mittwoch, 24. Juni 2015

 

Top 14. Ländlicher Raum darf bei der Digitalisierung nicht abgehängt werden – Land muss Kommunen beim  Breitbandausbau unterstützen

Antrag der Fraktion der  CDU
Drucksache 16/8982
MdL Frank Herrmann Foto Anke KnipschildUnser Redner: Frank Herrmann
Abstimmungsempfehlung: Zustimmung zur Ausschussüberweisung
Audiomitschnitt der Rede von  Frank Herrmann anhören

Audiomitschnitt der Rede von Frank Herrmann als Download
Videomitschnitt der Rede von  Frank Herrmann

Protokoll der Rede von Frank Herrmann

Frank Herrmann (PIRATEN): Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Vieles ist schon gesagt. Vielleicht finde ich trotzdem noch ein paar neue Worte. Worum geht es? Es geht darum, es den Kommunen, die es in den letzten drei Jahren nicht geschafft haben, zu erleichtern, einen Gesamtabschluss vorzulegen. Denn durch die Umstellung von Kameralistik auf das sogenannte Neue Kommunale Finanzmanagement, NKF, also ein doppisches System, sind die Kommunen offensichtlich vor eine sehr große Herausforderung gestellt worden. Weiterlesen »